Volksstaatlichkeit - Zur Bedeutung innerparteilicher Demokratie


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

16 Seiten, Note: 2,0

Martin Riggler (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung
1. Zum Thema
1.1 AufbauundKonzeptderArbeit
1.2 Ziel

II Bestimmungselemente und Definitionsgrundlagen
1. Das Demokratieprinzip
1.1 DieentscheidendeMaxime
1.2 Zu Wirkung und Funktion
2. Das repräsentative System
2.1 Überdie strukturelle Bedeutung
2.2 Parteienstaat versus Parteiendemokratie

III Die Innerparteiliche Demokratie
1. Zur Umsetzung der innerparteilichen Demokratie
1.1 Aufbau und Stellenwert
1.2 DieOrganisationswirklichkeit
2. Das Streitobjekt
2.1 Zum Problemkomplex
2.2 Lösungsansätze
3. Zukunftsperspektiven und ein Fallbeispiel
3.1 Die SPD undWolfgangClement
3.2 Ausblickauf die weitere Entwicklung

IV Schluss
1. Fazit

I. Einleitung

1. Zum Thema

Bei den politischen Parteien handelt es sich in Anbetracht der Staatsstruktur der Bundesrepublik Deutschland um eine oftmals verkannte Größe. Über ihre Funktion der zwischen Gesellschaft und Regierungssystem vermittelnden Organisation hinaus, bestimmen deren innere Gliederung und Beschlussprozesse die Gestalt derzeitiger, als auch künftiger Regierungen. Sie sind somit ein entscheidender Faktor für die Umsetzung der Staatszielbestimmungen des Grundgesetzes, sowie für unser politisches System im Ganzen. Zur Betrachtung muss zudem die Bedeutung des inneren Zustands einer Partei für deren Chance, Zugang zur Regierungsmacht zu erlangen, einbezogen werden - wie es sich aktuell anlässlich der hessischen Landtagswahl im Januar 2009 einmal mehr belegen ließ.

1.1 Aufbau und Konzept der Arbeit

Die vorliegende Arbeit gliedert sich im Anschluss an diesen einleitenden Teil in drei wesentliche Bereiche. Zunächst sollen in Anbetracht des Themas in angemessen kurzer Weise Bestimmungselemente und Definitionsgrundlagen erläutert werden, dabei gilt es, entscheidende Begriffe mit Blick auf die folgende Analyse inhaltlich zu füllen. Diese findet im Schwerpunkt im darauffolgenden Hauptteil des Textes statt. Allgemein sieht das Konzept dieser Arbeit eine analytische Herangehensweise vor, bei welcher ein umfassendes Bild des jeweils behandelten Unterthemas und der gegebenenfalls darin enthaltenen Problemstellung gezeichnet werden soll. Das Ende dieser Arbeit findet sich in einem abschließenden Fazit.

1.2 Ziel

Ziel der Arbeit ist es, die klaren Aussagen zu und Analyse der in diesem Text aufgezeigten Problem- und Fragestellung als eine durchlaufende, stringente Argumentationskette herauszuarbeiten, dabei zugleich die Stichhaltigkeit der eigenen Erkenntnisse hinsichtlich der Bedeutung und Problematik innerparteilicher Demokratie nachvollziehbar darzustellen und an gegebener Stelle mit Verweisen auf geeignete Literatur zu belegen.

II. Bestimmungselemente und Definitionsgrundlagen

1. Das Demokratieprinzip

Das Grundgesetz enthält als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Staatsziel- und Staatsstrukturbestimmungen, von besonderer Bedeutung sind hierbei die Grundlagen der staatlichen Ordnung des Artikels 20, welche die wesentlichen Staatsformmerkmale beinhalten, dazu gehört auch das sogenannte Demokratieprinzip.

Der eigentliche Begriff Demokratie stammt aus dem griechischen und bezeichnete ursprünglich eine Art der direkten Volksherrschaft und wird heutzutage im allgemeinen Sprachgebrauch als kaum differenzierter Sammelbegriff für verschiedene Arten der Volksstaatlichkeit genutzt, bei welchen dem Bürger umfassende Partizipationsrechte zuteil werden, obwohl eine Vielzahl klassischer als auch moderne Demokratietheorien existiert[1].

1.1 Die entscheidende Maxime

Bei eingehender Betrachtung findet sich im deutschen Grundgesetz zunächst eine Formulierung im ersten Absatz des Artikels 20, wonach „Die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist.", entscheidend für die weitere Analyse ist aber der erste Satz des zweiten Absatzes, welcher besagt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Es ist eben jene Formulierung, welche das obige Prinzip unmissverständlich zum Ausdruck bringt, die entscheidende Maxime zur Volksstaatlichkeit der BRD.

Es liegt dabei in der Eigenschaft des Rechts, Begriffe genauen Definitionen zu unterwerfen und so wird auch hier die Volkssouveränität gemäß der weiteren Ausführung nicht direkt, sondern mittelbar „in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.".

Allerdings ist es eben dieser zuletzt zitierte Satz des zweiten Absatzes des Artikels 20, welcher über den sich anschließenden thematischen Unterpunkt zum repräsentativen System und dem dort zu behandelndem Artikel 21 des Grundgesetzes zum eigentlichen Objekt der Analyse, den politischen Parteien im Sinne jener Norm, fortführt.

1.2 Zu Wirkung und Funktion

Das Demokratieprinzip des deutschen Grundgesetzes ist von besonderer Natur, da es neben einer Reihe weiterer, gleichberechtigter Strukturprinzipien wie dem der Republik, der Bundesstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit oder dem des Rechtsstaates steht und somit keinesfalls absoluter Natur ist, seine Schranken vielmehr in der Geltung dieser Grundsätze findet. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass die Wirkung dieses Prinzips zwar letztlich auf der Souveränität des deutschen Volkes als Träger der Legitimation der staatlichen Ausübung von Herrschaftsmacht beruht, es zugleich allerdings nur dann in Lage ist positiv zu wirken, wenn es sinnvoll eingegrenzt und substanziell wirksam geschützt wird[2]. Es handelt sich beim System der BRD demnach sowohl um eine wertgebundene als auch wehrhafte Demokratie. Es war gerade die historische Erfahrung um die Unzulänglichkeiten und dramatischen Strukturschwächen der Verfassung der Weimarer Republik, welche auf diese Weise im heutigen System der freiheitlich-rechtstaatlich ausgerichteten Bundesrepublik ihre Spuren hinterlassen haben[3]. So wirkt dieses Prinzip auf weite Bereiche der Staatsstrukturen - auch die innere Ordnung der politischen Parteien - mehr hierzu im folgenden Teil der Arbeit. Auf Grund der bereits erwähnten Vielzahl an unterschiedlichen Demokratietheorien ließe sich zudem beispielsweise bei alleiniger Berufung auf das Demokratieprinzip ein weites Spektrum an Regierungsformen aufbauen, die unserem Verständnis von „guter" Staatlichkeit widersprächen, wie etwa im Falle der identitätstheoretischen Interpretation des Demokratiebegriffs sozialistischer Staaten der ehemaligen UdSSR, wonach jemand, der von der postulierten öffentlichen Meinung abwich, entweder kriminell oder gar krank sein und daher auch „sicher" verwahrt werden musste, am besten hinter Schloss und Riegel[4].

Funktion des in Deutschland angewandten Modells ist es somit, auf der einen Seite eine Entgleisung des Systems auf einseitiger Basis eines bestimmten Prinzips zu verhindern, gleichzeitig aber die Vorteile und positiven Aspekte desselben zum Tragen kommen zu lassen und zeitlich begrenzte, in ihren Bereichen klar umgrenzte Mehrheitsentscheide als vom Staat durchgesetzten und rechtlich prüfbaren Willen der Allgemeinheit zu etablieren.

2. Das repräsentative System

Im vorangegangen Abschnitt wurde unter dem Demokratieprinzip die Existenz verschiedener Demokratietheorien bereits einführend erwähnt. Zum tieferen Einstieg in die Thematik dieser Arbeit folgt nun die Betrachtung eines weiteren Bestimmungselementes: Bei der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich ein repräsentatives System, neben dem der direkten Demokratie eine der zwei für moderne „westliche" Demokratien wesentlichen Ausprägungen des Parlamentarismus[5].

2.1 Über die strukturelle Bedeutung

Der repräsentativen Demokratie liegt ein eher pessimistisches Menschenbild zu Grunde, man spricht dem Volk die Fähigkeit ab, das Gemeinwohl, die „volonté générale", zu erkennen und zu verwirklichen und geht vielmehr davon aus, das ein solches a priori nicht vorliegt. Erst durch die Konkurrenz verschiedener Eliten lässt sich demzufolge ein Konsens formulieren, der als Entschluss zum Wohle der Allgemeinheit akzeptiert werden kann[6]. Dies geschieht im System der Bundesrepublik in Form der Auseinandersetzung politischer Parteien.

Deren Beteiligung ist im ersten Absatz des Artikels 21 des Grundgesetzes festgeschrieben, dessen erster Satz lautet: „Die Parteien wirken bei derpolitischen Willensbildung mit.". Der bis zu dieser Stelle verwendete Begriff der repräsentativen Demokratie ist natürlich mit Blick auf den Schwerpunkt der Thematik vereinfacht worden, dadurch lässt sich die strukturelle Bedeutung besagter Parteien allerdings auf knappe Art darstellen: Diese besteht in der Verfassungswirklichkeit eines parlamentarischen Regierungssystems im Prinzip einer „Gewaltenfusion". Dies bedeutet, dass die Kabinettsmehrheit in Verbindung mit der obersten Institution der Exekutive an der Spitze, im Falle der BRD der Kanzler, die politische Aktionseinheit und somit die Regierungsmehrheit bilden, die Mehrheit des Parlaments also eng mit der Regierung kooperiert[7]. Praktische Grundlage dafür ist die Fraktionsdisziplin[8], welche an spätere Stelle für die Analyse der Problematik mit entscheidend sein wird.

Parteien sind demnach von essentieller Bedeutung für die politische Willensbildung in Deutschland, ganz im Gegensatz zu präsidentiellen Regierungssystemen, wie etwa dem der Vereinigten Staaten von Amerika, in welchen der Präsident als Führer der Exekutive vom Volk gewählt wird und eben jene Staatsgewalt in Konkurrenz zur Legislative steht.

2.2 Parteienstaat versus Parteiendemokratie

Die Funktion der Demokratie der BRD beruht auf der intakten Handlungsfähigkeit der politischen Parteien. Diese sind trotz der Schwierigkeit der theoretischen Trennung von Staat und Gesellschaft, sowohl im einen, als auch anderen Bereich verortet. Die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Auswahl-, Vermittlungs-, Interessenausgleichs- und Legitimierungsprozessen des (gesellschafts-)politischen Alltagsgeschehens stabilisiert unser hoch kompliziertes Regierungssystem von Gewaltenteilung, Gewaltenkontrolle und Gewaltenverschränkung mit seiner Vielzahl an unterschiedlich orientierten Akteuren. Zusammen mit den bereits im vorangegangen Absatz formulierten Grundlagen bildet dies den Bezug, aus welchem heraus der Begriff„Parteienstaat" resultiert[9].

Zusammenfassend gesagt sind es also die Eigenschaften der Parteien, das Zustandekommen der politischen Entscheidungen und deren Legitimation zu dominieren und dabei zugleich die wichtigsten Träger der politischen Willensbildung im System der BRD darzustellen. Es ist somit ihre Bedeutung für das System im Ganzen, welche deren innere Gestaltung in Bezug auf den Grundsatz des dritten Satzes im ersten Absatz des Artikels 21 GG (in welchen das Demokratieprinzip abstrahlt: „Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen."), interessant macht und in den Focus der Analyse stellt.

Zu erwähnen ist des Weiteren als Gegensatz zum „Parteienstaat" die „Parteiendemokratie", in welcher Interessenverbände, Bürgerinitiativen und die Medien zu Ungunsten der Parteien bei der politischen Willensbildung eine wesentlich entscheidendere Rolle spielen, so etwa im bereits zuvor angeführten präsidentiellen Regierungssystem der USA[10].

Die bis einschließlich dieses Teils der Arbeit erfolgten Festlegungen von Bestimmungselementen und Definitionsgrundlagen legen nun also die entscheidenden demokratie- und systemtheoretischen Kriterien derfolgenden Analyse fest.

[...]


[1] Schmidt, Manfred G. : Demokratietheorien, 3. Auflage, Opladen: Leske + Budrich, 2000, S.29 f.

[2] Schweiger, Christoph: Volksgesetzgebung in Deutschland - Der wissenschaftliche Umgang mit plebiszitärer Gesetzgebung auf Reichs- und Bundesebene in Weimarer Republik, Drittem Reich und Bundesrepublik Deutschland (1919 - 2002), 1. Auflage, Berlin: Duncker & Humblot, 2005, S.270 f.

[3] Franke, Siegfried F.: Staatsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 2. Auflage, Heidelberg: R. v. Decker's Verlag, 1998, S.187.

[4] Ebd.: S.62 f.

[5] Schmidt, ManfredG.: Demokratietheorien, 3. Auflage, Opladen: Leske + Budrich, 2000, S.309.

[6] Doehring, Karl: Allgemeine Staatslehre, 2. Auflage, Heidelberg: C. F. Müller Verlag, 2000, S.92 f.

[7] Schmidt, ManfredG.: Demokratietheorien, 3. Auflage, Opladen: Leske + Budrich, 2000, S.314f.

[8] Zippelius, Reinhold: Allgemeine Staatslehre, 10. Auflage, München: Verlag C. H. Beck, 1988, S.195 f.

[9] Von Beyme, Klaus: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland - Eine Einführung, 10. Auflage, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2004, S.147 f.

[10] Franke, Siegfried F.: Staatsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 2. Auflage, Heidelberg: R. v. Decker's Verlag, 1998, S.40.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Volksstaatlichkeit - Zur Bedeutung innerparteilicher Demokratie
Hochschule
Universität der Bundeswehr München, Neubiberg
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
16
Katalognummer
V131686
ISBN (eBook)
9783640375394
ISBN (Buch)
9783640375196
Dateigröße
469 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Volksstaatlichkeit, Bedeutung, Demokratie
Arbeit zitieren
Martin Riggler (Autor:in), 2009, Volksstaatlichkeit - Zur Bedeutung innerparteilicher Demokratie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/131686

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