Militärethik in Krieg und Frieden

Über die Bedeutung der Vermittlung ethischer Grundsätze im Militär


Zwischenprüfungsarbeit, 2008

29 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Militär und Ethik
2.1. Gedanken zur Symbiose von Militär und Ethik
2.2. Militärethik aus Sicht der christlichen Theologie
2.3. Militärethik im internationalen Rechtsverständnis

3. Thesen zur Ethik in Krisen- und Kriegszeiten
3.1. „Ius ad bellum“
3.2. „Ius in bello“
3.3. „Ius post bellum“
3.4. Ethik in Zeiten neuer Bedrohungen

4. Die Vermittlung ethischer Grundsätze
4.1. Ethik der Institution Militär
4.2. Soldat als Beruf und Funktion
4.3. Der Offizier und sein Ethos
4.3.1. Kameradschaft
4.3.2. Vorgesetztenverhältnis
4.3.3. Verhältnis zur Gesellschaft
4.4. Ausbildung ethischer Grundsätze in westlichen Streitkräften
4.4.1. Bundesrepublik Deutschland
4.4.2. Vereinigte Staaten von Amerika
4.4.3. Großbritannien
4.4.4. Österreich

5. Schlussbetrachtung

Anhang:

Literaturverzeichnis

1. Einführung

„Eine Auseinandersetzung mit ethischen Zeitfragen kann gerade auch im Blick auf ihre Bedeutung für den Soldaten sehr fruchtbar sein. Denn sie bietet Orientierungshilfe dort an, wo der Einzelne unter einer Informationsflut zu ertrinken droht.“[1]

Die oftmals dem Soldaten zugesprochene rein militärfachliche, zuweilen sogar militaristische, Sichtweise auf seinen Beruf, die Gesellschaft und die Internationale Politik ist ein begründbares Vorurteil aus Teilen der zivilen Welt. Dennoch hat sich mit Beginn des Ersten Weltkrieges und nach dem Zweiten Weltkrieg die Profession des Soldaten und vor allem seines Führungspersonals in ihrem Selbstverständnis und ihrer Ausbildung gewandelt. Die Erkenntnis, dass ein Soldat eben kein rein militärischer Technokrat sein kann, wurde gerade in Deutschland mit der Erfahrung der Instrumentalisierung und Involvierung in Verbrechen teuer erkauft. Also sollte ein Soldat, wobei hier wieder der Offizier als Entscheidungsträger herauszuheben ist, nicht mehr können, als sein militärisches Handwerk zu beherrschen?

Oft werden die Kenntnis über politische oder soziale Zusammenhänge von Soldaten als wesensfremd empfunden und abgestempelt, dabei gibt das eingangs erwähnte Zitat eine Anregung, seinen eigenen professionellen Horizont zu erweitern. Hier steht der Soldat selbst jedoch nicht alleine in der Verantwortung, denn in Fragen der Erziehung und Ausbildung ist er auf seine militärischen und politischen Entscheidungsträger angewiesen. Gerade die Schaffung eines moralischen Gerüstes zur Bewältigung von Herausforderungen, die über das Kämpfen und Siegen hinausgehen, erscheint hierfür besonders notwendig.

Deshalb soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit ethische Grundsätze beim Militär im Rahmen einer Militärethik zu vermitteln sind? Dazu wurde ein durchaus breiter Ansatz gewählt, um der Komplexität dieser Fragestellung gerecht werden zu können. Dabei fällt auf, dass die Militärethik in den angelsächsischen Armeen eine gewisse Tradition hat und als wissenschaftliches Betätigungsfeld durchaus lebhaft genutzt wird. Deshalb ist zunächst der Begriff der Militärethik zu definieren und in seiner Ausprägung zu erfassen, um sie darauf in ihren vorgesehenen Zusammenhang einzuordnen, ohne von der Selbstverständlichkeit einer speziellen Ethik auszugehen. Danach wird exkursiv auf die ethischen Grundsätze und Theorien vor, während sowie nach militärischen Konfliktsituationen eingegangen, um die Bedeutung für militärisches Handeln herauszustellen.

Im Schwerpunkt steht die Beschäftigung mit der Vermittlung ethischer Grundsätze. Zunächst in der Darstellung einer institutionellen und einer funktionalen Ethik, danach in der Herausarbeitung der für die Betrachtung wichtigen soldatischen Werte und zuletzt die exemplarische Analyse vierer westlicher Streitkräfte in Bezug auf die Vermittlung von Werten in ihren Ausbildungskonzepten. Großbritannien und die USA sind wegen ihrer vorhandenen Erfahrungen mit der Militärethik in Streitkräften sowie militärischen Operationen jeder Intensität ausgewählt worden, Deutschland und Österreich wegen der häufigen Neuorientierung und Organisation ihrer Streitkräfte im 20. Jahrhundert.

Auf eine Sichtweise aus islamischer Sicht wurde, obgleich einer aktuellen Relevanz, verzichtet, da dies wegen der ebenfalls ausreichenden Anzahl an Werken, gerade in der Theologie, Inhalt einer eigenen Arbeit sein muss. Für diese Arbeit war besonders das Werk Dieter Baumanns hilfreich, da dieser die Militärethik in seinen verschiedenen Facetten detailliert erfasst und somit ein Standardwerk geliefert hat. Ansonsten ist in der englischsprachigen Literatur eine Fülle an Material vorhanden, die in einem entsprechenden Anteil an dieser Arbeit Berücksichtigung fand. Aus deutscher Sicht sind vor allem theologische und militärgeistliche Texte vorhanden, die deutsche Militärsoziologie[2] bietet hier wenig Ansatzpunkte.

2. Militär und Ethik

2.1. Gedanken zur Symbiose von Militär und Ethik

Um den Eindruck eines Widerspruches zwischen den beiden Begriffen Militär und Ethik zu relativieren, folgen einige Gedanken zum Sinn, aber auch zur Notwendigkeit der Zusammenfassung zu einem feststehenden Begriff. Die Präzisierung der allgemeinen Ethik in eine Subkategorie verfolgt einen bestimmten Zweck, wie er auch der Friedensethik unterstellt werden kann.[3] Dennoch ist der Terminus der Friedensethik unumstrittener, da er durch seine Ausrichtung auf den Frieden eine breitere Zustimmung zu haben scheint. Im Gegensatz dazu sei die Militärethik auf den ersten Blick eine Ausprägung des Ethischen, das ihr Ziel ad absurdum führe.[4] Doch ist gerade zwischen beiden Subkategorien ein Zusammenhang dahingehend festzustellen, dass die Friedensethik als Teil der angewandten Ethik Handlungsmöglichkeiten für das Bewahren und Erhalten eines Friedens bereitstellen kann.

Dem gegenüber eröffnet eine Militärethik zum Einen eine Perspektive, in diesem Fall die des Militärs, und zum Anderen können Spielräume geschaffen werden, in denen Platz für das Handeln einer Armee und vor allem ihrer Soldaten vorgesehen ist.[5] Um eine falsche Interpretation dieses Anspruches direkt zu unterbinden, soll die Einschränkung gemacht werden, dass Militärethik keine objektive Legitimation militärischen Handelns, sondern eine subjektive Reflexion, die in eigenen Wertvorstellungen und einer entsprechenden Perspektive einzubetten ist.[6] Militärethik ist vielmehr als Multiplikator persönlicher Verantwortung und Entscheidungsfähigkeit zu sehen, bei der die Herausbildung moralischer Vorstellungen beim Einzelnen vorausgesetzt wird.[7] Daraus folgt, dass das Vorhandensein einer Militärethik nicht die Mündigkeit und Verantwortung des Einzelnen ausklammert, sondern vielmehr weiterhin erfordert.[8]

Auf der anderen Seite ist aber der Zwangscharakter einer Ethik auszuschließen, bei dem die Gefahr bestünde, Militärethik hebe die Eigenständigkeit des Individuums in Bezug auf seine eigenen moralischen Vorstellungen und sein Gewissen auf. Vielmehr können durch die Einsicht nach moralischer Selbstreflexion, Anregungen gegeben werden, die nicht nur Normen mit Befolgungszwang schaffen, sondern auch die Handlungssicherheit stärken. Damit lässt sich ein zweckrationaler Sinn von Militärethik ermitteln, der es ermöglicht, die Moral als Mittel der Problemlösung, und nicht als dessen Ursache einzuordnen.[9]

2.2. Militärethik aus Sicht der christlichen Theologie

Die nicht wenigen falschen Lehren unter dem Denkmantel heutiger Militärethik ergeben sich zum Teil daraus, dass die Auseinandersetzung mit Krieg und seiner Ausprägung von theologischer Seite bereits im Altertum und damit im Alten Testament erfolgte. Denn zur Rechtfertigung der Anwendung von Gewalt wird nicht zuletzt immer wieder das Christentum bzw. Inhalte der Bibel vorgeschoben, was in seiner Art der Begründung wenn nicht als falsch, so dennoch als unkritisch zu bezeichnen ist.[10] Ohne weitergehend vorweg greifen zu wollen, kann festgehalten werden, dass über das Alte bzw. Neue Testament hinaus eine theologische Beschäftigung mit Ethik und Militär ununterbrochen bis hin zur Zeitgeschichte erfolgte. An dieser Stelle ist zwar die christliche Perspektive ausschlaggebend, führt jedoch nicht zum Ausschluss des nichtchristlichen Individuums, da gerade in Zeiten von Konflikten zwischen westlichen und islamischen Kulturkreisen ein Blick über den Tellerrand notwendig erscheint.[11]

Eine christlich-theologische Sicht auf die Militärethik soll dabei beim Zugang zu den Grundlagen der Militärethik unterstützen, aber auch die Problematik eines christlichen Soldaten aufdecken.[12] Der chronologischen Reflexion des Verhältnisses von Militär und Christentum wird an dieser Stelle eine systematische Betrachtungsweise vorgezogen.[13] Im Vordergrund steht die Maxime, wie sich ein Christ als Soldat verhält oder in den vorgegebenen Grenzen verhalten soll. Dabei spielt für einen Christen neben seinen Vorstellungen über die Welt und den Menschen sein rechtlicher, meist westlicher Kontext eine tragende Rolle. Denn das normenkonforme Leben ist traditionell im christlichen Glauben verankert, wobei nicht immer schriftlich fixierte Normen und Gesetze ausschlaggebend sind.[14] Deshalb ist an der Schnittstelle von theologischer und christlicher Perspektive zu fixieren, dass mit der Betrachtung christlicher Werte in Bezug auf das Militär eine grundsätzliche Abwehrhaltung gegenüber der Anwendung von Gewalt einhergeht.[15]

Des Weiteren steht der Versuch im Raum, eine legitime Begrenzung von Gewalt zum Zwecke der Gewaltbeseitigung zu schaffen, wobei hier die pazifistische und bellizistische Argumentation zu unterscheiden sind.[16] Für den Bereich der Gesellschaft spielt vor allem, unabhängig von dem gewählten Weg, der gerechte Frieden die Hauptrolle, was bezüglich religiöser Vorstellungen von vorne herein das Mittel der Gewalt mit religiöser Motivation ausschließt. Durch die erhöhte Verantwortung des Christen als Bürger wird seine Haltung zum Staatswesen beeinflusst, die die Zustimmung zur monopolisierten Gewaltanwendung des Staates als Folge daraus erhöhen sollte.[17] Weiterhin gilt es zu vermitteln, dass Gewalt grundsätzlich als Mittel nicht die erste Wahl sein solle, da dies der christlichen Nächstenliebe widerspräche.[18] An dieser Stelle ist neben der Bekennung des christlichen Staatsbürgers und Soldaten zu seinen Werten, auch die Wichtigkeit der Kirche als Institution zu betonen, denn ihr fällt in der gesellschaftlichen Diskussion eine tragende Rolle zu.

2.3. Militärethik im internationalen Rechtsverständnis

Im vorherigen Kapitel wurde die Bedeutung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den christlichen Soldaten bzw. Staatsbürger betont. Dies gilt nicht nur für seine nationalen Normen, sondern wegen der höheren Rangfolge in der Normenpyramide auch für das internationale Recht oder Völkerrecht. Die Bedeutungszunahme des Völkerrechts in bewaffneten Konflikten ersetzte mit dem Wandel des Kriegsverständnisses zunehmend die Idee vom „gerechten Krieg“, der bis zum Briand-Kellogg-Pakt von 1928 noch eine verbreitete Vorstellung war,[19] da sich in der internationalen Rechtsnorm Regeln für die Militarisierung eines Konfliktes und dessen Ausgestaltung manifestierten, die aber auch für die Eindämmung von militärischer Gewalt („ius contra bellum“) vorsehen.[20]

Neben der Einbettung der Kriegsführung in legale Strukturen ist die Bedeutung der Menschenrechte zu unterstreichen, welche ebenfalls eine internationale Geltung besitzen. Somit bilden Menschenrechte und Völkerrecht die Grundlage für das Handeln des Soldaten und des Staates, da nur so das Verhalten des jeweiligen Protagonisten legitim sein kann, und dementsprechend in den jeweiligen gesellschaftlichen und militärischen Institutionen zu vermitteln ist.[21] Auf der anderen Seite sind die beiden Normen nicht nur als fördernd, sondern auch als einschränkend zu verstehen, was den Gedanken von einer wirksamen Gerichtsbarkeit aufbringt. Diese überparteiliche, allgemein anerkannte Rechtsinstitution zur Durchsetzung der Einschränkungen des Völkerrechts fehlt jedoch in der Definition des internationalen Sicherheitsbegriffes. Als Basis bleibt deshalb ein gerechter Frieden, der durch international gültige Rechtsnormen abgedeckt ist und dabei die Grundlagen der allgemeinen Menschenrechte beachtet.[22]

Auf dieser Basis ist demzufolge militärisches Handeln aufzubauen. Daher wird daraus nicht nur ein Rahmen, sondern auch eine Verpflichtung für den Soldaten, seine Vorstellungen vom militärischen Konflikt dementsprechend zu reflektieren und notfalls auch zu korrigieren. Dies entbindet jedoch nicht den Staat von seiner Rolle, den Schutz dieser Prinzipien in seinem Verantwortungsbereich zu garantieren und auf sein außenpolitisches Handeln zu übertragen. Ein gleiches gilt für den Staatsbürger und den Soldaten, die sich beide auf der niedrigsten Ebene, auf der Gewalt zur Anwendung gelangen kann, bewegen und somit wie der Staat die Durchsetzung der rechtlichen Prinzipien zu befolgen bzw. umzusetzen haben.[23]

3. Thesen zur Ethik in Krisen- und Kriegszeiten

3.1. „Ius ad bellum“

Bei der Analyse der Begrifflichkeiten ist zu beachten, dass damit verschiedene Phasen eines Konfliktes bezeichnet werden, deren inhaltliche Ausgestaltung im weiteren Verlauf erfolgt. Das „ius ad bellum“ als Teil der Vorstellung vom Gerechten Kriege („bellum iustum“) nach Augustinus impliziert die Vorrausetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor ein Konflikt militärisch ausgetragen werden darf. Damit ist zuerst ein schwerwiegender Grund gemeint, der den Beginn der Kriegführung auslösen kann.[24] Dieser „iusta causa“ könnte beispielsweise aus einem vorhandenen, inneren Unrecht[25] entstehen, das durch die unrechtmäßige Aggression eines Gegenübers ausgelöst wurde.[26] Dabei muss der vorliegende Grund nicht nur hinreichende, sondern auch notwendige Bedingung für die Anwendung von Gewalt sein.[27] Da ohnehin eine Begrenzung auch des gerechtfertigten Krieges vorgeschrieben ist, müsse darüber hinaus nach Thomas von Aquin das Wohl beider Parteien als Ziel fokussiert bleiben.[28]

Diese Feststellung dient sogleich der Überleitung zum zweiten Bestandteil des „bellum iustum“[29], dass die Partei, welche mit gerechtem Grund den Krieg führt, eine souveräne und mandatierte Autorität („auctoritas principis“) zu seien hat.[30] Damit soll eine legitimierte Aggression einer Partei, die nicht als Souverän handelt ausgeschlossen werden. Weiterhin muss drittens in Verbindung mit dem gerechten Grund der handelnden Partei noch eine gerechte Absicht („intentio recta“) unterstellt werden können.[31] Als Beispiel für eine gerechte Absicht sei die Wiederherstellung einer gerechten Ordnung zu nennen, die sich auch aus der Unterstützung des Opfers einer Aggression ergeben kann.[32] So wird ein Missbrauch der Rechtfertigung als Deckmantel für scheinlegitime Interessenpolitik verhindert, da die angewandte Gewalt nur der „guten Sache“ zu dienen hat.[33] Da die militärische Eskalation eines Konfliktes ein überlegtes Kalkül voraussetzt, ist somit dem Ausführenden zu unterstellen bzw. ihn dahingehend in seinem Handeln einzuschränken, dass die Anwendung der Gewalt die letzte Option („ultima ratio“) in einer Kette von Möglichkeiten darstellen muss und damit kein Automatismus sein kann, sondern der Wiederherstellung einer gerechten Ordnung dient.[34]

Als fünftes Kriterium ist die begründete Aussicht auf Erfolg zu nennen. Damit sei aber nicht die Annahme erlaubt, einen unterlegenen Gegner bzw. einen, bei dem sich eine Niederlage abzeichnen würde, mit legitimer Begründung zu attackieren.[35] Zuletzt bleibt eine Kernforderung des „ius ad bellum“ zu nennen, das zugleich auch Teil des folgenden Kapitels ist: die Verhältnismäßigkeit der angestrebten Mittel („proportionalitas“). Damit ist ein positives Ergebnis zu Gunsten des Initiators der Gewaltanwendung im Verhältnis zu seinen eingesetzten Mitteln gemeint.[36] Hier besteht eine Verbindung zum „ius in bello“, da jenes die gleichen Vorraussetzungen verlangt.[37]

3.2. „Ius in bello“

Die geltenden Rechtsgrundlagen im Krieg werden heute weitläufig als Humanitäres Völkerrecht bezeichnet, wobei diese Bezeichnung der ursprünglichen Bedeutung nur grob gerecht wird. Der Ursprung ist in der christlichen Theologie zu suchen, wo nach Thomas von Aquin bereits in der Situation eines „bellum iustum“ Verhältnismäßigkeit herrscht, die aber in ihrem Minimierungsgebot gegenüber der Gewaltanwendung auch nach Ende der Eskalation vorhanden sein soll.[38] Somit wird die Verhältnismäßigkeit der Mittel, die zum Erreichen eines militärischen oder politischen Zieles angesetzt werden, ebenso wichtig wie vor der Eskalation des Konfliktes. Das erwähnte Minimierungsgebot impliziert die Mittel, aber auch den Grad der Anwendung, so dass die sprichwörtliche Kanone, die zum Schiessen auf Spatzen genutzt werden soll, auszuschließen ist.[39]

Im Einzelnen bedeutet dies im Verhalten gegenüber Kombattanten, dass hier eine Gewaltanwendung nicht als Ziel die totale Vernichtung[40] haben darf, sondern der Wiederherstellung eines völkerrechtskonformen Zustandes dienen soll.[41] Gerade im Kriegsfall ist deshalb die Differenzierung der unterschiedlichen Akteure auf dem Schlacht essentiell, da so nicht nur Handlungssicherheit geboten, sondern auch moralisch eine Grundlage gebildet wird. Grundsätzliches Verbot gilt für den direkten Angriff auf Nichtkombattanten, jedoch ist dieser Fall von der indirekten Tötung zu unterscheiden, sei es mit oder ohne Gründe, die eine Schuld ausschließen können.[42] Somit soll eine unverhältnismäßige Schädigung oder Opferung wenn nicht verhindert, so doch deutlich eingeschränkt werden.

[...]


[1] Walther, Christian: Im Auftrag für Freiheit und Frieden. Versuch einer Ethik für Soldaten der Bundeswehr. Berlin 2006, S. 7.

[2] Vgl. Klein, Paul: Militär und Gesellschaft. Bibliographie zur Militärsoziologie 1979-1997. Strausberg 1997.

[3] Baumann, Dieter: Militärethik. Theologische, menschenrechtliche und militärwissenschaftliche Perspektiven. Stuttgart 2007, S. 22.

[4] Baumann, Militärethik, S. 22.

[5] Ebd., S. 22f.

[6] Ebd., S. 23.

[7] Ebeling, Klaus: Militär und Ethik. Moral- und militärkritische Reflexionen zum Selbstverständnis der Bundeswehr. Stuttgart 2006, S. 15.

[8] Baumann, Militärethik, S. 24.

[9] Ebeling, Militär und Ethik, S. 20.

[10] Baumann, Militärethik, S. 160.

[11] Ebd., S. 160f.

[12] Ebd., S. 161.

[13] Eine inhaltlich tiefer gehende Analyse der verschiedenen Theorien und ihrem jeweiligen zeitlichen Kontext erfolgt im Kapitel über die einzelnen theologischen Thesen.

[14] Maloney, Samuel D.: Ethics Theory for the Military Professional, in: Air University Review 23 (1981), H. 3, 55.

[15] Baumann, Militärethik, S. 290.

[16] Ebeling, Ebeling, Militär und Ethik, S. 19f.

[17] Ebd., S. 306.

[18] Ebd., S. 305.

[19] Ebd., S. 415.

[20] Baumann, Militärethik, S. 312.

[21] Ebd., S. 312.

[22] Ebd., S. 415.

[23] Ebd., S. 417.

[24] Hoppe, Thomas: Friedenspolitik mit militärischen Mitteln. Eine ethische Analyse strategischer Ansätze. Köln 1986, S. 57.

[25] Weissenberg, Timo J.: Die Friedenslehre des Augustinus. Theologische Grundlagen und ethische Entfaltung. Stuttgart 2005, S. 151.

[26] Hartle, Anthony E.: Moral issues in military decision making. 2. Aufl. Lawrence 2004, S. 94.

[27] Steinhoff, Uwe: On the ethics of war and terrorism. Oxford 2007, S. 23.

[28] Hoppe, Friedenspolitik, S. 58.

[29] Die pazifistischen Kritikpunkte am Gerechten Krieg und damit die Ablehnung jeglicher Gewaltanwendung sind nicht Teil dieser Arbeit, sollen aber an dieser Stelle Berücksichtigung finden, um den Eindruck einer einseitigen Auslassung zu entkräften.

[30] Hartle, Moral issues, S. 96 und Hoppe, Friedenspolitik, S. 19.

[31] Steinhoff, On the ethics, S. 25.

[32] Weissenberg, Friedenslehre des Augustinus, S. 165.

[33] Hartle, Moral issues, S. 96.

[34] Steinhoff, On the ethics, S. 25.

[35] Ebd., S. 29.

[36] Hartle, Moral issues, S. 96.

[37] Steinhoff, On the ethics, S. 31.

[38] Hoppe, Friedenspolitik, S. 60.

[39] Hartle, Moral issues, S. 97.

[40] An dieser Stelle muss eine Abgrenzung der Bedeutungen von Vernichtung vorgenommen werden. Die allgemein geläufige Bezeichnung einer billigend in Kauf genommenen Tötung von Menschen oder Tieren zur Durchsetzung von illegitimen Zielen steht im Gegensatz zu der im deutschen Militär-Fachjargon üblichen Bezeichnung für Vernichtung als Wirkungsforderung der Artillerie, die darauf abzielt, „dem Feind solche Verluste zufügen, dass er für den weiteren Kampf ausfällt“ (vgl. HDv 260/100 „Führung der Artillerie“, Nr. 1414).

[41] Hoppe, Friedenspolitik, S. 63.

[42] Ebd., S. 61.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Militärethik in Krieg und Frieden
Untertitel
Über die Bedeutung der Vermittlung ethischer Grundsätze im Militär
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Veranstaltung
Katholische Soziatethik
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
29
Katalognummer
V135346
ISBN (eBook)
9783640432981
ISBN (Buch)
9783640432943
Dateigröße
485 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Militärethik, Krieg, Frieden, Bedeutung, Vermittlung, Grundsätze, Militär
Arbeit zitieren
Benjamin Pommer (Autor:in), 2008, Militärethik in Krieg und Frieden, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135346

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