Das Kindsmordthema in der Literatur des Sturm und Drang


Hausarbeit, 2009

24 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung
1.1 Historische Realität
1.2 Der Fall Margaretha Brandt als Stoffvorlage
1.3 Motive für Kindsmord

2. Verführungsdarstellungen

3. Werksvergleiche
3.1 „Die Kindermörderin“ und die 'Gretchentragödie': Plagiatsvorwurf Goethes
3.2 „Die Soldaten“ und „Zerbin“

4. Einfluss außenstehender Figuren auf die Haupthandlung
4.1 Bürger und Schiller
4.2 Wagner, Goethe und Lenz

5. Fazit

6. Literatur

1. Einführung

1.1 Historische Realität

Bei Kindsmordprozessen ging es niemals nur um den Tatbestand der Kindstötung an sich. In der Realität spielten noch viele andere Probleme in diese Thematik hinein. Die wichtigsten hiervon waren voreheliche oder außereheliche Sexualität, die Konfliktualität zwischen Liebesbeziehungen und Konvenienzverbindungen sowie Verführung und Vergewaltigung. Weitere Punkte waren herrschaftliche Privilegien, die soziale Stellung lediger Mütter und die der unehelichen Kinder sowie auch Verfahren zur Ermittlung der Kindsväter. Das Konglomerat all dieser Punkte ergibt eine Überschrift, unter welcher sich alles subsumieren lässt: Gesellschaftliche Akzeptanz nichtehelicher Sexualität.

Genau wie die Literatur des Sturm und Drang, die sich mit Kindsmord beschäftigte, zwangsläufig den Anspruch hatte, sich mit den oben genannten Punkten auseinanderzusetzen bzw. diese zumindest zu berücksichtigen, beschäftigten sich viele Theologen, Mediziner und auch Regierungsangehörige der Zeit mit dem Versuch, Lösungen zu finden. So schrieb zum Beispiel Regierungs - und Oberappelationsrat Ferdinand Adrian von Lamezan im Jahr 1780 die „Mannheimer Preisfrage“ mit dem Inhalt „Welches sind die besten ausführbaren Mittel, dem Kindermorde Einhalt zu thun, ohne die Unzucht zu begünstigen?“ aus und setzte eine Belohnung von 100 Dukaten für deren befriedigende Beantwortung an. Der Zusammenhang zwischen vorehelicher, sprich verbotener Sexualität und Kindsmord war also für zeitgenössische Diskutanten unbestritten, was an der Zahl der Antworten ersichtlich wird, die sich auf einer Höhe von 400 aus ganz Europa befunden haben soll1. Andererseits muss auch in die Betrachtung mit einbezogen werden, dass voreheliche Sexualität durchaus nichts ungewöhnliches war. Die meisten verlobten Paare praktizierten diese gewohnheitsmäßig, also ging es in dem Falle lediglich darum, dass die Gesellschaft als Korpus schlichtweg nichts davon wissen wollte, was durch die Geburt eines unehelichen Kindes jedoch nicht mehr zu ignorieren war.

1.2 Der Fall Margaretha Brandt als Stoffvorlage

Heinrich Leopold Wagner mit seinem Stück “Die Kindermörderin2“ soll die Grundlage der folgenden Abhandlung darstellen. Neben Wagner wären allerdings zu den prominentesten Vertretern des Sturm und Drang, die sich in ihren Werken mit der Thematik der verführten Unschuld und des Kindsmords befassten, auch Goethe, Schiller, Lenz und Bürger zu zählen. Deren Werke sollen ebenfalls Erwähnung finden.

Das Stück von Wagner basiert vermutlich auf dem Fall der Kindsmörderin Margaretha Brandt, die 1772 in Frankfurt zum Tode verurteilt und enthauptet wurde und dadurch eine ganze Lawine von Protesten unter den Stürmern und Drängern lostrat. Goethe, der seine Gretchenfigur aus Faust I ebenfalls an diesem Fall orientierte, warf Wagner später in „Dichtung und Wahrheit“ den Diebstahl geistigen Eigentums vor- dieser habe ihm seinen Gretchenstoff gestohlen:

„Er faßte das Sujet auf, und benutzte es für ein Trauerspiel, "Die Kindesmörderin". Es war das erstemal, daß mir jemand etwas von meinen Vorsätzen wegschnappte; es verdroß mich, ohne daß ich's ihm nachgetragen hätte. Ich habe dergleichen Gedankenraub und Vorwegnahmen nachher noch oft genug erlebt, und hatte mich, bei meinem Zaudern und Beschwätzen so manches Vorgesetzten und Eingebildeten, nicht mit Recht zu Beschweren.3"

1.3 Motive für Kindsmord

Was war die treibende Kraft, die junge Frauen dazu brachte, nicht nur ungewollte Schwangerschaften geheimzuhalten und damit die schwerste Sanktion von Seiten des Staates für ihre Tat in kauf zu nehmen, sondern sogar ihrem natürlichsten Urinstinkt zuwiderzuhandeln und das eigene Kind zu töten? Um ihre Ehre und ihren Ruf zu retten, waren diese jungen Frauen offensichtlich sogar bereit zu morden. Doch welch eine Gesellschaft war das, die ihre Angehörigen ethisch derart korrumpierte, dass sie um ihres guten Rufes willen nicht nur zu einem Mord, sondern sogar zum Mord an ihrem eigenen Kind bereit waren? Oder ist die Anschuldigung der moralischen Korruption in bestimmten Fällen gar ungerechtfertigt?

Die Gesetze im 18. Jh. verlangten nach der Todesstrafe für Kindsmörderinnen. Nach der Carolina, der „Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V.“, war selbst die Verheimlichung einer Schwangerschaft bereits ein ausreichender Grund für Bestrafung. Deshalb konnte auch eine Totgeburt als Kindstötung interpretiert und geahndet und dahingehend mit Exekution bestraft werden4.

Es war m.E. für ein unverheiratetes schwangeres Mädchen im 18. Jahrhundert das größere Übel, ein uneheliches Kind zur Welt zu bringen und dies öffentlich zu bekennen, als eben jenes Kind zu töten und damit die uneheliche Geburt zu nihilieren. An erster Stelle der Gründe hierfür sind die Strafen für Unzuchtsdelikte zu nennen, die außerordentlich demütigend waren und darauf abzielten, jegliche Selbstachtung des Bestraften zu zerstören sowie sein Weiterleben im gewohnten Milieu faktisch auszuschließen. Daneben waren Kindesmörderinnen meist Dienstangestellte, die erwarten mussten, bei der Geburt eines unehelichen Kindes verstoßen zu werden und ihr restliches Leben in größter Armut zu verbringen5.

Ein in der Literatur ebenfalls vielbehandeltes Thema war das Eheverbot für Soldaten, das anzunehmenderweise eine der Hauptursachen für die sogenannten „Unzuchtsdelikte“ darstellte. Aufgrund der Tatsache, dass das Eheversprechen eines Soldaten nichts galt, waren die werdenden Mütter ohne jegliche rechtliche Absicherung6. Daraus ergibt sich allerdings eine weitere Frage: Wie kam es, dass sich junge Mädchen trotz der weithin bekannten Tatsache, dass Soldaten nicht heiraten durften, dennoch nach deren Eheversprechen mit jenen einließen? Der Grund hierfür ist möglicherweise in der Arglosigkeit und Naivität jener Mädchen zu suchen, welche in Wechselwirkung zur Verschlagenheit und Verdorbenheit des Adels ebenfalls ein häufiges Motiv der Literatur über Kindsmord darstellt- nach fachlicher Meinung auch vielfach ein plumpe Überspitzung realer Gegebenheiten. Ulbricht hebt die literarische Abwandlung realer Umstände von Kindsmordfällen hervor: „In der Hand der Stürmer und Dränger wurde das Kindsmordmotiv zu einer literarischen Waffe in der historischen Auseinandersetzung zwischen dem geistig führenden, selbstbewusster gewordenen Bürgertum und dem politisch tonangebenden Adel. Die Wirklichkeit wurde umgeformt: Aus dem Knecht wurde in der Literatur der adlige Offizier, aus der Dienstmagd, die der ländlichen Unterschicht angehörte, die tugendhafte, wohlbehütete Bürgerstochter[...]“7 Wittrock sieht im bürgerlichen Trauerspiel eine fingierte Anklage gegen den Adel, welcher bürgerliche „Mädchen aus gutem Hause“8 zur Unzucht verführe. Den Aspekt der Schwangerschaft nach nur einem einzigen praktizierten Beischlaf führt sie als völlige Übertreibung vor, genau wie den prompten Niedergang einer ganzen bürgerlichen Familie durch den einmaligen Fehltritt der Tochter. Ihre Betrachtung hebt den Aspekt des alleinigen Anspruches hervor, den das Bürgertum auf seine Frauen erhebt9. Realistisch betrachtet nutzten Autoren lediglich das Motiv des adligen Verführers der Bürgerstochter, um den Adel gesamtheitlich für seinen Lebenswandel anzuklagen.

In diesem Kontext stellt sich mir die Frage nach impliziter Ironie in den Texten der bürgerlichen Trauerspiele, gerade wenn die literarische Überspitzung sich so deutlich abzeichnete und die Figur des Bürgers in gewissem Sinne der Lächerlichkeit preisgab. Wagners Darstellung der weiblichen Hauptfigur zeigt m.E. dessen Gegnerschaft zur bürgerlichen Vorstellung von der naiven, unschuldigen, unwissenden Bürgerstochter, wodurch er sich dieser Ironie der Überspitzung nur abgeschwächt bedient. Karthaus geht in seiner Analyse der Kindermörderin hingegen nicht kritisch auf derlei überspitzte Verallgemeinerungen und Übertreibungen ein, sondern betrachtet vielmehr den Einzelfall im Stück als Repräsentationsgrundlage für die Rechtslage und juristische Praxis, sowie auch für das soziale Milieu Bürgertum10.

Ulbricht spricht ergänzend zum Anspruch des Bürgers auf die Frauen aus seinem Stand noch den bürgerlichen Anspruch auf die Allgemeingültigkeit von dessen Wertvorstellungen an, wie beispielsweise im Fall der Mätressenwirtschaft11. Dadurch sei implizit auch der Herrschaftsanspruch des Adel erloschen, der ja als herrschende Klasse Vorbildfunktion habe solle. Ulbricht meint sogar, Radbruch nach Abschwächung von dessen Zuspitzung zustimmen zu müssen in dessen Ansicht, dass „Kindsmord eine politische Metapher“ sei im „Kampfe gegen die Vorrechte des Adels, für die Gleichberechtigung des dritten Standes[...]“12. Ich denke, man sollte hier vielmehr von einem Ausdruck der Hilflosigkeit sprechen als von einer politischen Metapher, da jegliches politisches Handeln doch eine Intention voraussetzt, was ja in diesem Fall nicht gegeben ist.

2. Verführungsdarstellungen

Die Darstellung der Verführungen in den Dramen des Sturm und Drang möchte ich anhand der Beschreibungskriterien in zwei Haupttendenzen unterteilen. Zum einen gibt es die Darstellung der auch wörtlich so zu bezeichnenden Verführung, bei der die bürgerlichen Mädchen mittels Versprechungen und schmeichelhafter Worte sowie auch durch Geschenke getäuscht und geneigt gemacht werden. Diese Darstellung findet sich unter anderem in Schillers Ballade „Die Kindermörderin“ sowie auch in Goethes „Urfaust“, Lenz' „Soldaten“ und in Bürgers „Pfarrerstochter von Taubenhain“. Die andere Darstellungsform ist der gescheiterte Verführungsversuch, der letztlich unter Zuhilfenahme von Gewalt doch noch zum Erfolg führt, so geschehen in Wagners „Kindermörderin“.

G.A. Bürgers Gedicht „Des Pfarrers Tochter von Taubenhain“13 behandelt die Verführung eines unschuldigen Mädchens durch einen Adligen. Es wird gezeigt, dass der Verführer sich einer ausgeklügelten Manipulation bedient, um an sein Ziel zu gelangen. Er verwirrt und becirct sie mit schmeichelhaften Worten, um sie seinem Willen gefügig zu machen, vermisst sich sogar, ihr zu versprechen: "Lieb Mädel, es soll dich nicht reuen!14"

Auch der Hergang des Aktes selbst wird im Sinne der Passivität, ergo Ohnmacht des Mädchens dargestellt:

„Er zog sie zur Laube, so düster und still, Von blühenden Bohnen umdüftet.

Da pocht' ihr das Herzchen; da schwoll ihr die Brust; Da wurde vom glühenden Hauche der Lust Die Unschuld zu Tode vergiftet. - - -15

Das Mädchen wird zum Opfer seiner Empfindungen, die ihm den Verstand verwirren. Zum Vergleich kann man Schillers Ballade ‚Die Kindermörderin’16 heranziehen, in der sich das Motiv des ‚Giftes’ wie bei Bürger finden lässt:

„Nimm, o Welt, die letzten Abschiedsküsse, Diese Tränen nimm, o Welt, noch hin.

Deine Gifte – o sie schmeckten süße Wir sind quitt, du Herzvergifterin17.“

Auch hier werden die ‚Gifte’ metaphorisch für die Lust und Empfindung verwendet, welche den Verstand verwirren.

Diese negative Konnotation von Sexualität als Form des Giftes wird dadurch verdeutlicht, dass es einerseits unweigerlich in der Katastrophe endet und andererseits von den Betroffenen nicht rechtzeitig als etwas schlechtes oder schädliches wahrgenommen und erkannt wird. Das Gift ist ‚süß’, man kann ihm nicht widerstehen.

In Wagners Trauerspiel ‚Die Kindermörderin’18 wird im Gegensatz zu den anderen Werken eine Vergewaltigung oder zumindest eine physische Nötigung dargestellt. Ob nun ersteres oder zweiteres zutrifft, ist in der Literatur umstritten. Dem Gewaltakt an sich ging zwar ein Verführungsversuch voraus, welcher aber erfolglos blieb und dazu führte, dass Evchen versuchte, Gröningseck zu entfliehen. Dieser Aspekt spricht durchaus für die Vergewaltigungsthese. Zur Diskussion steht nun aber die Frage, ob der Akt zwischen Evchen und Gröningseck tatsächlich als Vergewaltigung zu betrachten ist.

Einerseits scheint die Szenenanweisung „Innwendig Getös“19 auf die Anwendung von (nicht unerheblicher) Gewalt hinzudeuten, andererseits wird argumentiert, dass Evchen, anstatt nach draußen ins Freie zu fliehen, sich selbst in die Enge der Kammer und damit in die Falle begeben hat, was wiederum nicht für ernsthaften Widerstand spricht. Luserke bezeichnet dies schlichtweg als „Falle, aus der es kein Entrinnen mehr gibt“, versagt seine Deutung also einer expliziten Wertung, ob oder ob nicht Evchen dies eventuell mit Absicht getan habe. Meiner Meinung nach kann in einer solchen Extremsituation, in der körperliche Gewalt (und schlimmer noch, im ärgsten Fall als Folge die soziale Ächtung) droht, eigentlich nicht von einer rationalen Denkweise des potentiellen Opfers ausgegangen werden, wodurch hier die These vom gespielten Widerstand hinfällig würde. Andererseits legt die weitere Szenenanweisung „nach und nach wird’s stiller“20 wiederum eine andere Auslegung nahe, wenn man Evchens erst später erwähnte Zuneigung zu Gröningseck hier schon berücksichtigt. Hier könnte man unterstellen, dass Evchen sich nun doch auf Gröningseck eingelassen hat, wodurch der Mythos der Eroberung der Frau im Sturm Bestätigung findet, wonach Frauen, die sich anfänglich sträubten, angeblich nur erobert werden wollten. Diesen Verhaltenskodex bezeichnet Marx als „wissende Unschuld“: Die Frau müsse „nein sagen, wenn sie ja meint“, wodurch die „Manifestation von Unwillen [...] als [...] 'Sich-Zieren' aufgefasst“ werde21.

[...]


1 Luserke, Matthias: Sturm und Drang. Autoren - Texte – Themen, Stuttgart 1997, Seite 218ff.

2 Wagner, Heinrich Leopold: Die Kindermörderin, Stuttgart: Reclam 1997

3 Goethe, Johann Wolfgang: Aus meinem Leben. Dichtung und Wahrheit, Reclam: Stuttgart 1991, 647

4 Böttcher, Kurt/ Paul Günther Krohn (Hrsg.): Sturm und Drang. Erläuterungen zur deutschen Literatur, Berlin 1988, 170

5 Pilz, Georg: Deutsche Kindesmord-Tragödien, München 1982, 12ff.

6 ebd., 13

7 Ulbricht, Otto: Kindsmord und Aufklärung in Deutschland, München 1990, 232

8 Wittrock, Christine: Abtreibung und Kindesmord in der neueren deutschen Literatur, Frankfurt a.M. 1978, 53

9 Ebd.

10 Karthaus, Ulrich: Sturm und Drang. Epoche-Werk-Wirkung, 2.Aufl. München 2007, 114-123

11 Ulbricht 1990, 233

12 Ebd.

13 Gottfried August Bürger: Die Weiber von Weinsberg. Gedichte, Prosa, Briefe, Berlin 1983, 25-30

14 ebd.: 27

15 ebd.

16 Georg Kurscheidt (Hrsg.): Friedrich Schiller. Werke und Briefe, Frankfurt a.M. 1992, 232-236

17 ebd.: 233

18 Wagner, Heinrich Leopold: Die Kindermörderin, Stuttgart: Reclam 1997

19 Wagner, Reclam 1997: 16

20 Ebd.

21 Marx, Anna: Das Begehren der Unschuld, Freiburg 1999, 275

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Das Kindsmordthema in der Literatur des Sturm und Drang
Hochschule
Technische Universität Chemnitz
Note
1,7
Autor
Jahr
2009
Seiten
24
Katalognummer
V128941
ISBN (eBook)
9783640350612
ISBN (Buch)
9783640350285
Dateigröße
510 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kindsmordthema, Literatur, Sturm, Drang
Arbeit zitieren
Katja Glaser (Autor:in), 2009, Das Kindsmordthema in der Literatur des Sturm und Drang, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128941

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