Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Ausländerzentralregister


Scientific Essay, 2009

10 Pages, Grade: 1,1


Abstract or Introduction

Ein System zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Unionsbürgern, die keine Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats sind, wie das System, das mit dem Gesetz über das Ausländerzentralregister vom 02.09.1994 in der Fassung des Gesetzes vom 21.06.2005 eingerichtet wurde und das die Unterstützung der mit der Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften betrauten nationalen Behörden bezweckt, entspricht nur dann dem im Licht des Verbots jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ausgelegten Erforderlichkeitsgebot gem. Art. 7 lit. e der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, wenn es nur die Daten enthält, die für die Anwendung der entsprechenden Vorschriften durch die genannten Behörden erforderlich sind, und sein zentralisierter Charakter eine effizientere Anwendung dieser Vorschriften in Bezug auf das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern erlaubt, die keine Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats sind.
Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG) führt das Bundesamt, das dem Bundesministerium des Inneren unterstellt ist, das Ausländerzentralregister (AZR), ein zentrales Register, in dem bestimmte personenbezogene Daten u.a. derjenigen Ausländer zusammengefasst werden, die sich nicht nur vorübergehend im deutschen Hoheitsgebiet aufhalten. Wie sich aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern vom 4. 6. 1996 zum AZRG und zur AZRG-Durchführungsverordnung ergibt, werden diejenigen Ausländer erfasst, die sich für einen Zeitraum von über drei Monaten in diesem Hoheitsgebiet aufhalten. Die entsprechenden Informationen werden in zwei getrennt geführten Datenbeständen zusammengefasst. Ein Datenbestand enthält die personenbezogenen Daten von Ausländern, die in Deutschland leben oder gelebt haben, der andere die personenbezogenen Daten von Ausländern, die ein Visum beantragt haben.

Details

Title
Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Ausländerzentralregister
College
University of Cooperative Education Mannheim  (Fachrichtung Öffentliche Wirtschaft)
Grade
1,1
Author
Year
2009
Pages
10
Catalog Number
V136266
ISBN (eBook)
9783640434855
ISBN (Book)
9783640434640
File size
441 KB
Language
German
Keywords
Verbot, Diskriminierung, Gründen, Staatsangehörigkeit, Ausländerzentralregister
Quote paper
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), 2009, Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Ausländerzentralregister, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136266

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