Die Schilderung der Reichsannalen zum Dynastiewechsel 751 im Spiegel der zeitgenössischen Quellen


Hausarbeit, 2006

37 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der geschichtliche Rahmen zum fränkischen Dynastiewechsel
2.1 Das Ende des Merowingerreichs und der Aufstieg der karolingischen Dynastie
2.2 Die Pippinsche Königserhebung

3. Die Quellen zum Dynastiewechsel von 751
3.1 Die karolingischen Reichsannalen
3.2 Die Continuationes Fredegarii
3.3 Die Papstvita des Zacharias und Stephans II
3.4 Die Clausula de Unctione Pippini
3.5 Vita und Briefe des Bonifatius

4. Erklärung der abweichenden Schilderungen der Reichsannalen vor dem Hintergrund der zeitgenössischen Darstellung
4.1 Die päpstliche Gesandtschaft und die Frage, wem die potestas zustehe
4.2 Der päpstliche Bescheid oder die Rolle des Papstes bei der Königserhebung
4.3 Der Königserhebungsritus und die Frage nach der Königssalbung

5. Die Gründe für die Veränderungen in den Reichsannalen und die Frage nach einer bewussten Verfälschung in der Darstellung

6. Wichtige Forschungskontroversen zum Dynastiewechsel 751

7. Die Bedeutung der Schilderungen der Reichsannalen für die spätere Geschichtsschreibung

8. Fazit

9. Bibliographische Angaben
9.1 Quellen
9.2 Literatur

1. Einleitung

„[...] Bischof Burkhard von Würzburg und Kaplan Folrad wurden zum Papst Zacharias gesandt, um wegen der Könige in Francien zu fragen, die damals keine Macht als Könige hatten, ob das gut sei oder nicht.

Und Papst Zacharias gab Pippin Bescheid, es sei besser, den als König zu bezeichnen, der die Macht habe, statt den, der ohne königliche Macht blieb. Um die Ordnung nicht zu stören, ließ er kraft seiner apostolischen Autorität den Pippin zum König machen.

[...] Pippin wurde nach der Sitte der Franken zum König gewählt und gesalbt von der Hand des Erzbischofs Bonifatius heiligen Andenkens und von den Franken in Soissons zum König erhoben.

Hilderich aber, der Scheinkönig, wurde geschoren und ins Kloster geschickt.“[1]

Mit diesem Wortlaut beschreibt der Verfasser der karolingischen Reichsannalen die Ereignisse des Dynastiewechsels vom Merowinger zum Karolingergeschlecht im Jahr 751.

Die Bedeutung dieser Ereignisse veranlasste Erich Caspar seinerzeit sogar dazu, den Dynastiewechsel als „die folgenschwerste Tat des ganzen Mittelalters“[2] zu bezeichnen.

Gerade weil ein solches Urteil, das wiederum mehrfach zitiert und zur Grundlage verschiedener Abhandlungen gemacht wurde[3] zu dieser Thematik vorliegt, ist und war die Erforschung der vorhandenen Quellen wichtig und daher auch ausführlich betrieben worden.

Insbesondere die Schilderungen der Reichsannalen haben ihren Weg bis in die einschlägigen Nachschlagewerke gefunden.[4] Jedoch ist die von ihnen gebotene Darstellung keinesfalls so unproblematisch wie es ihre intensive Nutzung vermuten lässt.

Die Frage dieser Arbeit soll sein, in wieweit sich die Schilderungen der Annales regni Francorum durch die wenigen vorhandenen zeitgenössischen Quellen untermauern lassen. Hierzu wird neben einem ereignisgeschichtlichen Hintergrund ein Überblick über die existierenden Quellen geboten und Forschungskontroversen behandelt.

Auch die Frage inwieweit der Verfasser der Reichsannalen einem verfälschenden Gesamtkonzept folgte, wird thematisiert werden.

Ein kurzer Ausblick über den Einfluss der Reichsannalen auf die früh- und hochmittelalterliche Geschichtsschreibung soll diese Arbeit, deren Ziel letztendlich die Darstellung eines Gesamtüberblicks über die schon häufig behandelte Thematik ist, abrunden.

2. Der geschichtliche Rahmen zum fränkischen Dynastiewechsel

2.1 Das Ende des Merowingerreichs und der Aufstieg der karolingischen Dynastie

Der Niedergang des merowingischen Königshauses ging sehr stark einher mit der zunehmenden Bedeutung des Amtes des Hausmeiers. War der Inhaber dieses Amtes ursprünglich eher unbedeutend und hauptsächlich ein Hausverwalter, schafften es die Vorfahren Karls des Großen geschickt, den Einfluss des Hausmeiers auf den König und die Regierungstätigkeit auszubauen bis es schließlich gelang, den Königsthron selbst zu besteigen.

Die innen- und außenpolitischen Umstände im Frankenreich leisteten ihren Beitrag zu dieser Entwicklung. Bürgerkriege im Inneren und sinkendes außenpolitisches Prestige machten dem Merowingerreich schwer zu schaffen. Schon seit Beginn des sechsten Jahrhunderts litt das merowingisch geführte Frankenreich immer wieder unter Teilungen in mehrere Teilreiche.[5] So wurden die Gebiete Austrien, Neustrien, Burgund und Aquitanien nahezu autonom. Hervorgerufen durch das neu entstehende regionale Selbstbewusstsein wurde auch der fränkische Adel immer unabhängiger. Auf seine Heeresfolge konnte sich spätestens seit 613 nicht mehr bedingungslos verlassen werden. Auch die fränkische Aristokratie konnte seit dem Tod Brunhildes (613) nicht mehr kontrolliert werden.[6]

Diese innenpolitischen Probleme führten dazu, dass die Hausmeier neben ihrer wenig bedeutsamen Tätigkeit als Leiter des unfreien Hausgesindes immer mehr Anteil an der Verwaltung des Königsguts erhielten. Den dadurch entstandenen Freiraum wussten die Hausmeier zu nutzen. Waren sie ursprünglich noch sehr stark gebunden an die königlichen Weisungen, versuchten sie nunmehr sukzessive sich dieser zu entziehen.[7]

Mit Beginn des siebten Jahrhunderts bauten die Hausmeier in Burgund, Neustrien und Austrien ihre Stellung in soweit aus, dass sie einerseits an der Spitze der königlichen Hofverwaltung standen, andererseits jedoch auch Führung über die königliche Gefolgschaft, also den Adel, innehatten. Der fränkische Adel versuchte jedoch diesen wachsenden Einfluss der Hausmeier zu unterbinden, da ein schwaches Staatsoberhaupt, das nicht in der Lage war seine Forderungen auch tatsächlich durchzusetzen viel eher in ihrem Interesse lag als ein emporkommendes starkes Hausmeiertum.[8]

Dagobert I. (613-629), der letzte Merowingerkönig der auch tatsächliche in der Lage war, diese Königsmacht auszuüben regierte das Gesamtreich noch ein letztes Mal als faktischer Alleinherrscher. Dieses Gesamtreich zerfiel jedoch schon kurz nach seinem Tod erneut, und somit war der endgültige Zerfall des merowingischen Staatswesens besiegelt.

So kam es, dass schon Mitte des siebten Jahrhunderts der Hausmeier Ebroin versuchte, den Königssohn in Neustrien durch einen Staatsstreich zu entmachten. Er scheiterte jedoch daran, dass es ihm nicht gelang, den burgundischen Adel zu bezwingen.

Das Amt des Hausmeiers war ursprünglich nicht vererbbar, jedoch gelang es den Arnulfingern[9] seit Pippin I. im Teilreich Austrien immer öfter diesen Posten an ein Familienmitglied zu übergeben.[10]

Das Hauptaugenmerk Pippins und seiner Söhne, als Hausmeier Austriens, galt nun vorwiegend der Behauptung gegen den, um die Gesamtherrschaft konkurrierenden Hausmeier Neustriens und Burgunds.

Hier kam ihm der neustrische Adel zur Hilfe, der sich nach Ebroins Tod auf Pippins Seite schlug.[11]

In der Schlacht bei Tertry im Jahre 687 besiegte Pippin II. den Hausmeier von Neustrien-Burgund und übernahm nun zusätzlich dessen Posten. Somit war er der einzige Hausmeier des fränkischen Gesamtreichs.

Die Herrschaft über Neustrien überließ Pippin II. seinem Sohn Grimobald II. und später seinem Enkel Theudobald. So gelang es ihm in der Praxis eine Erblichkeit des Maiordomat s, also des Hausmeieramtes zu erwirken. Von Austrien aus lenkte Pippin II. nun die Geschicke des Gesamtreiches und zwar nicht mehr länger mit dem Titel maior domus, sondern als dux. Spätestens seit diesem Zeitpunkt mussten sich die Merowingerkönige mit dem Schein einer Königsherrschaft begnügen während die nunmehr karolingischen Hausmeier die Finanzen verwalteten und sogar selbstständig Urkunden ausstellten.[12]

Pippin und seine Nachfolger bauten demnach sukzessive einen eigenen Staat auf und aus, den die karolingischen Hausmeier mit Hilfe des austrischen Adels regierten.

Da die Merowingerkönige keine Möglichkeiten zur Intervention hatten wurde es ruhiger im Innland, das nun seit Jahrzehnten wieder sicher unter der Führung eines alleinigen Herrschers stand. So konnte Pippin II. sich der außenpolitischen Bedrohung durch die Friesen und Alemannen widmen.[13]

Nach seinem Tod jedoch drohte das frisch aufgebaute Reich erneut zu zerbrechen. Die neustrischen Adeligen erhoben sich gegen seine Witwe, die die Herrschaft an Stelle ihrer unmündigen Söhne übernahm, und verbündeten sich unter Führung des neu gewählten maior domus Neustriens mit dem friesischen Reichsfeind. Zeitgleich machte sich Aquitanien selbstständig. Die Sachsen wussten diese Wirren zu nutzen und fielen im Rheinland ein.[14]

Diese Zeit der politischen Unordnung und die zeitweise Führungslosigkeit nutzte der uneheliche Sohn Pippins II., Karl Martell, indem er seine eigene austrische Hausmacht aufbaute. Ihm gelang es die Sachsen zurückzudrängen und die Friesen und Neustrier zu besiegen. Er veranlasste die Einsetzung des eher fragwürdigen Merowingerkönigs Chlothar IV. dem er zwar offiziell unterstand, der mit den Regierungsgeschäften jedoch nichts mehr zu tun hatte.

Geschickt gelang es Karl Martell den Adel durch die Vergabe säkularisierten Kirchengutes an sich zu binden, und somit seine Herrschaft zu stützen.[15]

Wie sonst nur für Könige üblich, teilte Karl Martell vor seinem Tod sein Herrschaftsgebiet unter seinen Söhnen auf. Pippin III. war schon in jungen Jahren unter die Obhut des Langobardenkönigs Liutprand gestellt worden, der ihn auch adoptiert hatte. Durch diesen Schachzug sicherte Karl Martell schon früh gute Beziehungen zum neu entstandenen Langobardenreich, das als eine Art geographischer und ideologischer Riegel das Frankenreich von den byzantinischen Einflüssen trennte.[16]

Grifo, Karl Martells Sohn aus zweiter Ehe war ursprünglich ebenfalls ein Teil im Reichsinneren zugedacht. Die beiden Brüder aus erster Ehe, Karlmann und Pippin erkannten seine Ansprüche jedoch nicht an und teilten das gesamte Land unter sich auf.[17]

Karlmann erhielt den Austrien, Schwaben und Thüringen umfassenden, östlichen Teil des Reiches, während Pippin III. die Herrschaft über Neustrien, Burgund und die Provence erbte. Aquitanien und Bayern fielen in das Hoheitsgebiet beider Brüder.[18] Somit gilt Karl Martell als Begründer der Karolingerherrschaft.[19]

Pippin und Karlmann hatten jedoch bei der Herrschaftsübernahme unter der Freigiebigkeit ihres Vaters zu leiden. Das entfremdete Kirchengut, das dieser an den Adel vergeben hatte stellte einen schwerwiegenden Streitpunkt zwischen Kirche und Frankenreich dar, der nicht einfach beizulegen war. Weder konnte Pippin es sich erlauben eine Abfindung für die Kirche auszuschlagen, noch konnte er die Ländereien seines Landadels wieder an den päpstlichen Stuhl zurückgeben. Auf einer Reformsynode im Jahre 743/44 wurde daher erstmals die Zahlung des Kirchenzehnts eingeführt. Die säkularisierten Territorien fielen somit nicht an die Kirche zurück, der jeweilige Adelig, der sie nutzte musste jedoch eine Nutzungsgebühr entrichten. So konnte einerseits der bestehende Konflikt mit der Reichskirche beigelegt werden, andererseits war gewährleistet, dass der Adel weiterhin zufrieden war und nicht für neue Unruhen im Land sorgte.[20]

Nachdem Pippins Bruder Karlmann sich 747 ins Kloster Monte Casino zurückzog, und er seinen aufrührigen Halbbruder Grifo endgültig geschlagen hatte, war der Weg frei für Pippin nach der Gesamtkönigswürde zu greifen.

2.2 Die Pippinsche Königserhebung

Ein nicht zu vernachlässigendes Problem bei der Herrschaftsübernahme war, dass trotz ihrer effektiven Macht die karolingischen Hausmeier nur Ursupatoren waren, die eigentlich per Eid an die merowingischen Könige gebunden waren. Trotz aller faktischen Möglichkeiten als Herrscher zu regieren fehlte ihnen doch die potestas, die legitimierte königliche Gewalt.[21]

Bevor Pippin III. im Jahre 751 die Königsherrschaft im Frankenreich übernahm, war er deshalb um eine Legitimation dieser königlichen Gewalt bemüht. Daher schickte er eine Gesandtschaft an den Heiligen Stuhl in Rom, um diese Legitimation zu erwirken und von dem Eid gegenüber den Merowingern entbunden zu werden. Als Vertreter Gottes auf Erden oblag allein dem Papst die Aufhebung einer eidlichen Bindung.

Die karolingischen Quellen berichten, dass dieser zustimmte, dass die potestas an die tatsächlichen Machthaber im Reich übergehen sollte. Er verlieh demnach Pippin ein kirchlich kontrolliertes Gottesgnadentum. Durch diese päpstliche Legitimation auf der einen Seite und die Königserhebung im Reich, insbesondere durch die Königswahl in Soissons und die Anerkennung Pippins als neuen König durch den fränkischen Adel auf der anderen Seite, erreicht Pippin sein Ziel König der Franken zu werden. Laut Bericht der Reichsannalen kam es im Rahmen dieser Königserhebung auch zu einer Königssalbung. Des Weiteren wurde der letzte Merowingerkönig Childerich tonsuriert und ins Kloster geschickt.

Ob die Königssalbung[22] zu diesem Zeitpunkt tatsächlich stattfand ist nicht geklärt. Auch ist nicht zweifelsfrei überliefert welche Rolle der amtierende Papst Zacharias tatsächlich bei Pippins Thronbesteigung spielte.[23]

Als gesichert angenommen werden kann, dass Zacharias’ Nachfolger, Papst Stephan II. Pippin und seine Söhne im Jahre 754 salbte. Stephan sah sich durch die Langobarden akut bedroht und wandte sich, nachdem eine diplomatische Lösung gescheitert war, an Pippin. Diesen besuchte er im Frankenreich und traf sich mit ihm in Ponthion. Die Quellen überliefern, dass dieses Treffen geprägt war von gegenseitigen Ehrerbietungen. Pippin reiste Papst Stephan entgegen und verübte sogar den Stratordienst[24]. Im Gegenzug fiel der Papst nach diesem Empfang Pippin zu Füßen und bat ihn um Unterstützung gegen den Langobardenkönig Aistulf.[25]

Pippin machte Stephan II. eine Hilfezusage oder sogar ein Schutzversprechen und gab die Pentapolis und andere Gebiete an den päpstlichen Stuhl zurück.

Im Gegenzug salbte Papst Stephan II. Pippin und seine Söhne Karl und Karlmann am 28. Juli 754 in St. Denis zu Königen und verlieh Pippin den Titel des Patritius Romanorum. Mit diesem Akt wurde die Herrschaftsnachfolge festgeschrieben und Quellen berichten, dass Papst Stefan sogar die Wahl eines Königs, der nicht aus der karolingischen Dynastie entstammte unter Strafe gestellt habe.[26]

Somit begründete die Pippinsche Königserhebung nicht nur dessen Herrschaft sondern gleichzeitig auch den Beginn einer ganzen Herrscherdynastie.

3. Die Quellen zum Dynastiewechsel von 751

Die Quellenlage zum Wechsel des Herrschergeschlechts zwischen Merowingern und Karolingern ist sehr dürftig. Umso wichtiger ist es daher, dass die vorhandenen Quellen vollständig erforscht werden, ihre Glaubwürdigkeit zweifelsfrei nachgewiesen und ihre Schilderungen gegeneinander abgewogen werden.

Die wenigen überlieferten, mehr oder weniger zeitgenössischen und verlässlichen Quellen werden im folgenden Abschnitt kurz vorgestellt und ihre Sichtweise wird dargelegt.

3.1 Die karolingischen Reichsannalen

Die Annales Regni Francorum (Reichsannalen) wurden um das Jahr 790 am Hofe Karls des Großen verfasst und sind somit die offiziöse Geschichtsschreibung der Karolingischen Dynastie.[27] Durch ihren Entstehungszeitpunkt können sie somit nur rückwirkend über die Ereignisse der Jahre 751 bis 769 berichten. Trotzdem ist die Schilderung, die in den Reichsannalen vorgenommen wird die ausschlaggebende Vorlage für nahezu alle Quellen, die nach dem 8. Jahrhundert verfasst wurden.[28]

Die Reichsannalen datieren die Erhebung Pippins zum fränkischen König auf die Jahre 749 und 750. Auffallend ist, dass die unmittelbar vorhergehenden und nachfolgenden Ereignisse keine Erwähnung finden beziehungsweise dass die Eintragungen zu 749 (abgesehen von der fälschlich zugeordneten Papstgesandtschaft) und 751/52 fehlen.

Auf den ersten Blick fallen die Reichsannalen durch eine sehr detaillierte Darstellung der Geschehnisse um die Pippinsche Königserhebung auf, jedoch sind alle Einträge vor und nach diesem Ereignis eher kurz gehalten. Dieser Umstand, kombiniert mit den fehlenden Jahren 751/52 wirft die Frage auf, ob die Schilderung der Königserhebung nicht nachträglich eingefügt wurde.[29]

Als Gesandte, die zum heiligen Stuhl in Rom gesandt werden sind namentlich Bischof Burkard von Würzburg und sein Begleiter Kaplan Fulrad genannt. Beide sprechen bei Papst Zacharias vor; um ihrem Mandat gemäß die Frage nach der rechtmäßigen Königsherrschaft zu stellen. Es wird außerdem erwähnt, dass die Karolinger nicht die rechtmäßige Königslinie stellen, dass jedoch bei Papst Zacharias die Frage nach der Sinnhaftigkeit der bestehenden Machtverteilung mit einem schwachen Merowingerkönig und starken karolingischen Hausmeiern gestellt wird.

Zacharias’ Antwort, die Pippin durch die beiden erwähnten Gesandten vorgetragen wird, wird ebenfalls en Detail dargelegt.

Das Prozedere der Königserhebung besteht aus einer Trinitas, der Wahl durch die Franken, der Königssalbung durch Erzbischof Bonifazius und der Königserhebung durch die Gesamtheit des Fränkischen Volkes in Soissons.

Als erste Erwähnung des Merowingerkönig Chlodwig in einer fränkischen Quelle, wird seine Abdankung und sein Gang ins Kloster beschrieben.

Die Sichtweise der Reichsannalen war viele Jahre die Grundlage der Europäischen Geschichtsschreibung. Handbücher[30] und andere erzählende Geschichtsbücher spiegeln dies in ihren Schilderungen wieder.

[...]


[1] Quellen zu Geschichte des 7. und 8. Jahrhunderts (Freiherr von Stein Gedächtnisausgabe), in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters V, (Reichsannalen:) S. 14f.

[2] Caspar, Erich: Das Papsttum unter fränkischer Herrschaft, in: Zeitschrift für Kirchengeschichte 54 (1935), S. 139.

[3] Z.B.: Schieffer, Rudolf: Die folgenschwerste Tat des Mittelalters? Aspekte des Wissenschaftlichen Urteils über den Dynastiewechsel von 751, in: Becher, Matthias/ Jarnut, Jörg (Hg.): Der Dynastiewechsel von 751 – Vorgeschichte, Legitimationsstrategien und Erinnerung, Münster 2004, S. 1-15.

[4] Vgl. unter vielen: Angenendt, Arnold: Pippins Königserhebung und Salbung, in: Becher, Matthias/ Jarnut, Jörg (Hg.): Der Dynastiewechsel von 751 – Vorgeschichte, Legitimationsstrategien und Erinnerung, Münster 2004 (Angenendt: (2004)), S. 181.

[5] Maier, Franz Georg: Die Verwandlung der Mittelmeerwelt, in: Fischer Weltgeschichte Band 9, Frankfurt am Main 1968 (Maier: (1968)), S. 307f.

[6] Maier: (1968), S. 309.

[7] Fleckstein, J.: Hausmeier, in: LMA V., München und Zürich 1991(Fleckstein: Hausmeier), 1974.

[8] Maier: (1968), S. 325.

[9] Störmer, W.: Arnulfinger, in: LMA I., München und Zürich 1980, 1021f.

[10] Fleckstein: Hausmeier, 1974.

[11] Maier: (1968), S. 324f.

[12] Fleckstein: Hausmeier, 1974.

[13] Maier: (1968), S. 325f.

[14] A.a.O.

[15] Löwe, Heinz: Deutschland im fränkischen Reich, in: Grundmann, Herbert (Hg.): Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte, Band 2, Stuttgart 1989 (Löwe, Heinz: (1989)) S. 123f.

[16] Maier: (1968), S. 325f.

[17] Schüssler, H. J.: Die fränkische Reichsteilung von Vieux-Poitiers (742) und die Reform der Kirche in den Teilreichen Karlmanns und Pippins, in: Francia 13 (1985), S. 47-112.

[18] Fleckstein: Hausmeier, 1974f.

[19] Maier: (1968), S. 325f.

[20] Löwe, Heinz: Deutschland im fränkischen Reich, in: Grundmann, Herbert (Hg.): Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte, Band 2, S. 123f.

[21] Semmler, Josef: Der Dynastiewechsel von 751 und die fränkische Königssalbung, Brühl 2003 (Semmler: (2003)), S. 21ff.

[22] Vgl. Kapitel 6.

[23] In diesem Punkt folgte die Wissenschaft viele Jahre den Schilderungen der Reichsannalen. Dass deren Darstellung jedoch in einigen Punkten fragwürdig ist wird im Rahmen dieser Arbeit noch aufgezeigt.

[24] Hartmann, W. (Hg.): Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung Band 1: Frühes und hohes Mittelalter 750-1250, 1995, (Hartmann, W: (1995)) S. 32.

[25] Ältere Metzer Annalen in: Hartmann, W: (1995), S. 35.

[26] Löwe, Heinz: (1989), S. 125.

[27] Ranke, L. von: Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten, in: Abhandlungen der Königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1854, Berlin 1855, S. 434.

[28] Schneider, Olaf: Die Königserhebung Pippins 751 in der Erinnerung der karolingischen Quellen - Die Glaubwürdigkeit der Reichsannalen und die Verformung der Vergangenheit, in: Becher, Matthias/ Jarnut, Jörg (Hg.): Der Dynastiewechsel von 751 – Vorgeschichte, Legitimationsstrategien und Erinnerung, Münster 2004 (Schneider: (2004)), S.243f.

[29] Affeldt, Werner.: Untersuchungen zur Königserhebung Pippins. Das Papsttum und die Begründung des karolingischen Königtums im Jahre 751, in: Frühmittelalterliche Studien, 14 (1980) (Affeldt: (1980)), S. 139f.

[30] Z. B.: Löwe, Heinz: (1989).

Ende der Leseprobe aus 37 Seiten

Details

Titel
Die Schilderung der Reichsannalen zum Dynastiewechsel 751 im Spiegel der zeitgenössischen Quellen
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
37
Katalognummer
V134896
ISBN (eBook)
9783640429738
ISBN (Buch)
9783640429523
Dateigröße
620 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schilderung, Reichsannalen, Dynastiewechsel, Spiegel, Quellen
Arbeit zitieren
Patrick Gälweiler (Autor:in), 2006, Die Schilderung der Reichsannalen zum Dynastiewechsel 751 im Spiegel der zeitgenössischen Quellen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134896

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