Mobilisierung und Kommunikation im Völkermord in Ruanda 1994


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

34 Seiten, Note: 5,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Fragestellungen
1.2 Struktur der arbeit
1.3 Begrifflichkeiten
1.3.1 Völkermord

2 Ruanda vor dem genozid
2.1 Konstitutionalisierung der ethnischen gruppen tutsi und hutu im vorkolonialen und kolonialen ruanda
2.2 Hutu-revolution und hutu-regime
2.3 Machtputsch durch juvénal habyarimana
2.4 Bürgerkrieg und blockierte demokratisierung
2.5 Hutu-power
2.6 Vorbereitung des genozids

3 Der genozid
3.1 Auslöseereignisse
3.2 Verlauf
3.3 Die täter

4 Theoretische grundannahmen
4.1 Entmenschlichung
4.2 Kollektivierung
4.3 Autorität und gehorsam
4.4 Manipulation und instrumentalisierung der medien

5 Mobilisierung und kommunikation
5.1 Die mittel zur mobilisierung
5.1.1 Anti-tutsi rhetorik
5.1.2 Das schüren von angst
5.1.3 Befehle und gehorsam
5.1.4 Zivile selbstverteidigung
5.1.5 Umuganda
5.2 Kommunikationskanäle
5.2.1 Printmedien
5.2.2 Radio des hasses
5.2.3 Instrumentalisierung der verwaltungs- und parteiapparate

6 Schlussfolgerungen

1 Einleitung

Innerhalb von drei Monaten, zwischen dem 6. April und dem 19. Juli 1994, töteten Angehörige der Hutu-Mehrheit einen grossen Teil der in Ruanda lebenden Tutsi-Minderheit. Ebenfalls getötet wurden moderate Hutu, welche die Beteiligung am Völkermord verweigerten, oder auch nur sich nicht aktiv daran beteiligten. Die Anzahl der Opfer wird in der Literatur mit verschiedenen Zahlen dotiert (Bart 2006:112). Man kann aber davon ausgehen, dass bis zur einer Million Menschen ermordet wurden (Straus 2008:526). Mehr als ein Drittel der Opfer wurden mit Macheten zerhackt (Bart 2006:112). Weder Alte, Frauen, Kinder noch Säuglinge wurden verschont (Scherrer 1997:7). Die Täter kamen aus allen Reihen der Hutu Bevölkerung: Beteiligt waren die Ruandische Armee, die Präsidentengarde, die Gendarmerie, zahlreiche Beamte aus der Verwaltung und ein grosser Teil der Hutu Zivilbevölkerung. (Straus 2008:527).

1.1 Fragestellungen

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie es innerhalb des kurzen Zeitraumes von nur rund hundert Tagen zu einem Völkermord in diesem Ausmass kommen konnte.

Welche Faktoren führten zu einer so effizienten und schnellen Ermordung eines grossen Teils der Tutsi Bevölkerung? Wie kam es dazu, dass sich eine Mehrheit der Hutu Bevölkerung am Töten beteiligte? Mit welchen Mitteln wurde diese für den Genozid mobilisiert? Welchen Mobilisierungsmittel und Instrumentalisierungen bedienten sich die extremistischen Hutu? Welche Kommunikationskanäle nutzten sie zur Verbreitung ihrer aufhetzerischen Propaganda und zur Verbreitung der Tötungsanweisungen?

1.2 Struktur der Arbeit

Im folgenden Anschnitt wird einer Definition von Völkermord nachgegangen, da sich dessen Begrifflichkeit als komplex erweist.

Obwohl sich die Arbeit auf die Mobilisierung und die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Völkermord in Ruanda 1994 konzentrieren will, ist es unerlässlich, die Vorgeschichte und die Ereignisse des Genozids darzustellen. Erst so lassen sich die Rolle der Mobilisierungsmittel und der Kommunikationskanale, die der Planung und Durchfuhrung des Genozids von Ruanda 1994 dienten, verstehen.

Aus diesem Grund wird in Kapitel zwei das pragenozide Ruanda beschrieben. Wie sah das vorkoloniale Ruanda aus? Inwiefern pragte der Kolonialismus Ruanda? Welche Ereignisse gingen dem Volkermord voraus? Wie entstanden die Kategorien Hutu und Tutsi?

In Kapitel drei wird schliesslich auf die Ausloseereignisse, den Verlauf und die Tater des Genozids eingegangen. Die Darstellung der Tater fuhrt uns zur Frage der Mobilisierung und Kommunikation im Genozid.

In Kapitel 4 werden einige theoretische Grundannahmen fur Faktoren, die Mobilisierung und Kommunikation in Genoziden betreffen, erlautert.

Diese Faktoren werden im Kapitel 5 wieder aufgenommen und fur das Fallbeispiel Ruanda uberpruft und illustriert. Daneben werden weitere Einflusse erlautert, die fur den Genozid in Ruanda 1994 als Mobilisierungsmittel und Kommunikationskanale bedeutsam erscheinen.

In den Schlussfolgerungen wird die Bedeutung der einzelnen Mobilisierungsmittel und Kommunikationskanale fur die Planung und die Durchfuhrung des Genozids eingeschatzt. Zudem wird dargestellt, was diese Erkenntnisse in einer Gesamtperspektive auf den Genozid in Ruanda 1994 bedeuten.

1.3 Begrifflichkeiten

1.3.1 Völkermord

Die Definition von Volkermord wird in der Literatur sehr kontrovers diskutiert. Die Erarbeitung einer exakten Begrifflichkeit ist schwierig. Volkermord ist ein relativ neuartiges Verbrechen und wirft wohl darum noch viele ungeklarte ethnische, juristische und historische Fragen auf (Barth 2006:7), die zu den Definitionsproblemen fuhren.

Der Begriff Genocid, der in der deutschen Sprache synonym zum Begriff Völkermord verwendet wird, wurde 1944 vom polnisch-judischen Juristen Raffael Lemkin gepragt. Das Kunstwort besteht aus genos (Stamm, Rasse, Volk,) und dem lateinischen Verb cadere (titen), bzw. dessen Suffix cide (Barth 2006:8). Lemkins Begriff tauchte 1945 zum ersten Mal in einem offiziellen Dokument auf in Zusammenhang mit dem Nurnbergerprozess. Dem internationalen Militartribunal war unklar, nach welchen Kategorien die nationalsozialistischen Verbrechen verurteilen werden sollten. So setzte sich parallel zu den Prozessen die Einsicht durch, dass Genozid nicht einfach einem Kriegsverbrechen entspricht. In den folgenden Jahren wurde das neue Wort genocide in vielen Sprachen durchgesetzt (Bart 2006:8f.).

Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges bestand im Völkerrecht die Annahme, dass souveräne Nationalstaaten unantastbar seien (Barth 2006:9). Hier hat aber vor allem in den letzten Jahrzehnten ein umfassendes Umdenken eingesetzt (Bart 2006:9). Der Staat ist zwar nach wie vor das Subjekt des Völkerrechtes, jedoch besteht ein breiter Konsens darüber, dass Genozid ein so ungeheures Verbrechen ist, dass der staatlichen Souveränität eindeutig Grenzen gesetzt werden (Barth 2006:15). Das Völkerrecht orientiert sich bei der Definition an der Genozidkonvention von 1948, in welcher Völkermord unter drei Aspekten definiert wird: Erstens werden verbrecherische Handlungen und Praktiken aufgelistet, zweitens wird eine präzise Absicht, d.h. die völlige oder teilweise Zerstörung einer Opfergruppe unterstellt, und drittens werden die Gruppen, die zu Opfern eines Genozid werden können, aufgelistet. Dies sind nationale, rassische, ethnische oder religiöse Gruppen (Barth 2006:17). Hier wird bereits klar, dass auch diese Kategorisierung problematisch ist, da Ethnie, Rasse oder Religion häufig auch sozial konstruierte Kategorien sind (Barth 2006:19). So reagierte die Wissenschaft mit vielen Gegenvorschlägen und Ergänzungen auf die Begrifflichkeiten der Konvention. Eine von vielen Definitionen, die sich um mehr Präzision bemühen, ist jene von Vahakn Dadrian: „Völkermord ist der erfolgreiche Versuch einer dominanten Gruppe im Besitz der formalen Autorität beziehungsweise mit überwiegendem Zugang zu den Gesamtressourcen der Macht, durch Zwang oder tödliche Gewalt die zahlenmässige Grösse einer Minderheitsgruppe zu reduzieren, deren definitive Ausrottung als wünschenswert und nützlich gilt und deren Verwundbarkeit ein Hauptfaktor ist, der zur Entscheidung zum Völkermord beiträgt“ (Dadrian 1975:201). Viele Sachverhalte und Terminologien der Konvention sind nach wie vor unklar und werden regelmässig diskutiert und in der wissenschaftlichen Literatur erörtert.

2 Ruanda vor dem Genozid

2.1 Konstitutionalisierung der ethnischen Gruppen Tutsi und Hutu im vorkolonialen und kolonialen Ruanda

Ruanda hatte bereits in der vorkolonialen Zeit gefestigte Staatsgrenzen und war ein gut organisiertes Königreich mit soliden Wirtschaftsstrukturen (Barth 2006:113). Zwischen 1835-1895 regierte der König Kigeri IV Rwabugin, der den ethnischen Unterschied zwischen Tutsi und Hutu einführte, welcher auf historische und soziale Unterschiede bezogen war. In dieser Zeit kam es zu einer verstärkten Differenzierung der Bevölkerungsgruppen. Die Unterscheidung zwischen Tutsi und Hutu bezog sich vor allem auf die jeweiligen ökonomischen Aktivitäten (Straus 2008:519). Die uberwiegend mit Viehzucht beschäftigten Personen wurden als Tutsi, die uberwiegend als Ackerbauern betätigte Bevölkerung als Hutu bezeichnet. Die Tutsi erreichten eine wirtschaftliche Uberlegenheit Ober die Hutu und parallel dazu einen höheren sozialen Staus als die Hutu (Straus 2008:519). Die Bezeichnung Tutsi wurde damit immer stärker zu einem Synonym für die herrschende Schicht und die der Hutu zu jenem der Unterlegenen und Beherrschten. Eine dritte Gruppe waren die Twa, welche vom Jagen und Sammeln lebten (Bart 2006:112). Wichtig ist festzuhalten, dass die Termen Tutsi und Hutu dem Kontext der Monarchie entsprangen und damit bereits vor der Kolonialzeit etablierte Kategorien waren (Straus 2008:19). Es waren jedoch nicht rassische, sondern soziale Kategorien, die auch nicht strikt fixiert waren. Es war durchaus iblich, dass ein Hutu durch einen Statusgewinn zu einem Tutsi werden konnte (Straus 2008:519). Vor dem 20 Jahrhundert sind keine Unterschiede oder Bewusstseinsformen bekannt, die als ethnisch bezeichnet werden könnten (Bart 2006:112). Hutu und Tutsi hatten eine gemeinsame Geschichte, eine gemeinsame Religion und Sprache (Barth 2006:112). Weder bei den Hutu noch bei den Tutsi sind die typischen soziologischen, sprachlichen oder politischen Kennzeichen eines Stammes zu erkennen (Barth 2006:113).

1899 begann die Kolonisation durch die Deutschen mit indirekter Herrschaft. Die Deutschen deuteten die abgestuften Sozialbeziehungen zwischen Hutu und Tutsi auf der Basis der aus Europa stammenden, rassischen Hamitentheorie (Jones 2001:18). Die Europäer beschrieben die Tutsi im Vergleich zu den Hutu als iberlegen, intelligenter und eleganter (Straus 2008:520). Auch die auf die Deutschen folgenden Belgier, zu deren Mandatsgebiet Ruanda 1923 ernannt wurde, führten die herrschende Machtverteilung auf die Uberlegenheit der Tutsi zurück. Diese Sichtweise und Berufung auf die Hamitentheorie reflektiert eindrücklich die zeitgemässen anthropologischen und historischen Ideen (Straus 2008:520). 1933/34 führten die Belgier eine Volkszählung durch, auf deren Grundlage Identitätspapiere nach den Kategorien Tutsi, Hutu oder Twa ausgestellt wurden. So wurden die ethnischen Zugehörigkeiten im Verwaltungssystem registriert und festgelegt (Jones 2001:19). Unterscheidungen, die in der vorkolonialen Zeit auf Grund von sozialem Status und wirtschaftlichen Aktivitäten getroffen worden waren, wurden in der Kolonialzeit gewissermassen zu Unterschieden auf Grund von verschiedenen Rassen erklärt. Auch die Katholische Kirche, die sich in der Mission durchgesetzt hatte, förderte die Unterscheidung, indem sie in der Zwischenkriegszeit in ihren Missionarschulen vor allem Tutsi förderte. Dies hatte bedeutende Auswirkungen, da die Tutsi mit den so erworbenen Französischkenntnissen Zugang zu Positionen in der Verwaltung Ruandas erhielten. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges änderte sich das Vorgehen der Kirche wie auch der Kolonialherrern, indem sie im Sinne des neuen demokratischen Verständnisses in Europa zunehmend die Förderung der Hutu vorantrieben (Jones 2001:19). Dadurch entstand eine Hutu-Elite, die sich gegen die Tutsi-Herrschaft zu mobilisieren begann (Straus 2008:520). So standen sich seit den letzten Jahren der Kolonialzeit in Ruanda zwei Bevölkerungsblöcke feindlich gegenüber: etwa 80% Hutu und 15% Tutsi und ca. 5% Twa, die jedoch im Machtkampf keine Rolle spielten (Barth 2006:113).

2.2 Hutu-Revolution und Hutu-Regime

Die letzte Phase der Kolonialzeit (ca. ab 1950) war gekennzeichnet durch den Kampf um Macht und durch die Radikalisierung der politischen Debatte, was schliesslich in extremer Gewalt und radikalen Veränderungen gipfelte (Straus 2008:521).

Entlang der fixierten ethnischen Grenzen begannen sich gegen Ende der 1950er Jahre, politische Parteien zu bilden (Schürings 1994b:150). Konservative, nationalistische Tutsi und einige Hutu-Anhänger forderten die sofortige Unabhängigkeit des Landes und die Schaffung einer konstitutionellen Monarchie. Alle Parteien sahen im Bildungswesen eine Schlüsselrolle für die sozialen Ungerechtigkeiten und formulierten Vorschläge zu dessen Reform (Schürings 1994b:150f.). Die Hutu begannen die Tutsi als fremde Rasse zu bezeichnen und Anspruch auf eine Hutu-Herrschaft zu erheben. Beide Seiten übernahmen in gewisser Weise damit die koloniale Argumentation. Erstmals wurde von den Hutu öffentlich formuliert, dass sie seit Jahrzehnten unterdrückt würden, und in der Hutu-Bevölkerung begann sich ein Bewusstsein für diese angebliche Unrechtssituation aufzubauen (Bart 2006:114). Belgien begann ab 1950 in Hinsicht auf die Dekolonisation damit, auch die Hutu in die Verwaltung zu integrieren (Straus 2008:520). Unter den Tutsi verstärkte sich die Angst vor einem Machtverlust. Als Mutura III, Monarch seit 1931, 1959 unter ungeklärten Umständen starb und ein Hutu-Unter-Chef wenig später mutmasslich ermordet wurde, kam es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Gruppen (Schürings 1994b:151). Die Auseinandersetzungen wurden von Belgien geduldet, wenn nicht sogar inszeniert (Scherrer 1997:69). Es gab mehrere hundert Tote. Während dieser Revolte kam es in der gesamten Region überhaupt zum ersten Mal zu Gewaltkonflikten zwischen Hutu und Tutsi (Scherrer 1997:12). Als Reaktion darauf und mit der Absicht, die Tutsi-Monarchie abzuschaffen, ersetzten die Belgier in hunderten Verwaltungsposten Tutsi durch Hutu (Straus 2008:521). Die Wahlen von 1960 und 1961 waren grosse Erfolge für die Parmehutu (Partei der Bewegung und Emanzipation der Hutu) (Schürings 1994b:153). Die Parmehutu beriefen sich auf die Französische Revolution und setzten sich für die Abschaffung der Monarchie, die Einführung republikanischer Verhältnisse, die Unabhängigkeit Ruandas von Belgien und für das Ende der Tutsi-Herrschaft ein (Schürings 1994b:155). 1962 erlangte Ruanda schliesslich die Unabhängigkeit. Grégoire Kaybinda, der Führer der Parmehutu, wurde zum Präsidenten und sorgte dafür, dass ab Mitte der sechziger Jahre defacto nur noch die Parmehutu als Partei übrig blieb (Schürings 1994b:157). Es wird vermutet, dass die Belgier an der Installation von Kaybinda als Präsident beteiligt waren (Straus 2008:521). Zu diesem Zeitpunkt waren bereits viele Tutsi in die Nachbarländer geflüchtet. Immer wieder kam es zu Guerilla-Angriffen dieser Tutsi-Flüchtlinge. Diese wurden zwar 1967 für längere Zeit zurückgeschlagen, liessen sich aber von der Hutu-Regierung hervorragend dazu benützen, die Tutsi für alle innenpolitischen Probleme verantwortlich zu machen. Einige Autoren argumentieren, dass im post-revolutionären Ruanda Tutsi als Bürger zweiter Klasse behandelt wurden und weisen auf die Tutsi-Quoten hin, die in den Hochschulen, Unternehmen und in der Regierung eingeführt wurden (Straus 2008:521). So kam es vermehrt zu Gewalt gegen Tutsi. Man geht davon aus, dass es in dieser Zeit ca. 20'000 Tote und 30'000 Flüchtlinge gab (Des Forges 2002:63f.). Die Hutu nutzten diese Geschehnisse zur Konstruierung des Mythos eines langen, mutigen und erfolgreichen Kampfes der unterdrückten Hutu gegen die Tutsi (Des Forges 2002:65). Die ruandischen Eliten haben sich in dieser Zeit also Kategorien bedient, die zwar schon im vorkolonialen Ruanda bestanden haben, jedoch erst durch die Europäer als Rassen festgelegt wurden. Nach der Unabhängigkeit übernahmen die Ruander die Kategorien zur Bildung eines ethnischen Nationalismus und als politische Ideologie (Straus 2008:521). Die Wechselwirkungen zwischen der Kategorienbildung des vorkolonialen Ruandas und jener der Europäischen Kolonialmächte wirkten so wechselseitig und kumulativ (Straus 2008:521).

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Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Mobilisierung und Kommunikation im Völkermord in Ruanda 1994
Hochschule
Universität Luzern
Veranstaltung
Staatszerfall und Bürgerkrieg
Note
5,5
Autor
Jahr
2008
Seiten
34
Katalognummer
V129683
ISBN (eBook)
9783640357727
ISBN (Buch)
9783640358168
Dateigröße
625 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Note entspricht nach dt. Notenskala 1,5
Schlagworte
Mobilisierung, Kommunikation, Völkermord, Ruanda
Arbeit zitieren
Regine Gerber (Autor:in), 2008, Mobilisierung und Kommunikation im Völkermord in Ruanda 1994, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129683

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