Die erste Alma Mater Polens - Zur Gründung der Krakauer Universität im Jahre 1364


Seminararbeit, 2004

16 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. EINLEITUNG

II. HAUPTTEIL
1. Die königliche Supplik an den Papst in Avignon
2. Das Mandat Urbans V. an den Gnesener Erzbischof
3. Die ersten Universitätsprivilegien
3.1. Die Königsurkunde
3.2. Die Urkunde der Stadt Krakau
4. Die Urkunden Papst Urbans V. für die Universität
4.1. Die unadressierte Urkunde
4.2. Die an den König adressierte Urkunde
5. Die Anfänge des Lehrbetriebes

III. ABSCHLUSS

IV. ANHANG

Abkürzungsverzeichnis

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

I. EINLEITUNG

Als im Jahre 1364 mit der Krakauer Akademie das älteste polnische Zentrum der akademischen Bildung und Wissenschaft gegründet wurde, bestanden bereits etwa dreihundert Jahre lang lebhafte Kontakte zwischen der intellektuellen Elite Polens und den Zentren der Universitätskultur des damaligen Europa. Am Anfang dieser Periode, um die Jahrtausendwende herum, stand Polen an der Schwelle eines eigenen Staatswesens. Kurz darauf bildeten sich Schwerpunkte geistigen Schaffens in Gniezno, Poznań, Wrocław, Płock, Sandomierz und vor allem in Krakau, der Hauptstadt des 1040 wiedererstandenen Staates[1]. Eine wichtige Rolle bei dieser Entwicklung spielte das Mäzenatentum des Königshauses und der Kirche über die Literatur, die Geschichtsschreibung und die Kunst. Von entscheidender Bedeutung war auch die Entwicklung des Schulwesens aller Stufen. So stand die älteste Domschule auf dem Wawel, dem Königshügel in Krakau, bereits im Jahre 1110 in voller Blüte.[2]

Dies zog das geistige Leben in der Monarchie der ersten Piasten rasch in den Wirkungsbereich der lateinischen Kultur. Dank unmittelbarer Kontakte und Reisen polnischer Scholaren in westliche Länder wurde eine kreative Aneignung neuer juridischer Begriffe, literarischer und wissenschaftlicher Strömungen sowie philosophischer und künstlerischer Werte beschleunigt, und zwar auf dem Nährboden eigener zivilisatorischer Leistungen und kultureller Traditionen. Erwähnenswert ist zum Beispiel das erste originelle historiographische Werk des polnischen Mittelalters, die Chronica Polonorum. Sie wurde von Wincenty Kadłubek (um 1150-1223) verfasst, der bis 1189 an der Pariser Universität studiert und dort seinen Magister gemacht hatte.[3] Ein anderes Beispiel sind zahlreiche polnische Juristen, die in Bologna und Padua im römischen und kanonischen Recht ausgebildet wurden. Sie hatten einen vielseitigen Einfluss auf die Reform der kirchlichen und staatlichen Gesetzgebung in Polen sowie auf die Modernisierung der Gerichts- und Kanzleipraxis, wobei sich vor allem der Stil, die Redaktion und der Duktus polnischer Urkunden veränderten.[4] Doch erst unter dem letzten Piastenkönig Kasimir dem Großen, der von 1333 bis 1370 regierte, gelang die Verwirklichung breit angelegter Pläne der politischen Konsolidierung und der Bildung eines einheitlichen Staatsorganismus sowie der „kulturellen Umgestaltung der nach Jahrhunderte langer Spaltung wiederhergestellten Monarchie“[5].

II. HAUPTTEIL

1. Die königliche Supplik an den Papst in Avignon

Die erste greifbare Spur polnischer Bestrebungen, eine höhere Schule in Krakau ins Leben zu rufen, ist die königliche Supplik, die von Papst Urban V. am 6. April 1363 als eine von neunzig Petitionen geprüft wurde.[6] Sie wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt in Avignon durch den erfahrenen königlichen Staatsanwalt Heinrich von Werner redigiert. Dieser wurde von der polnischen Gesandtschaft geworben, die Kasimir der Große Ende 1362 nach Avignon geschickt hatte, nachdem er bei den höchsten Würdenträgern Polens Unterstützung für seine Pläne gefunden hatte.[7] Der durch die polnische Delegation gewählte Weg der Bemühungen um die Universität hatte zur Folge, dass die Angelegenheit auf den bürokratischen Weg kam, so dass die königliche Bitte wie jede andere behandelt wurde. Es gab also keine Möglichkeit „zu verhandeln, zusätzliche Erklärungen anzubringen und Verbündete zu suchen“[8]. Gemäß den in Avignon herrschenden Gepflogenheiten war nur der Staatsanwalt berechtigt, sich mit der päpstlichen Kanzlei in Verbindung zu setzen und die vorbereiteten Urkunden abzuholen.

Der Inhalt der Supplik, die in forma curie redigiert war, sagt wenig über die königlichen Pläne aus. Darin sind mehr formelhafte Wendungen enthalten als konkreter Inhalt. Zum Beispiel werden die Gefahren wochenlanger Reisen zu entlegenen Hochschulen erwähnt, wobei die bereits seit 1346 bestehende Prager Universität gezielt verschwiegen wird. In den päpstlichen Supplikenbüchern wurde die Supplik wie folgt festgehalten:

Item, ut in civitate Cracoviensi, insigniori regni sui studium generale in quacumque facultate, et specialiter tam iuris canonici quam civilis, erigere valeat cum privilegiis aliorum studiorum generalium potissime, cum propter magnam distanciam studiorum generalium, ultra XL dietas distancium, scientia in illis partibus exilium patiatur, et multi nobiles clerici de Polonia, aliqui captii et aliqui detenti et in captivitate mortificati sunt et fuerunt.[9]

Kasimir der Große bittet darin um die Erteilung päpstlicher Befugnisse (facultates), um in Krakau eine Universität zu gründen, die mit denselben Privilegien ausgestattet sein sollte wie andere Hochschulen. Er sah sich zwar von Anfang an in der Rolle des Gründers und Schöpfers der zukünftigen Lehranstalt. Dennoch erkannte er das Recht des Papstes an, Universitäten ins Leben zu rufen und wandte sich daher an Urban V. mit der Bitte, ihm die zu diesem Zweck notwendigen Befugnisse zu erteilen. Aus dem weiteren Text der Supplik geht hervor, dass die königlichen Pläne die Gründung einer Rechtsuniversität zum Ziel hatten und sich am Vorbild der Hochschule in Bologna orientierten, wobei gewisse Elemente der Universität von Neapel übernommen werden sollten.[10]

Der Beschluss des Papstes vom 6. April 1363, der mit dem Wort fiat ohne irgendwelche Einschränkungen ausgesprochen wurde, war günstig für den König, der die Befugnisse erhielt, um die er gebeten hatte. Er war jedoch keinesfalls ein vorläufiges Einverständnis, da die päpstliche Kanzlei einen solchen Begriff nicht kannte. Das Original der Supplik mit der päpstlichen Entscheidung und dem eingetragenen Datum gelangte nach der Eintragung in die Supplikregesten wahrscheinlich nach Krakau.[11] In Anlehnung an deren Inhalt und an das unter der Bitte stehende päpstliche fiat konnten die Krakauer Bürger in ihrer Urkunde vermerken, dass die Gründung der Universität im Einvernehmen mit dem Papst geschah. Es ist nicht bekannt, warum in Krakau keine entsprechenden Maßnahmen eingeleitet wurden. Vielleicht wartete man noch auf die päpstliche Bulle, welche die offizielle Antwort auf die Bitte des Königs sein sollte.[12]

2. Das Mandat Urbans V. an den Gnesener Erzbischof

Die Entscheidung des Papstes wurde von seiner Kanzlei in Frage gestellt. Wahrscheinlich erkannte man dort, dass die Kasimir dem Großen verliehenen Rechte zu weitgehend waren. Der Vizekanzler hatte das Recht, päpstliche Beschlüsse in Zweifel zu ziehen, falls sie allein durch das Wort fiat ausgesprochen wurden. Im vorliegenden Fall machte er von dieser Möglichkeit Gebrauch. Darüber hinaus war der Inhalt der Supplik so allgemein gehalten, dass es „keine Grundlage für die Redaktion der entsprechenden Papsturkunde“[13] gab. Die Konsequenzen einer solchen Behandlung der königlichen Supplik durch die päpstliche Kanzlei waren sehr weitreichend. Urban V. beschloss kraft seines päpstlichen Amtes das Krakauer studium generale selbst ins Leben zu rufen und der Hochschule die entsprechenden Privilegien zu erteilen. Hier wurde direkt an die Praxis Clemens VI. angeknüpft, der die Gründungsbullen für die Universität in Pisa im Jahre 1343, für die Prager Universität im Jahre 1346 und für die Universität von Valladolid in Kastilien im Jahre 1347 ausgestellt hatte.[14] Für die an Routine gewöhnten Bürokraten in Avignon war es von geringer Bedeutung, wie die Beschlüsse des Papstes von den weltlichen Herrschern aufgenommen wurden.

Wann eine Entscheidung in dieser Angelegenheit fiel, lässt sich nicht genau feststellen. Es könnte im Oktober 1363 passiert sein, da sich Urban V. zu dieser Zeit an den Gnesener Erzbischof Jaroslaus von Bogoria wandte und ihn um detaillierte Informationen hinsichtlich der königlichen Pläne für die Universität bat. Er teilte dem Erzbischof mit, dass er eben erfahren habe, der König beabsichtige ein studium generale litterarum […] statui et ordinari per sedem apostolicam in civitate sua Cracoviensi, und dass ipse rex quam dilecti filii universitas dicte civitatis studio huiusmodi ac docentibus et studentibus ibidem nonnulla privilegia et libertates dare et concedere proponunt.[15]

Das zitierte Fragment enthält überaus wichtige Informationen. Daraus geht hervor, dass die Krakauer Gründung wie erwartet durch Ermächtigung des Heiligen Stuhls getätigt werden sollte, und dass der König und die Stadt beabsichtigten, sie mit entsprechenden Privilegien auszustatten. Von dieser Absicht war in der königlichen Supplik noch keine Rede, sie wurde der Kurie aber wahrscheinlich vom königlichen Staatsanwalt mitgeteilt, der Zugang zu den päpstlichen Beamten hatte. Im Schreiben des Papstes wird die Struktur der Universität, ihre Organisation oder die Anzahl der Fakultäten mit keinem Wort erwähnt. Das ist verständlich, denn der Papst wollte sich zunächst mit den Urkunden des Königs und der Stadt vertraut machen, da ihn die darin enthaltenen Privilegien interessierten, die den Charakter der Universität am stärksten beeinflussten.[16] Der Papst hatte vor seiner Amtszeit in Avignon selbst als Juraprofessor an verschiedenen Universitäten gelehrt und zuvor die Laufbahn eines Studenten absolviert, so dass ihm die materiellen Bedingungen der Jugend, die in Krakau studieren sollte, bestimmt nicht gleichgültig waren. Das Papsttum kam hier zum ersten Mal mit dem Problem des Funktionierens einer Lehranstalt in einer autonomen Stadt mit deutschem Recht in Berührung.[17] Der Heilige Stuhl wollte mit Sicherheit wissen, wie die Stadtregierung ihre Beziehungen zu der neuen Gemeinschaft regeln wollte. Die Situation war in diesem Fall völlig anders als in den norditalienischen Städten, wo eine nicht vergleichbare Rechtslage herrschte. In Pisa zum Beispiel garantierte der Magistrat die Unterkunft und Versorgung der Studenten. In Prag war dies jedoch Aufgabe des Kaisers.[18]

Hier wurde wiederum die damals gängige Praxis fortgeführt. Die Kurie unterschied sehr deutlich die Rolle dessen, der die Universität ins Leben rief, und die Rolle des Gründers, der die Privilegien vergab, aber nicht das Recht hatte, die Hochschule zu installieren. Die Kompetenzen der geistlichen und weltlichen Macht wurden also klar voneinander getrennt. Um Details zur Ausstattung in Erfahrung zu bringen, wandte man sich an den Erzbischof in Gnesen. Dieser sollte sich zum König nach Krakau begeben, um die Sache vor Ort zu untersuchen und einen entsprechenden Bericht zusammen mit den königlichen und städtischen Privilegien nach Avignon zu senden.

[...]


[1] Vgl. Hajdukiewicz, Jagiellonen-Universität, S.5.

[2] Vgl. ebd.

[3] Vgl. Vetulani, Początki najstarszych wszechnic, S. 110.

[4] Vgl. ebd., S. 112.

[5] Hajdukiewicz, Jagiellonen-Universität, S.9.

[6] Vgl. Szczur, Papież Urban V, S. 217.

[7] Vgl. Hajdukiewicz, Jagiellonen-Universität, S. 10.

[8] Szczur, Papież Urban V, S. 218.

[9] MPV III, Nr. 427, zitiert nach: Szczur, Papież Urban V, S. 103.

[10] Vgl. Vetulani, Początki najstarszych wszechnic, S. 116.

[11] Vgl. ebd.

[12] Vgl. Szczur, Papież Urban V, S. 219.

[13] Ders., Annaty, S. 31.

[14] Vgl. ders., Papież Urban V, S. 219.

[15] Archiwum UJ, Pergament Nr. 7, zitiert nach: Szczur, Papież Urban V, S. 119.

[16] Vgl. Szczur, Papież Urban V, S. 119.

[17] Vgl. ebd.

[18] Vgl. ebd., S. 220.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die erste Alma Mater Polens - Zur Gründung der Krakauer Universität im Jahre 1364
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Universitätsgründungen
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
16
Katalognummer
V137450
ISBN (eBook)
9783640463862
ISBN (Buch)
9783640461035
Dateigröße
460 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Alma, Mater, Polens, Gründung, Krakauer, Universität, Jahre
Arbeit zitieren
M.A. Piotr Grochocki (Autor:in), 2004, Die erste Alma Mater Polens - Zur Gründung der Krakauer Universität im Jahre 1364, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137450

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