Reglementierung der Sexualität

Frontbordelle und "wilde" Prostitution im Ersten Weltkrieg


Referat (Ausarbeitung), 2003

61 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Textquellenverzeichnis

Einleitende Vorbemerkung zu Fragestellung und Literatur

1 Sexualität als öffentliches Thema: Das Private wird politisch

2 Vom sozialen Phänomen zum militärischen Problem:Entwicklungen im Umgang mit Sexualität und Prostitution
2.1 Ansätze in der Friedenszeit: Reglementierung und Konzessionierung vs. Abolitionismus
2.2 Ansätze im Militär und ihre (geschlechts-) spezifische Ausgestaltung an der Front und im Hinterland während des Krieges

3 Ergebnis: Der Erste Weltkrieg. Verschärfung des Bestehenden oder Katalysator der Reform - Zäsur oder Kontinuität?

4 Anhang
4.1 Quellen
4.2 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zeitgenössische Verlagsankündigungen I

Abbildung 2: Zeitgenössische Verlagsankündigungen II

Abbildung 3: Zeitgenössische Verlagsankündigungen III

Abbildung 4: »Liebe in Feldgrau« I

Abbildung 5: »Liebe in Feldgrau« II

Abbildung 6: »Liebe in Feldgrau« III

Abbildung 7: Wilna: Die reguläre Untersuchung der Prostituierten

Abbildung 8: Mobiles Feld-»Freudenhaus« für Offiziere

Abbildung 9: Preisverzeichnis eines Kriegsbordells

Abbildung 10: „Nur für deutsche Soldaten“

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: In den Krankenhäusern des Deutschen Reiches eingegangene Fälle

Tabelle 2: EinwohnerInnen wg. venerischer Krankheit in ärztlicher Behandlung (nach Geschlecht/Gesamt: auf je 100.000). Tagesstichprobe am 30.04.1900 in Preußen

Textquellenverzeichnis

Text 1: Bloch, Iwan. Die Prostitution (1912)

Text 2: Troll-Borostyáni, Irma. Lieb Mütterchens Sorge (1900)

Text 3: Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich

Text 4: Berliner Polizeivorschrift von 1902

Text 5: Frapan-Akunian, Ilse. Die Retter der Moral (1905)

Text 6: Lombroso, Cesare; Ferrerò, Gugliemo. Die geborene Prostituierte (1894)

Text 7: Jerusalem, Else. Salon Goldscheider (1909)

Text 8 Pappritz, Anna Herrenmoral (1903)

Text 9: Blaschko, Alfred Der Wiener Kuppeleiprozeß (1906)

Text 10: Panizza, Oskar. Prostitution (1892)

Einleitende Vorbemerkung zu Fragestellung und Literatur

Diese Arbeit wird sich mit der Fragestellung »Reglementierung der Sexualität: Frontbordelle und „wilde" Prostitution« im Ersten Weltkrieg als einer Facette des »Lebens im Schatten beider Weltkriege«1 auseinandersetzen. Vornehmlich prob­lemorientiert soll dabei vor allem der erste Aspekt - die Reglementierung der Sexualität - im Vordergrund stehen, die allgemeinen Bedingungen unter denen Se­xualität zu jener Zeit stattfindet. Problemorientiert deshalb, weil es nicht um isolierte Faktizität, sondern um Darstellung von Tendenzen im Kontext einer spezifischen gesellschaftlichen Ordnung mit dem Versuch einer Bewertung gehen soll - keines­falls zufällig ist in der Fragestellung von »reglementierter Sexualität« und nicht bloß der Prostitution die Rede.

Werden die nachfolgenden Ausführungen in diesem Sinne entgrenzt und greifen sie zumindest eingangs bis auf die Anfänge der Aufklärung Ende des 17. Jahrhunderts zurück, so sollen sie jedoch bereits zu Beginn soweit eingeschränkt werden, als allein der Komplex der Heterosexualität behandelt werden wird. Dies liegt zum einen am zur Bescheidung auffordernden Rahmen einer Referatsausarbeitung, zum ande­ren schweigt die ohnehin recht „übersichtliche" Literatur sich beispielsweise zur Homoerotik fast durchgängig aus.2 Häufig tangiert sie im Allgemeinen das Thema dieser Arbeit nur unter anderen Fragestellungen oder engt diese fachspezifisch ein.3 Die Zuschreibung eines Quellencharakters literarischer Beiträge jener Zeit und ent­sprechend deren Einbeziehung4 fußt auf der generellen Annahme spezifischer, über eine Abbildfunktion der Wirklichkeit hinausgehender Wahrhaftigkeit der Kunst und bietet zugleich eine Möglichkeit empathisch Einblicke in Mentalitäten zu erhalten.

Zu Begriff und Form der »Prostitution« - als bei aller Relativierung dennoch zentra­lem Topos - soll nur vorweggenommen sein, dass diese üblicherweise als Negation der »Einehe« zu jener in einem abhängigen Verhältnis steht und daher immer auch Elemente einer Entsprechung beinhaltet. Erneut trägt die Formulierung der »reg­lementierten Sexualität« diesem Umstand in zutreffender Weise - zumin­dest für die bürgerliche Gesellschaft im Deutschen Reich der Jahrhundertwende, dem Wilhelminismus - Rechnung.

Zunächst ausgeführt werden soll die Soziogenese des spezifischen Sprechens über und Umganges mit Sexualität mit der Darstellung verschiedener Motive und Interes­senlagen einzelner gesellschaftlicher Gruppen. Daran anschließend werden die jeweiligen konkreten Ansätze in (Zivil-) Gesellschaft der Friedenszeit und im Militär, sowie ihre Metamorphosen unter den veränderten Bedingungen des Ersten Welt­krieges skizziert. Ein kurzes Ergebnis soll dabei den Ertrag unter der Fragestellung nach Kontinuität oder Wandel zusammenfassen.

1 Sexualität als öffentliches Thema:Das Private wird politisch

Die für die Jahrhundertwende festzustellende, »klinisch rein« modifizierte Rückkehr des Themas »Sexualität« aus Unsichtbarkeit und Verdrängung in den breiteren öf­fentlichen Diskurs5 steht in mehrfacher Hinsicht, wie noch gezeigt werden soll, im Kontext (der Dialektik) der Aufklärung und der mit ihr eng verbundenen politischen und ökonomischen Emanzipation des Bürgertums. Als anschauliche Beispiele der öffentlichen und unzweideutigen Präsenz von Abhandlungen über Sexualität sei auf die im Anhang dokumentierten Verlagsankündigungen (allerdings 1919, 1930) so­wie das BLOCH-Exzerpt verwiesen.6

Rationalisierung der gesellschaftlichen Produktion und sittliche Zäsur. Etab­liert sich zunächst im ausgehenden 18. und verstärkt im 19. Jahrhundert die Tren­nung von »Öffentlichem« und »Privatem« - als lebensweltliche Bezugspunkte von Erwerbs- und Hausarbeit -, so bildet diese hierin die sozioökonomische Basis einer in ihrem polarem Verständnis historisch neuen Geschlechterdualität von »Mann« und »Frau« mit einer eindeutigen und exklusiven Zuordnung der jeweiligen Wir­kungsbereiche. Die mit der Industrialisierung einher gehende Urbanisierung und der damit verbundene Wandel der sozialen und ökonomischen Beziehungen führen zur Auflösung der traditionellen Zusammenhänge des »Hauses« als - nicht im biologi­schen Sinne - familialer Produktions- und Lebensgemeinschaft. Analog zur infolge der Rationalisierung der Produktionsverhältnisse entstehenden gesellschaftlichen Arbeitsteilung entwickelt sich eine geschlechtsspezifische, die - idealiter - der Frau die Rolle der »Hausfrau und Mutter« zuweist. Sie, die Frau nämlich, organisiert den nun reinen Konsumhaushalt und ist darin für die materiale, biologische aber auch emotionale Reproduktion der Arbeitskraft verantwortlich:

Die moderne Familie ist als eine Begleiterscheinung der Industriegesell­schaft entstanden. Privatheit, Intimität und die heute üblichen Geschlechter­rollenklischees stammen aus dem 19. Jahrhundert.7

Der Staat als sexualethischer Erbe der Kirche. Die „»innerweltliche Askese«“ als konstitutives Merkmal des von Weber beschriebenen „»Geist[es]« des Kapitalis­mus“8 umfasst als Distinktion zur Frivolität des Adels und zur »Sittenlosigkeit« in den »niederen Ständen« auch den Bereich der Sexualität mit der Erwartungshaltung von Trieb- bzw. Affektkontrolle. Als Erbe der Kirchen, beispielsweise in Fragen des Eherechts, institutionalisiert der bürgerliche Staat - trotz der Konflikte im Kultur­kampf - entsprechend vor allem die Wert- und Ordnungsvorstellungen der christli­chen Sexualmoral. Er perpetuiert aber darin nicht nur deren wirkungsgeschichtlich relevanten Annahmen einer Subordination unter den Mann oder einer intellektuellen und moralischen Inferiorität »der Frau«, sondern verhilft diesem Verständnis nach einem relativen Bedeutungsverlust der Kirchen seit dem aufgeklärtem Absolutismus im allgemeinen Anspruch der Gesetze - und der wachsenden Potenz ihrer Durch­setzung - zu einer weitaus machtvolleren Restauration.9 Pointiert und frei von Be­troffenheit kann Hirschfeld die Inhalte der bürgerlichen Sexualmoral zusammen­fassen:

Im Mittelpunkt dieser neuen Gesellschaftsmoral [...] steht das kapitalistische Eigentum und alle aus diesem abgeleiteten Sittenbegriffe und Tugenden. Als

solche gelten der siegreichen Bourgeoisie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, einfache Lebensführung, weitgehende Kommerzialisierung aller Lebensver­hältnisse, Unverletzlichkeit des durch die Ehe institutionell geregelten eroti­schen Besitzrechtes auf die Frau und die daraus erwachsende Heiligkeit der Ehe selbst, Verpönung jedes außerehelichen Geschlechtsverkehrs insbe­sondere für die Frau, deren Sexualität ja gerade das Eigentum des Mannes und die Tauschware für die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes darstellt,und die Schaffung eines Sicherheitsventils für den als unbezwingbar be-zeichneten Geschlechtstrieb des Mannes in der Prostitution.10

Im »Prozess der Zivilisation« gibt es aber, noch vor dem religiösen oder politischen,nach Elias sozialpsychologisch den zunehmenden

Zwang, der den Erwachsenen [...] zur Intimisierung aller und ganz beson­ders der sexuellen Triebäußerungen auferlegt ist, ferner den »Bann des Schweigens«, [...] die Belastung der meisten Worte, die auf das Triebleben Bezug haben, Symbol der seelischen Belastung, das alles baut eine relativ sehr dichte Mauer der Heimlichkeit [...]. Es sind die soziogenen Verdrän­gungen in ihnen, die dem Sprechen [über Sexualität] Widerstand leisten.11

Anspruch und Wirklichkeit. Während also die kulturelle Hegemonie des Bürger­tums zur öffentlichen Prüderie mit dem Ausfluss einer Familienideologie führt, die in der 2. Hälfte des 19. Jahrhundert vor allem im viktorianischen England und dem wilhelminischen Deutschland ihren Höhepunkt findet und Sexualität tabuiert, privati­siert und (in der Reduktion auf Fortpflanzung) funktionalisiert, stellt sich die soziale und sexuelle Realität der überwiegenden Bevölkerungsteile gegenteilig dar. Auch die auf tatsächlicher Betroffenheit beruhenden oder diese antizipierenden Deklas­sierungsängste der bürgerlichen Mittelschichten tragen zum Phänomen sinkender Geburtenzahlen, immer weniger und späterer Eheschließungen und einer steigen­den Zahl von Ehescheidungen bei - das eigene Familienideal ist schlicht nicht mehr (bzw. noch nicht) finanzierbar. Die Masse der proletarischen Bevölkerung ist von vorneherein bar der materiellen Voraussetzungen.12 Ihre Verelendung zwingt sie in Bedingungen, die durch Mangel, Abhängigkeit und Beengtheit gekennzeichnet sind. Das »Schlaf-« und »Kostgängerwesen« beispielsweise ist eine übliche Wohnform, bei der kostbarer »Freiraum« der (Einzimmer-) Haushalte Dritten entgeltlich zur Ver-fügung gestellt wird. »Intimität«, als Kategorie der ohnedies nicht als eigener An­spruch formulierten bürgerlichen Moral13, wird zur Farce:

So ist eine Reihe von Gründen vorstellbar, die zu sexuellen Beziehungen zwischen Arbeiterfrauen und Kostgängern geführt haben können: eine ge­wisse Gleichgültigkeit der Bedeutung der »Liebe« gegenüber genauso wie die Aussicht, der Kostgänger würde sich im Hause ein wenig nützlich ma­chen, den Kindern mal ein Geschenk mitbringen oder in Hungerzeiten sein dann relativ reichlicheres Geld mit der Wirtsfamilie teilen. Mag auch Zunei­gung und Sympathie, die Lust an der Lust, im Spiel gewesen sein, so doch wahrscheinlich häufiger das unbeteiligte, oft auch brutale oder sogar ver­zweifelte Greifen nach dem Fleisch eines anderen Menschen, um etwas Le­bendiges zu spüren.14

»Großstadt« als Sujet der Kritik an der Moderne. Im Fokus der durch die tiefgrei­fenden gesellschaftlichen Veränderungen im Zuge der Industrialisierung angesto­ßenen (konservativen) »Kultur-« und »Fortschrittskritik«, die die Entwicklungen der Großstädte als Ausdruck einer zivilisatorischen Degeneration mit einem anti­modernistischen und romantisierten Bild der »natürlichen« ländlichen Sozialstruktu­ren kontrastiert, liegt vor allem die rapide ansteigende Zahl vielfältiger sexueller Dienstleistungen (Prostitution) und Ausdrucksformen (»Perversionen«). In diesem Zusammenhang verweist Omran am Beispiel der bürgerlichen Frauenbewegung auf die latent und manifest antisemitischen Konnotationen solcher »Großstadtdiskur­se«.15

Das staatliche Interesse an der Sexualität: Bevölkerungspolitik. Die enormen sozialen und ökonomischen Widersprüche und die demographische Deformation eines »Frauenüberschusses«16 in den westeuropäischen Industriestaaten machen die politische Relevanz der »Sexualität« evident: Es

[...] entsteht ein politischer, ökonomischer und technischer Anreiz, vom Sex zu sprechen. Und das [...] in Form von Analyse, Buchführung, Klassifizie-rung und Spezifizierung, in Form quantitativer oder kausaler Untersuchun­gen. [...] Die Regierungen entdecken, daß sie es nicht nur mit Untertanen [...], sondern mit einer «Bevölkerung» mit spezifischen Problemen und eige­nen Variablen zu tun haben wie Geburtenrate, Sterblichkeit, Lebensdauer, Fruchtbarkeit, Gesundheitszustand, Krankheitshäufigkeit, Ernährungsweise und Wohnverhältnissen [...].17

Von Interesse ist die »Sexualität« der Bevölkerung für den bürgerlichen Staat und seine Eliten nicht nur zur Aufrechterhaltung der diffusen »sittlichen« Ordnung, son­dern auch zur eigenen Bestandssicherung. Es gilt abstrakt der die - angesichts des schwelenden und manifesten Klassenkampfes existenziellen - Berechenbarkeit und Kontrolle der (proletarischen) Bevölkerung subversiv unterlaufenden und daher als Bedrohung erscheinenden chaotischen Libido restriktiv zu begegnen. Konkret spie­len unter anderem auch bevölkerungspolitische Interessen im Schatten des Imperia­lismus, die Sicherung des Arbeitskräftepotentials und der Wehrkraft eine Rolle.18

Das neue Frauenbild und Sexualität als Bedrohung. Zwar in Bezug auf Frei­korps-Offiziere, deren Denkwirklichkeiten aber wie kaum andere vom Geiste des Wilhelminismus geprägt sind und daher hier von Belang, konstatiert Theweleit

[...] sie [die Offiziere, d. A.] konstruieren ein Frauenbild der Höhe (»weiße Gräfin«), das sie anbeten, das asexuell sein muß; sie verfolgen die Sexuali­tät der »niederen« Frau in der Proletarierin, der Kommunistin, der Jüdin (=Huren) durch Prostituierung und Ermordung, und sie erhalten den Mangel in der Beziehung zu den eigenen (kindererzeugend asexuellen) Frauen auf­recht, indem sie sie aus den gesellschaftlichen Produktionen und aus ihren »Bünden« heraushalten (namenlose Ehefrau). Diese Unterdrückungsfor-men: Anbetung, Tötung, Nutzbarmachung gehören zusammen.19

Hier finden sich die oben beschriebenen Aspekte wieder: die Tendenz zur »Privati­sierung« von Frauen, die wachsende Suspektabilität von Sexualität und die Ambiva­lenz der monogamen Ehe, die im Maße ihrer Institutionalisierung zugleich auch im­mer ihre Negation - als eine Form, neben Konkubinat und so genannten Verhältnis­sen: die Prostitution - enthält. In der vermeintlichen Bedrohung durch die Sexualität der Proletarierin ist die Konnotation mit »Sozialdemokratie« angedeutet, in der Gleichsetzung von Jüdin und Hure der antisemitische Unterton in den Abwehrdis­kursen (des »Fremden«) jener Zeit. Nur in der radikalen Differenz der »Klassen« kann für die bürgerlichen Männer die als Bedrohung erfahrene Sexualität von der »reinen« Liebe, der sehnsüchtigen Verehrung abgespalten werden,

[...] in den rational vergesellschafteten Legitimationen und Formen der „Ven­tilsitte“ Prostitution [bekommt] [...] „außereheliche Sexualität“ [...] stabili-sierende Funktionen.20

Eine zeitgenössische Kritik klagt an:

Schlägt niemand das soziale Gewissen angesichts der Selbstverständlich­keit, mit der so manche Männer der höheren Gesellschaftskreise Beziehun­gen anknüpfen mit Mädchen der unteren Klassen, Beziehungen, die vom Mann von vorneherein als flüchtiges Liebesabenteuer gedacht sind, das Mädchen aber Ehre, Ansehen, Stellung und mehr kosten können, dieselben Männer, die jeden sogenannten „Fehltritt“ ihrer Schwester oder Familienan­gehörigen an dem schuldigen Standesgenossen mit der Pistole rächen zu müssen glauben?!21

Wissenschaft als Begründerin der Sozialtechnik. Ob »weiße« (Gräfin) oder »ro­te« (Proletarierin) Frau, gemeinsam ist beiden ihre Objektivierung durch ein Frauen­bild als Dispositiv ihrer Wahrnehmung. Das Subjekt der o. g. »Analyse« und »Unter­suchung« ist die moderne Wissenschaft, die unter dem Vorzeichen der aufgeklärten »Rationalität« Sexualität entdämonisiert und systematisiert.

Unsere Zivilisation besitzt, zumindest auf den ersten Blick, keine »ars erotica«. Dafür ist sie freilich die einzige, die eine »scientia sexualis« be­treibt.22

Die ausdifferenzierten Disziplinen, allen voran die Medizin, benennen abweichendes Verhalten von der Norm (der heterosexuell-monogamen Ehe). Das »Perverse« ist nicht mehr abzustrafende Handlung, sondern der oder die »Perverse« wird zum Individuum sui generis - die neu gefundene Nüchternheit überführt das gut/richtig oder böse/falsch der Moral und der Gesetze in »objektive« Kategorien von wahr und falsch. 23 Gegen die vordergründige Repression kommt es zur diskursiven Explosion. Der Begriff »(Homo-)Sexualität« selbst entsteht bezeichnenderweise - als Fachter­minus im deutschen Sprachraum - erst am Anfang des 19. Jahrhunderts.24

Geschlechtskrankheiten [sind] nicht mehr allein privates Schicksal, sie [wer­den] auch nicht mehr als »gerechte« Strafe für »sündiges« Verhalten gewer­tet, sondern man [sieht] ihre Verbreitung als ein Problem, das Staat und Ge­sellschaft gleichermaßen [betrifft] und [definiert] damit ein neues Feld gesundheitspolitischen Eingreifens.25

Mit den Erkenntnissen der Pathologie, die den sozialen Kontext bei der Ausbreitung von (Geschlechts-) Krankheiten zu Tage treten lassen, verlagert sich der ordnungs­politisch-polizeiliche Schwerpunkt im staatlichen Instrumentarium des Umgangs mit »Sexualität« und »Prostitution« hin zu ihrer Medikalisierung.26

Ambivalenz des öffentlichen Sexualitätsdiskurses. Neben den unbestreitbaren positiven Effekten für die Betroffenen, beispielsweise für venerisch Kranke das mit der Anerkennung als Kranke zur Jahrhundertwende verbundene Recht auf Heilung und mit der Entwicklung von »Salvarsan« auch zunehmende therapeutische Erfol­ge27, führt die akademische Institutionalisierung von »Sozial-« und »Rassenhygie­ne« auch zu einer weitreichenden Kontrolle, die das »Private« als Schutzraum auf­bricht und die Verantwortung für den eigenen Körper an »ExpertInnen« delegiert:

In Begriffen der Unterdrückung gefasst, erscheinen die Dinge mehrdeutig.

So etwa sieht es nach Milde aus, denkt man daran, wie beträchtlich sich die Gesetzesstrenge gegenüber sexuellen Vergehen im Lauf des 19. Jahrhunderts gemildert hat und wie oft die Justiz solche Fälle zugunsten der Medizin aus den Händen gegeben hat. Umgekehrt sieht es nach einer gerisseneren Version der alten Härte aus, denkt man an alle von Pädagogik und Therapeutik eingesetzten Kontrollinstanzen und Überwachungsmecha­nismen. Es kann schon sein, daß die Intervention der Kirche in die eheliche Sexualität und die Ablehnung des »Betruges« an der Natur seit zweihundert Jahren viel von ihrem Nachdruck verloren haben. Dafür ist allerdings jetzt die Medizin gewaltsam in die Lüste des Paares eingedrungen: sie hat eine ganze organische, funktionelle oder geistige Pathologie erfunden, die an­geblich aus den »unvollständigen« sexuellen Praktiken hervorgeht; sie hat mit großer Sorgfalt alle damit verbundenen Lüste bestimmt und in die »Ent­wicklung« und die »Störungen« des Trieblebens eingereiht. Sie hat ihre Verwaltung übernommen.28

Die »phänotypische« (sexuelle) Freiheit und Freizügigkeit ist tatsächlich nur „im Rahmen einer automatischen, als Gewohnheit angezüchteten Bindung und Umfor­mung der Affekte sehr hohen Grades“ gegeben, denn

[n]ur in einer Gesellschaft, in der ein hohes Maß von Zurückhaltung zur Selbstverständlichkeit geworden ist können sich [,..][Gebräuche] von solcher Art, und - gemessen an vorangehenden Phasen - solcher Freiheit entfal-ten.29

2 Vom sozialen Phänomen zum militärischen Problem: Entwicklungen im Umgang mit Sexualität und Prostitution

2.1 Ansätze in der Friedenszeit: Reglementierung und Konzessionierung vs. Abolitionismus

Gelegenheitsprostitution als Begleiterscheinung der Industrialisierung. Infolge des in 1. bereits dargestellten umfassenden Strukturwandels wird Prostitution - vor allem junger Frauen - im (ausgehenden) 19.Jahrhundert zum (wahrgenommenen) Massenphänomen.30 Neben den »traditionellen« »Karrieren« von weiblichen Haus­bediensteten, die mitunter nach sexuellen Übergriffen ihrer »Herr-schaften« schwanger und entlassen wurden und durch soziale Diskriminierung ihrer - in Kon­sequenz der zölibatären Struktur ihrer Tätigkeit - unehelichen Mutterschaft gezwun­gen sind, ihren Lebensunterhalt in den Schattenökonomien am Rande der Gesell­schaft zu verdienen, werben nun auch einschlägige private »Arbeitsvermittlungsstel­len« vermehrt um junge Frauen, die aus ländlichen Gebieten kommend durch die Verarmung ihrer (mittelständischen) Familien in der Stadtflucht die einzige Möglich­keit zum notwendig gewordenen eigenen Erwerb sehen, und nutzen deren Naivität und Unsicherheit, um sie einem Milieu zuzuführen, dessen Eigendynamik die Auf­nahme einer »seriösen« Tätigkeit faktisch ausschließt. Die bekannte Form der hauptberuflichen Prostitution, die sich so etwa aus ehemaligen oder »potentiellen« Dienstmädchen rekrutiert31, wird ergänzt um die neue der nebenberuflichen. Dieser gehen jene Frauen nach, deren Entlohnung an der Grenze des Existenzminimums liegt, so beispielsweise Fabrik- oder Heimarbeiterinnen, es gibt aber auch Frauen­berufsprofile, deren Ausgestaltung die Gelegenheitsprostitution regelrecht nahe le­gen. Verkäuferinnen sind über den Konnex der »Ware« und der »Dienstleistung« ideell und in der Konfrontation zwischen den Klassen in einem Warenhaus funktio­nal »verfügbar«, zumal sie in Habitus und Kleidung bürgerlich attribuiert sind, ohne tatsächlich die ehrbare (= asexuelle) »Höhere Tochter« zu sein. Eher material be­gründet ist die Prostitution bei anderen Tätigkeiten. Kellnerinnen arbeiten fast durchgängig ohne festen Lohn, sie sind von Trinkgeldern und anderen »Zuwendun-gen« ihrer Kundschaft abhängig. Vergleichbar ist die finanzielle Situation von weibli­chen Kirmesangestellten, Schauspielerinnen, »Chor-« oder »Ballettmädchen«.32 Bebel weiß noch:

Aber auch die höheren Klassen liefern ihr Kontingent zur Prostitution, nur ist es nicht die Not, sondern Verführung und Neigung zu einem leichtfertigen Leben, zu Putz und Vergnügungen.33

Und erbringt zugleich einen Beleg der zweifelhaften kleinbürgerlichen Provenienz subtextueller sozialdemokratischer Moral- und Geschlechtervorstellungen.

Problematik der (zeitgenössischen) Statistik. Zahlen, die das Ausmaß der Prosti­tution empirisch zuverlässig quantifizieren könnten, stehen nicht zur Verfügung. Es liegt zum einen in der Natur des von Diskriminierung und Repression bedrohten Gegenstandes (und seiner Ausbeutungsinteressen) begründet, sich einer Betrach­tung von außen zu entziehen, sodass die Angaben über polizeilich erfasste sexuelle Dienstleisterinnen nur als Minimum orientieren, zum anderen produziert diese Er­fassungspraxis selbst eine äußerst problematische (weil inflationäre) Kategorie der »Prostituierten«, sodass wiederum von einer tatsächlich niedrigeren Zahl auszuge­hen ist - gleiches gilt für die Schätzungen von so genannten »Dunkelziffern«.34 Auf diese Aspekte soll weiter unten noch näher eingegangen werden.

Bei Bebel finden sich - z. T. selbst unter o. g. Vorbehalten relativierte (und etwas zusammenhangslos, was auch auf die Schwierigkeit der Datenlage hinweist) - nachstehende Zahlen35: In Paris gibt es 1852 217 Bordelle, 1892 noch 60 - mit 600 bis 700 Prostituierten - und 1900 42. Eine Untersuchung des Munizipalrates von 1889 gibt allerdings insgesamt 120.000 Frauen an, die sich prostituieren, der Poli­zeipräfekt geht (um 1908) von 6.000 eingeschriebenen und 70.000 »heimlichen« aus. Die disparaten Angaben über »offizielle«, d. h. registrierte und - in Frankreich - auch in »öffentlichen Häusern« staatlich organisierte und überwachte Prostituierte36, »eingeschriebene«, d. h. polizeilich bekannte und kontrollierte, und Schätzungen über die Zahl »heimlicher« oder »wilder« (Gelegenheits-) Prostituierter (von 1871 bis 1903 werden 150.000 eingesperrt und 725.000 Frauen sistiert, allein 1906 56.196) zeigen bei nominellem Rückgang der kontrollierten Frauen eine vielfach größere (und offensichtlich ansteigende) Zahl tatsächlich tätiger und sich dem staat­lichen Zugriff entziehender.

Auch für Berlin bestätigt sich dieser Eindruck. 1886 sind 3.006 Frauen als Prostitu­ierte eingeschrieben, 1890 4.039, 1893 4.663, 1897 5.098, 1899 4.544 und 1905 3.287. Dass die Zahlen über das tatsächliche Ausmaß täuschen, legen die wesent­lich höheren der Sistierten nahe: 1881 10.878, 1890 16.605, 1896 26.703, 1897 22.915. Das Verhältnis der eingeschriebenen zu den heimlichen Prostituierten gibt Bebel mit 1 zu 5 bis 10 an.37 Während zwischen 1859 und 1871 die Berliner Bevöl­kerung um rund 150 % wächst, verdoppelt sich hingegen in etwa die Zahl der Prosti­tuierten.

Ebenso steigt in Hamburg, wo - im Gegensatz zur Reichshauptstadt - die Prostitu­tion in offiziellen Bordellen organisiert ist, also vermeintlich legitimiert ausgeübt wer­den kann, die »wilde« Prostitution, wie die Angaben über Festnahmen belegen (1870: 1142; 1900: 2401)38 - zur Problematik der Kontrollierbarkeit sind diese Zah­len mit dem Personalbestand der Hamburger Sittenpolizei zu vergleichen: 1888 sind gerade 8, 1898 14 und kurz vor Kriegsbeginn immerhin 46 Beamte zuständig.39 Die Schätzungen für ganz Deutschland belaufen sich auf tatsächlich 100.000 bis 200.000 im ausgehenden 19.Jahrhundert bis zu 330.000 Prostituierte kurz vor dem Ersten Weltkrieg.40

Das System der Reglementierung der Prostitution. Als ordnungspolizeiliche und gesundheitspolitische Maßnahme wird im Deutschen Reich mit dem § 361.6 des Reichsstrafgesetzbuches vom 15.05.1871 nur der Verstoß einer Prostituierten ge-gen polizeiliche Anordnungen für strafbar erklärt, eine Novellierung ergänzt 1876 noch die strafrechtliche Verfolgung von nicht polizeilich in Listen erfasster, d. h. (an-) gemeldeter Ausübung von Prostitution.41 Man vollzieht damit rechtlich auf der Ebene des neuen Nationalstaats auch im Deutschen Reich eine Entwicklung, die ähnlich bereits 1802 in Frankreich und in England zwischen 1864 und 1869 einsetzte. Die scheinbare Progressivität der Permissivität, die in der prinzipiellen »Anerkennung« vordergründig liegt, täuscht aber bei näherer Betrachtung der Genese des juristi­schen Umgangs mit Prostitution über die, vor allem für die Prostituierten, vormals entschieden günstigere Situation hinweg.

Im Gegensatz zur Antike, bis zu der das Konzept der staatlichen Regulierung zu­rückzuverfolgen ist, kommt es erst seit dem 15. Jahrhundert zur Erweiterung um »hygienische« Motive - das charakteristische Moment der Reglementierungssyste­me im 19. Jahrhundert ist nun neben dem quantitativen, beispielsweise medizini­schen Fortschritt, der zunehmend Einblicke in Wirkungszusammenhänge bei der Verbreitung und Behandlung von Geschlechtskrankheiten gewinnt, auch qualitativ distinkt, im scientistischen Glauben einer methodologisch naturwissenschaftlichen Sozialtechnik, für die die Menschen, die sie betrifft, nur Objekte sind, an denen sich »objektive« Gesetze der Gesellschaft vollziehen. Historisch durchgängig ist - trotz der entscheidenden Differenzen - aber immer die exklusive Anwendung der Be­stimmungen auf die Prostituierten (und nicht etwa auf die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmenden Männer), weshalb die spätere gesundheitspolitische und sozialhygienische Legitimation von der faktischen Kontinuität der Anerkennung und Förderung der »sauberen« männlichen Verfügung über den weiblichen Körper kon­terkariert wird.42

Im Mittelalter zählt Prostitution, vergleichbar beispielsweise mit dem des Henkers, noch zu den »unehrlichen Gewerben«, die zwar sozial geächtet und (beispielsweise über eine gesonderte Kleiderordnung) stigmatisiert sind, aber als notwendige Institu­tion über eine rationale Rechtssicherheit und „ihren festen Platz im Gemeinwesen“43 verfügen. Die »Frauenhäuser« werden unmittelbar von den Städten oder durch Pacht offiziell betrieben; Rechte, Pflichten und Preise sind in »Frauenhausordnun-gen« festgesetzt. Auch im 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts wird an dem Ver­ständnis eines Gewerbes festgehalten und aus pragmatischen Beweggründen die offene Konzessionierung praktiziert: BordellbetreiberInnen lassen sich und die Pros­tituierten registrieren und unterliegen (gewerbe-) polizeilicher und gesundheitlicher Aufsicht (bis hin zur Unterzeichnung der Arbeitsverträge auf der Polizeistation) - allerdings vollzieht sich bereits hier ein richtungweisender Wandel in der Integration der »Gewerbsunzucht« in das Strafrecht und durch Überlegungen, die Vergabe von Konzessionen auslaufen zu lassen. Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzt sich, zunächst im Preußischen (1851), dann im Reichsstrafgesetzbuch (1871), im sittlichen Vorwurf staatlicher Förderung in der pragmatischen Praxis die rein strafrechtliche Handhabe gegen Prostitution durch. Sie ist nun allenfalls geduldet und zwar ohne gewerbliche Bestimmung oder Aufsicht, ohne Rechtssicherheit, ab­hängig von der Willkür der individuellen Auslegung der jeweiligen Politik der Polizei; ihr Status ist durch die Unbestimmtheit der im Paragraphen genannten »polizeili­chen Anordnungen« hochgradig prekär, zumal die ebenfalls nur noch geduldeten Bordelle und »Kuppelei« nun rein privatwirtschaftlich, profitorientiert und außerhalb gesellschaftlicher Kontrolle betrieben werden.44

Faktisch unter den Auflagen, die mit der Einschreibung einher gehen, geduldet oder kriminalisiert, so die sie betreibenden Frauen sich dieser entziehen, steht die Prosti­tution aber vermittels des so genannten Kuppelei-Paragraphen §180 RStGB, der die Bereitstellung von Örtlichkeiten zur »Unzucht« ahndet, im Widerspruch zum Gesetz.

Welche Widersprüche! Auf der einen Seite erkennt der Staat offiziell an: die Prostitution ist notwendig, auf der anderen verfolgt und bestraft er die Prosti­tuierten und die Kuppelei. [...] Mit anderen Worten, unsere mit ihrer Sittlich­keit, ihrer Religiosität, ihrer Zivilisation und Kultur sich brüstende Gesell­schaft muß dulden, daß Sittenlosigkeit und Korruption wie schleichendes Gift ihren Körper durchwühlen.45

Hier zeigt sich bei BEBEL nicht nur eine ihn auszeichnende Sensibilität für soziale Missstände, sondern eben auch das von der Sozialdemokratie, für die die Sozialhy­giene geneigtes Instrument zur Untermauerung ihrer politischen Forderungen war (Kausalität der sozialen Situation), geteilte, zeitgenössische organische Gesell­schaftsverständnis.

[...]


1 In Anspielung auf den Seminartitel.

2 Dagegen widmen die hier herangezogenen zeitgenössischen Standardwerke zu Sexualität und Sittlichkeit des frühen 20. Jahrhunderts, BLOCH und HIRSCHFELD, umfangreiche Teile ihrer Werke dem „Panoptikum der Paraphilien“; vgl. dazu aber v. a.Kapitel 1. dieser Arbeit, S. 4ff.

3 So beschäftigt sich DANIEL mit »Arbeiterfrauen in der Kriegsgesellschaft«. HERVÉ, OMRAN, SCHMACKPFEIFFER und andere, beispielsweise die Beiträge der ARIADNE, behandeln Aspekte der »Frauenbewegung(en)« und SAUERTEIG medizingeschichtlich »Geschlechtskrankheiten und Gesundheitspolitik in Deutschland im 19. und frühen 20. Jahrhundert«.

4 Vgl. Beispiele aus SCHMIDT (Hg.) Gebuchte Lust 1996 im Anhang, S. 37-51.

5 Vgl. nachfolgend v. a. Foucault Wille zum Wissen 2003 ; Leyrer Sexualität 2000; Sauerteig Krankheit 1999; Hervé Frauenbewegung 19986; Bebel Frau 1929 19943; Schmackpfeiffer Frauenbewegung 1989.

6 Vgl. die zeitgenössischen Verlagsankündigungen Abbildung 1, S. 34, Abbildung 2,35, Abbildung 3, S. 36, sowie Text 1, Bloch, Iwan. Die Prostitution (1912), S. 37,im Anhang dieser Arbeit. Der Verweis auf »mannigfaltiges Illustrationsmaterial« bei Hirschfeld deutet auf nicht nur akademisches Erkenntnisinteresse hin.

7 LEYRER Sexualität 2000, S. 35.

8 Vgl. Weber Ethik [1904/05; 1920] 2000.

9 Vgl. beispielsweise das 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Zur zeitgenössischen Kritik der bürgerlichen Frauenbewegung vgl.: Schade Rechts­schutzbewegung, in: Ariadne #25 Der »Bund« 5/1994, S. 36ff. Vgl. auch (mit interna­tionalen Bezügen): Bebel Frau 1929 19943, Kap. XV »Die rechtliche Stellung der Frau«, S. 264ff.

10 Hirschfeld (Hg.) Sittengeschichte, Bd. 1 1930, S. 3f.

11 Elias Zivilisation, Bd. 1 1939 1997, S. 342. Das Zitat steht im Zusammenhang mit den Veränderungen in der sexuellen Aufklärung als der „Notwendigkeit, den Heran­wachsenden auf den gleichen Stand der Triebverhaltung und -regelung zu bringen, wie die Erwachsenen [...]“ (ebd.).

12 Vgl. Bebel Frau 1929 19943, Kap. XI »Die Chancen der Ehe«, S. 164ff, v. a. das angeführte Datenmaterial der Volkszählung für das Deutsche Reich vom 1.12.1900.

13 Vgl. dagegen: Beermann soziale Kontrolle 1997, S. 4ff; S. 5: „Das bürgerliche Ideal der Ehe ist in den noch überwiegend ländlich, traditionell geprägten Ar­beiterkreisen das erstrebenswerte Leitbild für ein privates Glück“ [Hervorhe­bungen d. d. A.].

14 Theweleit Männerphantasien [1977; 1978] 2000, S. 151 (Bd. 1).

15 Omran Prostituierte, in: Bereswill; Wagner (Hg.) Antisemitismus 1998, S. 65ff. Vgl. auch Sauerteig Krankheit 1999, zu »Großstadtdiskurse«: S. 44ff; zu Antisemitis­mus: S. 37.

16 Vgl. Hervé Bürgerinnen, in: Dies. Frauenbewegung 19986, S. 14; Bebel Frau 1929 19943, Kap. XI »Die Chancen der Ehe«, S. 164ff.

17 Foucault Wille zum Wissen 200314, S.29, 31.

18 Vgl. Endlich Herrenmoral, in: Ariadne #17 Widerstand 3/1990, S. 27.

19 Theweleit Männerphantasien [1977; 1978] 2000, S. 381 (Bd. 1).

20 Schulte Sperrbezirke 19942, S. 151 [Umstellung des Zitats] [Hervorhebung d. d. A.].

21 Kirchhoff Mutterschutz 1915, S. 17.

22 Foucault Wille zum Wissen 200314, S. 61.

23 Vgl. ebd., S. 47f.

24 Vgl. Art.: »Homosexualität«, in: Kluge Etymologisches Wörterbuch 200224, S. 420.

25 Sauerteig Krankheit 1999, S. 16.

26 Vgl. ebd., S. 19.

27 Vgl. ebd., »medizinischer Fortschritt«: S. 28ff; »Versicherungsleistungen«: S. 145ff. Zu »Methoden der stationären Syphilistherapie« vgl.: Beermann soziale Kontrolle 1997, S. 79.

28 Foucault Wille zum Wissen 200314, S. 45.

29 Elias Zivilisation, Bd. 1 1939 1997, S. 350 [Umstellung des Zitats]. Das Zitat steht im Zusammenhang mit dem Wandel der Bade- und Sportsitten.

30 Vgl. nachfolgend v. a.: GLEß Reglementierung 1999; Sauerteig Krankheit 1999; Beermann soziale Kontrolle 1997; Bebel Frau 1929 19943; Schulte Sperrbezirke 19942; Schmackpfeiffer Frauenbewegung 1989.

31 Vgl. Text 2, Troll-Borostyáni, Irma. Lieb Mütterchens Sorge (1900), S. 38, im An­hang dieser Arbeit.

32 Vgl. umfassend: Schulte Sperrbezirke 1994 , »Dienstmädchen«: S. 69ff; »Arbeite­rinnen«, »Verkäuferinnen«, »Kellnerinnen«: S. 88ff; »Schauspielerinnen«: S. 105ff. Vgl. auch: Beermann soziale Kontrolle 1997 »Städtische Frauenerwerbstätigkeit«, S. 3ff. Übersichtlich: Schmackpfeiffer Frauenbewegung 1989, S. 15f.

33 BEBEL Frau 1929 1994 3, S. 200.

34 Vgl. Beermann soziale Kontrolle 1997, S.22.

35 Vgl. Bebel Frau 1929 1994 , Kap. XII »Die Prostitution eine notwendige soziale Institution der bürgerlichen Welt«, S. 182ff, hier: 4. »Das Wachstum der Prostitution. Uneheliche Mütter«, S. 197ff.

36 Vgl. ebd., S. 185f. In Deutschland verhindert dies zumindest de jure der §180 des Reichsstrafgesetzbuchs (RStGB), der den Straftatbestand der »Kuppelei« nennt; siehe unten. Vgl. Schmackpfeiffer Frauenbewegung 1989, S. 19; vgl. Text 3, Straf­gesetzbuch für das Deutsche Reich, S. 39, im Anhang dieser Arbeit.

37 Vgl. Bebel Frau 1929 1994 3, S. 198f. Vgl. dazu: Daniel Arbeiterfrauen 1989, S. 143f: hiernach findet der Begriff der »geheimen Prostitution« auch „[...] häufig Verwendung, um die allgemein beklagte Zunahme der Anknüpfung nichtehelicher Beziehungen zwischen Männern und Frauen zu bezeichnen.“

38 Vgl. Schulte Sperrbezirke 1994 2, S. 20.

39 Vgl. Sauerteig Krankheit 1999, S. 391.

40 Vgl. ebd., S. 58; Schmackpfeiffer Frauenbewegung 1989, S. 13.

41 Vgl. GLEß Reglementierung 1999, S. 53f; SCHMACKPFEIFFER Frauenbewegung 1989,S. 18f, 25. Vgl. die Gesetzestexte der §§ 361, 362 und 180 RStGB, in: Text 3, Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, S. 39, im Anhang dieser Arbeit.

42 Vgl. SCHULTE Sperrbezirke 19942, S. 171; SCHMACKPFEIFFER Frauenbewegung 1989,S. 18f, siehe auch Anm. 24, 25 ebd., S. 25f.

43 GLEß Reglementierung 1999, S. 15.

44 Vgl. ebd., S. 15-70. Umfassende Darstellung der juristischen Entwicklung; Zitat: S. 15; Sauerteig Krankheit 1999, S. 57f; Schulte Sperrbezirke 1994 2, zu mittelal­terlichem »Frauenhaus«: S. 11 ff; Bedingungswandel »Bordell«: S. 49ff.

45 Bebel Frau 1929 1994 3, S. 186.

Ende der Leseprobe aus 61 Seiten

Details

Titel
Reglementierung der Sexualität
Untertitel
Frontbordelle und "wilde" Prostitution im Ersten Weltkrieg
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
61
Katalognummer
V130571
ISBN (eBook)
9783640363995
Dateigröße
7283 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Ausarbeitung im Umfang und Anspruch einer eigenständigen Hausarbeit schließt mit einem umfänglichen Anhang von 25 Seiten Quellenmaterial.
Schlagworte
Geschlechterstudien, Genderstudies, Prostitution, Sexualwissenschaft (Geschichte der), Geschlechterverhältnisse, Sexualität und Gesellschaft, Sexualität - Krieg - Gewalt, Foucault, Klaus Theweleit, Kritik der Medikalisierung
Arbeit zitieren
Sven Rößler (Autor:in), 2003, Reglementierung der Sexualität, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130571

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Titel: Reglementierung der Sexualität



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