Der Anspruch auf die Königswahl Heinrichs II.

Das neue Verständnis der Herzogtümer


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

29 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhalt

Einleitung und Gang der Untersuchung

Der Tod Ottos III

Der Kampf Heinrichs II. um die Reichskrone

Die Konkurrenten Heinrichs II

Hermann II. von Schwaben

Ekkehard I. von Meißen

Pfalzgraf Ezzo

Otto von Kärnten

Die Person Heinrich II

Herkunft und Abstammung Heinrich II

Heinrichs Ansehen in Bayern

Heinrichs Bewusstsein in Folge des Thronstreites

Zeitgenössische Perspektiven Heinrichs II

Heinrichs Königswahl

Der Regierungsantritt Heinrich II

Fazit

Quellenverzeichnis:

Literaturverzeichnis:

Einleitung und Gang der Untersuchung

Als Heinrich I. im Jahre 919 in Aachen inthronisiert wurde[1], stellte dieses Ereignis eine einschneidende Zäsur in der mittelalterlichen Geschichte dar. Ein Nichtfranke und Sachse bestieg den ostfränkisch-deutschen Thron und sorgte damit für eine Machtverlagerung der Königsherrschaft in den Norden des Reiches. Durch die Individualsukzession ebnete er als „primus inter pares“ die Königswürde und sicherte die Herrschaft der Ottonen. Durch Designation bestimmte Heinrich I. 925 seinen Erstgeborenen, Otto I., zu seinem rechtmäßigen Nachfolger und legte somit unwissentlich den Grundstein für die Machtkämpfe innerhalb der beiden Geschlechterlinien des liudolfingischen Hauses, der Ottonen und Heinriche. Erst mit dem Tod Ottos III. und der Krönung Heinrichs II., dem IV. Herzog von Bayern, zum neuen König, endete der bestehende Machtkampf. Nach Otto III. plötzlichen und unerwarteten Ableben entstand ein zu überbrückendes Machtvakuum innerhalb des ostfränkisch-deutschen Reiches, es fehlte ein designierter Thronerbe und Nachfolger des verstorbenen Königs. Heinrich II. war zu jener Zeit durchaus kein Favorit der Großen des Reiches und wurde nicht als natürlicher Nachfolger Ottos III. gehandelt. Da mehrere Herzöge die Gunst der Stunde nutzten um selbst König zu werden, ereigneten sich in Folge dessen schwere Machtkämpfe, die letztlich doch Heinrich II. für sich entscheiden konnte. Dieser Machtkampf Heinrich II. um die legitime Herrschaft als König des ostfränkisch-deutschen Reiches ist nun, unter genauer Beobachtung der Quellen Thietmar von Merseburgs, Gegenstand der Untersuchung. Zudem wird die Krönung Heinrich II. sowie die anschließende Sicherung seiner legitimen Herrschaftswürde im Zentrum des Interesses liegen. Heinrichs Verwendung einer merowingischen Tradition der Herrschaftssicherung wurde lange Zeit von karolingischen und ottonischen Herrschern gemieden, manifestierte nun aber Heinrichs Macht. Besondere Aufmerksamkeit verdienen nicht nur die damalig spektakulären Ereignisse des heftigen Machtkampfes, sie waren zudem Gegenstand kontroverser, neuzeitiger Diskussionen:

„In jüngster Zeit ist die Thronerhebung Heinrich II. in den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses gerückt [...], und dies nicht nur, weil Thietmars Darstellung als der „weitaus beste Bericht“ gilt, [...], sondern weil sich hier das zentrale Problem des Verhältnisses von Erbprinz und Wahlrecht in seiner schärfsten Form darstellt, da nach dem Tode Ottos III. die direkte Ottonenlinie abgebrochen war und mehrere Kandidaten zur Auswahl standen.“[2]

Die Frage, welche zu Beginn als Leitfaden dienen soll, ist die nach der Herrschaftsfolge. Was geschah, als kein Herrscher zum rechtmäßig designierten Nachfolger und Erbe des Thrones ernannt wurde, da eben keiner nach dem Ableben von Otto III. präsent war? Der Werdegang des Bayernherzogs Heinrich IV. zum Thron des ostfränkisch-deutschen Reiches soll nun unter Berücksichtigung seiner Auseinandersetzungen mit dessen Konkurrenten Otto von Kärnten, Eckehard von Meißen, Herrmann II. von Schwaben, sowie die des Pfalzgrafen Ezzo genauer durchleuchtet werden. Um Heinrichs Anspruch auf die Thronfolge zu Unterstreichen, werden die Einschätzungen der Zeitgenossen Adalbald von Utrecht und Thietmar von Merseburg zu Rande gezogen, um Heinrichs Vorteile einer vermeindlichen Eignung für das Königsamt zu manifestieren.

Der Tod Ottos III

Auf dem Rückzug seines dritten Italienfeldzuges verstarb am 23./24. Januar 1002 überraschend der 21-jährige ostränkisch-deutsche König und Kaiser Otto der III., laut Thietmar von Merseburg, an inneren Geschwüren, „pustelis interiora“[3], in der Burg Paterno bei Viterbo nahe dem Monte Soracte.[4] Otto war mit seinen 21 Jahren ein jugendlicher, unvermählter Kaiser und hinterließ keinen Sohn, der als Nachfolger sein Erbe hätten antreten können. Mit ihm erlosch nicht nur die Ottolinie der Liudolfinger, ebenso wurde hiermit die transpersonale Individualsukzession unterbrochen. Seit der Quedlingburger Hausordnung von 925 hatte jeder König, beginnend bei Heinrich I. über Otto I. und Otto II. stets einen legitimen Erben durch Designation gestellt. Nach dem frühen Tod des kinderlosen Ottos III. musste zügig ein würdiger Nachfolger gefunden werden, damit die Einheit des Reiches nicht in ernsthafte Gefahr geriet.[5] Die Zeit drängte insofern, da sich kurz nach Ottos Tod Markgraf Arduin von Ivrea bereits am 15. Februar in Pavia zum König der Langobarden krönen ließ und somit eine Gefahr für das ostfränkisch-deutsche Reich ohne Thronerben darstellte.[6] Das entstandene Machtvakuum und die Schwierigkeiten der Thronnachfolgebestimmungen resultierten aus der verwirrenden und krisenhaften Situation, sodass die „maiores in regno“ nicht wussten, wie sie bei der Auswahl der Königsfolge verfahren sollten. Schon lange wurde darüber nicht mehr nachgedacht und einen verbindlichen Katalog mit Kriterien zur Herrschaftswürde bestand ebenfalls nicht, denn die Nachfolge wurde seither durch Designation bestimmt. Der legitime Herrscher und Vater legte die Nachfolge des Sohnes oder eines anderen Mitgliedes der Königsippe, der „stirps regia“ fest, sei es durch die Erhebung zum Mitregenten – designatio de praesenti – oder durch die Übernahme der Herrschaft nach dem Tode des Vaters – designatio de futura. Die Großen des Reiches waren bei der Nachfolgebestimmung zwar nicht vollkommen ausgeschlossen, doch erfolgte die Wahl als unmittelbar dem Wahlvorschlag des Herrschers verpflichtend und war fernab von freiem Wahlrecht. Deren Zustimmung erwies sich dann als „Königsannahme“ und Bestätigung desselben.[7] In bezug auf jene Problematik findet sich in den Chroniken des Thietmar von Merseburg folgender Vorschlag:

„Wenn sich in der Sippe kein für das hohe Amt Würdiger findet, dann muss freilich unter Zurückstellung aller Feindschaft aus anderem Hause ein edler Mann erhoben werden.“[8]

Somit war die Vorgehensreihenfolge im Jahre 1002 geklärt: „Sohnesnachfolge und – beim Fehlen eines Königsohnes – finden des Nachfolgers unter den Blutsverwandten, und erst, wenn unter diesen kein Würdiger existierte, erfolgte die Erhebung eines Würdigen, der aus einer anderen als der bisherigen königlichen Blutsverwandtschaft stammt, zum neuen König.[9] Danach sei auch verfahren worden, doch hatte dies einen unausweichlichen Machtkampf zur Folge. Heinrich IV., Herzog von Bayern war der letzte Stammhalter der Heinriche in der zweiten Linie der Liudolfinger.[10] Dessen Großvater war Herzog Heinrich I. von Bayern, der Bruder Ottos I. und zweitgeborener Sohn König Heinrich I. Der Sohn Heinrich I. von Bayern, der auch als Heinrich der Jüngere bezeichnet wird, war Herzog Heinrich II. von Bayern, später als Heinrich der Zänker bekannt, der wiederum der Vater König Heinrichs II. war. Somit befand sich Herzog Heinrich IV. von Bayern in der vierten Generation der Ottonen und nicht mehr in unmittelbarer Verwandtschaft zu Otto III. Thietmar von Merseburg hingegen zählte Heinrich IV. von Bayern dennoch zur direkten Verwandtschaft Ottos III., da er in direkter väterlichen Linie von Heinrich I. abstammte.[11] Aus heutiger Perspektive scheint die Nachfolge Heinrich II. gerade wegen der verwandtschaftlichen Beziehung zu Otto III. unumstritten, jedoch hegten Seitenlinien keinen damaligen legitimen Anspruch auf den Thron, sodass ein Erbrecht für ihn keine Gültigkeit mehr besaß. Erschwerend kam hinzu, dass Heinrich IV. von Bayern von den Großen des Reiches in Sachen Regierungsgeschäfte für nicht kompetent befunden wurde und darüber hinaus keinesfalls als natürliches Mitglied der ottonischen Königsfamilie angesehen wurde.[12]

Die Großen jener Zeit beunruhigte aber nicht nur die Frage nach einem neuen legitimen Herrscher. Es galt zudem die machtpolitischen Differenzen und eine neue Rangordnung innerhalb des Reiches zu klären, war doch die nationale Identität dieser Zeit in erster Linie stammesabhängig.[13] Es zeigt sich, dass der überraschende Tod Otto III. ein defizitäres Machtvakuum verursachte, welches einer rapiden Lösung bedurfte, wollte man die ostfränkisch-deutsche Einheit primär nicht einer Gefahr von Außen überlassen, sekundär aber ebenso nicht im Inneren zerfallen.

Der Kampf Heinrichs II. um die Reichskrone

Kurz nach der Kunde aus Italien über das plötzliche Ableben des König und Kaisers Otto III. erhoben die Großen des Reiches jeweils ihren Anspruch auf die Krone des ostfränkisch-deutschen Reiches. Allen voran Heinrich IV. von Bayern, ferner Herzog Herrmann II. von Schwaben, Herzog Dietrich I. von Oberlothringen, sowie Herzog Bernhard I. von Sachsen und Otto von Kärnten. Über diesen Personenkreis hinaus, der allein durch seine herzogliche Stellung legitimiert war, bewarben sich der Markgraf Ekkehard von Meißen, der lothringische Pfalzgraf Erenfried, der Pfalzgraf Ezzo, sowie der Salier Otto von Worms.[14] Die wohl erfolgreichsten Aussichten, neuer König zu werden, besaß der älteste Verwandte Ottos III., Otto von Worms. Daneben galt der Markgraf Ekkehard von Meißen als aussichtsreicher Kandidat auf das Königsamt, war er doch lange ein enger Vertrauter Ottos III. und verfügte über höchst einflussreiche Gönner. Der Pfalzgraf Ezzo rechnete sich als Schwager Otto III. ebenfalls gute Chancen aus.[15] Während sich nunmehr die Großen des Reiches ihrer Machtpositionen versicherten und Unterstützer im Kampf um die Reichskrone sammelten, erreichte Ende Februar 1002 der Leichenzug Ottos III. von Italien aus Bayern. Der Zug kam durch das Etschtal den Eisack herauf über den Brenner auf bayerischen Boden[16] und wurde von Heinrich IV. von Bayern in Pollingen an der Ammer bei Weilheim in Oberbayern bereits erwartet.[17]

Der Leichenzug mit dem militärischen Aufgebot des Reiches zog folglich von Paterno aus gen Norden, um Otto in Aachen begrabe zu können, wie dieser es gewünscht hatte.[18] Der Zug führte zudem den „apparatus imperialis“ mit sich, die königlichen Insignien, die sich in der Obhut des Erzbischofs Heriberts von Köln, „den vornehmsten unter den anwesenden Fürsten“[19] befanden. Es sei zu vermuten, dass sich der Erzbischof hiermit eine Schlüsselrolle in der Nachfolgefrage sichern wollte. Um den weiteren Ablauf diktieren zu können, sah sich Heinrich II. gezwungen zu handeln und bemächtigte sich in Pollingen des Leichnams Otto III. sowie der Reichsinsignien, indem er als „treueste[r] und zuverlässigste[r] Gefolgsmann Ottos III.“[20] verkündete, er beanspruche als letzter Spross des ottonischen Mannesstammes und dem damit einhergehenden Bewusstsein königlicher Abstammung den Anspruch auf die Nachfolge. Jedoch befand sich die wertvollste Reichsinsignie, die heilige Lanze, von der bereits Luitbrand von Cremona in Verbindung mit deren Erwerb durch Heinrich I. eine Beschreibung liefert[21], nicht auf dem Zug. Sie war als Herrschaftsinsignie insofern von immenser Bedeutung, da sie anders als die Reichskrone ein Herrschaftsornat darstellte und die Stellvertreterschaft Christi in der Königsfamilie auf Erden symbolisierte.[22] Heinrich übernahm zwar die Sorge für den toten Kaiser und ließ dessen Eingeweide Ende Februar in der Ulrichskapelle der Augsburger Afrakirche, auf der rechten Lechseite[23], beisetzen. Er verfügte weiterhin über eine umfangreiche „Seelgerätsstiftung“, demnach eine Güterübertragung an eine Kirche gegen das Versprechen ständiger Fürbitte – memoria – im Gebet,[24] jedoch fehlte ihm die Reichslanze. Diese wurde in vorsorglicher Absicht von Heribert von Köln heimlich vorausgeschickt, um vermutlich den Gegenspieler Heinrichs, den Pfalzgrafen Ezzo zu stärken. Um auch diese Insignie der legitimen Herrschaft zu erlangen, nahm Heinrich kurzerhand ihn und den Bruder des Kölner Erzbischofs Heribert, den Bischoff Heinrich I. von Würzburg gefangen und behielt in bis zur Auslieferung der heiligen Lanze in Geiselhaft.[25] Heinrich begleitete den Zug noch bis Neuburg, wo er sich dann auf Drängen seines Schwagers, Heinrich, den Grafen vom Ardennengau, verabschiedete.[26] Heinrich IV. von Bayern besaß demzufolge durch die Aneignung der Herrschaftsinsignien einen erheblichen Vorteil gegenüber seiner Kontrahenten im Kampf um die Herrschaft des ostfränkisch-deutschen Reiches. Wie wir in den folgenden Kapiteln sehen werden, bemühte er sich gleichzeitig, die nahestehenden Vertrauten Ottos III. durch Bestechung oder Androhung von Gewalt auf seine Seite zu ziehen, um somit weiteren Handlungsspielraum zu erreichen.

Die Konkurrenten Heinrichs II.

Nicht nur Heinrich II. glaubte seine Chancen auf die Thronfolge durchsetzen zu können, so auch andere Adlige des Reiches, da es in Folge der Konditionen nach Ottos Ablegen zu einer „formellen“ Königswahl kommen musste. „Zum ersten Mal stand ein Vertreter der sogenannten Sekundogenitur im Kampf um die Reichskrone gegen Bewerber aus Fürstenhäuser, die nicht auf königliche Tradition zurückblicken konnten.[27] Hier nun die wohl härtesten Gegner Heinrich II.:

Hermann II. von Schwaben

Herzog Hermann II. von Schwaben und Elsass hegte als Mitglied des konradiner Adelshauses seinen natürlichen Anspruch auf den Thron und auf „seine Stellung als nächster (erwachsener) Konigscognat[...].[28] Zudem wurde ihm bei dem Begräbnis Otto III. in Aachen die politische Unterstützung für das Königsamt von den meisten Anwesenden zugesagt.[29] Erst nach Heinrichs Königserhebung am 1. Oktober 1002 gab der Widersacher Heinrich von Schwaben den Kampf um die Reichskrone auf und unterwarf sich barfuß, wobei er seine Handlungen gegen Heinrich II. als teuflische Abirrungen und Sünden gegen Gott bekannte.[30] Zwar verlor Heinrich von Schwaben seine Herrschaftsbasis in Straßburg an den dortigen Bischof, jedoch wurde es ihm gewährt, als „Gefolgsmann und Freund des Königs“ - miles et amicus – sein Herzogtum zu behalten.[31]

Ekkehard I. von Meißen

Der Markgraf von Meißen, der von Sachsen aus eine Anspruche geltend machte, war ein Angehöriger der kaiserlichen Truppen unter Otto III. Dessen stärkstes Argument für die Inthronisierung war seine Abkunft von der ältesten Linie des Liudolfingerhauses, wurde aber in der Pfalz Pöhlde von sächsischen Adligen ermordet.[32] Inwieweit diese Ermordung durch private Motive geleitet, oder mit der Königserhebung im Zusammenhang steht, konnte selbst Thietmar von Merseburg nicht genau deuten und ist bis heute in der Forschung umstritten.[33]

[...]


[1] Vgl. hierzu: Widukind v. Corvey, cap II, 1, S. 63ff.

[2] Boshof, Egon: Königtum und Königsherrschaft im 10. und 11. Jahrhundert, München 1993, S. 69f.

[3] Thietmar von Merseburg: Chron. IV, 49.

[4] Mikoletzky, Hanns Leo: Kaiser Heinrich II. und die Kirche, Wien 1946. S. 12. sowie Boettcher, Carl-Heinz: Europas Weg in die Neuzeit. Vom Weltstaat zur Staatenwelt, St. Ingbert 2005, S. 255.

[5] Keller, Hagen: Die Ottonen, München 2001, S. 85f.

[6] Schleusing, Bettina: Der Wer Heinrich II. zum Thron, Paderborn 2002. S. 39.

[7] Boshof, Egon: Königtum und Königsherrschaft im 10. und 11. Jahrhundert, München 1993. S. 57.

[8] Thietmar von Merseburg: Chron. I, 19.

[9] Hlawitschka, Eduard: Nochmals zu den Thronbewerbern des Jahres 1002.

[10] Vgl. hierzu: Stammtafel ab Heinrich I. bei: Hlawitschka, Eduard: Konradiner-Genealogie, unstatthafte Verwandtenehen und spätottonisch-frühsalische Thronbesetzungspraxis, Ein Rückblick auf 25 Jahre Forschungsdisput, in: Monumenta Germaniae Historica, Band 32, Hannover 2003. S. 68, sowie zur genaueren Genealogie siehe: Hlawitschka, Eduard: Die Ahnen der hochmittelalterlichen deutschen Könige, Kaiser und ihrer Gemahlinnen, Ein kommentiertes Tafelwerk, in: Monumenta Germaniae Historica, Hilfsmittel 25,2, Bd.I, 911-1137, 2006. S. 163-197.

[11] Weinfurter Stefan: Heinrich II. (1002-1024), München 2003, S. 97.

[12] Weinfurter Stefan: Heinrich II. (1002-1024), München 2003, S. 97.

[13] Ebd. Weinfurter: Heinrich II., München 2003, S. 97.

[14] Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024),Herrscher am Ende der Zeiten, Darmstadt 2000. S. 37.

[15] Höfer, Manfred: Heinrich II. Das Leben und Wirken eines Kaisers, Esslingen 2002. S. 96.

[16] Günter, Heinrich: Kaiser Heinrich II., der Heilige, Mit einer Kunstbeilage und 52 Abbildungen im Text, Kempten und München 1904. S. 13.

[17] Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024), München 2003, S. 98.

[18] Günter, Heinrich: Kaiser Heinrich II., der Heilige, Mit einer Kunstbeilage und 52 Abbildungen im Text, Kempten und München 1904. S. 13.

[19] Schleusing, Bettina: Der Weg Heinrich II. zum Thron, Paderborn 2002. S. 39.

[20] Höfer, Manfred: Heinrich II. Das Leben und Wirken eines Kaisers, Esslingen 2002. S. 49.

[21] Holtzmann, Walther: König Heinrich und die Hl. Lanze, Bonn 1947, S. 7-17.

[22] Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024),Herrscher am Ende der Zeiten, Darmstadt 2000. S. 38.

[23] Günter, Heinrich: Kaiser Heinrich II., der Heilige, Mit einer Kunstbeilage und 52 Abbildungen im Text, Kempten und München 1904. S. 14.

[24] Aus: Lexikon des Mittelalters VII, S. 1680.

[25] Weinfurter, Stefan: Heinrich II. (1002-1024), München 2003, S. 38.

[26] Günter, Heinrich: Kaiser Heinrich II., der Heilige, Mit einer Kunstbeilage und 52 Abbildungen im Text, Kempten und München 1904. S. 14.

[27] Höfer, Manfred: Heinrich II. Das Leben und Wirken eines Kaisers, Esslingen 2002. S. 96.

[28] Patzold, Steffen: Königserhebungen zwischen Erbrecht und Wahlrecht? Thronfolge und Rechtsmentalität um das Jahr 1000, Weimar-Wien 2002. S. 472.

[29] Althoff, Gerd: Die Ottonen. S. 203.

[30] Weinfurter Stefan: Kaiser Heinrich II, Bayerische Tradition und europäischer Glanz, S. 15.

[31] Schneidmüller, Bernd: Die deutschen Herrscher im Mittelalter. S. 55.

[32] Althoff, Gerd: Die Ottonen, S. 203f.

[33] Ebd. Althoff: Die Ottonen, S. 204.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Der Anspruch auf die Königswahl Heinrichs II.
Untertitel
Das neue Verständnis der Herzogtümer
Hochschule
Universität Mannheim  (Seminar für mittelalterliche Geschichte)
Veranstaltung
Macht II
Note
1,5
Autor
Jahr
2008
Seiten
29
Katalognummer
V133657
ISBN (eBook)
9783640404629
ISBN (Buch)
9783640404315
Dateigröße
508 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Anspruch, Königswahl, Heinrichs, Verständnis, Herzogtümer
Arbeit zitieren
Alexander Begerl (Autor:in), 2008, Der Anspruch auf die Königswahl Heinrichs II., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133657

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Titel: Der Anspruch auf die Königswahl Heinrichs II.



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