Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum

Mittelmeerunion


Hausarbeit, 2009

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2. Rückblick: Der Barcelona-Prozess

3. Entwicklung der Idee der Mittelmeerunion

4 Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum
4.1.) Institutionelle Struktur der Mittelmeerunion
4.2.) Konkrete Projekte der Mittelmeerunion

5. Erfolge und Kritik

Literaturliste

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.) Einleitung

Das Mittelmeer stellt als solches schon seit Jahrtausenden einen Wirtschafts-und Kulturraum dar. Besonders Frankreich hat durch seine Kolonial-vergangenheit eine nach wie vor enge Beziehung zu Nordafrika. Hierhin ist sicherlich auch ein Grund zu finden, der Nicolas Sarkozy als Präsident Frankreichs dazu bewogen hat dieser Region mittels eines neuen Bündnisses neuen Schwung und eine festere Struktur zu geben.

Allerdings muss gesagt werden, dass wir heutzutage erst am Anfang dieser neu gegründeten Mittelmeerunion stehen, die als solche diesmal ganz Europa einbezieht. In diesem Rahmen gilt es nun einerseits die wirtschaftliche Seite zu stärken und andererseits auch kulturelle Gegensätze zu überwinden.

Eine Vielzahl von Initiativen verbindet die EU-Staaten bereits mit den südlichen Mittelmeeranrainer, wobei der Barcelona-Prozess oder auch euro-mediterrane Partnerschaft genannt, worauf die Mittelmeerunion aufbaut, auch nur ein Teil davon ist. So gibt es seit dem Jahr 2004 im Zuge der Osterweiterung der EU die multi-bilaterale Europäische Nachbarschaftspolitik. Innerhalb dieses Rahmens wird der Barcelona-Prozess verwirklicht. Die ENP und EMP setzen ähnliche Schwerpunkte und haben die identischen Ziele (vgl. Lypp 2006: 5). „Die Aktionspläne, Hauptinstrumente der ENP, sind jedoch keine vollständige Abbildung der Assoziierungsabkommen“ (ebd.).

In der Literatur finden sich viele unterschiedliche Bezeichnungen und Schreib-weisen für die Union zwischen Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten. In dieser Arbeit wird vorwiegend dafür der Begriff Mittelmeerunion verwendet, weil dieser in der deutschsprachigen Literatur am häufigsten gebraucht wird.

Um überhaupt bewerten zu können, ob die Mittelmeerunion zu einer erfolgreichen Kooperation führen wird, ist es notwendig den Barcelona-Prozess näher zu betrachten. Das zweite Kapitel wird sich daher mit einem kurzen Rückblick auf den Barcelona-Prozess beschäftigen. Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy gilt als Initiator der Mittelmeerunion und von der Idee im Jahr 2007 bis zur Gründung Mitte 2008 musste er geeigneten Rahmen für die Bildung der Mittelmeerunion finden. Diese Entwicklung bildet das dritte Kapitel. Danach wird in Kapitel vier der Frage nachgegangen, wie ist die Mittelmeerunion institutionell ausgestaltet, welche Ziele und Projekte diese verfolgt und wie diese finanziert wird. Im abschließenden fünften Kapitel soll eine kurze Bewertung der Mittelmeerunion und ein Ausblick vorgenommen werden, inwiefern diese Union ein Erfolg werden kann und welcher Kritik sie ausgesetzt ist.

2.) Rückblick: Der Barcelona-Prozess

Nach der Gründung der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft1 im Jahr 1957 wurde aufgrund der besonderen Beziehungen von Frankreich zu den nordafrikanischen Mittelmeerländern Algerien, Marokko und Tunesien Assoziierungsverträge mit diesen Ländern abgeschlossen. Der Mittelmeerraum gewann für die Europäische Gemeinschaft weiter an Bedeutung durch die neuen Mitgliedschaften von Griechenland, Portugal und Spanien in den 1980er Jahren. Auf einer Konferenz der Außenminister der Europäischen Union am 27. und 28. November 1995 in Barcelona mündete diese Entwicklung in der Verabschiedung der sogenannten ‚Erklärung von Barcelona’. Ein bilaterales Assoziierungsabkommen zwischen der EU und ihren Partnern bildet die vertragliche Basis der Zusammenarbeit. Die damaligen 15 EU-Mitgliedstaaten verständigten sich mit den 12 südlichen Mittelmeeranrainern – Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, der Palästinensischen Autonomiebehörde, Syrien, Tunesien, der Türkei sowie den heutigen EU-Mitgliedern Malta und Zypern – auf diesem Gipfel in Barcelona auf die Gründung der euro-mediterranen Partnerschaft2. In den Gründungs-dokumenten der EMP werden folgende Ziele genannt: die Schaffung eines Raumes des Friedens und der Stabilität, die Einrichtung einer Zone des gemeinsamen Wohlstands und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses unter den Völkern der Region (vgl. Zorob 2008: 2). Die Zusammenarbeit der EMP-Partnerländer erfolgte zur Erreichung der genannten Ziele auf drei thematischen Ebenen, den sogenannten Körben, Politik und Sicherheit, Wirtschaft und Finanzen sowie Partnerschaft im sozialen, kulturellen und humanitären Bereich. Im Jahr 2005 kam als vierter Korb die Kooperation auf den Gebieten Migration, soziale Integration, Justiz und innere Sicherheit hinzu. Zur besseren Koordination dieser Punkte finden regelmäßig Treffen der Wirtschafts-, Außen- und Finanzminister der EMP Partnerländer sowie seit 2004 gemeinsame Plenartagungen von Mitgliedern der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments im Rahmen der Euromediterranen Parlamentarischen Versammlungen statt (vgl. Schneider/Harbou 2008: 1).

An dieser Stelle stellt sich jetzt die Frage wie die Bilanz nach rund 13 Jahren EMP ausfällt. In den letzten Monaten und Jahren war immer öfters die Rede vom Scheitern der euro-mediterranen Partnerschaft. Tatsächlich sind die bisherigen Ergebnisse in den drei Aktionsfeldern Wirtschaft, Sicherheit und Kultur sehr gering (vgl. Schwarzer/Werenfels 2008: 3). Dies gilt vor allem für den Bereich Sicherheit und dem Ziel der politischen Transformation. Aus verschiedenen Gründen hat sich der Versuch mit einem „multilateralen partnerschaftlichen Ansatz die bestehenden autoritären politischen Strukturen im südlichen Mittelmeerraum zu verändern und eine regionale Sicherheitskooperation zu entwickeln“ (Schwarzer/Werenfels 2008: 3) als äußerst schwierig erwiesen. Viele unterschiedliche Formen staatlicher Verfasstheit treffen in der EMP aufeinander (vgl. Lypp 2006: 2). Vor allem die autoritären Regierungen verweigern sich einem nachhaltigen Reformprozess, weil sie darin eine Bedrohung ihrer Herrschaft und eine Einmischung der EU in innere Angelegenheiten sehen. Jedoch können sich beide Seiten auf die Erklärung von Barcelona stützen, denn diese enthält zum einen das Prinzip der Nichteinmischung und zum anderen die universale Geltung der Menschenrechte (ebd.). Im Bereich der Sicherheit sind die greifbaren Ergebnisse auch sehr gering. Die unterschiedliche Sicherheitskulturen und die differenzierten Wahrnehmungen von Bedrohungen erschweren die sicherheitspolitischen Kooperationen zusätzlich. Hierbei ist als wichtiger Punkt der immer wieder eskalierende Nahostkonflikt zu nennen, denn eine Lösung dieses Konflikts gilt als Voraussetzung für das Vorankommen des Barcelona-Prozesses. Jedoch konnte die EMP auch hier keinen entscheidenden Beitrag leisten und der 11. September 2001 sowie der Irak-Krieg haben die Sicherheitslage weiter verschärft. Im sicherheitspolitischen Bereich plädieren einige Autoren dafür, dass die EMP mehr sein sollte als ein „Grenzmanagement der EU gegen Bedrohungen“ (Lypp 2006: 3).

Auf wirtschaftlicher Ebene, die im Vergleich zu den anderen Aktionsfeldern am stärksten ausgeprägt ist, fällt die Bilanz gemischt aus. Als ein Ziel gilt es die wirtschaftliche Entwicklung der nordafrikanischen und nahöstlichen Mittelmeeranrainer zu beschleunigen. Dadurch soll ebenfalls eine Verbesserung der Sicherheitslage und des Lebensstandards der Bevölkerung erreicht werden. In der Mehrzahl der Anrainerstaaten sind jedoch die genannten Bereiche hinter den Bedürfnissen der Bevölkerung und den erhofften Auswirkungen der EMP zurückgeblieben. So hat sich weder das Wohlstandsgefälle zwischen Nord und Süd deutlich verringert, noch der Lebensstandard der Bevölkerung in den südlichen Mittelmeerländern hat sich nennenswert verändert (vgl. Schwarzer/Werenfels 2008: 3). Durch das langsame Reformtempo und eine hohes Bevölkerungswachstum gibt es ein Überangebot an Arbeitskräften, welches wiederum auf die zum Teil schwache wirtschaftliche Lage zurückzuführen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass Investoren sich aufgrund der teilweise kritischen Sicherheitslage in einigen der südlichen Anrainerstaaten, wie zum Beispiel in Algerien oder im Libanon, zurückhalten.

[...]


1 Die EWG wurde mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge durch Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande zur Förderung der gemeinsamen Wirtschaftspolitik im Rahmen der europäischen Integration gegründet. Im Jahr 1993 wurde die EWG aufgrund der erweiterten Aufgaben in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt.

2 Von einigen Autoren wird die Euro-Mediterrane Partnerschaft auch mit EUROMED abgekürzt, jedoch wird in dieser Arbeit die Abkürzung EMP verwendet.

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Details

Titel
Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum
Untertitel
Mittelmeerunion
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
21
Katalognummer
V135337
ISBN (eBook)
9783640432677
ISBN (Buch)
9783640432882
Dateigröße
435 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Barcelona-Prozess, Union, Mittelmeerraum, Mittelmeerunion
Arbeit zitieren
Simone Höllmüller (Autor:in), 2009, Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135337

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