Hannah Arendts kommunikatives Machtverständnis als Möglichkeit gewaltfreier Politik

Chancen und Grenzen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

29 Seiten


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Theorie und begriffsgeschichtlicher Rahmen
2.1 Debatte um einen universellen Machtbegriff – Frage der Ausübung
2.2 Dimensionen der Macht
2.3 Macht und Gewalt – unzertrennliche Vokabeln?

3. Kritik Arendts an der Moderne und der politischen Wissenschaft – Neubestimmung der
politischen Freiheit

4. Hannah Arendt in „Macht und Gewalt“ als Schlüssel republikanischen
Machtverständnisses
4.1 Wo existiert Macht?
4.2 Das Aufeinandertreffen von Macht und Gewalt als schlimmster
anzunehmender Unfall?
4.3 Kritische Sichtweise – Hannah Arendts Verständnis von Macht und Gewalt
4.4 Politisches Handeln abseits von Gewalt? – monopolistischer Machtanspruch als bessere
Lösung? – Das Konzept von Max Weber
4.5 Vergleich der Macht- und Gewaltdimension – Weber vs. Arendt Die Differenz der
Handlungsmodelle

5. Fazit – Gewaltfreie Politik durch ein kommunikatives Machtverständnis? –
Chancen und Grenzen

Quellen- und Literaturverzeichnis

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1. Einleitung

„Die wichtigste Form der Ausübung von Macht in unseren Gesellschaften ist das Gesetzgebungsrecht und die Fähigkeit der Durchsetzung und Sanktionierung der Gesetze durch die Institutionen der öffentlichen Gewalt, Polizei nach innen und Militär nach außen. Diese Form der Machtausübung erfolgt im Rahmen eines Herrschaftssystems, an dessen Ausgestaltung die verschiedensten gesellschaftlichen Kräfte aus Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik usw. beteiligt sind. Und da beginnen schon die Probleme.“[1] Dieser zitierte Befund deutet auf die unscharfe, vieldeutige Verwendung des Machtbegriffs an sich selbst hin. Der unklare Machtbegriff resultiert aus der historisch differenzierten Verwendung des Machtbegriffs mit entsprechend unterschiedlicher Herangehensweise. Die ungleiche Herangehensweise an den Machtbegriff resultiert aus den antagonistischen Einschätzungen der inhaltlichen Ausprägung des Machtsbegriffs.[2] Eine spürbare Veränderung ist jedoch seit dem ausgehenden Mittelalter und dem Übergang zur Neuzeit zu verzeichnen gewesen. Die zugrunde liegende moralisch-rechtliche Verbindlichkeit der Macht ist folglich ad acta gelegt wurden. Deutlich wird dies bei den ersten neuzeitlichen Überlegungen von Hobbes und Machiavelli, die Macht nicht mehr als normgebundene Kategorie betrachteten, sondern als wertfreien Begriff, der sowohl für das politische als auch soziale Dasein aller Individuen bestimmend ist.[3] Zur Verklarung des Machtbegriffs hat das nur bedingt beigetragen. Es ist sowohl von positiven als auch negativen Aspekten der Macht und unterschiedlichen Formen der Machtausübung zu sprechen. „Von Platon bis hin zu Foucault reicht freilich auch eine prominente Tradition der Machtkritik.“[4] Deutlich wird dies allein im Vergleich der theoretischen Überlegungen zur Macht und dessen Begrifflichkeit in der neuzeitlichen Diskussion. Ein unüberwindbarer Gegensatz ergibt sich aus dem Verständnis der Handlungsmöglichkeiten, die sowohl mit negativen als auch positiven Vorzeichen versehen werden können. Monopolitische Machtansprüche, so wie sie Max Weber darstellt, die einzig auf dem staatlichen Handeln fußen und folglich handlungsorientiert sind, gelten demnach als negative Dimension von Macht.[5]

Völlig konträr dazu geht Hannah Arendt mit der Frage des politischen Handelns und dem damit innewohnenden Machtbegriff um. Für Arendt ist es von zentraler Bedeutung, nach den Beweggründen von Macht zu fragen, die in einer zivilen Gesellschaft anzutreffen sind. Macht ist bei Arendt nur als die wirksame Größe zu betrachten, die als kommunikative Vorlage zu verstehen ist. Daran wird offenkundig, dass Kommunikation, nicht wie bei Weber nur als Mittel zum Zweck zur verstehen ist, sondern vielmehr das Ergebnis eines Arrangements, das nicht ohne kommunikative Mittel auskommt.[6] Beide Autoren sprechen von einer Potenz der Macht, die Ausdruck in den Handlungen findet, jedoch unterscheiden sie sich hinsichtlich ihres zugrunde liegenden Handlungsmodells.[7]

Das Anliegen dieser Arbeit soll es sein, das Machtverständnis bei Hannah Arendt aufzuarbeiten und die damit zugrunde liegende Vorstellung eines republikanischen Machtbegriffs verstehbar zu machen. Ergänzend dazu sollen die Erfolgsbedingungen eines pluralistischen Machtbegriffs untersucht werden, um zu klären, ob dieses pluralistische Modell auch als realer Bezugsrahmen gelten kann. Um dies zu ermöglichen, ist es im ersten Schritt von Nöten, die theoretischen Voraussetzungen und Dimensionen des Machtbegriffs zu benennen, um im weiteren Verlauf des Kapitels den begriffsgeschichtlichen Rahmen umreißen zu können. Dabei soll versucht werden, die verschiedenen Ebenen der Macht und das damit zugrunde liegende theoretische Machtverständnis der beiden antagonistischen Positionen von Weber und Arendt in der neuzeitlichen Diskussion offen zu legen. Im Fortgang der Arbeit soll unter Kenntnis der erarbeitenden Machttheorien, der Versuch unternommen werden, die Motive für Hannah Arendts kritischen Umgang mit der Politischen Wissenschaft der Moderne und deren innewohnenden Mehrdeutigkeiten des Machtbegriffs zu erkennen. Im letzten Teil der Arbeit, soll geklärt werden, was der Schlüssel von Arendts Machtverständnis in ihrem Werk „Macht und Gewalt“ ist, um letztendlich die Frage beantworten zu können, ob das Verständnis von Macht bei Arendt, als Gegenbegriff zur Gewalt überhaupt im politischen Handeln vorstellbar ist? Ist ein monopolistischer Machtanspruch wie von Weber verwendet, nicht die bessere Lösung oder versteht sich Arendts normatives Konzept nur als utopischer Wunsch, einer besseren Welt?

2. Theorie und begriffsgeschichtlicher Rahmen

2.1 Debatte um einen universellen Machtbegriff – Frage der Ausübung

Schon der Titel des Buches von Göhler, Iser und Kerner „22 umkämpfte Begriffe zur Einführung“, worunter auch ein Kapitel sich dem Machtbegriff widmet, lässt erkennen, dass der Begriff der Macht von mehrdeutigen und missverständlichen Zugängen geprägt ist.[8] Seit den 1980er Jahren wurde die Auseinandersetzung mit dem Machtbegriff noch weiter differenziert. Neuartige Perspektiven eröffneten sich durch die Einbeziehung von Erkenntnissen der Gesellschaftstheorien, wobei hier auch Hannah Arendt und ihr Verständnis von Macht beheimatet ist.[9] Das schafft so Göhler, eine „[…] schwer auftrennbare Gemengelage […].“[10]

Terminologisch betrachtet unterscheidet Peter Imbusch, sechs verschiedene Verständnisweisen des Machtbegriffs. Macht bezieht sich der ersten Unterscheidung nach auf die Veranlagung physischer beziehungsweise mentaler Leistung. Als zweites umfasst der Begriff die Fähigkeit, autoritativ über Personen und Dinge entscheiden zu können. Das dritte Verständnis erfasst Macht im Sinne der Regierungsgewalt. Als viertes gilt der Machtbegriff für Personengruppen, außerhalb des Regierungsapparats, darunter fallen herrschende Eliten und Klassen. Im fünften Punkt lässt sich Macht der Bedeutung von Staaten als Supermacht assoziieren. Sechstes begreift sich Macht als historische Tradition von bereits existierenden Fähigkeiten und Zuständen.[11]

Um dennoch einen Überblick auf die verschiedenen Begriffe in der Machtdiskussion zu ermöglichen, bot Hanna Pitkin eine Strukturierung an. Unterschieden wird nach zwei möglichen Kategorien. Einerseits dem sogenannten „Power over“ Begriff, der Macht als Mittel betrachtet, die jeweils individuellen Vorhaben und Absichten gegen andere Individuen durchsetzen zu können. Zum anderen trifft Pitkin die Unterscheidung nach der sogenannten „Power to“ Kategorie, die sich als Veranlagung versteht, unabhängig von Vorhaben und Absichten anderer Individuen autonom die Ergebnisse zu erzielen. Aus dieser zweiseitigen Differenzierung wird deutlich, dass den beiden Kategorien unterschiedliche Charaktere zufallen. Zu einem negativen Ergebnis gelangt man, wenn man Macht im Sinne der „Power over“ Kategorie versteht. Grund für den negativen Charakter ist die mit der sozialen Beziehung einhergehende Reduktion der Mittel, die als Optionen den Machtbetroffenen zur Verfügung stehen. Auf der anderen Seite steht die „Power to“ Kategorie, die umgekehrt meist mit positiven Vorzeichen behaftet ist. Die Begründung ist in der Unterscheidung des Ausmaßes von Macht zu suchen. „Power to“ versteht sich nicht im Kontext einer sozialen Interaktion, sondern ist vielmehr auf die persönliche Wirkung von Macht, auf die Fähigkeit des autonomen Handelns bezogen. Die Unterscheidung von „Power to“ und „Power over“ erlaubt neben der Trennung in einen positiven und negativen Machtbegriff, Aufklärung darüber, dass Macht sich nicht allein als soziale Interaktion versteht, sondern auch als Voraussetzung und Fähigkeit für die grundlegende Entstehung von Gesellschaft. Infolgedessen wird auch von „Produktivität“ der Macht gesprochen, wenn von „Power to“ die Rede ist.[12] Dennoch gestattet die getroffene Unterscheidung Probleme, weil beide Kategorien miteinander verwoben seien können. So versteht sich „Power to“ nicht nur als Frage der Ressourcen, sondern so merkt Göhler an, erweist sich die Kategorie als missverständlich. „Power to“ versteht sich erstens als Fähigkeit oder „Capacity“ und zweitens als Herstellung einer autonomen Macht beziehungsweise als „Empowernement“. Erstens erschließt sich „Power to“ als Symbol und Zeichen, die keiner jeweiligen Begründung der Macht bedarf. „Capacity“ ist in diesem Sinne als potentielle Macht zu begreifen. Die zweitens verwendete Bezeichnung „Empowernment“, die die Herstellung der Macht immer fortlaufend erfordert, versteht sich als aktuelle Macht. Hier ist auch das Machtkonzept von Arendt zu finden, dass einer stetigen Generierung der Macht anhand der Kommunikation bedarf, um die Ressource Macht lebensfähig zu halten.[13]

2.2 Dimensionen der Macht

Neben der Frage der Ausübung von Macht, die mit positiven und negativen Bewertungskriterien anhand der Unterscheidung von „Power over“ und „Power to“ getroffen werden kann, lassen sich auch verschiedene Dimensionen von Macht in deren Ausübung kontrastieren.[14]

Die erste Dimension von Macht umfasst die Machtausübung im Verständnis von Urteilen und deren Durchsetzung, die sowohl mit positiven als auch negativen Wirkungen für andere verbunden ist. Hierunter fällt auch der eingangs erwähnte intentionalistische Machtbegriff von Max Weber. Auf zweiter Ebene versteht sich die Machtausübung als Fähigkeit, Urteile und Entscheidungen zu verhindern durch Begutachtung und Kontrolle der Diskussion und deren Teilnehmern, in der die Diskussion entsteht. Es handelt sich folglich um eine unbemerkte Machtausübung, indem sie gar nicht als alternative Entscheidung Gültigkeit besitzen. Auf der dritten Ebene findet die Kontrolle der Machtausübung nicht nur innerhalb einer Diskussion statt, sondern im meist gesamtgesellschaftlichen Rahmen. Eine solche Machtposition erlaubt es den Machtinhabern, soziale Umstände zu gestalten und dementsprechend als „Meta-Macht“ auf Standpunkte und zugrunde liegende Argumentationen Einfluss zu nehmen.[15]

Das Erkennungsmerkmal der häufigsten Formen der Machtausübung lassen sich konzentrieren auf die vier Klassenbegriffe: Attraktion, Autorität, Einfluss und Zwang. Neben den vier Erkennungsmerkmalen gibt es ebenso persönliche Kennzeichen, die eine Differenzierung des Machtgewichts erlauben. Galbraith nennt hier die drei Zeichen; Eigentum, Persönlichkeit und Vermögen.[16]

Um die Stärke der Macht und dessen Umfänge und Funktionen analysierbar zu machen, sei hier auf das Pyramiden- beziehungsweise Stufenmodell von Heinrich Popitz verwiesen. Auf der Basisetage ist von einer „sporadischen Macht“ zu sprechen, die als einmalige Ausnahme der Machtausübung gelten kann. Auf der zweiten Etage handelt es sich um die „normierende Macht“, die dem Machthaber normative Kompetenzen einräumt. Auf der dritten Etage ist von einer „positionellen Macht“ zu sprechen. Die Machtausübung äußert sich nicht nur auf personeller Ebene im Sinne des normierenden Geltungsbereichs, sondern sie wirkt darüber hinaus. Nach Popitz versteht sich die dritte Stufe als Anbeginn der Herrschaft, weil diese Stufe, die Macht institutionalisieren lässt. Die vorletzte Etage wird als Macht im Sinne eines Herrschaftsapparates verstanden, wobei ein Individuum eine Schlüsselrolle in diesem Gefüge einnimmt. Eine so entstandene Herrschaftsfunktion kennzeichnet sich durch eine auf Dauerhaftigkeit angelegte Macht, die übertragbar bleibt. Die Spitze dieses Stufenmodells, bildet die fünfte Stufe, die mit monopolisierten und zentralisierten Machtvorstellungen behaftet ist. Die Spitze des Stufenmodells lässt sich ebenfalls als Finale Form der Institutionalisierung von Macht auffassen.[17]

Weiterer Auseinandersetzung des Machtbegriffs bedarf es im Rahmen dieses Kapitels und im Verlauf der Arbeit im Bezug auf das Verhältnis von Macht und Gewalt, das von konträren Vorstellungen geprägt ist und für die Dimension des Machtbegriffs von großer Bedeutung ist. Eine stringente Unterscheidung des Verhältnisses von Macht und Gewalt und ihrer möglichen Vereinbarkeiten und Übergänge soll unter Zuhilfenahme des Konzepts von Max Weber im weiteren Verlauf zum Vorschein kommen. Hannah Arendts Vorstellungen von Macht und Gewalt verstehen sich nicht im Zeichen einer von Qualität oder Quantität stehenden Macht. Ihre Antiethik läuft der Vorstellung einer Gewaltausübung, als Indiz - Form der absoluten Macht zuwider. Macht begreift sich ihrer Vorstellung nach in der Legitimität, jedoch nicht in der Rechtfertigung, da diese allen sozialen Interaktionen innewohnt. Macht ist demnach allen staatlichen Gemeinwesen inhärent und Gewalt ist nur ein kurzfristiges Mittel, dass keine Legitimation zulässt.[18] Nähere begriffliche Unterscheidungen und Vergleiche zu Arendts Vorstellung von Macht und Gewalt folgen im vierten Kapitel.

Abschließend festzuhalten bleibt, dass der Machtbegriff im demokratischen Umfeld nur auf vereinzelte Facetten reduziert wird und nur noch als Ausschnitt auf bestimmte Schlüsselbegriffe wie Attraktion, Autorität, Einfluss und Zwang begreifbar gemacht wird. Sicher ist jedoch, Macht ist eine ubiquitäres Phänomen[19], das allen gesellschaftlichen Beziehungen zugrunde liegt. Aus diesem Grund ist eine situationsbezogene Begriffsanwendung der Macht, ähnlich wie sie Kertscher in Bezug auf Dewey verwendet, die klügere Lösung, um mit der höchstkomplexen Erscheinung von Macht umgehen zu können.[20] Ohne dieses Verständnis wäre ein konkretes Umgehen mit dem Verständnis von Macht bei Arendt unmöglich. Generell für die Analyse verwendbar scheint demnach nur das Stufenmodell der Macht, das ein wertfreies Analysekonzept, ohne jegliche Facettenfärbung erlaubt, Macht dimensional fassbar zu machen.

2.3 Macht und Gewalt – unzertrennliche Vokabeln?

In diesem Unterpunkt zum begriffsgeschichtlichen Rahmen soll die aufgeworfene Frage des Verhältnisses von Macht und Gewalt Eingang finden. „Aus intersubjektiver Perspektive unterscheiden sich Macht und Gewalt deutlich wie Weltlichkeit und Weltlosigkeit oder Sprechen und Sprachlosigkeit.“[21] Gewalt ist mit seiner instrumentellen Gestalt, der Begebenheit, der Stärke am nächsten. Der Grund dafür ist die dem Gewaltbegriff innewohnende Eigenschaft, als Mittel zu dienen, um die Mittel beziehungsweise die charakteristische Stärke zu vergrößern.[22]

Die Verbindung zwischen Macht und Gewalt ist bereits ein vielfach diskutiertes Thema in der theoretischen Auseinandersetzung zum Machtbegriff. Unter Bezugnahme des Rechtsbegriffs erfährt die kontroverse Auseinandersetzung jedoch eine erhellende Wirkung. Demgemäß offenbart diese Orientierung anhand des Rechtsbegriffs eine Differenzierung zwischen Macht und Gewalt. Folglich umfasst der Machtbegriff sich als Wesensmerkmal, welcher mit dem Recht im Einklang steht. Umgekehrt verhält es sich mit der Gewalt, der mit der Unrechtsannahme assoziiert wird.[23] Die Unrechtsannahme der Gewalt rührt von dem Tatbestand her, dass die Gewalt als Zeichen fehlender Macht und folglich fehlender rechtlicher Grundlage zum Einsatz kommt, um sich Gehör zu verschaffen. Kurt Röttgers schlussfolgert aus der Gewaltanwendung, dass diese unrechte Verwendung keinen Anspruch auf eine Zustimmung erfahren kann. Macht lässt sich nachfolgend nicht über Gewalt begründen, weil sie von weiteren entscheidenden Kriterien; Gehorsam, Zustimmung und dem Konsens abhängig ist. Fehlen diese Kriterien, so ist von einem Verfall der Macht zu sprechen, der sich auf eine kleinstmögliche Macht verringert und sich in der Differenz der körperlichen Kräfte wieder findet.

[...]


[1] Krysmanski, Hans-Jürgen (2004): Privatisierung der Macht, in: http://www.uni-muenster.de/PeaCon/global-texte/g-m/krys-machtprivatisierung.htm (aufgerufen am: 18.02.09)

[2] Vgl. Rolshausen, Claus (1997): Macht und Herrschaft, Westfälisches Dampfboot, Münster, S. 9-10.

[3] Vgl. Schölderle, Thomas (2002): Das Prinzip der Macht – neuzeitliches Staatsdenken bei Thomas Hobbes und Niccol’o Machiavelli, Glienicke, Berlin, S. 21-22.

[4] Grossmann, Andreas (2008): Macht als » Urphänomen « des Politischen. – Überlegungen im Anschluss an Hannah Arendt, in: Krause, Ralf / Rölli, Marc [Hrsg.]: Macht – Begriff und Wirkung in der politischen Philosophie der Gegenwart, Transcript Verlag, Bielefeld, S. 49.

[5] Vgl. Schölderle, Thomas (2002): ebd., S. 8.

[6] Vgl. Reisz, Gesa: Gewaltfreie Politik – zumindest theoretisch

Über die Erklärungskraft der Trennung von Macht und Gewalt bei Hannah Arendt, In: http://www.uni-muenster.de/PeaCon/wuf/wf-98/9841500m.htm (aufgerufen am: 03.02.09)

[7] Vgl. Habermas, Jürgen (1979): Hannah Arendts Begriff der Macht, In: Adelbert, Reif [Hrsg.]: Hannah Arendt – Materialien zu ihrem Werk, Europa-Verlag, Wien, S. 287.

[8] Vgl. Göhler, Gerhard (2004): Macht, In: Göhler, Gerhard / Iser, Mattias / Kerner, Ina [Hrsg.]: Politische Theorie – 22 umkämpfte Begriffe zur Einführung, Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, S. 244-261.

[9] Vgl. Göhler, Gerhard (2004): ebd., S. 244.

[10] Göhler, Gerhard (2004): ebd., S. 244.

[11] Vgl. Imbusch, Peter (1998): Macht und Herrschaft – sozialwissenschaftliche Konzeptionen und Theorien, Leske + Budrich, Opladen, S. 10.

[12] Vgl. Göhler, Gerhard (2004): ebd., S. 245-247.

[13] Vgl. Göhler, Gerhard (2004): ebd., S. 251-257.

[14] Vgl. Imbusch, Peter (1998): ebd., S. 10-11.

[15] Vgl. Imbusch, Peter (1998): ebd., S. 11.

[16] Vgl. Galbraith, John Kenneth (1989): Anatomie der Macht (original: „The anatomy of Power“), Heyne Verlag, München, S. 17.

[17] Vgl. Imbusch, Peter (1998): ebd., S. 14-15.

[18] Vgl. Imbusch, Peter (1998): ebd., S. 15-16.

[19] Vgl. Imbusch, Peter (1998): ebd., S. 13.

[20] Vgl. Kertscher, Jens (2008): Gibt es einen pragmatischen Machtbegriff?, in: Krause, Ralf / Rölli, Marc [Hrsg.]: Macht – Begriff und Wirkung in der politischen Philosophie der Gegenwart, Transcript Verlag, Bielefeld, S. 46-47.

[21] Heuer, Wolfgang (2006): Politik und Verantwortung, In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ): Hannah Arendt, Heft: 39/2006, S. 11.

[22] Vgl. Arendt, Hannah (1992): Das gewaltlose Wesen der Macht, in: Kondylis, Panajotis [Hrsg.]: Der Philosoph und die Macht: Eine Anthologie, Junius, Hamburg, S. 239.

[23] Vgl. Röttgers, Kurt (1990): Spuren der Macht – Begriffsgeschichte und Systematik, Alber Verlag, Freiburg, S. 250.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Hannah Arendts kommunikatives Machtverständnis als Möglichkeit gewaltfreier Politik
Untertitel
Chancen und Grenzen
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Autor
Jahr
2009
Seiten
29
Katalognummer
V129453
ISBN (eBook)
9783640361885
ISBN (Buch)
9783640362134
Dateigröße
524 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hannah, Arendts, Machtverständnis, Möglichkeit, Politik, Chancen, Grenzen
Arbeit zitieren
Marvin Just (Autor:in), 2009, Hannah Arendts kommunikatives Machtverständnis als Möglichkeit gewaltfreier Politik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129453

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