Das RNI - Thronstreitregister

Innozenz‘ III. Spezialregister mit bestimmten Zweck? Ein Einblick in die Quelle Papstregister und RNI


Hausarbeit, 2009

17 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1 Die Quelle im Überblick: Papstregister im Allgemeinen und die Register Innozenz‘ III.
2.2 Das „Regestum Innocentii papae super negotio Romani imperii“
2.3 Die Datierung und der Zweck des Thronstreitregisters
2.4 Quellenexkurs: Die Fürstenerklärung zu Gunsten des König Philipps – Declaratio Principum in Favorem Philippi Regis

3. Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit

4. Anhang

5. Literaturverzeichnis
Verwendete Literatur:
Quellen:

1. Einleitung

Wohl eine spezielle, bisher nie so da gewesene Situation im heiligen römischen Reich war Anlass, dass Papst Innozenz III. den 1198 mit dem Tod Heinrich VI. ausbrechenden Thronstreit in einem Spezialregister dokumentieren ließ. Das „Regestum Innocentii papae super negotio Romani imperii“ – kurz RNI – kann dem Historiker in vielen Fragen zum Thronstreit, sicherlich auch insbesondere zur Person Innozenz III. und zur außergewöhnlichen Situation, die 1198 entstanden war, als Quelle sehr aufschlussreich sein. Im Folgenden möchte ich die Papstregister, im speziellen das Thronstreitregister vorstellen und die wichtigsten Forschungsstände vorstellen. Nach einer Charakterisierung der Register soll schließlich ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, welchen Zweck Innozenz III. mit dem Thronstreitregister verfolgte. Diese Frage ist in der heutigen Forschung unabdingbar mit der Frage verknüpft, wann die Anlegung des Thronstreitregisters (RNI) erfolgte. Hier entbrannte eine Forschungskontoverse, die verschiedene Varianten des Zwecks und der Datierung des Thronstreitregisters zuließ.

Fest steht: der Anlass für die Einrichtung eines solchen Spezialregisters wird auch über den Zweck des Registers Aufschluss geben.

Zunächst werde ich in meiner Arbeit die Papstregister kurz allgemein charakterisieren und einen Vergleich zum „Regestum Innocentii papae super negotio Romani imperii“ anstellen. Nach einem kurzen Überblick über die Register der Päpste ist es erforderlich, sich anschließend speziell mit den Registern und der Registerführung Innozenz III. auseinanderzusetzen, um die Frage klären zu können, warum Innozenz III. dieses Spezialregister anlegen ließ und aus welchen Anlass. War der Papst bloß in reinem Editionseifer? Oder war der Thronstreit für Innozenz eine so quälende Situation, die es unbedingt für die Zukunft zu vermeiden galt und er folgenden Päpsten klare Anweisungen geben wollte? War der Papst daran interessiert grundsätzliche Machtfragen zwischen der Kirche und dem Reich wieder aufzurollen? Vielleicht wollte er diese Frage zugunsten des Papsttums entscheiden? Die Frage wird sein, ob es tatsächlich einen Zweck gab oder ob nicht vielfältige Gründe auschlaggebend für die Anlage dieses Spezialregisters waren.

Um diese Fragen klären zu können, werde ich zunächst verschiedene Forschungsstandpunkte erläutern um schließlich zu erörtern und zu begründen, welchen Standpunkt ich in der Forschungskontroverse am überzeugendsten erhalte bzw. ich einnehme.

2. Hauptteil

2.1 Die Quelle im Überblick: Papstregister im Allgemeinen und die Register Innozenz‘ III.

Seit dem Pontifikat Leos I. in der Zeit von 440-461 sind Papstregister, vom Papst in Auftrag gegebene zeitgenössische Abschriften ausgegangener bzw. eingegangener Urkunden bei der Kurie, bezeugt und orientierten sich wohl an den commentarii oder regesta römischer Kaiser.[1] Die Überlieferungen aus jener Zeit sind jedoch rar und bloß fragmentiert überliefert und erhalten.[2] Das erste vollständig erhaltene Originalregister stammt von Papst Gregor VII. (1073-1085) und es werden daraufhin auch weiterhin Register geführt, jedoch ist erst das Register Innozenz` III. wieder im Original überliefert.[3] Die Papstregister sind großformatige Pergamentbände, die im Vatikanischen Archiv, angefangen bei den Registern Innozenz` III., als Registra Vaticana 1-309 und 321-334 aufbewahrt werden.[4] Sie sind kontinuierlich und chronologisch geführt, wobei sie zum Teil Pausen von einigen Tagen, Wochen oder Jahren aufweisen.[5] Aufgrund ihrer Heterogenität lässt sich ein bestimmter Zweck nicht ablesen, sie dienten in vielfältiger Weise „zum einen als offizielle Gedenkbücher, die die wichtigsten Handlungen der Päpste dokumentieren, zum anderen waren sie auch Arbeitsinstrument für den Kanzleigebrauch, etwa als Nachschlagewerk oder Exempelsammlung. Außerdem wurden sie als Beweismittel bei der Prüfung fälschungsverdächtiger Stücke herangezogen.“[6]

Das Problem aus heutiger Sicht ist die Unvollständigkeit. Niemals wurden alle Schreiben eines Papstes festgehalten, „es handelt sich bei den Registern also immer um eine Auswahl, die nach nicht überlieferten Kriterien erfolgte.“[7] Sicherlich lag die Aufnahme von Schreiben oft im Interesse des Papstes, der seine Regierungszeit dokumentieren wollte und Nachfolgern einen Leitfaden für ähnliche Situationen, wie den Thronstreit beispielsweise, geben sollte.[8]

Die Papstregister sind trotzdem die wichtigsten Quellen dieser Art, da in ihnen zehnmal so viele Dokumente vorhanden sind, wie Originale erhalten.[9]

Das Interesse an den Registern Innozenz III. stieg unter Historikern in den letzten Jahrzehnten stark an. Eine vielfältigere Quelle als das Register des Papstes zur Darstellung seines Pontifikats gibt es wohl kaum. Das Interesse am von der Kirche bezeichneten „größten Papst“[10] entspringt nicht zuletzt aus seiner politischen Rationalität und seinem taktischen Vorgehen im Thronstreit. Laut Georgine war es abwägende Vorsicht, politischer Scharfblick sowie ein zäher Eigensinn, die sein Auftreten kennzeichneten, wobei er sich ganz im Sinne der Behauptung kirchlicher Macht gegenüber der weltlichen verhielt.[11]

Fast das gesamte Pontifikat Innozenz III. ist überliefert. Zwar ist eine Reihe von Registern nicht vollständig, dennoch kennt man den Inhalt der verlorenen Schreiben zum Teil, da sogenannte Rubrizellen, Kurzangaben des Inhalts der Schreiben, existieren.[12] Auffällig an den Registern Innozenz III. ist der verhältnismäßig große Anteil des ersten Ponitifikatsjahres, der mehr als das Doppelte des Durchschnitts misst, was wohl mit dem Eifer des jungen Papstes im ersten Pontifikatsjahr zusammenhängt.[13] Innozenz III. nutzte seine Register vor allem als Grundlage für Dekretalensammlungen[14], womit er verbreitetes Kirchenrecht belegen konnte und somit zum einen bedeutend in die Entwicklung einer „europäischen“ Gesetzgebung eingreift sowie einen bedeutenden Schritt zum modernen Rechtsstaat schafft und zum anderen den Interessen der Kirche nachhaltig Geltung verschaffen konnte.[15] Den Nutzen des Registers sieht Innozenz III. selbst zum Beweis von Fälschungen.[16] Insgesamt umfassen die Register Innozenz‘ III. sechs Bände des Vatikanischen Archivs, wovon alle bis auf den sechsten Band, der eine Abschrift des Originalregisters darstellt, zeitgenössische Register sind und umfassen politische Schreiben, besonders im Thronstreitregister, bestimmte Rechtsgänge die zu einer Prozessentscheidung führen, verschiedene Privilegien für Bistümer oder Klöster sowie Rechtsauskünfte zu Anfragen, wie zum Beispiel Eheangelegenheiten oder theologische Lehrfragen.[17] Auch hier ist sicherlich ein Problem, dass nicht alle Schreiben dokumentiert sind und nur ein Bruchteil registriert wurde.

Das nun Papst Innozenz III. die Autorität der Kirche gegenüber der weltliche Macht stützen wollte, zeigt sich anhand des Spezialregisters, welches er wahrscheinlich während des Thronstreites, der 1198 ausbricht, anlegen ließ.

[...]


[1] Vgl. KRIEB, Steffen: Vermitteln und Versöhnen. Konfliktregelung im deutschen Thronstreit 1198-1208, Köln/Weimar/Wien 2000, S. 22.

[2] Vgl. FRENZ, Thomas: Papsturkunden des Mittelalters und der Neuzeit, 2. aktualisierte Auflage, Stuttgart 2000, S. 59.

[3] Vgl. KRIEB: Vermitteln und Versöhnen, 2000, S. 22.

[4] Vgl. FRENZ: Papsturkunden, 2000, S. 61.

[5] Vgl. Ebd., S. 61.

[6] KRIEB: Vermitteln und Versöhnen, 2000, S. 22.

[7] Ebd., S. 23.

[8] Vgl. HAGENDER, Othmar: Die Register Innozenz` III., in: FRENZ, Thomas (Hrsg.): Papst Innozenz III.. Weichensteller der Geschichte Europas, Stuttgart 2000, S. 99.

[9] Vgl. FRENZ: Papsturkunden, 2000, S. 59.

[10] SCHNEIDER, Reinhold: Innozenz der Dritte, München 1963, S. 9.

[11] Vgl. TANGL, Georgine: Das Register Innozenz III. über die Reichsfrage 1198-1209, Leipzig 1923, S. 5.

[12] Vgl. HAGENDER: Register, 2000, S. 91.

[13] Vgl. Ebd., S. 92.

[14] Vgl. KRIEB: Vermitteln und Versöhnen, 2000, S. 23.

[15] Vgl. HAGENDER: Register, 2000, S. 99-100.

[16] Vgl. KRIEB: Vermitteln und Versöhnen, 2000, S. 21-22.

[17] Vgl. HAGENDER: Register, 2000, S. 91-93.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Das RNI - Thronstreitregister
Untertitel
Innozenz‘ III. Spezialregister mit bestimmten Zweck? Ein Einblick in die Quelle Papstregister und RNI
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Department für Geschichte)
Veranstaltung
Staufer und Welfen im Konflikt: Der deutsche Thronstreit
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
17
Katalognummer
V133669
ISBN (eBook)
9783640402373
ISBN (Buch)
9783640402687
Dateigröße
2467 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Thronstreit, Papst Innozenz III., Thronstreitregister, RNI
Arbeit zitieren
Dominik Mönnighoff (Autor:in), 2009, Das RNI - Thronstreitregister, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133669

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