Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD): Ein vielschichtiges Praxisfeld Sozialer Arbeit


Hausarbeit, 2006

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Der Allgemeine Soziale Dienst –Was ist das (überhaupt)?

3. Die Aufgaben des KSD und dessen Strukturvielfalt
3.1. Strukturunabhängiger Aufgabenüberblick
3.2. Der Soziale Dienst des Landkreis Esslingen
3.2.1 Jugendgerichtshilfe
3.2.2 Betreuungshilfe / Erziehungsbeistand
3.2.3 Soziale Gruppenarbeit
3.3. Der KSD als „Reparaturbetrieb“ von Systemfehlern ?

4. Der ASD im Spannungsfeld von Verwaltung und Lebenswelt
4.1. Zwischen Kontrolle und Hilfe
4.2. Erforderliche Haltung
4.3. Erforderliche Kompetenzen der MitarbeiterInnen beim KSD

5. Sozialraumorientierung und Lebensweltbezug beim KSD
5.1. Gefahren der Sozialraumorientierung

6. Schlussbemerkungen

7. Literatur

Anhang

1.Einleitung

Die Tätigkeitsfelder von SozialarbeiterInnen sind, begründet durch die Vielschichtigkeit heutiger zum Teil sehr komplexer Lebenslagen und den damit einhergehenden sozialen Bewältigungsaufgaben sehr breit gefächert. Es ist für Studierende des Studienganges Soziale Arbeit daher bereits während des Studiums erforderlich Schwerpunkte innerhalb der Vielzahl möglicher Arbeitsfelder zu setzen. Dazu sind Praxiserkundungen und die Reflexion dieser Erkundungen ein wichtiger Bestandteil des Studienganges. Diese Arbeit reflektiert mit der Betrachtung des weiten in sich wieder herum sehr vielschichtigen Arbeitsfeldes des Allgemeinen Sozialen Dienstes ein solches Praxisfeld. Dabei ist dieses Praxisfeld Kommunaler Sozialarbeit so komplex, dass innerhalb dieser Arbeit nicht alle Bereiche und Aspekte in gleichem Umfang beleuchtet werden können. Daher bildet die Umsetzung einiger im Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG), oder korrekter ausgedrückt im achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verfassten Hilfen und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe einen Schwerpunkt des vorliegenden Werkes. Dass es hierzu auch erforderlich ist, auf gesetzliche Vorgaben, speziell[1] die des SGB VIII aus einzugehen, ist evident. An dieser Stelle tritt daher eine Verbindung zu den Studien-Veranstaltungen „Soziale Arbeit und Recht“ zu Tage. Dennoch ist es nicht das Hauptanliegen dieser Arbeit gesetzliche Vorgaben hinsichtlich ihrer Wirkungsweise und Wirksamkeit zu reflektieren.

Zur Vorstellung des Praxisfeldes Allgemeiner Sozialer Dienst wird in Kapitel 2 zunächst hinterfragt werden durch was die Arbeit des ASD, dessen Bezeichnung so wenig aussagekräftig ist, gekennzeichnet ist. Dazu werden überdies kommunale Unterschiede in den Organisationsformen thematisiert. Einen Überblick über die weit reichenden Aufgaben des ASD gibt Kapitel 3 wieder. Im vierten Kapitel werden die erforderliche Haltung und die notwendigen Kompetenzen thematisiert. Dazu erfolgt auch eine Betrachtung der Nahtstellen zu anderen, spezialisierten öffentlichen und freien Trägern. Diese Nahtstellen bilden auch den Übergang zu Kapitel 5, das sich mit dem Lebensweltbezug und der Sozialraumorientierung des ASD befasst. Hier besteht eine weitere Verbindung zu Studieninhalten aus anderen Veranstaltungen. In diesem Fall ist durch das von Hans Thiersch[2] begründetet wissenschaftliche Praxiskonzept der Lebensweltorientierten Sozialen Arbeit (Vgl. Galuske 2001 S.141) eine direkte Verbindung zum Seminar „Theorien der Sozialen Arbeit“ gegeben. Bedingt durch die handlungsleitende Verbindung zwischen Theorie und Praxis dieses Konzeptes ist die Betrachtung einiger Handlungs- und Strukturmaximen des Konzeptes der Lebensweltorientierung unumgänglich. Dabei wird der Theorieanteil nur in dem Maße vertieft wie es für das Verständnis der Handlungsbezüge innerhalb des Praxisfeldes notwendig und sinnvoll erscheint. Neben der Recherche einschlägiger Literatur hat vor allem auch ein Besuch beim ASD in Kirchheim (Lkr. Esslingen) zur Entstehung des vorliegenden Werkes beigetragen.

Wie bereits angedeutet richtet sich diese Arbeit dabei primär an die zukünftig in der Sozialen Arbeit tätig werdenden Studierenden.

2. Der Allgemeine Soziale Dienst –Was ist das (überhaupt)?

Wie bereits in der Einleitung zu dieser Arbeit erwähnt, ist der Name dieses auf kommunaler Ebene agierenden und institutionalisierten sozialen Basisdienstes nicht sehr griffig. Man kann sich folgerichtig die Frage stellen, was ist hier das allgemeine und wie wirkt sich dies aus? Außerdem könnte man, wenn man allgemein in Opposition zu spezialisiert interpretiert, unterstellen dass es sich um einen Dienst von geringwertiger Wichtigkeit handelt. Da aber genau das Gegenteil der Fall ist, es sich also um einen sehr wichtigen primären, sozialen Dienst handelt ist die Bezeichnung Allgemeiner Sozialer Dienst nicht nur wenig griffig, sondern sogar irreführend. Alternativ werden daher auch die Bezeichnungen Bezirkssozialdienst und Kommunaler Sozialer Dienst (KSD) verwendet. Beim Terminus des Bezirkssozialdienstes stellt sich jedoch die Frage, was im Zusammenhang mit sozialen Dienstleistungen unter „Bezirk“ zu verstehen ist. Vom Regierungsbezirk bis zum Kirchenbezirk wäre hier ja vieles denkbar. Innerhalb dieser Arbeit wird im Folgenden neben der Bezeichnung ASD bevorzugt die Bezeichnung Kommunaler Sozialer Dienst (KSD) verwendet. Dies sagt zwar ebenso wie ASD nichts über die Aufgaben des KSD aus, wohl aber wird eine Aussage über die öffentliche Trägerschaft und die daraus resultierende Bindung an öffentliche Verwaltungen getroffen. Im Zusammenhang mit dem KSD gehen Soziale Dienstleistungen –Im Gegensatz zu solchen Dienstleistungen freier Träger- also immer mit Verwaltungshandeln[3] einher. Es bleibt damit festzuhalten, dass es sich beim ASD um einen Sozialen Dienst auf Kreis, bzw. Gemeindeebene handelt. Bedingt durch die zum 01.01.2005 erfolgte Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) ist jedoch auch eine wichtige Nahtstelle zu einer Bundesbehörde, der Bundesagentur für Arbeit vorhanden.

In der Öffentlichkeit ist der ASD als solcher dabei oftmals wenig bekannt. Ämter wie etwa das Jugendamt oder das Sozialamt sind hingegen auch unter BürgerInnen bekannt, die mit diesen Ämtern nie etwas zu tun hatten. Diesen Eindruck hinterlässt zumindest eine (nicht repräsentative) Umfrage, die ich im April 2005 mit rund 20 zufällig ausgewählten Personen aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis durchgeführt hatte. Dabei stellte sich heraus, dass die meisten der befragten Personen den Begriff „Allgemeiner Sozialer Dienst“ noch nie zuvor gehört hatten. Dem entsprechend waren die Vorstellung von diesem Dienst faktisch immer von rein spekulativer Form. Nun ist diese kleine Umfrage wie bereits erwähnt nicht repräsentativ, dennoch zeigt sie auf, dass die Stellung und die Aufgaben des KSD in der Öffentlichkeit oftmals nicht wahrgenommen werden. Inspiriert vom Ergebnis dieser „Mini-Umfrage“, wurde mit der Intention, diese Ergebnisse zu widerlegen eine Literatur-Recherche durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Recherche lassen sich in wenigen Worten zusammenfassen. Einerseits gibt es zum Allgemeinen Sozialen Dienst nur wenige Publikationen die sich mit den Ist-Zuständen beschäftigen, andererseits wird zwar der KlientInnenbezug des ASD (meist theoretisch) thematisiert, die Stellung des ASD in der Öffentlichkeit jedoch kaum. Dennoch befasst sich Ria Puhl mit dem Thema der „ASD und die Öffentlichkeit“. Dabei werden jedoch die Ergebnisse meiner kleinen Umfrage nicht widerlegt, sondern sogar noch bestätigt. (Vgl. Puhl 1996 S. 120-122)

Dass sich der KSD im Zuge der Strukturmaxime der Lebensweltorientierung zunehmend auch als präventiver Dienst versteht, also eine Abkehr von der Defizitorientierung proklamiert (Vgl. 8. Jugendbericht S. 185), ist der in der Bevölkerung fehlende Bekanntheitsgrad geradezu kontraproduktiv. So ist im Faltblatt „Bezirkssozialdienst“ des Landkreises Esslingen nachzulesen:

„Je früher Sie sich informieren und beraten lassen, umso wirkungsvoller und erfolgversprechender ist die Hilfe“.

Fragt sich, wie man sich frühzeitig informieren kann, wenn einem die Verfügbarkeit der Informationsquelle überhaupt nicht bekannt ist. Es scheint daher in der Praxis immer noch häufig so zu sein, dass der KSD erst dann kontaktiert wird, wenn der Leidensdruck der KlintInnen unerträglich wird. Also oftmals erst dann, wenn die Befunde bereits pathologisch sind. (Vgl. Puhl 1996 S. 122)

3. Die Aufgaben des KSD und dessen Strukturvielfalt

Die Darstellungen der Aufgaben erfolgt in enger Anlehnung[4] an das bereits erwähnte Faltblatt „Bezirkssozialdienst“ des Landkreises Esslingen. Dieses Faltblatt beginnt mit dem Worten:

„Die MitarbeiterInnen des Bezirkssozialdienstes sind für Sie erste Ansprechpartner-Innen in Fragen der Erziehung, bei Krisen in der Familie, bei persönlichen Notlagen“

Der primäre Charakter des Dienstes wird also einführend betont, dabei ist auch eine erste grundrissartige Beschreibung der Aufgaben in diesem ersten Satz benannt.

Weiter wird ausgeführt, dass der KSD informiert, berät und unterstützt. Auch der Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche wird genannt. Es ist also neben dem Jugendamt auch Aufgabe des KSD dem Schutzauftrag gemäß §8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung) nachzukommen. (Vgl. Kapitel 4.1 dieser Arbeit) Es wird jedoch betont, dass es das Ziel des KSD sei „…im Zusammenwirken aller Beteiligten eine Verbesserung der Lebenssituation der Kinder, Jugendlichen und deren Familien zu erreichen“.

Dabei wir das Prinzip der Freiwilligkeit und die Strukturmaxime der „Hilfe zur Selbsthilfe“ ausdrücklich bekräftigt. Es erfolgt in diesem Kontext auch ein Hinweis auf das Angebot passgenaue, wohnortnahe Hilfen zur Erziehung zu vermitteln. Diese Hilfen werden zudem in enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe angeboten. Es wird mehrfach auf das Prinzip der Freiwilligkeit und auch auf das Strukturmaxime der Mitwirkung, also der Partizipation von Kindern, Jugendlichen und ihren Personensorgeberichtigten hingewiesen. Da der Bezirksozialdienst des Landkreiseses Esslingen zudem dezentral organisiert ist, spiegeln sich in dem Faltblatt viele wichtige Struktur- und Handlungsmaxime Lebensweltorientierter Sozialer Arbeit wider (Vgl. Kapitel 5)

Als zusätzliche Aufgabe wird die Beratung bei Trennung und Scheidung und die damit evtl. einhergehende Mitwirkung bei Verfahren vor dem Familiengericht genannt. Auch als Dienstleister für andere Ämter und Institutionen ist der Bezirkssozialdienst Ansprechpartner, insbesondere ist dies auch für Schulen der Fall. Vor diesem Hintergrund ist es zumindest verwunderlich, dass das Schulamt im Landkreis Esslingen nicht dem Sozialdezernat unterstellt ist, dem der Bezirkssozialdienst angehört (Vgl. Abb. 1) Dafür gibt es mit dem Sozialen Dienst im Landkreis Esslingen ein eigenständiges Amt, dies ist oftmals nicht üblich. Sehr oft ist der KSD dem Jugendamt unterstellt.

Somit gibt es, bedingt durch die Organisationshoheit der Kommunen und Landkreise keine überregional einheitlich organisierten Allgemeinen Sozialen Dienste.

Diese Uneinheitlichkeit macht die Beschreibung des KSD nicht gerade einfacher. So stellte bereits der 8. Jugendbericht von 1990 fest:

Es gibt Jugendämter, in denen eine Reihe von Aufgaben von hochentwickelten Spezialdiensten wahrgenommen werden, die in Nachbarjugendämtern im Rahmen der Allzuständigkeit vom allgemeinen Sozialdienst übernommen werden, der nicht nur für das Jugendamt, sondern für alle Bereiche des Sozialdezernates zuständig ist“.
(8. Jugendbericht S. 188)

Zugebender Maßen ist dieses Zitat 16 Jahre alt, wenn man sich jedoch die Trägheit[5] einmal institutionalisierter Behördenstrukturen vor Augen führt, ist davon auszugehen, dass diese hier beschriebenen Differenzen auch heute noch fortbestehen. Untermauert wird diese Vermutung durch eine (nicht repräsentative) Internet-Recherche auf den Internet-Seiten verschiedener Landkreise und kreisfreier Städte in Baden-Württemberg.

So lässt sich die Frage danach was der Allgemeine Soziale Dienst eigentlich ist, und vor allem welche Aufgaben er im Detail wahrnimmt nicht Pauschal beantworten. Eine solche Antwort muss also immer nach Landkreisen oder gar Gemeinden differenziert werden. Das dies zum einen auf regional bedingte Besonderheiten und Strukturen Rücksicht nimmt, sich also im Prinzip positiv auswirkt ist genau so evident, wie der Umstand dass diese Vielschichtigkeit nicht gerade dazu geeignet ist den Bekanntheitsgrad und die Aufgaben des KSD für die Bevölkerung umfassend transparent zu machen. Überspitzt formuliert: was nützt ein noch so differenzierter Allgemeiner Sozialer Dienst, der auf alle erdenklichen regionale Besonderheiten Rücksicht nimmt, wenn diesen Dienst niemand kennt? Eine bundesweit einheitliche und verbindliche Namensgebung wäre also ebenso hilfreich wie eine in weiten Teilen einheitliche Aufgabenbeschreibung. Diese möglichst einheitliche Außendarstellung muss den lokalen und regionalen Besonderheiten und Strukturen schließlich nicht widersprechen. Es sollte also beim KSD zwischen Außendarstellung und der Darstellung interner Organisationsstrukturen unterschieden werden. Schließlich ist es den Hilfesuchenden BürgerInnen völlig gleichgültig, wie der KSD intern strukturiert ist. Außerdem dient es nun wirklich nicht der Alltagsnähe und der Niederschwelligkeit, wenn AdressatInnen sich je nach Landkreis und Gemeinde zunächst Klarheit über die lokalen Zuständigkeiten und Namensgebungen des für sie zuständigen Dienstes verschaffen müssen.

Wenn sich der KSD als niederschwelliger und präventiver sozialer Basisdienst versteht, stellt sich die Frage, warum es offensichtlich nicht üblich ist, primäre AnsprechpartnerInnen des KSD bei den mittlerweile etablierten und unter diesem Namen weit reichend bekannten Bürgerämtern zu „installieren“?

Außerdem scheint es notwendig, einer gesellschaftlichen Abwertung des KSD zu Gunsten von spezialisierten Diensten und Einrichtungen entgegen zu wirken. An dieser Stelle schließt sich dann auch der Kreislauf aus Unkenntnis der Aufgaben des KSD oder gar Unkenntnis über dessen Existenz und dessen geringer gesellschaftlichen Anerkennung. Außerdem ist anzunehmen, dass die geringe öffentliche Wertschätzung des KSD auf Dauer auch nicht gerade zu einem positiven Wertgefühl unter den beim KSD beschäftigten MitarbeiterInnen führen dürfte. Wie sich dies auf die Bezahlung und Motivation der MitarbeiterInnen auswirkt währe eine separate Untersuchung wert.

3.1. Strukturunabhängiger Aufgabenüberblick

Trotz der aufgezeigten Strukturvielfalt ist es hilfreich, die (möglichen) Aufgaben des KSD strukturunabhängig und damit losgelöst von einem bestimmten Landkreis oder einer bestimmten Stadt im Überblick zu betrachten. Der KSD kann demnach die folgenden Aufgaben oder auch nur Teile davon haben. Dabei sind insbesondere die Abgrenzungen zu den Aufgaben des Jugendamtes regional sehr unterschiedlich.

- Beratung und Unterstützung in allgemeinen Lebensfragen
- Psychologische Beratung
- Beratung bei Trennung oder Scheidung (gemäß §17 SGBVIII)
- Schwangerschaftskonfliktberatung (gemäß § 219 StGB)
- Allgemeine Erziehungsberatung
- Mitwirkung bei Hilfen zur Erziehung (gemäß § 28 bis §25 SGB VIII)
- Frühe Beratung für Familien mit Kinder von 0 bis unter 4Jahren
- Betreuungshilfe / Erziehungsbeistand
- Jugendgerichtshilfe
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Soziale Gruppenarbeit
- Mitwirkung im Pflegekinderwesen
- Mitwirkung bei der Adoptionsvermittlung
- Mitwirkung beim Täter-Opfer Ausgleich
- Mitwirkung bei der Sozialplanung
- Kooperation mit freien Trägern, Initiativen und sonstigen sozialen Diensten

Diese Aufstellung soll, wie bereits erwähnt einen Überblick über einen regional sehr differierenden und damit nur schwer allgemeingültig beschreibbaren Dienst geben. Ein Anspruch auf Vollständigkeit erhebt diese Auflistung dabei jedoch nicht. Da innerhalb dieser Arbeit die Aufgaben des KSD nicht nur aufgelistet werden sollen, wird Im nächsten Abschnitt mit dem Soziale Dienst des Landkreises Esslingen ein solcher Dienst konkreter vorgestellt.

3.2. Der Soziale Dienst des Landkreis Esslingen

Nach diesem überblickartigen Exkurs über die (möglichen) strukturunabhängigen Aufgaben des KSD, erfolgt nun eine detaillierte Betrachtung des Sozialen Dienstes des Landkreises Esslingen. Dabei fällt sofort auf, dass die Bezeichnung Allgemeiner Sozialer Dienst überhaupt nicht vorkommt. Die in Kapitel 3. thematisierten Schwierigkeiten mit uneinheitlichen Bezeichnungen sind also auch hier vorhanden. Wie aus Abbildung (1) hervorgeht gibt es innerhalb des Dezernats für Soziales des Landkreis Esslingen die Bereiche mit der Bezeichnung Fachberatungstellen, das Kreisssozialamt, das Kreisjugendamt und eben den Sozialen Dienst. Wie bereits erwähnt, wurde dabei auf den Begriff Allgemein verzichtet. Dafür wird als erste Aufgabe des Sozialen Dienstes der bereits in Kapitel 3. erwähnte Bezirkssozialdienst genannt. Spätestens jetzt dürfte selbst bei der einen oder anderen (angehenden) SozialarbeiterInn die Verwirrung komplett sein. Stellt sich doch die Frage, ob hier der Soziale Dienst das verkörpert was wir üblicherweise ASD nennen oder ob ASD dann doch eher den Bezirkssozialdienst meint?

Auf Nachfrage wurde mir hierzu mitgeteilt, dass Bezeichnungen ja nicht so wichtig seien. Es gebe eben den Sozialen Dienst wie er in den Publikationen des Landkreises dargestellt sei. Die sekundär anstehende Frage danach warum denn der Bezirkssozialdienst so bezeichnet wird habe ich dann gar nicht mehr gestellt. Es wird daher unterstellt, dass in der Bezeichnung „Bezirk“ die Sozialräumliche Orientierung dieses Dienstes zum Ausdruck kommen soll.

Abbildung(1) Organigramm Dezernat für Soziales des Lkr. Esslingen

[...]


[1] ) Bedingt durch die Vielschichtigkeit des Sozialrechtes lässt sich diese Frage nicht auf das SGB VIII reduzieren. Zwar ist das SGB VIII im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familenhilfe primär handlungsleitend, andere Sozialgesetzbücher insbesondere das SGB II und SGB XII sowie die familienrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind hier ebenfalls sehr wichtig.

[2] ) Dr. phil. Hans Thiersch Jahrgang 1935, seit 1970 Professor für Erziehungswissenschaften und Sozialpädagogik an der Universität Tübingen (Vgl. Thiersch 1992 S.4)

[3] ) Die direkte, sozialräumliche Zusammenarbeit des KSD mit freien Trägern ist daher von diesem grundsätzlichen Gegensatz in der Rechtsstellung gekennzeichnet

[4] ) Hinweis: Wörtliche Zitate aus dem Faltblatt „Bezirkssozialdienst“ des Landkreises Esslingen sind in Anführungszeichen gesetzt und zusätzlich kursiv dargestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf eine je Zitat individualisierte Quellenangabe auf dieser Seite verzichtet.

[5] ) Bei dieser unterstellten Trägheit handelt es sich selbstverständlich um ein reines Axiom.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD): Ein vielschichtiges Praxisfeld Sozialer Arbeit
Hochschule
Hochschule Esslingen
Veranstaltung
Praxiserkundung
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
26
Katalognummer
V128423
ISBN (eBook)
9783640354498
ISBN (Buch)
9783640354467
Dateigröße
585 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Allgemeine, Soziale, Dienst, Praxisfeld, Sozialer, Arbeit
Arbeit zitieren
Thomas Schlenker (Autor:in), 2006, Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD): Ein vielschichtiges Praxisfeld Sozialer Arbeit , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128423

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