Reform des Alterssicherungssystems in Deutschland

Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren


Seminararbeit, 2007

20 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Drei Säulen der Altersvorsorge

3. Mackenroth-Theorem

4. Das Umlageverfahren
4.1 Funktionsweise und Voraussetzungen
4.2 Vor- und Nachteile des Umlageverfahrens

5. Das Kapitaldeckungsverfahren
5.1 Funktionsweise und Voraussetzungen
5.2 Vor- und Nachteile des Kapitaldeckungsverfahrens

6. Renditeproblematik

7. Der Übergang von der Umlage zur Kapitaldeckung

8. Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Die Ausgestaltung des Alterssicherungssystems ist nicht nur in Anbetracht leerer Rentenkassen und gewandelter Arbeitsmarktbedingungen ein bereits länger andauerndes Diskussionsthema, auch und vor allem der demographische Wandel sowie eine bevorstehende Finanzierungskrise stellen die Politiker weiterhin vor massive Probleme.

Nach 2 Weltkriegen und anhaltender Inflation waren auch die von Kaiser Wilhelm I. eingeführten sozialen Sicherungssysteme angeschlagen und stark geschwächt. Hierbei lagen die Haupteinnahmen zur Alterssicherung allerdings noch bei der Familie, Kinder fungierten als spätere Versorger ihrer Eltern.

Im Jahr 1957 setze eine erste Reform des bis dahin bestehenden Rentensystems ein, wobei hier Wert auf „Dynamisierung“ und „Umverteilung“ gelegt wurde. So wurde nun nicht mehr nach eingezahlten Beiträgen bestimmt, wie viel Rente man erhalten würde, sondern die Altersrente wurde an die Einkommensentwicklung der erwerbstätigen Bevölkerung gekoppelt.

Allerdings wurden die Risiken die sich aus der Umverteilung und dem geschlossenen „Generationenvertrag“ ergeben haben unterschätzt. Die gesetzliche Rente ist allein nicht mehr in der Lage die Altersversorgung heutiger und künftiger Generationen zu gewährleisten. Das Umlageverfahren stößt an seine Grenzen, Reformen werden angestrengt den erwarteten Folgen entgegenzuwirken oder diese zumindest abzuschwächen. Dabei werden auch zunehmend Sympathien für eine Teilkapitaldeckung geäußert, welche neben der gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge vorsieht.

In Anbetracht einer Vielzahl aufkommender Probleme stellt sich nun auch die Frage nach einem vollkommenen Systemwechsel: der Wechsel vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren.

In dieser Arbeit soll zunächst kurz auf das aktuelle 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge in Deutschland und das Mackenroth-Theorem, welches in unmittelbarer Verbindung zu den Reformen im Bereich der Sozialpolitik steht, eingegangen werden. Daran anschließend werden das Umlage- und das Kapitaldeckungsverfahren näher erklärt. Hier stehen allem voran die Funktionsweise und die Voraussetzungen, unter denen das jeweilige System zum Einsatz kommen kann. Im Zusammenhang damit soll auf Vor- und Nachteile der beiden Systeme eingegangen werden, sowie Probleme die sich bei der Bestimmung der Renditeerwartung in den jeweiligen Systemen ergeben.

Daran anschließend folgt eine kurze Einschätzung der Probleme welche sich bei einer Umstellung vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren stellen.

Den Abschluss der Arbeit bildet eine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse und ein kurzes Fazit.

2 Drei Säulen der Altersvorsorge

Das System der Alterssicherung in Deutschland zeichnet sich durch eine Vielzahl von Einzelsystemen aus. Die nebeneinander existierenden Einzelsysteme unterscheiden sich zum Teil strukturell wie auch im Hinblick auf Leistung und Finanzierung. Aber auch die Sicherungsziele sind andere.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb 1.: Das 3-Säulen-System der Alterssicherung[1]

Abbildung 1 zeigt in der ersten Säule die öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme. Hierbei ist die Mitgliedschaft für bestimmte Personenkreise verpflichtend, zudem wird eine – unterschiedlich weitreichende – Basisversorgung gewährleistet. Wichtigstes Instrument ist hier die gesetzliche Rentenversicherung. Weitere Sicherungssysteme sind die Beamtenversorgung, die Alterssicherung der Landwirte und das Alterssicherungssystem für die freien Berufe.

In der zweiten Säule befinden sich die Zusatzsicherungssystem der betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Versorgung des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft.

Allein die erste und die zweite Säule ergaben im Jahr 1995 ein Ausgabevolumen für Leistungen an die ab 60-Jährigen von 300 Mrd. DM (also umgerechnet gut 150 Mrd. Euro), wobei die gesetzliche Rentenversicherung mit einem Anteil von fast 80% der Leistungserbringung hervorsticht.[2]

In der dritten Säule steht die private Altersvorsorge oder auch Ergänzungssicherung auf individueller Ebene. Hierzu gehören vor allem Lebensversicherungen, Immobilien, Wertpapiere, aber auch Kapitalanlagen bei Banken und seit der Reform der GRV 2000/20001 auch die „Riester-Rente“.[3]

Die gesetzliche Rentenversicherung ist noch immer die größte Einkommensquelle für die ältere Bevölkerung. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben bildet sie eine Art Ersatz für vorher erhaltenen Lohn bzw. Gehalt. Im Durchschnitt liegt die Höhe der Rente hier nach 45 Beitragsjahren bei ca. 68% des durchschnittlichen Jahreseinkommens.

Im Gegensatz dazu ist die betriebliche Altersvorsorge nur noch schwach vertreten. Aufgrund stagnierender Wirtschaft und anderer finanzieller Belastungen sind bereits viele Unternehmen von dieser Art der Versorgung ihrer Mitarbeiter abgekommen.

Aufgrund demographischer Veränderungen in der Bevölkerung stellt schon seit längerem die private Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur staatlichen Rente. Staatlich gefördert wird hierbei die so genannte „Riester-Rente“.[4]

3 Mackenroth-Theorem

Das Mackenroth-Theorem ist der folgende, von Gerhard Mackenroth 1952, formulierte Satz:

"Nun gilt der einfache und klare Satz, daß aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muß. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein "Sparen" im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand. Das ist auch nicht eine besondere Tücke oder Ungunst unserer Zeit, die von der Hand in den Mund lebt, sondern das ist immer so gewesen und kann nie anders sein."[5]

Das bedeutet in Kurzform bezogen auf eine geschlossene Volkswirtschaft, dass Kapitaldeckungsverfahren und Umlageverfahren der Sache nach nicht verschieden sind, sondern volkswirtschaftlich immer nur das Umlageverfahren existiert.[6]

Bislang konnte diese These nicht widerlegt werden, ist aber auch keineswegs unumstritten. Vor allem in der Diskussion um die großen Sozialreformen der 1950er Jahre spielte sie eine erhebliche Rolle, da bis dahin bestehenden kapitalgedeckten Rücklagen für eine Rentenversicherung durch die Inflation zu großen Teilen aufgezehrt wurden. Aber auch die Währungsreform trug hierzu ihren Teil bei. Daraufhin wurde 1957 mit der Rentenreform das Sicherungssystem von der kapitalgedeckten Rente zum Umlageverfahren umgestellt. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Reformvorhaben im Rahmen der Agenda 2010 erlangte das Mackenroth-Theorem erneut an Popularität.[7]

Befürworter dieser These begründen dies damit, dass die Finanzierung eines Alterssicherungssystems möglichst „preiswert“ sein sollte, wodurch die Umlagefinanzierung an Zuspruch gewann, da diese wesentlich günstiger ist als das Kapitaldeckungsverfahren. Begründet werden kann dies durch anfallende Transaktionskosten auf Seite des Kapitaldeckungsverfahrens, welche bei der Umlagefinanzierung in dieser Weise nicht entstehen. Zudem muss die gesamtwirtschaftliche Ersparnis innerhalb des Umlageverfahrens wesentlich geringer sein, als im Kapitaldeckungsverfahren.[8]

Wenn in einer Volkswirtschaft kein Außenhandelsüberschuss besteht, da diese geschlossen ist, kann das Mackenroth-Theorem grundsätzlich nicht bestritten werden. Aber auch hier ist, nach Meinung der Gegner dieser These ein Transfer von Leistungen in die Zukunft möglich, wenn die Einsparungen später zu Investitionen werden.[9]

Zudem wird angeführt, dass innerhalb eines Kapitaldeckungsverfahrens mehr gespart würde, als im Umlageverfahren, der Kapitalstock der also schlussendlich zur Verfügung steht auch dementsprechend groß ist. Allerdings ist hier einzuwenden, dass die Sparquote in den beiden Systemen keine wesentlichen Unterschiede aufweist.

[...]


[1] Vgl.: Theis, Anja C. (2001) , S. 60

[2] Vgl.: Theis, 2001: 60ff.

[3] Vgl.: Theis, 2001: 60 f.

[4] Vgl.: http://www.riester-rente.net/grundzuege.htm

[5] Vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Mackenroth-These , Berger, 1999:73

[6] Vgl.: Berger, 1999: 73

[7] Vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Mackenroth-These

[8] Ebenda

[9] Vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Mackenroth-These

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Reform des Alterssicherungssystems in Deutschland
Untertitel
Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Veranstaltung
Aktuelle Fragen der Sozialpolitik
Note
2,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
20
Katalognummer
V134138
ISBN (eBook)
9783640420131
ISBN (Buch)
9783640420216
Dateigröße
418 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Alterssicherung, Kapitaldeckungsverfahren, Umlageverfahren, Alterssicherung in Deutschland, Mackenroth-Theorem, Reform der Alterssicherung
Arbeit zitieren
Steffi Ebeling (Autor:in), 2007, Reform des Alterssicherungssystems in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134138

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