Die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV)

Zwischen Pesonalbemessung, Qualitätssicherung und Budgetverhandlung


Hausarbeit, 2008

19 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. DER WEG ZUR PSYCHIATRIE-PERSONALVERORDNUNG (PSYCH-PV)
2.1 DIE ZEIT VOR DER PSYCH-PV
2.2 ENTWICKLUNG UND EINFÜHRUNG DER PSYCH-PV

3. DIE PSYCH-PV IM ÜBERBLICK
3.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
3.2 AUFGABEN UND NUTZEN
3.3 DIE REGELUNGEN DER PSYCH-PV
3.3.1 Allgemeine Vorschriften
3.3.2 Personalbemessung: Behandlungsbereiche und Minutenwerte
3.3.3 Weitere Regelungen
3.4 THERAPEUTISCHES KONZEPT

4. PROBLEMATIK: DER ERFÜLLUNGSGRAD DER PSYCH-PV
4.1 BEITRAGSSATZSTABILITÄT UND BUDGETDECKELUNG
4.2 EINE EVALUATION DER PSYCH-PV

5. ERGÄNZENDE ASPEKTE
5.1 BEITRAG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG
5.2 DIE PSYCH-PV UND DAS DRG-SYSTEM

6. SCHLUSSBETRACHTUNG

7. LITERATURNACHWEIS

1. Einleitung

Befasst man sich mit den betriebswirtschaftlichen Aspekten der psychiatrischen Behandlung, so kommt man an einem Regelwerk nicht vorbei: der Psychiatrie-Personalverordnung (nachfolgend stets Psych-PV genannt).

Die Motivation zur Wahl dieses Themas bestand darin, mich mit einem im Vergleich zum DRG-System gänzlich andersartigen System intensiv auseinandersetzen zu können. Ebenso empfand ich es als spannend, dass speziell die Psych-PV ein komplexes Regelwerk ist, das eine Vielzahl von Aufgaben gleichzeitig zu erfüllen hat. Während die Pflegepersonalregelung (PPR), gewissermaßen das Pendant der Psych-PV im allgemeinen Krankenhaussektor, mit Einführung des DRG-Systems gegenstandslos wurde, ist die Psych-PV nach wie vor unentbehrlich. Dies gilt gerade dann, wenn es um Budgetverhandlungen nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) geht, die bekanntlich für den Sektor der Psychiatrie weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit besitzt.

Doch die Psych-PV spielt für weit mehr eine Rolle als nur für die Personalbemessung und die Pflegesatzverhandlungen zwischen den Trägern psychiatrischer Einrichtungen und den Kostenträgern: So soll sie zur Qualitätssicherung ebenso beitragen wie zur Erstellung individueller Behandlungspläne für jeden einzelnen Patienten.1

Diese Hausarbeit wird zunächst aufzeigen, wie es zur Entwicklung und Einführung der Psych-PV kam. Im Anschluss wird die Psych-PV mit ihren wesentlichen Inhal-ten und Aufgaben vorgestellt. Darauf folgt als besonderer Schwerpunkt ein Blick auf die Probleme, auf die die Anwendung der Psych-PV heute stößt. Hierbei werden die Gründe für diese Probleme ebenso beleuchtet wie deren weitere Auswirkungen.

Es folgt ein Blick auf ergänzende Aspekte, deren Benennung sich im Zusammenhang mit der Psych-PV empfiehlt. Darunter auch der besonders aktuelle Fokus auf den Zusammenhang zwischen dem DRG-System und dem parallelen Fortbestehen der Psych-PV.

In der Schlussbetrachtung werden die wesentlichsten Erkenntnisse noch einmal benannt und in Zusammenhang mit meiner eigenen Einschätzung gebracht.

2. Der Weg zur Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV)

2.1 Die Zeit vor der Psych-PV

Es ist festzustellen, dass die Entwicklungen in der Psychiatrie im historischen Rückblick stets losgelöst von denen im übrigen Gesundheitssektor vonstatten gegangen sind. So blieb beispielsweise auch in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg die finanzielle Ausstattung der Psychiatrie in (West-)Deutschland erheblich hinter der Zunahme des allgemeinen Wohlstandes zurück.2

Ein wesentlicher Grund dafür ist in der historischen Entstehung und Entwicklung der Psychiatrie zu suchen: während erst in den vergangenen Jahrzehnten Behandlungsmethoden aufkamen, die eine Behandlung im eigentlichen Sinne erlaubten und damit die Psychiatrien überhaupt erst zu Krankenhäusern im heutigen Wortsinn werden ließen, stand früher eher das Verwahren von Menschen im Vordergrund, denen effektiv nicht geholfen werden konnte.

Dazu passt auch folgende Feststellung:

„Auf die Kostenträgerschaft für die Behandlung psychisch Kranker wirkt sich bis heute aus, dass sie sich aus der Armenfürsorge entwickelt hat.“3

Von der Psychiatrie-Enquête von 1975 ging ein Impuls zu einer umfassenden Reform der psychiatrischen Behandlung aus, die sich jedoch in der Entwicklung der Personalausstattung nicht angemessen widerspiegelte.4

Anfang der 1980er Jahre kam es in Folge einer Reform des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Festlegung des Gesetzgebers, dass sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Spitzenverbände der Kostenträger (also der gesetzlichen Krankenkassen) in einer Selbstverwaltungslösung auf eine gemeinsame Lösung zur Regelung der Personalausstattung einigen sollten. Nach mehrjährigen Vorarbeiten kam es jedoch schließlich zum Scheitern der Bemühungen und der Gesetzgeber kam in die Pflicht, eine eigene Rechtsverordnung zu erlassen. Die Entwicklung der Psych-PV begann.5

2.2 Entwicklung und Einführung der Psych-PV

Vom damals fachlich zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) wurde 1988 eine Expertengruppe ins Leben gerufen, die ein Konzept entwickelte. Dieses wurde in der Praxis erprobt und entpuppte sich als über-sichtlich und gut handhabbar. So trat das Konzept als Psychiatrie-Personalverord-nung (Psych-PV) zum 1. Januar 1991 in Kraft.6

Ein erheblich neuer Ansatz, den die Psych-PV in den Sektor der Psychiatrie-Finanzierung einbrachte, liegt dabei darin, dass sich die Bemessung nicht mehr an der Zahl der belegten Betten ausrichtet, sondern an Art und Umfang der tatsächlich durchgeführten Aufgaben der verschiedenen Berufsgruppen am Patienten.7

Mit Inkrafttreten wurde eine Übergangsvorschrift wirksam, die über die ersten fünf Jahre der Psych-PV Bestand hatte, also bis zum 31. Dezember 1995. Diese ist in §10 Abs. 3 Psych-PV festgelegt und sah vor, dass die durch Einführung der Psych-PV erwartete und gewollte Steigerung des Personalbedarfs in den verschiedenen Berufsgruppen binnen fünf Jahren zu realisieren sei, so dass die von der Verordnung betroffenen Einrichtungen erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 1996 den vollen Personalbestand nach Psych-PV zu realisieren hatten.8

3. Die Psych-PV im Überblick

3.1 Rechtliche Grundlagen

Befasst man sich mit der Psych-PV, so bewegt man sich stets im engen Kontext mit anderen Gesetzen, ohne die die Psych-PV allein nicht anwendbar wäre. Schon benannt wurde die Bundespflegesatzverordnung (BPflV). Im Zusammenwirken zwischen Psych-PV und BPflV ergibt sich das eigentliche Budgetrecht der Psychiatrie in Deutschland. Ferner relevant ist das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Auf den näheren Zusammenhang zwischen Psych-PV, BPflV und KHG wird insbesondere im Abschnitt 3.5 noch einmal näher eingegangen, wenn es um die Budgetbemessung geht. Ferner eine Rolle spielt der §71 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), der eine Schlüsselrolle bei dem besonderen Schwerpunkt dieser Hausarbeit, nämlich der Unterfinanzierung der Psych-PV spielt und im Abschnitt 4 näher betrachtet wird.

Wie jede Verordnung benötigt auch die Psych-PV eine gesetzliche Ermächtigung. Diese findet sich in Form von §19 des KHG.

Auf die Regelungen der Psych-PV selbst wird in Punkt 3.3 detailliert eingegangen.

3.2 Aufgaben und Nutzen

Wie in der Einleitung bereits angedeutet, soll die Psych-PV gleich mehreren Zielen dienen. Die Personalbemessung, u.a. als Grundlage für die Budgetverhandlungen, mag die vordergründigste sein – gerade wenn man es von der betriebswirtschaftlichen Seite her sieht. Doch sind auch weitere Ziele klar auszumachen: die Einführung eines therapeutischen Konzeptes eines multiprofessionellen Teams (siehe Punkte 3.3.5 und 5.2), die Qualitätssicherung (siehe Punkt 5.1), oder noch ein weiterer Aspekt: demnach soll die Psych-PV nämlich durch verschiedene Regulierungen auch zu einem Verweildauerrückgang und zu einer Endhospitalisierung von Patienten beitragen.9

„Die geplante Verordnung dient vor allem dem Ziel, in der Psychiatrie eine Therapie zu ermöglichen, die die Patienten befähigt, außerhalb stationärer Einrichtungen ihr Leben weitgehend selbst zu gestalten, sie also wieder in die Gesellschaft einzugliedern.“10

Zur Realisierung dieser unterschiedlichen Ziele ist die Verordnung sowohl darauf ausgerichtet die personellen Voraussetzungen zu optimieren, als auch strukturelle Impulse innerhalb der psychiatrischen Einrichtungen zu geben.11

Im Folgenden wird die Psych-PV im Detail vorgestellt. Daraus ergibt sich ein Überblick über die Instrumentarien, die zur Erfüllung der genannten Ziele zur Verfügung stehen.

[...]


1 Vgl. Brill 2003. Hier: Internet-Quelle http://www.psychiatrie.de/recht/az/psychpv/text/Psychiatrie-Personalverordnung_PsychPV.html

2 Vgl. Kunze & Kaltenbach 2005. Psychiatrie-Personalverordnung S. 19

3 Ebd.

4 Vgl. Tuschen & Quaas 1998. Bundespflegesatzverordnung S. 55

5 Vgl. Kunze & Kaltenbach 2005. S. 21

6 Vgl. Internet-Quelle: http://www.wichmann.privat.t-online.de/ppv4.htm

7 Vgl. Kunze & Kaltenbach 2005. S. 21/22

8 Vgl. ebd. S. 43

9 Vgl. ebd. S. 5

10 Pressemitteilung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 30.04.1990. Hier: Kunze & Kaltenbach 2005. S. 22

11 Vgl. ebd.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV)
Untertitel
Zwischen Pesonalbemessung, Qualitätssicherung und Budgetverhandlung
Hochschule
Katholische Fachhochschule Mainz
Veranstaltung
BWL im Gesundheitswesen
Note
2,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
19
Katalognummer
V137367
ISBN (eBook)
9783640468287
ISBN (Buch)
9783640468119
Dateigröße
461 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Psychiatrie-Personalverordnung, Psych-PV, PsychPV, Budgetverhandlung, Personalbemessung Psychiatrie, Krankenhausfinanzierung
Arbeit zitieren
Thomas Fleischer (Autor:in), 2008, Die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/137367

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