Das Gefängnis - Resozialisierungsmaßnahmen in Theorie und Empirie

Eine kritische Bestandsaufnahme und Prüfung teilweise utopischer Vorstellungen


Seminararbeit, 2007

25 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsklärungen

3. Weitere Maßnahmen der Resozialisierung
3.1 Sozialtherapie
3.2 Anti-Aggressivitätstraining

4. Empirische Evaluationsstudienergebnisse der Resozialisierungskonzeptionen
4.1 „Zu den Wirkungen von Strafvollzug und sozialtherapeutischen Maßnahmen“
4.2 „Die neue Rückfallstatistik - Legalbewährung junger Straftäter“
4.3 „Wege aus schwerer Jugendkriminalität“ (S. 13-16)
4.4 „Anti-Aggressivitätstraining und Legalbewährung. Versuch einer Evaluation“

5. Resümee: Verbesserungsvorschläge bezüglich der Resozialisierungsmaßnahmen

Literaturverzeichnis

Resozialisierungsmaßnahmen in Theorie und Empirie. Eine kritische Bestandsaufnahme und Prüfung teilweise utopischer Vorstellungen.

1. Einleitung

Im Rahmen des Seminars mit dem Titel „Das Gefängnis“ habe ich mir eine, in vielen Bereichen wie z.B. Politik und Medien, kontrovers diskutierte Thematik herausgesucht, welche ich im weiteren Verlauf dieser Seminararbeit erörtern und gegebenenfalls kritisch betrachten möchte: Die Auswirkungen von verschiedenen Resozialisierungsmaßnahmen auf die Legalbewährung. Hierbei differenziere ich nicht zwischen Jugendkriminalität und Erwachsenendelinquenz, obwohl es da erhebliche Unterschiede gibt und man dies tun könnte, sondern versuche die Thematik in ihrer allgemeinen Ganzheit zu erfassen. Am Anfang werde ich zu allererst einige, im thematischen Kontext stehende, Begriffe und deren Hintergründe hauptsächlich referentiell zur „Institution Gefängnis“ erklären, die zum Verständnis nötig sind. Diese Klärungen beinhalten auch geschichtliche Daten zur Entstehung dieser Institution und Umrisse der Theorie des Gefängnisses als Resozialisierungsort.

Der Hauptteil der Arbeit ist unterteilt in einen theoretischen und einen empirischen Teil. Demnach folgt nach den Begriffsklärungen ein theoretischer Teil über zwei sozusagen moderne, dem Regelvollzug ähnliche und trotzdem von ihm zu unterscheidende andere Resozialisierungsmaßnahmen, die einer genaueren Erläuterung bedürfen: Die Sozialtherapie und das Anti-Aggressivitätstraining. Im dann folgenden empirischen Teil stelle ich vier aktuelle Studien passend zum Thema vor und zeige deren Ergebnisse, Bewertungen und Auswertungen bezüglich der vorher theoretisch erklärten Resozialisierungsmaßnahmen auf. Am Schlusse meiner Betrachtung steht ein kleines Resümee mit den zwingend logisch und notwendig aus den Studien erfolgenden Verbesserungsvorschlägen hinsichtlich der momentan existierenden Resozialisierungskonzeptionen.

2. Begriffsklärungen

Die „Geburt“ des Gefängnisses geschah rund um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert herum. Sozio-historisch gesehen, ereignete sich damals eine Hinwendung zum „Gefängnis als Hauptstück im Strafarsenal“ (Foucault: 1994, S. 295). Die Strafjustiz wurde mit der Schöpfung und Geburt der Institution Gefängnis als Sanktionierungsform etwas menschlicher: Die rechtsbrecherischen Delinquenten wurden nun vermehrt nicht mehr mit diversen Foltergerätschaften gequält, an den Pranger gestellt, auf dem Scheiterhaufen verbrannt, kamen auf das Schafott oder wurden z.B. durch die Guillotine einen Kopf kürzer gemacht, sondern diese körperlichen Marter wurden ersetzt durch die Strafe der Freiheitsberaubung, in dem man die Delinquenten also einsperrte, verwahrte und isolierte am Ort des staatlich organisierten Gefängnisses. Foucault kennzeichnet das Gefängnis als eine „totale und asketische Institution“ im weitesten Sinne: „Totale Institution“ deshalb, da es als Macht -und Disziplinarapparat fungiert. Als solcher diszipliniert das Gefängnis die Individuen, in dem es die Körper (und deren Platzierung im Gefängnisraume) und quasi auch die Psyche der Insassen durch eine Reglementierung des Alltagslebens in Form von Vorgaben wie die Gefangenen sich zu verhalten haben kontrolliert (in Exempel: Essgewohnheiten: Wann, wo und welches Essen sie einnehmen dürfen, welche Kleidung sie tragen sollen, was für Güter sie konsumieren dürfen, wann sie Ausgang haben, was sie besitzen dürfen als ihr Eigentum etc.). Wieso das Gefängnis auch als „asketische Institution“ charakterisiert wird, kann man sich anhand des simplen Beispiels des Fehlens von Frauen verdeutlichen. Denn generell ist das weibliche Geschlecht weniger inhaftiert als das männliche, ergo begehen Frauen auch nicht die schlimmeren Vergehen und gesetzeswidrigeren Brüche mit der Justiz, sondern die Männer sind in der Überzahl diejenigen, die zu delinquentem Verhalten neigen. Hinzu kommt noch, das Männlein und Weiblein ansonsten sowieso getrennt voneinander inhaftiert und verwahrt werden. So müssen die „Gestrauchelten“ im Gefängnis zwangsweise auf die sexuelle Befriedigung mit und durch das weibliche Geschlecht verzichten und somit einen asketischen Lebensstil im Sinne von sexueller Abstinenz führen.

Der letztendliche Zweck dieser totalen Institution besteht darin, dass sie beitragen soll „zur Umformung der Individuen“ (Foucault: 1994, S. 297). Das vormals freie Individuum, welches aber verkommen und verdorben geworden ist, wird zum „Sträflings-Individuum, das Gegenstand einer kontrollierten Transformation ist, das in einen Gefängnisapparat eingeschlossen ist, von diesem verändert wird und auf diesen reagiert“ (Foucault: 1994, S. 314). Mit dieser Umformung ist vor allen Dingen eine Besserung und Veränderung des schuldigen Individuums vorgesehen, um danach wieder in der jeweiligen Gesellschaft ein konformes, nicht delinquentes, sondern Normorientiertes Handeln und Leben an den Tag zu legen. Genau diese Ziele kann man unter dem Begriff der Resozialisierung im Sinne einer Wiedereingliederung der straffällig Gewordenen in die sozialen Gefüge einer Gesellschaft subsumieren. Jedoch impliziert dieser Begriff auch eine kontroverse Problematik: Er setzt voraus, das der Delinquent schon, bevor er überhaupt straffällig wurde und in das Gefängnis gekommen ist, vorsozialisiert war oder fehl sozialisiert wurde und man ihn jetzt nur resozialisieren oder einen früheren Zustand der Sozialisiertheit wiederherstellen müsse. Doch offensichtlich haben besonders viele jugendliche Straftäter erst gar keine Sozialisation erfahren und sind eventuell sogar deshalb in eine delinquente Karriere hinab gerutscht (Vgl. http://www.socioweb.de/lexikon/lex_soz/o_r/resozial.htm und http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/projekte/slex/seitendvd/konzepte/L54/L5465.htm).

Innerhalb des Gefängnisses existieren drei Mittel zum Zwecke der Resozialisierung:

Erstens: Die Isolierung gegenüber der äußeren Welt und manchmal auch anderen Häftlingen und die Überwachung des Sträflings. Ziel der Isolation ist zum einen das sich der isolierte Häftling in der Einsamkeit mit seinem Gewissen auseinandersetzt, sich von Schuldgefühlen quälen lässt und so sukzessive mit der vergehenden Zeit eine Art moralische Erleuchtung erfährt. Zum zweiten sollen Straftäter verwahrt werden zum Schutze und zur Sicherung der Gesellschaft, damit sie kein weiteres Unheil anrichten können.

Das zweite Prinzip ist die Zwangsarbeit, welche sozusagen die Religion des Gefängnisses ist. Dadurch sollen sie Regelmäßigkeit und Gewohnheit erfahren und erlernen. Diese beiden Prinzipien sind die Prämissen für das dritte und letzte Prinzip der „flexiblen Strafzumessung“, d.h. wenn sich ein Gefangener vor Ablauf seiner ihm auferlegten Strafzeit durch die Isolation und Zwangsarbeit merklich bessert, dann kann er vor Ablauf seiner temporären Haftstrafe als Gebesserter wieder in die Freiheit entlassen werden (Vgl. der drei Richtschnuren der Resozialisierung im Gefängnis bei Foucault: 1994, S. 318; S. 158).

An dieses dritte Prinzip kann man den strafrechtlichen Begriff der Legalbewährung anfügen, welcher nichts anderes meint als das sich der gebesserte, verbesserte, Lebensgewandelte und resozialisierte Gefangene wieder auf freiem Fuße in der Außenwelt „legal bewährt“ und zeigt das er fähig ist ein legal-handlungsfähiges, selbstständiges, konformes, sozusagen „a- delinquentes“ und nicht gesetzesbrecherisches Leben zum Nutzen der Gesellschaft zu führen. Schafft er dies und besteht so manche Bewährungsauflage wie z.B. die Ableistung von Arbeitsstunden oder sich täglich bei einem Bewährungshelfer rückmelden zu müssen, dann erlässt man ihm seine Freiheitsstrafe und er gewinnt ein Stück mehr Zeit und Leben als autonom entscheidender Mensch. Man geht also davon aus, dass der Entlassene seine Lektion gelernt hat und hoffentlich nicht wieder rückfällig werden wird, wenn man ihm die Chance gibt sich legal zu bewähren. Der Kriminologe Karl-Ludwig Kunz definiert den Begriff Legalbewährung aber auch als Spezialprävention folgendermaßen: Ziel des Strafvollzuges sei es, den Straffälligen so zu beeinflussen, das er die strafrechtlichen Verhaltenserwartungen befolgt. Am Rande sei erwähnt das nach Kunz Auffassung es gar nicht unbedingt Ziel und eine Notwendigkeit sei, die Missetäter zu besseren Menschen umzuerziehen und sie moralischer zu machen, sondern nur „sie zu einem künftigen straffreien Leben zu bewegen. Dementsprechend bestimmt § 2 Satz 1 des deutschen Strafvollzugsgesetzes: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen““ (Paragraph zitiert nach Kunz: 2006, S. 325). Aber zurück zum Legalbewährungsbegriff: „Als Kriterium für die Erreichung dieses Ziels (Anmerkung: Ziel ist die Beeinflussung des Rechtsbrechers, damit er die strafrechtlich von ihm verlangten Normen befolgt) wird gewöhnlich die Legalbewährung, also das Ausbleiben neuerlicher strafrechtlicher Registrierung innerhalb eines bestimmten Beobachtungszeitraums, typischerweise nach Verbüßung der Freiheitsstrafe gewählt“ (Kunz: 2006, S. 325).

3. Weitere Maßnahmen der Resozialisierung

In diesem Abschnitt sollen, neben der eben schon erläuterten quasi Zwangs– resozialisierungsmaßnahme des Strafvollzugs oder Maßregelvollzugs im Gefängnis, weitere Hilfen und Programme die zu einer erfolgreichen Wiedereingliederung der Delinquenten in die Gesellschaft beitragen können, genannt und prägnant erklärt werden. Denn schon Foucault schrieb: „Man kennt alle Nachteile des Gefängnisses: dass es gefährlich ist, dass es vielleicht sogar nutzlos ist. Und dennoch „sieht“ man nicht wodurch es ersetzt werden könnte. Es ist die verabscheuungswürdige Lösung, um die man nicht herumkommt“ (Foucault: 1994, S. 296). Mittlerweile hat man die bestehende totale Institution Gefängnis doch stark kritisch hinterfragt. Das führte zu einer Entwicklung von neuen, therapeutisch orientierten Konzeptionen.

3.1 Die Sozialtherapie

Die Sozialtherapie, auch von so manchem Wissenschaftler oder Therapeuten Soziotherapie genannt, ist noch keine autonome Wissenschaft, aber im Begriffe diese zu werden. Heute ist sie eine anerkannte Therapieform (1969 entstanden), so z.B. in den Sphären der Psychiatrien, des Strafvollzuges und diversen Jugend, Familien und psychosozialen Beratungsinstitutionen und Zentren. Ihr Rüstzeug ist eine eigene Philosophie und Methodologie. Dabei bedient und nährt sie sich interdisziplinär bei einer ganzen Reihe von vornehmlich empirischen Einzelwissenschaften und deren Ergebnissen und Erkenntnissen, wie der Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Ethnologie und Medizin und zugleich ist sie von all jenen doch abzugrenzen und keiner explizit zuzuordnen. Es gibt auch eine ganze Bandbreite von sozialtherapeutischen Ansätzen. Rolf Schwendter nennt die beiden wichtigsten und generalisierbaren Komponenten all dieser Ansätze: Soziale Ätiologie und soziale Intervention (Vgl. Schwendter: 2000, S. 7).

Es wird davon ausgegangen, dass derjenige Patient der behandelt werden soll, erstens an einer sozialen Persönlichkeitsstörung erkrankt ist und zweitens, diese womöglich verursacht wurde durch psychosoziale Leiden in der Gegenwart oder der Vergangenheit. Also z.B. durch ein familiäres Umfeld in der Kindheit, das nicht durch elterliche Fürsorge im Sinne eines Sich-liebevollen-Kümmerns oder parentale Investition gekennzeichnet war, sondern in dem die Eltern das Kind eher emotional und sozial verwahrlosen ließen. Für den Delinquenten hinter Schloss und Riegel bedeutet das, er hat Sozialisationsdefizite durch z.B. eben genannte, deviante soziale Umstände erfahren und gewissermaßen erlernt oder übernommen und soll nun von seiner Persönlichkeitsstörung, welche gekoppelt ist mit Neigungen zur Delinquenz, befreit oder im Foucaultschen Sinne „umgeformt“ werden. Hierbei geht die Theorie der Sozialtherapie davon aus, das ein Mensch vom Grunde auf nicht böse ist, sondern es erst durch bestimmte soziale Auslöser und Umweltfaktoren wird. Hauptansatzpunkt ist es, an der sozialen Mitwelt und Umwelt des Menschen zu arbeiten und den Delinquenten in seinem Sozialverhalten in dieser zu beeinflussen, sei dies in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Freizeit, im Gefängnis oder im familiären Umfeld, damit der Leidende besser zu Recht kommt im sozialen Leben. Somit bemüht sich und hilft die Sozialtherapie mit bei der Sozialwerdung durch Sozialkompetenzerwerb und moralischen Menschwerdung und trägt somit bei zur körperlichen, seelischen und sozialen Gesundheitsförderung des Individuums.

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Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Das Gefängnis - Resozialisierungsmaßnahmen in Theorie und Empirie
Untertitel
Eine kritische Bestandsaufnahme und Prüfung teilweise utopischer Vorstellungen
Hochschule
Universität Kassel  (Fachbereich 5 - Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel)
Veranstaltung
"Das Gefängnis"
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
25
Katalognummer
V129059
ISBN (eBook)
9783640354030
ISBN (Buch)
9783640353668
Dateigröße
477 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die SA wurde in dem sehr interessanten Seminar mit dem Titel "Das Gefängnis" geschrieben, in dem sich alle Themen um diese "totale Institution" (Goffman) drehten. Es ging zunächst um die Geschichte &amp,amp,amp, Geburt des Gefängnisses (Foucault), dann um die Strafgefangenen und deren Leben im Gefängnis (+ deren Biographien), des Weiteren um Empirie &amp,amp,amp, kriminologisch-soziologische Statistikforschung zum Gefängnis, um Resozialisierungstheorien und um das Verhältnis von Gesellschaft &amp,amp,amp, Gefängnis. Alles in allem sehr umfassend und informativ. Vieles von dem Stoff ist in der Arbeit eingearbeitet.
Schlagworte
Gefängnis, Resozialisierungsmaßnahmen, Theorie, Empirie, Eine, Bestandsaufnahme, Prüfung, Vorstellungen
Arbeit zitieren
Konrad Kalisch (Autor:in), 2007, Das Gefängnis - Resozialisierungsmaßnahmen in Theorie und Empirie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129059

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