Grundzüge des Franchising und Umsetzungsbeispiele


Studienarbeit, 2003

52 Seiten, Note: 1,8


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen
2.1 Ursprung und Entwicklung des Franchising
2.2 Definition des Franchising
2.3 Merkmale des Franchising
2.4 Abgrenzung von anderen Vertriebsformen
2.4.1 Das Vertragshändler-System
2.4.2 Der Lizenzvertrag
2.4.3 Das Agentursystem
2.4.4 Das Filialsystem
2.5 Arten des Franchising
2.5.1 Unterteilung nach dem Objekt
2.5.2 Unterteilung nach dem Umfang
2.5.3 Unterteilung nach der Investitionssumme
2.5.4 Unterteilung nach der Anzahl der Betriebe

3. Der Franchisevertrag
3.1 Rechte und Pflichten des Franchisegebers
3.2 Rechte und Pflichten des Franchisenehmers
3.3 Gebühren
3.4 Vertragsdauer und -ende

4. Bewertung des Franchising
4.1 Franchisegeber
4.1.1 Vorteile
4.1.2 Nachteile
4.2 Franchisenehmer
4.2.1 Vorteile
4.2.2 Nachteile

5. Umsetzungsbeispiele und deren Bewertung
5.1 „Vom Fass“ AG
5.2 Bewertung der „Vom Fass“ AG
5.3 „Tee Gschwendner“
5.4 Bewertung von „Tee Gschwendner“
5.5 Beide Systeme im Vergleich
5.6 Kooperationsmöglichkeiten der beiden Systeme

6. Ausblick

Anhang

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung des Franchising in Deutschland seit 1995

Abbildung 2: „Vom Fass“-Franchisenehmer seit 1994

Abbildung 3: Der Tee-Markt (nur Fachhandel) in Deutschland

Abbildung 4: Profile von „Tee Gschwendnder“ und der „Vom Fass“ AG

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das Franchising stellt für immer mehr Unternehmen eine interessante Vertriebsform dar, was sich in einer steigenden Anzahl von Franchisegebern in den letzten Jahren widerspiegelt.[1]

Der Reiseveranstalter „TUI“ erzielt zum Beispiel mit „Filialen und Franchisebetrieben bereits ein Viertel seines Umsatzes“.[2]

Ziel dieser Arbeit ist es, die Vertriebsform des Franchising zunächst von der theoretischen Seite zu erläutern und durch die Vorstellung von zwei Franchisesystemen den Praxisbezug herzustellen. Die beiden Systeme werden im Anschluss an die Vorstellung einzeln bewertet, woran eine Gegenüberstellung der Systeme anknüpft.

Neben Internet, Zeitungsberichten und Fachzeitschriften wurde auch auf Informationsbroschüren von verschiedenen Firmen und dem Deutschen Franchise Verband zurückgegriffen. Darüber hinaus wurden Gespräche mit Herrn Bernd-R. Faßbender, dem Präsidenten des Deutschen Franchise Nehmer Verbands, und mit Herrn Strähle, dem Leiter der Auftragsabteilung bei „Vom Fass“, geführt.

2. Grundlagen

2.1 Ursprung und Entwicklung des Franchising

Der Begriff „Franchising“ leitet sich aus dem französischen Wort „franchise“ ab. „Franchise“ bedeutet im Französischen die Befreiung von Abgaben beziehungsweise Gebühren.[3] Diese Bedeutung kann zu Missverständnissen führen, da Franchising in der heutigen Zeit zwar mit Abgaben und Gebühren in Verbindung gebracht wird, jedoch keine Befreiung, sondern eine Belastung mit Abgaben und Gebühren erfolgt.[4]

Im 17. und 18. Jahrhundert wurde unter „Franchise“ in Frankreich und Großbritannien die Gewährung eines Privilegs verstanden, welches von Königen an zuverlässige Persönlichkeiten vergeben wurde. Diese Persönlichkeiten hatten dann das Recht gegen Entgelt die Produktion oder den Handel mit bestimmten Erzeugnissen zu betreiben.[5] In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass „Franchise“ die Nutzung von Rechten gegen Entgelt beinhaltet. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren Absatzsysteme mit Depositären, Konzessionären und Gérants verbreitet, die Vorläufer zu dem heutigen Franchising darstellen.[6]

Traditionelles Franchising

Das traditionelle Franchising ist auch unter „Product Distribution Franchising“ oder auch „Product and Tradename Franchising“ bekannt.[7]

Hierbei liegt der „Akzent auf dem Warenvertrieb“[8] und dem Recht, einen Namen zu nutzen.

Um 1863 setzte die „Singer Sewing Machine Company“, ein Hersteller von Nähmaschinen, als erstes Unternehmen das traditionelle Franchising um. Reisenden Händlern wurden Exklusivrechte zum Verkauf der Erzeugnisse von „Singer“ gewährt.[9] 1874, also elf Jahre später, führte der Konkurrent von Singer, die „Willcox & Gibbs Sewing Machine Company“, Alleinvertriebsrechte mit Gebietsschutz an Händler ein.

„General Motors“ erkannte, dass Franchising nicht nur in der Nähmaschinenindustrie angewendet werden konnte, und führte es 1898 in Form von vertraglich gebundenen Händlern als Vertriebssystem ein.[10] Diese Vertriebsform wird in den USA deshalb zum Franchising gezählt, da dort eine straffere Bindung des Vertragshändlers vorliegt, was eine starke Ähnlichkeit mit einem Franchisebetrieb hat.[11] Unter „General Motors“ entstanden ab 1930 auch die kaufmännischen, rechtlichen und finanziellen Grundlagen der heutigen Franchisesysteme.[12]

Im Jahre 1900 begann „Coca-Cola“ Lizenzen an Unternehmen zu vergeben, die mit Sirup beliefert wurden.[13] Dieser Sirup wurde, damals wie heute, mit Wasser und Kohlensäure versetzt und danach in Flaschen abgefüllt. Offensichtlich hatte „Coca-Cola“ mit diesem System Erfolg, da bis 1920 an 1.200 Unternehmen eine derartige Lizenz vergeben wurde.[14]

Die Firma „Rexall“ folgte 1902, indem Inhaber von Drogeriemärkten das Recht erhielten, den Namen „Rexall“ zu führen.[15] In der weiteren Entwicklung breitete sich das Franchising auf immer mehr Branchen aus. Die „World Radio Corporation“, Hersteller von Radiogeräten, startete 1923 damit, ihre Produkte auf der Einzelhandelsebene mittels Franchising abzusetzen. Eine Besonderheit bei der „World Radio Corporation“ war, dass die Inhaber von Einzelhandelsgeschäften nicht nur mit Waren beliefert wurden, sondern auch eine Schulung für die Inhaber der Einzelhandelsgeschäfte erfolgte.[16] Schulungen stellen auch heute einen wichtigen Bestandteil der Leistungen des Franchisegebers dar.

Modernes Franchising

Eine Weiterentwicklung des traditionellen Franchising ist das moderne Franchising des Dienstleistungszeitalters. Skaupy bezeichnet dies als „Business Format Franchising“.[17] Einer der ersten Anwender des Business Format Franchising war Roy Kroc, der 1955 das erste „McDonalds“ Restaurant im Bundesstaat Illinois eröffnete.[18] Das „Business Format Franchising“ umfasst die „Lizenzierung der Marke, des Know-how und des gesamten geschäftlichen Systems für den Vertrieb von Waren oder Diensten“.[19] Hierbei handelt es sich also um mehr als nur den reinen Warenvertrieb. Vielmehr kann hier von einem Komplettpaket gesprochen werden, das dem Franchisenehmer zur Verfügung gestellt wird.[20]

In den USA setzte während der Zeit von Ray Kroc, um 1950, ein regelrechter Franchiseboom

ein. In Europa hingegen entstand die Franchisierung im modernen Sinne erst nach 1960.[21] Die Firma „Nordsee“ startete im Jahre 1968 mit dem Aufbau eines Franchisesystems im Schnellimbissbereich. Im Jahre 1969 folgte der Drogeriemarkt „Ihr Platz“ und 1970 schließlich der Baumarkt „Obi“.[22]

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Franchising in den letzen Jahren:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Entwicklung des Franchising in Deutschland seit 1995[24]

Es ist zu erkennen, dass das Franchising durch den Zuwachs hinsichtlich Franchisegeber, Franchisenehmer, Umsatz[25] und Beschäftigtenzahl deutlich an Bedeutung gewonnen hat.

2.2 Definition des Franchising

Die Autoren zahlreicher Bücher berufen sich auf zwei offizielle Definitionen des Franchisebegriffs, die in den letzten Jahren immer wieder überarbeitet wurden.

Zum einen gibt es die offizielle Definition des Deutschen Franchise-Verbandes e.V., die Erich Kaub 1980 entwickelt hat.

„Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt auf dem Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem zur Sicherstellung eines systemkonformen Verhaltens. Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Nehmers und der Verpflichtung des Franchise-Gebers, den Franchise-Nehmer aktiv und laufend zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungserbringung liefert er Arbeit, Kapital und Information.“[26]

Eine weitere Definition ist im Europäischen Verhaltenskodex für Franchising enthalten, an dessen Erstellung die nationalen Franchise-Verbände mitgewirkt haben. Der Verhaltenskodex stellt zugleich den Ethikkodex für die Mitglieder des jeweiligen Landesverbandes dar und wird an diese ausgegeben.

„Franchising ist ein Vertriebssystem, durch das Waren und/oder Dienstleistungen und/oder Technologien vermarktet werden. Es gründet sich auf eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit rechtlich und finanziell selbständiger und unabhängiger Unternehmen, den Franchise-Geber und seine Franchise-Nehmer. Der Franchise-Geber gewährt seinen Franchise-Nehmern das Recht und legt ihnen gleichzeitig die Verpflichtung auf, ein Geschäft entsprechend seinem Konzept zu betreiben. Dieses Recht berechtigt und verpflichtet den Franchise-Nehmer, gegen ein direktes oder indirektes Entgelt im Rahmen und für die Dauer eines schriftlichen, zu diesem Zweck zwischen den Parteien abgeschlossenen Franchise-Vertrags bei laufender technischer und betriebswirtschaftlicher Unterstützung durch den Franchise-Geber, den Systemnamen und/oder das Warenzeichen und/oder die Dienstleistungsmarke und/oder andere gewerbliche Schutz- oder Urheberrechte sowie das Know-how, die wirtschaftlichen und technischen Methoden und das Geschäftssystem des Franchise-Gebers zu nutzen.“[27]

Es ist festzustellen, dass sich die Definitionen in manchen Punkten ähnlich sind. Im folgenden Kapitel werden die Merkmale aus den vorangehenden Definitionen herausgearbeitet.

2.3 Merkmale des Franchising

Vertikale Kooperation

Als typisches Merkmal ist zu nennen, dass es sich bei Franchising um eine vertikale Kooperation beziehungsweise Zusammenarbeit zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen handelt. Im Franchising sind die beteiligten Unternehmen der Franchisegeber und der Franchisenehmer. Eine vertikale Kooperation ist dann gegeben, wenn sich die beiden Unternehmen auf einer unterschiedlichen Stufe des Vertriebssystems befinden.[28] Folgende Konstellationen sind möglich:[29]

a) Hersteller - Einzelhändler
b) Hersteller - Großhändler
c) Dienstleistungs-Zentrale - Dienstleistungseinzelbetrieb
d) Großhändler - Einzelhändler

Im Fall d) wäre der Großhändler bzw. Franchisegeber z.B. die „Obi“ Systemzentrale in Wermelskirchen und der Einzelhändler bzw. Franchisenehmer der „Obi“ Baumarkt in Ravensburg.

Rechtliche Selbständigkeit

Ein weiteres Merkmal ist die rechtliche Selbständigkeit der Unternehmen. Sowohl der Franchisenehmer als auch der Franchisegeber werden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig.[30]

Das Bindeglied zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer ist also kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Dauerschuldverhältnis, das durch einen Vertrag begründet ist.[31] Es wird hierbei von einem Dauerschuldverhältnis gesprochen, weil die in dem Vertrag geregelten Rechte und Pflichten auf Dauer und nicht einmalig erbracht werden müssen.[32]

Einheitlicher Marktauftritt

Ein einheitlicher Marktauftritt wird über die Anwendung des gleichen Namens, der gleichen Marke, eines gemeinsamen Erscheinungsbildes und des systemkonformen Verhaltens erreicht.[33] Das einheitliche Auftreten ist in dieser Form ebenfalls im Filialsystem zu finden.[34] Somit kann ein Kunde von außen nicht unterscheiden, ob es sich um ein Franchise- oder ein Filialsystem handelt. Über den einheitlichen Marktauftritt kann zudem einen höherer Bekanntheitsgrad bei den Kunden erreicht werden.[35]

Weisungs- und Kontrollsystem

Der einheitliche Marktauftritt und das systemkonforme Verhalten werden durch das Weisungs- und Kontrollsystem sichergestellt.

Die Richtlinien und Standards des Franchisegebers, die wiederum im Franchisevertrag geregelt sind, werden über das Weisungssystem durchgesetzt.[36]

Somit ist der Franchisenehmer an die Weisungen des Franchisegebers gebunden. Ein einzelner Franchisenehmer von „Benetton“ könnte beispielsweise nicht einfach Fernseher zum Verkauf anbieten, da dies nicht in den Richtlinien des Franchisegebers vorgesehen ist und kein systemkonformes Verhalten darstellen würde.

Über das Kontrollsystem stellt der Franchisegeber fest, ob der Franchisenehmer den Weisungen des Franchisegebers Folge geleistet hat. So ist der Franchisenehmer verpflichtet, regelmäßig Bericht zu erstatten und eine Besichtigung seines Betriebes durch den Franchisegeber zuzulassen.[37] „Vom Fass“ entnimmt beispielsweise Stichproben von Produkten, die von Franchisenehmern zum Verkauf angeboten werden. Damit soll verhindert werden, dass die Franchisenehmer von einem anderen Hersteller oder Händler Waren beziehen, was einerseits die Höhe der Franchisegebühr und andererseits die Qualität der Produkte beeinflussen kann.[38]

Arbeitsteilung

Die Arbeitsteilung der Systempartner bringt eine Spezialisierung der Partner mit sich. Das Prinzip der Arbeitsteilung ist schon lange bekannt. An dieser Stelle ist an Adam Smith und sein Stecknadelbeispiel von 1776 zu denken.[39]

Unter Arbeitsteilung versteht man „ die Zerlegung der Produktion in Teilverrichtungen, die von spezialisierten Arbeitern oder Betrieben durchgeführt werden.“[40] Die Arbeitsteilung wird in der heutigen Zeit auch für die Produktion von immateriellen Gütern, also Dienstleistungen, angewendet.

Leistungsbeiträge des Franchisegebers und -nehmers[41]

Die Leistungen des Franchisegebers, die er dem Franchisenehmer anbietet[42] beziehungsweise zur Verfügung stellt, werden als „Leistungspaket“ bezeichnet.[43] Die Leistungsbeiträge des Franchisenehmers beinhalten Arbeit, Kapital und Information.[44]

2.4 Abgrenzung von anderen Vertriebsformen

Im Rahmen der Distributionspolitik gibt es neben dem Franchising noch weitere Vertriebsformen, die ebenfalls zu vertikalen Kooperationen zählen. Anhand der im vorherigen Kapitel erarbeiteten Merkmale kann nun eine Abgrenzung des Franchising von anderen Vertriebsformen erfolgen.[45]

2.4.1 Das Vertragshändler-System

Bei dieser Vertriebsform stehen sich ein Hersteller oder Großhändler und ein Vertragshändler gegenüber.[46] Oft findet diese Form des Vertriebs in der Automobilbranche Anwendung (Volkswagen, Ford).

Der Vertragshändler erwirbt auch hier, mittels eines auf Dauer gerichteten Vertrages,[47] das Recht, Erzeugnisse in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu verkaufen,[48] weshalb auch hier die rechtliche Selbständigkeit gegeben ist. Arnold stellt fest, dass ein Vertragshändler zwar die Empfehlungen des Herstellers bezüglich Marktauftritt und Form beziehungsweise Durchführung der Geschäfte berücksichtigen wird, nicht aber in einer Verpflichtung steht, dies auch umzusetzen.[49] Die Nutzung der Marke und des Namens sowie das Kennzeichnungsrecht des Herstellers erfolgen nicht so ausgeprägt wie beim Franchising. Dies sind Anzeichen dafür, dass ein einheitlicher Marktauftritt beim Vertragshändler-System nicht so ausgeprägt ist, wie es beim Franchising der Fall ist.

Das Kontroll- und Weisungsrecht ist im Vertragshändlersystem ebenfalls weniger vorhanden als beim Franchisesystem[50] oder fehlt gar vollkommen.[51] Die Arbeitsteilung ist im Vertragshändlersystem ebenfalls gegeben, da sich der Hersteller auf die Produktion seiner Produkte, nationale Werbung etc. spezialisiert und der Vertragshändler den Verkauf der Produkte durchführt. Bei dieser Vertriebsform steht der Warenvertrieb mehr im Vordergrund als die Dienstleistung,[52] weshalb der Kunden- bzw. Reparaturdienst[53] eher eine Ergänzung darstellt. Das Franchisesystem kann im Gegensatz zum Vertragshändlersystem auch nur eine reine Dienstleistung beinhalten (z.B. Musikschule „Froehlich“).

Eine laufende Beratung und Unterstützung, wie es bei Franchising durch den Franchisegeber geschieht, ist beim Vertragshändlersystem nicht üblich.[54] Die „Ausbildung des Vertragshändlers“[55] ist nach Skaupy ebenfalls nicht vorgesehen. Dies unterscheidet sich von der Auffassung Mefferts, der „eine Schulung der Mitarbeiter“[56] bei technisch komplizierten und wartungsbedürftigen Produkten als einen wesentlichen Vertragsbestandteil ansieht.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich ein Vertragshändlersystem bezüglich des weniger einheitlichen Marktauftritts und der geringeren Weisungs- und Kontrollbefugnisse vom Franchisesystem unterscheidet.

[...]


[1] Auf die Entwicklung des Franchising in den letzten Jahren wird in Kap. 2.1 eingegangen

[2] Seiwet, M. / Stippel, P.: Was steckt in den Vertriebskanälen? In: Absatzwirtschaft, 2/2003, S.12-14, S.14

[3] Vgl. Weis, E. (Hrsg.): Langenscheidts Großwörterbuch Französisch. 7. Aufl. Berlin 1991, S.429

[4] Im Kapitel 2.2 wird genauer auf die Definition von Franchising eingegangen.

[5] Vgl. Skaupy, W.: Franchising. Handbuch für die Betriebs- und Rechtspraxis. 2. Aufl. München 1995, S.1

[6] Vgl. Tietz, B./Mathieu, G.: Das Franchising als Kooperationsmodell für den mittelständischen Einzelhandel.

Köln 1979, S. 5

[7] Vgl. Skaupy, W.: Franchising. Handbuch für ... a.a.O., S.2

[8] Gross, H./Skaupy, W.: Franchising in der Praxis. Düsseldorf 1976, S. 268

[9] Vgl. Tietz, B.: Handbuch Franchising. 2. Aufl. Landsberg am Lech 1991, S.8 und Skaupy, W.: Franchising.

Handbuch für ... a.a.O., S.2

[10] Vgl. Tietz, B. Handbuch ... a.a.O. S. 8

[11] Vgl. Gross, H./Skaupy: Franchising in ... a.a.O, S. 268

[12] Vgl. Tietz, B./Mathieu, G.: Das Franchising als ... a.a.O., S. 6

[13] Vgl. Metz, R.: Franchising: How to Select a business of Your Own, New York 1969, S.7. Zit. nach: Tietz,

B./Mathieu, G.: Das Franchising als ... a.a.O., S. 5

[14] Vgl. Slywotzky, A./Morrison, D.: Die Gewinnzone. Wie Ihr Unternehmen dauerhaft Erträge erzielt. Lands

berg am Lech 1998, S.153

[15] Vgl. Metz, R.: Franchising: How … a.a.O., S.7. Zit. nach: Tietz, B.: Handbuch Franchising. a.a.O., S. 8

[16] Vgl. Tietz, B.: Handbuch ... a.a.O., S. 8

[17] Skaupy, W.: Franchising. Handbuch für ... a.a.O., S. 2

[18] Vgl. Pauli, K.: Franchising, Düsseldorf 1990, S. 22 und Vgl. Gross, H./Skaupy, W.: Franchising in ... a.a.O.,

S. 179

[19] Skaupy, W.: Franchising. Handbuch für ... a.a.O., S. 2 und Tietz, B.: Handbuch ... a.a.O., S 16

[20] Auf die Leistungen des Franchisegebers wird im 4. Kapitel näher eingegangen.

[21] Vgl. Tietz, B.: Handbuch ... a.a.O., S. 9

[22] Vgl. Tietz, B.: Handbuch ... a.a.O., S. 64

[23] Trotz Rückfrage beim DFV, beim DFNV, bei der Syncon GmbH in München und der umfangreichen Re

cherche im Internet war es nicht möglich, aktuellere Zahlen zu bekommen. Daher greift der Verfasser für

2001 und 2002 auf Schätzungen zurück

[24] DFV (Hrsg.): Franchise-Telex 2001, o. O., Juni 2001, S. 7 und Petersdorff, W.: Der Pleitegeier frisst Ge-

schäftsideen. In: FAZ vom 17.11.2002, Nr. 46, S. 43

[25] siehe zu den Gesamtumsätzen der 25 größten Systeme in Deutschland auch Anlage 1

[26] DFV (Hrsg.): Existenzgründung mit System. Berlin o. J., erhalten: Feb. 2003, S.8

[27] DFV (Hrsg.):Jahrbuch Franchising 2002/2003. Frankfurt am Main 2002, S. 171

[28] Vgl. Herz, P.: Selbständig mit Franchise: Finanzierung – Erfolgskonzepte – Risiken, Regensburg 1997, S.

21

[29] Vgl. Hall, W.P.: Franchising – New Scope for an old Technique, HBR No.1 1964, S.62-63 Zit. nach: Knigge,

J.:Franchise-Systeme im Dienstleistungssektor, Berlin 1973, S.39

[30] Selbstverständlich kann es sich hierbei auch um eine Franchisenehmerin bzw. Franchisegeberin handeln

[31] Vgl. BGB § 311, Abs. 1. Auf den Franchisevertrag wird im vierten Kapitel näher eingegangen

[32] Vgl. Herz, P., a.a.O., S. 21

[33] Vgl. Skaupy, W.: Franchising. Handbuch ... a.a.O., S. 7

[34] Näheres zum Filialsystem im Kapitel 2.4.4

[35] Vgl. Herz, P.: a.a.O., S. 22

[36] Vgl. Herz, P.: a.a.O., S. 22

[37] Vgl. Herz, P.: a.a.O., S. 23

[38] Diese Information erhielt der Verfasser durch ein Gespräch mit Herrn Strähle, das am 06.03.2003 in der

„Vom Fass“ Zentrale, Ravensburg stattfand.

[39] In dem Buch „Reichtum der Nationen“ von Adam Smith wird das Stecknadelbeispiel erläutert. In diesem

Beispiel beschreibt Adam Smith die Herstellung einer Stecknadel und kommt zu dem Schluss, dass eine

Arbeitsteilung es ermöglicht, mehr Stecknadeln zu produzieren als bei Nichtanwendung der Arbeitsteilung.

[40] Baßeler, U., et al.: Grundlagen und Probleme der Volkswirtschaft, Köln 1999, S.50

[41] Näheres hierzu im vierten Kapitel

[42] Vgl. Geml, R. / Geisbüsch, H. / Lauer, H.: Das kleine Marketing-Lexikon, Düsseldorf 1999, S. 98

[43] Vgl. Skaupy, W.: Franchising. Handbuch ... a.a.O. , S. 79

[44] Vgl. DFV (Hrsg.): Existenzgründung ... a.a.O., S.8

[45] siehe hierzu die Tabelle in Anlage 2

[46] Vgl. Skaupy, W.: Franchising. Handbuch ... a.a.O., S.13

[47] Vgl. Meffert, H.:Marketing. Grundlagen marktorientierter Unternehmensführung, 9. Aufl., Wiesbaden 2000,

S. 638

[48] Vgl. Skaupy, W.: Franchising. Handbuch ... a.a.O., S.13 und Meffert, H.: a.a.O., S. 638

[49] Vgl. Arnold, J.:Das Franchise-Seminar. Selbständig mit Partner, 2. Aufl., München 1997, S. 26

[50] Vgl. Herz, P.: a.a.O., S. 31

[51] Vgl. Skaupy, W.: Franchising. Handbuch ... a.a.O., S.13

[52] Vgl. DFV (Hrsg.): Existenzgründung ... a.a.O., S.15

[53] Vgl. Meffert, H.: a.a.O. S. 638

[54] Vgl. Skaupy, W.:Franchising. Handbuch ... a.a.O., S. 13

[55] Skaupy, W.: Franchising. Handbuch ... a.a.O., S. 13

[56] Meffert, H.: a.a.O., S. 638

Ende der Leseprobe aus 52 Seiten

Details

Titel
Grundzüge des Franchising und Umsetzungsbeispiele
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Ravensburg, früher: Berufsakademie Ravensburg  (Betriebswirtschaft)
Veranstaltung
Marketing
Note
1,8
Autor
Jahr
2003
Seiten
52
Katalognummer
V13126
ISBN (eBook)
9783638188609
ISBN (Buch)
9783638734578
Dateigröße
766 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Franchising, Franchisenehmer, Franchisegeber, Franchise
Arbeit zitieren
Daniel Schallmo (Autor:in), 2003, Grundzüge des Franchising und Umsetzungsbeispiele, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13126

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