Die Berücksichtigung von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im (Konzern-)Lagebericht

Eine kritische Analyse des Aussagegehalts


Diplomarbeit, 2008

120 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Problemstellung

2 Theoretische Grundlagen und Begriffsdefinitionen
2.1 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren: Wesen und Konzeption
2.1.1 Definitorische Abgrenzung von Leistungsindikatoren
2.1.2 Konzeption von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren
2.2 Grundlagen der Unternehmenspublizität
2.2.1 Wertorientierte Unternehmensführung als Bezugsrahmen für die Ausgestaltung der Unternehmenspublizität
2.2.2 Bestandteile und Aufgaben der Unternehmenspublizität
2.3 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren und Lageberichterstattung aus informationsökonomischer Sicht
2.3.1 Neoklassik und die Kapitalmarkteffizienzhypothese
2.3.2 Neoinstitutionalismus und Informationsasymmetrie
2.3.3 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren als Instrument zum Abbau von Informationsasymmetrien
2.4 Kapitalmarktrelevanz als Qualitätsmaß der Berichterstattung

3 Stellenwert der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in der Lageberichterstattung
3.1 Grundlagen der Lageberichterstattung
3.1.1 Aufstellung und Prüfung des Lageberichts
3.1.2 Zielsetzung der Lageberichterstattung
3.1.3 Überblick über inhaltliche Anforderungen an Lageberichterstattung
3.1.4 Grundsätze der Lageberichterstattung
3.2 Darstellungsmöglichkeiten nichtfinanzieller Leistungsindikatoren
3.2.1 Überblick
3.2.2 Skandia Navigator
3.2.3 Strategic Advantage Reporting
3.3 Nutzenaspekte der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in der Lageberichterstattung
3.3.1 Reduzierung der Diskrepanz zwischen dem Börsenwert und dem inneren Unternehmenswert
3.3.2 Steigerung des inneren Unternehmenswertes
3.3.3 Verbesserung der Corporate Governance

4 Bedeutung nichtfinanzieller Informationen in der Berichterstattung
4.1 Anforderungen an Inhalt der nichtfinanziellen Berichterstattung aus Adressaten- und Unternehemenssicht
4.1.1 Kunden- bzw. absatzmarktbezogene Angaben
4.1.2 Zulieferer- bzw. beschaffungsmarktbezogene Informationen
4.1.3 Mitarbeiter- und managementbezogene Informationen
4.1.4 Prozess- und innovationsbezogene Informationen
4.1.5 Unternehmensstrategische sowie umfeldbezogene Informationen
4.1.6 Gesamtbetrachtung der inhaltlichen Anforderungen an nichtfinanzielle Berichterstattung
4.2 Kapitalmarktrelevanz als operationalisierte Anforderung an nichtfinanzielle Informationen
4.2.1 Überblick
4.2.2 Kapitalmarktrelevanz von unternehmensstrategischen Informationen
4.3 Problemkreise der Offenlegung von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Lagebericht

5 Thesenförmige Zusammenfassung

Literaturverzeichnis:

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Kategorisierung immaterieller Werte

Abbildung 2:Rechnungslegung als Bestandteil der Unternehmenspublizität

Abbildung 3: Untersuchungsmethode und Ergebnisse zur Informationseffizienz

Abbildung 4: Ansätze zur Erfassung des intellektuellen Kapitals

Abbildung 5: Dekomposition des Unternehmensmarktwertes

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Informationsbedingte Wertlücken

Tabelle 2: Die relevantesten Informationen aus Adressaten- und Unternehmenssicht

1 Problemstellung

Mit dem am 10.12.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung hat die (Konzern-)Lageberichterstattung[1] die größte Reform seit den letzten Jahrzehnten erlebt.[2] Dadurch erfolgt eine Überführung der Vorschriften zur Lageberichterstattung des durch Modernisierungsrichtlinie geänderten Art. 46 der Bilanzrichtlinie in nationales Recht. Ziel ist es, den Lagebericht als ein wichtiges Element der Unternehmenspublizität weiterzuentwickeln sowie den Informationsgehalt der Lageberichterstattung und deren Vergleichbarkeit zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird u. a. die Offenlegung ökologischer und sozialer Bezüge der Geschäftstätigkeit gefordert. Im Rahmen der Lageberichtberichterstattung soll damit eine umfassende Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft aus Sicht der Unternehmensleitung gegeben werden.[3] Die Analyse umfasst u. a. sowohl die finanziellen als auch nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Eine weitere Konkretisierung der Neuregelungen, die in die deutsche Gesetzgebung über das BilReG Einzug fanden, erfahren die neuen Gesetzvorschriften zur Lageberichterstattung durch den DRS 15.[4]

Die verschärften Vorschriften der Lageberichterstattung sind zu einem vor dem Hintergrund der unzureichenden Qualität der bisherigen Lageberichterstattung zu sehen, deren zu geringe entscheidungsrelevante Informationen und die mangelnde Vergleichbarkeit seitens der Literatur vielfach kritisiert sowie durch zahlreiche empirische Untersuchung bestätigt wurde.[5] So kommen bspw. Baetge/Brötzmann auf Basis einer empirischen Untersuchung der Geschäftsberichte zu dem Fazit: „Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass der Durchschnitt der deutschen börsennotierten Kapitalgesellschaften den (potentiellen) Aktionären durch die Art der Berichterstattung keine ausreichende Basis für fundierte Investitionsentscheidungen bietet“[6]. Ferner orientierte sich der vorhandene Informationsgehalt des Lageberichts nicht genügend an den Bedürfnissen der Adressaten.[7] Ein weiterer Aspekt, der die Reform der Lageberichterstattung unabdingbar erscheinen lässt, ist die Internationalisierung sowie die Globalisierung der Finanzmärkte und folglich der verstärkte Wettbewerb der Unternehmen um die Investoren. Dem Management eines Unternehmens obliegt heute die Aufgabe, das Unternehmen im Sinne der Anteilseigner zu steuern, d. h. den Marktwert des Eigenkapitals nachhaltig zu steigern. Die interne Wertschaffung alleine führt jedoch nicht automatisch zu entsprechend höheren Marktkapitalisierungen; dem Kapitalmarkt müssen die Informationen zur Einschätzung der künftigen Entwicklung des Unternehmenswertes geliefert werden. Dabei wird u. a. der Berichterstattung über immaterielle Werte eine hohe Bedeutung beigemessen, da diese sich zum entscheidenden Werttreiber in den Unternehmen entwickeln.[8] Ebenso sind die Informationen zur nachhaltigen Ausrichtung der Unternehmensführung von großer Relevanz. Die Finanzberichterstattung stößt hier jedoch auf ihre Grenzen. Zum einen liegt dies an der Vergangenheitsorientierung der Jahresabschlüsse. Zum anderen lässt sich insbesondere auch durch Verlagerung der Unternehmensstruktur von kapitalintensiver hin zu wissensintensiver Produktion eine wachsende Wertlücke zwischen Börsenwert und Bilanzwert erkennen, die u. a. auf die eingeschränkte Erfassung von immateriellen Werten in der Bilanz zurückzuführen ist.[9] Aus diesen Gründen ist in den letzten Jahrzehnten die Entwicklung zu beobachten, dass immer mehr Unternehmen die externe Rechnungslegung, vor allem den Lagebericht, u. a. zur Kommunikation der nichtfinanziellen Informationen, als Instrument der freiwilligen wertorientierten Berichterstattung nutzen[10], die als Value Reporting[11] bezeichnet wird. Es wurden allerdings große Qualitätsunterschiede und eine nicht letztendlich daraus resultierende mangelnde Vergleichbarkeit festgestellt.[12] Auch den Nachhaltigkeits- sowie Umweltberichten wird seitens der Unternehmen immer mehr Wert beigemessen.[13]

Nun sind mit der Verabschiedung des BilReG gemäß § 289 Abs. 3 HGB große Kapitalgesellschaften verpflichtet, im Rahmen der Lageberichterstattung über die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zu berichten, in § 315 wird dies schon in Abs. 1 S. 4 für alle Konzerne gefordert. Ziel hierbei ist, dass Verständnis über Faktoren zu verbessern, die die Unternehmensentwicklung maßgeblich beeinflussen können und den Investoren den Soll-Ist-Vergleich zu ermöglichen.[14] Vor dem Hintergrund dieser Neuregelungen ist der Aussagegehalt der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in der Lageberichterstattung zu würdigen. Im Vorfeld bedarf dies einerseits eines theoretischen Bezugsrahmens, der es ermöglicht, die Notwendigkeit der nichtfinanziellen Informationen im Rahmen der Unternehmenspublizität sowie unterschiedliche Publizitätsstrategien und -instrumente des Managements nachzuvollziehen. Andererseits stellt sich dabei die Frage, welche Informationen die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren vermitteln sollen, um Bedürfnisse der Kapitalmarktteilnehmer zu befriedigen und somit der Zielsetzung des Gesetzes gerecht zu werden. Was speziell unter nichtfinanziellen Leistungsindikatoren verstanden wird, welche Ansätze für deren Darstellung im Rahmen des Lageberichts herangezogen werden können sowie welcher Nutzen dadurch gestiftet wird und warum der Lagebericht als ein Medium für diese Art der Informationen besonderes geeignet ist, soll im Rahmen der vorliegenden Arbeit untersucht werden.

2 Theoretische Grundlagen und Begriffsdefinitionen

2.1 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren: Wesen und Konzeption

2.1.1 Definitorische Abgrenzung von Leistungsindikatoren

Indikatoren gelten als „Anzeiger“ für nicht direkt beobachtbare Ereignisse/Entwicklungen, indem sie ursprünglich gemeinte, unmittelbar aber nicht wahrnehmbare Phänomene anzeigen und damit Hilfsgrößen sind, die Vorgänge/Prozesse sichtbar machen.[15] Der Identifikationsprozess der Indikatoren erfolgt im Spannungsfeld zwischen den theoretisch-fundierten Methoden und pragmatisch intuitiver Vorgehensweise.[16] Im ersten Zusammenhang treten Modelle über kausale Beziehungen zwischen einzelnen Variablen des Umfeldes des Unternehmens und Variablen der Unternehmen oder über Wirkungen von Handlungsmöglichkeiten auf die Zielerreichung der Unternehmen hervor.[17] Gesucht werden hier möglichst stabile Kausalzusammenhänge sog. „Wenn-Dann-Beziehungen“.[18] Im zweiten Zusammenhang, da wo die Theorie an ihre Grenzen trifft, werden Intuition und Erfahrungswissen des Managements hinterfragt, daran schließt sich der Einsatz der Kreativitätstechniken.[19] Auf deren Basis können Indikator-Ideen generiert und diese dann unterschiedlichen Relevanztests unterzogen werden.[20] Bei der Suche nach (einzelnen) Indikatoren sollen auch Verkettungen und Vernetzungen zwischen einzelnen Indikatoren oder Indikatorenbündeln ermittelt werden.[21] Zu Grunde liegt die erkannte Notwendigkeit, jeweilige Indikatoren nicht isoliert und beziehungslos zu übrigen Indikatoren zu betrachten, sondern sich gerade über die Ermittlung logischer Kausalketten dichter an die Anzeigen für Ursachen latent vorhandener Entwicklungen heranzuarbeiten.[22] Von Nachteil ist die ausschließliche Betrachtung von Indikatorketten, die zwar ein statisches Strukturdenken fördert, das von klaren Regeln, Werten und Normen ausgeht und zu stark vereinfachende Gesetzmäßigkeiten unterstellt, gefordert wird aber ein dynamisches Strukturdenken.[23] Eine weitere mögliche Technik zur ganzheitlichen Betrachtung der Indikatoren, mit deren Hilfe der komplexe Inhalt bestimmter Ereignisse/Entwicklungen sich per Indikatoren operationalisieren lässt, ist die sog. „Dimensionale Analyse“.[24] Dabei wird das zu überwachende Objekt schrittweise in die ihn zu determinierenden Komponenten zerlegt, für die danach einzelnen Indikatoren benannt werden können.[25] Da die Komponenten durch mehrere Indikatoren untereinander verbunden sind, entsteht ein Verknüpfungsnetz, das an seinen Knoten anhand der Indikatoren den Handlungsbedarf signalisieren kann. Die praktische Vorgehensweise bei der Auswahl der Indikatoren soll sich an einer Reihe als relevant erachteter Kriterien und Grundsätze ausrichten lassen,[26] sodass sichergestellt werden kann, ob die einsetzbare Forschungsmethode eine valide Ermittlung des betreffenden Indikators (Gültigkeit) erlaubt und ob die Methode einen vertrauenswürdigen Wert erbringt, d. h. ob ein Indikator zuverlässig ermittelt werden kann (Genauigkeit).[27]

2.1.2 Konzeption von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren

Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren nehmen insbesondere eine zunehmend wichtige Rolle in der Unternehmenspublizität sowie der Unternehmensführung seit der verstärkten Diskussion um die Einführung und Verwendung der Balanced Scorecard ein.[28] Dabei bezeichnen diese die Messgrößen mit nichtfinanziellem Inhalt, die eine quantitative und qualitative Beurteilung zulassen.[29] Diese Entwicklung ist eng an die stetig wachsende Anerkennung von immateriellen sowie ökologischen Ressourcen als relevante Faktoren im Wertschaffungsprozess gekoppelt. Da diese durch finanzielle Kennzahlen nur schwer erfass- und messbar sind und folglich nur in begrenztem Maße oder gar nicht in der Bilanz abgebildet werden,[30] sind alternative und quantifizierbare Erfolgsmessgrößen erforderlich, um eine Steuerung und Kommunikation der Unternehmensergebnisse gewährleisten zu können.[31] Zu diesem Zweck kommen nichtfinanzielle Kennzahlen als Hilfsgrößen zur Quantifizierung dieser Art der Ressourcen zum Einsatz. Sie stellen beobachtbare Größen dar, die stellvertretend für nichtbeobachtbare Variablen stehen.[32] Die primäre Bestrebung dabei ist es, solche Indikatoren zu finden, die in einer Ursache-Wirkungs-Relation mit den Unternehmenszielsetzungen stehen, die sowohl die Erklärungen der Einflussfaktoren für den Unternehmenserfolg (Top-down -Analyse) als auch die Auswirkungen der Veränderungen von immateriellen und ökologischen Ressourcen auf die Unternehmensziele (Bottom-Up -Analyse) liefern.[33] Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden auch als key performance measures bezeichnet, dabei wird insbesondere deren indikative Funktion hervorgehoben, d. h. die Fähigkeit aufgrund von Zwischenevaluationen der aktuellen Entwicklung bestimmte Ergebnisse prospektiv beurteilen zu können. Denn anders als finanzielle Kennzahlen, die das Erreichte abbilden und explikativ den Geschäftsverlauf rückblickend darstellen, sind nichtfinanzielle Kennzahlen indikativ und zeigen die Potenziale der Leistungserbringung in der Zukunft an.[34]

Nach IDW RH HFA 1.007 ist unter dem Begriff Leistungsindikator ein für das Verständnis der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens notwendiger Einflussfaktor zu verstehen und nicht primär unter dem Gesichtspunkt der Messbarkeit zu interpretieren. Dabei konkretisiert das IDW nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Bereich der Umweltbelange um Emissionswerte, Energieverbrauch sowie Angaben zur Durchführung eines Umwelt-Audits. Im Bereich der Arbeitnehmerbelange kommen bspw. Fluktuation, Betriebszugehörigkeit sowie Ausbildungsstrukturen der Mitarbeiter in Betracht. Auch DRS 15 enthält eine beispielhafte Konkretisierung, der vom Gesetzgeber geforderten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.

2.2 Grundlagen der Unternehmenspublizität

2.2.1 Wertorientierte Unternehmensführung als Bezugsrahmen für die Ausgestaltung der Unternehmenspublizität

Die zunehmende Finanzierung von Unternehmen über Kapitalmärkte und der gleichzeitig intensive Wettbewerb um Kapitalgeber haben dazu geführt, dass Unternehmen ihre Unternehmensführung zunehmend an dem Ziel der Wertorientierung ausrichten.[35] Als oberstes Ziel der Unternehmensführung wird mehrheitlich die nachhaltige Existenzsicherung des Unternehmens angesehen.[36] Im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung wird dieses Globalziel durch die Erzielung von Wettbewerbsvorteilen für die Steigerung sowie als langfristige Sicherung des Unternehmenswertes[37] repräsentiert.

Die Voraussetzung zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen und damit zur Erreichung der obersten Zielsetzung stellen wiederum die sog. Erfolgspotenziale sowie Erfolgsfaktoren dar, die es im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung aufzubauen und zu erhalten gilt.[38] Als Erfolgsfaktoren werden die Stellgrößen bezeichnet, über deren Veränderung die Unternehmensführung einen wesentlichen Einfluss auf den Aufbau und die Nutzung von Erfolgspotenzialen ausüben kann.[39]

Nichtsdestoweniger zählt zur wertorientierten Unternehmensführung nicht nur der Einsatz entsprechender Steuerungsinstrumente im Hinblick auf den Aufbau von Erfolgspotenziale sowie Erfolgsfaktoren, sondern auch die Informationen über den Einsatz und die Wirksamkeit dieser Instrumente.[40] Insofern wird die wertorientierte Berichterstattung als ein wichtiges Instrument der wertorientierten Unternehmensführung angesehen.[41] Denn durch eine entsprechend gestaltete Berichterstattung soll den Kapitalgebern ein Einblick in die Wertentwicklung des Unternehmens gegeben und Unternehmenswert steigernde Maßnahmen den Kapitalmarktakteuren kommuniziert werden. Nur auf diese Weise sind positive Reaktionen des Kapitalmarkts in Form von steigenden Aktienkursen des Unternehmens möglich.[42]

Ein wichtiges zukünftiges Potenzial des Unternehmens, das insbesondere durch die Wandelung der Unternehmenskultur von kapitalintensiver hin zu wissensintensiver Produktion zunehmend an Bedeutung gewinnt, stellen die immateriellen Werte dar, die grundsätzlich in ihrer Gesamtheit das Intellektuelle Kapital[43] eines Unternehmens repräsentieren.[44] Folgende Abbildung bietet eine Systematisierungsmöglichkeit für immaterielle Werte.

Abbildung 1: Kategorisierung immaterieller Werte

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an AKIW (2003), S. 1236–1237.

Der Einfluss von immateriellen Werten im Sinne von Erfolgspotenzialen auf den Unternehmenserfolg wird auch durch verschiedene empirische Untersuchungen bestätigt.[45] Ebenso wird die Nachhaltigkeitsorientierung der Unternehmensführung auch als eine der Voraussetzungen für zukünftigen Unternehmenserfolg interpretiert.[46] Dem Prinzip „triple bottom line[47] folgend, kann ein Unternehmen nur dann auf lange Sicht zum Unternehmenswert beitragen, wenn es im Rahmen seiner Tätigkeit ebenso soziale wie ökologische Werte erzeugt.[48] Die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte kann mithin die Reputation des Unternehmens verbessern und zu erheblichen Wettbewerbsvorteilen führen, die wiederum die Zielsetzung des Unternehmens positiv beeinflussen.[49] Wie diese Entwicklungen in der Unternehmenspublizität ihren Bewegungstrieb finden, ist der Gegenstand des nächsten Kapitels.

2.2.2 Bestandteile und Aufgaben der Unternehmenspublizität

Unter dem Begriff der Unternehmenspublizität kann die Offenlegung unternehmensbezogener Daten durch das Unternehmen verstanden werden. Aus ökonomischer Sicht sollte im Idealfall eine Transformation von unternehmensinternen, d. h. nur dem Management vorliegenden privaten Informationen in öffentliche Informationen stattfinden.[50] Die Rechnungslegungspublizität dient dabei mehreren Zwecken, nämlich der Entscheidungsunterstützung, Anspruchsbemessung sowie Vertragsgestaltung.[51] Aufgrund dieser Zweckpluralität der Rechnungslegungspublizität i. S. einer einperiodischen und vergangenheitsbezogenen Erfolgsermittlung zum Zweck der Ausschüttungsbemessung sowie der Bereitstellung von zukunftsbezogenen Informationen, die den Bedürfnissen des Kapitalmarktes gerecht werden, werden unterschiedliche Instrumente für die Lieferung der Unternehmensdaten benötigt.[52] Dies kann durch die Aufteilung der Einzelzwecke auf die unterschiedlichen Berichtsinstrumente gelöst werden.[53] Erste Funktion übernimmt der Jahresabschluss. Dieser setzt sich aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang zusammen, die jeweils unter Beachtung der GoB zu erstellen sind. Die wesentlichen inhaltlichen Anforderungen werden in den §§ 284–285 bzw. 313–314 HGB geregelt. Die Bilanz ist die zeitpunktbezogene Darstellung aller Vermögenswerte auf der Aktivseite sowie die Mittelherkunft auf der Passivseite.[54] Der Erfolg innerhalb einer Periode entspricht dem Reinvermögenszuwachs. Die Entstehungsursachen dieses Erfolgs, d. h. die Aufwendungen und Erträge, werden in der GuV abgebildet. Folglich ergänzen sich diese Bestandteile des Jahresabschlusses bei der vorsichtigen Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns im Sinne eines Financial Accounting.[55] Der Anhang, als integraler Bestandteil des Jahresabschlusses, erläutert die quantitativen Angaben der Bilanz und GuV.[56] Der Lagebericht als Ergänzung des Abschlusses ist traditioneller Bestandteil der Rechnungslegung deutscher Unternehmen. Das für den Jahresabschluss vorgeschriebene Konzept des true and fair view aus § 264 Abs. 2 HGB ist ebenfalls auf den Lagebericht anwendbar.[57] Diese zweite Säule der Rechnungslegung stellt die umfassende Gesamtlage des Unternehmens oder Konzerns in einem eigenständigen und in sich geschlossenen Berichtsteil dar.[58] Der Lagebericht ist ein reines Informationsmedium, dessen Inhalte sich aus den §§ 289 und 315 HGB ableiten lassen. Da diese Berichterstattung nicht von den GoB gehemmt wird, kann verstärkt über zukunftsorientierte Sachverhalte und subjektive Einschätzungen informiert werden.[59] Diese quantitativen und qualitativen Angaben lassen sich nicht unmittelbar oder nur verzerrt dem Jahresabschluss entnehmen. Insofern erfüllt der Lagebericht, wie auch Teile des Anhangs, die Informationsfunktion im Sinne eines Business Reporting.[60] Erst hierdurch wird den Adressaten die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Unternehmens ermöglicht. In dieser Hinsicht ergänzt und verdichtet der Lagebericht die Angaben im Jahresabschluss sachlich und zeitlich. Zwar sind Lagebericht und Jahresabschluss selbständige Bestandteile, die jedoch gemeinsam zur Aussagefähigkeit der Unternehmenspublizität beitragen. Dies kann mithilfe der in Abbildung 3 dargestellten Systematik veranschaulicht werden.

Abbildung 2:Rechnungslegung als Bestandteil der Unternehmenspublizität

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Böcking/Dutzi (2003), S. 219.

Wie in vorangegangenen Kapiteln dargestellt, lässt sich die Notwendigkeit einer kapitalmarktorientierten Berichterstattung sowohl aus der wachsenden Wertlücke zwischen Markt- und Bilanzwert als auch aus der stärkeren Shareholder Value-Orientierung der Unternehmen ableiten. Aufgrund dieser Entwicklung wandelt sich das traditionelle Financial Accounting zu einem umfassenden Business Reporting.[61] Durch die wertorientierte Berichterstattung, auch Value Reporting genannt, vermittelt das Management dem Kapitalmarkt wertrelevante Daten, um somit Informationsasymmetrien abzubauen und die Unternehmensbewertung zu erleichtern.[62] Diese sinnvolle Erweiterung des traditionellen Financial Reporting stellt den Adressaten zukunftsbezogene und nichtfinanzielle Daten sowie durch Rechnungslegungsnormen weitgehend unbeeinflusste Informationen zur Verfügung.[63] Aufgrund der fehlenden Prüfungspflicht dieser freiwilligen Angaben konnten allerdings große Qualitätsunterschiede in diesem Bereich der Unternehmenspublizität beobachtet werden.[64] Infolgedessen sahen nationale und internationale Standardsetter Handlungsbedarf, um die Entscheidungsrelevanz (decision usefulness) zu erhöhen.[65] Vor diesem Hintergrund sind die aktuellen Entwicklungen und vor allem die Einbeziehung von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren und somit die Prüfungspflicht dieser Angaben in der Lageberichterstattung zu sehen. Wie sich diese Entwicklungen aus informationsökonomischer Sicht begründen lassen, ist der Gegenstand der nächsten Kapitel.

2.3 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren und Lageberichterstattung aus informationsökonomischer Sicht

2.3.1 Neoklassik und die Kapitalmarkteffizienzhypothese

Für die weiteren Betrachtungen ist der Effizienzgrad des Kapitalmarktes von großer Bedeutung. Denn die Rechnungslegung ist aus Sicht der Marktteilnehmer nur dann sinnvoll, wenn diese die Möglichkeiten zur Änderung ihrer Erwartungen sowie zu Handlungsalternativen einräumt.[66] Unter dem Begriff Kapitalmarkteffizienz wird der Zusammenhang zwischen den Marktpreisen und den diese Preise beeinflussenden Informationen zusammengefasst.[67] Dabei bezieht sich die Kapitalmarkteffizienz auf die Informationsverarbeitung an Kapitalmärkten und wird deshalb auch als Informationseffizienz bezeichnet. Von einem informationseffizienten Kapitalmarkt wird gesprochen, falls die Wertpapierpreise zu jeder Zeit alle verfügbaren Informationen vollständig reflektieren.[68] Beim Vorliegen eines effizienten Kapitalmarktes ergibt sich grundsätzlich keine Notwendigkeit für eine zusätzliche nichtfinanzielle Berichterstattung. Denn sämtliche kursrelevanten Informationen sind auf dem Kapitalmarkt verfügbar, sodass keine Überrenditen durch weitere Informationsanalysen erzielt werden können.[69] Somit wird im neoklassischen Rahmen die zusätzliche Berichterstattung nur dann von Nutzen sein, wenn ein informationsineffizienter Markt vorliegt. Deshalb soll die Relevanz der Berichterstattung vor dem Hintergrund der Informationseffizienzthese des Kapitalmarktes erörtert werden. In Abhängigkeit von der Art der zugrunde liegenden Informationen und der entsprechenden Informationsverarbeitungskapazität des Kapitalmarktes werden drei Formen der Informationseffizienz unterschieden:[70]

- Die schwache Form der Informationseffizienz: alle Informationen über vergangene Kursentwicklung werden in den Wertpapierkursen vollständig berücksichtigt;
- Die halb- bzw. mittelstrenge Form der Informationseffizienz: die Wertpapierkurse reflektieren sämtliche öffentlich verfügbaren Informationen.[71] Im Mittelpunkt steht hier die externe Rechnungslegung, da diese „zum Prototyp von Informationen zählt, die man als öffentlich verfügbar ansieht“[72].
- Die strenge Form der Informationseffizienz: die Wertpapierpreise berücksichtigen sämtliche öffentlich zugänglichen sowie privaten Informationen.

Welche Form der Informationseffizienz auf den realen Kapitalmärkten vorzufinden ist, wurde durch zahlreiche Untersuchungen und Verfahren getestet. Ein Überblick für den deutschen Kapitalmarkt zeigt die Abbildung.

Abbildung 3: Untersuchungsmethode und Ergebnisse zur Informationseffizienz[73]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: in Anlehnung an Schremper (2002), S. 690.

Hinsichtlich der (Lage) Berichterstattung bleibt festzuhalten, dass eine strenge Form der Informationseffizienz eine Berichterstattung sinnlos erscheinen lassen würde, da hierdurch keine Aktienkursänderungen erzielt werden könnten. Die Hypothese der strengen Informationseffizienz kann in der Praxis allerdings mit hinreichender Sicherheit verworfen werden.[74] Vielmehr wird in der Literatur angenommen, dass allenfalls die halb- bzw. mittelstrenge Form der Informationseffizienz vorliegt.[75] Dies wirft die Frage auf, ob sich auch bei tatsächlicher Existenz einer solchen Effizienzform Argumente für die Bereitstellung zusätzlicher Informationen, z. B. in Form von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, finden lassen. Hierzu kann angeführt werden, dass aus der empirischen Bilanzforschung gesicherte Erkenntnisse bezüglich der Kapitalmarktrelevanz von Rechnungslegungsdaten und freiwilligen Angaben vorliegen.[76] Demnach nutzen Investoren derartige Informationen in Erwartung auf Überrenditen zur Fundamentalanalyse.[77] Dieser Auswertungsprozess ist in der Realität entgegen der Modellannahme der Effizienzthese mit Kosten verbunden, denen der Theorie zufolge kein Nutzen gegenübersteht.[78] Es offenbart sich ein theoretischer Widerspruch, der in der Literatur als Informationsparadoxon bezeichnet wird.[79] Existieren Kosten der Datenbeschaffung, macht es einerseits keinen Sinn, Informationen auszuwerten, sofern Markteffizienz vorherrscht, während es andererseits ohne diese Analysen keine sofortige Kursanpassung bzw. Markteffizienz gegeben kann. Die Suche und Verarbeitung zusätzlicher Informationen stellt demnach eine notwendige Voraussetzung für effiziente Kapitalmärkte dar, was wiederum gewisse Zweifel einiger Marktteilnehmer bezüglich der Effizienz impliziert.[80] Als mögliche Ursachen dafür können die unzureichende Informationsqualität und -quantität angeführt werden, die wiederum auf unvollständige, nicht der Aktualität entsprechende Informationen sowie auf Gerüchte und Missverständnisse zurückzuführen sind.[81] Daraus ist abzuleiten, dass Informationen vielfach erklärungsbedürftig sind und eine Einordnung der Fakten in Gesamtzusammenhänge notwendig ist. Denn nicht jederzeit werden Unternehmensinformationen einheitlich und eindeutig interpretiert, häufig werden veröffentlichte Informationen aus Sicht des Unternehmens vom Markt zu einseitig oder sogar fehlerhaft bewertet.[82] Hier ist klar ein Aufgabenfeld für die Einbeziehung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in die Lageberichterstattung zu erkennen, in dem deren kommunikatives Beeinflussungspotenzial voll zum Tragen kommt. Werden den Kapitalmarktteilnehmern qualitativ sowie quantitativ verbesserte Berichte geliefert, führt die sodann einfachere und kostengünstigere Möglichkeit der Unternehmensbeurteilung zu mehr Transparenz – was letztlich auch dem Informationsverarbeitungsprozess zugute kommt.

2.3.2 Neoinstitutionalismus und Informationsasymmetrie

Innerhalb der neoinstitutionalistischen Finanzierungstheorie erstrecken sich die wichtigsten Theoriensätze auf die Property-Rights-Theorie[83], die Transaktionskostentheorie[84] sowie die Agency-Theorie.[85] Im Kontext der vorliegenden Arbeit kommt insbesondere der Agency-Theorie eine wesentliche Bedeutung zu. Denn diese stellt die theoretische Grundlage für die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen und den Abbau von Informationsasymmetrien dar. Wie in den vorangegangenen Ausführungen schon erwähnt, wird der Unternehmenspublizität die Aufgabe der Entscheidungsunterstützung zugewiesen. Die Informationsfunktion, die die Unternehmenspublizität dabei ausübt, kann jedoch weiter bzw. auch anders interpretiert werden. Sie kann auch in der Kontrolle des Managements durch die Kapitalgeber bestehen. Mit dieser auch als Rechenschaftsfunktion bezeichneten Aufgabe beschäftigt sich der Agency-Ansatz.[86] Demzufolge wird die Gesamtheit der Anteilseigner als Prinzipal angesehen, der damit rechnen muss, vom Management, dem Agenten,
übervorteilt zu werden.[87] Zentrale Annahmen sind die Trennung von Eigentum und Geschäftsführung sowie die daraus folgende Informationsasymmetrie über die wirtschaftliche Lage und voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens.[88] Somit ist der Prinzipal zur Fundierung und Kontrolle seiner Investitionsentscheidung auf die vom Management bereitgestellten unternehmensinternen Informationen angewiesen. Der private Informationsvorsprung kann die Unternehmensleitung zu einem opportunistischen Verhalten verleiten, sodass den Investoren ein geringerer Nutzen zufließt. Um dieser mangelnden Kontrollmöglichkeit zu begegnen, werden die Prinzipale Risikoprämien als Bestandteil ihrer erwarteten Rendite auf das eingesetzte Kapital verlangen.[89] Die daraus resultierenden sog. „Agency-Kosten“[90] können durch die Publizierung von Rechnungslegungsinformationen, die die Informationsasymmetrie zwischen Management und Kapitalgeber abmildern, reduziert werden.[91] In dieser Sichtweise sind die Unternehmenspublizität und die einzelnen Rechnungslegungsinformationen die Rechenschaftsinstrumente des Managements, die zur Milderung der existierenden Asymmetrie der Informationsverteilung zwischen Management und Kapitalgeber dienen.[92] Dies kann grundsätzlich durch die Bereitstellung von Informationen zur Beurteilung des Grades der Aufgabenerfüllung durch das Management aufgedeckt werden.[93] Dabei soll die Berichterstattung jedoch nicht nur ex post die Verstöße des Managements gegen die Eigentümerinteressen aufzeigen, sondern es soll den Kapitalgebern die Möglichkeit gegeben werden, ex ante die Vorteilhaftigkeit der Beteiligung am Unternehmen zu überprüfen und korrigierend einzugreifen. Das Management hat nicht nur über die bereits realisierte Geschäftspolitik zu berichten, sondern muss auch über Veränderungen von künftigen Erfolgspotenzialen des Unternehmens Rechenschaft ablegen.[94] Die Aufgabe, die der Unternehmenspublizität in der Form der Rechenschaftsfunktion zugewiesen wird, erschöpft sich deshalb nicht in der Berichterstattung über den in der vergangenen Periode erzielten Gewinn, sondern bezieht auch alle Aktivitäten und Entscheidungen des Managements mit ein, die für die nachhaltige Unternehmensentwicklung von Bedeutung sind. Dem Lagebericht kommt in diesem Bereich eine besondere Rolle zu.[95] Denn im Rahmen des Jahresabschlusses bzw. der GuV wird die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens durch monetäre Größen abgebildet. Die meisten Wertpotenziale wie z. B. Produktprogramme, die Marktstellung, die Innovationskraft, die Kundentreue, die Organisation oder die Leistungs- und Leitungsfähigkeit des Managements bleiben jedoch verborgen. Dieses Informationsdefizit der Finanzberichterstattung i. e. S. muss um qualitative und erläuternde Berichtspflichten ergänzt werden, wie z. B. nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, um die geforderte Darstellung der für die Entwicklungsmöglichkeiten und Ertragsaussichten des Unternehmens bedeutsamen Einflussfaktoren nicht auf die Entwicklung des Buchvermögens zu reduzieren.[96]

2.3.3 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren als Instrument zum Abbau von Informationsasymmetrien

Ökonomisch gesehen stellt sich jedoch die Frage, ob die Gesetzpflicht nicht durch Anreize zur freiwilligen Offenlegung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren ersetzt werden kann und somit eine Marktlösung ermöglicht wird.[97] Für diese Analyse wird sowohl auf spieltheoretische Grundlagen als auch auf das unraveling -Prinzip zurückgegriffen. Das unraveling -Prinzip analysiert nun die asymmetrische Informationsverteilung zwischen den Berichtsadressaten und der Unternehmensleitung sowie die Reaktionen der Beteiligten.[98] Wie im Kapitel 2.3.2. bereits erwähnt, wird das Management, entsprechend der Principal-Agency-Theory, nur dann seinen höheren Informationsstand publizieren, wenn es daraus einen wirtschaftlichen Vorteil erhält. Hiermit ist zu rechnen, wenn sich der aktuelle Marktwert unterhalb des Unternehmenswerts bzw. des erwarteten Marktwertes bei Nichtveröffentlichung befindet.[99] Durch den verbesserten Informationsstand der Investoren sinken die Unsicherheit am Kapitalmarkt und somit auch die Kapitalkosten, sodass mit einem Anstieg des Unternehmenswertes zu rechnen ist.[100] Folglich bestehen Anreize für das Management, i. d. R. nur positive Ereignisse zu kommunizieren und negative zu verschweigen. Rationale Investoren antizipieren jedoch obiges Publizitätsverhalten, sodass eine Nichtveröffentlichung auf eine aktuelle Überbewertung des Unternehmens hindeutet. Die Folge ist ein Abfall des Marktwertes, bis sich eine Gleichgewichtssituation einstellt, in der die vollständige Offenlegung den Marktpreis maximiert und die Kapitalmarktteilnehmer ihre Erwartungen nicht mehr ändern.[101] Diese Situation entspricht im Ergebnis dem market for lemons.[102] Dieser Referenzfall der vollständigen Publizität ist aufgrund zu enger Annahmen jedoch nicht zu realisieren.[103] Eine Übertragung des unraveling -Prinzips auf zukunftsorientierte und somit ex ante nicht verifizierbare Informationen, die insbesondere Bestandteil der Lageberichterstattung sind, ist nicht problemlos möglich. Solche Angaben können lediglich einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden, sodass in dieser Situation wiederum nur mit einer für die Unternehmensleitung vorteilhaften Publizitätsstrategie zu rechnen ist. Der Anreiz, ungünstige Erwartungen über die wirtschaftliche Unternehmensentwicklung zu verschleiern, steigt bei größer werdender Unsicherheit bei den Adressaten über den faktischen Informationsstand des Managements.[104] Daher ist zu befürchten, dass nicht alle wertrelevanten Informationen offengelegt werden.[105] Unter diesen Voraussetzungen liefert das prospektive Value Reporting für Investoren weder glaubwürdige noch entscheidungsrelevante Informationen.[106]

Durch den Rückgriff auf spieltheoretische und cheap-talk -Modelle[107] kann formal das Niveau an freiwilliger Publizität privater Unternehmensinformationen im Kontext der externen Rechnungslegung bestimmt werden.[108] Besteht für das Management die Möglichkeit, Vertrauen und Reputation am Kapitalmarkt durch ex post belegte Prognosen zu erreichen, dann ist auch zukünftig mit einer glaubwürdigen Berichterstattung zu rechnen.[109] Allerdings ist ein stabiles Gleichgewicht mit einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung nur durch Testierung oder Haftung des Managements für Falschaussagen zu erreichen.[110] Durch die Präventions- und Korrekturfunktion der Prüfung mit dem Instrumentarium „Testat“ kann das Management zur Offenlegung seines Informationsvorsprungs veranlasst werden.[111] Ferner kann der Bilanzleser durch einen glaubwürdigen Sanktionierungsmechanismus vor Desinformationen geschützt werden.[112]

Eine angestrebte Marktlösung kann folglich nicht den gleichen Nutzen liefern wie eine gesetzlich erzwungene Offenlegungspflicht.[113] Die jeder Rechnungslegung immanenten Ermessensspielräume lassen sich jedoch durch eine funktionierende Corporate Governance mit operationalen Publizitätsvorschriften sowie unabhängigen Abschlussprüfern begrenzen.[114] Vor diesem Hintergrund wird im 3. Kapitel die Effektivität der Vorschriften des BilReG sowie DRS 15 zur Lageberichterstattung dargestellt und gewürdigt.

2.4 Kapitalmarktrelevanz als Qualitätsmaß der Berichterstattung

Nach Auffassungen des Gesetzgebers zielen die Änderungen der Vorschriften zur Lageberichterstattung durch das BilReG darauf ab, den Gehalt des Lageberichts an entscheidungsrelevanten Informationen zu erhöhen.[115] Über welche Eigenschaften müssen die Informationen der Rechnungslegung verfügen, um für ihre Adressaten von Nutzen zu sein und dementsprechend ihre Entscheidungen zu beeinflussen? Sowohl die Informationsökonomik als auch die empirische Bilanzforschung versuchen, auf diese Frage des Nutzens von Informationen eine Antwort zu geben. Als unabdingbare Eigenschaften der entscheidungsnützlichen Rechnungslegungsinformationen werden mehrheitlich die Relevanz sowie die Zuverlässigkeit angesehen. Aufgrund der recht allgemeinen Charakterisierung dieser Begriffe bietet das Konzept der Value Relevance eine empirische Operationalisierung der beiden Kriterien.[116] Dabei wird im Rahmen der empirischen Bilanzforschung ein Zusammenhang zwischen einzelnen Größen der Rechnungslegung und den Marktpreisen ermittelt, um so den Informationsnutzen sowie Qualität der Rechnungslegung an sich und einzelner ihr entnommener Größen zu beurteilen.[117] Sofern die Rechnungslegungsinformationen die Kriterien der Relevanz und Zuverlässigkeit tatsächlich erfüllen, ist zu erwarten, dass die Kapitalmarktrelevanz solcher Informationen empirisch bestätigt werden kann.[118]

Der Begriff der Kapitalmarktrelevanz fasst drei Konzepte zusammen, die mit Informationsgehalt, Bewertungsrelevanz und Wertrelevanz bezeichnet werden.[119] Im Rahmen der Untersuchungen des Informationsgehalts der Rechnungslegungsinformationen hat eine veröffentlichte Information dann Informationsgehalt, wenn sie zu Änderungen von Wertpapierpreisen führt, die über den im Zeitverlauf erwarteten Änderungen liegen. Diese Art der Studien bezieht sich auf eine Informationsmenge, die eine Vielzahl von Rechnungslegungsinformationen beinhalten und zwischen zwei Zeitpunkten veröffentlicht wird. Demgegenüber konzentriert sich das Konzept der Bewertungsrelevanz auf einzelne Rechnungslegungsdaten und untersucht, ob sich Abweichungen einer Rechnungslegungsinformation vom erwarteten Wert dieser Information gemäß einem angenommenen funktionalen Zusammenhang in Abweichungen des Preises von den Preiserwartungen niederschlagen.[120] Im Gegensatz zur Bewertungsrelevanz verlangt das Konzept der Wertrelevanz nicht die Erwartungen der Kapitalmarktteilnehmer bezüglich einer Rechnungslegungsinformation zu ermitteln, sondern erfasst die Rechnungslegungsdaten, die bestehenden Erwartungen lediglich zu bestätigen. Während das Konzept der Bewertungsrelevanz abnormale Preisänderungen direkt auf eine unerwartete Rechnungslegungsinformation zurückführt, lässt sich anhand von Untersuchungen der Wertrelevanz keine Aussage darüber treffen, auf welche Informationen der Aktienkurs reagiert hat. Untersuchungen zur Wertrelevanz zeigen lediglich, welche Rechnungslegungsinformationen den Kurs der bestimmten Periode erklären können.[121]

Insofern stellen die Studien zur Kapitalmarktrelevanz eine gleichzeitige Überprüfung der Relevanz und Zuverlässigkeit der Rechnungslegungsinformationen dar und können als ein Beurteilungskriterium für die Güte der Rechnungslegung verwendet werden.[122] Auch aus Sicht des Managements ist es hilfreich, die Wirkungsrelationen der Berichterstattung der nichtfinanziellen Informationen genau zu kennen, da hier die Schalthebel angesetzt werden können, um eine performanceorientierte Steuerung zu gewährleisten. Daher wird im Kapitel 4.2 exemplarisch aufgezeigt, ob und in welcher Form nichtfinanzielle Informationen Wertrelevanz für ein Unternehmen besitzen.

3 Stellenwert der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in der Lageberichterstattung

3.1 Grundlagen der Lageberichterstattung

3.1.1 Aufstellung und Prüfung des Lageberichts

Die Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts bzw. Konzernlageberichts ergibt sich aus § 264 Abs. 1 HGB bzw. § 290 Abs. 1 HGB. Danach haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften ihren Abschluss um einen Lagebericht zu ergänzen, während für kleine Kapitalgesellschaften ein Wahlrecht zur Lageberichterstattung nach
§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB eröffnet wird.[123] Unternehmen, die zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind, müssen gemäß § 290 Abs. 2 HGB zusätzlich zum Konzernabschluss einen Konzernlagebericht aufstellen. Der Konzernlagebericht darf laut
§ 298 Abs. 3 HGB i. V. m. § 315 Abs. 3 HGB mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefasst werden.

Gemäß § 316 Abs. 1 HGB ist der Lagebericht von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften gemeinsam mit dem Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind von der Prüfungspflicht befreit. Die Prüfungspflicht für den Lagebericht in Verbindung mit dem Jahresabschluss ist geregelt in § 316 Abs. 2 HGB. Gegenstand und Umfang der Prüfung des Lageberichts gehen aus § 317 Abs. 2 HGB hervor.[124] Bei der Prüfung des Lageberichts sind zudem IDW PS 350 bzw. IDW EPS 350 n. F. sowie DRS 15, DRS 5 und IDW RH HFA 1.005, IDW RH HFA 1.007 zu beachten. Der Prüfungsgegenstand umfasst nach § 317 Abs. 2 HGB die Einklangsprüfung und die Prüfung der zutreffenden Darstellung der Lage des Unternehmens. Der Prüfungsumfang nach IDW EPS 350 Tz. 8–11 bedingt, dass sämtliche Angaben im Lagebericht sowie auch die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in die Prüfung mit einzubeziehen sind. Die Prüfungshandlungen umfassen die Prüfung der Beachtung von Grundsätzen der Lageberichterstattung, eine vergangenheitsorientierte sowie eine zukunftsorientierte Prüfung des Lageberichts. Letztere bedingt nach IDW EPS 350 Tz. 20–24 die Prüfung der Plausibilität und Übereinstimmung prognostischer Angaben und Wertung vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben. Außerdem hat der Abschlussprüfer sich gemäß § 289 (bzw. § 315) Abs. 2 Nr. 2a HGB zu vergewissern, ob im Lagebericht die Darstellung der Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft vorhanden sind. Zusätzlich ist zu untersuchen, ob die Methoden zur Absicherung der Risiken, verbunden mit den jeweiligen Finanzinstrumenttransaktionen, wiedergegeben wurden. Anschließend hat der Abschlussprüfer sein Prüfungsergebnis nach § 317 Abs. 2 HGB, das die Einklangsprüfung und die Vermittlung einer zutreffenden Vorstellung des Unternehmens im Prüfungsbericht zusammenzufassen.[125]

Neben dem Abschlussprüfer besteht gemäß § 171 AktG auch für den Aufsichtsrat jeder AG die Pflicht, den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen. Mit dem TransPuG hat der Gesetzgeber die „Follow up“-Berichterstattung des Vorstandes eingeführt. Dabei ist der Vorstand gemäß § 90 Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 1 S. 2 AktG verpflichtet, dem Aufsichtsrat einen Bericht über die beabsichtigte Geschäftspolitik zu erstatten und Soll-Ist-Abweichungen des Geschäftsverlaufs zu begründen.[126] Somit ergeben sich für den Aufsichtsrat im Rahmen der Lageberichtprüfung zwei Aspekte. Zum einen umfasst eine Überwachungsaufgabe die eigenständige Prüfung, ob der vom Vorstand vorgelegte Lagebericht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Zum anderen kann der Aufsichtsrat bezüglich seiner eigenen Überwachungsarbeit kontrollieren, ob seine Vorstellung über die Unternehmenslage mit der Lagebeurteilung des Vorstandes übereinstimmt.[127] Der Aufsichtsrat ist nach § 171 Abs. 2 AktG verpflichtet, über das Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten.[128] Ferner ist der Lagebericht durch das am 15. Dezember 2004 in Kraft getretene BilKoG ein Bestandteil des Enforcement[129] gemäß
§ 342b Abs. 2 HGB. Dabei ist für die DPR entscheidend, ob durch die von Abschluss und Lagebericht vermittelten Informationen für die Adressaten entscheidungsrelevant, d. h. nicht verfälscht oder verkürzt, sind.[130]

3.1.2 Zielsetzung der Lageberichterstattung

Der Lagebericht, der formalrechtlich nicht Bestandteil des Jahresabschlusses und somit ein eigenständiges Rechnungslegungsinstrument ist, hat die Aufgabe, gemäß der Generalnorm nach § 289 Abs. 1 HGB, den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Insofern kommt dem Lagebericht die Informationsvermittlung, die durch die Ergänzungsfunktion, die Verdichtungsfunktion sowie die Beurteilungsfunktion der Lageberichterstattung konkretisiert wird, sowie die Rechenschaftsfunktion zu.[131] Die Verdichtungsaufgabe des Lageberichts kommt in der Zusammenfassung der im Jahresabschluss abgebildeten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Gesamtlage der Gesellschaft zum Ausdruck, indem der Lagebericht den Jahresabschluss mit weiteren Informationen zu ergänzen und dessen Feststellungen in verbalisierter Form zu verdichten hat.[132] Die Ergänzungsaufgabe wird einerseits zeitlich durch die Einbeziehung von Prognosen in den Lagebericht und andererseits sachlich durch die Berichterstattung über die gesamte Lage der Gesellschaft deutlich, die etwa auch die Personal-, Absatzlage sowie Umfeld- und Umweltfaktoren umfasst.[133] Der Lagebericht unterliegt nicht den Einschränkungen der GoB, weshalb er umfassender und zukunftsorientierter zu berichten hat als der Jahresabschluss. Es ist auf Sachverhalte und Entwicklungen einzugehen, die sich nicht ohne Weiteres aus dem Jahresabschluss ableiten lassen und die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Verbunden mit dieser Darstellung ist eine subjektive Einschätzung der Lage des Unternehmens durch die Unternehmensleitung. Die Ergänzungsfunktion bezieht sich daher insbesondere auf Erfolgsfaktoren des Unternehmens, die im Jahresabschluss nicht berücksichtigt werden können oder dürfen, etwa weil sie nicht bilanzierungsfähig sind oder einem Bilanzierungsverbot unterliegen.[134] Die Beurteilungsfunktion des Lageberichts ergibt sich einerseits dadurch, dass über die Risiken sowie die Chancen des Unternehmens zu berichten ist, was die Unternehmensleitung zur Bildung gewisser Erwartungen und Annahmen zwingt. Andererseits ergibt sich die Beurteilungsfunktion daraus, dass die Unternehmensleitung sich zu äußern hat, inwieweit sich der Geschäftsverlauf erwartungsgemäß entwickelte und die Lage des Unternehmens als ausreichende Voraussetzung für die angestrebte Entwicklung angesehen werden kann.[135] Ferner erfüllt der Lagebericht auch eine Rechenschaftsfunktion, indem die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens als Verwalter fremden Vermögens zunächst die Rechenschaft über die gesamte wirtschaftliche Situation des Unternehmens ablegen.[136] Mit welchen inhaltlichen Anforderungen die Erfüllung der Zielsetzungen der Lageberichterstattung gewährleistet wird, wird im nächsten Kapitel erläutert. Jedoch kann die verpflichtende Einbeziehung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in die Lageberichterstattung ist daher als ein wesentlicher Beitrag angesichts der Funktionen der Lageberichterstattung zu sehen.

[...]


[1] Im Folgenden ist der Begriff des Lageberichts sowohl als Lagebericht und Konzernlagebericht zu verstehen. Auf die gegebenenfalls abweichenden Regelungen zwischen Konzernlagebericht und Lagebericht wird hingewiesen.

[2] Dem Anhang ist eine Gegenüberstellung der durch BilReG, VorstOG, Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz sowie der dem Entwurf des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes geänderten Berichtinhalte des (Konzern-)Lageberichts zu entnehmen.

[3] Vgl. Art. 36 der 7. EG-Richtlinie.

[4] Mit der Bekanntmachung des DRS 15 zur Lageberichterstattung am 26.02.2005 kann dieser bei der Interpretation der gesetzlichen Vorschriften zum (Konzern-)Lagebericht herangezogen werden. Die unmittelbare Anwendung des DRS 15 für den Lagebericht nach § 289 HGB ergibt sich aus der Gesetzbegründung zu § 315 HGB, wonach für die Begründung des § 315 HGB die Ausführungen zu § 289 HGB analog gelten und erstmals explizit auf den DRS 15 hingewiesen wird. Vgl. Böcking (2005), S. 6.

[5] Vgl. hierzu Küting/Heiden (2002), S. 937. Zu einem Überblick über empirische Untersuchungen zur Lageberichterstattung vgl. Streim (1995), S. 713–715; Selch (2003), S. 93–94.

[6] Baetge/Brötzmann (2003), S. 38. Ähnliche Folgerungen aus einer empirischen Untersuchung der Lageberichte der DAX-Unternehmen trifft Ballwieser (1997), S. 182: „[…], dass weder die Lageberichtersteller noch deren Prüfer dem Lagebericht den Stellenwert einräumen, den er zumindest bei unverfänglicher Lektüre des Gesetzestextes und dessen Auslegung zum Sinnzusammenhang nach haben müsste“. Auch Krumbholz stellt auf Basis einer empirischen Untersuchung die mangelnde Qualität der Lageberichterstattung der deutschen Unternehmen fest. Vgl. Krumbholz (1994), S. 267.

[7] Vgl. Selch (2000), S. 357.

[8] Vgl. Küting (2001), S. 463.

[9] Vgl. Haller/Dietrich (2001b), S. 1045.

[10] Vgl. Pellens/Hillebrandt/Tomaszewski (2000), S. 201.

[11] Value Reporting wird verstanden als „regelmäßige, strukturierte externe Berichterstattung eines Unternehmens, die geeignet ist, die Informationsasymmetrien zwischen interner und externer Sicht des Unternehmens zu verringern und die Ermittlung des Unternehmenswertes durch die (potenziellen) Investoren zu ermöglichen bzw. zu verbessern“. Heumann (2005), S. 7–8. Zu den einzelnen Aspekten vgl. Labhart (1999), S. 30–31; AKEU (2002), S. 2337.

[12] Vgl. Ruhwedel/Schultze (2002), S. 629; Baetge/Noelle (2001), S. 174–176; Fischer/Becker/Wenzel (2002), S. 14–16.

[13] Laut einer empirischen Studie erstellten im Jahre 2005 57% der Top 250 der Global-Fortune-500-Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht, im Jahre 2002 waren es lediglich 45 %. Vgl. University of Amsterdam/KPMG (2005), S. 9–10.

[14] Vgl. BMJ, Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung, Begründung, S. 27.

[15] Vgl. Kroeber-Riel/Weinberg (2003), S. 31.

[16] Vgl. Krystek/Müller-Stewens (1993), S. 98.

[17] Vgl. Krystek/Müller-Stewens (1993), S. 99.

[18] Bei der Identifikation der Kausalzusammenhänge sind solche Probleme zu beachten, wie z. B. die Auswahl der Komponenten, die Struktur der unterstellten Kausalität oder die Zuverlässigkeit der Kausalität. Bei den Kausalzusammenhängen im verhaltenswissenschaftlichen Bereich ist von begrenzter Dauer sowie permanenter Existenz der Störgrößen auszugehen, die die gefundenen Zusammenhänge zunichte machen. Vgl. dazu Krystek/Müller-Stewens (1993), S. 14–15.

[19] Vgl. Krystek/Müller-Stewens (1993), S. 99.

[20] Vgl. Krystek/Müller-Stewens (1993), S. 99.

[21] Vgl. Krystek/Müller-Stewens (1993), S. 99.

[22] Vgl. Krystek/Müller-Stewens (1993), S. 99–100.

[23] Vgl. Krystek/Müller-Stewens (1993), S. 100.

[24] Vgl. Huxold (1990), S. 48.

[25] Vgl. Huxold (1990), S. 48.

[26] Kataloge mit derartigen Anforderungskriterien ähneln voluminösen "Wunschlisten", insofern dürften nur wenige der in der Praxis erfolgreich verwendeten Indikatoren den oben genannten Kriterien entsprechen.

[27] Vgl. Huxold (1990), S. 108.

[28] Zur Balanced Scorecard vgl. exemplarisch Kaplan/Norton (1997). Zwar hat eine Vielzahl von progressiven Unternehmen bereits seit Jahren spezifische nichtfinanzielle Kennzahlen (z. B. Kundenzufriedenheit, Marktanteile, etc.) gemessen und in die Entscheidungsfindung integriert. Vgl. Eccles (1991), S. 27. Aber erst die Aufnahme in Kennzahlensysteme wie die Balanced Scorecard zeigt den veränderten Stellenwert von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren und insbesondere ihre Entwicklung von der Controllinggröße zum Instrument der Unternehmensführung. Vgl. Labhart (1999), S. 238. Kritisch zu der Verwendung der Balanced Scorecard zur Unternehmensführung s. bspw. Pfaff/Kunz/Pfeiffer (2000).

[29] Vgl. Labhart (1999), S. 32.

[30] Vgl. Mouritsen/Larsen/Bukh (2001), S. 740.

[31] Vgl. Günther/Günther (2003), S. 194–196.

[32] Vgl. Sveiby (1998), S. 214.

[33] Vgl. Günther/Günther (2003), S. 198. In diesem Zusammenhang wird gefordert, dass die Indikatoren empirisch als signifikante Einflussgrößen auf den Unternehmenswert belegt werden. Vgl. Lev (2001), S. 164.

[34] Vgl. Brancato (1997), S. 44.

[35] Vgl. Ruhwedel/Schultze (2002), S. 602; Coenenberg/Salfeld (2003), S. 3. Die Verbreitung der wertorientierten Unternehmensführung wird auch empirisch mehrfach belegt. Vgl. bspw. Pellens/Tomaszewski/Weber (2000), S. 1825–1827.

[36] Vgl. Welge/Al-Laham (2001), S. 127. Nach Welge/Al-Laham (2001), S. 121 m. w. N., herrscht weitgehende Übereinstimmung über die oberste Zielsetzung der Existenzsicherung. Vgl. auch Hungenberg (2004), S. 6.

[37] Unter dem Unternehmenswert wird hier der Wert für die Anteilseigner, d. h. Shareholder Value, verstanden. Die Orientierung der Unternehmensführung am Shareholder Value stützt sich im Wesentlichen auf zwei Hauptargumente. Zum einen ergibt sich der Shareholder Value als Residualgröße für die Anteilseigner, die nach Befriedigung der Ansprüche der anderen Stakeholder übrig bleibt. Dieser Tatsache folgend handelt es sich nicht um eine einseitige Ausrichtung des Unternehmens im Sinne einer Vernachlässigung der Interessen der anderen Stakeholder. Vielmehr werden die Interessen der übrigen Anspruchsgruppen bereits vor den Interessen der Anteilseigner ergebnisbezogen berücksichtigt. Zum anderen wird mit dem Shareholder Value eine eindeutige und messbare Zielgröße für die Unternehmensführung bereitgestellt, anhand derer die verschiedenen Aktivitäten beurteilt und Entscheidungen getroffen werden können. Vgl. weiterführend dazu Hachmeister (1999), S. 36–37; Pape (2004), S. 145.

[38] Vgl. Gälweiler (1990), S. 28. Die Erfolgspotenziale werden als zukunftsgerichtete Schlüsselgrößen charakterisiert, die eine Vorsteuerfunktion erfüllen sowie indirekt den dauerhaften Erfolg und die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens beeinflussen. Vgl. grundlegend Gälweiler (1990), S. 26–27. Dabei schlägt sich das Erfolgspotenzial eines Unternehmens in den Cash Flows künftiger Perioden nieder, welche die Grundlage zur Ermittlung des Unternehmenswertes darstellen. Vgl. Diehm (2003), S. 27; Günther (1997), S. 71. In Abgrenzung zu den mittelbar wirkenden Erfolgspotenzialen werden Erfolgsfaktoren als solche Faktoren definiert, die unmittelbaren Einfluss auf den Erfolg des Unternehmens haben. Vgl. Welge/Al-Laham (1999), S. 124.

[39] Vgl. Klein (1995), S. 20; Welge/Al-Laham (1999), S. 124–126.

[40] Vgl. Baetge (1998), S. 112.

[41] Vgl. Achleitner/Bassen/Pietzsch (2001), S. 1; Haller/Dietrich (2001), S. 165; Baetge/Kümmel (2003), S. 52.

[42] Vgl. Ruhwedel/Schultze (2002), S. 602.

[43] Da in der Literatur die Begriffe immaterielle Werte, immaterielle Güter, Intellectual Capital, Intellektuelles Kapital sowie Wissenskapital in diesem Zusammenhang oftmals synonym verwendet werden, wird im Rahmen dieser Arbeit aus Vereinfachungsgründen auch keine Unterscheidung zwischen diesen Begriffen vorgenommen. Vgl. Maul (2000), S. 2011; AKIW (2001), S. 990.

[44] Vgl. AKEU (2002), S. 2338; Haller/Dietrich (2001b), S. 1045.

[45] Vgl. stellvertretend z. B. Deng/Lev/Narin (1999); Aboody/Lev (1998). Ausführlich dazu s. Kapitel 4.2.

[46] Vgl. Arnold/Freimann/Kurz (2003), S. 394.

[47] Unter dem Begriff „triple bottom line“ wird ein Zusammenhang zwischen ökologischen, sozialen und ökonomischen Aspekten verstanden.

[48] Vgl. Eccles/Herz/Keegan/Phillips (2002), S. 201.

[49] Vgl. Brebeck/Horst (2002), S. 21.

[50] Vgl. Böcking/Wesner (2004), S. 102.

[51] Vgl. Wagenhofer/Ewert (2003), S. 4–8; Für eine umfassende Darstellung der Zielsetzung der Rechnungslegungspublizität vgl. bspw. Merkt (2001), S. 332–350.

[52] Vgl. Böcking/Dutzi (2003), S. 218.

[53] Vgl. Moxter (1986), S. 67–68.

[54] Vgl. Moxter (1986), S. 17.

[55] Vgl. Coenenberg (2003a), S. 7–8; Böcking (1998), S. 29–30.

[56] Vgl. Coenenberg (2003a), S. 843; Baetge/Kirsch/Thiele (2003), S. 689.

[57] Vgl. Ellrott (2003), Rn. 3; Krumbholz (1994), S. 18–19; Baetge/Fischer/Paskert (1989), S. 7.

[58] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2003), S. 721.

[59] Vgl. Kirsch/Scheele (2003), S. 2734; Ballwieser (1997), S. 155.

[60] Vgl. Böcking (1998), S. 30.

[61] Vgl. Alvarez (2004), S. 649; Coenenberg (2003a), S. 165.

[62] Vgl. Baetge/Brötzmann (2003), S. 19; Ruhwedel/Schultze (2002), S. 609.

[63] Vgl. Haller/Dietrich (2001), S. 166–167; Böcking (1998), S. 44; Günther/Beyer/Menninger (2003), S. 448.

[64] Vgl. Pellens/Hillebrandt/Tomaszewski (2000), S. 188–201; Ruhwedel/Schultze (2002),
S. 615–628.

[65] Entscheidungsrelevant sind solche Informationen, die zur Bestimmung des fundamentalen Unternehmenswertes beitragen. Vgl. hierzu Ruhwedel/Schultze (2002), S. 605; Coenenberg (2003),
S. 887.

[66] Vgl. Wagner (1982), S. 750; Möller (1983), S. 288.

[67] Vgl. Wagenhofer/Ewert (2003), S. 104.

[68] Die Eigenschaft des Kapitalmarktes, sämtliche Informationen in den Wertpapierpreisen zu reflektieren, ist an die folgenden Voraussetzungen geknüpft: (1) keine Transaktionskosten, (2) kostenloser und gleichzeitiger Zugang aller Marktteilnehmer zu den Informationen, (3) richtige Wahrnehmung der Informationen durch alle Marktteilnehmer. Vgl. Fama (1970), S. 387.

[69] Vgl. Brealey/Myers (1996), S. 337.

[70] Vgl. Fama (1970), S. 383.

[71] Dabei sind die öffentlich verfügbaren Informationen von den privaten Informationen zu unterscheiden: „Während private Information nur einem begrenzten Adressatenkreis zur Verfügung steht, ist öffentliche Information in ihrem Adressatenkreis unbeschränkt, was nicht heißt, dass öffentlich verfügbare Information tatsächlich der gesamten Welt bekannt ist, sondern lediglich, dass aus Sicht der Informationsemittenten der ganzen Welt bekannt werden könnte.“ Gassen (2000),
S. 11.

[72] Wagenhofer/Ewert (2003), S. 110.

[73] Während die Ergebnisse der Tests der schwachen sowie der strengen Form des deutschen und US-amerikanischen Kapitalmarkts übereinstimmen, ergeben sich Unterschiede hinsichtlich des Tests der mittelstrengen Informationseffizienz. Für den US-amerikanischen Kapitalmarkt wird diese durch empirische Untersuchungen im Wesentlichen bestätigt, für den deutschen Kapitalmarkt ist bisher keine gesicherte Aussage möglich. Zusammenfassend lassen die empirischen Untersuchungen keine eindeutige Aussage hinsichtlich des Grades an Informationseffizienz zu. Die Ergebnisse scheinen jedoch dafür zu sprechen, dass der Grad an Informationseffizienz sich im Zeitablauf tendenziell verbessert. Dies kann durch zunehmende Integration der Kapitalmärkte sowie steigende Vernetzung und größeres Volumen des Wertpapierhandels erklärt werden. Vgl. Schremper (2002), S. 690–692 m. w. N.

[74] Vgl. Perridon/Steiner (1999), S. 262; Labhart (1999), S. 60; Tiemann (1997), S. 155.

[75] Vgl. Volkart/Labhart (2001), S. 138; Kötzle/Niggemann (2001), S. 636.

[76] Siehe dazu in Kapitel 4.2 diskutierte Studien und zu den hierbei zur Anwendung kommende Methoden Vgl. etwa auch Mujkanovic (2002), S. 36–37 mit zahlreichen weiteren Verweisen.

[77] Vgl. Kötzle/Niggemann (2001), S. 636. Vgl. zur Möglichkeit der Erzielung von Überrenditen mittels Fundamentalanalyse auch Labhart (1999), S. 61; Achleitner/Bassen/Pietzsch (2001), S. 6.

[78] Kritisch zu dieser sowie zu den anderen realitätsfernen Annahmen äußern sich z. B. Barker (1998), S. 3; Hail/Meyer (2001b), S.670.

[79] Vgl. grundlegend Schildbach (1986), S. 26–33.

[80] Vgl. zu dieser Schlussfolgerung Lange (1989), S. 173 und S. 176, auch DiPiazza Jr./Eccles (2002), S. 9.

[81] Vgl. Paul (1993), S. 139.

[82] Vgl. Täubert (1998), S. 13.

[83] Property-Rights sind Handlungs- und Verfügungsrechte. Der Property-Rights-Ansatz bezieht sich auf die Entstehung, Übertragung bzw. Verteilung von Verfügungsrechten und analysiert die Auswirkungen rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen auf die Interaktion von Wirtschaftssubjekten. Vgl. grundlegend zur Property-Rights-Theorie z. B. Alchian/Demsetz (1972),
S. 777–780.

[84] Der Ausgangspunkt der Transaktionskostentheorie ist, dass zum einen Informationen nicht kostenlos zugänglich sind und zum anderen die Marktteilnehmer nur über eine begrenzte Fähigkeit der Informationsverarbeitung verfügen. In diesem Zusammenhang steht im Rahmen der Transaktionskostentheorie die Fragestellung nach einer effizienten Koordinationsform langfristiger wirtschaftlicher Beziehungen durch Verträge im Vordergrund. Ansatzpunkt hinsichtlich der Notwendigkeit zur Bereitstellung von Informationen bilden im Rahmen der Transaktionskostentheorie die Informationskosten, die einen wesentlichen Teil der Transaktionskosten darstellen. Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 76. Führen bspw. Investoren Fundamentalanalysen zur Beurteilung einer Aktienanlage durch, entstehen ihnen hierdurch Informationskosten. Diese Kosten werden sie jedoch nur dann akzeptieren, wenn dadurch tatsächlich Überrenditen erzielt werden können. Vgl. Kötzle/Niggemann (2001), S. 636. Eine transparentere und erweiterte Berichterstattung kann nun dazu führen, dass die Informationskosten seitens der Investoren verringert und die Verarbeitung der Informationen erleichtert werden. Vgl. Achleitner/Bassen/Pietzsch (2001a), S. 47–48 m.w.N. Bei einer erhöhten Offenlegung von Informationen seitens des Unternehmens wird davon ausgegangen, dass die Aktie zunehmend in das Interesse der Analysten rückt und vermehrt bewertet wird. Vgl. hierzu die Ergebnisse bei Lang/Lundholm (1996), S. 490.

[85] Vgl. zu einem Überblick z.B. Picot (1991), S. 144–147.

[86] Vgl. ausführlich Hartle (1984), S. 101 m. w. N.

[87] Vgl. Arrow (1985), S. 38–42.

[88] Vgl. Healy/Palepu (2001), S. 406–407.

[89] Vgl. Kötzle/Niggemann (2001), S 637.

[90] Agency-Kosten geben den Abstand zwischen der First-Best-Lösung, d. h. einer Situation, in der keine Informationsasymmetrien bestehen, und der Second-Best -Lösung, in der durch Anreiz-, Kontroll- und Sanktionsmechanismen eine Annäherung an die First-Best-Lösung angestrebt wird. Im Einzelnen setzen sie sich aus Überwachungskosten (monitoring costs), Vertragskosten (bonding costs) und Residualverlust (residual loss) zusammen. Vgl. Jensen/Meckling (1976), S. 308. Konsequenterweise werden die Agency-Kosten der Fremdfinanzierung von rationalen Fremdkapitalgebern letztlich auf Kapitalnehmer „rücküberwälzt“. Vgl. Hartmann-Wendels (1990), S. 231. Derartige Agency-Kosten haben zumindest auf effizienten Märkten Kursabschläge zur Folge, da potenzielle Aktionäre nicht zur Übernahme dieser Kosten bereit sind. Vgl. Süchting (1989),
S. 284. Bei inneffizienten Märkten dürfte sich dieser Effekt noch verstärken, da das Informationsgefälle größer ist. Da der Kapitalnehmer die Agency-Kosten zu tragen hat, ist er bemüht, den Investor von seiner Vertrauenswürdigkeit zu überzeugen.

[91] Vgl. Spremann (1990), S. 565–567.

[92] Eine andere Möglichkeit, die Interessenkonflikte abzubauen und eine Konvergenz von Aktionärs- bzw. Managementzielen zu erreichen, besteht in der Konzeption und Implementierung von Anreizsystemen, welche das Verhalten des Managements im Sinne einer eigentümeroptimalen Unternehmenspolitik steuern.

[93] Vgl. Schneider (1992), S. 7.

[94] Vgl. Häger (1993), S. 12.

[95] Vgl. Böcking/Wesner (2004), S. 102; Böcking/Dutzi (2003), S. 221; Baetge/Heumann (2006),
S. 40–41.

[96] Die Wichtigkeit von Interpretationen und Erläuterungen zum Jahresabschluss wird auch im internationalen Kontext hervorgehoben: „Management knows more about the enterprise and its affairs than investors, creditors, or „other outsiders“ and can often increase the usefulness of financial information by identifying certain transactions, other events, and circumstances that affect the enterprise and explaining their financial impact on it. […] Moreover, financial reporting often provides information that depends on, or is affected by, management’s estimates and judgement. Investors, creditors, and others are aided in evaluating estimates and judgemental information by explanations of underlying assumptions or methods used, including disclosure of significant uncertainties about principal underlying assumptions or estimates”. FASB, SFAC Nr. 1, Tz. 54.

[97] Vgl. Ballwieser (2005), S. 5.

[98] Vgl. weiterführend zu dem unraveling -Prinzip Wagenhofer/Ewert (2003), S. 287–291; Korn/Lengsfeld/Schiller (2002), Sp. 552–553.

[99] Vgl. Dobler (2005), S. 9; Verrecchia (2001), S. 141.

[100] Vgl. Dye (2001), S. 223–224; Verrecchia (2001), S. 164–165. Empirisch belegt von Botosan (1997), S. 342–347; Hall (2002), S. 765–766.

[101] Vgl. Fischer/Vielmeyer (2004), S. 461; Healy/Palepu (2001), S. 421–422.

[102] Vgl. Akerlof (1970), S. 489–492.

[103] Vgl. Ballwieser (2005), S. 6 sowie zu den Modellannahmen Dobler (2004b), S. 50–51.

[104] Vgl. Verrecchia (2001), S. 141–143; Dobler (2004b), S. 126.

[105] Vgl. Fischer/Vielmeyer (2004), S. 461 – 462; Korn/Lengsfeld/Schiller (2002), Sp. 556.

[106] Vgl. Dobler (2004a), S. 29.

[107] Cheap-talk -Modelle heben die Restriktion bzgl. der zutreffenden Offenlegung privater Informationen auf. Aussagen des Managements sind hier nicht verifizierbar und führen nur bei Glaubwürdigkeit zu entsprechenden Reaktionen bei den Adressaten. Vgl. Dobler (2004b), S. 93–94.

[108] Vgl. Dye (2001), S. 184; Dobler (2005), S. 6–7.

[109] Vgl. Stocken (2000), S. 371; Dobler (2004a), S. 5.

[110] Vgl. beispielhaft Verrecchia (2001), S. 143.

[111] Vgl. Dobler (2004b), S. 110.

[112] Vgl. Trueman (1997), S. 188–193; Ballwieser (2005), S. 6.

[113] Vgl. Ballwieser (2005), S. 5.

[114] Vgl. Dobler (2004b), S. 127; Dobler (2004a), S. 29.

[115] Vgl. Begründung zu Art. 1 Änderung des HGB zu Nr. 9 - § 289 HGB des Entwurfs eines BilReG, S. 62.

[116] Vgl. Wagenhofer/Ewert (2003), S. 120.

[117] Für eine Gegenüberstellung der Value Relevance -Studien s. Holthausen/Watts (2001), S. 8–10.

[118] Vgl. Barth/Beaver/Landsman (2001), S. 80–81.

[119] Die Abgrenzung der Konzepte bezieht sich vor allem auf die Fragestellungen, die von Studien untersucht werden. Vgl. hierzu Lo/Lys (2000a), S. 4–6. Die Begriffe werden in der Literatur nicht einheitlich verwendet. So bezeichnet bspw. Schmidt (1982) mit Informationsgehalt das Konzept der Kapitalmarktrelevanz, das bei Lo/Lys Bewertungsrelevanz genannt wird. Vgl. Schmidt (1982), S. 730–732.

[120] Vgl. Lo/Lys (2000), S. 4–6.

[121] Die Unterscheidung dieser drei Konzepte ist wichtig, wenn Ergebnisse von Studien zur Kapitalmarktrelevanz von Rechnungslegungsinformationen miteinander verglichen werden. Studien, die auf unterschiedlichen Konzepten aufbauen, können bei der Untersuchung ähnlicher Fragestellungen zu abweichenden Ergebnissen kommen. Vgl. weiterführend dazu Lo/Lys (2000), S. 29–30.

[122] Vgl. Lev (1989), S. 156–158. Aus Sicht der regulativen Überlegungen wurden jedoch die Studien zur Kapitalmarktrelevanz im Schrifttum mehrfach kritisiert. Insbesondere wird infrage gestellt, ob sich deren Ergebnisse zur Beurteilung der Rechnungslegungsfragen heranziehen lassen. Vgl. etwa Wagenhofer/Ewert (2003), S. 131–135; Holthausen/Watts (2001); Ronen (2001). Denn mit der
Orientierung an Börsenkapitalisierung und Aktienrenditen basierender Relevanzstudien, in der Annahme, vornehmlich die Eigenkapitalgeber seien die Nutzer von Rechnungslegungsinformationen. Vgl. Holthausen/Watts (2001), S. 24. Die Informationsinteressen von Fremdkapitalgebern können durch diese Studien nicht abgebildet werden. Zudem wird infrage gestellt, ob der Regressand das Informationsinteresse zutreffend abbildet. Holthausen/Watts (2001), S. 18. Zudem vernachlässigen die Kapitalmarktrelevanzstudien, dass in den Preisbildungsprozess am Kapitalmarkt neben Rechnungslegungsinformationen auch weitere Informationen einfließen. Vgl. Wagenhofer/Ewert (2003), S. 133–134.

[123] Die Definition von Größenklassen erfolgt in § 267 HGB. Gleichgestellt mit den Kapitalgesellschaften werden nach § 264a HGB offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar eine natürliche Person ist. Ferner sind unter das PublG fallende Unternehmen, die nicht Einzelkaufleute oder Personengesellschaften sind (§ 5 Abs. 2 i. V. m. den §§ 1 und 3 PublG), Genossenschaften
(§ 336 Abs. 1 und Abs. 2 HGB), Kreditinstitute (§ 340a Abs. 1 HGB) und Versicherungsunternehmen (§ 341a Abs. 1 HGB) zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet. Daneben finden sich weitere branchenspezifische Rechtsgrundlagen und Sondervorschriften zur Aufstellung des Lageberichts. Vgl. statt vieler ADS § 289 S. 202–230, Rn. 61; Böcking/Müßig (2002), Rz. 5–9.

[124] Vgl. Tesch/Wißmann (2006), S. 132–146.

[125] Vgl. weiterführend zu den Prüfungshandlungen im Rahmen der Lageberichtsprüfung Tesch/Wißmann (2006), S. 132–146.

[126] Vgl. Böcking (2006), S. 85.

[127] Vgl. Böcking (2006a), S. 6.

[128] Im Rahmen dieses Berichtes hat der Aufsichtsrat deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht selbständig von ihm geprüft wurden sowie zum Ergebnis der Abschlussprüfung Stellung zu nehmen. Vgl. weiterführend dazu Tesch/Wißmann (2006),
S. 165–171.

[129] Das Enforcement -Verfahren wurde durch BilKoG zur Kontrolle der Rechtsmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen eingeführt. Dabei ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: auf der ersten Stufe wird eine privatrechtlich organisierte Einrichtung als Prüfstelle (DPR) für Rechnungslegung tätig. Sofern das zu prüfende Unternehmen mit dieser Prüfstelle nicht kooperiert, wird auf der zweiten Stufe die BaFin eingeschaltet. Vgl. ausführlich zu dem Ablauf des Enforcement -Verfahrens bspw. Tesch/Wißmann (2006), S. 173–177; Scheffler (2006), S. 2–8.

[130] Vgl. Böcking (2006), S. 87.

[131] Vgl. Baetge/Fischer/Paskert (1989), S. 9; Böcking/Müßig (2002), Rz. 3–4. Selchert/Erhardt/Fuhr/Greinert (2000), S. 31–32. Eine weitere mögliche Funktion, die jedoch nicht explizit nach dem Regelungszweck des §§ 289 bzw. 315 HGB dem Lagebericht zukommt, ist die Marketingfunktion. Allerdings eröffnen die gesetzlichen Vorschriften, etwa mit der Darstellung der Chancen sowie nichtfinanzieller Leistungsindikatoren, Spielräume für eine informative Selbstdarstellung des Unternehmens. Daher kann der Lagebericht grundsätzlich für Marketingzwecke eingesetzt und zu einem Instrument unterstützender Finanzkommunikation ausgebaut werden. Vgl. Küting (2000), S. 451–452; Küting/Hütten/Lorson (1995), S. 1195–1197.

[132] Vgl. ADS § 289 HGB, Rdn. 19.

[133] Vgl. Greinert (2004), S. 51–52.

[134] Vgl. Rodewald (2001), S. 2156. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Notwendigkeit einer Darstellung des nicht durch materielle oder finanzielle Güter konkretisierten Erfolgspotenzials des Unternehmens, sog. Intellectual Capital, betont. Vgl. Haller/Dietrich (2001), S. 1046–1048.

[135] Vgl. Selchert/Erhardt/Fuhr/Greinert (2000), S. 31–32; Greinert (2004), S. 52.

[136] Vgl. Böcking/Müßig (2002), Rz. 3.

Ende der Leseprobe aus 120 Seiten

Details

Titel
Die Berücksichtigung von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im (Konzern-)Lagebericht
Untertitel
Eine kritische Analyse des Aussagegehalts
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
2,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
120
Katalognummer
V129110
ISBN (eBook)
9783640346257
ISBN (Buch)
9783640346349
Dateigröße
900 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Berücksichtigung, Leistungsindikatoren, Eine, Analyse, Aussagegehalts
Arbeit zitieren
Elena Wasiljewa (Autor:in), 2008, Die Berücksichtigung von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im (Konzern-)Lagebericht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129110

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Berücksichtigung von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im (Konzern-)Lagebericht



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden