Europäischer Verfassungspatriotismus?


Hausarbeit, 2007

24 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Verfassungspatriotismus
2.1 Kritik am Begriff des Verfassungspatriotismus

3. Europäischer Verfassungspatriotismus?

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Seit dem Beginn der europäischen Einigung mit der Unterzeichnung des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl am 18. April 1951 ist die europäische Integration erheblich fortgeschritten. Zum einen haben sich die nachfolgend gegründete EG und später die EU geographisch immer wieder erweitert. Ihren vorläufigen Abschluss fand dies mit der Erweiterung um Rumänien und Bulgarien im Januar 2007, mit der die EU nun 27 Mitgliedstaaten umfasst. Auf der anderen Seite haben sich auch die Handlungefelder der EU erheblich erweitert. Die EU ist nicht mehr lediglich ein wirtschaftlich-administrativer Zusammenschluss. „Seit nunmehr gut zehn Jahren findet die Einschätzung zunehmenden Zuspruch, dass die institutionalisierte Europäische Integration den Bereich des rein Wirtschaftlichen und Administrativen verlassen habe und sich nun mit Betätigungsfeldern befasse, denen ein genuin politischer Charakter beigemessen wird, so z.B. Einwanderungs- und Außenpolitik.“ (Balli 2005; S. 164) Die EU nimmt mit ihren Regelungen inzwischen direkten Einfluss auf das Leben der Menschen. Gleichzeitig wird aber auch ein deutliches Defizit an Mitbestimmung und Einflussmöglichkeiten diagnostiziert. Die EU leide an einem Demokratiedefizit, einem Mangel an Bürgernähe und Legitimität, so das häufig geäußerte Urteil, aufgrund dessen man von einer „Identitätskrise“ sprechen könne. (vgl. Balli 2005; S. 164) Auf die Notwendigkeit einer Identifikation mit Europa weist etwa auch Bergem hin: „Um die tragfähige Legitimation einer supranationalen Herrschaftsordnung einer sich nach außen erweiternden und nach innen weiter integrierenden Union begründen zu können, bedarf die Unterstützung der EU-Bürger für das europäische Einigungswerk einer stärkeren Bewusstwerdung und auch affektiven Verankerung normativer Übereinstimmung.“ (Bergem 2005; S. 272 f) Wie kann nun diese Identitätskrise nun überwunden werden? Als eine mögliche Antwort darauf wird der Verfassungspatriotismus ins Spiel gebracht. Dieses Konzept und die Möglichkeit seiner Übertragung soll in dieser Arbeit untersucht werden. Dazu wird zunächst auf die Entwicklung des Konzepts durch Dolf Sternberger und die Kritik daran eingegangen. Anschließend soll dann die Übertragung des Konzepts auf Europa, wiederum einschließlich der Kritik daran, dargestellt werden. Dabei muss auch der Kontroverse, ob Europa eine Verfassung brauche oder etwa sogar schon habe, Platz eingeräumt werden.

2. Verfassungspatriotismus

Der Verfassungspatriotismus, so eine gängige Definition, sei ein „empirisch wie normativ verwandter Begriff für die motivierende Identifikation der Bürgerschaft mit den Prinzipien der Verfassung. V[erfassungspatriotismus] soll in pluralen Gesellschaften das für den demokratischen Sozialstaat unverzichtbare Maß an Solidarität, Konsens und freiwilliger Partizipation garantieren, ohne einen die individuelle Freiheit einengenden und die Selbstachtung und Anerkennung unterschiedlicher religiöser, ethnischer und kultureller Gruppen gefährdenden, substantiellen Wertkonsens vorauszusetzen und ohne die aggressiven, despotischen und kriegerischen Begleiterscheinungen der traditionellen Form des Patriotismus oder der Vaterlandsliebe zu fördern.“ (Rieger 2004; S. 1033)

Maßgeblich geprägt wurde dieser Begriff vom deutschen Politikwissenschaftler und Journalisten Dolf Sternberger. Erste Gedanken in Richtung eines Verfassungspatriotismus äußerte Sternberger bereits 1947, also bereits zwei Jahre vor der Verabschiedung des Grundgesetzes. (vgl. Simon 2007; S. 817) Sternberger ging es dabei nicht in erster Linie um eine historisch-wissenschaftliche Herleitung des Begriffs, sondern um eine Bestimmung der Normen für das deutsche Staatswesen nach 1945. So schrieb er 1947 in einem Essay über den Begriff des Vaterlandes: „Das Vaterland ist grade nicht der dunkle, undurchdringliche Mutterschoß als welcher Leopold Ranke in einer Art konservativer Mystik die Nationalität verstand – oder vielmehr dem Verstand entzog.“ (zitiert nach: Molt 2006; S. 30) Weiter führt er aus: „der Begriff des Vaterlandes erfüllt sich erst in der politischen Verfassung.“ (zitiert nach: ebd.) Hier zeigt sich schon der zentrale Gedanke des Verfassungspatriotismus im Verständnis Sternbergers. Das Vaterland ist eben nicht durch ethnische Kategorien definiert oder „völkisch“ zu verstehen, sondern durch die Gemeinschaft freier Bürger geprägt. Die Bürger lieben das Vaterland, weil sie es mit gestalten können. „Sie lieben es nicht wegen der geschehenen Geschichte, an der sie nichts mehr ändern können, deren Gedächtnis sie mit sich führen und an deren Erbteil sie tragen, sondern sie lieben das Vaterland, dessen Geschichte sie gestalten wollen, wobei sie wissen, dass alle gesellschaftliche Verbesserung von der politischen Verfassung abhängt.“ (ebd.) Die Sorge, die Sternberger umtrieb war, dass nicht gelingen könnte aus Deutschland nach dem Zusammenbruch von 1945 ein freiheitliches und friedlich gesinntes Land zu machen. Er befürchtete, dass nach der militärischen Niederlage und der weltweiten moralischen Verdammung des Nationalsozialismus die Deutschen ihr nationales Selbstbewusstsein erneut in der Vergangenheit suchen würden. Insbesondere befürchtete er eine mythologische Verherrlichung der Zeit des wilhelminischen Kaiserreiches, das sich in der Erinnerung durch Glanz und Größe Deutschlands auszeichnete. Gleichzeitig war dies aber auch eine Zeit, die von Untertanengeist geprägt war und somit der Gesinnung, die sich Sternberger für die neue deutsche Republik erhoffte, diametral entgegenstand. (vgl. ebd.)

Eingang in die politische Debatte fand der Begriff des Verfassungspatriotismus dann zunächst 1959, ohne jedoch auf viel Gegenliebe zu stoßen. „Die Botschaft kam nicht an. Weder bei der politischen Linken, die bei Patriotismus sofort Nation und Volk hörte, aber nicht hören wollte, noch bei der politischen Rechten, die dasselbe hörte, aber es für unklug hielt, demonstrativ zuzuhören.“ (Simon 2007; S. 818) So verschwand der Begriff in der Folge weitgehend aus der Debatte, um dann 20 Jahre später zum 30. Geburtstag des Grundgesetzes 1979 eine unerwartete Wiederauferstehung zu feiern. Einiges hatte sich in der Zwischenzeit verändert. Zum einen hatte das Wort „Patriotismus“ einiges an dem Schrecken verloren, den es einst ausgelöst hatte. (vgl. ebd.) Eine entscheidende Rolle spielten aber die Ereignisse des so genannten „deutschen Herbst“. „Einmal sah sich die Bundesrepublik mit der nationalen Propaganda des SED Regimes konfrontiert, zum andern stellte die 1968 beginnende Revolte linker Studenten und Intellektueller die freiheitliche Verfassungsordnung der Bundesrepublik infrage.“ (Molt 2006; S. 32) Es wurde festgestellt, dass die Bundesrepublik einer der wenigen Staaten in Europa sei, denen es an einer gemeinsamen Identität fehle. Im Gefühl dieses Mangels fand der Begriff des Verfassungspatriotismus einen fruchtbaren Nährboden. „Er warnte die Bürger der Bundesrepublik nicht nur vor der Versuchung, um der Wiedervereinigung der Nation willen aus der freiheitlichen Verfassung auszuziehen, sondern er wandte sich auch gegen diejenigen, die davon träumten, Demokratie und Menschenrechte ohne Staat und Verfassung zu verwirklichen.“ (Molt 2006; S. 32) Auch in der politischen Linken, insbesondere in der Frankfurter Schule, fand der Verfassungspatriotismus nun Anklang. So stellte etwa für Jürgen Habermas der Verfassungspatriotismus eine Gegenposition zu den irrationalen Unterströmungen der deutschen Nationaltradition dar. Der Verfassungspatriotismus war somit in allen politischen Lagern akzeptiert. Wie Sternberger den Verfassungspatriotismus nun verstanden haben wollte, führte er im Wesentlichen in einer Rede zur 25-Jahr-Feier der „Akademie für Politische Bildung“ 1982 aus.

Ausgangspunkt der Fragestellung Sternbergers ist die Frage, worauf der Patriotismus in der Bundesrepublik sich beziehen solle. „ Aber nun erhebt sich die Frage […] worauf sich denn der Patriotismus im deutschen Fall beziehen solle oder beziehen könne, da doch das Deutsch Reich untergegangen ist, und das deutsche Volk – oder jedenfalls das Staatsvolk dieses vormaligen Deutschen Reiches – in zwei Staaten lebt, ihre Wiedervereinigung wegen der Teilung Europas, der Teilung der Welt in eine schmerzliche und mehrdeutige Ferne gerückt ist.“ (Sternberger 1982; S. 19)

Sternberger versucht zunächst zu zeigen, dass der Patriotismus an sich mit dem Begriff der Republik verbunden ist und zudem wesentlich älter als der Nationalismus sei. Die übliche Auffassung von Patriotismus als nationalem Patriotismus sei daher falsch. „Patriotismus hat aber in seinen Ursprüngen und seiner Geschichte, in seiner modernen Geschichte, durchaus etwas mit Staat und Verfassung zu tun. Der Patriotismus ist älter als die gesamte nationalstaatliche Organisation Europas. So sehr war in früheren Epochen der Begriff des Patriotismus, der Begriff des Vaterlandes selbst in der Tat mit Staat und Verfassung, nämlich mit der Republik, zumal der antiken Republik, verschwistert, daß [sic.] um die Mitte des 18. Jahrhunderts während des Siebenjährigen Krieges ein junger deutscher Schriftsteller mit Namen Thomas Abbt in einem bedeutenden Essay allererst nachzuweisen unternahm, daß [sic.] die Liebe zum Vaterland doch auch in Monarchien möglich sei […].“ (ebd.; S. 21) Ganz ohne Modifikationen könne aber auch dieses ältere Verständnis von Patriotismus nicht übernommen werden: „Wir werden dieses ältere und ursprünglichere Verständnis von Patriotismus gewiß [sic.] nicht ohne Verwandlung zu unserer Maxime machen. Wir werden das kriegerische Motiv, wir werden die altrömische Attitüde streichen, den Heroismus reduzieren. Wir werden gewiß [sic.] auch ein Element der natürlichen Heimatlichkeit wieder einführen, das dort in dieser radikal rationalen Bestimmung gänzlich vermißt [sic.] wird. Aber es bleibt dabei, das Vaterland ist nicht der Mutterschoß, kein dunkles mythisches und mystisches Wesen, worin alle Persönlichkeit, alle individuelle Freiheit versänke.“ (ebd.; S. 23) Das Vaterland sei dadurch ausgezeichnet, dass man darin dank der Gesetze die „Luft der Freiheit“ atmen könne. Die Gesetze in moderner Sprache, so Sternberger, heiße die Verfassung. Eben diese Verfassung sei es nun auf die der Patriotismus sich beziehen müsse. „Das ist nun der andere Teil unseres zusammengesetzten Titelwortes [Verfassungspatriotismus], die Verfassung, welche dem Patriotismus den Halt und den Gehalt verleiht oder doch verleihen soll.“ (ebd.; S. 24) Ein so verstandener Patriotismus sei notwendig um der Verfassung auch Geltung zu verschaffen. Hier verweist Sternberger auf die Weimarer Republik, die er aus eigenem Erleben kannte. Diese sei nicht vom Patriotismus erfüllt oder zusammengehalten worden. Die politische Rechte betonte das „Vaterländische“, die Linke dachte international und die republikanischen Parteien erfreuten sich keiner großen Beliebtheit im Volk. Die Verfassung spielte bei all dem keine große Rolle. „Die Verfassung andererseits blieb unter diesen Umständen ein juristisches Dokument, kaum daß [sic.] man in der Schule etwas Näheres davon erfuhr.“ (ebd.; S. 18) Dies sollte durch den Verfassungspatriotismus der Bundesrepublik vermieden werden. Der Begriff des Patriotismus könne verwendet werden, da „[…] das Ethos des Patriotismus unter Hitler zwar gelitten hat, aber durch seine Herrschaft nicht desavouiert ist. Deswegen nicht, weil er selber es für sich und seine Ziele überhaupt nicht in Anspruch genommen hat. Insofern können wir also ganz getrost sein und gleichsam ohne innere Beschädigung und ohne Gewissensbelastung zu dem Vaterlandsbegriff und Vaterlandsbewusstsein, zum Patriotismus, zurückkehren.“ (ebd.; S. 19)

Mit der Verfassung sei aber nicht nur das juristische Dokument an sich gemeint, sondern schon eher das was gemeinhin als die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ verstanden wird. Laut dem Bundesverfassungsgericht ist dies: „[…] eine Ordnung, die unter Ausschluß [sic.] jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.“ (zitiert nach: ebd.; S. 24) Aber auch dieses Verständnis sei noch nicht vollständig dazu geeignet, starke Empfindungen wie einen Patriotismus hervorzurufen. Dazu bedürfe es etwas, das mit dem Begriff der „lebenden Verfassung“ am besten zu beschreiben ist. „Die Freiheitlichkeit der Verfassung eines Staates zeigt sich für Sternberger nicht nur in den in ihr verankerten Grundrechten, sondern auch in einem adäquaten Regelwerk der Entscheidungsprozesse, im extrakonstitutionellen politischen Betrieb und im politischen Stil.“ (Molt 2006; S. 31) Was Sternberger unter einem modernen Verfassungsstaat versteht, führt er wie folgt aus: „Der moderne Verfassungsstaat ist gekennzeichnet durch die Achtung und tätige Bewahrung von fundamentalen persönlichen und kollektiven Freiheiten; durch repräsentative Körperschaften als handelnde Organe und durch bürgerliche Wählerschaften, die einzig und allein diese Organe legitimieren; durch kontrollierte Regierung, gesetzliche Verwaltung und unabhängige Gerichtsbarkeit; durch offene gesellschaftliche Rekrutierung der Führungseliten; durch Wechsel in den Ämtern nach vereinbarten Spielregeln; durch stetige öffentliche Information und Diskussion; durch die legitime Möglichkeit des Widerspruchs und der Opposition; durch mannigfache Arten der bürgerlichen Teilnahme am Regierungsprozeß [sic.] mit Hilfe der Vereine, Verbände, Parteiorganisationen und warum nicht auch der Bürgerinitiativen; durch die Mehrzahl, die Pluralität, den Streit und Wettstreit der Parteien mit ihren Parolen, Programmen und Personal.“ (Sternberger 1982; S. 29) Weiter schreibt er: „Das Wesen und Bestreben des Verfassungsstaates ist die Sicherung der Freiheit. Nicht die Freiheit allein, gleichsam die nackte Freiheit macht es aus, sondern die Sicherung der Freiheit, die gesicherte Freiheit, gleichsam die gepanzerte Freiheit.“ (ebd.; S. 30) Anschließend stellt er dann die entscheidende Frage: „kann ein solches Gebilde Loyalität, Anhänglichkeit, Zuneigung, kann es Patriotismus erwecken und bewahren?“ (ebd.) Sternberger stellt diese Frage rhetorisch und beantwortet sie mit Verweis auf die Geschichte der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika mit Ja. „Die Schweiz mit ihren vier verschiedenen Sprachgemeinschaften hält nicht zusammen als eine Nation; sie ist keine Nation, sie ist geeinigt durch ihre Verfassung. […] Die Vereinigten Staaten von Amerika mit einer Bevölkerung, die aus den Ländern Europas, Asiens und Afrikas so bunt gemischt ist wie kein anderes Gemeinwesen der Welt, werden durch nichts anderes geeinigt als durch ihre Verfassung und durch die patriotischen Gefühle, die ihr, der Verfassung entgegengebracht werden.“ (ebd.)

[...]

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Europäischer Verfassungspatriotismus?
Hochschule
Universität Potsdam  (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät)
Veranstaltung
Seminar: Die Werte Europas oder: Was heißt „europäisch“?
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
24
Katalognummer
V128684
ISBN (eBook)
9783640349487
ISBN (Buch)
9783640349166
Dateigröße
453 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verfassungspatriotismus, europäische Verfassung, Dolf Sternberger
Arbeit zitieren
Martin Giese (Autor:in), 2007, Europäischer Verfassungspatriotismus?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128684

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Europäischer Verfassungspatriotismus?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden