Das Motu proprio „Summorum Pontificium“ und seine Diskussion

Im Kontext des Liturgieverständnisses von Joseph Ratzinger


Seminararbeit, 2009

27 Seiten, Note: 1.0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

A: Das Liturgieverständnis Joseph Ratzingers
§ 1. Biografisches
Exkurs: Die Liturgiekonstitution des 2. Vatikanums
Fortsetzung § 1 „Biografisches“:
§2 „Der Geist der Liturgie“
a) Romano Guardini: „Liturgie als ernstes Spiel“
b) Joseph Ratzinger: Das Wesen der Liturgie
c) Ritus
Zusammenfassung

B: Das Motu proprio und seine Diskussion
§ 1. Die Diskussion um den Ritus
a) Robert Spaemann und der alte Ritus
b) Die Theologen – Die Spezialisten und ihre Reform

Schlusswort

Literaturverzeichnis

Vorwort

Als mir im Winter des Jahres 2008 das Thema dieser Arbeit mitgeteilt wurde, freute ich mich auf den für mich erwarteten persönlichen Lernfortschritt, denn mit dem Thema Liturgie konnte ich mich in den zwei vorherigen Semestern noch nicht genauer befassen. Schnell merkte ich allerdings welch heftig umkämpften „Kriegsschauplatz“ ich betrat. In den impulsiv geführten Diskussionen ist man schnell klassifiziert als „liberal“ oder „konservativ“, noch dazu nach den Ereignissen um Bischof Williamson zu Beginn dieses Jahres. Da es unmöglich ist in diesen Fragen völlig objektiv zu sein, meine ich am Anfang dieser Arbeit ein Bekenntnis schuldig zu sein: Als ich in meinem18. Lebensjahr zum Katholizismus konvertierte fand ich die neue Liturgie als selbstverständlich vor und empfand sie, verglichen mit dem protestantischen Gottesdienst, als eine Bereicherung. Zwar merkte ich schon, dass in Rom „glanzvollere“ Messen gefeiert wurden und einige ältere Gottesdienstteilnehmer Gesten pflegten, die in der (neuen) Messe keinen Platz haben, was mich aber nicht daran hinderte und hindert die Liturgie der Liturgiereform als bereichernd und selbstverständlich anzuerkennen. Da mein Entschluss zur Konversation im Wesentlichen mit der Schönheit der Liturgie, die die breite nichtkatholische Öffentlichkeit im großen Stil beim Tod Johannes Pauls II. bis hin zur Wahl Benedikts XVI. erleben durfte, und der Auseinandersetzung mit der Theologie Joseph Ratzingers zusammenhängt, werde ich sicherlich nicht zu jenen gehören, die ohne zögern mit dem Hammer auf etwas, das mit guter Absicht entsanden ist, draufschlagen, allerdings werde ich es mir erlauben, wo nötig, in der wissenschaftlichen Perspektive Kritik anbringen. Die Wissenschaftliche Perspektive ist das Stichwort für eine weitere Vorbemerkung. Das Buch Ratzingers „Der Geist der Liturgie“ sowie das Buch Guardinis „Vom Geist der Liturgie", die im ersten Teil eine große Rolle spielen werden, sind Bücher, die nach eigenen Aussagen nicht als wissenschaftliche Bücher verfasst wurden. Ein nicht wissenschaftliches Buch wissenschaftlich zu beurteilen bzw. auch nur in dieser Form zu benutzen, führt zwangsläufig zu einigen Konfliktpunkten. Im hier behandelten Fall führt es zu Konfliktpunkten in exegetischen Fragen. Gewiss ist Ratzinger Dogmatiker/Fundamentaltheologe und kein Exeget und mit Wagner kann man auch treffend sagen, dass es „der Dogmatik (bisher) freilich selten gelungen (ist), das Zeugnis der Hl. Schrift in seiner normativen und kritischen Kraft zur Kenntnis zu bringen…“[1] Aber in der gegenwärtigen theologischen Wissenschaft bildet die historisch- kritische Exegese das Fundament für alles weitere, und wenn die Exegese eines Textes problematisch ist, dann sind auch die Schlussfolgerungen problematisch. Genau dies betrifft einige Stellen im besagten Buch. Natürlich bin ich mir über die Einstellung Joseph Ratzingers zu diesem Thema bewusst, die Lektüre seines Jesus Buches kann einem darüber ja Aufschluss geben. In gewissen Punkten kann ich auch, s. weiter unten, seiner Argumentation zustimmen, oftmals schießt sie aber, sozusagen, über das Ziel hinaus. Auch diese Bemerkung wollte ich dieser Arbeit voranstellen. Im Großen und Ganzen aber habe ich versucht die Texte mit einem „Vorschuss an Sympathie“ zu lesen, „ohne den es kein Verstehen gibt“.[2] Somit hoffe ich, im Bewusstsein der Schwächen dieser Arbeit, einen einigermaßen stimmigen Entwurf vorlegen zu können.

Gießen, im Frühjahr 2009

A: Das Liturgieverständnis Joseph Ratzingers

§ 1. Biografisches

Um sich dem Verständnis einer Sache für einen konkreten Menschen zu nähern, scheint es unumgänglich zu sein, einige biografische Aspekte zu betrachten. Im vorliegenden Fall ist dies sogar recht ergiebig, da der Liturgie im Leben und Wirken Joseph Ratzingers eine große, wenn nicht sogar überragende, Bedeutung zukommt. Joseph Ratzinger stammt aus einer gut katholischen Familie, die im ländlichen Gebiet Südbayerns zu Hause ist. Aufgewachsen ist er in einem Umfeld, in dem der katholische Glaube noch ganz selbstverständlich zum Leben gehörte, in dem das Kirchenjahr der Zeit ihren Rhythmus gab.[3] Der Gottesdienstbesuch war eine Selbstverständlichkeit, die aber nicht als Last und Fessel sondern als große Freude angesehen wurde. In diesem Milieu entdeckte Ratzinger auch seine Liebe zur Liturgie: „Immer klarer wurde mir, dass ich da einer Wirklichkeit begegnete, die nicht irgendjemand erdacht hatte, die weder eine Behörde noch ein großer einzelner geschaffen hatte. Dieses geheimnisvolle Gewebe von Text und Handlungen war in Jahrhunderten aus dem Glauben der Kirche gewachsen. Es trug die Fracht der ganzen Geschichte in sich und war doch zugleich viel mehr als Produkt menschlicher Geschichte. […] Nicht alles war logisch […] Aber gerade dadurch war dieser Bau wunderbar und war er eine Heimat.“[4] Die Prägung, die er hier erfahren hat, dürfte für sein weiteres Leben und seine theologischen Positionen entscheidend gewesen sein und er teilt sie mit vielen anderen, die von den Ereignissen der 60ziger Jahre in Kirche und Welt ebenfalls erschüttert wurden. Recht früh kam er mit den Früchten der Liturgischen Bewegung in Berührung, in Form eines Schott-Messbuches, dass er sehr schätzte, wenn er auch der Liturgische Bewegung selbst kritisch gegenüberstand. Für seine Jugend und Studienzeit schreibt er: „Ich war bisher der Liturgischen Bewegung mit einer gewissen Reserve gegenübergestanden. Bei vielen ihrer Vertreter spürte ich einen einseitigen Rationalismus und Historismus, der allzu sehr auf die Form und auf die historische Ursprünglichkeit bedacht war und den Werten des Gemüts gegenüber, die uns Kirche als das Daheimsein der Seele erfahren lassen, eine merkwürdige Kälte spüren ließ. […] die gewisse Engherzigkeit vieler ihrer Anhänger, die nur eine Form gelten lassen wollten, störte mich.“[5] In diesem Statement kommt eine ländlich-romantische Art zum Vorschein, die Ratzinger stets beibehalten hat, auch im Bezug etwa auf die historisch-kritische Exegese. Das Historische hat für ihn zwar durchaus eine Bedeutung, auch in seinem Jesus Buch, wo er das im Hinblick auf Jesus von Nazaret deutlich macht, aber stets ist bei ihm das Historische dem großen Ganzen gegenüber, namentlich der Kirche, untergeordnet. Allerdings ändert sich seine Einstellung zur Liturgischen Bewegung unter dem Einfluss seines Pastoraltheologen Pascher, sodass er sich ab dem Jahre 1948 als Anhänger der Liturgischen Bewegung bekennt. „Dass die negativen Seiten der Liturgischen Bewegung hernach verstärkt wiederkehren und geradezu auf die Selbstzerstörung der Liturgie hindrängen würden, habe ich nicht vorauszusehen vermocht.“[6] Mit dem Vatikanum II und dem aufziehenden progressiven Klima änderte sich seine Haltung erneut. Er sah die Gefahr, dass die traditionellen Werte und Güter der Kirche durch eine Dominanz des Zeitgeistes über Bord geworfen werden. Besonders weißt er darauf hin, dass die Kirche nichts Machbares sei und eine Erneuerung der Kirche könne nicht bedeuten, dass man alles, in Analogie zur jeweiligen Mode, neu erfinden (oder neudeutsch:Updaten) und definieren könne. Zeitgeist und Relativismus bilden seitdem ein großes Thema seines Denkens. Die Reform der Liturgie im Geiste der Liturgischen Bewegung sei, so schreibt er nach 30-jährigem Abstand in seinen bereits öfters zitierten Erinnerungen, überhaupt kein bedeutungsvolles Thema gewesen, da diese ja nur auf Frankreich und Deutschland beschränkt gewesen sei, sodass sich das Schema für die Liturgie problemlos in die Gesamtthematik Kirche einfügte. „Keinem der Väter wäre eingefallen, in diesem Text eine Revolution zu erblicken, die das „Ende des Mittelalters“ bedeuten würde, wie ihn inzwischen Theologen glauben interpretieren zu sollen“[7]. Vielmehr ging es um Kontinuität, um Fortführung der bereits vorher eingeleiteten Reformen, wie es sie immer gegeben habe. „Dass manche (oder viele?) Liturgiker, die als Berater wirkten, von vorneherein weitergehende Absichten hatten, kann man inzwischen manchen Veröffentlichungen entnehmen; eine Zustimmung der Väter hätten sie zu solchen Wünschen sicher nicht gefunden. Im Text des Konzils waren sie auch in keiner Weise ausgedrückt, obwohl man sie nachträglich in manche Generalklauseln hineinlesen kann.“[8]

Exkurs: Die Liturgiekonstitution des 2. Vatikanums

Das 2. Vatikanische Konzil wurde 1959 von Papst Johannes XXIII. angekündigt und begann am 11. Oktober 1962 mit der ersten Sitzungsperiode. Es endete am 8. Dezember 1965 mit dem feierlichen Schluss nunmehr unter Papst Paul VI. Während der Vorbereitung für das Konzil ergingen Vorschläge zu Themen vonseiten der Bischöfe oder Bischofskonferenzen. Im Bereich der Liturgie schlug die Fuldaer Bischofskonferenz u. a. vor das Kirchenjahr neu zu strukturieren, die Perikopenanordnung sowie das allgemeine Gebet sollten erneuert werden. Auch das zelebrieren „versus populum“ wurde angesprochen.[9] Da man bei der Liturgie keine großen Differenzen erwartete, setzte man die Diskussion über diese gleich zu Beginn der ersten Sitzungsperiode an. Die Aufgabe der Behandlung der Liturgie beschreiben die Väter im Vorwort der Konstitution wie folgt: „Das Heilige Konzil hat sich zum Ziel gesetzt, das christliche Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen, die dem Wechsel unterworfenen Einrichtungen den Notwendigkeiten unseres Zeitalters besser anzupassen, zu fördern, was immer zur Einheit aller, die an Christus glauben, beitragen kann, und zu stärken, was immer helfen kann, alle in den Schoß der Kirche zu rufen. Darum hält es das Konzil auch in besonderer Weise für seine Aufgabe, sich um Erneuerung und Pflege der Liturgie zu sorgen.“[10] Dabei bekennen sich die Väter durchaus zu einer Pluralität der Riten (vergl. LK Art.4), wünschen aber eine Überprüfung und Erneuerung dort, wo eine Veränderung aufgrund des zeitlichen Wandels nötig und möglich ist (vergl. LK Art.21). Besonders zu erwähnen sind die Forderungen nach tätiger Teilnahme des Volkes (vergl. LK Art.14), der Aufnahme der Liturgiewissenschaft in die theologischen Hauptfächer sowie eine stärkere liturgische Ausbildung für Klerus und Volk (Vergl. LK Art. 15-20). Auch wird der liturgische Dienst der Laien als solcher anerkannt und aufgewertet (Vergl. LK Art. 29). Für die Regelung der Sprache im Gottesdienst sind Art. 36,40 und 54 von Bedeutung. Ich möchte hier aus Zeitgründen nur Art 36 und Art 54 zitieren: „Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht.[11] […] Der Muttersprache darf im Sinne von Art. 36 dieser Konstitution in den mit dem Volk gefeierten Messen ein gebührenden Raum zugeteilt werden, besonders in den Lesungen und im „Allgemeinen Gebete“ sowie je nach den örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen. Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, dass die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Mess-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können. Wenn indes darüber hinaus irgendwo der Gebrauch der Muttersprache bei der Messe in weiterem Umfang angebracht zu sein scheint, so ist die Vorschrift des Artikels 40 dieser Konstitution einzuhalten.“[12] Mit 2147 Ja-Stimmen wurde die Liturgiekonstitution als erstes Dokument des Konzils am 4. Dezember 1963 verabschiedet. Die darin angesprochenen Reformvorschläge wurden dem Heiligen Stuhl überlassen. Freilich konnte dies im vollen Umfang erst nach dem Konzil in Anspruch genommen werden. Dabei ist nicht von geringer Bedeutung, dass dies in die stürmischen Jahre der 68ziger fiel. Der Druck, der von dieser Bewegung auf Kirche und Theologie ausging, war gewaltig. Auch war die Stimmung durch die Enzyklika „Humanae vitae“ bereits auf dem Tiefpunkt, verbunden mit vielen Kirchenaustritten.

[...]


[1] Wagner, Harald: Dogmatik. S.50.

[2] Benedikt XVI.: Jesus von Nazareth. S.22.

[3] Vergl.: Ratzinger, Joseph: Aus meinem Leben. S.20-21.

[4] Ebd. S.23.

[5] Ebd. S.63.

[6] Ebd. S.64.

[7] Ebd. S.104.

[8] Ebd. S.106.

[9] Vergl.: Gerhards, Albert/ Kranemann, Benedikt: Einführung in die Liturgiewissenschaft. S.105.

[10] LK „Sacrosanctum Concilium“ Art. 1

[11] Ebd. Art.36, § 1.

[12] Ebd. Art.54.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Das Motu proprio „Summorum Pontificium“ und seine Diskussion
Untertitel
Im Kontext des Liturgieverständnisses von Joseph Ratzinger
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen  (Institut für katholische Theologie)
Veranstaltung
Seminar Liturgie als Gottesmedium
Note
1.0
Jahr
2009
Seiten
27
Katalognummer
V132373
ISBN (eBook)
9783640384686
ISBN (Buch)
9783640385072
Dateigröße
548 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Motu proprio, Ratzinger, Liturgie, Summorum Pontificium
Arbeit zitieren
Anonym, 2009, Das Motu proprio „Summorum Pontificium“ und seine Diskussion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132373

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