Gott und Politik in den USA und in Deutschland

Ein Vergleich von deutscher und amerikanischer Säkularisierung


Hausarbeit, 2007

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung:

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs „Säkularisierung“

3. Säkularisierung in Deutschland und anderen Teilen Europa

4. Säkularisierung in den USA

5. Die „Amerikanische Religion“

6. Säkulare und Nicht-Säkulare Staaten im Vergleich - Zum Umgang mit Religion und Gläubigen

7. Zusammenfassung

8. Literaturangaben

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1. Einleitung

Die amerikanische Demokratie und ihr Verhältnis zu Religiosität und Glaube unterscheidet sich stark von europäischen Demokratien. Grund dafür ist, dass sich Kultur- und Theologiegeschichte der Vereinigten Staaten nicht so einfach voneinander trennen lassen. So zeichnete der amerikanische Puritanismus die Demokratie in den USA entscheidend. Die Demokratisierung des Christentums war ursprünglich genauso wenig vorgesehen wie die der Gesellschaft. Inwieweit sind die USA heute also als säkularer Staat zu betrachten? Im Folgenden möchte ich das Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland und in den Vereinigten Staaten beschreiben und vergleichen. Außerdem möchte ich untersuchen inwiefern Säkularisierung sinnvoll ist, was sie in der Gesellschaft bewirkt und ob der Begriff mit dem der „Moderne“ gleichzusetzen ist. Um mich der Amerikanischen Säkularisierung anzunähern, werde ich zunächst die Entwicklung der Säkularisierung in Europa, mit Schwerpunkt auf Deutschland, beschreiben. Schließlich war es unter anderem auch die Infragestellung der Autorität der Kirche, die viele Europäer dazu bewog nach Amerika auszuwandern und Amerikaner zu werden.

2. Definition des Begriffs „Säkularisierung“

Zunächst möchte ich die Bedeutung des Begriffs der Säkularisierung und Säkularisation herausarbeiten. Ich beginne mit einer Definition von 1891, nach der ist Säkularisierung…

(…) die Verwandlung geistlicher Dinge in weltliche und profane. Während im Mittelalter die S. geistlicher Gefäße und insbesondere geistlicher Güter streng verboten war, griff sie infolge der Reformation in den protestantischen Ländern stark um sich; (…).[1]

Gut 80 Jahre später hat sich diese Definition zwar nicht verändert, sie ist jedoch erweitert worden, wie ein Lexikontext von 1975 belegt, der Säkularisierung so beschreibt:

1.) Die Verweltlichung ursprünglich religiös, kirchlich oder theologisch geprägter Bereiche, Sachverhalte oder Begriffe.

2.) die Einziehung der Nutzung kirchl. Hoheitsrechte oder kirchl. Vermögens durch den Staat. (…)

4.) Geistesgeschichte: Säkularisierung, die - /-en, die Ablösung menschl. Verhaltensweisen, gesellschaftl. Ordnungen, sittlicher Forderungen u. a. von ihrer ursprünglichen religiösen Grundlage.(…)[2]

Der Begriff „secularisieren“ soll erstmals in Münster während den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden gefallen sein. Der französische Gesandte Henri de Longueville soll damit die zur Verhandlung stehende Liquidation geistlicher Herrschaft bezeichnet haben, der Stifte und Bistümer zum Opfer fielen.[3]

Im heutigen Sprachgebrauch bedeutet Säkularisierung die Abschaffung der Staatsreligion und damit den Machtverlust von religiösen Institutionen zugunsten des Staates.

3. Säkularisierung in Deutschland und anderen Teilen Europa

Im christlichen Abendland begann die Säkularisierung nach einzelnen Anfängen im Spätmittelalter mit dem Humanismus und setzte sich mit der Aufklärung durch[4]. Durch die Säkularisierung wurde die uneingeschränkte Autorität von Kirche und Staat hinterfragt. Zu den bekanntesten Statements hierzu gehört Immanuel Kants Essay „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ (1783). Kant bezeichnete die Gesellschaft bis dato als „unmündig“: „Unmündigkeit ist das Unvermögen sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“[5] Mit diesem „anderen“ ist insbesondere auch die Kirche bzw. deren Vertreter gemeint. Kant fordert deshalb eine Revolution jedes einzelnen, der sich von „Vormündern“ welcher Art auch immer emanzipieren soll. Als vorteilhaft hebt er die Herrschaft unter Friedrich II hervor, der einmal schrieb: „Sobald jedes Bekenntnis frei ist, hat alle Welt Ruhe; wogegen die Glaubensverfolgung die blutigsten und langwierigsten Bürgerkriege verursacht hat“[6].

Aus Forderungen wie der von Kant erwuchsen politische Forderungen, wie humanere Verhältnisse für alle Menschen (Freiheit, Gleichheit, Toleranz). Im 19. Jahrhundert wurden diese in den Verfassungen Frankreichs und den USA aufgenommen – in Deutschland verzögerte sich dieser Prozess durch die Romantik und den Idealismus.

[Die Säkularisierung] wurde schon im MA u. a. von W. von Ockham, Marsilius von Padua und J. Wiclif begründet und kam bes. im Reformzeitalter zur Auswirkung. So wurde im evang. Territorien das Vermögen von Klöstern und Stiftern kulturellen und sozialen Aufgaben des Staates zugeführt. Später hob Josef II. in den österreich. Ländern mehr als 700 Klöster auf. Die Französ. Revolution ließ alle Kirchengüter durch den Staat einziehen und an Privatleute versteigern. Umfassend war 1802/03 die S. in Dtl.: Beiderseits des Rheins wurden die Hoheitsrechte von vier Erzbistümern, achtzehn Bistümern und etwa 300 Abteien, Stiftern und Klöstern eingezogen (…)[7]

Die „umfassende Säkularisierung“ von 1802/03 ist begründet durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803, durch den die letzen Reste geistlicher Fürstentümer sowie souveräner Stifte und Klöster in Deutschland säkularisiert wurden.[8] Die Versuche Kaiser Josefs II., die Kirchengüter in Österreich zum Teil zu säkularisieren, wurden rückgängig gemacht. In Frankreich erfolgte die Säkularisierung der geistlichen Güter 1790.[9] In Italien wurde 1860/70 der Kirchenstaat säkularisiert.[10]

Der Prozess der Verweltlichung, der sich seitdem in Gang gesetzt hat, sorgte in der europäischen Neuzeit für eine größere Autonomie der Lebensgestaltung und der Weltanschauung. Frühere Bindungen an kirchliche Vorgaben und ihre sittlich-moralischen Grundsätze wurden gelockert bzw. völlig gelöst, womit die Religion ihren Einfluss auf das alltägliche Leben der Menschen nach und nach verlor. Die Infragestellung von Kirche und Königtum trug zum Verfall der vereinten kirchlichen und weltlichen Macht bei. Dies half den Bürgern dabei demokratisches Denken zu entwickeln und sich dabei gegen die Alleinherrschaft des europäischen Adels zu richten. Der Mensch galt nunmehr als selbst bestimmt und für sein Handeln auch selbst verantwortlich.

Säkularisierung wurde zeitweise mit „Entchristlichung“ gleichgesetzt, musste aber nicht gegen den Willen der Kirche geschehen. Eine gewollte Säkularisierung kann die Gründung einer Universität sein, wie sie von dem geistlichen Initiator Franz von Fürstenberg bei der Schaffung der Universität Münster vollzogen wurde (1773).[11] In einem Fall wie diesem ist Säkularisierung sowohl die mentale als auch die institutionelle Trennung von Kirche und Staat. In Deutschland war das Leben seit dem späten Mittelalter über Jahrhunderte durch die Kirche geprägt worden. Dass der Einfluss der Kirche auf den Staat schwächer wurde, bedeutete deshalb auch entscheidende soziale Veränderungen. Max Weber bezeichnete die Säkularisierung als „Entzauberung“ der Lebenswelt.[12] Aus einer Welt der Mythen entwickelte sich eine Welt der Fakten, so Weber. Diese Welt der Fakten ebnete den Weg für den einziehenden Kapitalismus. Da man sich nicht mehr mit der Hoffnung auf ein Paradies einem moralischen Leben verschreiben musste, bewirkte dies tiefe Veränderungen im Denken und Handeln der Gesellschaft.

Die Säkularisierung gilt in der westlichen Welt als sehr fortgeschritten. Sie wird als Grundlage für die Staatsform der Demokratie betrachtet. In Frankreich wurde eine Säkularisierung durch die Französische Revolution (1789-1799) eingeleitet. Ziel der Revolution war des feudalabsolutistischen Ständestaats und die Durchsetzung der Ideale der Aufklärung, der Schwerpunkt lag auf den Menschenrechten. Das heutige Frankreich ist (seit 1905) laizistisch, Staat und Kirche sind strikt getrennt.

In England wird mit Säkularisierung die National Secular Society[13] (NSS) in Verbindung gebracht. Die NSS ist eine Britische Organisation, die ins Leben gerufen wurde, um die Säkularisierung zu fördern. Sie wurde 1846 von George Holyoake in London gegründet. Die Organisation forderte die strikte Trennung des britischen Staats und der Kirche Englands, die Absetzung staatlicher Fördermittel gegenüber religiösen Schulen, eine Beendigung der Steuerbefreiung für Kirchen, die Abschaffung des Blasphemiegesetzes und ein Ende der öffentlichen Finanzierung von Geistlichen in Gefängnissen, Krankenhäusern und der Armee. Die NSS forderte jedoch nicht, jegliche Art des Glaubens zu unterdrücken. Religionsfreiheit gehörte nach Meinung der Organisation zu den Menschenrechten:

(…) die englische Säkularisierungsbewegung, die in der Secular Society ihr Missionszentrum hatte, bediente sich des Säkularisierungsbegriffs in der Absicht, dadurch ihr Programm auch den Gläubigen empfehlen zu können. Wird nicht durch die Verweltlichung der Welt auch das Geistliche geistlicher?[14]

Mit dem Nachfolger Holyoakes, Charles Bradlaugh, der 1866 Präsident der Vereinigung wurde, wurde die NSS zunehmend atheistisch geprägt.[15] Mit ihrem neuen, aggressiv dem Freidenkertum verschriebenen Idealismus, zeigte sich die Gesellschaft allem Religiösen gegenüber kritisch. Das Ziel dem sich die NSS verschrieben hatte war es, einem Bürger frei von jedem religiösen Bekenntnis seine vollen Bürgerrechte zuzugestehen. Diesen Grundsatz hat die NSS noch heute. Damit ist sie das frühe englische Pendant zur 1892 in Berlin gegründeten „Deutschen Gesellschaft für Ethische Kultur“ (GDEK), die sich jedoch in erster Linie am Vorbild der Religionsfreiheit in den USA orientieren wollte. Der deutsche Philosoph und Psychologe Friedrich Jodl, Mitbegründer der freireligiösen GDEK, schrieb: „ Denn wenn ich auch niemals dazu kommen sollte, meine eigene Weltanschauung zu skizzieren; in ihren Grundzügen läge sie im Feuerbach vollständig vor.“ [16] Jodl und die GDEK orientierten sich an Ludwig Feuerbachs Positivismus. Jodl vertrat unter anderem die Auffassung, dass die Wissenschaft und auch das öffentlichen Schulwesen sich von dem Einfluss von Konfessionen schützen müssen.Außerdem glaubte er an den Sinn der vorherrschenden amerikanischen Verhältnisse, die es seiner Meinung nach begünstigten sich frei zu entfalten.[17]

In der Weimarer Republik erhielt die Trennung von Kirche und Staat in Deutschland nach Ende des Ersten Weltkrieges (1919) Verfassungsrang. Die Weimarer Nationalversammlung fertigte einen eigenen Regelungskomplex an, der auf Religionsfreiheit, weltanschaulicher Neutralität des Staates und Selbstbestimmung aller Religionsgemeinschaften beruht:

Auszug aus der Deutschen Verfassung vom 11.August1919
Weimarer Verfassung

Religion und Religionsgesellschaften

Artikel 136 [Individuelle Religionsfreiheit]

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.[18]

Diese Reglungen unterscheiden sich grundlegend von dem, was man 20 oder 30 Jahre zuvor noch konstituiert hatte. In einem Schulgesetzentwurf von 1892 wird beispielsweise gefördert, dass zukünftige Lehrer an öffentlichen Volksschulen nur dann eine Anstellung erhalten dürfen, wenn sie eine Prüfung bestehen an der ein kirchlicher Beauftragter „mit Stimmrecht“ teilnimmt. Außerdem sollte neue Volksschule nur noch auf „konfessioneller Grundlage“ entstehen.[19]

Am bedeutendsten für das Verhältnis von Kirche und Staat ist jedoch Artikel 137 (insbesondere Absatz 1) der Deutschen Verfassung vom 11.August1919:

Artikel 137 [Religionsgesellschaften]

(1) Es besteht keine Staatskirche.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.
(8) Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.

Auf Artikel 137 Absatz 6 werde ich an anderer Stelle in meinem Essay später noch eingehen.

Artikel 138 [Vermögen der Religionsgesellschaften]

(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
(2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.

Artikel 139 [Schutz von Sonn- und Feiertagen]

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

[...]


[1] Säkularisierung. In: Illustriertes Konversations-Lexikon für das Volk. Siebter Band. Zweite gänzlich umgearbeitete Auflage, Verlag und Druck von Otto Spamer (O. R. S.). Leipzig und Berlin, 1891. Seite 526.

[2] Säkularisation. In: Der Neue Brockhaus, Bd. 4. 5., völlig neu bearbeitete Auflage, Brockhaus Verlag. Wiesbaden, 1975. Seite 489.

[3] Lübbe, Hermann. Säkularisierung: Geschichte eines ideenpolitischen Begriffs. 2., unveränderte Auflage. Alber (Alber-Broschur Rechts- und Sozialwissenschaft). Freiburg [u.a.], 1975. Seite 23/24.

[4] Säkularisation. In: Der Neue Brockhaus, Bd. 4. Seite 489.

[5] Kant, Immanuel. Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? In: Bahr, Erhard (Hrsg.). Was ist Aufklärung? Thesen und Definitionen. Reclam Verlag, bibliographisch ergänzte Ausgabe. Stuttgart, 2002. Seite 9.

[6] Vgl. Friedrich des Große: Regierungsformen und Herscherpflichten (1777). In: Volz, Gustav Berthold. Friedrich der Große. Historische, militärische und philosophische Schriften, Gedichte und Briefe. Anaconda Verlag. Köln, 2006. Seite 361.

[7] Säkularisation. In: Der Neue Brockhaus, Bd. 4. Seite 489.

[8] Säkularisierung. In: Illustriertes Konversations-Lexikon für das Volk. Siebter Band. Seite 526.

[9] Ebd.

[10] Säkularisation. In: Der Neue Brockhaus, Bd. 4. Seite 489.

[11] Vgl. hierzu: Lübbe, Hermann. Säkularisierung. Seite 24.

[12] Lübbe, Herrmann. Säkularisierung. Seite 70.

[13] Ebd. Seite 49. (Vgl. auch: http://www.secularism.org.uk/)

[14] Lübbe, Herrmann. Säkularisierung. Seite 53.

[15] Ebd. Seite 51.

[16] Brief vom 11.09.1903 an Bolin. In: Gimpl, Georg (Hrsg.). Unter uns gesagt. Friedrich Jodls Briefe an Wilhelm Bolin, mit einer Einführung von Juha Manninen und Georg Gimpl: Ego und Alter-Ego. Wilhelm Bolin und sein Kampf um die Aufklärung. Löcker. Wien 1990. Seite 229.

[17] Lübbe, Herrmann. Säkularisierung. Seite 78.

[18] GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland. Auszug aus der Deutschen Verfassung vom 11.August1919 [Weimarer Verfassung]. Religion und Religionsgesellschaften.

[19] Lübbe, Herrmann. Säkularisierung. Seite 46.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Gott und Politik in den USA und in Deutschland
Untertitel
Ein Vergleich von deutscher und amerikanischer Säkularisierung
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
26
Katalognummer
V129508
ISBN (eBook)
9783640362752
ISBN (Buch)
9783640362769
Dateigröße
555 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Civil Religion, Zivilreligion, Gott, Politik, USA, Amerika, Will Herberg, Religiösität, Deutschland
Arbeit zitieren
Magistra Artium Katharina Kullmer (Autor:in), 2007, Gott und Politik in den USA und in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129508

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