Staatliche Handlungsoptionen zur Stabilisierung der Finanzmärkte


Hausarbeit, 2009

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen der deutschen Wirtschaftspolitik
2.1 Rolle und Funktionsweise der Sozialen Marktwirtschaft
2.2 Gesamtwirtschaftliche Ziele der Wirtschaftspolitik: Das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz
2.3 Wirtschaftspolitische Konzeptionen
2.3.1 Die Klassik
2.3.2 Der Keynesianismus

3 Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsystems und der Wirtschaft

4 Chancen und Risiken der beschlossenen Maßnahmen

5 Aus Fehlern der Vergangenheit lernen, sich in Zurückhaltung üben

Literaturverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Staatliches Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte

Abbildung 2: Maßnahmen des zweiten Konjunkturpaketes

1 Einleitung

Im weit verbreiteten Glauben, die Zukunft sei beherrschbar geworden, trifft die derzeitige Wirtschaftskrise die Finanzwelt unerwartet. Fehlende Sicherheiten und Rück-lagen verhindern ein eigenständiges Auffangen der Verluste durch die Banken selbst. Der Antriebsmotor der Marktwirtschaft ist ins Stottern gekommen und mit ihm der ganze Markt. In Zeiten bisher unvorstellbarer wirtschaftlicher Probleme werden einer-seits Schuldige gesucht und die „Krise (wird) zum Indiz des Systemversagens geadelt“ (von Hank 2008, S. 3.), andererseits wird die Politik des Staates für die derzeitige Situation verantwortlich gemacht. Immer schneller, höher, weiter, Profit auf Kosten anderer – zuletzt gelebte Prinzipien, die im Jahre 2009 nicht mehr standhalten. Neben all den Schuldzuweisungen steht aber vielmehr im Fokus, wie in der momentanen Lage zu verfahren und die Wirtschaftskrise zu überwinden ist. Hierbei treffen vor allem die beiden großen wirtschaftspolitischen Konzeptionen unserer Zeit aufeinander: „Klassik versus Keynesianismus, Angebotstheoretiker versus Nachfragetheoretiker, Monetaristen versus Fiskalisten“ (Altmann 2000, S. 257). Welche der beiden Theorien hilft der Welt nachhaltig aus der Krise?

Antworten auf diese Frage möchte die folgende Hausarbeit geben. Zunächst sol-len die Grundlagen der deutschen Wirtschaftspolitik, wozu die Rolle und Funktions-weise der Sozialen Marktwirtschaft, das Stabilitätsgesetz und die bereits angesproche-nen wirtschaftspolitischen Konzeptionen gehören, vorgestellt werden, bevor auf die er-griffenen Maßnahmen der Bundesregierung sowie anderer europäischer Staaten und deren Vor- und Nachteile eingegangen wird.

2 Grundlagen der deutschen Wirtschaftspolitik

2.1 Rolle und Funktionsweise der Sozialen Marktwirtschaft

Durch Alfred Müller-Armack und Ludwig Ehrhardt 1948 basierend auf dem Or-doliberalismus der Freiburger Schule begründet, stellt die Soziale Marktwirtschaft das wirtschaftspolitische Leitbild der Bundesrepublik Deutschland dar. Die Forderung des Ordoliberalismus nach einer staatlichen Gewährleistung eines funktionsfähigen Wett-bewerbs aufgreifend, versucht die Soziale Marktwirtschaft Liberalismus mit Elementen der christlichen Soziallehre und Ideen sozialdemokratischer Ausrichtung zu verbinden. Die Betonung der wirtschaftspolitischen Ausrichtung liegt vor allem auf sozialpoliti-schen Zielen, so dass dem Staat neben der ordnenden auch eine soziale Funktion zu-kommt.

Die sich an die Klassik anlehnende von den Ordoliberalen vertretene These der grundsätzlichen Marktstabilität wird von den Vertretern der Sozialen Marktwirtschaft nicht vollkommen geteilt. Die staatlichen Aktivitäten sollen nicht nur auf Ordnungspo-litik, mit dem Ziel eines funktionsfähigen Wettbewerbes, reduziert werden, welches es durch Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen, Kartellverbote und vorbeugende Fusionskontrollen zu erreichen gilt. Stattdessen soll die Prozesspolitik, die sich das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht zum Ziel setzt, im Mittelpunkt stehen: Denkbar im Falle von Instabilität der Märkte ist eine Lenkung der Marktprozesse im Rahmen einer „maßvollen staatlichen Konjunkturpolitik“ (aus Gabler SI-U, S. 2700) durch die Geldpolitik der Zentralbank und die Fiskalpolitik des Staates. Daneben wird auch die aktive Arbeitsmarktpolitik als Staatsaufgabe betont. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass der Staat als höhere Instanz nur eingreifen soll, wenn auf der individuellen marktwirtschaftlichen Ebene ein Marktversagen vorliegt oder zu erwarten ist (z.B. Bildungswesen, Bahn) (vgl. Altmann 2000, S. 263).

In den 50er und Anfang der 60er-Jahre rein ordnungspolitisch agierend, nahmen ab Mitte der 60er-Jahre prozesspolitische Eingriffe in Form der Globalsteuerung zu.

2.2 Gesamtwirtschaftliche Ziele der Wirtschaftspolitik: Das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz

Mit dem 1967 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachs-tums der Wirtschaft (StWG) wurde die Regierung der Forderung nach „verbindliche(n) Richtlinien über die Einbeziehung der Finanzpolitik in die Lenkung von Konjunktur und Wachstum“ (aus Altmann 2000, S. 324) gerecht. Die wirtschaftspolitischen Zielset-zungen werden in § 1 genannt: Demnach sind wirtschafts- und finanzpolitische Maß-nahmen von Bund und Ländern so zu treffen, dass sie die Erfordernisse des gesamtwirt-schaftlichen Gleichgewichts beachten und „dass sie im Rahmen der marktwirtschaftli-chen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäfti-gungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.“ (§ 1 StWG). Die in § 1 genannten Ziele, sind die ge-samtwirtschaftlichen Ziele der Wirtschaftspolitik und werden desweiteren aufgrund von Zielkonflikten und der Tatsache, dass nicht alle Ziele gleichzeitig erreicht werden kön-nen, als Magisches Viereck bezeichnet. Die gesamtwirtschaftlichen Ziele wurden außer-dem formuliert, da die obersten wirtschaftspolitischen Ziele Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand kaum operationalisierbar sind (vgl. Schenk 2008, S. 13). Die möglichen Maßnahmen nach dem Stabilitätsgesetz bei Hochkonjunktur und bei einer Abschwä-chung der Konjunktur unterstreichen seine keynesianische Prägung (vgl. Altmann 2000, S. 325).

Im Fokus für die Fragestellung dieser Arbeit stehen besonders das Beschäfti-gungsziel und das Konjunktur- bzw. Wachstumsziel. Die übrigen Ziele spielen sicher-lich eine wichtige Rolle für die Gesamtbetrachtung der Wirtschaft, führen aber an dieser Stelle zu weit, weshalb sie nicht weiter erörtert werden.

2.3 Wirtschaftspolitische Konzeptionen

2.3.1 Die Klassik

Die klassische Lehre, entstanden im 18. Jahrhundert durch Smith, Ricardo und Mill, ist nachdrücklich vom Liberalismus geprägt und verfolgt das Grundprinzip des marktwirtschaftlichen Wettbewerbes auf den einzelnen Märkten. Da sich der Markt über Angebot und Nachfrage, das heißt über den Marktpreis reguliert, geht die Klassik von einer grundsätzlichen Harmonie der Märkte aus (vgl. Altmann 2000, S. 257). Nach der von Vertretern der klassischen Lehre aufgestellten „Stabilitätshypothese“ (Altmann 2000, S. 257) tendieren die Märkte nach einer Störung, die durch Unvollkommenheit der Märkte hervorgerufen wird, wieder zum Gleichgewicht.

Der Meinung der Klassiker zufolge haben wirtschaftspolitische Maßnahmen des Staates keinen wachstumsfördernden Effekt, da Wachstum auf exogenem, unbeein-flussbaren technischen Fortschritt beruht. Gegen ein Eingreifen des Staates in die Wirt-schaft spricht nach klassischer Auffassung auch, dass durch die antizyklische Ausrich-tung der wirtschaftspolitischen Aktivitäten des Staates, die so genannte „Stop-and-Go-Politik“ (Altmann 2000, S.268), die abwechselnd die Konjunktur anregt und wieder bremst. Diese Politik wirkt nach Meinung der klassischen Vertreter destabilisierend und wird damit erst zum Auslöser konjunktureller Schwankungen. Somit wäre das staatliche Eingreifen auch Ursache der derzeitigen Wirtschaftskrise.

Die Hauptaufgabe des Staates besteht nach klassischer Auffassung demnach „in der Sicherung der Freiheit des Einzelnen sowie der Schaffung eines ordnungspoliti-schen Rahmens“ (aus Gabler I-K, S. 1685), der einer langfristigen Orientierung und der Entfaltung der Marktwirtschaft den nötigen Raum ermöglicht. Die größtmögliche Zu-rückhaltung aus der Wirtschaft wird als „Laissez-faire-Prinzip“ (Altmann 2000, S. 257) bezeichnet.

2.3.2 Der Keynesianismus

Von der Weltwirtschaftskrise 1929 geprägt, geht der Keynesianismus, benannt nach John Maynard Keynes, nicht von einer grundsätzlichen Stabilität der Märkte aus. Vielmehr vertritt er die „Theorie des Marktversagens“ (Altmann 2000, S. 259), nach welcher die Märkte nicht immer durch Selbstheilungskräfte wieder zu einem Gleichge-wicht tendieren.

Die Aufgabe des Staates besteht nach keynesianischer Lehre darin, einer sich ab-schwächenden privaten Nachfrage mit einer antizyklisch eingesetzten beschäftigungs- und nachfragewirksamen staatlichen Stabilisierungspolitik durch zusätzliche Staatsaus-gaben zu begegnen, weshalb die keynesianischen Ansätze den nachfragetheoretischen Konjunktur- und Wachstumstheorien zugeordnet werden. Die „Globalsteuerung“ (Alt-mann 2000, S. 284), das heißt der „Steuerung der Gesamtnachfrage, soll zur Realisie-rung der in §1 StWG aufgeführten gesamtwirtschaftlichen Ziele beitragen“ (aus Gabler F-H, S. 1277) und versteht sich als optimale Mischung staatlicher Planung sowie dem Wettbewerbsprinzip (vgl. Altmann 2000, S. 284). Die Globalsteuerung soll vor allem auf der makroökonomischen Ebene greifen, auf der mikroökonomischen Ebene soll die individuelle Entscheidungsfreiheit erhalten bleiben, um die Selbststeuerung der Märkte zu ermöglichen (vgl. Altmann 2000, S. 267).

Der Staat soll sich demnach nicht nur auf das Setzen ordnungspolitischer Rah-menbedingungen konzentrieren, sondern auch aktiv Prozesspolitik betreiben. Finanziert werden die auf kurze bis mittlere Sicht angelegten Programme zur Wiederherstellung der Vollbeschäftigung und des Wirtschaftswachstums in Zeiten eines konjunkturellen Abschwunges durch „Deficit Spending“ (Altmann 2000, S. 287): Der Staat nimmt Kre-dite auf und die Staatsverschuldung damit bewusst in Kauf. Mit diesem Ansatz revolu-tionierte Keynes 1936 die Nationalökonomie und legte den „Grundstein für einen Para-digmen-Wechsel“ (aus Gabler I-K, S. 1674). Nach der Überwindung der Krise sollen dann die nun wieder höheren Steuereinnahmen nicht prozyklisch angewendet werden, sondern zumindest ein Teil der Mehreinnahmen soll in der „Konjunkturausgleichsrück-lage“ (Altmann 2000, S. 287), einer Art Sparkonto, bei der Deutschen Bundesbank an-gelegt werden.

3 Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsystems und der Wirtschaft

Ob der Staat in der derzeitigen Wirtschaftskrise Rettungspakete für angeschla-gene Banken wie die deutsche Hypo Real Estate oder große Industrieunternehmen schnüren soll, wird je nach wirtschaftstheoretischer Auffassung unterschiedlich bewer-tet. Bevor konkret getätigte Maßnahmen erläutert werden, soll zunächst auf die von den einzelnen Systemen theoretisch vorgesehenen Handlungsoptionen eingegangen werden.

Da die Klassik einen prozesspolitischen Eingriff von Seiten des Staates ablehnt, kann in einer akuten Konjunkturkrise nicht zeitnah und flexibel eingegriffen werden (vgl. Altmann 2000, S. 271). Vielmehr muss der Staat, aus der derzeitigen Ausnahmesi-tuation lernend, durch eine vorbeugende Ordnungspolitik günstige Rahmenbedingungen schaffen, die private Investitionen anregen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Staatliche Handlungsoptionen zur Stabilisierung der Finanzmärkte
Hochschule
SRH Hochschule Riedlingen
Veranstaltung
Wirtschaftspolitik
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
19
Katalognummer
V133466
ISBN (eBook)
9783640403042
ISBN (Buch)
9783640403479
Dateigröße
647 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Staatliche, Handlungsoptionen, Stabilisierung, Finanzmärkte
Arbeit zitieren
Julia Walter (Autor:in), 2009, Staatliche Handlungsoptionen zur Stabilisierung der Finanzmärkte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133466

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