Frauenhandel in Deutschland und Europa


Hausarbeit, 2008

28 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zwangsprostitution und Heiratshandel
2.1 Geschichte des Frauenhandels und der Zwangsprostitution
2.2 Geschichte des Frauenhandels und der Zwangsprostitution in Deutschland

3. Zwangsprostitution in Deutschland und Europa
3.1 Zahlen und Fakten
3.2 Die Lage der Frauen in den Herkunftsländern
3.3 Die Ursachen der Migration
3.4 Die Situation in den Zielländern
3.5 Die Opfer in Deutschland
3.6 Täter/innen

4. Forderungen und Maßnahmen gegen den Handel mit Frauen

5. Schlussbetrachtung

6. Quellen

1. Einleitung

Der Handel mit Menschen stellt eines der schlimmsten Verbrechen unserer Zeit dar. Gerade im Zusammenhang mit der Anti-Globalisierungsbewegung werden in den letzten Jahren vermehrt Missstände öffentlich, die den Missbrauch von Menschen und ihrer Arbeitskraft zeigen. Neben den zahlreichen Formen des Missbrauchs der menschlichen Arbeitskraft stellen Sklaverei und Menschenhandel die schlimmsten und drastischsten dar. Der Handel mit Menschen und deren Versklavung beinhalten massive Menschenrechtsverletzungen, die von einem Verlust der Freiheit bis hin zu schweren körperlichen Misshandlungen reichen. Innerhalb Deutschlands und Europas ist vor allem die Form des Frauenhandels anzutreffen. Hierin werden die meist jungen Frauen hauptsächlich zu sexuellen Zwecken ausgebeutet. „Sex trafficking is considered the largest specific subcategory of transnational modern-day slavery.”1 diese Arbeit, zunächst das Phänomen des Frauenhandels zu erfassen, geschichtliche Hintergründe darzustellen, das derzeitige Erscheinungsbild aufzuzeigen und zu verdeutlichen, welche Rolle die unterschiedlichen Akteure in diesem Kriminalitätsbereich spielen. Schließlich werden Maßnahmen erläutert, die dem Schutz der Opfer dienen sollen.

2. Zwangsprostitution und Heiratshandel

Die sexuelle Ausbeutung von Frauen im Zusammenhang mit dem Kriminalitätsbereich Menschenhandel tritt vor allem in Form von Zwangsprostitution sowie in der Form von Heiratshandel auf. Von dieser Art des Menschenhandels und der Ausbeutung sind innerhalb Europas zum größten Teil ausländische Frauen und Mädchen betroffen. Der transnationale oder regionale Handel mit ihnen ist häufig mit dem Ziel intendiert, sie direkt der Prostitution zuzuführen. In diesem Fall werden die Opfer gezwungen, gegen ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht, ohne Rücksicht auf deren körperliche und seelische Unversehrtheit und ohne angemessenen eigenen wirtschaftlichen Gewinn, der Prostitution nachzugehen. Frauen werden neben der Zuführung in die Prostitution aber auch oft zum Zweck der Eheschließung gehandelt. Dieser Handel findet, im Falle einer Strafbarkeit gemäß Menschenhandel, einerseits zum wirtschaftlichen Nutzen der Vermittler/innen sowie andererseits zum persönlichen Nutzen der heiratswilligen Männer statt, ohne fundamentale Rechte der Frauen, wie beispielsweise die Eheschließungsfreiheit, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit, zu berücksichtigen. Die jungen Frauen erklären sich zwar häufig über Vermittler oder Agenturen zu einer Ehevermittlung ins Ausland bereit, wissen aber nicht um die Umstände, die die Vermittlung/den Handel bedingen, sowie der späteren ehelichen Situation, aus der sie keinen Ausweg sehen. Zum einen haben die Frauen oftmals keine Partnerwahl, d.h. sie werden gezwungen, auch die Männer zu ehelichen, die sie nicht wollen. Dies geschieht durch Methoden der Erpressung und Gewalt. Den meist jungen Frauen werden seitens der Vermittlungsagenturen Schulden vorgehalten, die durch die Vermittlung und eventuelle Reisekosten zustande kamen und die durch die unmittelbare Ehelichung getilgt werden müssen. Zum anderen kommt es vor, dass den Frauen in der Ehe keinerlei Selbstbestimmungsrecht zugestanden wird. In diesem Fall werden die Frauen sowohl als Haushaltssklavinnen als auch als Sexsklavinnen missbraucht. D.h. die betroffenen Opfer werden von ihrem Ehemann nach dessen Ansprüchen zu Haushaltstätigkeiten und zum Geschlechtsverkehr gezwungen und dürfen nicht aktiv an einer Gestaltung des Ehelebens teilnehmen. Um diesen Zustand der Hilflosigkeit und Abhängigkeit aufrecht zu erhalten, werden die Frauen oftmals isoliert, sie dürfen keinerlei Kontakte zu anderen Einheimischen aufbauen, sie dürfen keine Sprachkurse machen und nicht durch eigene Verdienste etwas zum gemeinsamen Haushalt beitragen. Teilweise dienen arrangierte Eheschließungen auch allein zur Erlangung eines Aufenthaltstitels, um die Frauen anschließend ohne aufenthalts- und arbeitsrechtliche Konsequenzen der Prostitution zuzuführen. Der Heiratshandel ist in diesen Ausprägungen schließlich eine Form des Menschenhandels. Die betroffenen Frauen werden sowohl in einer Zwangsehe, als auch in der Zwangsprostitution unter Ausnutzung ihrer auslandsspezifischen Hilflosigkeit2 und anderer Zwangslagen, genötigt, die Ehe oder das Prostitutionsverhältnis einzugehen und aufrecht zu erhalten. Diese Zwangslagen können beispielsweise die Furcht vor einer Abschiebung ins Herkunftsland, Angst vor polizeilicher und behördlicher Willkür sowie die Scham vor der Familie sein, die im Falle einer Rückkehr die Tätigkeit der Prostitution und die fehlende finanzielle Unterstützung verurteilen könnte.

2.1 Geschichte des Frauenhandels und der Zwangsprostitution

Der Handel mit Frauen lässt sich bis in die Antike beweisbar zurückverfolgen und scheint daher mindestens genauso alt zu sein wie die Sklavenarbeit und die Prostitution. Überlieferungen aus dem antiken Rom berichten beispielsweise von Cestias Tigellinus, welcher für sein Bordell, ein sog. Lupanar, nach jungen Frauen und Mädchen bis nach Persien und Indien Ausschau hielt. Da es Römerinnen grundsätzlich unter Strafe verboten war, sich zu prostituieren, blieben für die geduldete Prostitution allein Sklavinnen bzw. auswärtig gehandelte Frauen. Ebenso wird von Ägyptens königlichen Freudenhäusern berichtet, dass diese mit gehandelten Inderinnen versorgt gewesen seien.3 Aber auch im antiken Griechenland, in dem die Bordelle durch den Gesetzgeber Solon 630 bis 560 v. Chr. verstaatlicht wurden, wurden ausschließlich Sklavinnen beschäftigt. Diese genossen zwar teilweise hohes Ansehen, aber dem ungeachtet, bleibt anzunehmen, dass diese Tätigkeit größtenteils unfreiwillig verrichtet wurde. 4

An dieser Stelle muss hinzugefügt werden, dass im antiken Rom männliche Sklaven, und vor allem Knaben, zeitweise in mindestens gleichem Maße wie Frauen und Mädchen von einer erzwungenen Prostitution betroffen waren.5

Zum Ende des 18. Jahrhunderts ergab sich beispielsweise in England, besonders in London eine stark erhöhte Nachfrage nach Jungfrauen in Bordellen. Dieser sog. Deflorationsmanie wurde, entsprechend der Finanzkraft der Interessenten, schließlich nachgekommen. Zu diesem Zweck wurden viele Mädchen verschleppt, zum Geschlechtsverkehr gezwungen und schließlich oftmals außer Landes geschafft, um im angrenzenden Ausland weiter missbraucht und misshandelt zu werden.6

2.2 Geschichte des Frauenhandels und der Zwangsprostitution in Deutschland

Auch in Deutschland existiert seit langer Zeit der Handel mit Frauen, sowie deren sexuelle Ausbeutung. Gerade im Mittelalter zwang die, durch das Wachstum der Städte verursachte, Zunahme von Prostituierten, die Gemeinden Bordelle sog. Frauenhäuser einzurichten, beziehungsweise diese zu unterhalten. Um aber „die Ehrbarkeit der Töchter der Stadt sicherzustellen, wurde in einigen Orten die Bestimmung erlassen, daß ‘einheimische Mädchen keine Aufnahme in die städtischen Frauenhäuser’ finden“7 dürfen. Diese Bestimmung scheint oftmals Anlass zum Handel mit jungen Frauen aus anderen Gemeinden gegeben zu haben. Vor allem Mädchen aus dem extrem von Armut betroffenen Schwaben seien unfreiwillig in vielen mittelalterlichen Bordellen anzutreffen gewesen.8

Der Frauenhandel wurde schließlich auch durch die Kolonialisierung und die Entdeckung Amerikas begünstigt. Mit der Zeit entstand ein umfassendes globales Netzwerk, welches mit hellhäutigen Frauen Handel trieb. Dieses Netzwerk schien im 19. Jahrhundert extrem ausgeprägt zu sein. Alexandria und London folgten nach Buenos Aires als Hauptumschlagplätze der sog. Weißen Sklaverei.9 Gerade deutsche Frauen seien weltweit in den verschiedenen Bordellen vertreten gewesen. Die Frauen wurden teils durch Heiratsschwindler mit Hochzeitsreisen ins Ausland gelockt und schließlich in Bordelle verkauft. Auch sog. Engelmacherinnen10 hätten häufig die Notlage der schwangeren Mädchen ausgenutzt und diese an Mädchenhändler übergeben. Vor allem aber waren es falsche Stellenangebote, die hauptsächlich junge Frauen aus ärmlichen Verhältnissen und Regionen in die Zwangsprostitution drängten. Nicht nur deutsche Frauen bzw. Mädchen wurden unfreiwillig ins Ausland verschleppt, auch im berüchtigten Hafenviertel Hamburgs wurden Frauen aller Nationen in den Bordellen teilweise unfreiwillig vorgefunden. Diese waren aufgrund sprachlicher und finanzieller Defizite, sowie aus Angst vor den Bordellbesitzern, nicht in der Lage zu flüchten. Vor allem aber hatten alle Prostituierten Bedenken, ohne ihre ursprüngliche Kleidung, die ihnen im Regelfall abgenommen wurde, auf die Straße zu gehen oder mehr noch, damit in ihre Heimatregionen zurückzukehren. Denn das Auftreten mit einem Negligee würde ihre Tätigkeit unmittelbar verraten und den eigenen Ruf sowie den der Familie schädigen. Der illegale Handel und das Verschwinden von jungen Frauen war im 19. Jahrhundert schließlich so umfassend, dass sich unterschiedliche Hilfsgruppen gründeten, Gesetze erlassen und Warnungen ausgegeben wurden. Es wurden beispielsweise an den Bahnhöfen Abholdienste organisiert, die alleinreisenden Frauen ermöglichen sollten, sicher ihren Zielort zu erreichen. Vor allem Sittlichkeitsvereine verschrieben sich dem Kampf gegen den Mädchenhandel. Ab 1889 gab es erste Verträge zwischen den an Deutschland angrenzenden Staaten zum Schutz der Frauen vor Verschleppung und Zwangsprostitution. 1897 wurde schließlich in den Auswanderungsparagraphen 48 des Reichsgesetztes die Strafvorschrift aufgenommen, dass die Verleitung zur Ausreise von Frauen zum Zwecke der „gewerblichen Unzucht“11 mit Zuchthaus von bis zu fünf Jahren bestraft werde. 1898 wurde zudem in 400.000facher Auflage ein Flugblatt an junge Frauen und Mädchen ausgeben, in dem vor den Praktiken der Mädchenhändler gewarnt wurde. Um 1900 wurde eine Vielzahl verschiedenster Schriften verfasst und veröffentlicht, die sich mit dem Thema des Mädchenhandels beschäftigen, es dadurch publik machten und darüber hinaus einen teils heftigen Diskurs über den zukünftigen Umgang mit der Prostitution auslösten.12

Durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden zunächst strikte Gesetze zur Bekämpfung des Frauenhandels und der Prostitution erlassen, die angeblich auch kurzfristig Wirkung zeigten. Diese Maßnahmen hatten allerdings weniger moralische als rassenideologische Gründe. Denn mit den strikten Gesetzten sollte beispielsweise der Geburt von Schwachsinnigen, die angeblich in hoher Zahl von Prostituierten und deren Freien stammten, vorgebeugt werden. In den Zeiten des Krieges wurden den Wehrmachtsoldaten und SS-Offizieren stark reglementierte Bordelle eingerichtet, die zur Erholung, zur Regenerierung sowie zur Aufrechterhaltung der Moral der Truppe, des Kampfgeistes sowie der Loyalität bezüglich nationalsozialistischer Ideologien dienen sollten. Diese Bordelle existierten einerseits in den besetzten Gebieten, in Konzentrationslagern, aber auch in deutschen Truppenstützpunkten. In Deutschland fanden sich in den Bordellen vor allem Polinnen und Russinnen, die zwangsprostituiert wurden. Bis März 1942 waren auch Jüdinnen von der Zwangsprostitution in Wehrmachtsbordellen betroffen. Partisaninnen, die in Gefangenschaft kamen, wurden die Worte ‛Hure für Hitlers Truppe’13 tätowiert. Eine dementsprechende Behandlung wurde ihnen zu Teil. Neben der Moral der Truppe, sollte aber auch der unwillkürlichen Verbreitung von Geschlechtkrankheiten, sowie der Homosexualität vorgebeugt werden. Diese hätten eine wehrkraftzersetzende Wirkung und würden daher die Truppenmoral schwächen.14

3. Zwangsprostitution in Deutschland und Europa

Wie bereits vorweg eingehend erläutert, ist der Handel mit Frauen und Mädchen kein neues Phänomen in Deutschland und Europa. Allerdings ist der Handel mit Menschen durch moderne Kommunikationstechnologien und optimierte Transportmöglichkeiten, die den Transport von Menschen und dessen Organisation erleichtern, in den letzen Jahren erheblich vorangeschritten. Bis zum Ende des kalten Krieges 1990 wurden hauptsächlich migrationswillige Frauen aus außereuropäischen Staaten zum Zweck der Prostitution und der Ehe nach Europa gehandelt. Hierzu zählten in Deutschland zu Beginn der 1980er Jahre vermehrt Frauen aus afrikanischen, karibischen und lateinamerikanischen Staaten wie Ghana, die Dominikanische Republik und Brasilien. Bis Ende der 1980er Jahre waren vor allem Frauen aus Asien, besonders aus Thailand und den Philippinen in deutschen Bordellen und bei Heiratsvermittlern anzutreffen.15

Mit dem Ende des Ost-West-Konfliktes änderten sich das Ausmaß des Handels, sowie die Hauptherkunftsregionen der betroffenen Frauen. Neben dem Handel mit bis dahin vornehmlich asiatischen Frauen, kamen ab diesem Zeitpunkt vielfach junge Frauen aus Mittel- und Osteuropa hinzu, die sich aufgrund der Folgen von wirtschaftlichen und sozialen Umstrukturierungen in ihren Herkunftsländern migrationsbereit zeigten. Dies brachte für die Händler den Vorteil einer kostengünstigeren Rekrutierung der osteuropäischen Frauen, da beispielsweise hohe Flugkosten und die aufwendige Beschaffung von teilweise gefälschten Reisedokumenten und Visa, die zur Einreise auf dem Luftweg unentbehrlich sind, wegfielen. Außerdem sind Frauen aus Mittel- und Osteuropa aufgrund ihres Aussehens nicht unmittelbar von westeuropäischen Frauen zu unterscheiden, was sich für manche heiratswillige Männer, aber auch für Bordellbesitzer und Freier, günstig zeigte. Denn so waren die Zwangsprostituierten einerseits für im Prostitutionsmilieu ermittelnde Polizeibeamte nicht umgehend erkennbar und andererseits reduzierten sich die Befürchtungen heiratswilliger Männer, von ihrem Umfeld unmittelbar als Anwerber einer ‘Katalogbraut’ abgestempelt zu werden.

[...]


1 Department of State. United States of America. Trafficking in Persons Report (2007). S. 27. Online im Internet: <URL: http://www.state.gov/documents/organization/82902.pdf>. Stand. 21.02.08.

2 Auslandsspezifische Hilflosigkeit ist eine besondere Gefährdungslage in der sich ausländische Personen befinden, die beispielsweise besonderen kulturellen- oder sprachlichen Schwierigkeiten ausgesetzt sind, die am Verlassen des für sie fremden Staates gehindert werden, indem Reisedokumente einbehalten werden oder indem sie nur eingeschränkt über eigene Barmittel verfügen. Hinzu kommt die Abhängigkeit zum Täter/innen bzw. zu dessen Unterkunft und Verpflegung. Vgl. Herz/Minthe (2006). S. 13 f.

3 Vgl. u.a. Tübinger Projektgruppe Frauenhandel (1989), Frauenhandel in Deutschland. S. 18.

4 Manfred Paulus (2003), Frauenhandel und Zwangsprostitution. S. 38.

5 Vgl. Bassermann, Lujo (1965). S. 86.

6 Vgl. ebd. S. 203 ff.

7 Tübinger Projektgruppe Frauenhandel (1989), Frauenhandel in Deutschland. S. 18 f.

8 Vgl. ebd.

9 Das starke Ausmaß der sog. weißen Sklaverei ist allerdings stark umstritten und wird teilweise sogar als Mythos, der durch die starken Migrationsströme von jungen Frauen entstanden sei, kritisiert. Vgl. Kartusch, Angelika (2003). S. 10. Online im Internet: <URL: http://web.fu-berlin.de/gpo/pdf/kartusch/angelika_kartusch.pdf>. Stand: 20.02.08.

10 Als Engelmacherinnen wurden Frauen bezeichnet die Abtreibungen vornahmen.

11 Tübinger Projektgruppe Frauenhandel (1989), Frauenhandel in Deutschland. S. 36.

12 Ebd. S.19 ff.

13 Schele, Ursula (1998). Vergewaltigung und Zwangsprostitution im Krieg. Online im Internet:

<URL: http://www.gegenwind.info/122/vergewaltigung.html>. Stand: 27.01.08.

14 Vgl. ebd.

15 Agisra (1990). S. 38 f.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Frauenhandel in Deutschland und Europa
Hochschule
Universität Siegen
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
28
Katalognummer
V127958
ISBN (eBook)
9783640344918
ISBN (Buch)
9783640344628
Dateigröße
618 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauenhandel, Deutschland, Europa
Arbeit zitieren
Katrin Geier (Autor:in), 2008, Frauenhandel in Deutschland und Europa, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127958

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Titel: Frauenhandel in Deutschland und Europa



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