Die Sklavenfrage im antiken Rom

Ein Vergleich zwischen Plautus und Seneca


Facharbeit (Schule), 2009

22 Seiten, Note: 3+


Leseprobe


Gliederung

1. Die Quellen der Unfreiheit
1.1 Sklaven aus eroberten Gebieten
1.2 Das Schuldrecht
1.3 Die „patria potestas“
1.4 Versklavung durch Eigentumsdelikte
1.5 Die Ausbeutungen durch römische Statthalter und Steuerpächter
1.6 In die Sklaverei geboren

2. Definition der Sklaverei

3. Umfang und Verwendung der Sklaven im Imperium Romanum

4. Der Komödiendichter Plautus
4.1 Inhaltsangabe
4.2 Die Art und Weise der Darstellung von Sklaven
4.3 Die Komödie Mostellaria
4.4 Die zeitliche Einordnung
4.4.1 Vor der Zeit des Plautus
- Langsam ansteigende Sklavenzahlen
4.4.2 Während der Zeit des Plautus
- Explosives Ansteigen der Sklavenzahlen sowie erste Aufstände

5. Der Philosoph Seneca
5.1 Die „Epistulae morales ad Lucilium“
5.2 Die zeitliche Einordnung
5.2.1 Vor der Zeit des Seneca
- Ursachen für die Aufstände
- Der 1. Sizilianische Sklavenkrieg
- Der 2. Sizilianische Sklavenkrieg
- Der Aufstand des Spartakus
5.2.2 Während der Zeit des Seneca
5.2.3 Nach der Zeit des Seneca
5.3 Die Art und Weise der Darstellung von Sklaven nach Seneca
5.3.1 Freie und Unfreie als determinierte Wesen
5.3.2 Die stoische Sichtweise des Seneca
5.3.3 Verbesserungsvorschläge im Alltag
5.3.4 Freie als Sklaven ihrer Laster
5.3.5 Die richtige Einstellung zwischen Sklaven und Herren

6. Der Vergleich der Sichtweisen von Plautus und Seneca

7. Auswirkungen auf die Neuzeit

8. Literaturverzeichnis

1. Die Quellen der Unfreiheit in Rom

1.1 Sklaven aus eroberten Gebieten

Im Folgenden werden die verschiedenen Arten, wie Menschen im römischen Geltungsbereich in die Sklaverei gerieten, beschrieben. Der Legende nach wurde Rom im Jahr 753 v. Chr. durch Romulus gegründet, wobei die Gesellschaft anfangs klassenlos war. Aus Mangel an Bürgern wurde die Stadt zum Asyl erklärt. „Und damit war die Bahn frei für Heimatlose und Flüchtlinge, aber auch für Verbrecher und entlaufene Sklaven (…)“ (Carl W. Weber 1981 S.228). Diesen wurde zugesichert, dass sie nicht den Behörden ausgeliefert würden und somit wurden sie zu freien Bürgern. „Als städtisches Zentrum war Rom eine Gründung der Etrusker (…)“ (Carl W. Weber 1981 S.230) und somit wurde vermutlich die etruskische Klassengesellschaft übernommen, womit allgemein die Einteilung in Freie und Unfreie erfolgte (vgl. Carl W. Weber 1981 S.230). Die ehemaligen Zuflucht suchenden Sklaven wurden von Unterdrückten zu Unterdrückern. Die Dimensionen der Sklaverei waren jedoch z.B. keineswegs mit Athen vergleichbar, da in Rom hauptsächlich Ackerbau und Viehzucht betrieben wurde, der Bedarf an Sklaven also zunächst gering war und sich die römischen Expansionen im Anfangsstadium befanden (vgl. Carl W. Weber 1981 S.231). Das Geschäft mit der Sklaverei intensivierte sich erst im Verlauf des 4 Jahrhunderts v. Chr., als erste größere Transaktion gilt im Jahr 346 v. Chr. die Versklavung von viertausend Einwohnern der Stadt Satricum. Allgemein gilt: „Je weiter Rom expandierte, je mehr Völker gewaltsam unterworfen wurden, umso größer war die „menschliche Beute“, die Rom unter das Joch der Sklaverei zwang“ (Carl W. Weber 1981 S.238).

1.2 Das Schuldrecht

Eine weitere Quelle der Unfreiheit neben den aus den Kriegen stammenden Sklaven ist das Schuldrecht. 450 v. Chr. wurde das Zwölftafelgesetz in Rom verabschiedet, in dem das Schuldrecht verankert war: Wenn der Anspruch des Gläubigers gerichtlich nachgewiesen worden war, wurde dem Schuldner eine Frist von dreißig Tagen eingeräumt, in der das Geschuldete zurückzuzahlen war. Nach Ablauf dieser Frist durfte der Gläubiger den Schuldner maximal sechzig Tage in Gefangenschaft halten. Während dieser Zeit konnten Freunde und Angehörige die Schuld begleichen. War auch diese Frist abgelaufen, war der Schuldner ohne Verfügungsgewalt über sich selbst, der Gläubiger konnte nach Belieben mit diesem verfahren (vgl. Carl W. Weber 1981 S.233).

1.3 Die „patria potestas“

Eine weitere Möglichkeit unfrei zu werden war dem Familienoberhaupt durch die „patria potestas“, die ebenfalls in dem Zwölftafelgesetz enthalten war, gegeben. „Sie räumte dem Vater eine absolute, auch vom Staat nicht eingeschränkte Verfügungsgewalt über seine Kinder ein, bis hin zur Tötung und eben auch zum Verkauf in die Sklaverei“ (Carl W. Weber 1981 S.234). Dieses Verfahren konnte auch auf erwachsene Kinder angewandt werden.

1.4 Versklavung durch Eigentumsdelikte

Ebenfalls konnte man durch Eigentumsdelikte in die Sklaverei gelangen: Wurde man bei einem Diebstahl erwischt, wurde man zunächst gegeißelt, anschließend „dem Bestohlenen als Sklave zugesprochen“ (Carl W. Weber 1981 S.236).

1.5 Die Ausbeutungen durch römische Statthalter und Steuerpächter

Viele Menschen wurden ebenfalls von römischen Statthaltern versklavt, wie z.B. in den „Reden gegen Verres“ von Cicero deutlich wird (Carl W. Weber 1981 S.242).

Ebenso verhielt es sich mit den römischen Steuerpächtern, die die Einwohner schonungslos ausbeuteten. „Wenn kein Geld und keine Wertsachen mehr zu holen waren, dann hielten sich die Kapitalisten an die Menschen selbst“ (Carl W. Weber 1981 S. 243).

Im 1. Jahrhundert v. Chr. kam es zudem dazu, dass Provinzbehörden teilweise mit dem zunehmenden Piratenwesen zusammenarbeiteten, somit wurden tausende Reisende bis 67 v. Chr. versklavt (Carl W. Weber 1981 S.244).

1.6 In die Sklaverei geboren

Eine weitere Quelle der Sklaverei war, dass man in die Sklaverei geboren wurde. Diese sog. „vernae“ stellten für ihre Herren einen Zuwachs für ihr Vermögen dar, da sie ebenfalls Eigentum der Herren wurden und deshalb wurde der Beischlaf zwischen Sklaven gegen ein Entgelt gestattet. Teilweise gab es sogar ein „Prämiensystem zur Belohnung besonders gebärfreudiger Sklavinnen“ (Carl W. Weber 1981 S. 245). Zudem waren hausgeborene Sklaven dem Herrn in der Regel treuer als Kaufsklaven.

2. Definition des Begriffs Sklaverei

„Sklaverei, ein (meist rechtlich geregeltes) soziales Unterordnungsverhältnis, in dem Sklaven zur Erbringung von Arbeitsleistungen verwendet werden. Die Sklaverei ist eine Erscheinung, die sich in verschiedenen Gebieten der Erde selbstständig ausgebildet hat. Nach verbreiterter Ansicht entstand sie, als der Brauch, im Krieg die Besiegten ausnahmslos zu töten, aufgegeben wurde. (…)“ (Brockhaus Enzyklopädie siebzehnter Band 1973 S.489)

3. Umfang und Verwendung der Sklaven im Imperium Romanum

Die Zahl der Sklaven nahm mit dem Aufstieg Roms zur Weltmacht immer weiter zu, so dass zu Beginn der römischen Kaiserzeit die Sklaverei unentbehrlich wurde. Allein in Italien gab es bei einer Einwohnerzahl von 7,5 Millionen zwischen zwei und drei Millionen Sklaven (vgl. Heinrich Krefeld 2006/2007 S.34 u.). So wurde die Feldarbeit auf den sog. „Latifundien“ zu einer reinen Sklavendomäne (vgl. Carl W. Weber 1981 S. 249 u.). Jedoch wurde auch die unfreie Dienerschaft in Rom zum Statussymbol und eine große „familia urbana“ gehörte zum guten Ton (vgl. Carl W. Weber 1981 S.246 o.). Solche Sklaven konnten sich jedoch nur die senatorische Oberschicht und die sog. Ritter leisten. Die Preise waren sehr unterschiedlich, jedoch gab es auch Sklaven die sehr teuer waren, weswegen Cato als Zensor eine Luxussteuer auf Sklaven erhob, die mehr als 10.000 Asse kosteten (vgl. Carl W. Weber 1981 S.246 u.). Sklaven waren jedoch im 2. und 1. Jahrhundert v.Chr. auch in handwerklichen Berufen, wie z.B. Schumacher, Schmied etc. anzutreffen. Ebenso waren griechische Gelehrte äußerst beliebt, so dass z.B. Q. Lutatius Catulus den Grammatiker Daphnis für 700.000 Sesterzen kaufte (Carl W. Weber 1981 S. 248 o.). Im Vergleich dazu kostete ein Eunuch „nur“ 500.000 Sesterzen. Ein weiterer Bereich, den Sklaven einnahmen, war das Gladiatorenwesen, es gab über 176 Amphitheatern im ganzen Reich. Die Dimension an Gladiatoren war gewaltig: So hat Kaiser Trajan innerhalb von nur vier Monaten 10.000 Unfreie in die römische Arena geschickt (vgl. Carl W. Weber 1981 S.318). Ein weiterer Faktor für weibliche Sklavinnen war die unfreie Prostitution. So gab es in Rom allein ungefähr 50 Bordelle (vgl. Carl W. Weber 1981 S.323 u.), in denen der Bordellbesitzer die Sklavinnen an Kunden vermietete. Der Beruf des Arztes wurde im römischen Reich ebenfalls von Unfreien ausgeübt, wobei dieser selbst in Rom verachtet wurde. Doch die Vertrauensbasis, die zwischen Sklaven und Herren bestanden haben musste, ist durchaus verblüffend. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass im hellenistischen Osten die Medizin viel fortschrittlicher als in Italien war (vgl. Carl W. Weber 1981 S. 307 o.). Zudem gab es auch sog. „Luxussklaven“, die lediglich dazu dienten, den Reichtum ihres Herren widerzuspiegeln.

4. Der Komödiendichter Plautus

Titus Maccius Plautus, der von ca. 250-184 v.Chr. lebte, war ein bedeutender Komödienschreiber. So wurden nach seinem Tod 20 Komödien überliefert (vgl. Heinrich Krefeld 2007/06 S.80 u.). Bei dem römischen Publikum hatten seine Stücke großen Anklang gefunden (vgl. Heinrich Krefeld 2007/06 S.80 u.). Insgesamt betrachtet ähneln sich die Personen der Stücke, wobei die Komödien auf der Neuen attischen Komödie beruhen (vgl. Heinrich Krefeld 2007/06 S.81 o.): So tritt stets ein reicher, geiziger Vater in Erscheinung, sowie ein Sohn, der von seinem gerissenen Sklaven Geld beschafft bekommt, mit dem er eine Hetäre bezahlt. Die Stücke enden stets glücklich. Auch nach seinem Ableben hat Plautus viele Autoren beeinflusst: „Stark hat er auf Terenz gewirkt, aber auch auf viele Dichter des Mittelalters und der Neuzeit, so auf Shakespeare (Comedy of Errors), Moliére (L´Avare), Lessing (Der Schatz) und Kleist (Amphitryon).“ (Heinrich Krefeld 2007/06 S.82 o.)

4.1 Inhaltsangabe zu Plautus Mostellaria

Zunächst einmal findet ein Dialog zwischen Tranio (Stadtsklave) und Grumio (Landsklave) statt, aus dem ersichtlich wird, dass Theoproprides, ihr Herr, seit drei Jahren auf einer Reise ist. Grumio bezichtigt Tranio, Philolaches, den Sohn des Theopropides, mit Gelagen zu verderben. Dafür soll der Stadtsklave bei der Rückkehr des Herrn grausam bestraft werden.

Es folgt schließlich ein Monolog des Philolaches, aus dem hervorgeht, dass er seinen eigenen Lebenswandel verabscheut, was er mit der Metapher vom neu errichteten Haus verstärkt. Er erwähnt mit Wehmut seine früheren Tugenden, die er, auch durch seine Liebschaft, als verloren gegangen sieht.

In der dritten Szene tritt eine Hetäre namens Philematium zusammen mit ihrer Dienerin Scapha auf, die beide in ihrem Gespräch von Philolaches belauscht werden. Aus den Reaktionen des Philolaches wird ersichtlich, dass er in Philematium verliebt ist, die seine Gefühle zu erwidern scheint, was ihr von ihrer Dienerin aufgrund ihres Daseins als Dirne vorgeworfen wird. Die schlechte finanzielle Lage Philolaches, der auch das Vermögen seines Vaters verwendet hat, rührt von eben dieser Liebschaft. Schließlich tritt Philolaches hervor und legt sich mit Philematium zum Essen.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Sklavenfrage im antiken Rom
Untertitel
Ein Vergleich zwischen Plautus und Seneca
Veranstaltung
Facharbeit
Note
3+
Autor
Jahr
2009
Seiten
22
Katalognummer
V127207
ISBN (eBook)
9783640344239
Dateigröße
446 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Facharbeit wurde in Bayern geschrieben und bewertet. Die erreichte Punktzahl beläuft sich auf 9 Punkte (3+). Laut Facharbeitsbetreuer fehlt eine Hinführung zum Thema, sowie eine Zusammenfassung am Schluss, zudem ist der Vergleich etwas zu kurz geraten. In sprachlicher Darstellung gut, mit sehr wenig Interpunktionsfehlern. Auch inhaltlich richtig und überzeugend.
Schlagworte
Sklavenfrage, Vergleich, Plautus, Seneca
Arbeit zitieren
Fabian Ascherl (Autor:in), 2009, Die Sklavenfrage im antiken Rom, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127207

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