Die Transformation der zwei Schwerter bei Wilhelm von Ockham zur Zwei-Reiche-Lehre bei Martin Luther


Hausarbeit, 2009

19 Seiten, Note: 1,0

Matthias Raudszus (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsübersicht

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichtlicher Hintergrund
2.1. Die politische Situation um 1300
2.2. Die Rezeption der zwei Schwerter bis 1300
2.3. Situation zu Beginn des 14. Jahrhunderts

3. Marsilius von Padua

4. Wilhelm von Ockham
4.1. Die Eigentumsfähigkeit des Menschen
4.2. zur allegorischen Auslegung von Lk 22,38

5. Gabriel Biel

6. Martin Luther
6.1. Zur Situation bis 1500
6.2. Luthers theologischer Hintergrund
6.3. Die Römerbriefvorlesung1515/16
6.4. Ablasskritik
6.5. Leipziger Disputation
6.6. Das weltliche Schwert und das Widerstandsrecht
6.7. Die zwei Schwerter in der Obrigkeitsschrift

7. Ergebnis

Literaturverzeichnis

Luther, D. Martin [zit. Luther: WA]

Werke, Kritische Gesamtausgabe

Weimar 1883ff.

Beckmann, Jan P. [zit. Beckmann : Ockham]

Wilhelm von Ockham
München 1995

Duchrow, Ulrich [zit.: Duchrow: Christenheit und Weltverantwortung]

Christenheit und Weltverantwortung: Traditionsgeschichte und systematische Struktur der Zweireichelehre

Stuttgart 1970

Engelberg, Ernst / Kusch, Horst (Hrsg) [zit.: Engelberg/Kusch: Defensor Pacis]

Marsilius von Padua
Der Verteidiger des Friedens

Band 2, Teil I
Berlin 1958

Heckel, Johannes [zit. Heckel, J.: Lex charitatis]

Lex charitatis
Eine juristische Untersuchung über das Recht in der Theologie Martin Luthers
München 1953

Heckel, Johannes [zit. Heckel, J.: Irrgarten]

Im Irrgarten der Zwei-Reiche-Lehre
Zwei Abhandlungen zum Reichs- und Kirchenbegriff Martin Luthers
München 1953

Junghans, Helmar [zit. Junghans: Ockham]

Ockham im Lichte der neueren Forschung
in: Maurer / Rengstorf / Sommerlath / Zimmermann
Arbeiten zur Geschichte und Theologie des Luthertum
Band XXI
München 1967

Kölmel, Wilhelm [zit. Kölmel: Regimen Christianum]

Regimen Christianum. Weg und Verhältnisse des Gewaltenverhältnisses und des Gewaltenverständnisses
Berlin 1970

Kölmel, Wilhelm [zit. Kölmel: Ockham]

Wilhelm Ockham und seine kirchenpolitischen Schriften
Essen 1962

Levison, Wilhelm [zit. Levison: Lehre von den beiden Schwertern]

Die mittelalterliche Lehre von den beiden Schwertern
in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters (DA) Band 9 (1952), 14-42

Mantey, Volker [zit. Mantey: Zwei Schwerter]

Zwei Schwerter – Zwei Reiche
Martin Luthers Zwei-Reiche-Lehre vor ihrem spätmittelalterlichen Hintergrund
Tübingen 2005

Miethke, Jürgen [zit. Miethke: Dialogus]

Wilhelm von Ockham
Texte zur politischen Theorie – Exzerpte aus dem Dialogus
Stuttgart 1995

Oberndörfer, Dieter / Rosenzweig, Beate [zit. Oberndörfer/Rosenzweig: Staatsphilosophie]

Klassische Staatsphilosophie
Texte und Einführungen von Platon bis Rousseau
München 2000

1. Einleitung

Das heutige Staatsverständnis wird maßgeblich von den Beziehungen der Bürger untereinander und ihrem Verhältnis zu den jeweiligen Regierungen bestimmt. Religiöse und theologische Fragen sind für die Bestimmung der Staat-Bürger-Relation dabei seit jeher von entscheidender Bedeutung gewesen.

Luther stellt 1523 seiner Schrift „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“ Zitate von Paulus im Römerbrief („Jeder soll sich der Ordnungsmacht des Staates fügen. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott verliehen wird. Wer sich also gegen diese staatliche Gewalt auflehnt, widersetzt sich der Anordnung Gottes und wird hierfür bestraft werden“[1] ) und Petrus („Fügt euch um des Herrn willen jeder von Menschen gesetzten Ordnung. Ordnet euch dem Kaiser unter, der an höchster Stelle steht, und ebenso seinen Vertretern, die er eingesetzt hat, um jeden zu bestrafen, der Unrecht tut, aber den der das rechte tut mit Anerkennung zu belohnen“[2] ) voran[3]. Diese Schrift stand nachfolgend häufig im Mittelpunkt theologischer und allgemein staatsphilosophischer Betrachtungen. Insbesondere mit der daraus abgeleiteten sogenannten Zwei-Reiche-Lehre[4] wurde Martin Luther vielfach als Kronzeuge für die politische Entwicklung besonders in Deutschland herangezogen. Fast scheint es aber, als hätten gerade jene Rezipienten der Obrigkeitsschrift, die Luther als Gewährsmann für politisches Handeln heranzogen nicht oder nicht viel mehr als die o. g. hinlänglich bekannten Bibelzitate gelesen oder verstanden. Jedenfalls sollte die Reduktion Luthers auf „Obrigkeitsstaat“ und „Obrigkeitsgehorsam“, insbesondere für das Regime des Dritten Reichs, künftig eine zentrale Rolle spielen. Aber gerade die Inanspruchnahme dieser Lehre durch Diktaturen des zwanzigsten Jahrhunderts forderte Theologen, Philosophen und Staatsrechtler zu Widerspruch oder Parteinahme heraus. Sie schufen jedoch mit ihren Interpretationen um die Zwei-Reiche-Lehre herum einen „Irrgarten“[5] ausufernder Literatur, die nicht immer zu vermehrter Klarheit über Luthers Theologie beigetragen hat.[6]

Ein besseres Verständnis von Luthers staatsbezogenen Schriften mag sich aus der Betrachtung des historischen Kontextes ergeben, aus dem heraus Luthers Werk entstanden ist. Der Zusammenhang von Luthers Zwei-Reiche-Lehre mit den spätmittelalterlichen Schriften insbesondere des Marsilius von Padua und Wilhelms von Ockham ist bislang wenig bearbeitet worden.[7] Weithin bekannt und untersucht sind die Wurzeln der Zwei-Reiche-Lehre in den civitates des Augustinus. Zwischen Augustinus und Luther liegen allerdings mehr als eintausend Jahre Rezeptionsgeschichte. Luther selbst war in der Disputationstradition Wilhelms von Ockham geschult und sah sich auch als dessen Schüler.[8] Insofern kann ein Blick zumindest auf die spätmittelalterlichen Theologen, von denen hier besonders Wilhelm von Ockham herausgegriffen werden soll, Luthers Glaubensverständnis und seine Transformation der zuvor maßgeblichen Lehre von den „zwei Schwertern“ zur Zwei-Reiche-Lehre erhellen. Dabei soll der Schwerpunkt dieser Arbeit nicht in der Erörterung der Zwei-Reiche-Lehre insgesamt liegen. Vielmehr soll versucht werden, ihre Entwicklung von der spätmittelalterlichen Zwei-Schwerter-Lehre bis zu Luthers Gewaltentrennung darzustellen.

2.Geschichtlicher Hintergrund

Zum besseren Verständnis der theologischen Debatten zu Beginn des 14. Jahrhunderts, also der Wirkungszeit Wilhelms von Ockham scheint es hilfreich, einen kurzen Blick auf die äußeren Umstände, politischen Konstellationen und Machtverhältnisse sowie deren Reflexion in der Wissenschaft dieser Zeit zu werfen.

2.1. Die politische Situation um 1300

Die politische Situation des Spätmittelalters im Übergang zur Renaissance wird u. a. markiert durch das Ende der Stauferherrschaft nach Absetzung Friedrich II. durch Papst Innozens IV. 1245. Es folgte eine Zeit schwacher Könige und die Herausbildung des deutschen Kurfürstenkollegs.

Auch wenn der Investiturstreit um die 11. Jahrhundertwende eigentlich mit dem Wormser Konkordat von 1122 beendet worden sein sollte, dauerten die Konflikte zwischen den jeweiligen Päpsten und den weltlichen Herrschern an, ja sie verschärften sich zu Beginn des 14. Jahrhunderts wieder. Besonders zwischen dem französischen König Philipp IV. und Papst Bonifaz VIII. kommt es zum Ende des 13. Jahrhunderts zu Auseinandersetzungen über das Besteuerungsrecht und die Bischofsinvestitur.[9] Wiederum kommt der alte Konflikt zwischen naturrechtlich beanspruchter Handlungshoheit weltlicher Mächte gegenüber der göttlichen Legitimation des Papstes zum Ausdruck. Er mündet päpstlicherseits diesmal in der Bulle Unam sanctam im Jahre 1302.

2.2. Die Rezeption der zwei Schwerter bis 1300

Die politische Auseinandersetzung zwischen dem französischen König Philipp IV. und Papst Bonifaz VIII. wird begleitet von zahlreichen Schriften der streitenden Parteien. Im Mittelpunkt des theologischen Diskurses stand hierbei die Auseinandersetzung um Rolle, Gewicht und Funktion der „zwei Schwerter“.

Die Verwendung des Begriffs der duae postates oder auctoritates geht bereits auf Papst Gelasius I. in den neunziger Jahren des 5. Jahrhunderts zurück. Seit Petrus Damiani (1006 – 1072) werden sie in allegorischer Auslegung von Lk 22,38 („Die Jünger sagten: ‚Herr, da haben wir zwei Schwerter!’ ‚Ihr versteht mich nicht’, antwortete Jesus) als zwei Schwerter der weltlichen und geistlichen Macht verstanden, die gleichberechtigt nebeneinander wirken sollten.[10] Erstmals wohl durch Bernhard von Clairvaux[11] (1090 – 1153) wurde mit der Heranziehung von Mt 26,52 („Aber Jesus befahl ihm: ‚Steck dein Schwert weg; denn wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen.’“) und Joh 18,11 („Jesus sagte zu Petrus: Steck dein Schwert weg! Diesen Leidenskelch hat mein Vater für mich bestimmt. Muss ich ihn dann nicht trinken?’“) zur ergänzenden Auslegung von Lk 22,38 eine Subordination des weltlichen unter das geistliche Schwert postuliert. Bernhard von Clairvaux stützt diese Unterordnung auf das Wort tuum (dein) in beiden Bibelstellen. Danach liege das Schwert zwar in weltlicher Hand und dürfe nicht durch die Kirche geführt werden; ihr obliege aber die Befehlsgewalt darüber.[12]

Damit blieben aber durchaus Fragen offen bzw. wurden gerade durch die Verknüpfung von Lk 22,38 mit Mt 26,52 erst recht offenbar: Kann Mt 26,52, in dem überhaupt von nur einem Schwert die Rede ist, als weiterer Beleg für die Ausdeutung der zwei Schwerter in Lk 22,38 herangezogen werden? Und welches Schwert zog Petrus dann in Mt 26,52 und Joh 18,11? Das weltliche oder das geistliche? Ebenso kann in einer Scheide auch nur ein Schwert stecken. Auch wenn Bernhard von Clairvaux für sich zu einer schlüssigen Deutung kam, schlief die Kontroverse um die zwei Schwerter damit keineswegs ein. Schließlich galt es auf beiden Seiten auch den Anspruch auf erhebliche materielle Güter zu sichern.

In Folge des Investiturstreites entstanden noch zahlreiche weitere Schriften zur Verhältnisbestimmung der beiden Schwerter. Das vorläufige Finale dieser Diskussion gegen Ende des 13. Jahrhunderts wird auf kurialistischer Seite maßgeblich durch Aegidius Romanus (1243-1316) eingeleitet, der an der totalen Subordination der weltlichen unter die geistliche Macht gemäß der Auslegung Bernhards von Clairvaux festhält. Aegidius greift neben der bernhardinischen Deutung von Lk 22,38 zusätzlich noch auf die alttestamentarische Quelle bei Jer 1,10 zurück[13] (“Von heute an hast du Macht über Völker und Königreiche. Reiße aus und zerstöre, vernichte und verheere, baue auf und pflanze an!“).

Auf der antikurialistischen Seite steht ihm u. a. Johannes Quidort von Paris (1255/60-1306), wie Aegidius auch ein Schüler Thomas von Aquin, gegenüber. Quidort wendet sich u. a. gegen die allegorische Auslegung von Lk 22,38. Eine Allegorie könne nur zur Lehre erhoben werden, wenn sie auch durch weitere externe Zeugnisse zu belegen sei. Und eben dies sei bei Lk 22,38 nicht der Fall. Hingegen liefere Eph 6,17 („Die Gewissheit eurer Rettung sei euer Helm, und das Wort Gottes das Schwert, das der Geist euch gibt.“) eine klare Bedeutungszuweisung für das Schwert eben als Wort Gottes.[14]

Im Jahre 1302 wird mit der Bulle Unam sanctam durch Papst Bonifaz VIII. letztlich Clairvauxs und Aegidius Interpretation des Verhältnisses der beiden Schwerter zueinander und die Notwendigkeit kurialer Heilsvermittlung endgültig sanktioniert. Die Bulle Unam sanctam gilt damit zwar seither als Höhepunkt in der Jahrhunderte währenden Auseinandersetzung um das Kräfteverhältnis zwischen weltlicher und geistlicher Macht.[15] Sie konnte aber dennoch nicht dauerhaft den klerikalen Herrschaftsanspruch über weltliche Könige und Kaiser durchsetzen.

2.3. Situation zu Beginn des 14. Jahrhunderts

Die Wiederbelebung des Kaisertums durch die Krönung Heinrichs von Luxemburg zum Kaiser in Rom 1310 ließ den Streit um die Subordination der beiden Schwerter neu entflammen. Heinrich von Luxemburg hatte zuvor gegenüber Papst Clemens V. seine Bereitschaft zur Unterwerfung des weltlichen Imperiums unter die kirchliche Herrschaft angeboten.

Heinrichs Nachfolger, Ludwig der Bayer (zunächst nicht römisch-deutscher Kaiser sondern nur deutscher König) wendet sich nach seinem Sieg über den päpstlichen Kandidaten für die Kaiserkrone, Friedrich dem Schönen, gegen Papst Johannes XXII. und wirft ihm den Einsatz kirchlicher Strafmittel gegen politische Gegner und damit eine Verletzung weltlicher Hoheitsrechte vor. Auch im Streit um das Armutsideal der Kirche bezieht Ludwig Stellung gegen den Papst. Johannes XXII. lässt Ludwig 1324 wegen Unterstützung der Ketzerei exkommunizieren. Dessen ungeachtet lässt sich Ludwig der Bayer 1327 in Rom ohne päpstliche Mitwirkung auch zum römisch-deutschen Kaiser krönen. Auf seinem Rückweg nach München treffen im September 1328[16] in Pisa der frischgekrönte Kaiser und aus Avignon geflohene minoritische Theologen aufeinander, unter ihnen Michael von Cesena und Wilhelm von Ockham[17] (ca. 1285-1347/50[18] ). Am Münchner Kaiserhof sollte Ockham noch auf weitere antikurialistische Dissidenten treffen, unter ihnen Marsilius von Padua:

3. Marsilius von Padua

Über das Leben des Marsilius von Padua ist nur wenig bekannt. Seine Geburt in Padua wird zwischen 1275 und 1290, sein Tod auf 1342/43 datiert. Gesichert scheint neben medizinischen, theologischen und naturphilosophischen Studien sein Wirken als Magister artium in Paris, wo er im Winter 1313 auch kurzeitig als Rektor der Universität wirkte. Auch auf die Kaiserkrönung Ludwigs des Bayern 1327 in Rom hatte Marsilius offenbar maßgeblichen Einfluss.[19]

1324 erscheint in Paris Marsilius Hauptwerk Defensor pacis [20] . Dessentwegen durch die Inquisition verfolgt, flieht er 1326 an den Königshof Ludwigs des Bayern. Folgende Sätze erregten die besondere Aufmerksamkeit der Inquisition: Christus habe durch Zahlung des Zinsgroschens seine Unterordnung unter die weltliche Gewalt bezeugen wollen. Petrus habe nicht mehr Autorität als die übrigen Apostel. Der Kaiser könne den Papst ein- und absetzen oder bestrafen. Alle Priester seien in der Rangstufe gleich. Die Priester haben keine Strafgewalt aus sich heraus, sondern nur durch Verleihung durch den Kaiser.[21]

Marsilius Bekenntnis zur eindeutigen Trennung von weltlichem und geistlichem Schwert im Defensor pacis lässt an Deutlichkeit wenig zu wünschen übrig. Ja, er „degradiert“ die geistliche Welt in den Rang einer Staatsfunktion.[22] Es mag wohl nur seiner frühen Geburt und dem daher noch fehlenden Buchdruck geschuldet sein, dass sein Werk nicht schon zweihundert Jahre vor Martin Luther die Welt aus den Angeln hob.

4. Wilhelm von Ockham

Auch über die frühen Jahre Wilhelms von Ockham ist so gut wie nichts bekannt.[23] Aussagen über seine möglichen Lehrer, u. a. Duns Scotus, sind bislang auch wegen der Unklarheit über Ockhams Geburtsjahr und der damit verbundenen Frage, ob er überhaupt alt genug war, um Scotus vor dessen Weggang aus Oxford 1304 zu begegnen, nicht eindeutig zu belegen. Sein theologisch-philosophisches Hauptwerk, der Sentenzenkommentar, stammt aus seiner Zeit als Dozent in Oxford zwischen 1317-1319, die seinem dortigen Studium folgte.

[...]


[1] Röm. 13; 1,2 [Alle Bibelübersetzungen nach: „Die Bibel in heutigem Deutsch“ Berlin und Altenburg 1983]

[2] 1. Petr. 2; 13,14

[3] Oberndörfer/Rosenzweig: Staatsphilosophie, S. 161

[4] Der Begriff „Zwei-Reiche-Lehre“ geht keineswegs schon auf Luther selbst zurück. Seine Schriften über die Rolle eines Christen in der Welt sind vielmehr situationsbezogen entstanden und wurden von ihm nicht selbst zu einem Lehrwerk zusammengefasst oder gar systematisiert. Erst knapp 500 Jahre nach Luther führt Karl Barth 1938 in seiner Schrift „Rechtfertigung und Recht“ den Terminus „Zwei-Reiche-Lehre“ ein. (Mantey: Zwei Schwerter, S. 2)

[5] Heckel, J.: Irrgarten, S. 3

[6] Umfassend zum Schrifttum: Mantey: Zwei Schwerter S. 1-12

[7] Mantey: Zwei Schwerter, S. 8

[8] Junghans: Ockham S. 22L; Mantey: Zwei Schwerter S. 158

[9] Mantey: Zwei Schwerter S. 16, 19

[10] Levison: Lehre von den beiden Schwertern S. 29, 32; Mantey: Zwei Schwerter S. 15

[11] Levison: Lehre von den beiden Schwertern S. 32;

[12] Levison: Lehre von den beiden Schwertern S. 32; Mantey: Zwei Schwerter S. 15

[13] Mantey: Zwei Schwerter, S 23

[14] Mantey: Zwei Schwerter, S. 51

[15] Kölmel: Regimen Christianum, S 406

[16] Beckmann: Ockham S. 23

[17] Junghans: Ockham, S. 259; Mantey: Zwei Schwerter S. 81

[18] Beckmann: Ockham, S. 19; Junghans: Ockham, S. 37;

[19] Engelberg/Kusch: Defensor Pacis, S. XV ff; Oberndörfer/Rosenzweig: Staatsphilosophie S. 123

[20] Engelberg/Kusch: Defensor Pacis

[21] Mantey: Zwei Schwerter, S. 81

[22] Mantey: Zwei Schwerter, S. 86

[23] Zu biografischen Angaben ausführlich: Beckmann: Ockham S. 19ff; Junghans: Ockham S. 25ff

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Transformation der zwei Schwerter bei Wilhelm von Ockham zur Zwei-Reiche-Lehre bei Martin Luther
Hochschule
Universität Rostock  (Institut für Politik und Verwaltungswissenschaften)
Veranstaltung
Proseminar Klassiker der Staatsphilosophie
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
19
Katalognummer
V132985
ISBN (eBook)
9783656958802
ISBN (Buch)
9783656958819
Dateigröße
405 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
transformation, schwerter, wilhelm, ockham, zwei-reiche-lehre, martin, luther
Arbeit zitieren
Matthias Raudszus (Autor:in), 2009, Die Transformation der zwei Schwerter bei Wilhelm von Ockham zur Zwei-Reiche-Lehre bei Martin Luther, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132985

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