Zur Frage „Sklaverei und Christentum“ anhand von christlichen Quellen


Hausarbeit, 2006

13 Seiten, Note: gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Hauptteil
2. 1 Soziale Lage der Unfreien im Römischen Reich
2. 2 Beurteilung der Sklaverei im Imperium Romanum
2. 3 Stellung der Christen zu der Institution der Sklaverei
2. 3. 1 Paulus
2. 3. 2 Augustinus

3. Schlussteil

Quellenverzeichnis:

Literaturverzeichnis:

1. Einleitung

Die gesamte Gesellschaft und Kultur der Antike, insbesondere der Spätantike, beruhten auf der rechtlich und politisch abgesicherten Institution der Sklavenhaltung. „Unter Sklaverei ist jene von Hörigkeit, Leibeigenschaft, Knechtschaft und abhängigen Lohnarbeitsverhältnis zu unterscheidende, rechtlich geordnete Institution zu verstehen, in welcher der Dienende nicht als Arbeitskraft, sondern in seiner ganzen Person Eigentum eines anderen ist und dessen Verfügungsgewalt untersteht.“[1] Unter Augustus machte die Schicht der Sklaven, nach einer Berechnung von Brunt[2], an der italischen Gesamtbevölkerung von 7,5 Millionen annähernd drei Millionen aus, die keine Rechtsfähigkeit besaßen und unter schlimmsten sozialen Bedingungen leben mussten. Dies und andere Faktoren veranlassten die antiken Philosophen, Denker und Theologen zu einer Reflexion der Institution Sklaverei, die sich vor allem mit der Fragestellung beschäftigte, ob die Unfreiheit der Versklavten gerechtfertigt sei. Alle waren sich jedoch einig, dass eine allgemeine Aufhebung der Sklaverei die Gefahr des Zusammenbruchs des antiken Staates herbeiführen würde, da die Institution der Sklaverei eine wichtige soziale und ökonomische Ordnung des Römischen Reiches darstellte. Die christliche Bewegung befasste sich ebenso mit der Frage nach der Abschaffung der Sklaverei und der gerechten Behandlung der Unfreien, was sich in zahlreichen Quellenzeugnissen von christlichen Autoren wiederfindet. Als erster christlicher Rezepient dieser Frage nahm der Apostel Paulus in seinen Briefen dazu Stellung. Dessen Antwort auf die Sklavenfrage wurde zur Tradition der christlichen Bewegung, die sich auch bei dem bedeutenden Kirchenvater der Spätantike, Augustinus, wiederspiegelt.

Die nachfolgenden Seiten werden sich mit dem Thema „Sklaverei und Christentum“ beschäftigen, insbesondere mit der Fragestellung, wie die Christen die Sklaverei beurteilten und wie sie die rechte Behandlung der Sklaven sahen. Als erstes wird kurz die soziale Lage der Sklaven im Römischen Reich und die Beurteilung dieser Institution durch die römischen Denker und Philosophen skizziert. Die Ausführungen werden sich auf den Zeitraum zwischen dem ersten Aufkommen des Christentums und der Spätantike beziehen. Als Weiteren Punkt wird die Bewertung der Sklaverei durch das Christentum abgehandelt: Nach einer kurzen Einführung werden die Stellungnahmen von den beiden berühmten Kirchenvätern, Paulus und Augustinus, erörtert. Als Unterbau der herausgestellten Ergebnisse werden bei Paulus der 1. Korintherbrief und der Kolosserbrief angeführt. Die Erörterung von Augustins Ansicht der Sklavenfrage soll mit Hilfe seines Buches De civitate Dei geschehen.

2. Hauptteil

2. 1 Soziale Lage der Unfreien im Römischen Reich

Die Sklavenarbeit war in der Frühen Kaiserzeit sowie in der späten römischen Republik im Handwerk und in der landwirtschaftlichen Produktion von zentraler Bedeutung. Selbst in den Zeiten, in denen die freie Arbeit in Handwerk und Landwirtschaft eindeutig vorherrschte, wie es in der Spätantike war, war die Sklaverei noch immer allgegenwärtig, so dass durch sie die gesellschaftliche und ökonomische Ordnung weiterhin bestimmt wurden. Die Situation der Unfreien konnte je nach von ihnen ausgeübter Arbeit, beginnend beim Bergbau sowie Landwirtschaft über die eigenständige Führung eines Handwerksbetriebes bis hin zur Leitungsposition innerhalb eines großen Haushalts, sehr verschieden sein. Trotz ihrer Unterschiede blieben die Unfreien in ihrer individuellen Situation Besitzobjekte eines Herrn, die in der Abhängigkeit von einem Eigentümer lebten.[3] „Als Bestandteil eines Vermögens gehörte der Sklave, der das Eigentumsrecht an ihm ausübte. Der Eigentümer konnte den Sklaven an jemanden verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken oder vererben,“[4] was implizierte, dass die Sklaven über keinen gesetzlichen Schutz verfügten. Das Verhältnis zwischen Sklave und Herr hat sich nicht nur nach der uneingeschränkten Verfügungsgewalt des Besitzers und der juristischen Rechtsunfähigkeit des Unfreien gestaltet, sondern war auch durch die Umgangssitten des Hauses, des Geschäftsbetriebes und der speziellen Gesellschaftsschicht festgelegt.[5]

In der Kaiserzeit begann eine Entwicklung, die den Unfreien einen gewissen gesetzlichen Schutz zukommen ließ. Im Jahre 19 n.Chr. führte die Lex Petronia de servis eine mildere Praxis in der Behandlung der Sklaven ein, welche die „Auslieferung von Sklaven zu Kämpfen mit wilden Tieren der Zustimmung der Behörden unterwarf.“[6] Die Verwendung durfte nur aufgrund schwerer Vergehen oder eines Richterspruchs geschehen. Die Lex Petronia de servis wurde durch nachfolgende Senats- und Kaiserbeschlüsse fortgesetzt, welche das Sklavenrecht auszubauen versuchten. Vor allem sollten die Gesetze die Modalitäten der Sklavenbeschaffung, des Sklavenverkaufs und der Geschäfts- und Vermögensfähigkeit normieren sowie das Herrenrecht durch das Verbot des Missbrauchs oder Tötung von Unfreien einschränken.[7]

Die Beschlüsse, die sich insbesondre gegen die Praxis der Misshandlungen von Sklaven richteten, sollen im Weiteren kurz skizziert werden: Kaiser Claudius (41 – 54 n.Chr.) erachtete es als Mord, wenn alte oder kranke Sklaven getötet wurden. Die Aussetzung eines kranken Sklaven führte unter seiner Herrschaft zu einer Freilassung des Unfreien.[8] Unter Hadrian (117 v.Chr. – 38 n.Chr.) wurde die Kastration von Sklaven mit oder ohne ihre Einwilligung, die schon von Domitian (51 – 96 n. Chr.)verboten worden war, mit Strafe verfolgt. Er verbot ebenso den „Verkauf eines männlichen Sklaven in eine Gladiatorenschule oder eine Sklavin ins Bordell ohne ausdrückliche Angabe eines Grundes.“[9] Sklavinnen wurden nunmehr gegen solche Herren geschützt, die sie gegen ihren Willen zu Prostitution zwangen. Solche Sklavinnen sollten freigelassen werden. Sein späterer Nachfolger Antonius Pius (138 – 161 n.Chr.) betrachtete die Tötung des eigenen Sklaven gesetzlich ebenso als verboten wie die eines fremden Unfreien. Kaiser Diokletian (243 – 313 n.Chr.) ging mit seiner Gesetzgebung etwas weiter und drohte dem Eigentümer, der seinen Sklaven tötete, die schwerste Strafe an. Seine Gesetzgebung hatte mit den anderen als Gemeinsamkeit die Absicht, die Unfreien „gegen die unbeschränkte Willkür ihrer Herren [zu] schützen, so dass sie nicht nach deren Belieben getötet oder zu Erwerb verkauft oder vermittelt werden“[10] konnten.

Diese Gesetzgebungen hatten jedoch nicht die Absicht, den Sklaven Rechtsfähigkeit zu verleihen. „Es blieb bei dem juristischen Grundsatz: Servile caput nullum ius habet.[11]

[...]


[1] Wendland, Heinz-Dietrich: Art. Sklaverei und Christentum. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, Band VI. Tübingen 1962, S. 101.

[2] Zitiert nach: Wischmeyer, Wolfgang: Von Golgatha zum Ponte Molle. Studien zur Sozialgeschichte der Kirche im dritten Jahrhundert (Forschungen zur Kirchen- und Dogmengeschichte 49). Göttingen 1992, S. 94.

[3] Ritter, Adolf Martin: Zur Realbilanz der alten Kirchengeschichte: Das Beispiel „Christentum und Sklaverei“. In: Dummer, Jürgen, Hg., Leitbilder der Spätantike, Eliten und Leitbilder. Stuttgart 1999, S. 107 – 108.

[4] Bellen, Heinz: Vom halben zum ganzen Menschen. Der Übergang aus der Sklaverei in die Freiheit im Spiegel des antiken und frühchristlichen Freilassungsbrauchtums. In: Bellen, Heinz, Hg., Fünfzig Jahre Forschung zur antiken Sklaverei an der Mainzer Akademie 1950 – 2000. Miscellanea zum Jubiläum (Forschungen zur antiken Sklaverei 35). Stuttgart 2001, S. 15.

[5] Laub, Franz: Die Begegnung des frühen Christentums mit der antiken Sklaverei (Stuttgarter Bibelstudien 107). Stuttgart 1982, S. 14.

[6] Stegemann, Ekkehard: Urchristliche Sozialgeschichte. Die Anfänge im Judentum und die Christusgemeinden in der mediterranen Welt. Stuttgart 1997, S. 87.

[7] Ritter, Adolf Martin: Zur Realbilanz der alten Kirchengeschichte. S. 108.

[8] Stegemann, Ekkehard: Urchristliche Sozialgeschichte. S. 87.

[9] Brockmeyer, Norbert: Antike Sklaverei (Erträge der Forschung 116). Darmstadt 1987, S. 182.

[10] Kehnscherper, Gerhard: Die Stellung der Bibel und der alten christlichen Kirche zur Sklaverei. Eine biblische und kirchengeschichtliche Untersuchung von den alttestamentlichen Propheten bis zum Ende des Römischen Reiches. Halle 1957, S. 115.

[11] Kehnscherper, Gerhard: Die Stellung der Bibel und der alten christlichen Kirche zur Sklaverei. S. 115.

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Details

Titel
Zur Frage „Sklaverei und Christentum“ anhand von christlichen Quellen
Hochschule
Universität Münster
Note
gut
Autor
Jahr
2006
Seiten
13
Katalognummer
V133329
ISBN (eBook)
9783640402779
ISBN (Buch)
9783640402632
Dateigröße
433 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frage, Christentum“, Quellen
Arbeit zitieren
Alina Heberlein (Autor:in), 2006, Zur Frage „Sklaverei und Christentum“ anhand von christlichen Quellen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133329

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