Klimaschutz vs. Finanzkrise: Die Konkurrenz öffentlicher Güter als neues Kooperationshindernis am Beispiel der Klimaschutzpolitik der Europäischen Union in der Finanzkrise


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

23 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen und theoretische Grundlagen
2.1. Systematische Klassifikation und Dimensionen kollektiver Güter
2.2. Relative Wertigkeit und Voraussetzungen zur Bereitstellung öffentlicher Güter
2.2.1. Das Beispiel Klimaschutz
2.2.2. Stabile Finanzmärkte
2.2.3. Kollektives Handeln

3. Analyse der Entstehung und Aufrechterhaltung von Kooperation
3.1. Probleme bei der kollektiven und privaten Bereitstellung des Gutes Klimaschutz
3.1.1. Hindernisse für die Kooperation
3.1.2. Relevanz der Opportunitätskosten
3.2. Bereitstellungsmacht bei der Stabilisierung des Finanzmarktes

4. Resümee

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Ich werde dafür sorgen, dass es keine EU-Klimaschutzbestimmungen gibt, die in Deutschland Arbeitsplätze oder Investitionen gefährden.“[1] So äußerte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel im vergangenen Jahr und traf den angespannten Nerv der Wirtschaft – und der Bevölkerung. Die globale Finanzkrise überkam die Menschen wie ein Taifun. Nahezu unvermittelt und mit zerstörerischer Gewalt fegte sie über den Börsenmarkt, Firmen meldeten Insolvenz an, Arbeitsplätze waren und sind nach wie vor gefährdet und in vielen Ländern brodeln soziale Unruhen. Zum Trotz aller politischen Bemühungen, zunächst allein die Auswirkungen der Finanzkrise zu regulieren und die globale Stabilität des Finanzmarktes wieder herzustellen, wurden gleichwohl einige wenige Stimmen nicht müde, uns immer wieder nachdrücklich auf das in Vergessenheit zu geraten scheinende Thema Klimaschutz hinzuweisen.

In der Tat scheinen die Verhandlungen zum Klimaschutz still zu stehen. Es vergeht kaum ein Tag, an dem die regionalen und überregionalen Zeitungen nicht von den Rettungspaketen der Regierungen berichten. Hingegen sucht man oftmals vergebens nach Berichten zum Klimaschutz. Viel versprochen hat einst der amtierende Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Barack Obama, noch vor seinem Amtsantritt. Man erhoffte sich dadurch einen Wandel in der Klimaschutzpolitik, eine Art „Green New Deal“,[2] in der eine Neuorientierung der bisher verhärteten Positionen der USA zu einem der größten strategischen Erfolge im globalen Klimaschutz hätte werden können. Gemeinsam mit der Vorreiterrolle der Europäischen Union in der Klimaschutzpolitik hätte es vielleicht weltweit zu einem enormen Vorstoß in Richtung einer Definition globaler Klimaziele kommen können. Zwar setzte die Ernennung des Nobelpreisträgers Stephen Chu´s zum Energieminister ein Zeichen, der weltwirtschaftliche Einbruch zieht allerdings nach wie vor die größte Aufmerksamkeit und Bemühung auf sich. Ob es tatsächlich ohne die Finanzkrise bisher zu einem nennenswerten Durchbruch im Klimaschutz gekommen wäre, sei erst einmal dahingestellt.

Wenn etwa die deutsche Autoindustrielobby, nicht unähnlich der Autolobbys in anderen Ländern, eine radikale Reduktion des CO₂ Ausstoßes mit einem „[…] kollektiven wirtschaftlichen Selbstmord […]“[3] assoziiert wird und die im Jahr 2007 auf dem G8 Gipfel vereinbarten Klimaziele nach wie vor in weiter Ferne stehen, lässt sich der Einfluss einer Wirtschaftslobby vermuten, welcher auch Auswirkungen auf die Klimaschutzpolitik hat.

Der Klimaschutz, ebenso wie die stabilen Finanzmärkte, sind kollektive Güter, für deren Bereitstellung die Staaten der Erde zuständig sind, da hier der Markt nach gängigen wirtschafswissenschaftlichen Definitionen versagt. Die globale Erderwärmung und die Finanzkrise sind nur die Anzeichen für dieses Marktversagen, welches die Nationen jedoch durch internationale Kooperation zu lösen versuchen. Nun, da die Welt an der Schadensregulierung des kollektiven Versagens bei der Stabilisierung der Finanzmärkte zu arbeiten hat, ist es nicht verwunderlich, dass es anmutet, als ob der Klimaschutz als zweitrangig betrachtet wird. Zuerst die Wiederherstellung der Finanzstabilität unter anderem auch durch den Erhalt der Arbeitsplätze, dann das Klima. Ist das die Quintessenz des Eingangszitates von Frau Merkel? Oder kann die Einigung in Form des Brüsseler Klima- und Energiepaketes als gleichwertig mit der enormen europäischen Bereitstellungsmacht von Mitteln zur Regelung der Finanzkrise angesehen werden?

Neben all den in vielen wissenschaftlichen Arbeiten untersuchten Einflüssen, welche ein Zustandekommen von Kooperation erschweren, muss anscheinend ein ganz neues hinzugefügt werden; die Konkurrenz öffentlicher Güter. Der zweite Teil wird sich mit den theoretischen Grundlagen und Definitionen befassen, explizit herausstellen, welches die Merkmale der fragestellungsrelevanten Güter sind, welche Bedeutung ihnen auf internationaler Ebene zukommt und welche grundlegende Theorie das Kooperationsverhalten von mehreren Akteuren erklärt. Im dritten Teil werden die kooperationsrelevanten Faktoren der beiden Güter dar- und einander gegenübergestellt. Dies soll eine fundierte Basis zur Begründung der These „Die Konkurrenz internationaler öffentlicher Güter als neues Kooperationshindernis am Beispiel der Klimaschutzpolitik der Europäischen Union in der Finanzkrise“ bilden. Diese Konkurrenz ist zum einen als Resultat der Ungleichverteilung der Kooperationshindernisse anzusehen, zum anderen lässt sie sich auf ganz andere Gründe zurückführen, die auch in Bezugnahme auf den Einfluss von Wirtschaftslobbys untersucht werden soll.

Ob alle Faktoren gemeinsam zuletzt eine ganz eigene Dynamik entwickeln, sodass die internationalen Bemühungen explizit im Fall der Finanzkrise eindeutig zu Gunsten der stabilen Wirtschaft und nicht des Klimaschutzes ausfallen, ist Inhalt des Schlussteils und wird auch anhand einiger Gedankenexperimente nachvollzogen.

2. Definitionen und theoretische Grundlagen

2.1. Systematische Klassifikation und Dimensionen kollektiver Güter

Kollektive Güter, in der Literatur auch gemeinhin als öffentliche Güter bezeichnet, sind generell durch eine Nicht-Rivalität, ebenso wie durch eine Nicht-Ausschließbarkeit von der Nutzung, gekennzeichnet.[4] Der Konsum eines Kollektivgutes durch eine Person wird nicht durch den Konsum dieses Gutes durch eine andere beeinträchtigt. Dies ist für private Güter nicht zutreffend. Privatgüter wie Bekleidung, Nahrung, etc. können, auch nur von demjenigen weitergegeben oder selbst genutzt werden, der sie erworben hat. Saubere Luft, Waldgebiete oder Leuchttürme hingegen sind kollektive Güter, da sie von allen (Nicht-Ausschließbarkeit) und auch gleichzeitig (Nicht-Rivalität) konsumiert werden können. Treffen beide Attribute zu, handelt es sich um reine kollektive Güter.

Zwischen diesen beiden Grundtypen liegen die sogenannten Mischgüter, welche wegen der Abweichung von den einzelnen Charakteristika auch als “unreine” Güter bezeichnet werden. Die “Klassifikation von Kollektivgütern” von U. Liebe[5] ist eine umfassende Einteilung von Gütern, welche einen guten Überblick verschafft. Hierbei werden zum einen die “reinen Privatgüter”, welche durch Rivalität und Ausschließbarkeit von der Nutzung gekennzeichnet sind, den “reinen Kollektivgütern”, wie Wasser oder Sonnenlicht, welche die gegenteiligen Eigenschaften besitzen, gegenübergestellt. Zum anderen stellt er die unreine Güterklasse “Common Goods”, wie Wälder, Fisch- und Wildbestände, dar, von deren Nutzung zwar niemand ausgeschlossen werden kann, um die es jedoch Rivalität gibt. Diese stehen den “Club Goods/Zollgütern” entgegen, von deren Nutzung jemand ausgeschlossen werden kann, um die es aber bei Erlaubnis zur Nutzung keine Rivalität mehr gibt. Als Beispiel nennt der Autor Nationalparks mit Eintrittspreisen.

Weiterhin ist es für die folgende Untersuchung relevant herauszustellen, dass es innerhalb der reinen kollektiven Güter eine weitere Unterscheidung gibt. Es muss notwendigerweise zwischen nationalen und internationalen (globalen) kollektiven Gütern differenziert werden. Nationale, also innerstaatliche, Kollektivgüter sind zum Beispiel staatliche Polizeiapparate, um die Sicherheit im Staat – und das Militär, zur nationalen Verteidigung, zu garantieren, ebenso wie das Rechtswesen, eine funktionierende Infrastruktur oder auch der Umweltschutz. Für diese ist der Staat selbst verantwortlich. Er stellt die Güter mit Hilfe öffentlicher Mittel zur Verfügung, niemand im Staat kann von dem Nutzen ausgeschlossen werden, niemand konkurriert darum und abschließend ist festzuhalten, dass der Staat auch für die Bereitstellung dieser öffentlichen Güter nicht mit anderen Staaten kooperieren muss, sondern Anreize und Zwänge, wie Gesetze schafft, welche die Bereitstellung sichern.

Globale kollektive Güter hingegen werden durch Kooperation infolge einer erfolgreichen Koordination bereitgestellt. Hierzu gehören unter anderem eine saubere und intakte Umwelt, Klimastabilität, stabile Finanzmärkte, Frieden, Sicherheit, Gerechtigkeit, Gesundheit, Epidemieeinschränkung und die Sicherung des kulturellen (Welt-) Erbes. Da es international nun aber keine gesetzesschaffende und -umsetzende Institution wie einen Supranationalstaat gibt, welcher allen Bereichen übergeordnet ist und Gesetze zur Bereitstellung dieser Güter schafft, lässt sich schon erahnen, dass es zu Problemen bei der Kooperation kommen kann. Die Inhalte und Verhandlungspunkte der einzelnen Güter werden durch jeweils in dem Fachbereich kompetenten Institutionen vertreten, sei es durch Lobbys, NGO`s oder staatliche Organisationen, die aber innerhalb eines Arbeitsbereiches, wie den Klimaschutz, nicht zwangsläufig immer die gleichen Interessen vertreten. Als eines der jüngsten Beispiele sei das “Klimapaket” Schwedens erwähnt, welches – zur Freude der Klimaschützer- die CO₂ Emissionen radikal senken will, zum anderen dafür mehr Atomkraftwerke bauen will, was auf vehemente Gegnerschaft innerhalb der Reihen der Umweltschützer stößt.[6] Auch hier deuten sich weitere Schwierigkeiten bei der Kooperation an, auf welche jedoch im Folgenden detailliert eingegangen wird.

2.2. Relative Wertigkeit und Voraussetzungen zur Bereitstellung öffentlicher Güter

Nachdem dargestellt wurde, welches die Merkmale globaler öffentlicher Güter sind, sollen sich die folgenden zwei Abschnitte mit der Wichtigkeit und den kooperationsfördernden Faktoren der Güter „Klimaschutz“ und „stabile Finanzmärkte“ befassen.

Anschließend leitet die Theorie des kollektiven Handels zu den Problemen bei der Bereitstellung der Kollektivgüter über.

2.2.1. Das Beispiel Klimaschutz

Mit der voranschreitenden Industrialisierung, welche in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Europa und seit Mitte des 20. Jahrhunderts zunehmend auch in Asien und Lateinamerika begann, setzte vorerst eine Sensibilisierung für das Thema des Umweltschutzes ein. So begannen einige Wissenschaftler sich mit den Auswirkungen der von Menschen verursachten Abgase zu beschäftigen. Schnell jedoch weitete man die Forschungen auf mögliche Einflüsse auf das Klima aus. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts warnten bereits die ersten Forscher vor den negativen Auswirkungen des anthropogenen Fluorchlorkohlenwasserstoffs auf die Ozonschicht, welche unsere Klimastabilität gewährleistet. Als das Ozonloch im Jahr 1985 entdeckt wurde, reagierte man schnell und verbot im Jahr 1990 das ozonabbaubeschleunigende FCKW. Dies geschah relativ komplikationslos, vergleicht man es mit den seither anhaltenden Debatten um den Abbau der Kohlenstoffdioxidemissionen, welche den größten verstärkenden Einfluss auf den Treibhauseffekt und damit der klimaverändernden Erderwärmung haben.[7]

Anders als das FCKW, wird CO₂ vornehmlich von großen Industrien ausgestoßen. Es entsteht beispielsweise als Abfallprodukt der Energiewirtschaft bei der Verbrennung fossiler Energieträger, aber auch jeder Privathaushalt und jedes Auto stößt CO₂ aus. Im Zuge einiger neu auftretenden Naturkatastrophen und Messungen, welche eine Veränderung der Erdtemperatur belegen, kamen die Klimaforscher zu dem Schluss, dass sich das Erdklima in einem Wandel befindet. Da diese Veränderung jedoch hauptsächlich von negativen Folgen begleitet wird, ist es unabdinglich geworden, dem Wandel möglichst Einhalt zu gebieten, indem man zuallererst den CO₂ Ausstoß drastisch verringert.

Den wissenschaftlichen Forschungsergebnissen zufolge, die uns katastrophale Folgen bei einer voranschreitenden Erderwärmung prognostizieren, sollte man meinen, dass es bei der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zur CO₂ Verringerung zu keinen grundlegenden Hindernissen kommen sollte, denn der „focal point“ und gleichzeitig der Lösungsweg ist klar herausgestellt: die Reduktion treibhauseffektverstärkender Emissionen. Die Theorie Oran Youngs über Voraussetzungen über internationale Kooperation, in diesem Falle des Bereitstellungsmechanismus des Gutes Klimaschutz, wird in einiger Hinsicht bestätigt.

Die auf internationaler Ebene verhandelnden Staaten versuchen ihre Ziele zu koordinieren, da sie die Chance sehen, im Falle einer erfolgreichen Kooperation größere Erfolge zu erzielen. Young zufolge ist es förderlich, wenn ein Land oder eine Gemeinschaft von Ländern als Vorreiterrolle fungiert, die (Weiter-) Entwicklung neuer Techniken vorantreibt und als Vorbild guten Gelingens auf eine weitere Kooperation mit anderen Staaten drängt. Der europäischen Union kam diese Vorreiterrolle bisher zu, über deren Verlust nach der Finanzkrise neuerdings kontrovers diskutiert wird[8]. Die Staatengemeinschaft übte eine hegemoniale Macht aus und hatte bisher das „Leadership“ einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik inne. Hierbei überzeugte man durch eine unternehmerische Vorreiterrolle, aber auch mit richtigen Konzepten, effizienten Lösungen[9], Informationsvorsprüngen und guten Klimaexperten[10], was auch Young als Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kooperation sieht.[11] Die Lösungen kamen dabei nicht nur auf dem strategischen Wege zustande, sondern auch aus der Einsicht in die Notwendigkeit für unsere jetzige und die nachfolgenden Generationen. Die These Youngs, dass „externe Schocks“ die Kooperation fördern, trifft auf den Klimaschutz indes nur bedingt zu[12].

[...]


[1] Fehrle, Brigitte, “Schlecht Wetter machen“, Vgl. unter: http://www.zeit.de/2008/51/01-Klimaschutz, Stand 11.12.2008.

[2] Sachverständigenrat für Umweltfragen, Klimaschutz in der Finanzkrise, „3.2. Neue Chancen für internationales Klimaabkommen durch Kurswechsel in den USA“, Vgl. unter: http://www.umweltrat.de/03stellung/downlo03/komment/kom_nr6.pdf, S. 7-9, Stand 2.2.2009.

[3] Stuhr, Arne, „Von der Unfähigkeit der eigenen Lobby überrollt“, Vgl. unter: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,521846,00.html, Stand 18.12.2008.

[4] Olson, Mancur, Die Logik des kollektiven Handelns, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen, 1968, S. 13ff.

[5] Liebe, Ulf, Zahlungsbereitschaft für kollektive Umweltgüter, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2007, S. 26.

[6] Dietrich, Stefan, „Atomenergie in Schweden – Begrabener Ausstieg“, Vgl. unter: http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F96E964EF8CE790E1/Doc~E7FF02D21C06749DFB2B78D9903C838CA~ATpl~Ecommon~Scontent.html, Stand 15.2.2009.

[7] Sandler, Todd, Global Collective Action, Cambridge University Press, Cambridge, 2004, S. 212-234.

[8] Michel, Jörg, „EU schafft prima Klima für Autokonzerne, Berliner Zeitung, Nr. 284, 64. Jahrg., 3.12.2008, S. 1, „Merkels Weg in die Steinzeit“, Berliner Zeitung, Nr. 292, 64. Jahrg., 12.12.2008, S. 4, „Ein schwarzer Tag“, Berliner Zeitung, Nr. 293, 13./14.12.2008, S. 8, Sachverständigenrat für Umweltfragen, Klimaschutz in der Finanzkrise, „3.1. Bedeutung der EU Vorreiterrolle in der Klimapolitik“, Vgl. unter : http://www.umweltrat.de/03stellung/downlo03/komment/kom_nr6.pdf, S. 7, Stand 2.2.2009.

[9] Lingenhöhl, Daniel, „Auf der Suche nach der richtigen Waffe“, Vgl. unter: http://www.handelsblatt.com/technologie/co2-management/schwierige-suche-nach-der-richtigen-waffe;2136563, Stand 3.2.2009.

[10] Im Januar wurde in Bonn eine internationale Agentur für erneuerbare Energien gegründet. Als besonders bemerkenswert hebt Connie Hedegaard, die Mitbegründerin der Behörde und dänische Klima- und Energieministerin, hervor, dass ausgesprochen viele der bisher 75 Unterzeichnerstaaten aus Nicht-Industrieländern kommen. Hedegaard, Connie, „Wir können zum Gewinner der Krise werden“, Vgl. unter: http://www.faz.net/s/RubC5406E1142284FB6BB79CE581A20766E/Doc~E5DCFD3DEE8164D54835CBAF94727AF6A~ATpl~Ecommon~Scontent.html, Stand 30.1.2009.

[11] Young, Oran R., Political Leadership and Regime Formation: On the Development of Institutions in International Society, in: International Organization, Vol. 45, Nr. 3, S. 288-302, Vgl. unter: http//links.jstor.org/sici?sici=0020-8183%28199122%2945%3A%3C281%3APLARFO%3E2.0.CO%3B2-L, Stand 25.2.2009.

[12] Young, Oran R., “The Politics of International Regime Formation: Managing Natural Resources and the Environment,” in: Kratochwil, Friedrich V., Mansfield, Edward D., (Hrsg.), International organization: A reader, Harper Collins College Publishers, 1994, S. 109-127.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Klimaschutz vs. Finanzkrise: Die Konkurrenz öffentlicher Güter als neues Kooperationshindernis am Beispiel der Klimaschutzpolitik der Europäischen Union in der Finanzkrise
Hochschule
Freie Universität Berlin
Note
1,7
Autor
Jahr
2009
Seiten
23
Katalognummer
V132774
ISBN (eBook)
9783640395736
Dateigröße
514 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Klimaschutz, Finanzkrise, Öffentliche Güter, Konkurrenz öffentlicher Güter, Kooperationshindernisse, Klimaschutzpolitik der EU in der Finanzkrise, Klimapolitik EU
Arbeit zitieren
Jana Emkow (Autor:in), 2009, Klimaschutz vs. Finanzkrise: Die Konkurrenz öffentlicher Güter als neues Kooperationshindernis am Beispiel der Klimaschutzpolitik der Europäischen Union in der Finanzkrise, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132774

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