Die Rolle des Konflikts Hardenberg - Wilhelm von Humboldt beim Scheitern der Verfassungsreform in Preußen


Seminararbeit, 2005

25 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Verhältnis Hardenberg - Humboldt
2.1. Die Verfassungsvorstellungen Hardenbergs
2.2. Die Verfassungsvorstellungen Humboldts
2.3. Zusammenarbeit und Konflikt

3. Andere Hindernisse für die Verfassungsreform
3.1. Die altständische Opposition
3.2. Der preußische Hof
3.3. Die preußische Bürokratie
3.4. Prioritätensetzung der Reformer
3.5. Die preußische Gesellschaft
3.6. Die restaurative Politik des Fürsten von Metternich

4. Weitere Verfassungsbemühungen nach Humboldts Ausscheiden

5. Vergleich mit den süddeutschen Staaten

6. Schlussfolgerung: Welche Rolle spielte der persönliche Konflikt?

Literaturverzeichnis
Quelle
Sekundärliteratur

1. Einleitung

Angestoßen von der französischen Revolution und in der Situation der Niederlage gegen Napoleon gab es in Preußen zu Beginn des 19. Jahrhunderts wie in vielen anderen europäischen Ländern Bemühungen, die Staatsorganisation zu reformieren bzw. dem vormals absolutistischen Staat eine Verfassung zu geben.

In Preußen war die Verfassungsreform eine von zahlreichen staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Reformen, um die in den Jahren ab 1806 gerungen wurde, und von denen einige verwirklicht wurden, während andere an verschiedensten Widerständen scheiterten. Die Verfassungsreform gehörte zu den Letzteren. Inwieweit dies mit einem persönlichen Konflikt zweier Reformer, und zwar zwischen dem Staatskanzler Karl August Fürst von Hardenberg und Wilhelm von Humboldt, zusammenhing, soll in dieser Arbeit näher untersucht werden.

Der Begriff der Verfassungsreform beinhaltet grundsätzlich mehrere Aspekte. Es geht dabei einerseits um die Anerkennung von Grundrechten, des weiteren um die Reorganisation des Regierungsapparates, also der Verwaltung, und drittens um die Schaffung einer Nationalrepräsentation.[1] In dieser Arbeit wird der Begriff auf letzteren Aspekt beschränkt, da dies einerseits einen zentralen Punkt der Verfassungsfrage darstellte, und andererseits eine Untersuchung der Verfassungsreform im umfassenderen Sinn den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.

Auch kann nur am Rande auf andere Reformen eingegangen werden, die zum Teil eng mit der Frage der Nationalrepräsentation verbunden waren, und deren Erfolg oder Scheitern mehr oder weniger direkte Auswirkungen auf diese hatten, wie z.B. die Finanz- oder auch die Kommunalreform.

Der Frage, inwieweit es sich tatsächlich grundsätzlich um ein Scheitern dieser Reform handelt, wird ebenfalls nicht intensiver nachgegangen werden können. Mit einem Blick auf die langfristige Entwicklung bis zur Revolution 1848 und schließlich der Verfassungsgebung 1850 kann man sicher sagen, dass die Ideen der Reformer fortbestanden, und letztendlich doch noch einen gewissen Erfolg hatten[2]. Doch im untersuchten Zeitraum um 1820 kann man zumindest von einem vorläufigen Scheitern der Verfassungsreform sprechen.

Im Folgenden wird es zuerst darum gehen, die Verfassungsvorstellungen, bzw. in der hier benutzten Eingrenzung des Begriffes, die Vorstellungen zu einer preußischen Nationalrepräsentation sowohl von Hardenberg als auch von Humboldt kurz zu skizzieren, desweiteren die praktische Zusammenarbeit und den konkreten Konflikt der beiden Reformer bis zum Ausscheiden Humboldts aus seinem Amt als Minister für Ständische Angelegenheiten Anfang 1820 in Umrissen zu beschreiben, wobei jedoch keine Bewertung stattfinden wird, inwieweit die eine oder andere Partei „Recht“ oder auch „Schuld“ hatte, da ohnehin beides nicht nur einer Seite allein zugschrieben werden kann.

Im zweiten Teil wird dann auf die anderen Faktoren, die zum Scheitern der Verfassungsreform beitrugen, eingegangen, wobei kein Anpruch auf Vollständigkeit dieser besteht, sondern nur die einflussreichsten im Fokus stehen werden. So kann etwa auf die Karlsbader Beschlüsse von 1819, die zumindest indirekten Einfluss hatten, da sie den Anlass zur endgültigen Spaltung der Reformpartei gaben[3], aus Gründen der Kürze nicht näher eingegangen werden.

Ein kurzer Blick soll im Anschluss noch auf die Entwicklung und das schnelle Ende der Reformbemühungen nach dem Ende der Mitarbeit Wilhelm von Humboldts geworfen werden.

Da auch der Blick über die Grenzen Preußens hinaus, der Vergleich mit anderen deutschen Staaten und die Klärung der Frage, warum in anderen Ländern, z.B. in Bayern, in dieser Zeit eine Staatsverfassung inklusive Nationalrepräsentation zustande kam und in Preußen nicht, zur Klärung der Leitfrage etwas beitragen kann, wird zumindest kurz darauf eingegangen werden.

Abschließend soll eine Bewertung und Gewichtung der verschiedenen Faktoren die Frage beantworten, wie groß der Beitrag des persönlichen Konfliktes Hardenberg – Humboldt zum Scheitern der Verfassungsreform tatsächlich war.

2. Das Verhältnis Hardenberg - Humboldt

Die Geschichte der Zusammenarbeit und der damit einhergehenden Konflikte zwischen Hardenberg und Humboldt begann bereits einige Jahre vor ihrem konkreten Streit um die Verfassungsreform in Preußen im Jahr 1819. Bevor diese Geschichte näher beleuchtet wird, ist jedoch zuerst einmal grundsätzlich zu klären, wie die jeweiligen persönlichen Pläne bezüglich einer Nationalrepräsentation in Preußen aussahen. Beide hatten selbstverständlich umfassende Vorstellungen, wie die Organisation und Verfassung des Staates im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich aussehen sollte. Doch da das Thema "Verfassungsreform" bereits auf die Einrichtung einer Nationalrepräsentation eingegrenzt wurde, sollen hier auch nur die konkreten Vorstellungen der beiden zu einer solchen berücksichtigt und weitreichendere Konzepte höchstens am Rande gestreift werden.

2.1. Die Verfassungsvorstellungen Hardenbergs

In seiner Rigaer Denkschrift vom 15. September 1807 hat Hardenberg seine Vorstellungen zur künftigen Staatsorganisation zusammengefasst. Zum Thema Nationalrepräsentation heißt es dort: "Die Idee einer Nationalrepräsentation [...] ohne Abbruch der monarchischen Verfassung, ist schön und zweckmäßig. [...] Sie soll keinen besonderen konstitutiven Körper, keine eigene Behörde bilden."[4] Vielmehr sollten die Repräsentanten direkt in die verschiedenen Verwaltungbehörden integriert, mit ihnen "amalgamiert" werden.[5] Diese Überlegungen werden jedoch in der Denkschrift nicht weiter ausgeführt. In den folgenden Jahren veränderten sich zwar Hardenbergs Vorstellungen – unter anderem wurde die direkte Eingliederung der Repräsentanten in die Verwaltungsbehörden verworfen – und konkretisierten sich auch, doch konnte er sich lange nicht konsequent zwischen einem ständischen und einem modernen, auf Rechtsgleichheit beruhenden Repräsentationsmodell entscheiden.[6]

Auch wenn Hardenberg bei seinem Amtsantritt im Juni 1810 bereit war, in der Verfassungspolitik auch Wege zu gehen, die mit alten gesellschaftlichen Traditionen brachen, und er das alte Dreiständesystem ablehnte[7], so konnte er sich doch nicht die radikale Form einer parlamentarischen Demokratie vorstellen: "Die reine Demokratie müssen wir noch dem Jahre 2440 überlassen [...]".[8] Wenn zu seinen Grundsätzen auch die Schaffung "möglichster Freiheit und Gleichheit" zählte, so war dies doch vor allem im wirtschaftlichen und nicht im politisch-konstitutionellen Sinn gemeint.[9] Das Ziel einer Repräsentation war "nicht die Volkssouveränität, sondern die Wohlfahrt des Staates [...], dem eine Repräsentation unter dem Gesichtspunkt der Nützlichkeit für dieses Ziel untergeordnet wurde."[10]

Ungeachtet aller Unsicherheit über die Zusammensetzung einer solchen Repräsentation gab es aus rein pragmatischen Gründen für Hardenberg jedoch keinen Zweifel daran, dass eine solche eingerichtet werden müsse. Ihr Zweck sollte sein, der Legitimation staatlichen Handelns zu dienen, und zwar in erster Linie in finanzpolitischer Hinsicht. Seiner Ansicht nach hatten die Bürger, deren Vermögen den Kredit des Staates sichern sollte, dafür Anpruch auf die Beteiligung an der Finanzpolitik, wenn auch nur in beratender Form.[11]

2.2. Die Verfassungsvorstellungen Humboldts

Humboldt hat in mehreren Schriften seit 1791 seine Vorstellungen von Staat und Verfassung ausgeführt. In diesen finden sich einerseits Äußerungen, die darauf schließen lassen, dass er die Monarchie für die beste Staatsform hielt, aber auch solche, die auf eine demokratische Einstellung schließen lassen.[12] "An sich ist er der Staatsform der Demokratie nicht abgeneigt, hält jedoch ein unvermitteltes Übergehen zu ihr von der absoluten Monarchie für verderblich und nicht dauerhaft."[13] Deshalb suchte er nach einem Mittelweg; und er hielt eine ständische Verfassung für am nützlichsten, wobei der Begriff "weder den Rückgriff auf die alten Stände noch die Einführung eines mit dem Vorliegenden unverbundenen, neuen Elements"[14] bedeutete.

Konkret schlug Humboldt vor, die preußischen allgemeinen Stände aus zwei Kammern zu bilden, und zwar einer erblichen und einer Wahlkammer, und die Mitglieder der letzteren sollten direkt, also nicht durch Wahlherren, gewählt werden. Die Kompetenzen

dieser Repräsentation sollten in der Entscheidung über bestimmte Gesetze inklusive der Besteuerung liegen. Sie sollten über den Staatshaushalt und das Schuldenwesen informiert werden, und auch wenn ihnen das Recht zur Gesetzesinitiative nicht zustand, konnten sie doch ihre Vorschläge in die Form einer "Bitte" kleiden. Sowohl adlige als auch nicht adlige (Grund-)Besitzer mit einer bestimmten Höhe des Steuersatzes sollten für die allgemeinen Stände stimm- und wahlberechtigt sein.

"Humboldt war also weder Anhänger einer Repräsentativverfassung noch Anhänger einer landständischen Verfassung [...]. Was ihm als Verfassung für Preußen vorschwebte [...], ist vielmehr ein Versuch, beide miteinander zu verbinden."[15]

2.3. Zusammenarbeit und Konflikt

Wie aus den vorherigen Abschnitten zu erkennen ist, waren Hardenbergs und Humboldts Verfassungsvorstellungen in vieler Hinsicht ähnlich. Beide erstrebten eine Verfassung mit einer Nationalrepräsentation, die sowohl altständische als auch demokratische Züge trug. Auch wenn sie z.B. in der Frage des direkten oder indirekten Wahlverfahrens nicht übereinstimmten und Humboldt die Repräsentation im Gegensatz zu Hardenberg nicht in erster Linie als "nützlich", sondern als "sittlich notwendig" ansah[16], so sind doch sicher inhaltlich keine unüberbrückbaren Gegensätze auszumachen. In den Jahren seit 1810 kam es zwischen den beiden jedoch trotzdem wiederholt zu Konflikten, und es wurde zum Teil eher ein Entgegen- denn ein Zusammenwirken daraus.

Am 4. Juni 1810 wurde Hardenberg zum preußischen Staatskanzler und somit obersten Leiter der Staatsangelegenheiten ernannt. Damit war eine Entscheidung in der Frage gefallen, ob die Gesamtheit der Ministerien nach dem kollegialen oder hierarchischen Prinzip arbeiten sollte, zugunsten des letzteren geklärt. Nur wenige Tag später, am 23. desselben Monats, schied Humboldt aus seinem Amt als Direktor der Sektion für Kultus und Unterricht im Ministerium des Innern, in dem er in seiner nur 16-monatigen Amtszeit die Grundlagen für eine umfassende Bildungsreform gelegt hatte, aus. Sein Abschiedsgesuch hatte er bereits Ende April eingereicht, und zwar nachdem er im Konflikt um die Einrichtung des Staatsrats und somit eine kollegiale Form der Staatsleitung eine persönliche Niederlage erlitten hatte.[17] Er hatte sich allerdings möglicherweise Hoffnungen gemacht, anschließend als neuer Kultusminister eingesetzt zu werden.[18] Stattdessen wurde er von Hardenberg zum Gesandten in Wien gemacht und somit vom "Zentrum der Macht" entfernt[19], wenngleich dies der "wichtigste Posten" war, "welcher im Bereich der preußischen Vertretungen im Ausland zu vergeben war".[20] 1815 war Wien dann doch das "Zentrum", in dem es um die Neuorganisation Mitteleuropas nach Napoleon ging. Humboldt war neben Hardenberg der zweite offizielle Vertreter Preußens auf dem Wiener Kongress. "Lange Zeit vom Vertrauen des Staatskanzlers getragen, wird er zum Spezialisten für die bei allen Konferenzen unentbehrlichen Positionspapiere und Beschlußentwürfe, und gewichtige Denkschriften für Hardenberg produziert er noch dazu. Dieser, durch Taubheit gehindert, schickt Humboldt gern in die Feuerlinie [...]"[21]

[...]


[1] Vgl. Vogel, Barbara: Verwaltung und Verfassung als Gegenstand staatlicher Reformstrategie, in: Sösemann, Bernd (Hrsg.): Gemeingeist und Bürgersinn. Die preußischen Reformen, Berlin 1993, S. 28, zitiert nach: Paul Nolte, Staatsbildung als Gesellschaftsreform. Politische Reformen in Preußen und den süddeutschen Staaten 1800 bis 1820, Frankfurt/M 1990, S. 79 f. (Künftig zitiert: Vogel: Verwaltung und Verfassung)

[2] Vgl. Nolte, Paul: Reformen in Preußen. Geschichte, Mythos und Gegenwart, in: Bahners, Patrick und Roellecke, Gerd (Hrsg.): Preußische Stile. Ein Staat als Kunststück, Stuttgart 2001, S. 62. (Künftig zitiert: Nolte: Reformen in Preußen)

[3] Vgl. Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819. Die endgültige Stabilisierung der restaurativen Politik im Deutschen Bund nach dem Wiener Kongreß von 1814/15, Hildesheim 1974, S. 201.

[4] Hardenberg, Karl August Fürst von: Immediatbericht des Ministers Freiherr von Hardenberg.

Riga, 15. September 1807, in: Winter, Georg und Vaupel, Rudolf (Hrsg.): Die Reorganisation des Preussischen Staates unter Stein und Hardenberg. 1. Teil: Allgemeine Verwaltungs- und Behördenreform, Bd. I: Vom Beginn des Kampfes gegen die Kabinettsregierung bis zum Wiedereintritt des Ministers vom Stein (=Publikationen aus den Königlich Preussischen Staatsarchiven, Bd. 93), Leipzig 1931, S. 318.

[5] Vgl. ebenda, S. 318.

[6] Vgl. Nolte, Paul: Reformen und politische Modernisierung. Preußen zu Beginn des 19. Jahrhunderts im Vergleich, in: Archiv für Kulturgeschichte 70(1988)1, S. 33-100, S. 46. (Künftig zitiert: Nolte: Reformen und politische Modernisierung)

[7] Vgl. ebenda, S. 72.

[8] Hermann, Ingo: Hardenberg. Der Reformkanzler, Berlin 2003, S. 247. (Künftig zitiert: Hermann: Hardenberg)

[9] Vgl. Nolte: Reformen und politische Modernisierung, S. 46.

[10] Ebenda, S. 72.

[11] Vgl. ebenda, S. 72 f.

[12] Vgl. Spitta, Dietrich: Die Staatsidee Wilhelm von Humboldts (= Schriften zur Rechtsgeschichte, Heft 114), Berlin 2004, S. 168. (Künftig zitiert: Spitta: Staatsidee)

[13] Ebenda, S. 169.

[14] Menze, Clemens von: Die Verfassungspläne Wilhelm von Humboldts, in: Zeitschrift für historische Forschung, Bd. 16, 1989, S. 340. (Künftig zitiert: Menze: Verfassungspläne)

[15] Spitta: Staatsidee, S. 172.

[16] Vgl. Koselleck, Reinhart: Preußen zwischen Reform und Revolution. Allgemeines Landrecht, Verwaltung und soziale Bewegung von 1791 bis 1848 ( = Industrielle Welt. Schriftenreihe des Arbeitskreises für moderne Sozialgeschichte, Band 7), Stuttgart 31981, S. 284. (Künftig zitiert: Koselleck: Reform und Revolution)

[17] Vgl. Kaehler, Siegfried A.: Wilhelm v. Humboldt und der Staat. Ein Beitrag zur Geschichte deutscher Lebensgestaltung um 1800, Göttingen 21963, S. 244. (Künftig zitiert: Kaehler: Wilhelm v. Humboldt)

[18] Vgl. ebenda, S. 243 und Hermann: Hardenberg, S. 288.

[19] Vgl. Knopp, Werner: Wilhelm von Humboldt – Ein Staatsmann in Preußen, in: Schlerath, Bernfried (Hrsg.): Wilhelm von Humboldt. Vortragszyklus zum 150. Todestag, Berlin 1986, S. 43.

[20] Vgl. Kaehler: Wilhelm v. Humboldt, S. 250.

[21] Vgl. ebenda, S. 44.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Die Rolle des Konflikts Hardenberg - Wilhelm von Humboldt beim Scheitern der Verfassungsreform in Preußen
Hochschule
Universität Münster  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Proseminar: Staatlichkeit im 19. Jahrhundert - Bayern und Preußen im Vergleich
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
25
Katalognummer
V136096
ISBN (eBook)
9783640447176
ISBN (Buch)
9783640447435
Dateigröße
555 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschichte, Deutsche Geschichte, 19. Jahrhundert, Preußische Reformen, Wilhelm von Humboldt, Preußen, Carl August von Hardenberg
Arbeit zitieren
Ulrike Busch (Autor:in), 2005, Die Rolle des Konflikts Hardenberg - Wilhelm von Humboldt beim Scheitern der Verfassungsreform in Preußen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136096

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