Rhetorik - Grundlagen der Theorie und Praxis


Seminararbeit, 2006

18 Seiten, Note: 1.3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2Allgemeine Rhetorik
2.1 Die drei Redegattungen (genera orationis)
2.2 Die vier Frageweisen der Rede (status orationis)
2.3 Die drei Aufgaben des Redners (officia oratoris)
2.4 Die fünf Bearbeitungsphasen (partes orationes)
2.4.1 Erfindung der Gedanken
2.4.2 Gliederung der Gedanken
2.4.3 Sprachliche Darstellung der Gedanken
2.4.4 Memorieren der Rede
2.4.5 Vortrag der Rede

3 Angewandte Rhetorik
3.1 Lampenfieber
3.2 Mimik und Gestik - nonverbale Rhetorik
3.3 Sprache - der mündliche Vortrag

4 Bedeutung für den Beruf des Lehrers

5 Fazit

1 Einleitung

Was bedeutet der Begriff Rhetorik? Nun, diese Frage lässt sich auf viele Weisen beantworten.

Rhetorik stammt ursprünglich von dem Griechischen [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten], [rhetorikè (téchne)] ab, was so viel bedeutet wie Redekunst oder Redetechnik [Wik06].

Es kann davon gesprochen werden, dass die Rhetorik im weitesten Sinne sowohl die Theorie, als auch die praktische Technik der geschriebenen und gesprochenen Rede ist, mit dem Ziel den Leser bzw. Zuhörer zu überzeugen (und zu beeinflussen). Um dieses Ziel zu erreichen steht ein umfangreicher Katalog an verschiedenen Techniken zur Verfügung. Die moderne Wissen-schaft bezeichnet die Theorie mit „Allgemeiner Rhetorik“ und die Praxis mit „Angewandter Rhetorik“.

In dieser Seminararbeit werde ich mich sowohl mit der allgemeinen Rhe-torik, als auch mit der angewandten Rhetorik beschäftigen, indem ich einige Hinweise und Tipps und Trick für einen guten Vortrag gebe. Abschließend bringe ich die Wichtigkeit der Rhetorik für den Beruf des Lehrers hervor. Zunächst werde ich einen kurzen Überblick über die historische Entwicklung darstellen.

Historischer Überblick

Es ist anzunehmen, dass die Rhetorik dem Entstehen demokratischer Strö-mungen in Athen um 510 v.Chr. zu verdanken ist. Es wurde zunehmend wichtiger, Reden z.B. vor der Volksversammlung, dem Gericht oder Heer zu halten und das Auditorium von der eigenen Meinung zu überzeugen, für ei-ne bestimmte „Sache“ zu begeistern. Es gab eigens Schulen (Sophisten) in denen die Redekunst systematisch untersucht und gelehrt wurde. Einer der berühmtesten Redner ist der Sophist Protagoras (90 - 411 v.Chr), der es ver-stand den schwächeren Standpunkt so zu vertreten, dass er als der Stärkere angesehen wurde.

Aristoteles (384 - 322 v.Chr.) stellte als erster die Rhetorik auf eine wis-senschaftliche Grundlage. Die Aufgabe der Redekunst stellte für ihn nicht in erster Linie die Überredung durch den Appell an die Emotionen der Zuhö-rer dar, sondern vielmehr die Wahrheit und das Glaubwürdige überzeugend vorzubringen. [Sta06]

Im antiken Rom wurde die Rhetorik zunächst von den Griechen übernom-men. Die beiden größten Rhetoriker des Imperium, Cicero (106 - 43 v.Chr.) und Quintilian (35 - 96 n.Chr.) wurden ebenfalls von ihr beeinflusst. Beide verfassten theoretische Abhandlungen über die Redekunst.

In der sog. „Zweiten Sophistik“ vom zweiten bis dritten Jahrhundert er-lebte die Rhetorik, aus akademischem Bildungsstreben heraus, eine erneute Blütezeit. Bezeichnend für diese Zeit war formale Eleganz und rhetorischer Prunk, aber keine orignellen Leistungen.

Neben der Dialektik und Grammatik gehörte die Rhetorik zu den drei Fächern des Trivium, das Teil der an den Universitäten gelehrten Sieben Freien Künste war. Sie wurden als unabdingbar für eine umfassende Bildung angesehen. [Göt91]

In der Renaissance wurden wieder die Schriften der Antike herangezo-gen und man besann sich auf ihre Erkenntnisse. Auch im Barock und der Aufklärungen wurde diese Bestrebung beibehalten.

Für eine weitergehende Erläuterung der historischen Entwicklung der Rhetorik siehe [GU86] S. 11 - 185.

2 Allgemeine Rhetorik

Der folgende Abschnitt gliedert sich in die vier, schon seit der Antike be-kannten Grundaspekte: die drei Gattungen der Rede, die vier Frageweisen hinsichtlich der Anlage der Rede, die drei Aufgaben des Redners, sowie die fünf Bearbeitungsphasen der Rede.

Ich werde mich dabei im Wesentlichen auf die Ausführungen von Karl-Heinz Göttert (in [Göt91]) berufen.

2.1 Die drei Redegattungen (genera orationis)

Schon Aristoteles unterschied die drei Redegattungen Gerichtsrede, Bera-tungsrede und Lobrede. Bei der Differenzierung der Gattungen ist es sinnvoll, sich an der Haltung der Zuhörer zu orientieren.

Die Lobrede zielt hauptsächlich darauf ab, die Rede die man hört, zu genießen. Wenn über zukünftiges Handeln diskutiert wird, findet die Bera-tungsrede ihre Anwendung, wie z.B. als Redner in einer Versammlung. Wird über vergangenes befunden, kommt die Gerichtsrede zum Einsatz.

Bemerkenswert daran ist, dass dies bestechend logisch die drei Zeitformen der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft abdeckt. Da die Lobrede dem Genuß dient, lässt sie sich also der Gegenwart zuordnen.

Kritik an dieser Einteilung findet sich lediglich in der starken Einfachheit. Die Gattung der Lobrede stellt eine „Art Sammelbecken“ ([Göt91], S. 17) für alle möglichen Anlässe, von Klage oder Trost bis hin zu Glückwunsch oder Empfehlung dar.

Auch in der modernen Rhetorik kommt die aristotelische Einteilung wie-der zur Geltung. So bezeichnet Regina Podlewski in [Pod82] die Gerichtsrede als „juristische Rhetorik“ mit den Kennzeichen des argumentativen bzw. pro-blemorientierten Elements. Daneben hebt sie die Gerichtsrede als „kommuni-kative Rhetorik“ ab, zu der besonders die Informationserzeugung gehört. Die Lobrede erscheint als „ästhetische Rhetorik“, die vor allem die Probleme der figürlichen Darstellung behandelt.

2.2 Die vier Frageweisen der Rede (status orationis)

Um die vier Frageweisen hinsichtlich der Anlage der Rede (auch als Statusleh-re bekannt) darzustellen werde ich dies anhand eines Beispiels verdeutlichen, das sich auch auf andere Problemstellungen übertragen lässt.

Angenommen, man ist ein Redner, der einen Vortrag vorbereiten soll. Dieser Redner fragt sich in seiner Vorbereitung, wie er diesen anfangen könnte und auf welchen Standpunkt er sich zu stellen hat. Dazu soll er sich für eine der vier folgenden Frageweisen entscheiden.

Für die Erläuterung der Fragen bietet sich besonders der Fall eines Straf-prozesses an.

- Vermutungsfrage: Hat der Angeklagte die Tat wirklich begangen?
- Definitionsfrage: Was genau hat er eigentlich getan?
- Rechtsfrage: Hat er die Tat nicht etwa zurecht getan?
- Verfahrensfrage: Ist das Verfahren womöglich schlicht unzulässig?

Es werden also Vorüberlegungen zur Redeerstellung behandelt. Gegeben ist lediglich der „Fall“ - wie soll ich mich ihm nähern, wie soll ich ihn anfassen?

Für ein sehr anschauliches Beispiel zur Verdeutlichung der Frageweisen, verweise ich auf [Wie66] (Der Prozess um des Esels Schatten S. 307 - 387). Hier kommt sehr deutlich heraus, wie durch geschickte Fragestellung ein schon verloren geglaubter Fall durch rhetorisches Geschick eine neue Wen-dung erhält.

2.3 Die drei Aufgaben des Redners (officia oratoris)

Neben dem vorigen Kapitel zählt auch dieses zu den Vorüberlegungen der Rede. Hierbei handelt es sich um das Ziel der Rede: wie erreiche ich den Redner?

Die Aufgabe des Redners ist, den Zuhörer auf „breiter Front“ zu erreichen. Dazu zählt neden dem Intellektuelle (Logik) auch das Affektive, welches sich wiederum in Besänftigung (Ethos) und Errungen (Pathos) aufspaltet.

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Rhetorik - Grundlagen der Theorie und Praxis
Hochschule
Universität des Saarlandes
Veranstaltung
Lehren Lernen
Note
1.3
Autor
Jahr
2006
Seiten
18
Katalognummer
V128260
ISBN (eBook)
9783640364695
ISBN (Buch)
9783640364589
Dateigröße
614 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
rethorik, theorie, praxis
Arbeit zitieren
Andreas Johann (Autor:in), 2006, Rhetorik - Grundlagen der Theorie und Praxis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128260

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