Die Legitimation staatlicher Eingriffe in die Soziale Marktwirtschaft

Vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise


Diplomarbeit, 2009

92 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung - Suche nach Konstanten
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2. Soziale Marktwirtschaft als Referenz
2.1 Ordnungsökonomische Perspektive
2.1.1 Begründung der methodischen Perspektive
2.1.1.1 Ansatzpunkte der Wirtschaftspolitik
2.1.1.2 Ordnungsökonomischer und wohlfahrtsökonomischer Ansatz im Kontrast
2.1.1.3 Begründung der Perspektivenwahl
2.1.2 Soziale Marktwirtschaft und Ordoliberalismus
2.2 Konstituierende Prinzipien
2.2.1 Das Grundprinzip
2.2.2 Primat der Währungspolitik
2.2.2.1 Währungspolitischer Stabilisator
2.2.2.2 Umsetzung der Geldordnung
2.2.3 Offene Märkte
2.2.4 Privateigentum
2.2.5 Vertragsfreiheit
2.2.6 Haftung
2.2.7 Konstanz der Wirtschaftspolitik
2.2.8 Zusammengehörigkeit der konstituierenden Prinzipien
2.3 Regulierende Prinzipien
2.4 Zusammenfassung des theoretischen Grundgerüsts

3. Die Finanzkrise 2007/2008 - eine Ursachenanalyse
3.1 Ursachenanalyse der Finanzkrise
3.1.1 Makroökonomische Ursachen
3.1.1.1 Geldpolitische Tatbestände
3.1.1.2 Außenhandelspolitische Entwicklungen
3.1.2 Institutioneile Aspekte
3.1.2.1 Eigentumspolitik
3.1.2.2 Institutionelle Begünstigung des US-europäischen Risikotransfers
3.2 Zusammenfassende und bewertende Ursachenanalyse

4. Beurteilung der Vereinbarkeit staatlicher Antizipationsmaßnahmen in Hinblick auf die Forderungen der Sozialen Marktwirtschaft
4.1 Antizipationsanalyse
4.1.1 Geldpolitische Maßnahmen der Europäischen Zentralbank
4.1.2 Maßnahmen der Europäischen Union
4.1.3 Maßnahmen der Bundesregierung
4.1.3.1 Konjunkturprogramme
4.1.3.2 Finanzmarktstabilisierungsgesetz
4.1.3.3 Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz
4.2 Beurteilung der Antizipationsmaßnahmen
4.3 Zusammenfassendes Beurteilungsergebnis

5. Zusammenfassende Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Webseitenverzeichnis

Vorwort

Das Schreiben einer Diplomarbeit kann mit dem Anfertigen eines Gesellen- oder Meisterstücks eines Handwerkers verglichen werden. Innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters müssen Planung und Umsetzung erfolgen. Es soll bei beiden bewiesen werden, dass nach einer allgemeinen Ausbildung in einer bestimmten Disziplin und schließlich der spezifischen Beschäftigung mit einem Sachverhalt die Kompetenz erworben wurde, komplexe Problematiken systematisch anzupacken und innerhalb vorgegebener Rahmenbedingungen praktisch zu lösen.

Die abverlangte Kompetenz in einer Diplomarbeit ist die des wissenschaftlichen Arbeitens, nämlich die kritische Reflexion themenrelevanter Literatur über eine theoretische Verortung hinaus, um mit dem im Studium erworbenen Wissen einer gewählten Problemstellung zu begegnen. Diese Kompetenz kann ich erst nach dem zweiten Versuch abgeschlossen, auf Papier gebracht nachweisen. Beim ersten Versuch sprengten die meiner Meinung nach erforderlichen, von mir angesammelten Stoffmengen, die eingrenzenden zeitlichen Rahmenbedingungen. So konnte ich das Thema „Wettbewerb im Elektrizitätssektor unter besonderer Berücksichtigung der Netzproblematik" nicht abschließen. Dies geschah sehr zum Leidtragen meiner über alle geliebte Freundin Tanja Heinritz. Auch gegen meinen ausdrücklich erklärten Widerstand mich an den Schreibtisch zu setzen, zerrte sie mich regelrecht vor die Tastatur und mahnte ständig die Zeitvorgaben nicht wieder zu überschreiten. Ohne ihren Trost und ihre Motivation wäre es deutlich schwerer gewesen diese Arbeit zu verfassen. Ihr sei die vorliegende Diplomarbeit gewidmet.

Besonderen Dank möchte ich meinem Betreuer und Förderer Prof. Dr. Nils Goldschmidt sagen, der mich zum Thema „Die Legitimation staatlicher Eingriffe in die Soziale Marktwirtschaft vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise" mit einem Zeitungsartikel inspirierte und sich ohne Zögern als Betreuer für diese Arbeit angeboten hat. Weiterhin danke ich Prof. Dr. Thomas Wüstrich für die Übernahme der Zweitkorrektur und für das entgegengebrachte Vertrauen, diesmal eine lesereife Fassung zu erhalten. Von seinen wissenschaftlichen Anmerkungen hat die Qualität dieser Arbeit profitiert. Genauso danke ich Dipl.-Vw. Ekkehard Köhler, Doktorand am Walter-Eucken-Institut in Freiburg, für seine kritischen und inspirierenden Anmerkungen im Laufe der Arbeit. Er hatte immer und vor allem zu jeder Tageszeit ein offenes Ohr für mich. Abschließend danke ich meinen Eltern Oskar und Irene Merkl für ihre Unterstützung und die jederzeit vorhanden aufbauenden Worte sowie für das entgegengebrachte Verständnis oft längere, ungewohnte Zeit auf mich zu verzichten. Abschließend sei allen Anderen, die nicht genannt wurden, aber sich an dieser Arbeit beteiligt fühlen gedankt.

Neubiberg, im Februar 2009

Abbildungsverzeichnis

Abb. 2.1: Konstituierende und regulierende Prinzipien

Abb. 3.1: Überschusszuwachs der Geldmenge gegenüber dem realen BIB in der Eurozone und den USA

Abb. 3.2: Der Weg von lokalen US-Immobilienkrediten zu globaler Ausweitung

Abb. 4.1: Vergleich der Leitzinsentwicklung zwischen Eurozone und den USA

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung - Suche nach Konstanten

1.1 Problemstellung

Anfänglich lokale Finanzmarktturbulenzen, die nach dem Platzen der Blase bei Immobilienkrediten in den USA zu der schlimmsten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit eskalierten, setzen dem Vertrauen in die Soziale Marktwirtschaft an ihrem 60. Geburtstag kräftig zu. Ein schwindendes Vertrauen in die bestehende Wirtschaftsordnung ist bereits seit längerem zu verzeichnen. Dies belegt eine Umfrage des Mannheimer Meinungsforschungsinstituts ipos, beauftragt vom Bundesverband deutscher Banken. Waren 1994 noch 73 Prozent aller Befragten der Meinung, dass sich die Soziale Marktwirtschaft bewährt habe, sind dies im Oktober 2008 nur noch 50 Prozent aller befragten Bürgerinnen und Bürger. Begleitend lässt sich ein Stimmungswandel erkennen, wonach die Verantwortung des „Einzelnen"1 für die Sicherung des Wohlstandes zunehmend abflaut und mehr im Handeln „des Staates"2 gesehen wird. Parallel dazu ist erkennbar, dass das Vertrauen in die Fruchtbarkeit von „Markt und Wettbewerb"3 in ihrer Wertschätzung zurückgeht und stattdessen „mehr soziale Absicherung"4 höher bewertet wird.5 Hier könnte vermutet werden, dass gerade in Zeiten schlechter Marktergebnisse die Nähe zum Staat gesucht wird, was sich durch die internationale Finanzmarktkrise verschärft haben dürfte.

Negativmeldungen in der Tagespresse über Börsencrashs, Bankenpleiten und Rekordverluste, einst souveräner Unternehmen, überschlagen sich mit Meldungen über nationale und internationale Stabilisierungsversuche der Regierungen. Die Finanzmarktkrise hat längst auch die „Realwirtschaft", also den neben der monetären Seite stehenden Teil der Wertschöpfung erreicht. In Deutschland wird für das Jahr 2009 mit einem negativen Wirtschaftswachstum von 2,3 Prozent gerechnet. Dies ist der schärfste Einbruch seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs.6 Aus einer lokalen Hypothekenkrise ist über eine internationale Bankenkrise eine weltweite Wirtschaftskrise erwachsen. Dabei werden kritisierende Stimmen laut, die von einer Abschwörung von bis jetzt gültigen marktwirtschaftlichen Prinzipien sprechen, offenbar entfesselte Marktkräfte in der Finanzwelt verurteilen und so nach einer möglichst weitgehenden staatlichen Einflussnahme fordern, welche Finanzinstitute schärfer reguliere und freiheitseinschränkende, protektionistische Netze schaffen müsse. Die als verantwortungslos und unsozial einzustufende Gier von Investoren und Bankmanagern soll aus dem Marktsystem verbannt werden.7 Aber auch ein anderes Extrem ist in den Medien präsent. Es heißt, die Selbstheilungskraft der Märkte werde alles wieder ins Gleichgewicht bringen, Krisen seien nur reinigende Gewitter von Marktwirtschaften eben immanenten Aufblähungen. Hierbei würde staatliches Rettungsengangement nur unnötig die empfindliche Feinmechanik des Finanzmarktes verklemmen und begünstige dabei ideologisch entgegenstehende Wirtschaftssysteme. Diese Extrempositionen wirken für die Bevölkerung zusätzlich verunsichernd, gerade wenn altgeprägte und verlässliche Begriffe wie sozial, freiheitlich und wohlstandsfördernd, in eher populistisch aufgemachten und Sinn verzerrenden Neologismen auftauchen.8 Jedoch zeigt sich hier, dass es wohl ein unterschiedliches Verständnis darüber gibt, wie stark oder schwach sich der Staat auf Märkten verhalten soll.

Durch in rascher Einstimmigkeit verabschiedete, ungewohnt hoch angesetzte und weitgreifende Maßnahmenpakete, in Form von Staatsgarantien für Banken und Konjunkturpaketen für die rezessive Wirtschaft, versucht nun die Bundesregierung die Auswirkungen einer wohl noch nicht ausgestandenen Krise einzudämmen. Die Zentralbanken versuchen, wenn auch global betrachtet unterschiedlich intensiv, mit der Bereitstellung hoher Liquidität und niedrigen Zinsen eine Kreditklemme zu verhindern. Im angebrochenen „Superwahljahr 2009" werden Wahlwerbeslogans publiziert, die sich stark an der Krisenstimmung ausrichten. Hier kann vermutet werden, dass ein stimmenmaximierendes Interesse der Politiker den „Krisenwähler" für sich zu gewinnen versucht.9 Dabei scheint es, dass der Staat über den nötigen Wissensstand verfügt mit defizitfinanzierter Konjunkturpolitik wünschenswerte und erreichbare Ziele verfolgen zu können. Wäre das nicht der Fall, könnten sich beispielsweise Fehlanreize für Investitionen ergeben, überhitzende Verzerrungen in nachfolgenden Konjunkturphasen entstehen oder es zu Steuermittel verzehrenden Fehlallokationen kommen. Sei es als Investor, Kreditnehmer, Konsument,Arbeitnehmer oder letztlich Steuerzahler, es besteht die direkte und indirekte Betroffenheit eines jeden Bürgers und so finden die Pressemeldungen auch zu einer Medien- bzw. Wählerwirksamkeit. Stand bei der wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Neuorientierung nach dem Zweiten Weltkrieg für Deutschland die dezentrale Koordinationsleistung des Wettbewerbs und dessen Nutzung für soziale Ziele im Fokus, wird über 60 Jahre danach der Ruf nach staatlichen Korrektureingriffen und Sicherheit aufgrund eines anscheinend leicht zu diagnostizierenden Versagens der Finanzmärkte immer lauter.

In Zeiten einer globalen Krise, in der Finanzmarktturbulenzen an den marktwirtschaftlichen Funktionsprinzipien zweifeln lassen und offenbar breit angelegte Verunsicherung über wirtschaftspolitische Pragmatik besteht, scheint es sinnvoll, frühere, vielleicht zeitweise unzureichend beachtete, aber dennoch gültige Orientierungsmarken zu suchen. Daher wird nach „Konstanten jenseits der Krise"10 gefragt. Solche Konstanten sind vermutlich vor mehr als 60 Jahren, bei der Etablierung der Sozialen Marktwirtschaft, berücksichtigt worden. Nicht zuletzt werden dieser Wirtschaftsordnung große Erfolge zugeschrieben, wie das „Wirtschaftswunder" oder die über Jahre stabile Währung der Deutschen Mark. Dabei ist nicht auszuschließen, dass es über die Zeit hinweg zu Missinterpretationen und Aushöhlungen kam, wie sich Staat und Markt in dieser Wirtschaftsordnung, ihrer angedachten Rolle nach, arrangieren sollen. Deswegen beschäftigt sich die vorliegende Arbeit, anknüpfend an die grundlegenden Konstruktionsskizzen, die den historischen Weichenstellungen unserer Wirtschaftsordnung Pate standen, mit der Beurteilung, ob die derzeitigen, auf die internationale Finanzkrise gerichteten Antizipationsmaßnahmen des Staates den Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft entsprechen.

1.2 Gang der Untersuchung

Die vorliegende Arbeit hat den Anspruch, die gegenüber der Finanzmarktkrise ergriffenen Maßnahmen der Regierung zu erfassen und unter den ursprünglichen Blaupausen der Sozialen Marktwirtschaft als Referenz auf deren Legitimität hin zu beurteilen. Um diesem Erkenntnisinteresse adäquat entgegenzutreten, wird die Arbeit nach dem einleitenden ersten Kapitel in folgender Weise aufgebaut.

Das zweite Kapitel dient zur Findung einer geeigneten methodische Perspektive, die einerseits den gewollten Erkenntnisanspruch Rechnung trägt und andererseits, wie noch zu zeigen sein wird, den ökonomischen und allgemeinen gesellschaftlichen Ansprüchen der Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft genügt. Schlussfolgernd aus dieser Betrachtung wird als Methode eine ordnungsökonomische Perspektive die Untersuchung leiten. Insofern wird die Finanzmarktkrise im Weiteren als ein ordnungspolitisches Problem verstanden. Nach einer anschließenden theoretischen Verortung, die eine für die Fragestellung ausreichende und später referenzierbare, auf Prinzipien beruhende Beschreibung dessen einschließt, was unter Sozialer Marktwirtschaft und insbesondere der Rolle des Staates in ihr verstanden wird, kann sich, nach einer Zusammenfassung des theoretischen Rahmens, dem dritten Kapitel genähert werden.

Das dritte Kapitel hat eine zugleich deskriptive als auch bewertende Aufgabe. Nachdem die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft theoretisch verortet wurden, wird auf die internationale Finanzkrise 2007/2008 als Anwendungsfall der Sozialen Marktwirtschaft eingegangen. Hier werden Ursachen und Auslöser der Krise sowie Aspekte staatlichen Handelns im Finanzsektor näher betrachtet. Für das Erkenntnisinteresse ist es jedoch ausreichend schwerpunktmäßig auf die USA und auf Deutschland einzugehen. In einer abschließenden Zusammenfassung der Ursachenanalyse erfolgt eine bewertende Rückbindung entlang konstituierender Prinzipien der Wettbewerbsordnung, die im zweiten Kapitel dargestellt wurden. Dabei wird sich der Fragestellung zugewandt, ob es sich bei den zutage tretenden Fehlentwicklungen um ein Markt- oder Staatsversagen hinsichtlich des ordnungsökonomischen Kontexts handelt.

Das vierte Kapitel beginnt mit einer Darstellung der staatlichen Antizipationsmaßnahmen der Finanzkrise. Zwar wird hier die Betrachtung hauptsächlich auf Maßnahmen der deutschen und der supranationalen Ebene der Europäischen Union gelenkt, dennoch kann aufgrund der globalen Dimensionen der Finanzmarktkrise nicht der Blick vor Entwicklungen in den USA verschränkt bleiben. Daher wird die Antizipationsanalyse der Finanzkrise fallweise in einen globalen Kontext gestellt. Anschließend erfolgt die Beurteilung der Antizipationsstrategien, durch die im zweiten Kapitel beschriebenen und begründeten funktionalen Ansprüche wettbewerblich-marktwirtschaftlicher Ordnungsmodelle. Eine zusammenfassende Beurteilung der Antizipationsmaßnahmen beendet die Analyse.

Schließlich wird das Gesamtergebnis der Arbeit in einer zusammenfassenden Schlussbetrachtung formuliert.

2. Soziale Marktwirtschaft als Referenz

In einer Volkswirtschaft werden Umfang und Intensität staatlicher Einflussnahme vom Typus11 der zugrunde liegenden Wirtschaftsordnung12 reflektiert. Um beurteilen zu können, ob und wie weit staatliche Eingriffe mit der hier zu thematisierenden Sozialen Marktwirtschaft vereinbar sind, wird nachfolgend auf das initialisierende Konzept dieser Wirtschaftsordnung eingegangen. Das Ziel dieses einführenden Kapitels ist die Erarbeitung einer ordnungsökonomischen Beurteilungsgrundlage, welche in einer abschließenden Zusammenfassung dieses theoretischen Rahmens mündet.

2.1 Ordnungsökonomische Perspektive

Die Bewertung staatlicher Maßnahmen in der Sozialen Marktwirtschaft soll erst innerhalb eines noch zu begründenden, ordnungsökonomischen Ansatzes grundsätzlich geklärt werden, bevor in den nachfolgenden Kapiteln auf die spezifischen Umstände der Finanzmarktkrise eingegangen wird. Dabei wird erst die Intention der gewählten Perspektive erläutert, bevor im Weiteren die Soziale Marktwirtschaft konzeptionell dargestellt wird.

2.1.1 Begründung der methodischen Perspektive

Der Ansatz, staatliches Handeln aus einem ordnungsökonomischen13 Blickwinkel zu bewerten, wird in der vorliegenden Arbeit einerseits im Kontrast zu einer wohlfahrtsökonomischen Betrachtungsalternative getroffen, andererseits wird bereits im historischen Kontext die Fruchtbarkeit dieser Perspektive belegt.

2.1.1.1 Ansatzpunkte der Wirtschaftspolitik

Staatliches Handeln in der Wirtschaft, welches darauf abzielt, regelnd und gestaltend bestehende Istzustände zu ändern, um dadurch wünschenswerte Sollzustände herbeizuführen, wird allgemein unter dem Begriff der Wirtschaftspolitik subsumiert. Wirtschaftspolitik besitzt neben einer praktischen auch eine theoretische Dimension, die neben der Untersuchung und Erklärung realer wirtschaftspolitischer Praxis um Antworten bestrebt ist, welche wirtschaftspolitischen Instrumentarien geeignet sind, wenn bestimmte Ziele erreicht werden sollen. Insofern hat sie neben einer erklärenden auch eine politikberatende Seite. Dabei sei hier vorweggenommen, dass es der theoretischen Wirtschaftspolitik als angewandte, beratende Wissenschaft gelingt, im Sinne des wissenschaftlichen Anspruchs, ohne Wirksamkeitsverluste und werturteilsfrei14 betrieben zu werden. Wie bei sonstigen hypothetischen Sollaussagen in Wissenschaften kann auch hier kritisch hinterfragt werden, ob es für die, von der Theorie gelieferten Aussagen einen relevanten Adressaten gibt, von dem vermutet werden kann, dass er der Empfehlung auch nachkommen wird sowie ob die zugrundeliegenden Annahmen über Ursache-Wirkungszusammenhänge stimmend und praktisch anwendbar sind.15

Welche differenzierten Ansatzpunkte es für praktische Wirtschaftspolitik gibt kann durch die Vorstellung eines Fußballspiels veranschaulicht werden. Hier besteht eine kompetitive Spielsituation, die unter gewissen Regeln abläuft. Die Art und Weise, wie die Fußballspieler der beiden Mannschaften den Ball ins gegnerische Tor bekommen, ist durch einen bestimmten Regelrahmen eingegrenzt, welcher beispielsweise ein vordefiniertes Foulspiel verbietet. Ein Schiedsrichter sorgt für die Einhaltung der Regeln bzw. die Ahndung von Regelverstößen. Das von den Zuschauern beobachtete Spiel ist so betrachtet ein Auswuchs der geltenden und überwachten Regeln sowie dem Verhalten der Spieler auf dem Spielfeld. Spieländernde Eingriffsmöglichkeiten in ein solches Szenario bestünden aus dieser Sichtweise zum einen durch direkte Eingriffe in den Spielverlauf (mitspielen) und zum anderen indirekt über eine Beeinflussung auf Ebene der Spielregeln.16

Wird diese metaphorische Darstellung auf die Wirtschaftspolitik projiziert, wird deutlich, dass auch wirtschaftspolitische Maßnahmen innerhalb eines gewissen Regelumfangs, Regeln rechtlicher Natur, ablaufen. Diese rechtlichen Normen dienen als eingrenzender Rahmen, welche zusammengefasst als Wirtschaftsverfassung indirekt das „Spiel", also die Marktstrategien der Marktakteure mit Rechtsnormen umhegen. Der beobachtbare „Spielverlauf", in Form entwickelnder volkswirtschaftlicher Kenngrößen, wie beispielsweise Wirtschaftswachstum oder Inflationsrate, ist Ausfluss eines geltenden Regelrahmens sowie dem darin ablaufenden Verhalten der Marktteilnehmer. So ergeben sich auch hier die in der Spielmetapher getroffenen Differenzierungen zwischen Regelebene (konstitutioneller Ebene) und der Ebene des eigentlichen Wirtschaftsgeschehens (sub-konstitutionelle Ebene). Mögliche Ansatzpunkte wirtschaftspolitischer Maßnahmen können danach, zum einen indirekt durch Regelsetzung und deren Durchsetzung erfolgen, aber auch direkt durch Eingriffe in den Wirtschaftsprozess.17

Wird nach dem Bewertungsmaßstab gefragt, den die angewandten und politikberatenden Wissenschaften der Ordnungs- und Wohlfahrtsökonomik ihren Handlungsempfehlungen zugrunde legen, kann eine Übereinstimmung insoweit festgestellt werden, als dass sie das Kriterium der Wohlfahrtsförderung, der durch wirtschaftspolitische Handlungen betroffenen Individuen, ihren Empfehlungen für zu präferierende wirtschaftspolitische Maßnahmen voranstellen. Jedoch wird, wie im Folgenden zu zeigen ist, auf unterschiedliche Art und Weise an dieses Kriterium herangetreten.18

2.1.1.2 Ordnungsökonomischer und wohlfahrtsökonomischer Ansatz im Kontrast

Aus ordnungsökonomischer Perspektive wird Wirtschaftspolitik als Ordnungspolitik verstanden. Ordnungspolitische Fragestellungen betreffen Fragestellungen der Regelebene. Ansätze einer wirtschaftspolitischen, also staatlichen Einflussnahme auf das Wirtschaftsgeschehen konzentrieren sich daher auf eine zweckdienliche Ausgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenordnung (Wirtschaftsverfassung) und haben dadurch eine indirekt gestaltende Wirkung auf den Wirtschaftsprozess.19 Mit Regelordnung ist damit zwangsläufig ein, den Marktprozess umspannender Rahmen gemeint, der einerseits Raum für individuelles Handeln und Wettbewerb lässt und andererseits die handlungsnötigen Freiheitsrechte des Individuums gegenüber anderen Marktteilnehmern wechselseitig abgrenzt und schützt.20 Im weitesten Sinne fallen also unter die Disziplin der Ordnungsökonomik Fragestellungen, die sich mit der Regelordnung, also mit der Beschaffenheit des rechtlich-institutionellen Rahmens und der Handelnsordnung, im Sinne der durch die Regelordnung beeinflussten Handlungsabläufe, befassen. Anknüpfend an die dargestellte Spielmetapher beschäftigt sich Ordnungsökonomik mit der Fragestellung, wie sich gewisse Kombinationen an Spielregeln auf das Wesen des Spielverlaufs auswirken.21

Der politikberatenden Dimension der Wohlfahrtsökonomik zugrundeliegende Ansatzpunkte hingegen, zielen auf eine direkte Intervention innerhalb des Wirtschaftsprozesses ab. Anspruch dieses Ansatzes ist es, ein in der neoklassischen Theorie von vollkommenen Märkten (vollkommener Wettbewerb) vorfindbares Wohlfahrtsoptimum als Marktergebnis zu erreichen, welches zu einem paretoeffizienten22 Allokationsgleichgewicht führt. Für Fälle in denen aufgrund von „Marktmängeln" kein vollkommener Wettbewerb23 besteht, legitimiert dieser Ansatz ergebnissteuernde wirtschaftspolitische Interventionen des Staates.24 Um aus der Vielzahl von möglichen politischen Maßnahmen jene zu präferierenden auszuwählen, welche die gesellschaftliche Wohlfahrt zu maximieren vermögen, wird das unterstellte rationale Verhalten des einzelnen Individuums, wonach es seiner persönlichen Einschätzung nach unter möglichen Handlungsalternativen diejenige auswählt, welche seinen Nutzen zu maximieren vermag, auf das kollektive Handeln der politischen Ebene übertragen. Die mit einem bestimmten Individuum verbundene Nutzenfunktion wird dabei mit anderen mannigfaltigen Nutzenfunktionen, der durch politische Maßnahmen betroffenen Individuen, zu einer überindividuellen, gesellschaftlichen Wohlfahrtsfunktion aggregiert. Ferner wird unterstellt, dass sich der Staat genauso wohlfahrtsmaximierend verhält, wie dies eine rational handelnde Einzelperson, in Bezug auf ihre individuelle Nutzenmaximierung verhalten würde.25 Werden die von der Wohlfahrtsökonomik gegebenen Handlungsempfehlungen zur Maximierung des gesellschaftlichen Wohlstandes (Maximierungsparadigma) als hypothetische Sollensurteile verstanden, so kann auch hier die kritische Frage nach dem relevanten Adressaten sowie nach der Praktikabilität und Richtigkeit der angenommenen Ursache-Wirkungszusammenhänge gestellt werden.26

Der wohlfahrtsökonomische Ansatz regt aufgrund der ihm zugrundeliegenden Argumentationsbasis sowie der Art und Weise, wie er seine Handlungsempfehlungen generiert, zu begründeter Kritik an. Dies zeigt die Zuhilfenahme des von James M. Buchanan begründeten Ansatzes der Konstitutionsökonomik. Während in der Wohlfahrtsökonomik ein Perspektivenwechsel von individuellen Nutzenkalkülen zu einem, im politischen Handeln erhofften und bevormundenden, kollektiven Nutzenkalkül vollzogen wird, geht der konstitutionsökonomische Ansatz einen anderen Weg. Hierbei steht das Paradigma wechselseitiger Tausch- und Kooperationsvorteile (Tauschparadigma) im Zentrum der Betrachtung.27 „Der Markt stellt aus Sicht der Konstitutionsökonomik eine institutionell gesicherte Arena freiwilligen Tauschs und freiwilliger Kooperation dar.28 " Es wird hier davon ausgegangen, dass die institutionelle Sicherung verbrecherische Maßnahmen als Bereicherungsstrategien ausschließt und somit Tauschvorgänge aufgrund freiwilliger, zwangsfreier Zustimmung und individuell eingeschätzter Nutzenstiftung zustande kommen. So ist dies der einzig nachvollziehbare Umstand, welcher eine Aussage über eine anzustrebende Effizienz bzw. Wohlfahrtswirkung marktlicher Tauschvorgänge machen lässt. Demnach wird die Effizienz marktlichen Handels nicht wie in der Wohlfahrtsökonomik am Ergebnis per se festgestellt, vielmehr wird nach dem Verfahren gefragt, wie diese Ergebnisse erzeugt wurden. Es wird gefragt, ob diese durch freiwillige Zustimmung der beteiligten Individuen zustande gekommen sind. Eine dem Tauschparadigma folgende Ordnungspolitik bemüht sich daher um die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingung (Spielregeln) von Märkten, sodass die beschriebenen, wünschenswerten Eigenschaften allen Beteiligten zugutekommen können und es zu wechselseitigen Vorteilen bei Tauschprozessen kommt.29

Weiterhin problematisch ist, dass Politikempfehlungen von wohlfahrtsökonomischer Seite auf ein Wissensproblem stoßen, wie sie die zugrundeliegenden mannigfaltigen, individuellen Nutzeneinschätzungen messen und wie diesbezügliche wirtschaftspolitische Eingriffe dimensioniert werden sollen. Grund dafür ist, dass marktwirtschaftliche Systeme als komplexe Systeme30 gelten. Der Wohlfahrtsökonom neigt zur Spekulation, denn er stößt an die Grenzen der Prognostizierbarkeit. Verkennt er diese Grenzen, so muss er sich Wissen über die vielschichtigen Pläne der Wirtschaftssubjekte anmaßen.31 So lässt der wohlfahrtsökonomische Ansatz an seiner Praktikabilität zweifeln. Politikberatung im Sinn der Ordnungsökonomik muss keine konkreten Prognosen gezielter Eingriffe im Marktprozess herausstellen. Stattdessen werden Musteraussagen über grundsätzliche Änderungen der Marktergebnisse gemacht, die von gewissen Abwandlungen im Regelrahmen erwartet werden können. So wird sich innerhalb der Schranken des Wissens bewegt. Den Bürgern werden durch den Gestaltungsrahmen die Möglichkeiten wechselseitiger Besserstellung aufgezeigt und aufgrund der Maxime der Freiwilligkeit deren Zustimmung unterworfen.32 Der wohlfahrtsökonomische Ansatz unterstellt, dass sich Politiker nach Anweisungen neigen, nach welchen sie die gesellschaftliche Wohlfahrt maximieren können. Hier vertritt die aus der Kritik dieser Annahme erwachsene Public Choice Theorie die Gegenthese, dass wegen der hier analytisch gleich anzusetzenden Annahme von rationalen, auf Eigeninteresse basierten Handeln der Individuen am Markt, analog auch der Politiker eigene Erfolgsinteressen im politischen Wettbewerb verfolgt. Von den verfolgten Eigeninteressen der Politiker ist anzunehmen, dass diese des Öfteren mit den Politikempfehlungen der Wohlfahrtsökonomik in Konflikt geraten. Hier kann die Gefahr bestehen, dass sich Politiker weniger an gesellschaftlichen Wohlfahrtsaspekten orientieren, sondern primär stimmenmaximierende Aspekte einflussreicher Randgruppen verfolgen.33 So kann von einer „Diskrepanz zwischen ökonomischer Rationalität und politischer Opportunität"34 gesprochen werden. Im Gegenzug zu Politikern kann auch von den Bürgern nicht angenommenen werden, dass diese als geeignete Adressaten dienen werden. Es wird dabei vermutet, dass nur diejenigen Empfehlungen Gehör finden, die dazu geeignet sind Möglichkeiten der eigenen Wohlfahrtssteigerung aufzuzeigen. Die Möglichkeit zur gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrtssteigerung wird vermutlich weniger Interesse hervorrufen, da die Gefahr bestehen könnte, eigene Wohlfahrtsverluste gegenüber Steigerungen bei Anderen in Kauf nehmen zu müssen. Insgesamt scheint es demnach der wohlfahrtsökonomischen Methode an interessierten Adressaten zu fehlen.35

2.1.1.3 Begründung der Perspektivenwahl

Aufgrund der in Kontrast zueinander betrachteten wirtschaftspolitischen Herangehensweisen wird sich in dieser Arbeit für einen ordnungsökonomischen Ansatz entschieden, welcher nicht nur Handlungsanweisung, sondern auch eine spätere Bewertungsgrundlage für wirtschaftspolitische Maßnahmen des Staates bietet.

Mit Blick auf eine interventionsfixierte und direkt ergebnissteuernde Wohlfahrtsökonomik bietet dieser Ansatz gegenüber, einem ordnungsökonomischen Ansatz verschiedenste Vorzüge. Zum einen entspricht er eher den Legitimationsprinzipien demokratischer Politik und zum anderen umgeht er die Wissensproblematik, die in komplexen Wirtschaftssystemen vorliegt. Die vorliegende Komplexität marktwirtschaftlicher Systeme kann nur über den ordnungspolitischen Ansatz der Regelsetzung, nicht aber über das Ergreifen fallweiser Einzelmaßnahmen durchdrungen und wirksam gesteuert werden. Außerdem konnte gezeigt werden, dass wohlfahrtsökonomisch verstanden, ein Individuum zum bloßen Datenträger für nur in der Theorie erreichbare Effizienzziele degeneriert. Hingegen dieser Perspektive sieht die ordnungspolitische Rahmensetzung den einzelnen Marktakteur als souveränen Entscheidungsträger, dem die institutionalisierten Anreizstrukturen der Rahmenordnung die Möglichkeiten zur Realisierung, auf freiwilliger Zustimmung beruhender und seinem eigenen Nutzenkalkül entsprechender und damit anzunehmend auch effizienter Vorteile durch Tausch und Kooperation in der Marktwirtschaft aufzeigen.36 Damit ist im Grundsatz die dezentrale, mit Eigeninteressen gesteuerte Koordination der unterschiedlichen Pläne einzelner Wirtschaftssubjekte über den Wettbewerb effizienter als die zentrale Lenkung durch den Staat.37

Nach Maßgabe eines ordnungspolitischen Ansatzes wäre mit einem Versagen von Märkten infolge einer nicht gesellschaftlich akzeptablen, durch den Marktmechanismus lösbaren Angebot-Nachfrage-Situation, mit einer qualitativen Verbesserung der zugrundeliegenden Regeln des Marktes zu reagieren. Typische Tatbestände bei denen es dem Markt nicht gelingt wünschenswerte Ergebnisse zu generieren sind natürliche Monopole, ruinöser Wettbewerb, externe Effekte, öffentliche Gütern38 aber auch asymmetrische Informationsverteilung39. Hier besteht jedoch im Rahmen wirtschaftspolitischer Entscheidungen die Gefahr, vermeintlich problembehaftete Marktsituationen mit einer gewissen Leichtfertigkeit den genannten Marktversagenstatbeständen zuzuordnen und wohlfahrtsökonomische Begründungen heranzuziehen, um prozessführende Maßnahmen des Staates zu legitimieren. Hintergründig könnten gezielt auf Interessensgruppen fixierte, verteilungspolitische Aspekte des „politischen Unternehmers"40 vermutet werden. Diese können jedoch bei der primären Fragestellung nach der Funktionsfähigkeit von Märkten außer Acht gelassen werden. Es wird jedoch nicht bestritten, dass es Fälle gibt, in denen der Staat in seiner Tätigkeit eine gewisse hoheitliche Aufgabenstruktur wahrzunehmen hat.41 Jedoch muss bei der Wahl wirtschaftspolitischer Maßnahmen ein ordnungspolitisches Primat gelten.42

Denkbar ist ferner, dass es aufgrund von Änderungen der Aktivitätenbreite der Marktakteure dem bisherigen Rahmenwerk nicht mehr gelingt wünschenswerte Ergebnisse des wettbewerblichen Gewinnstrebens zu kanalisieren. Hier muss von staatlicher Seite durch eine Verbesserung der zugrundeliegenden Regeln des Marktes reagiert werden. Dem Staat, als „ordnende Potenz"43, wird die Aufgabe zu Teil, durch Ordnungspolitik den nötigen regelnden Rahmen zu setzen und gegebenenfalls anzupassen. Dabei wird sich nicht an prozesspolitischen Implikationen eines hypothetischen Optimums in der Wohlfahrtsökonomik orientiert. Vielmehr soll in einem solchen Fall, durch eine qualitativ gute und nachhaltig durchgesetzte Änderung auf der Regelebene erreicht werden, dass die auf freiwilligen Tausch basierenden Märkte funktionsfähig sind und dadurch für die Marktteilnehmer wechselseitige Vorteile erlangt werden können.44 Wohlfahrtsökonomische Orientierungsmarken dürften immer nach staatlichen Eingriffen fordern, da das theoretische Optimum wohl stetig durch die Realität verfehlt werden wird.45 Eine solche Orientierung kann auch als Nirvana-Ansatz bezeichnet werden. Durch die Vorgabe eines in der Praxis nicht erreichbaren Ideals, lassen sich Staatseingriffe beliebig rechtfertigen. „In practice, those who adopt the nirvana viewpoint seek to discover discrepancies between the ideal and the real and if discrepancies are found, they deduce the real is inefficient."46

Würden sich wirtschaftspolitische Maßnahmen nicht primär an einer ordnungspolitischen Lösung orientieren, könnte in diesem Kontext ihnen selbst ein Versagen, also ein Staatsversagen angelastet werden. Staatsversagen oder Politikversagen liegt demnach vor, wenn wirtschaftspolitische Zieldimensionen, beispielsweise Wirtschaftswachstum oder Vollbeschäftigung, mit mangelnder ordnungspolitischer Konformität47, etwa mit „auf unsystematischen politischen Eingriffen in das Wirken der Marktkräfte48 " beruhenden Maßnahmen verfolgt oder diese Ziele wegen mangelnder Reaktion auf ein Marktversagen von politischer Seite verfehlt werden. Wie bereits angedeutet kann es sein, dass es zu einem Eingriff in funktionsfähige Märkte kommt und somit die wettbewerbliche Koordination von Plänen der Marktteilnehmer verschlechtert würde. Zudem sei noch auf die Gefahren von pfadabhängigem Verhalten des Staates verwiesen. Hier ist ein Beharrungsvermögen zu diagnostizieren, welches sich hingegen den Entwicklungen und ordnungspolitischen Gestaltungsforderungen des Marktes verfestigt hat. Die Weiterverfolgung von obsoleten Regelungen vorbei an der Realität, führt zu nicht genutzten Potenzial des Marktmechanismus und so drohen auch hier von staatlicher Seite verursachte Ineffizienzen.49 Wirtschaftspolitik, so wurde gezeigt, läuft bei mangelnder ordnungspolitischer Fundierung Gefahr zu sehr mit prozesspolitischen Instrumentarien auf partikulare Gruppeninteressen einzugehen, als bald es sich als politisch lohnenswert (wählerwirksam) erweist. Hier wäre auch beispielsweise eine defizitfinanzierte Konjunkturpolitik einzuordnen, die zwar kurzfristig durchaus wünschenswert erscheint, nach erfolgter Wahl bzw. langfristig jedoch in ihrer Wirkung nachlässt und schließlich die Staatsschuld erhöht. Weiterhin provozieren verteilungspolitische Absichten oft punktuell und kurzfristig angesetzte kontraktiv oder expansiv wirkende Maßnahmen, die sich unter ändernden Datenlagen zukünftiger Entwicklungen als potenziell verfehlt erweisen, da diese meist an den jeweiligen spezifischen Eingriffstatbestände gebunden bleiben.50 Eine ordnungspolitische Regelsetzung außerhalb bzw. oberhalb von marktwirtschaftlichen Prozessen besitzt dagegen eine gewisse Nachhaltigkeit gegenüber sich ändernden Datenlagen. Hierfür sind universalisierbare Regelsetzungen nötig. Universalisierbare 51 Regeln zeichnen sich durch Allgemeingültigkeit, Offenheit und Sicherheit aus.52 Zielführend ist die Kenntnis allgemeiner Steuerungswirkungen, welche unterschiedliche Regelungen ermöglichen können und damit wünschenswerte Ergebnismuster erwarten lassen. Dabei ist eine ordnungspolitische Rahmensetzung nicht an Einzeltatbestände gebunden, sondern kann sich über die Entwicklung der Märkte hinweg, durch Forschung und Erfahrung verbessern.53

2.1.2 Soziale Marktwirtschaft und Ordoliberalismus

54 Bereits mit der Wahl des Referenzrahmens, mit dem es hier die wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Staates im Rahmen der Finanzkrise kritisch zu hinterfragen gilt, wurde in der vorliegenden Arbeit der Weg für eine ordnungsökonomische Betrachtung eingeschlagen. So sahen sich die geistigen Väter der Sozialen Marktwirtschaft, allen voran die Mitglieder der Freiburger Schule (Ordoliberalismus),55 mit der Aufgabe konfrontiert, vorausdenkend und historisch geprägt, das Verhältnis von Staat und Wirtschaft zu überdenken und in einer Regelordnung zu arrangieren.

Als herausragender Vertreter lässt sich hierbei Walter Eucken nennen, der zu den Initiatoren des ordnungsökonomischen Forschungsprogramms zählt.56 Euckens Überlegungen prägten das, was auch heute noch Forschungsinteresse der Ordnungsökonomik ist: „Gegen einen schwachen, von Interessengruppen abhängigen Staat geht es um die Suche nach einer gefestigten Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur, die nicht einzelnen Gruppeninteressen dient, sondern Garant ist für eine allen Mitgliedern der Gesellschaft dienliche Wirtschaftsordnung, die der Freiheit jedes einzelnen und seiner Würde verpflichtet ist."57 Der hier geforderte und oft missinterpretierte „starke Staat" darf nicht als totalitärer, willkürlich intervenierender Staat verstanden werden, sondern als wirkmächtiger Staat, der den marktwirtschaftlichen Prozessen klare und nachhaltige Regeln aufzeigt und diese auch durchsetzt.58 Die Soziale Marktwirtschaft kann als geronnenes Ergebnis des Freiburger Forschungsprogramms bezeichnet werden. Sie „... ist im Kern eine Wettbewerbsordnung; das ist der fundamentale Beitrag der Freiburger Schule ...".59

Dabei ist der Wettbewerb nicht Selbstzweck. Er soll für soziale Ziele instrumentalisiert werden. So dürfen Märkte hierbei nicht mächtigen Gruppen überlassen werden, die den Wettbewerb einschnüren. Jedem in der Gesellschaft muss die Chance gegeben werden durch Leistung am Markt entlohnt zu werden.

[...]


1 2000:55%; 2004: 61%; 2006: 70%; 2007: 62%; 2008: 59%

2 2000: 39%; 2004: 34%; 2006: 25%; 2007: 32%; 2008: 35%

3 1994: 25%; 1998: 26%; 2002: 41%; 2006: 41%; 2007: 27%; 5/2008: 25%; 9/2008: 24%

4 1994: 48%; 1998: 40%; 2002: 37%; 2006: 43%; 2007: 55%; 5/2008: 60%; 9/2008: 60%

5 Vgl. Bundesverband deutscher Banken, www.bankenverband.de, 02.12.2008, S.3-4.

6 Vgl. o. V., www.heute.de, 19.01.2009.

7 Vgl. o. V., www.sueddeutsche.de, 25.09.2008.

8 Vgl. Goldschmidt, 2007, S.3-4. Nils Goldschmidt kommentierte zum Wahlslogan „Freiheit durch Sozialismus" der Partei „Die Linke".

9 Vgl. Bröcker, Michael, www.rp-online.de, 11.01.2008.

10 Schwarz, 2008, S.17.

11 Im Folgenden wird von arbeitsteiligen, marktwirtschaftlichen Systemen ausgegangen, deren Markt­transaktionen auf zustimmungsbedürftigen, also freiwilligen Tausch beruhen und dessen Ko­ordinationsmechanismen Wettbewerb und ein funktionsfähiges Preissystem darstellen. Eine typologische Einordnung kann dadurch erfolgen, in dem nach dem Planträger der wirtschaftlichen Entscheidungen gefragt wird. Zentral geleitete Wirtschaft und Markt- oder Verkehrswirtschaft können als zueinander polare Grundtypen ausgemacht werden. Vgl. Eucken, 1990, S.21.

12 Vgl. Eucken, 1990, S.372-375.

13 Erich Hoppmann verweist darauf, dass zwar die Wirtschaftspolitik (Ordnungspolitik) einer theoretischen, normativen Verortung bedarf (Ordnungstheorie), jedoch es nicht sinnvoll sei, die üb­lich verfolgte Zweistufigkeit von Theorie und Politik zu übernehmen. Generell soll von Ordnungs­Ökonomik gesprochen werden. Vgl. Hoppmann, 1995, S.43.

14 Viktor Vanberg zieht hier, die in der Philosophie gebräuchliche Unterscheidung zwischen kategorischen und hypothetischen Imperativ von Emanuel Kant heran. Vgl. Vanberg, 2007, S.223-224.

15 Vgl. Vanberg, 2007, S.223-224.

16 Vgl. Vanberg, 2007, S.224.

17 Vgl. Vanberg, 2007, S.224-225.

18 Vgl. Vanberg, 2008a, S.742-743.

19 Vgl. Vanberg, 2007, S.225.

20 Vgl. Vanberg, 2001, S.45-46.

21 Vgl. Vanberg, 2008b, S.23.Zu den Begriffen „Regelordnung und Handelnsordnung" vgl. Hayek, 2003, S.35-73.

22 Eine Allokation (Steuerung knapper Güter in ihre Verwendung) ist dann paretoeffizient, wenn niemand mehr bessergestellt werden kann, ohne jemand andern schlechter zu stellen. Mit weiteren Anmerkungen siehe Donges, Jürgen/ Freytag, Andreas (2004): Allgemeine Wirtschaftspolitik, Lucius & Lucius, Stuttgart, S.71ff.

23 Siehe Fußnote 24.

24 Vgl. Vanberg, 2008a, S.742.

25 Vgl. Vanberg, 2007, S.225; ausführlicher in Vanberg, 2008b, S.27-29.

26 Vgl. Vanberg, 2007, S.226.

27 Vgl. Vanberg, 2007, S.226-227; Vanberg 2008a, S.744-745.

28 Vanberg, 2007, S.226.

29 Vgl. Vanberg, 2007, S.226-227; Goldschmidt, 2007, S.5.

30 Vgl. Hayek, 2001a, S.188.

31 Vgl. Hayek, 2001b, S.87.

32 Vgl. Vanberg, 2007, S.229-230; Vanberg, 2008a, S.742-743.

33 Vgl. Vanberg, 2007, S.228.

34 Vanberg, 1996, S.1.

35 Vgl. Vanberg, 2007, S.228.

36 Vgl. Vanberg, 2007, S.230.

37 Dieser „Mechanismus" wurde von Adam Smith bereits 1776 beschrieben. Die am Markt auftretenden Kräfte bezeichnete er als unsichtbare Hände („invisible hands"), die den gesamtwirtschaftlichen Wohlstand fördern, ohne dass dies von den einzelnen Marktteilnehmern selbst geplant gewesen wäre. Vgl. Smith, 1999, S.513.

38 Vgl. Müller/Vogelsang, 1979, S.35-44.

39 Vgl. Fritsch/ Wein/ Ewers, 2005, S.279.

40 Donges/ Freytag, 2004, S.232.

41 Dies wäre wohl im Fall von „Verteidigung", als Beispiel für ein öffentliches Gut zu unterstellen. Weiterführend für einen Vergleich von Walter Eucken und Friedrich August von Hayek hinsichtlich Staatsaufgaben, vgl. Watrin, 2000, S.323-343.

42 Vgl. Donges/ Freytag, 2004, S.269-270.

43 Eucken, 1990, S.337.

44 Vgl. Vanberg, 2008, S.745-746;

45 Vgl. Streit, 2005, S.94.

46 Vgl. Demsetz, 1969, S.1.

47 Vgl. Starbatty, 2004, S.148-149.

48 Buchanan, 2004, S.13.

49 Vgl. Ackermann, 2001, S.19-21.

50 Vgl. Donges/ Freytag, 2004, S.269-270; Hamm, 2005, S.196; Fritsch/Wein/ Ewers, 2008, 419-421. Weiterhin denkbar ist, dass sich, obwohl kein Regulierungsgrund mehr besteht (Phasing out), eine trotzdem überflüssig gewordene markteinschränkende Regelung verfestigt hat (Capture-Theorie). Hier besteht die Möglichkeit, dass eine Regulierungsinstitution über die Zeit hinweg, durch Einflussnahme von Interessengruppen, ihre Wirksamkeit einbüßt. Hierzu Neumann, Manfred (2000): Wettbewerbspolitik: Geschichte, Theorie und Praxis, Gabler, Wiesbaden, S.194-195.

51 Universalisierbar heißt nicht, dass es nicht auch spezifische Regulierungen geben kann und dass alle Regeln in Form von Gesetzen o. ä. für alle Bereiche einer Volkswirtschaft gelten müssen. Für die oben aufgeführten Marktversagenstatbestände kann es maßgeschneiderte Regulierungsansätze geben, z. B. muss für das natürliche Monopol eines Elektrizitätsnetzes ein solcher maßgeschneiderter bzw. sektorspezifischer Ansatz institutionalisiert werden, weil sonst Wettbewerb, aufgrund des Verlaufs der durchschnittlichen Kosten, wohl nicht zustande kommen würde.Siehe hierzu genauer u. a. Knieps, Günter (2007): Netzökonomie: Grundlagen-Strategien- Wettbewerbspolitik, Gabler, Wiesbaden.

52 Vgl. Hayek (1991), S.270ff., zitiert nach Holl, 2003, S.86.

53 Vgl. Vanberg, 2008a, S.743.

54 Der Begriff „Soziale Marktwirtschaft" geht auf Alfred Müller-Armack zurück.Vgl. Müller-Armack, 1974, S.7-8.

55 Genauer zu den Begriffsinhalten „Freiburger Schule" und Ordoliberalismus siehe Goldschmidt/Blümle, 2000, S.17, Fußnote 19; sowie Goldschmidt, 2008, S.1-2, Fußnote 3.

56 Vgl. Streit/Wohlgemuth, 2000, S.461-462.

57 Goldschmidt, 2008, S.1-2.

58 Vgl. Goldschmidt, 2007, S.5 und 2008, S.2.

59 Schlecht,1996, S.6.

Ende der Leseprobe aus 92 Seiten

Details

Titel
Die Legitimation staatlicher Eingriffe in die Soziale Marktwirtschaft
Untertitel
Vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise
Hochschule
Universität der Bundeswehr München, Neubiberg
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
92
Katalognummer
V130532
ISBN (eBook)
9783640362066
ISBN (Buch)
9783640361816
Dateigröße
3596 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit entstand im Rahmen des Studiums der BWL (FH) ist aber schwerpunktmäßig wirtschaftspolitisch geprägt.
Schlagworte
Geldpolitik, Regulierung, Soziale Marktwirtschaft, Freiburger Schule, Eucken, Ordnungspolitik, Ordnungsökonomik, Subprime, Finanzkrise, Konjunkturpolitik, Wohlfahrtsökonomik, Finanzmarktstabilisierungsgesetz, Abwrackprämie, Hypo Real Estate, Marktversagen, Staatsversagen, regulierende Prinzipien, Wettbewerb, Bad Bank, EZB, FED, Intervention, Markt, Politische Ökonomie, Marktwirtschaft, Politik, Liberalismus, konstituierende Prinzipien, Ordnung, Sozialpolitik, Bank, Soffin, Verstaatlichung, Klientelpolitik
Arbeit zitieren
Michael Merkl (Autor:in), 2009, Die Legitimation staatlicher Eingriffe in die Soziale Marktwirtschaft , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130532

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