Konfliktmanagement in der Welthandelsorganisation

Handelskonflikte und das Understanding on Rules and Procedures Governing the Settlement of Disputes


Hausarbeit, 2009

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

Fragestellung

Konfliktursachen von Handelskonflikten

Verfasstheit der Welthandelsorganisation (WTO)

Rechtsgrundlage und Verfahren der Streitbeilegung im Rahmen der WTO

Konfliktmanagement in der Welthandelsorganisation?

Handelskonflikte und das DSU

Ausblick

Literatur

Fragestellung

Die internationalen Handelsbeziehungen führen zuweilen zu Konflikten. Das Völ-kerrecht sieht gem. Art. 33 der Charta der Vereinten Nationen für den Fall einer zwischenstaatlichen Streitigkeit eine ausdrückliche Verpflichtung der beteiligten Staaten zur friedlichen Lösung vor. Gewaltanwendung ist nach dem Völkerrecht grundsätzlich verboten.[1]

Staaten verhalten sich nicht immer völkerrechtskonform. Diese Tatsache kann durch die Verfasstheit der gegenwärtigen, auf dem Prinzip der Staatssouveränität aufbauenden Weltordnung erklärt werden. Charakteristisch ist hierbei insbesondere die Nichtexistenz einer supranationalen Sanktionsgewalt.[2] Hieraus resultiert jedoch nicht notwendigerweise eine permanente Nichtbeachtung der völkerrechtlichen Verträge.[3] Insbesondere die Entwicklungen im Bereich des internationalen Handels zeugen von einer Bereitschaft seitens der Staaten völkerrechtliche Verpflichtungen einzugehen und diesen entsprechend Folge zu leisten.

Der Fokus der vorliegenden Arbeit richtet sich auf zwischenstaatliche Handelskon-flikte, die durch das Streitbeilegungssystem der Welthandelsorganisation (WTO) erledigt werden wollen. Als rechtliche Grundlage gilt hierfür dasUnderstanding on Rules and Procedures Governing the Settlement of Disputes(DSU), welches den institutionellen Rahmen sowie den Streitschlichtungsverlauf zwischen Mitglieds-staaten der WTO kodifiziert. Es ist zugleich Bestandteil des Vertragwerkes der Welthandelsorganisation vom 15. April 1994 und findet sich in dessen Anhang wieder.

In der wissenschaftlichen Literatur wird das DSU vermehrt als ein strikt geregeltes Streitbeilegungsmechanismus beschrieben. In der Tat hebt sich das aktuelle, auf Recht basierende DSU vom verhandlungsorientierten, auf Diplomatie basierenden Streitbeilegungsverfahren des GATT 1947 deutlich ab. Nicht selten wird aus den Reihen der Wissenschaft der Wunsch für Reformen des DSU laut.[4]

Die Neuerungen des DSU sowie dadurch einhergehende Wirkungen auf Handels-konflikte zwischen den WTO Mitgliedstaaten werden im Folgenden kritisch be-leuchtet. Es wird vermutet, dass die Verfasstheit des DSU die Intensität von Han- delskonflikten beeinträchtigt, indem die Herbeiführung von Konfliktlösungen er-schwert wird. Das Hauptanliegen dieses Textes ist es, diese Hypothese zu belegen bzw. zu widerlegen.

Eine Überprüfung dieser Annahme soll über eine grundsätzliche Betrachtung von Handelskonfliktursachen sowie eine Beschreibung der Verfasstheit des DSU hi-nausgehend, zunächst theoretisch und schließlich durch einen exemplarischen Vergleich zwischen Handelsstreitigkeiten aus der Praxis, die im Rahmen des Streit-schlichtungssystems des GATT 1947 sowie der WTO 1994 behandelt wurden, er-folgen.

Konfliktursachen von Handelskonflikten

Grundsätzlich stehen Globalisierungseffekte ursächlich für zwischenstaatliche Handelskonflikte. Zu den genannten Effekten zählen primär die fortschreitende Handelsintegration sowie -liberalisierung.[5] Zunehmende Interdependenz, Differen-zierung, Wettbewerb und Disparität stellen gleichsam weitere Effekte der Globali-sierung dar. Schließlich spielt die Allokation knapper Ressourcen stets eine ent-scheidende Rolle in wirtschaftlichen Auseinandersetzungen.

In der Sozialforschung wird mitunter die These vertreten, eine Zunahme sozialer Interaktion korrespondiere mit einer Zunahme von Konflikten.[6] Bezogen auf zwi-schenstaatliche Wirtschaftsbeziehungen wird das Handelsvolumen als Interaktions-indikator herangezogen. Aktuelle Analysen von Handelsbeziehungen belegen, dass bei einem Anstieg des Handelsvolumens auf über 300 Mrd. Euro ein Handelskon-flikt praktisch vorprogrammiert sei.[7] Im Rahmen dieser Studien wird unter anderem auch die Verfasstheit des politischen Systems eines Staates für Handelskonflikte als mögliche Ursache in Betracht gezogen. So stiege die Wahrscheinlichkeit für Han-delskonflikte an, sofern es sich bei den Streitparteien um zwei demokratische Staa-ten handelt. Diese Beobachtung korrespondiert mit verhandlungstheoretischen Überlegungen von Robert Putnam. Die Partizipationsbreite von Verhandlungen wirke belastend auf den Verhandlungsverlauf. Eine theoretische Erklärung dieses Umstands könnte sein, dass Sanktionsmöglichkeiten gegen Vertreter eines demo- kratischen Staates sich eher negativ auf dessen Zugeständnisbereitschaft auswirken und dadurch eine Lösung von Handelskonflikten erschweren können.[8]

Konträre Interessen oder Rechtsaufassungen zwischen mindestens zwei Staaten hinsichtlich der Handelsliberalisierung partiell bzw. insgesamt können in einem Handelskonflikt münden, sofern diese ihren Ausdruck im Handeln mindestens ei-nes Staates Ausdruck finden, d.h. realisiert werden. Dies kann sich in restriktiven Maßnahmen eines Staates zum Schutze der eigenen Wirtschaft gegen Importe of-fenbaren oder in einer Forderung gegenüber einem anderen Staat derartige Hand-lungen zu unterlassen. Restriktive Maßnahmen werden in Form von Zöllen, Steu-ern, Subventionen, nationalen Rechtsnormen u.v.m. verwirklicht. Als Rechtferti-gungsquellen gelten hierbei theoretische Ansätze, die im Rahmen der Internationa-len Politischen Ökonomie[9] ihre Anwendung finden und als Denkgebäude politi-scher Akteure Auswirkungen auf politisches Handeln haben.[10] Die Rolle von Han-delsrestriktionen, wie sie eben beschrieben wurden, wird seit der Geburtstunde des Freihandelsgedankens stets kontrovers diskutiert. Bemühungen, die sich gegen re-striktive Maßnahmen anderer Staaten richten, können innerhalb der Welthandels-organisation ausschließlich durch Inanspruchnahme des DSU erfolgen, sofern diese nicht vorab bilateral geklärt werden können.

Ehe auf die Bestimmungen und Verfahrensstufen des DSU im Weiteren verwiesen wird, soll zunächst auf die Verfasstheit der Welthandelsorganisation eingegangen werden. Dies erscheint insofern notwendig, als das DSU einen wichtigen Teil des WTO-Vertragswerkes darstellt und nicht ohne eine umfassende Betrachtung des WTO-Rahmens insgesamt verstanden werden kann.

Verfasstheit der Welthandelsorganisation (WTO)

Die WTO trat am 01. Januar 1995 das Erbe der bislang geltenden erfolgreichen, aber reformbedürftigen GATT-Ordnung, als wichtigstes Ergebnis der sieben Jahre fortdauernden Uruguay Runde[11], an. Damit wurden vier Hauptprinzipien des GATT-1947 übernommen und ggf. spezifiziert bzw. näher definiert sowie mit GATS (General Agreement on Trade and Services) und TRIPS (Trade-Related Aspects of Intellectual Property and Rights) erweitert.[12]

[...]


[1] Vgl. Art. 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen. Ausnahmen werden in den Art. 40 bis Art. 43 der Charta der Vereinten Nationen geregelt und betreffen den Kompetenzbereich des Sicherheitsrates.

[2] Krell, Grell:Weltbilder und Weltordnung, Baden-Baden: Nomos 2004.

[3] Frowein, Jochen A.: "Konfliktbewältigung im Völkerrecht", in: Frank R. Pfetsch, Konflikt, Heidelberg: Springer-Verlag 2004, S. 149-162.

[4] Schoenbaum, Thomas J.: "WTO Dispute Settlement: Praise and Suggestions for Reform", in:The International and Comparative Law Quarterly47 (1998) Nr. 3, S. 647-658.

[5] Conybeare, John A. C.: Trade Wars. The Theory and Practice of International Commercial Rivalry, New York: Columbia University Press 1987.

[6] Coser, Lewis A.:The Functions of Social Conflict, London: Routledge 1956.

[7] CIS-Studien zur Welthandelsorganisation (http://www.ethlife.ethz.ch/archive_articles/080114-wto/index) 2009/3/1.

[8] Putnam, Robert D.: "Diplomacy and domestic politics: the logic of the two-level games", in: Interna­tional Organization 42 (1988) Nr. 3, S. 427-460.

[9] Bieling, Hans-Jürgen:Internationale Politische Ökonomie, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissen-schaften 2007, S.27-53.

[10] Gilpin, Robert:The Political Economy of International Relations, Princeton: Princeton University Press 1987, S.25 ff.

[11] Beginnend mit der Ministererklärung von Punta del Este (Uruguay) am 20.09.1986 bis zur Schluss-akte von Marrakesch vom 15.12.1993.

[12] Letzel, Hans-Joachim:Streitbeilegung im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), Münster: Aschendorff Rechtsverlag 1999, S. 28 ff.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Konfliktmanagement in der Welthandelsorganisation
Untertitel
Handelskonflikte und das Understanding on Rules and Procedures Governing the Settlement of Disputes
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Das Welthandelssystem als Regime globaler Governance
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
15
Katalognummer
V128251
ISBN (eBook)
9783640343546
ISBN (Buch)
9783640343966
Dateigröße
546 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konfliktmanagement, Welthandelsorganisation, WTO, Konflikt, Handelskonflikte, Handelskonflikt, Management, Rechtliche Grundlagen, Internationale Organisation, Institutioneller Wandel, DSU, Despute Settlement System, Despute Settlement, Streitbeilegung
Arbeit zitieren
Andreas Kunau (Autor:in), 2009, Konfliktmanagement in der Welthandelsorganisation, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128251

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