Bildungspolitik im Wohlfahrtsstaat

Reproduzieren familialistische Wohlfahrtsstaaten soziale Ungleichheit?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

31 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Bildungspolitik im Wohlfahrtsstaat

2. Familialistische Wohlfahrtsstaaten und ungleiche Bildungschancen
2.1 Familialismus als Unterscheidungsmerkmal von Wohlfahrtsstaaten
2.2 Familialismus als Ursache ungleicher Bildungschancen
2.2.1 Bildung im familialistischen Wohlfahrtsstaat: Das Beispiel Deutschland

3. Hypothesen
3. Empirische Analyse
3.1 Datengrundlage
3.2 Erwerbstätigkeit von Müttern, Lesekompetenz und Chancengleichheit
3.3 Einflüsse auf die Erwerbstätigkeit von Müttern
3.4 Einflüsse auf die soziale Durchlässigkeit des Bildungssystems

Fazit

Anhang 1: Erwerbsstatus der Mutter und durchschnittliche Leseleistung

Anhang 2: Verwendete Daten und Quellen

Anhang 3: Länderabkürzungen

Literatur

Einleitung

Spätestens seit dem schlechten Abschneiden deutscher Schüler in der Pisa-Vergleichsstudie, ist Bildungspolitik wieder in aller Munde. Wie kaum eine Studie zuvor hat Pisa den Blick darauf gelenkt, wie stark der Bildungserfolg hierzulande von der sozialen Herkunft abhängt. Parallel dazu wird Bildungspolitik in jüngster Zeit auffällig häufig im Zusammenhang mit Reformen des Sozialstaates diskutiert: Seit den 90ern Jahren avancierte Bildung europaweit zu einem Schlüsselbegriff in sozialdemokratischen Parteiprogrammen (Busemeyer 2008). Die SPD formuliert es in ihrem aktuellen Grundsatzprogramm so: „Der vorsorgende Sozialstaat begreift Bildung als zentrales Element der Sozialpolitik.“ (SPD 2007: 56)

Bildung gehört offenbar irgendwie in den Wohlfahrtsstaat – bloß wie? Warum hängt der Bildungserfolg in einigen Ländern wie etwa in Deutschland besonders stark von der sozialen Herkunft eines Schülers ab, in anderen dagegen kaum? Haben vielleicht bestimmte Merkmale des Wohlfahrtsstaates einen Einfluss darauf, wie durchlässig ihre Bildungssysteme sind?

Im Zentrum dieser Hausarbeit soll die Frage stehen, ob so genannte familialistische Wohlfahrtsstaaten durch ungleichere Bildungschancen nach sozialer Herkunft charakterisiert sind. In Wohlfahrtsstaaten dieser Art liegen viele Fürsorgeaufgaben typischerweise in den Händen der Familie. Defamilialistische Wohlfahrtsstaaten dagegen – so die Vermutung – sollten vor allem deswegen gleichere Bildungschancen produzieren, weil Angebote öffentlicher Kinderbetreuung weit ausgebaut sind und herkunftsbedingte Startnachteile früh ausgleichen können.

Zunächst gebe ich einen kurzen Überblick über die inzwischen klassische Wohlfahrtstypologie von Esping-Andersen. Der zweite Block geht auf das Konzept des Familialismus ein, das an Esping-Andersens Typologie ansetzt. Ein Literaturüberblick und das Beispiel Deutschlands sollen deutlich machen, warum familialistische Wohlfahrtsstaaten mit weniger durchlässigen Bildungssystemen verbunden sind. Im dritten Teil möchte ich diese Vermutung empirisch mit Daten der OECD-Länder testen: Sind Mütter mit Kindern in Staaten, die viel in Kinderbetreuung investieren, wirtschaftlich unabhängiger von ihrer Familie – und vor allem: Hängen die Bildungschancen der Kinder dort weniger von der sozialen Herkunft ab? Ein Fazit fasst die Ergebnisse zusammen.

1. Bildungspolitik im Wohlfahrtsstaat

Wer sich mit dem Vergleich von Wohlfahrtsstaaten beschäftigt, kommt an Esping-Andersens Typologie der drei Welten nicht vorbei. Der zentrale Begriff, mit dem Esping-Andersen liberale, konservative und sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten unterscheidet, ist der der Dekommodifizierung. Dekommodifizierung bezeichnet das Maß, in dem die Wohlfahrt der Bürger vom Arbeitsmarkt abgekoppelt ist. In den liberalen Wohlfahrtsstaaten der angelsächsischen Welt ist der Grad der Dekommodifizierung gering: Leistungen werden erst nach Bedarfsprüfung gewährt und fallen in der Regel wenig üppig aus. Das andere Extrem bilden die sozialdemokratischen Regime, die einen universalistischen Zugang zu sozialen Leistungen auf hohem Niveau bieten. Dazwischen gruppieren sich die konservativen Wohlfahrtsstaaten wie etwa Deutschland, deren Sozialleistungen vorrangig als Versicherungen konstruiert sind und dem Statuserhalt während der Arbeitslosigkeit oder im Ruhestand dienen sollen (Esping-Andersen 1990: 48ff.).

Esping-Andersens Unterscheidung begreift den Wohlfahrtsstaat in erster Linie als Antwort auf Arbeitsmarktrisiken. Das macht es schwierig, auch Bildungspolitik als Teil des wohlfahrtsstaatlichen Aufgabenspektrums aufzufassen. Erst über Umwege schließt sich Bildung an die anderen Sozialpolitiken an. In der Literatur finden sich verschiedene Versuche, die drei Welten auch hinsichtlich ihrer Bildungspolitik zu unterscheiden. Mutz (2006) etwa sieht hinter den drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus verschiedene Wertvorstellungen, die sich auch im Bildungssystem niederschlagen: Die universalistischen Wohlfahrtsstaaten Skandinaviens haben ein Einheitsschulsystem, während sich der ständische Gedanke, der der Sozialpolitik konservativer Regime zugrunde liegt, in einem statusdifferenzierenden, mehrgliedrigen Schulsystem seinen Ausdruck findet. Die liberale Welt zeichnet sich durch einen hohen Anteil privater Schulen aus (Mutz 2006: 41). In Anlehnung an Esping-Andersen definiert Gottschall (2001) Bildungspolitik wie folgt als Teil des wohlfahrtsstaatlichen Aufgabenspektrums: „Begreift man Sozialpolitik in der Tradition von Esping-Andersen (1990) und Marshall (1992) in erster Linie als Politik der Minderung von Lohnarbeitsrisiken (Dekommodifizierung), so unterscheiden sich Bildungs- und Sozialpolitik vor allem darin, dass Bildung der Statuserzeugung in der Jugendphase dient, während Sozialpolitik die Funktion des Statuserhalts im Erwerbsleben erfüllt [Hervorhebung im Original, d.V.]“ (Gottschall 2001: 7).

Man kommt nicht umhin, diese Definitionen der Bildung als wohlfahrtsstaatliches Politikfeld im Sinne Esping-Andersens als etwas bemüht zu empfinden. Ich würde daher vorschlagen, drei Funktionen zu unterscheiden, die Bildung als Teil des Wohlfahrtsstaates einnehmen kann. So kann Bildung, wie Gottschall schreibt, der Statuserzeugung dienen und die Kommodifizierung vorbereiten: Anders als die klassischen Sozialpolitiken erscheint Bildung nicht etwa als ein Mittel, das die Abhängigkeit von Erwerbsarbeit lockert, sondern ihr vielmehr geschuldet ist. Weil die Wohlfahrt des Einzelnen vom Markt abhängt, bedarf es einer Ausbildung. Bildung hat allerdings auch dekommodifizierende Funktionen insofern, als dass sie Kinder aus dem Arbeitsmarkt herauslöst. Dieser Aspekt dürfte heutzutage freilich weniger bedeutend sein. Als drittes kann die Bildungspolitik defamiliarisierende Funktionen ausüben, indem sie Familien von ihren Aufgaben entlastet. Das Konzept der Defamiliarisierung wird von Esping-Andersen erst später entwickelt, um das Verständnis des Wohlfahrtsstaates zu verfeinern. Die defamiliarisierende Wohlfahrtsfunktion der Bildung soll im Zentrum dieser Arbeit stehen. Wohlfahrtsstaaten, die ihre Bildungspolitik stark an defamiliarisierenden Zielen ausrichten, sollten – so die Vermutung – ein chancengerechteres Bildungssystem haben.

2. Familialistische Wohlfahrtsstaaten und ungleiche Bildungschancen

2.1 Familialismus als Unterscheidungsmerkmal von Wohlfahrtsstaaten

Esping-Andersens Typologie der Wohlfahrtsregime orientiert sich vorrangig am Arbeitsmarkt. Dieser Ansatz ist nicht ohne Kritik geblieben. Insbesondere von feministischer Seite wurde die Typologie der drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus als geschlechtsblind kritisiert, was Esping-Andersen zu einer Revision seines Ansatzes veranlasst hat.

In „Social Foundations of Postindustrial Societies“ (1999) erweitert er die Wohlfahrtsdyade aus Staat und Markt um die Familie als Wohlfahrtsproduzenten. Wohlfahrtsregime unterscheiden sich dadurch, wie die Produktion von Wohlfahrt innerhalb dieser Triade verteilt und organisiert ist. Zentral für die Bestimmung eines Wohlfahrtstypus ist damit nicht mehr allein das Ausmaß der Dekommodifizierung, sondern das Management sozialer Risiken im Allgemeinen. Arbeitsmarktrisiken sind nur ein Teil davon – daneben unterscheidet Esping-Andersen nun Risiken, die an Klassenzugehörigkeit geknüpft sind, Lebenslaufrisiken wie Armut im Alter oder in der Kindheit und schließlich intergenerationale Risiken wie etwa die Verknüpfung des Bildungserfolgs mit der sozialen Herkunft. Das Risikomanagement der einzelnen Bereiche der Wohlfahrtstriade folgt unterschiedlichen Logiken: Das Risikomanagement der Familie orientiert sich am Reziprozitätsprinzip, Risikomanagement am Markt gehorcht ökonomischen Imperativen und staatlich organisiertes Risikomanagement folgt den Regeln autoritativer Umverteilung. Der Begriff der Dekommodifizierung, wie Esping-Andersen ihn anfangs gebrauchte, erfasst wohlfahrtsstaatliche Arrangements nur unvollständig. Dekommodifizierung setzt in vielen Wohlfahrtsstaaten Kommodifizierung voraus: Zugang zu marktunabhängigen, öffentlichen Sozialleistungen hat in dem meisten Staaten nur, wer überhaupt erwerbstätig ist. Die Kopplung von Arbeitslosenunterstützung oder Rentenzahlungen an vorher geleistete Beiträge in konservativen Wohlfahrtsstaaten wie Deutschland ist ein Beispiel dafür. Für Frauen, die vom Erwerbsleben ausgeschlossen sind, verliert der Begriff der Dekommodifizierung seinen Sinn. Esping-Andersen stellt daher dem Konzept der Dekommodifizierung das der Defamiliarisierung zur Seite. Defamiliarisierung beschreibt den Grad der Unabhängigkeit von der Familie als Wohlfahrtsproduzent – in Esping-Andersens Worten:

„A famialistic system, […] is one which public policy assumes – indeed insists – that households must carry the principal responsibility for their members’ welfare. A de-familiazing system is one which seeks to unburden the household diminish individuals’ welfare dependence on kinship.” (Esping-Andersen, zitiert nach Leitner 2003: 356)

Defamiliarisierung ist laut Esping-Andersen allerdings weit schwieriger zu messen als Dekommodifizierung. Der Grund dafür ist, dass die vom Haushalt bereitgestellten Dienste nicht monetarisiert sind: Unbezahlte Arbeit taucht in volkwirtschaftlichen Bilanzen in der Regel nicht auf. Entsprechend lässt sich der Begriff nur in einem „eclectic methodological approach“ fassen (Esping-Andersen 1999: 52). Esping-Andersen schlägt vier Indikatoren vor:

- der Anteil der Ausgaben für familienbezogene Dienstleistungen am Bruttoinlandsprodukt
- Subventionen für Familien mit Kindern, gemessen an Freibeträgen und Steuernachlässen
- die Verbreitung öffentlicher Kinderbetreuung für Unter-Drei-Jährige sowie
- die Verbreitung von Pflegeangeboten für Ältere.

Im Ergebnis gruppieren sich die betrachteten Staaten entsprechend der Drei-Welten-Typologie. Die sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaaten des Nordens erreichen ein hohes Maß an Defamiliarisierung. Ihnen folgen die liberalen Staaten. Im unteren Feld gruppieren sich die konservativen, kontinentaleuropäischen Regime, die südeuropäischen Staaten rangieren am untersten Ende der Skala (Esping-Andersen 1999: 61).

Esping-Andersens Vorschlag zur Unterscheidung von Wohlfahrtsstaaten aufgrund der Arbeitsteilung von Markt, Staat und Familie hat Widerhall in der Literatur gefunden, blieb aber nicht ohne Ergänzungen und kritische Anmerkungen. Die Vorstellung, wonach die öffentliche oder privatwirtschaftliche Bereitstellung von Betreuungsangeboten für Kinder und Pflegeeinrichtungen für ältere Familienangehörige, automatisch zur Defamiliarisierung führe, wird beispielsweise von Leitner und Lessenich (2007) als verkürzt kritisiert. So seien etwa durchaus Grenzfälle denkbar, in denen Frauen trotz Entlastung von familialen Fürsorgepflichten weiterhin wirtschaftlich abhängig von ihrer Familie bleiben, oder umgekehrt, trotz Familienarbeit wirtschaftlich unabhängig sind. (Leitner/Lessenich 2007: 246ff.). Die Autoren schlagen daher vor, Familialismus jeweils auf einer sozialen und einer ökonomischen Dimension zu messen: Die soziale Dimension beinhaltet die Beziehung zwischen Kind und Elternteil: Wie stark ist die Betreuung kleiner Kinder innerhalb der Familie geregelt, inwieweit wird sie von Akteuren außerhalb der Familie übernommen? Die ökonomische Dimension bestimmt den Grad wirtschaftlicher Unabhängigkeit der Elternteile. Erhalten sie eigene Einkünfte oder sind sie von den Verdiensten des Ehepartners abhängig? Die Kombination beider Dimensionen ergibt eine Matrix, in der sich vier Fälle unterscheiden lassen (Tabelle 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die symmetrischen Kombinationen aus ökonomischem und sozialem Familialismus und ökonomischer und sozialer Defamiliarisierung dürften die Regelfälle darstellen und stehen für die beiden Enden der von Esping-Andersen vorgeschlagenen Skala. Ein ausgebautes Betreuungssystem dürfte die Vorraussetzungen schaffen für eine eigene Erwerbstätigkeit von Frauen. Dennoch sind auch Fälle denkbar, bei denen die Betreuung von Kindern der Familie obliegt, die betreuenden Elternteile aber ökonomisch von ihrer Familie sind. Eine solche Situation liegt vor, wenn Mütter (oder Väter) ein individuelles Erziehungsgehalt vom Staat bekommen. Luxemburg ist nach Leitner und Lessenich allerdings das einzige Beispiel für diese Kombination. Ebenso denkbar ist der Grenzfall, in dem entgegen der Erwartung ein ausgebautes Betreuungssystem für Kinder nicht zu einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen führt, so dass diese nach wie vor auf die finanzielle Unterstützung durch ihren Ehepartner angewiesen sind. Eine angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt kann beispielsweise dazu führen, dass trotz ausgebautem Betreuungsangebot für Kinder weniger Mütter berufstätig sind.

Die verschiedenen Kombinationen aus Geld- und Dienstleistungen für Familien bilden auch den Hintergrund der „varieties of familialism“, die Leitner (2003) unterscheidet. Laut Leitner können Esping-Andersens Familialismus-Indikatoren nur klar die nordischen Staaten auf der einen und die südeuropäischen auf der anderen Seite unterscheiden. Für Varianten und Spielarten dazwischen sind sie untauglich (Leitner 2003: 357). Anhand der Kombination von Transferzahlungen für Kinderbetreuung und öffentlichen Betreuungsangeboten unterscheidet Leitner expliziten, impliziten und optionalen Familialismus sowie Defamilialismus. Die einzelnen Familialismen stellen jeweils spezifische Kombinationen aus Transferzahlung und der Bereitstellung familiennaher Dienste dar, hinter denen unterschiedliche politische Leitbilder stehen. Die einzelnen Varianten sind nach Leitner folgende:

- expliziter Familialismus: Die Fürsorgeleistung der Familie wird durch staatliche Transfers gestärkt, gleichzeitig fehlt ein ausgebautes Betreuungssystem. Die ausschließliche Betreuung und Erziehung von Kindern innerhalb der Familie ist politisch gewollt und wird forciert.
- impliziter Familialismus: Es fehlt sowohl an Transferleistungen an Familien als auch an Betreuungsangeboten. Der Staat legt kein Erziehungsmodell nahe, faktisch dürfte die Familie aber die Hauptlast der Betreuungsaufgaben schultern.
- optionaler Familialismus: Die Fürsorgeleistung der Familie wird durch Transferzahlungen gefördert, gleichzeitig steht aber ein ausgebautes Betreuungssystem zur Verfügung. Eltern steht es frei, für welche Alternative sie sich entscheiden.
- Defamilialismus: Die familiale Fürsorge wird nicht durch staatliche Transfers unterstützt. Die Familienpolitik konzentriert sich auf die Bereitstellung von Dienstleistungen wie Kinderkrippen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Bildungspolitik im Wohlfahrtsstaat
Untertitel
Reproduzieren familialistische Wohlfahrtsstaaten soziale Ungleichheit?
Hochschule
Universität zu Köln  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Vergleichende Analyse von Wohlfahrtsstaaten
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
31
Katalognummer
V133966
ISBN (eBook)
9783640416257
ISBN (Buch)
9783640412549
Dateigröße
530 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sozialstaat, Wohlfahrtsstaat, Esping-Andersen, Bildungspolitik, Bildung, Vergleichende Staatstätigkeitsforschung, Familialismus, Defamilialismus, Pisa-Studie, Feministische Kritik am Wohlfahrtsstaat, Frühkindliche Förderung im internationalen Vergleich, Soziale Ungleichheit, Chancengleichheit, Bildungspolitik im internationalen Vergleich
Arbeit zitieren
Bernd Kramer (Autor:in), 2009, Bildungspolitik im Wohlfahrtsstaat , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133966

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