Was ist Wohlfahrtspflege?


Hausarbeit, 2005

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I) Was ist Wohlfahrtspflege?

II) Wohlfahrtspflege im System der sozialen Sicherung

III) Arbeitsgebiete
1. Übersicht über die Arbeitsgebiete

IV) Trägergruppen
1. Sozialstaatsgebot und Subsidiaritätsprinzip
2. Freie Wohlfahrtspflege
3. Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. – Einer der Spitzenverbände der freien Wohlfahrt (AWO)
3.1. Leitsätze und Leitbild der AWO
3.2. Die Fachpolitik der AWO (nur ein Auszug)
3.2.1. Altenarbeit und Altenhilfe (Bereich Gesundheitspolitik)
3.2.2. Menschen mit Behinderungen (Bereich Gesundheitspolitik)
3.2.3. Kinder und Jugendliche (Bereich Jugendhilfe)
3.3. Aufgaben
3.4. Organisationsaufbau
4. Kommunale Wohlfahrtspflege
4.1. Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V. (als Beispiel)
5. Staatliche Wohlfahrtspflege

V) Verhältnis der Trägerbereiche zueinander/untereinander
1. Zusammenarbeit
1.1. Beziehungsfelder der Zusammenarbeit

VI) Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege
1. Eigenmittel
2. Pflichtleistungen der Kommunen
3. Pflichtleistungen des Staates
4. Freiwillige Leistungen des Staates
5. Kostenerstattung durch Sozialleistungsträger

VII) Finanzmittel der Kommunen
1. Steuern
2. Beiträge und Gebühren
3. Kommunaler Finanzausgleich
4. Einnahmen aus Eigenbetrieben und Stiftungen
5. Pflichtleistungen und Freiwillige Leistungen des Staates

I) Was ist Wohlfahrtspflege?

Wohlfahrtspflege bezeichnet alle Maßnahmen im Rahmen der Sorge für Not leidende und gefährdete Menschen. Sie umfasst die Hilfe für Kinder und Jugendliche, für Mütter, Ehe und Familie, für Alte, für Behinderte, Kranke und Sozialbehinderte. Hilfen werden durch Beratung, Aus-, Fort- und Weiterbildung, ambulante und stationäre Pflege in Krankenhäusern, Heimen etc. sowie durch sozialpädagogische, sozialpsychatrische und pflegerische Dienste in Kindergärten und Jugendwohnheimen erbracht.

Die organisierte Wohlfahrtspflege in Deutschland ist durch drei wesentliche Strukturmerkmale geprägt, und zwar durch die Existenz von öffentlichen und freien Trägern (Dualität), durch den bedingten Handlungsvorrang Freier Träger (Subsidiarität) sowie durch die Vielschichtigkeit und Unterschiedlichkeit der tätigen Organisationen (Pluralität).[1]

II) Wohlfahrtspflege im System der sozialen Sicherung

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach ihrer Verfassung ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 I GG). Die Verfassungen in den 16 Bundesländern müssen den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen.

Das Sozialstaatsprinzip ermächtigt und verpflichtet den Gesetzgeber, für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze und damit für soziale Gerechtigkeit zu sorgen und die soziale Sicherung der Bürger herzustellen und aufrechtzuerhalten.

Aus der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aber die Subsidiarität staatlichen Handelns: Es sollen zuerst die Familie, die Nachbarschaft, die Selbsthilfegruppe, die Wohlfahrtspflege, die Gemeinde und zuletzt die staatliche Institution helfend eingreifen.

Das System der sozialen Sicherung beruht auf 4 Säulen, der

- Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung. Durch die Beiträge werden die Mittel für die Leistungen zur Verfügung gestellt.
- Sozialversorgung (oder soziale Entschädigung) mit den Bereichen Kriegsopfer-, Beamten-, Soldatenversorgung. Sie beinhaltet den staatlichen Ausgleich von Sonderbelastungen bestimmter Bevölkerungsgruppen.
- Sozialhilfe, für Hilfebedürftige nach ihrem besonderen Bedarf.
- Sozialförderung mit den Sozialleistungen, die z. T. erbracht werden, um gesellschaftspolitische Zielsetzungen zu erreichen (Z. B. Kindergeld, Wohngeld, BAföG).
- Soziale Sicherung bedeutet für die Gesellschaft indirekt innenpolitische Stabilität, aber auch soziale Gerechtigkeit durch das Bemühen, mehr Chancengleichheit zu schaffen (z. B. BAföG).[2]

III) Arbeitsgebiete

1. Übersicht über die Arbeitsgebiete

Da die Wohlfahrtspflege in ihrer funktionalen und institutionellen Bedeutung begrifflich nicht vollkommen erfasst und dargestellt werden kann, ist es notwendig, ihre Aufgabenfelder darzustellen, damit ihr Wesen, ihre Zielsetzung und Bedeutung verständlich werden.

Der Wohlfahrtspflege obliegt eine doppelte Aufgabe, die in ihren Arbeitsgebieten aufgegriffen wird: Folgen von gesundheitlichen, sozialen und gesellschaftlichen Notlagen

und Missständen heilen oder wenigstens zu mildern und gleichzeitig deren Ursachen zu erkennen und diese versuchen zu beseitigen.[3]

Arbeitsgebiete nach Hans Flierl:[4]

1. Hilfe für Kinder und Jugendliche durch Bildung, Beratung, pflegerische und sozialpädagogische Dienste wie Heime für Mutter und Kind, Kinderkrippen usw. schaffen.
2. Hilfe für Mütter, Ehe und Familie durch Ehe- und Schwangerschaftsberatungen, Lebensberatung und Familienfürsorge bereitstellen.
3. Hilfe für Alte durch Beratung, Mahlzeitendienst, Altenerholung, Altenwohnungen und – heime, geriatrische Kliniken etc. bieten.
4. Hilfe für Behinderte durch pädagogische, seelsorgerliche, medizinische und psychologische Hilfen in Heimen, Sonderschulen, Sonderkindergärten, Werkstätten etc. stellen.
5. Hilfen für Kranke durch Pflege in Haus und Familie, im Rahmen von Gemeindepflegestationen, Kurheimen, Sanatorien usw. schaffen.
6. Hilfen für Sozialbehinderte durch Beratung, sozialpädagogische, seelsorgerische und sozialfürsorgerische Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Gefährdeten, Straffälligen und Nichtseßhaften bereitstellen.
7. Hilfe für Arbeitslose durch berufsvorbereitende Angebote für Jugendliche ohne Arbeit, Projekte für schwer vermittelbare Arbeitslose, Hilfen zur Weiterbildung bieten.
8. Hilfen für Menschen aus der Fremde durch Maßnahmen der Integration von ausländischen Arbeitnehmern und deren Familien, Umsiedlern und Asylsuchenden stellen.
9. Dienste am reisenden Menschen durch Bahnhofsmission, Binnenschiffermission, Seemannsmission, Gästehäuser vornehmen.
10. Ausbildung, Fort- und Weiterbildung durch Berufsausbildung in Fach- und Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungskurse, die der beruflichen Qualifizierung dienen oder Zusatzqualifikation ermöglichen.

IV) Trägergruppen

1. Sozialstaatsgebot und Subsidiaritätsprinzip

Die Grundlage für die Stellung der Wohlfahrtsverbände in Deutschland ist das Sozialstaatsgebot im Art. 20 GG.

Die Wohlfahrtsverbände berufen sich bei Fragen über das Zusammenspiel von öffentlichen und freien Trägern regelmäßig auf das Subsidiaritätsprinzip, denn daraus leitet sich die Vorrangstellung dieser Verbände ab.

Dazu sagt auch das BSHG im § 10 IV: „Wird die Hilfe im Einzelfalle durch die freie Wohlfahrtspflege gewährleistet, sollen die [öffentlichen] Träger von der Durchführung eigener Maßnahmen absehen […].[5]

Die übergeordneten Gemeinschaften sollen also die Wirkungsmöglichkeiten der untergeordneten anerkennen und nur solche Aufgaben wahrnehmen, die von den kleineren Organisationen nicht erfüllt werden können. Folglich soll somit die Eigenkompetenz von Personen, Gruppen, Organisationen und Verbänden gestärkt werden und der Staat soll nur eingreifen, wenn andere nicht in der Lage sind, öffentliche Aufgaben wahrzunehmen.[6]

Der Begriff Subsidiarität verdeutlicht in der Regel immer Machtkonkurrenzen, welche die Rivalitätsbeziehungen und Machtansprüche von zentralen, föderativen und unmittelbaren, basisdemokratischen Instanzen im Hinblick auf eine Zuständigkeitsregelung charakterisieren.[7]

Aufgrund des rechtlich verankerten Subsidiaritätsprinzips besitzen die deutschen Wohlfahrtsverbände eine starke europaweite Stellung, was aber von kommunalen und staatlichen Trägern häufig als Funktionssperre der öffentlichen Wohlfahrtspflege empfunden wird, die dem öffentlichen Träger eigenes Wirken verbietet.[8]

2. Freie Wohlfahrtspflege

Wie schon erwähnt, beinhaltet das subsidiäre Verhältnis zwischen öffentlicher und Freier Wohlfahrtspflege eine weitreichende Mitwirkung der Freien Verbände am öffentlichen Entscheidungsprozess über das Was, Wie und Wozu von sozialer Arbeit.

Es gibt kaum eine bunter schillernde Erscheinung in der Sozialpolitik als das der freien Wohlfahrtspflege.

Die Wohlfahrtsverbände stellen schon lange nicht mehr das dar, was offiziell über sie bekannt ist. Sie sind heute nicht mehr die Träger von sozialen Diensten und Einrichtungen, die aus reiner Nächstenliebe handeln und ihre Hilfe nur mit ehrenamtlich Tätigen anbieten. Die großen Wohlfahrtsverbände sind zu bürokratischen Organisationen geworden.

Der Begriff „freie Wohlfahrt“ sagt aus, dass sie nicht Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung oder der Staatsverwaltung ist und nimmt daher keine hoheitlichen Aufgaben wahr.

Die freie Wohlfahrtspflege umfasst insgesamt drei Gruppen:[9]

a) Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrt

Das sind jene Verbände, die sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien

Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen haben.

[...]


[1] siehe K.-H. Boeßenecker, Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der BRD, 2. Auflage, 1998 Münster, S. 11

[2] siehe Hans Flierl, Freie und öffentliche Wohlfahrtspflege, 2. Auflage, 1992 München, S.4

[3] siehe Hans Flierl, Freie und öffentliche Wohlfahrtspflege, 2. Auflage, 1992 München, S. 10

[4] vgl. Hans Flierl, Freie und öffentliche Wohlfahrtspflege, 2. Auflage, 1992

[5] siehe Wolfgang Klug, Wohlfahrtsverbände, 1997 Freiberg im Breisgau, S. 23

[6] siehe K.-H. Boeßenecker, Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der BRD, 2. Auflage,

1998 Münster, S. 23

[7] siehe K.-H. Boeßenecker, Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der BRD, 2. Auflage 1998 Münster, S. 27

[8] vgl. Wolfgang Klug, Wohlfahrtsverbände, 1997 Freiburg im Breisgau

[9] siehe Hans Flierl, Freie und öffentliche Wohlfahrtspflege, 2. Auflage, 1992 München, S. 21ff

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Was ist Wohlfahrtspflege?
Hochschule
Hochschule Harz - Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH)
Veranstaltung
PAH - Politisch Administratives Handeln
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
20
Katalognummer
V127196
ISBN (eBook)
9783640339563
ISBN (Buch)
9783640337552
Dateigröße
445 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wohlfahrtspflege, staatlich, Dualität, Subsidiarität, Pluralität
Arbeit zitieren
Diplom-Verwaltungswirtin Rebecca Thon (Autor:in), 2005, Was ist Wohlfahrtspflege?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127196

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