Konsolidierung nach der Equity Methode


Hausarbeit, 2009

28 Seiten, Note: 80/100


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1.EINLETUNG

2. ÜBERBLICK ÜBER DIE ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN

3.DAS KONZEPT DER EQUITY METHODE
3.1. Begriffsklärung
3.2. Anwendung der Equity Methode
3.2.1. Erst-und Folgekonsolidierung nach HGB
3.2.1.1. Buchwertmethode
3.2.1.2. Kapitalanteilsmethode
3.2.2. Erst- und Folgekonsolidierung nach IAS/IFRS

4. PRAXISBEISPIEL ÜBER DIE ANWENDUNG DER EQUITY-METHODE

5. ZUSAMMENFASSUNG

LITERATURVERZEICHNIS

ANHÄNGE(KONZERNBILANZEN)

1.EINLEITUNG

In den Zeiten der Globalisierung und der zunehmenden Verflechtung von Unternehmen weltweit, ist es sinnvoll auch bei den Rechnungslegungssystemen für mehr Transparenz zu sorgen. Mit dem 1989 verabschiedeten Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements, hat das IASC den theoretischen Bezugsrahmen für das Normensystem der einzelnen IAS/IFRS geschaffen. Sie sollen diese Transparenz fördern und hervorbringen. Dieses Ziel verfolgt ebenfalls die Europäische Union, die nach dem 31.12.2004 alle kapitalmarktorientierte Unternehmen mit dem Hauptsitz in der EU verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach den IAS/IFRS aufzustellen. In Deutschland sind von dieser Regelung ca. 750 Unternehmen betroffen, in den weiteren europäischen Mitgliedsstaaten ca. 6250 Unternehmen. Die Mitgliedsstaaten haben darüber hinaus noch das Recht, die Anwendung der IAS/IFRS auch auf Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie auf sämtliche Einzelabschlüsse auszuweiten. Die Folgen der Verpflichtung für kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU sind sehr vielschichtig. Zum einen entstehen z.B. sehr hohe Umstellungskosten von den nationalen auf die internationale Rechungslegung, zum anderen wird vielen Unternehmen die Finanzierung von Investitionen an ausländischen Kapitalmärkten sehr erleichtert. Vor dem geschilderten Hintergrund soll die Aufgabe dieser Arbeit dem Leser die Anwendung der Equity-Methode in den Konzernrechnungslegung HGB und IAS/IFRS im Kern näher zu bringen.

Im zweiten Kapitel werden die Eigenschaften der assoziierten Unternehmen dargestellt, um die Unternehmen, bei den die Equity Methode die Anwendung findet, besser zu verstehen. Im dritten Kapitel wird zunächst die Equity Methode als begrifflich erklärt und dann die Anwendung dieser Methode zuerst nach dem Handelsgesetzbuch und dann nach IAS/IFRS vorgestellt. Im Teil der Anwendung der Equity Methode werden die Buchwert- und Kapitalanteilsmethode nach der Erst- und Folgekonsolidierung behandelt. Im vierten Kapitel wird die Equity Methode anhand eines Praxisbeispiels Schritt für Schritt dargestellt und erklärt. Und im letzten Kapitel kommt die Schlussfolgerung zur Equity Methode.

2. ÜBERBLICK ÜBER DIE ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN

Assozierte Unternehmen werden sowohl nach HGB als auch nach IFRS durch einen maßgeblichen Einfluss gekennzeichnet. Bei assoziierten Unternehmen existieren keine Einschränkungen bezüglich Rechtsform und Sitzland.

Ein assoziertes Unternehmen liegt nach § 311 HGB vor, wenn ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen auf ein nicht einbezogenes Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt und das Konzernunternehmen am assoziierten Unternehmen eine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs.1 HGB hält. Eine Definition des maßgeblichen Einflusses fehlt im HGB. § 311 Abs. 1 HGB beinhaltet lediglich die widerlegbare Vermutung, dass ab einer Stimmrechtsquote von 20 % ein maßgeblicher Einfluß vorliegt.[1]

Ebenso wie bei der einheitlichen Leitung nach 290 Abs. 1 HGB kommt es auch bei dem maßgeblichen Einfluss nach 311 Abs. 1 HGB nicht darauf an, ob er ausgeübt werden könnte, sondern vielmehr darauf, ob er tatsächlich ausgeübt wird.[2]

Abb. 1: Assoziierte Unternehmen im engeren und weiteren Sinn

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle : Vgl. Kessler, H./ Dusemond, M.; Rechnungslegungskompakt, München, 2.Aufl., 2001, S. 258

IAS 28.3 definiert ein assoziiertes Unternehmen als Unternehmen, auf welches der Anteilseigner einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, wobei der maßgebliche Einfluss die Möglichkeit ist, an der Finanz- und Geschäftspolitik des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne diese Entscheidungsprozesse zu beherrschen.Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen stellen explizit keine assozierten Unternehmen dar. Auch IAS 28.4 vermutet widerlegbar einen maßgeblichen Einfluss ab einem direkten oder indirekten Besitz von 20% der Stimmrechte. IAS 28.5 enthält darüber hinaus weitere Indikatoren, die für einen maßgeblichen Einfluss sprechen. Dazu gehören

a) Zugehörigkeit zum Geschäftsführungs-und/oder Aufsichtsorgan oder einem gleichwertigen Gremium,
b) Mitwirkung an der Geschäftspolitik des assoziierten Unternehmens,
c) Wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem Anteilseigner und dem assoziirten Unternehmen
d) Austausch von Führungspersonal oder
e) Bereitstellung von bedeutenden technischen Informationen.[3]

Voraussetzungen für das Vorliegen eines assoziierten Unternehmens ist einerseits das Bestehen einer Beteiligung an einem nicht einbezogenen Unternehmens, d.h., vollkonsolidierte Unternehmen können nie assozierte Unternehmen sein -, andererseits muß die Beteiligung von einem einbezogenen Unternehmen gehalten werden.[4]

Assozierte Unternehmen sind aus dem Kreis der vollkonsoliderten Unternehmen ausgeschlossen sind, können gleichwohl unter Anwendung der Equity-Methode einzubeziehen sein.[5]

3.DAS KONZEPT DER EQUITY METHODE

In diesem Teil wird die Equity Methode als begrifflich erklärt und dann die Varianten dieser Methode als Buchwert- und Kapitalanteilsmethode erwähnt und letztlich werden die Techniken bei dieser Methode vorgestellt.

3.1. Begriffsklärung

Bei assoziierten Unternehmen ist die Equity Methode anzuwenden. Hierunter versteht man ein nicht in den Konsolidierungskreis einbezogenes Unternehmen, an dem ein Konzernunternehmen beteiligt ist und auf dessen Geschäfts- oder Finanzpolitik es einen maßgeblichen Einfluß ausübt. Eine widerlegbare Vermutung für einen maßgeblichen Einfluss ist, dass eine Beteiligung von mindestens 20 % vorliegt.[6]

Eine Anwendung dieser Methode kommt insbesondere bei folgenden Beteiligungen in Betracht:

- Beteiligungen mit 20-50 % der Stimmrechte, es sei denn, die Assoziierungsvermutung gemäß § 311Abs. 1 S. 2 HGB wird widerlegt;
- Beteiligungen mit < 20 % der Stimmrechte, wenn die tatsächliche Ausübung eines maßgeblichen Einflusses nachgewiesen wird;
- Beteiligungen an Tochterunternehmen, die entweder gemäß § 295 HGB nicht einbezogen werden müssen;
- Beteiligungen an Gemeinschaftunternehmen, soweit diese nicht quotenkonsolidiert werden.

Gemäß § 311 Abs. 2 HGB braucht die Equity Methode trotz eines Assoziierungsverhältnisses nicht angewandt zu werden, wenn die Beteiligung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist.[7]

Die Equity-Methode im Rahmen der Konzernrechnungslegung wird auch als „partielle Konsolidierung“, „Einzeilenkonsolidierung“, „one-line-consolidation“ bezeichnet, da die Equity-Bewertung grundsätzlich dem Verfahren der Vollkonsolidierung gleicht, mit der Ausnahme, dass das konsolidierte bzw. bewertete Unternehmen nur innerhalb einer Bilanzposition „Beteiligung an assoziierten Unternehmen“ ausgewiesen wird. Die Equity-Methode entspricht somit einer Bewertungsmethode und nicht einer Konsolidierungsmethode, da es zu keiner Übernahme von Vermögens- oder GuV-Positionen kommt, sondern nur der Beteiligungsansatz an diesem Unternehmen im Konzernabschluss nach anderen Methoden bewertet wird als im Einzelabschluss.[8]

Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung und zur Quotenkonsolidierung werden die Vermögensgegenstände und die Schulden des assoziierten Unternehmens nicht in die konsolidierte Bilanz aufgenommen, vielmehr wird in dieser der Buchwert der Beteiligung laufend an die Entwicklung des Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens angepasst.

Hierbei wird bei der erstmaligen Berücksichtigung der Beteiligung eine Nebenwirkung durchgeführt, in der die durch den Kaufpreis aufgedeckten stillen Reserven in einem dem Vorgehen bei der Erwerbsmethode entsprechenden Verfahren auf die Vermögensgegenstände, die Rückstellungen und einen Goodwill oder gegenfalls einen Badwill verteilt werden. Diese Werte werden zwar nicht in der konsolidierten Bilanz ausgewiesen, sie werden jedoch wie bei der Erwerbsmethode in den Folgenjahren erfolgswirksam aufgelöst und modifizeren so den Wert der Beteiligung. Der dem Anteil an dem Unternehmen entsprechende Teil des so modifizierten Eigenkapitals wird dann als Wert der Beteiligung angesetzt. Dieser Ansatz wird fortgeführt, indem die in der Nebenrechnung ermittelten Wertansätze für die Vermögensgegenstände und Schulden fortgeschrieben werden.

Weiter wird der Wert der Beteiligung in den folgenden konsolidierten Bilanzen an die Entwicklung des Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens angepasst, indem die mit Hilfe der Nebenrechnung modifizierten Anschaffungskosten um Veränderungen des Eigenkapitals korrigiert werden. Dabei ergibt sich das folgende Schema:[9]

Modifizierte Anschaffungskosten

+ anteiliger Jahresüberschluss des assoziierten Unternehmens

— anteiliger Jahresfehlbetrag des assoziierten Unternehmens

— vereinnahmte Gewinnausschüttung des assoziierten Unternehmens

— außerplanmäßige Abschreibungen

+ Zuschreibungen

= Wertansatz der Beteiligung

3.2. Anwendung der Equity Methode

Bei der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode für die Bewertung einer Beteiligung erfolgt eine Neubewertung des Gesamtunternehmens. Der Wert der Beteiligung entspricht dem Anteil am Eigenkapital der Tochtergesellschaft. Die Differenz zwischen diesem Wert und dem Kaufpreis wird als Goodwill oder Badwill verbucht. In den Folgeperioden erhöhen sich die ursprünglichen Anschaffungskosten der Beteiligung um den Anteil des Mutterunternehmens am Gewinn der Tochtergesellschaft und vermindern sich um den Anteil der Muttergesellschaft an Verlusten der Tochtergesellschaft und von ihr erhaltenen Dividenden.[10]

[...]


[1] Vgl.Brösel,G./Kaspersak, R.; Internationale Rechnungslegung, Prüfung und Analyse,München, 2004, S. 200.

[2] Vgl. Kessler, H./ Dusemond, M.; a.a.O., S. 184.

[3] Vgl. Brösel, G./ Kaspersak, R.; a.a.O.,S. 200f.

[4] Vgl. Landrut, J./ Miller, F./ Niehus, R./ Scholz, W.; Gesetz betreffende die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG): einschliesslich Rechnungslegung zum Einzel- sowie zum Konzernabschluss, 1987, S. 1120

[5] Vgl. Horn, N./ Heymann, E./ Emmerich, V./ Berger, K.; Handelsgesetzbuch, 1999, 2.Aufl., Berlin, S. 449

[6] Vgl. Steven,M./Kistner, K.P.;Betriebswirtschaftslehre im Grundstudium.Bd. 2. Buchführung, Kostenrechnung, Bilanzen, Springer, 1997, S. 379.

[7] Vgl. Bossert,R. / Manz, U.; Externe Unternehmensrechnung, Birkhäuser, 1996, S. 369- 370.

[8] O. V.; Equity Bewertung, in: http://www.weka.at/documents/produkte/leseproben/4459ce1586a29.pdf, Zugriff: 16.05.09

[9] Vgl. Steven,M./Kistner, K.P.; a.a.O., S. 380.

[10] O.V.,http://www.eskript.unibas.ch/rechnungslegungsrecht/rechnungslegungsrecht/konzernrechnungslegung/konsolidierungsverfahren/bilanzkonsolidierung/bilanzierung_von_anteilen_an_tochterunternehmen/konsolidierung_von_tochterunternehmen_an_welchen_keine_anteile_gehalten_werden/, Zugriff:19.05.2009

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Konsolidierung nach der Equity Methode
Hochschule
Marmara Üniversitesi
Note
80/100
Autor
Jahr
2009
Seiten
28
Katalognummer
V132200
ISBN (eBook)
9783640419791
ISBN (Buch)
9783640419838
Dateigröße
867 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konsolidierung, Equity, Methode
Arbeit zitieren
Özlem Şenel (Autor:in), 2009, Konsolidierung nach der Equity Methode, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132200

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