Körperschaftssteuern in der EU - Reformmodelle ohne Ende?

Eine kurze Darstellung und Einordnung der sog. Home State Taxation


Essai Scientifique, 2009

5 Pages


Extrait


Körperschaftssteuern in der EU - Reformmodelle ohne Ende?
Eine kurze Darstellung und Einordnung der sog. Home State Taxation

Haan, 4.1.09

Frank Winnenbrock, MBL-HSG

Zur Diskussion stehen derzeit vor allem vier Reformkonzepte, die sich vor allem hinsichtlich des Umfanges der durch sie bewirkten Rechtsangleichung unterscheiden und in deren Zentrum insbesondere eine Angleichung der für die Gewinnermittlung maßgeblichen Vorschriften steht. Zu nennen sind diesbezüglich das Konzept der Sitzlandbesteuerung (Home State Taxation), das Konzept einer Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-bemessungsgrundlage (Common Consolidated Tax Base) - kurz: GKKB -, Harmonised Tax Base, das Konzept einer verstärkten Steuerkoordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und das Konzept einer europäischen Körperschaftssteuer. Abgesehen von grundsätzlichen Unterschieden im Detail unterscheiden sich die verschiedenen Reformkonzepte insbesondere hinsichtlich ihres Harmonisierungsgrades, wobei die Home State Taxation den vergleichsweise geringsten Harmonisierungsgrad aufweist und das Konzept einer europäischen Körperschaftssteuer im Falle seiner Realisierung die faktische Ausschaltung des Steuerwettbewerbs zur Folge hätte.[1] Die Festlegung der Steuersätze verbleibt in nationaler Entscheidungshoheit.[2] Alle vier von der Europäischen Kommission angeregten Reformkonzepte stimmen hinsichtlich der methodischen Vorgehensweise überein und unterscheiden sich im Wesentlichen darin, wie die Gesamtbemessungsgrundlage als Ausgangsgröße für die Schlüsselung berechnet wird.[3]

Home State Taxation

Alternativ zu einer Vollharmonisierung der Bemessungsgrundlagen aller 27 Mitgliedstaaten wird das Konzept der Homestate Taxation diskutiert, das eine gegenseitige Anerkennung des Prinzips der Besteuerung im Sitzland vorsieht und deshalb auch unter der Begriff der Sitzlandbesteuerung geläufig ist.[4] Danach ermitteln verbundene Unternehmen mit einer EU-ansässigen Firmenzentrale ihre Bemessungsgrundlage nur nach dem Steuersystem des Sitzstaates ihrer Konzernzentrale. Durch Konzernkonsolidierung würden sämtliche Gewinne und Verluste der EU-ansässigen Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in die einheitliche Konzernbemessungsgrundlage ihrer Muttergesellschaft einbezogen und steuerliche Belastungen von gruppeninternen Transaktionen europaweit beseitigt.[5] Alle Tochtergesellschaften der gleichen Muttergesellschaft ermitteln ihren Gewinn unabhängig vom Ansässigkeitsstaat nach einheitlichen Regeln des Sitzstaates ihrer Muttergesellschaft.[6] So würden beispielsweise alle Tochtergesellschaften einer Muttergesellschaft mit Sitz in Deutschland ihren Gewinn selbst dann nach deutschen Gewinnermittlungsvorschriften ermitteln, wenn sie in Frankreich oder Großbritannien ansässig wären.[7] Dessen ungeachtet blieben die mitgliedstaatlichen Besteuerungsrechte an der Konzernbemessungsgrundlage erhalten.[8] Jeder Mitgliedstaat könnte dabei den Anteil der Bemessungsgrundlage, der auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe in seinem Gebiet entfällt, auch künftig mit „seinem“ Steuersatz belegen.[9]

[...]


[1] Vgl. Fuest, Steuerharmonisierung, 2006, S. 25.

[2] Vgl. Brüggelmann, ifo Schnelldienst 11/2004, S. 5, 7.

[3] Vgl. Scheffler, BB 2005, S. 33, 33.

[4] Vgl. Brüggelmann, ifo Schnelldienst 11/2004, S. 5, 7; Friedrich, VW 2004, S. 320 ff.; Fuest, Steuerharmonisierung, 2006, S. 25; ; Fuest / Huber, Unternehmensbesteuerung, 2003, S. 378, 383; Jacobs, Unternehmensbesteuerung, 2002, S. 279 f.; Kellersmann/Treisch, Unternehmensbesteuerung, S. 92; Lehner, ifo Schnelldienst 1/2002, S. 6, 8; Loukota, Unternehmensbesteuerung, 2004, S. 2; Scheffler, BB 2005, S. 33, 34; Tipke/Lang -Hey, Steuerrecht, 2005, § 18, Rn. 515; Weichenrieder, ifo Schnelldienst 01/2002, S. 9, 9; Wirtschaftskammer Österreich, Unternehmensbesteuerung, 2007, S. 3.

[5] Vgl. Loukota, Unternehmensbesteuerung, 2004, S. 2.

[6] Vgl. Fuest, Steuerharmonisierung, 2006, S. 25; Jacobs, Unternehmensbesteuerung, 2002, S. 279 f.; Tipke/Lang -Hey, Steuerrecht, 2005, § 18, Rn. 515.

[7] Vgl. Jacobs, Unternehmensbesteuerung, 2002, S. 280 f.

[8] Vgl. Loukota, Unternehmensbesteuerung, 2004, S. 2.

[9] Vgl. Loukota, Unternehmensbesteuerung, 2004, S. 2.

Fin de l'extrait de 5 pages

Résumé des informations

Titre
Körperschaftssteuern in der EU - Reformmodelle ohne Ende?
Sous-titre
Eine kurze Darstellung und Einordnung der sog. Home State Taxation
Auteur
Année
2009
Pages
5
N° de catalogue
V129126
ISBN (ebook)
9783640360321
Taille d'un fichier
423 KB
Langue
allemand
Mots clés
Körperschaftssteuern, Reformmodelle, Ende, Eine, Darstellung, Einordnung, Home, State, Taxation
Citation du texte
Frank Winnenbrock (Auteur), 2009, Körperschaftssteuern in der EU - Reformmodelle ohne Ende?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129126

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