Josef II. und die geistige Emanzipation des Judentums in den osteuropäischen Ländern des Habsburger Reiches

2. überarbeitete Ausgabe 2016


Magisterarbeit, 1970

63 Seiten, Note: gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

I. Einleitung: Josef II., „le roi philosophe“, – die geistigen Wurzeln der Toleranzgesetzgebung.

II. Die Toleranzpatente – Beginn der Reform Josefs II. für die Judenschaft Böhmen-Mährens
1) Toleranz innerhalb der Gesetze – die Motive Josefs II
2) Sprachgesetz
3) Normalschulwesen – Ezechiel Landau

III. Das Schulsystem in den übrigen Ländern.
1) Galizien – Josef Perl.
2) Bukowina
3) Ungarn

IV. Die weiterführenden Bildungsinstitutionen.
1) Gymnasien
2) Universitäten

V. Die kulturellen Leistungen der Juden.
1) Die Frager Aufklärung – die jüdischen Dichter Böhmens
2) Gegensatz zwischen Orthodoxie und Aufklärung im böhmischen Gebiet
3) Baruch Jeitteles’ Bedeutung für die Prager Aufklärung
4) Baruch Jeitteles’ Haltung Josef II. gegenüber.
5) Die zweite Phase der Aufklärung – Israel Landau (1758-1829)

VI. Die Auseinandersetzung zwischen Orthodoxie und Aufklärung.
1) Der Verlauf dieser Auseinandersetzung in Galizien
2) Reform und Emanzipation in Ungarn

Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Danksagung

Vorwort

In der Habsburger Monarchie hat es schon sehr früh kleine jüdische Volksgruppen gegeben. Vor allem begegnen wir in Böhmen und Mähren und in Wien selbst Juden, die unter wechselnden Bedingungen und verschiedenen Beschränkungen zunächst im Wechsel- und Geldgeschäft, später auch im Handel eine gewisse Rolle spielen.

Da aber die Juden in diesen Gebieten auf Grund ihres geschichtlichen Werdegangs und ihrer geistigen Haltung nach sich doch wesentlich von der hier in Betracht kommenden übrigen osteuropäischen Judenheit unterscheiden, so bedarf die Darstellung der Emanzipationsperiode im zisleithanischen Gebiet einer gesonderten Betrachtung).

An dieser Stelle wird bereits die Notwendigkeit einer gewissen Unterteilung des Thema-Begriffes angedeutet, da in der Judengesetzgebung Josefs II. für Böhmen und Mähren einerseits und die übrigen Länder der Monarchie, Galizien (Bukowina) und Ungarn anderer­seits verschiedene Aspekte deutlich werden.

Der regional verschiedene Verlauf der Emanzipierung, die vermeintlich)·mit Josefs II. Toleranzpatenten gewährleistet wurde, wird allein schon durch die chronologisch unter­schiedliche Abfolge der Judengesetze aufgezeigt.

Des Weiteren wird zu zeigen sein, dass die von Josef II. angestrebte Politik der Annäherung der Juden an das Deutschtum bezüglich der Geisteshaltung und Rechtsstellung in Wirklichkeit ein langwieriger Prozess war, der sich bis 1848 und in gewisser Hinsicht bis 1867 hingezogen hat.

Hier sei nun eine Bemerkung zur zeitlichen Abgrenzung meiner Arbeit gemacht. Die 1780 mit dem Regierungsantritt Josefs II. beginnende umwälzende Entwicklung der Habsburger Judenpolitik lässt eine erste zeitliche Zäsur um das Jahr 1830 erkennen. Denn um diese Zeit ging in Böhmen und Mähren die Aufklärung (hebräisch: Haskala) zu Ende und der Vormärz begann. Sichtbare Anzeichen dieser Wende waren die ersten Ansätze zur religiösen Reform in Böhmen der dreißiger Jahre und die allmähliche Umstellung der jüdischen Schriftsteller von einem jüdischen auf ein allgemeines deutsch bzw. tschechisch lesendes Publikum.

Auch an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Josef II. mit seinen Erlassen für die Judenschaft der verschiedenen Länder seiner Monarchie im Grunde zwar stets das Gleiche erstrebte, Assimilierung an die Umwelt (sc. Deutschtum) und Eingliederung, dass die Dinge sich aber in den einzelnen Ländern verschieden entwickelten, wie es im folgenden noch darzustellen sein wird. Neben der Entwicklung der geistigen Emanzipation in Böhmen-Mähren ist fast gleichzeitig die Neigung des Kaisers erkennbar, auch den Juden der übrigen Kronländer gewisse Rechte und Vorrechte wie den anderen Untertanen einzuräumen. Daher wird es nötig sein, neben der böhmisch-mährischen Emanzipierung auch die Judengesetzgebung für Galizien (Bukowina) und Ungarn in die Betrachtung einzubeziehen und besondere Unterschiede bzw. Gemeinsamkeit der Judengesetze für die einzelnen Länder zu fixieren.

Der eigentlichen Darstellung des Themas soll eine kurze Charakterisierung der benutzten Quellen und Literatur vorangestellt werden.

Zunächst muss bemerkt werden, dass es bezüglich der böhmischen, galizischen und ungarischen Emanzipationsepoche an genügend brauchbaren Vorarbeiten mangelt. Jedoch wenn auch nicht sehr viel über die Entwicklung der Emanzipation in diesen Ländern geschrieben worden ist, so gibt es dennoch eine knappe, meist in liberalem Geist gehaltene Historiographie.

Für Böhmen: Joh. Fr. v. Herrmann, Ritter von Herrmannsdorf, Geschichte der Israeliten in Böhmen. Von den ältesten Zeiten bis zum Schluss des Jahres 1813, Wien und Prag 1819. M.H. Friedländer, Beiträge zur Geschichte der Juden in Mähren, Brünn 1878; derselbe, Schilderungen aus dem inneren Leben der Juden in Mähren, Brünn 1878; ders., Materialien zur Geschichte der Juden in Böhmen, Brünn 1888; d’Elvert, Zur Geschichte der Juden in Mähren und Österreich-Schlesien, Brünn 1895; Adolf Stein, Deje zidu v Cechach, Brünn 1901; ders., Geschichte der Juden in Böhmen, Brünn 1904.

Für die Bukowina: J. Polek, Statistik des Judentums in der Bukowina, Wien 1889; „Emanzipationsruf der Bukowina“, Petition an den Kaiser, Czernowitz, 24. September 1861, Wien 1861; Demeter Dan, Die Juden in der Bukowina, in: Zeitschrift für Österreichische Volkskunde, VII. Jahrg., 1901; .R.F. Kaindl, Die Juden in der Bukowina, in: 11 Globus 11 , Illustr. Zeitschrift für Länder und Völkerkunde, Bd. LXXX Nr. 9, 10, vom 5. und 10. September 1901.

Neuere Darstellungen (Galizien-Bukowina): Dubnow, Semen Markovic, Geschichte des jüdischen Volkes in der Neuzeit, Berlin 1927, Bd. IX; Friedmann, F., Die galizischen Juden im Kampf um ihre Gleichberechtigung, Frankf. a.M.; ders., Dzieje zydow w Lodzi (Geschichte der Juden in Lodz), Lodz 1935; Gold, Hugo (Hrsg.), Geschichte der Juden in der Bukowina, 2 Bde., Tel-Aviv 1958

(Böhmen): Zeitschrift für Geschichte der Juden in der Tschecheslowakei I-V, 1930 bis 1938, ed. Hugo Gold (abgek.: Zschr.); ders., Die Juden und Judengemeinden Böhmens in Vergangenheit und Gegenwart. Ein Sammelwerk, 1934 (abgek.: Gold, Böhmen); ders., Die Juden und Judengemeinden Mährens in Vergangenheit und Gegenwart. Ein Sammelwerk, 1929 (abgek.: Gold, Mähren); Dubnow, Semen Markoyic, Weltgeschichte des jüdischen Volkes, Berlin 1928, Bd. VII, S. 375 f., Bd. VIII S. 30, 278 ff., 288 ff., Bd. IX S. 135 ff.

(Hierhin gehört auch die Arbeit von Ruth Kestenberg-Gladstein, die aber bereits im Vorwort dieser Arbeit aufgeführt ist, dort Anm. 2)

Literaturhinweise für die Geschichte der geistigen Emanzipation Ungarns finden sich in der vorher angegebenen Literatur für die Nachbarländer. Besondere Erwähnung jedoch verdient das Werk von Josef Bergl, Geschichte der ungarischen Juden, Leipzig 1879.

I. Einleitung: Josef II., „le roi philosophe“, – die geistigen Wurzeln der Toleranzgesetzgebung.

Fast alle Reformideen, die Josef II. in seiner Gesetzgebung verwirklichte, werden bereits theoretisch in der philosophischen Literatur Frankreichs erörtert. Vor allem waren es zwei Prinzipien die allgemeinere Verbreitung fanden: Toleranz und Humanität. Diese an sich schwierig zu definierenden Begriffe erwiesen sich aber dennoch als sehr durchschlagend in ihrer sozialen Auswirkung. Es mischten sich hier Begriffe und Vorstellungen, die aus moralphilosophischen Folgerungen eines deistisch-rationalistischen Denksystems resultierten und aus England eingedrungen waren. Als praktische Ergebnisse einer Naturrechtslehre, die sich aus dem Religiösen gelöst hatte und an den kritischen Verstand appellierte, drangen diese Ideen in die Hofgesellschaft ein und fanden so den Weg zum König. Von der damals noch unbestrittenen königlichen Autorität erwartete man nun die Überwindung der überalterten, sinnlos und schädlich gewordenen Ordnung. So entstand das Bild des „roi philosophe“, das Josef II. später in den Augen mancher verkörperte.

Josef II. verschrieb sich jedoch keiner bestimmten Richtung der Aufklärung, zumal er von dem Wert seiner eigenen Meinung viel zu sehr überzeugt war. Auch lehnte er die negative Seite des Rationalismus, die überlieferten Ordnungen und Vorstellungen rein destruktiv gegenüberstand, mit Entschiedenheit ab, da es seinem Wesen entsprach, selbstgestaltend die Belange des Staates mit größter Energie zu verfechten.

Wenn Josef II. auch fast alle Anregungen für seine Reformen von der französischen Aufklärung erhielt, so hat er dennoch immer versucht, in Kenntnis der fundamentalen Unterschiede in den Staatsauffassungen der europäischen Großmächte die für seine Länder spezifischen Aufwendungsformen zu finden.

Die Haupttriebfedern dazu waren sein glühender Patriotismus und eine grenzenlose Hingabe an den Staat.

In einem Bericht von einer Studienreise durch Böhmen schreibt der Kaiser: „Unsere Monarchie ist groß, weitschichtig, von unterschiedlichen Ländern zusammengesetzt. Wenn alle vereinigt mit warmen Herzen und Willen sich die Hände böten, so sehe ich noch die glückseligen Formen vor mir, und ich verzweifle nicht, dass … man dazu gelangen könne.“

Sein Ziel ist es also, die einzelnen Teile der Monarchie, die nach Nationalität und Kultur verschieden waren, zu einem einheitlichen Ganzen zu vereinigen, sie „vollkommen einander zu verbrüdern,“ d.h. aus dem Nebeneinander der Länder ein wirkliches Reich zu schaffen, in dem der gute Wille nach allen Seiten hin gleichmäßig, väterlich und segensreich ausstrahlte.

Josef II. betonte vor allem den sittlich-eudämonistischen Endzweck des Staates und redete der „Glückseligkeit“ der Untertanen das Wort, die aber letztlich nur in dem Wohl der Gesamtheit begründet werden kann.

Aus dieser Haltung heraus muss auch Josefs II. Verhältnis zu den Juden gedeutet werden. Mit dem besten Willen, alle Untertanen zu nützlichen Staatsbürgern zu machen, musste der Kaiser auch notgedrungen mit seinen Reformen an die Juden herankommen.

Die Verfügungen , welche Maria Theresia bezüglich der Juden z.B. in Böhmen getroffen hatte, bezeugen, dass ihre strengen Maßnahmen keineswegs aus Religionshass, sondern aus der teilweise besseren sozialen Stellung der Juden gegenüber den Christen hervorgingen.

Es existieren viele, von Josef II. eigenhändig abgefasste Reskripte, welche nachweisen, dass der Kaiser sich mit der Judenfrage intensiv beschäftigt hat.

Freilich hat er bei seinen Reformbestrebungen nicht das geschichtliche Herkommen und Wesen der Juden beachtet, sondern sie als eines unter den Völkern seiner Länder betrachtet. So äußert er u.a. nach dem Patententwurf über das neue Judensystem über Galizien (vom 19. Mai 1788):

„Ich habe immer diese zahlreiche Judenschaft in meinen Erbländern nicht als die beste Art von Menschen, aber doch als eine Population angesehen, auch selbe nicht unter die Klasse der Produzenten, noch unter jene der besten, noch als Konsumenten gerechnet, so eben nicht als die für den Staat vorteilhaftesten Handelsleute, dennoch aber als solche betrachtet, die sich mit einem sehr kleinen Gewinn begnügen, die schlechtesten Waren in Verkehr setzen und mehr Geld in Umlauf bringen. Aus allem diesem erachte ich also, dass alle für sie bestehenden eigene und nicht für Christen bestehenden Gesetze bis auf sehr wenige ohne weiteres aufgehoben, und dass sie an jene, die für alle meine Untertanen bestimmt sind, gleichfalls verwiesen werden sollen.“

Wie Josef II. sich im einzelnen die Gleichstellung der Juden vor dem Gesetz, vor allem die von ihm erstrebte Eingliederung in die Gemeinschaft der übrigen Völker seiner Monarchie vorstellte, soll im folgenden Gegenstand des Hauptteils dieser Arbeit sein.

II. Die Toleranzpatente – Beginn der Reform Josefs II. für die Judenschaft Böhmen-Mährens

Gleich zu Anfang seiner Regierung (1780) begann Josef II. seine Reformgesetzgebung, in deren Rahmen das Toleranzpatent zu stellen ist. Die Toleranzpatente umfassten eigentlich alle Lebensbereiche:

Verwaltung, Militär, Steuern und Wirtschaft, Gerichts-, Kirchen- und Schulwesen. Aus der Reihe dieser Maßnahmen wiederum ragen als berühmteste die Tolerierung der Nicht­katholiken und die Aufhebung der Leibeigenschaft hervor. Was den Kaiser zu seinen Reformen veranlasste, war wohl die Überzeugung: Unsere Eltern können uns nur den Körper verleihen und daher gibt es keinen Unterschied zwischen einem König, einem Grafen, einem Bürger oder einem Bauern ,und deshalb sind alle Untertanen gleichmäßig zu behandeln.

Es erheben sich nun folgende Fragen: Was besagen die Toleranzpatente und wann fanden sie für welche Gruppen bzw. Länder des Österreichischen Staates Anwendung? Ursprünglich wurde ein kaiserlicher Erlass als Toleranzedikt bezeichnet, der sich auf Lutheraner, Kalvinisten und Orthodoxe bezog und ihnen erlaubte, private Gottesdienste zu besuchen und eigene Schulen einzurichten. Außerdem gewährte der Gesetzgeber gewisse politische und bürgerliche Rechte. Die Veröffentlichung dieses Ediktes fiel auf den 13. Oktober 1781 und war zunächst für alle Nichtkatholiken der Habsburger Monarchie gedacht.

Kurz danach (am 19. Oktober 1781) präzisierte Josef II. den besagten Erlass vom 13. Oktober zunächst für die Juden Böhmens, und am 13. Februar 1782 folgte eine entsprechende Verordnung für Mähren.

Dass Josef II. die Juden tatsächlich in vielen oder sogar den meisten Bereichen in Zusammenhang mit den anderen Nichtkatholiken (s.o.) seines Reiches sah, geht zunächst aus dem gleichen zeitlichen Rahmen hervor, in den die Reformgesetze gestellt wurden. Wenn sie auch gesondert für die einzelnen Länder erlassen wurden, so lässt sich dies wohl durch die formal noch nicht aufgehobenen Sonderverfassungen der einzelnen Länder erklären.

Außer Böhmen und Mähren erhielten zunächst Ungarn (am 31. März 1783), Galizien und die Bukowina, die 1772 nach der ersten Teilung Polens an Österreich gefallen war und am 16. September 1786 offiziell in politischen und administrativen Dingen mit Galizien vereinigt wurde, eine Reformgesetzgebung.

Im Folgenden soll es jedoch nicht genügen, die gesetzgeberischen Maßnahmen Josefs II. für die Judenschaft zu schildern, sondern es wird zu zeigen sein, ob und welche Unterschiede in der Auswirkung der Gesetze auf die einzelnen Länder festzustellen sind.

In Berücksichtigung der Chronologie steht daher die Entwicklung der geistigen Emanzipation der Judenschaft Böhmen-Mährens am Anfang der Betrachtung.

1) Toleranz innerhalb der Gesetze – die Motive Josefs II

Um es vorweg zu nehmen: Die Patente schufen keine völlig neuen Verhältnisse, sondern gewährleisteten lediglich gewisse Erleichterungen (Abschaffen von Bärten, Beseitigung des Ausgehverbots an Feiertagen vor Beendigung der Messe, um kulturelle Veranstaltungen zu besuchen, Aufhebung der Leibmauten, Freigabe bisher verbotener Erwerbszweige).

Diese Erleichterungen besaßen in erster Linie moralischen Charakter und vermochten auch das Selbstgefühl der Juden anzuheben und ihre Stellung außerhalb der jüdischen Gesellschaft aufzuwerten. Von großer Bedeutung hierbei ist nun, dass diese Erleichterungen nur für diejenigen relevant wurden, die bereits eine materiell abgesicherte Existenz besaßen, zumal Begünstigungen hinsichtlich eines möglichen Aufschwungs der jüdischen Allgemeinheit kaum eingetreten waren.

Daher vergrößerte sich kaum der Kreis derer, für die derartige moralische Erleichterungen spürbar wurden. Infolgedessen bildeten sich allmählich zwei moralisch-gesellschaftlich voneinander getrennte Gruppen innerhalb der Judenschaft heraus: Hier einige wenige Ver­mögende, die zu Bildung und Ansehen gelangten, dort die große Masse der armen, mehr oder weniger ungebildeten Juden, die sich den freigegebenen Erwerbszweigen zuwenden konnten oder wollten.

Dass Josef II. sich aber gerade um die Bildungspolitik im allgemeinen verdient gemacht hat und auch Aufklärung und bessere Bildung in die Judenheit seines Reiches hineinzutragen versuchte, bleibt unbestritten.

Jedoch lief die Kulturpolitik des Kaisers darauf hinaus, die Juden den Christen anzunähern, und so musste in den Schulen, die eröffnet werden durften bzw. mussten, in deutscher Sprache unterrichtet werden.

So stehen im Folgenden zunächst die Maßnahmen Josef II. hinsichtlich der Sprachen- bzw. Schulgesetzgebung zur Betrachtung an.

2) Sprachgesetz

Ab 1784 wurde die Anwendung der hebräischen und der hebräisch mit deutsch vermengten sogenannten jüdischen Sprache und Schrift in allen öffentlichen inner- und außergerichtlichen Handlungen verboten und die Anwendung landesüblicher Sprache zur Auflage gemacht. Wenn auch die Landjuden Böhmens und mehr noch in Mähren sich der hebräischen und jüdischen Sprache bis weit ins 19. Jahrhundert hinein bedient haben, so wird deren Anwendung in Urkunden und gerichtsgültigen Dingen immer seltener. Auch die Geschäfts­sprache war ab 1784 die Landessprache, also für Böhmen und Mähren die deutsche Sprache. So entwickelte sich das allgemeine Erlernen der Landessprache – wenn auch von der Regierung nur postuliert – insofern zumindest ebenso folgerichtig wie gleichzeitig eigens jüdische Schulen zu diesem Zweck errichtet wurden.

3) Normalschulwesen – Ezechiel Landau

Man begriff unter dem Terminus Normalschule zunächst alles, was zu dem verbesserten deutschen Schulwesen gehörte.

Hauptfächer: Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen; Religions- und weltliche Geschichte, vaterländische Geographie, Sprach- und Sittenlehre.

Wenn jedoch am 2. Mai 1782 die deutsch-jüdische Hauptschule in Prag feierlich eröffnet wurde, so ist dies nicht ohne einen gewissen Gesinnungswandel auf Seiten maßgeblicher jüdischer Männer zustande gekommen. Noch 1776, als Maria Theresia das Normalinstitut einführen wollte, hatten dieselben Männer „den deutschen Unterricht unter dem Vorwand, dass die Kinder alle Stunden des Tages zu den Gebeten und zum Religionsstudium brauchten“, sich verbeten.

Ohne Zweifel bewirkte das Toleranzpatent diesen Stimmungsumschwung und weiterhin scheint vor allem die Haltung des Frager Oberrabbiners Ezechiel Landau die bedeutsame Wende herbeigeführt zu haben.

Ezechiel Landau (1713 in Opatów – Polen – geboren), wurde auf Grund hervorragender geistiger Befähigung als 20jähriger nach Brody und mit 30 Jahren nach Jampol berufen.

Im Emden-Eibenschitz-Streit gab er ein äußerst scharfsinniges und geradezu diplomatisches Gutachten ab, auf Grund dessen man in Prag auf ihn aufmerksam wurde und ihn zum Prager Oberrabbiner wählte. Er wirkte dort von 1754 bis zu seinem Tode 1793.

Die Bedeutung von Landaus Stellungnahme wird daraus ersichtlich, dass in Mähren, wo dasselbe Toleranzpatent und „Sprachgesetz“ publiziert war wie in Böhmen, der Nikolsburger Chronist Abraham Trebitsch noch im Jahre 1788 dieselbe ablehnende Haltung zur Schule einnimmt, welche die Frager Juden 1776 gezeigt hatten:

Der Glaube der Väter verliert an Respecte durch jeden Befehl, der von Wien kommt, direkte Entstehen sollen Schulen, Anstalten für Ketzer Für Leser und Schreiber und Thoraverletzer. Wir sollen die jüdische Mundart vergessen und unsere Worte grammatisch bemessen.

Jedoch nicht Trebitsch, sondern E. Landau wurde zunächst für die Haltung der böhmischen, dann auch der mährischen Juden maßgebend. Man darf nicht übersehen, dass die positive Einstellung Landaus wesentlich erleichtert wurde durch das vorsichtige, auf Kooperation mit den Juden abzielende Vorgehen der Regierung. Das „Sprachgesetz“ hatte bisher nur den äußeren Ablauf einiger Bereiche des öffentlichen Lebens berührt. Die Gründung der Normalschule jedoch traf offensichtlich den Lebensnerv der traditionellen Gesellschaft.

E. Landau hatte aber diese Schulgründung nicht nur gestattet, sondern sich auch an ihr beteiligt, was für die Entwicklung der Aufklärung in Böhmen und später in Mähren bedeut­sam werden sollte.

Kurz nach dem Erlass des Toleranzpatentes für Böhmen am 19. November 1781 tagte im jüdischen Rathaus eine Kommission jüdischer Würdenträger einschließlich des Ober­rabbiners. Der k.k. Schulrat Ferdinand Kindermann v. Schulstein führte den Vorsitz. Neben organisatorischen Maßnahmen kam man überein, dass die Kinder erst vom elften Lebensjahr an außer Freitag und Samstag „die deutschen Gegenstände“ erlernen sollten. Im Winter sollten die Wochenstunden 5-7, im Sommer 10-12 Stunden betragen. Zu einer Erhöhung dieser knappen Schulstundenzahl wollten sich die jüdischen Vertreter, allen voran E. Landau trotz allen Drängens der Regierung nicht herbeilassen; denn man betrachtete jüdischerseits die Schule als ein gleichsam technisches Vehikel, mit dessen Hilfe man sich das notwendige Elementarwissen aneignen könnte.

Dennoch begannen bald konkrete Vorarbeiten; man bildete Lehrer aus und stellte Lehrbücher zusammen: „Einige Hausinformatoren wurden zur Einholung des Unterrichts in die hiesige Kleinseitner Hauptnormalschule abgeschickt.“

Der k.k. Schulrat v. Schulstein selbst übernahm die Änderung des Lesebuchs, „um, wie es bei Wiener heißt, es für unsere Schulen brauchbar zu machen“. Beim Abdruck wurde ein Korrektor bestellt, der jeden Bogen dem hiesigen Oberrabbiner vorlas und vor der Auflage zur Unterfertigung überreichte. Auch in dieser Hinsicht fassten die Hebräer bezüglich des deutschen Unterricht um so mehr Zutrauen, da sie sich auf das Urteil dieses religiösen Mannes verlassen und versichert sein konnten, dass seinem Auge nicht das geringste, was in Absicht auf das Judentum anstößig wäre, entwischt ist.

So wurde am 2. Mai 1782 die deutsch-jüdische Hauptschule in Prag eröffnet. Diese Eröffnung vollzog sich in großer Feierlichkeit.

Im Folgenden jedoch sei einiges über die Schule selbst und ihre Funktion gesagt. Der Unterricht begann mit den Elementarfächern. Für das Fach Rechnen verpflichtete man den damals bekannten Mathematiker Simon Gunz und fürs Sprachfach Moses Wiener.

Eine erste öffentliche Prüfung fand bereits am 5. September 1782 statt zu Beginn des Winter­kurses. Bald blieb es nicht bei dem ursprünglich vorgesehenen Rahmen einer Elementar­schule, sondern das Lehrprogramm wurde allmählich erweitert: Geographie von Böhmen, praktische Feldmesskunst, Zeichnen, Naturgeschichte sowie kaufmännisches Rechnen; höhere Rechnungsarten, Österreichische Geschichte ergänzten bald den Lehrplan. Auch sollte der bisher vorherrschenden Unbildung der weiblichen Jugend gesteuert werden: Am 5. Oktober 1785 eröffnete man eine Mädchenschule, in der außer elementarem Grundwissen weibliche Handarbeiten von einer eigens bestellten „Industrielehrerin“ gelehrt wurden. Wer diese Schule mit Erfolg absolviert hatte, konnte Lehrer auf dem Lande werden; weiterhin standen ihm noch die Berufe eines Ladendieners „oder gar eines Buchhalters“ offen.

Jedoch ungeachtet des großen Fortschrittes dieser Schuleinrichtung blieb die deutsch-jüdische Schule nur schwach besucht; der Eifer im Schulbesuch nahm sogar noch ab.

Alle Maßnahmen, die eine Behebung dieses Missstandes zum Ziele hatten, blieben auch auf längere Sicht hin erfolglos.

Damit die vorgeschriebene Normallehrart in den jüdischen Schulen auch eingehalten werde, übertrug man der im Lande zuständigen Schulleitung die Aufsicht über die Normalschulen der Juden. Entwürfe von Schul- und Lesebüchern entstanden im Einvernehmen mit den zuständigen jüdischen Kommissionen und bezüglich der Sittenlehre bestimmte Josef II., dass sie im Einklang mit der philosophischen Moral stehen solle (vgl. Einleitung dieser Arbeit). In Beziehung auf Orthographie, Sprachlehre, Geschichte, Geographie und Messkunst durften in den jüdischen Normalschulen jedoch nur die Bücher Anwendung finden, welche auch in den christlichen Schulen zur Verfügung standen. Was aber die jüdische Religion, gottesdienstliche Übungen und Gebräuche der Juden betraf, so wurde jede Einflussnahme hierauf untersagt; man stellte es den Juden jedoch frei, ihre Kinder auch in die allgemeine öffentliche Schule zu schicken und von allen Büchern unter Beobachtung der allgemeinen Zensurvorschriften Gebrauch zu machen. Gesetzlich wurde außerdem bestimmt, die besagten Zensurvorschriften auch bei Druckerzeugnissen zu beachten.

Ein allgemeines Ansteigen der bis dahin geringen Schülerzahl setzte im Jahre 1813 ein. Jedoch darf die Ursache dieses Aufschwungs nicht so sehr in der patriotischen Begeisterung gesehen werde, welche die aufgeklärte Oberschicht des Judentums damals ergriff, sondern der Grund für die steigende Schülerzahl liegt vor allem in der neuen verschärften Prüfungs­ordnung begründet, welche die Regierung 1812 aus Herz Hombergs „Bne Zion“ vorschrieb.

So schickte man jetzt in verstärktem Maße die Waisenhauskinder zum Normalschulunterricht; vielleicht ist hierdurch das Anspringen der Schülerzahl von 161 auf 271 Knaben im Jahre 1813 bedingt. In der Folgezeit stieg die Schülerzahl trotz beständiger Schwankungen und erreichte 1831 die Zahl von 416 Knaben und 199 Mädchen.

Soviel sei zum Aufbau dieser Schule gesagt, welche allmählich zur elementaren Bildungsgrundlage innerhalb der böhmisch-mährischen Judengassen wurde. Die nach dem Prager Vorbild eingerichteten böhmischen und mährischen Trivialschulen haben jedoch gewisse Auswirkungen auf die traditionell-konservative jüdische Gesellschaft ausgeübt, die zum Abschluss dieses Kapitels zusammenfassend betrachtet werden sollen:

Das Normalschulwesen, die erste Voraussetzung für die jüdische Aufklärung, setzte sich in Böhmen-Mähren im Gegensatz zu Galizien (Bukowina) ent­scheidend durch, da die diesbezüglichen Reformen in kluger Rücksichtnahme auf die jüdische Orthodoxie begonnen wurden und da sich im Zusammenhang mit den anderen Regierungsverordnungen (deutsche Geschäftsbücher etc.) das Erlernen profaner Elementarkenntnisse als notwendig erwies.

Die auf Initiative der Regierung hin eingerichteten Schulen führten entgegen ihrer eigentlichen Bestimmung und im Gegensatz zu Deutschland im wesent­lichen nicht zur Assimilation. Es wurden nämlich in diesem Schulzweig keine speziell jüdische Fächer gelehrt. So blieben diese Schulen „Technische Vehikel“ mit dem Zweck, den Schülern die Elementarkenntnisse zu vermitteln. Jedoch so wenig wie diese Schulart der Assimilation unbedingten Vorschub leistete, so wenig bildete sie auch einen Damm gegen die Eingliederungs­versuche, welche nach 1848 der jüdischen Bevölkerung im allgemeinen größere Erleichterungen verschaffen sollten und die Restriktionsgesetze dies­bezüglich in stärkerem Maße abmilderten.

Dieses Schulmodell förderte natürlich in seiner Trennung des spezifisch Jüdischen vom profanen Lernstoff eine religiös neutrale Atmosphäre, in der eine stark betonte Österreichische Gesinnung gedeihen konnte. Dieser Patrio­tismus besaß zunächst eine betont böhmische Ausprägung und bediente sich der deutschen Sprache, was eigentlich auch nicht anders sein konnte, wenn man die Entstehungsart und -zeit der Normalschulen berücksichtigt.

[...]

Ende der Leseprobe aus 63 Seiten

Details

Titel
Josef II. und die geistige Emanzipation des Judentums in den osteuropäischen Ländern des Habsburger Reiches
Untertitel
2. überarbeitete Ausgabe 2016
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Institut für Osteuropakunde an der Johannes Gutenberg - Unversität Mainz)
Note
gut
Autor
Jahr
1970
Seiten
63
Katalognummer
V130724
ISBN (eBook)
9783640364831
ISBN (Buch)
9783656488620
Dateigröße
633 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Josef, Emanzipation, Judentums, Ländern, Habsburger, Reiches, Juden, Judentum, Österreich, Ungarn, Josef II.
Arbeit zitieren
Friedel Hans-Josef Dapprich (Autor:in), 1970, Josef II. und die geistige Emanzipation des Judentums in den osteuropäischen Ländern des Habsburger Reiches, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130724

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