Sinn und Unsinn von Kopfnoten


Hausarbeit, 2005

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Vorwort

2. Die Kopfnoten
2.1. Was sind eigentlich Kopfnoten?
2.2. Gesetzliche Regelung
2.2.1. Sächsische Verordnungen
2.2.2. Vergleich mit anderen Bundesländern
2.2.3. Vergleich Sachsen und Thüringen

3. Schlüsselqualifikationen

4. Sind Kopfnoten notwendig?
4.1. Das Für und Wider
4.2. Beurteilungsprobleme
4.3. Haben Noten eine Motivations-und Disziplinierungsfunktion?
4.4. Sind diese Noten zuverlässig?

5. Personenbefragungen

6. Sind Noten wirklich nötig?
6.1. Sollen Zensuren abgeschafft werden?

7. Vergleich mit anderen Ländern:

8. Fazit

Anlage 1

Anlage 2

Literaturverzeichnis
Pressemitteilungen und Verordnungen
Internet

1.Vorwort

Sind Kopfnoten sinnvoll und aussagekräftig? Kann eine einzelne Ziffer den Charakter eines Schülers widerspiegeln und kann man daraus Erkenntnisse über Schlüsselqualifikationen erlangen? Dienen Kopfnoten der Disziplinierung von Kindern und Jugendlichen, sind sie völlig unnötig oder sollte man sie durch verbale Beurteilungen ersetzten? Für wie wichtig halten befragte Personen, wie Lehrer oder Ausbilder die Einschätzung der Persönlichkeit eines Schülers auf dem Zeugnis? Und wie sehen die gesetzlichen Vorschriften dazu aus?

Dies alles soll Inhalt meiner Arbeit sein.

2. Die Kopfnoten

2.1. Was sind eigentlich Kopfnoten?

Als Kopfnoten bezeichnet man Schulnoten, die die Eigenschaften von Schülern bewerten und nicht deren Leistungen in den einzelnen Fächern. Dazu zählen unter anderem Mitarbeit und soziales Verhalten. Diese Noten erstellen im Allgemeinen die Klassenlehrer in Rücksprache mit den jeweiligen Fachlehrern.

Die Verwendung ist nicht generell üblich und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.[1] Vor dem ersten Weltkrieg hat man sie auch als Kopfzensuren bezeichnet, weil sie gleich oben auf dem Zeugnis standen. An Gymnasien wurden sie bereits 1930 wieder abgeschafft. Nach dem zweiten Weltkrieg finden wir sie als Betragen, Fleiß, Aufmerksamkeit und Ordnung in allen Zeugnissen wieder. Schon damals war die Verhaltensbenotung ein ständiger Diskussionsgegenstand in der Lehrerschaft.[2] Auch derzeit gibt es keine einheitliche Bestimmung für Deutschland, da bildungspolitische Entscheidungen Länder- und nicht Bundessache sind. Die Kopfnoten sind teilweise umstritten, da sie nicht unbedingt transparent nachvollziehbar erscheinen. Es gibt verschiedenste Meinungen zu diesem Thema.

2.2. Gesetzliche Regelung

2.2.1. Sächsische Verordnungen

Die Beurteilung des Sozialverhaltens von Schülern durch Kopfnoten, Verbalurteile u.ä. wird durch die Schulverordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt. In Sachsen sind dies die Verordnungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen u.a. im Freistaat Sachsen. Darin wird festgehalten, dass neben den fachspezifischen Leistungen auch Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung bewertet werden. Die Eigenschaften werden dabei folgendermaßen definiert:

„1. Betragen umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessenen Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn sowie Selbsteinschätzung.
2. Fleiß umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben.
3. Mitarbeit umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung am Unterricht, Selbstständigkeit, Kreativität sowie Verantwortungsbereitschaft.

4. Ordnung umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen sowie Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.“[3] Den Noten liegen folgende Definitionen zugrunde:

1. Die Note „sehr gut“ ist jeweils zu erteilen, wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers vorbildlich ausgeprägt sind.
2. Die Note „gut“ ist zu erteilen, wenn diese Eigenschaften beim Schüler stark ausgeprägt sind.
3. Wenn die Verhaltensweisen nur durchschnittlich ausgeprägt sind, wird die Note „befriedigend“ erteilt.
4. Sind die Eigenschaften schwach ausgeprägt wird die Note „ausreichend“ gegeben.
5. Die Note „mangelhaft“ ist jeweils zu erteilen, wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit oder Ordnung des Schülers unzureichend ausgeprägt sind.[4]

Die Kopfnoten werden im Jahreszeugnis durch verbale Einschätzungen ergänzt und präzisiert. „Alle diese Aussagen müssen dem Ziel einer ermutigenden Erziehung dienen und Informationen für die Förderung des Schülers beinhalten. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schülers und das Erziehungsrecht der Erziehungsberechtigten sind zu achten.“[5] Die bereits zitierten Regelungen für Mittelschulen gelten ebenso für Grundschulen, Gymnasien und Förderschulen. Bei letzteren gilt zusätzlich, dass während Klinikaufenthalten eine Leistungsbeurteilung nur dann vorgenommen werden kann, wenn dies pädagogisch und medizinisch vertretbar ist.[6]

In einer Pressemitteilung vom 15.07.1999 äußert sich der damalige sächsische Kultusminister Dr. M. Rößler zur Einführung der Kopfnoten. Er erklärt, dass diese in den Klassenstufen 2-10 vergeben werden. Im Abgangszeugnis der Klasse 10 und in der Sekundarstufe II entfallen diese. In der 1. Klasse werden sie durch Wortbeurteilungen ersetzt. Alle Lehrer, die den jeweiligen Schüler unterrichten, entscheiden gemeinsam über die Kopfnoten.[7] In einer weiteren Pressemitteilung vom 31.01. 2001 wird nochmals darauf hingewiesen, dass keine verbalen Einschätzungen auf Halbjahresinformationen u. -zeugnissen vorgesehen sind.[8]

2.2.2. Vergleich mit anderen Bundesländern

Aber wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? Deutschland ist sich in Bezug auf die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens nicht einig. Denn das Thema Kopfnoten wird überall etwas anders gehandhabt.

Die Bewertung von Mitarbeit und Verhalten in Zensurenform haben neben Sachen zum Beispiel auch Rheinland-Pfalz (ab 14.05.1989), Hessen und das Saarland (ab 01.08.2000). In einem Großteil der Bundesländer gibt es keine Kopfnoten im eigentlichen Sinn. Es werden jedoch Berichte zur allgemeinen Beurteilung von Arbeitshaltung, Selbstständigkeit und Zusammenarbeit im Klassenverband erstellt. So zum Beispiel in Baden-Württemberg für die Klassenstufen 3-6 seit 1995/96. In Berlin wird die Lernbereitschaft und das sonstige Verhalten bis zur Klasse 10 allgemein bewertet. Das Arbeits- und Sozialverhalten wird in Brandenburg und Hamburg verbal beurteilt. Einen Lernentwicklungsbericht gibt es auch für die Schüler in Mecklenburg-Vorpommern seit 13.12.1996. Mitarbeit und Ordnung werden in Sachsen-Anhalt verbal, allgemein eingeschätzt und auch in Niedersachsen können ab dem 1.8.2000 Hinweise zum Verhalten unter Bemerkungen gegeben werden.[9]

Der Vergleich lässt erkennen, dass die meisten Bundesländer Wert auf die Beurteilung des Sozialverhaltens legen, lediglich in der Umsetzung gibt es erhebliche Unterschiede. Einem großen Teil jedoch ist es wichtig die Einschätzung verbal zu erfassen. Bedeutet dies, dass es auch die bessere, objektivere Variante ist, oder sollte man lieber doch Kopfnoten in Ziffernform vergeben, welche Befürworter für klarer und vergleichbarer halten?

2.2.3. Vergleich Sachsen und Thüringen

Die unterschiedliche Umsetzung der Bewertung von Sozialkompetenzen im Zeugnis wird besonders deutlich im Vergleich der Sächsischen Kopfnoten mit der Beurteilung in Thüringen. Während in Sachsen nur eine Note jeweils für Ordnung, Mitarbeit, Betragen und Fleiß vergeben wird, ist die Bewertung in Thüringen weitaus präziser. Dort werden im Zeugnisformular sechs Kompetenzelemente eingeschätzt: Verstehen und Problemlösen, methodisches Vorgehen, Sorgfalt, Selbstreflexion, Präsentation und Zusammenarbeit. Die Elemente bestehen jeweils aus einer kurzen verbalen Beschreibung der Handlungsmerkmale, eine Bewertung der Tendenz durch eine vierstufige Skala und der Rubrik „Hinweise“, in der Raum für konkrete, situationsspezifische Anmerkungen ist. Im Gegensatz zur relativ informationsarmen Zensur sind die Beschreibungen in Thüringen differenzierter und ausführlicher, es werden Tendenzen und Fortschritte gezeigt, sowie Hilfe durch die Lehrperson angeboten. Im Anhang 1 befindet sich ein Auszug aus dem thüringischen Zeugnisformular.[10] Der Schüler kann konkret und individuell bewertet werden, wobei aber auch in Sachsen im Endjahreszeugnis verbale Bemerkungen zur Entwicklung des Schülers gebracht werden. Für den Schüler dürfte das thüringische Modell motivierender und besser nachvollziehbar sein, da konkretere Aussagen zu seinen Fähigkeiten und Fortschritten formuliert werden und auch für die Eltern ist es wichtig über die Entwicklungen und Probleme ihres Kindes ausführlicher unterrichtet zu werden.

3. Schlüsselqualifikationen

In der Diskussion um die Bewertung von Sozialkompetenzen fällt immer wieder der Begriff der Schlüsselqualifikationen. Schon Dieter Mertens, der langjährige Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, erwähnte diese in einem Bericht von 1977. Besonders für Arbeitgeber haben diese einen hohen Wert, da Schlüsselqualifikationen, im Gegensatz zu den einfachen Kopfnoten, mehr über die Persönlichkeit eines Schülers aussagen. Zu diesen zählen unter anderem Flexibilität, Leistungsbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit, Kommunikations- und Problemlösungsfähigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit.[11] Es wird mehr Wert darauf gelegt, dass Schüler neben den kognitiven Leistungen, also dem einseitig vermittelten Faktenwissen, auch Fähigkeiten wie Lernbereitschaft, Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Konzentrationsfähigkeit und die Fähigkeit zur Selbstkritik besitzen. Sie müssen auf unvorhersehbare neue Anforderungen flexibel und mobil reagieren können.[12] Wenn die Schlüsselqualifikationen solch eine große Bedeutung haben, dann sollte sich dies auch in den Zeugnissen widerspiegeln.

[...]


[1] Wikipedia: Kopfnote. http://de.wikipedia.org/wiki/Kopfnote.

[2] Grünig, B./ Kaiser, G./Kreitz, R./Rauschenberger, H./Rinninsland, K: Leistung und Kontrolle. S. 67.

[3] Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittelschulen im Freistaat Sachsen.

[4] Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittelschulen im Freistaat Sachsen.

[5] Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemein bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen.

[6] Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen.

[7] Pressemitteilung vom 15.07.1999: „Nach den Ferien werden Ordnung, Mitarbeit, Fleiß und Betragen wieder bewertet/ Kultusminister Rößler unterschreibt neue Verordnung zu den Kopfnoten“.

[8] Pressemitteilung vom 31.01.2001: „Kopfnoten und verbale Einschätzung/ Information aus aktuellem Anlass“.

[9] Kopfnoten, Beurteilung von Arbeitsverhalten und Sozialkompetenz im allgemein bildenden Schulsystem im Ländervergleich. http://www.leu.bw.schule.de/1/113112.htm.

[10] Bohl, T.: Prüfen und Bewerten im Offenen Unterricht. S. 139-143.

[11] Neumann, D.: Schlüsselqualifikationen. Zur Statistik und Flexibilität von Persönlichkeitsmerkmalen. In: Pädagogische Rundschau. 59. Jg. (2005), H. 6, S. 683 – 698.

[12] Ziegenspeck, J. W.: Handbuch Zensur und Zeugnis in der Schule. S. 59-60.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Sinn und Unsinn von Kopfnoten
Hochschule
Technische Universität Dresden
Veranstaltung
Seminar Leistungsbeuteilung in der Schule
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
18
Katalognummer
V135004
ISBN (eBook)
9783640429059
ISBN (Buch)
9783640429110
Dateigröße
501 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sinn, Unsinn, Kopfnoten
Arbeit zitieren
Daniela Kirchert (Autor:in), 2005, Sinn und Unsinn von Kopfnoten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135004

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