Quelleninterpretation der Mantelnote der Alliierten und Assoziierten Mächte vom 16. Juni 1919


Hausarbeit, 2008

14 Seiten, Note: 1.7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Quellenkritik

3. Inhaltsangabe

4. Notenwechsel als Vorgeschichte der Mantelnote

5 Der Krieg
5.1 Die Darstellung der Kriegsschuld
5.2 Die Darstellung der Kriegsführung
5.3 Die Definition des gerechten Friedens
5.4 Das Ultimatum

6. Wirkungsgeschichte der Mantelnote

7. Schlussbetrachtung

Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Die Mantelnote der alliierten und assoziierten Mächte, verfasst von der Friedenskonferenz unter dem Vorsitz von Georges Clemenceau, ist in acht Teile untergliedert. Die Quelle ist besonders interessant, da sie die letzte Note der alliierten und assoziierten Mächte vorm Abschluss des Friedensvertrages darstellt und sie diesen forciert. Sie beinhaltet eine Absage an die offenen deutschen Forderungen und ein Ultimatum.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich vorrangig mit Teil I und Teil VIII, da diesem besondere Relevanz in Bezug auf die Wirkung der Gesamtnote zukommt und eine vollständige Analyse der Quelle den Rahmen der Arbeit übertreffen würde.

Hierbei stehen die Fragen nach der Darstellung der Kriegsschuld, des gerechten Friedens und des Zwangscharakters des Versailler Vertrages im Mittelpunkt. So will die Arbeit klären, ob die etwaige Kriegsschuld Deutschlands von den alliierten und assoziierten Mächten schlüssig dargelegt wird, ob Deutschland gezielt geschwächt werden sollte und was für Beweggründe dazu führten, dass dieser Aspekt für langwierige und hitzige Kontroversen zwischen den Kriegsparteien sorgte. Die konkreten deutschen Forderungen und die letztendlichen Inhalte des Friedensvertrages – abgesehen vom Kriegsschuldartikel 231 – sollen nur am Rande betrachtet werden.

Zudem sollen die Konsequenzen aus dieser scharf formulierten Darlegung und des Ultimatums näher beleuchtet werden, um die Tragweite dieser Mantelnote festzustellen.

2. Quellenkritik

Die Mantelnote ist eine diplomatische Quelle und stellt die letzte Antwort der alliierten und assoziierten Mächte auf die Abänderungsvorschläge Deutschlands in Bezug auf den Versailler Friedensvertrag dar. So diente sie dazu, eine neue Rechtssituation zu schaffen und sollte einen Tatbestand – die Kriegsschuld Deutschlands – belegen. Zugleich enthält sie ein Ultimatum, welches zu einer neuen Rechtssituation, der Wiederaufnahme der Kampfhandlungen, hätte führen können oder die aktuelle Rechtssituation, den Waffenstillstand, festigen konnte.

Die Quelle ist sowie alle vorigen Noten zwischen der Friedenskonferenz und der deutschen Friedensdelegation dokumentiert und schriftlich überliefert.[1]

Mit großer Sicherheit kann man von dem authentischen Wortbestand und korrekter Übersetzung der Quelle ausgehen, da sie ein offizielles Dokument darstellt, welches von der Friedenskonferenz an die deutsche Friedensdelegation gerichtet war und darauf abzielte, von deutscher Seite vollkommen verstanden zu werden. Die Quelle ist nicht gekürzt.[2]

Die Mantelnote wurde am 16. Juni 1919 in Paris verfasst. Zu dieser Zeit fand ein reger Notenwechsel zwischen der Friedenskonferenz in Paris und der deutschen Friedensdelegation in Versailles statt. Es war die Zeit zwischen dem Waffenstillstand vom 11. November 1918 und dem ersuchten Abschluss eines Friedens, welcher am 28. Juni mit der Unterzeichnung durch die beiden deutschen Delegierten Hermann Müller und Johannes Bell in Versailles erzielt wurde.

Die Wochen zwischen Anfang Mai und Mitte Juni waren geprägt durch das deutsche Ansinnen, Veränderungen am Vertragsentwurf vom 7. Mai 1919 zu erreichen und dem Ansinnen der alliierten und assoziierten Mächte, möglichst wenig Zugeständnisse zu machen und am wesentlichen Charakter des Entwurfes festzuhalten.

Verfasser der Mantelnote sind die Friedenskonferenzmitglieder der alliierten und assoziierten Mächte unter dem Vorsitz des französischen Ministerpräsidenten Georges Clemenceau. Dieser sprach sich seit Beginn der Friedensverhandlungen für möglichst hohe Reparationszahlungen und eine damit einhergehende möglichst hohe Schwächung Deutschlands aus. So brachte er in einer Note vom 25. Februar 1919 sein Ziel zum Ausdruck, den Rhein als Deutschlands Westgrenze festzulegen.[3] Adressat der Mantelnote ist die deutsche Friedensdelegation in Versailles, deren Präsident der Reichsminister des Auswärtigen Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau war, der sich selber als Patriot betitelte und bis zum Ende des Krieges auf den Sieg Deutschlands setzte.[4]

3. Inhaltsangabe

Die Quelle setzt sich neben der Einleitung aus acht Teilen zusammen.

Teil eins der Quelle beschäftigt sich zunächst damit, die Verantwortlichkeit Deutschlands für die Entstehung des Weltkrieges und „die rohe und unmenschliche Art, auf die er geführt worden ist“ (S. 2) darzustellen. Des Weiteren wird anhand von Auszügen aus Reden der Mitglieder des Rats der Vier, die vor Ende der Kampfhandlungen stattfanden, der Rechts- und Bestrafungscharakter des Friedens legitimiert.

Die Grundlage der Friedensordnung solle Gerechtigkeit sein und diese wird als „Wiedergutmachung des Unrechts“ (S. 5) bestimmt. Dazu sei eine langfristige Schwächung der deutschen Nation nötig[5].

Zudem wird das deutsche Argument zurückgewiesen, dass die alten Machthabenden und nicht der durch die Revolution neu entstandene Staat verantwortlich gemacht werden müsse, indem gesagt wird, dass die Revolution sich lediglich dem Verlauf des Krieges angepasst habe. Teil zwei befasst sich mit dem Grundwesen des Friedens. Es sei ein Rechtsfrieden, der Ordnung wiederherstellen und die „unterdrückten Völker“ (S. 7) befreien wolle.

Der nächste Teil betrifft die Freiheit der Meere, Wilsons zweiten Punkt, der Interpretationen zuließ.[6] Den Binnenstaaten solle nach den alliierten und assoziierten Mächten ein „sicherer Zugang zum Meere auf den durch ihr Gebiet fließenden Flüssen“ (S. 9) zustehen. Teil vier und fünf beschäftigen sich mit finanziellen und wirtschaftlichen Aspekten. So wird von Veränderungen an den entsprechenden Bedingungen gesprochen, die Gesamtsumme der Reparationszahlungen aber könne noch nicht genau fixiert werden.

Der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund wird im sechsten Teil versagt, eine baldige Aufnahme jedoch in Aussicht gestellt, sobald die Haltung des deutschen Volkes dies zulassen würde.

Der darauf folgende Teil will die deutsche Kritik an der alliierten Blockade zerstreuen, da sie durch den „verbrecherischen Charakters des von Deutschland angefangenen Krieges…“ (S. 12) erforderlich und rechtmäßig gewesen sei.

Teil acht der Quelle macht deutlich, dass diese Note die letzte der alliierten und assoziierten Mächte sei und dass sie auf ihren Bedingungen beharrten. Es wird ein fünftägiges Ultimatum gestellt, welches vorsieht, dass der Vertrag gänzlich durch die deutsche Delegation angenommen werde oder dass er abgelehnt werde und damit das Ende des Waffenstillstandes nach sich ziehen würde.

[...]


[1] Schwabe, Klaus (Hg.): Quellen zum Friedensschluss von Versailles (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit; Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. XXX), Darmstadt 1997, S. 357-369.

[2] Ebenda.

[3] Elz, Wolfgang (Hg.): Quellen zur Aussenpolitik der Weimarer Republik 1918-1933 (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit, Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 32), Darmstadt 2007, S. 122.

[4] Brockdorff-Rantzau, Graf von: Dokumente und Gedanken um Versailles, 3. erw. und verm. Aufl., Berlin 1925, S. 29-30.

[5] „Es ist nur gerecht, dass Ersatz geleistet wird und dass die so misshandelten Völker einige Zeit gegen die Konkurrenz einer Nation geschützt werden, deren Industrien intakt sind…“ (S. 6).

[6] Schwabe, Klaus (Hg.): Quellen zum Friedensschluss von Versailles (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit; Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. XXX), Darmstadt 1997, S. 67-68.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Quelleninterpretation der Mantelnote der Alliierten und Assoziierten Mächte vom 16. Juni 1919
Hochschule
Universität Hamburg
Note
1.7
Autor
Jahr
2008
Seiten
14
Katalognummer
V136707
ISBN (eBook)
9783640458202
ISBN (Buch)
9783640458516
Dateigröße
487 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Quelleninterpretation, Mantelnote, Alliierten, Assoziierten, Mächte, Juni
Arbeit zitieren
Robert Pilgrim (Autor:in), 2008, Quelleninterpretation der Mantelnote der Alliierten und Assoziierten Mächte vom 16. Juni 1919, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136707

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