Strafe und Sühne

Zwei Formen der Schuldbewältigung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

25 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Strafe und Sühne als Formen der Schuldbewältigung

2. Sühne

3. Buße
3.1. Die Buße im katholischen Christentum
3.1.1. Das Bußsakrament
3.1.2. Die Bußzeiten
3.2. Die Buße im evangelischen Christentum
3.3. Die Buße im Judentum
3.4. Die Buße im Islam

4. Strafe vs. Sühne

5. Strafe
5.1. Straftheorien
5.1.1. Die absolute Straftheorie
5.1.2. Die relativen Straftheorien
5.2. Der Täter-Opfer-Ausgleich

6. Die mögliche künftige Bedeutung der Sühne und Strafe

7. Literaturverzeichnis

1. Strafe und Sühne als Formen der Schuldbewältigung

„Was ist eigentlich Schuld?“ – Möchte man sich mit der Strafe und Sühne als Formen der Schuldbewältigung näher beschäftigen, ist es zunächst wichtig, diese Frage beantworten zu können. Denn durch die Schuld als solche kommt es überhaupt dazu, dass jene auch verarbeitet oder bewältigt werden muss . Dies kann durch Strafe oder Sühne geschehen.

Was ist also Schuld? – Eine Definition beschreibt sie so: „Moralisch im engeren Sinn des Wortes wird man dann subjektiv schuldig, wenn man frei und bewusst etwas will, tut, unterlässt oder zulässt, von dem man weiß, dass es nicht in Ordnung ist oder es einem selbst oder anderen unnötigerweise schadet“[1]. Eine weitere Definition beschreibt Schuld so: „Schuld, bezeichnet die Nichteinhaltung eines sittlichen Gebots, aber auch das durch eine angenommene Übertretung hervorgerufene Bewusstsein einer angenommenen Übertretung eines an sich akzeptierten sittlichen Gebots; der Begriff bezieht sich auf das Verhältnis der Menschen untereinander, beschreibt also einen sozialen Sachverhalt; demgegenüber kommt der der Theologie näher stehende Begriff der Sünde im Verhältnis von Mensch zu Gott zum Tragen.“[2] Erfüllt man nun eine der Definitionen beziehungsweise beide, so hat man sich also schuldig gemacht und somit Schuld auf sich geladen. Ergänzend anzumerken zu den Definitionen ist die Tatsache, dass Schuld eben durch eigenes Verhalten entsteht, weshalb es so auch meist von einem selbst kontrolliert werden kann und deshalb veränderbar scheint.[3] Veränderbar in dem Sinne, dass man Schuld durch Schuldbewältigung mildern beziehungsweise ab-schwächen kann. Solch eine Schuldbewältigung ist von entscheidender Wichtigkeit, möchte man nicht irgendwann von seiner Schuld eingeholt werden.

Als Maßnahmen für eine solche Bewältigung bietet sich hier nun etwa die Sühne an. Grund dafür ist, da sie „eine moralische Leistung, die auf die existentielle, also auch religiöse Schuldbewältigung abzielt“[4] ist. Das heißt, Sühneakte zielen darauf ab, durch Ersatz- oder Ausgleichsleistungen vom Schuldiggewordenen beim Geschädigten, dem geschehenen Unrecht entgegenzukommen und so seine Schuld zu mildern oder gar nahezu aufzuheben. Solch eine Schuld, die man wieder gut machen möchte, existiert nicht nur im Leben und Umgang mit seinen Mitmenschen, sondern auch im Leben mit Gott. In diesem speziellen Kontext wird die Sühne als Buße bezeichnet.

Aktuell begegnet einem der Begriff der Sühne oder Buße oft im Zusammenhang mit den „Marienkindern“. Derzeit stehen sie im Fokus der Öffentlichkeit, da sie an die katholische Kirche herangeführt werden sollen[5], obwohl sie „eine umstrittene Glaubens-gemeinschaft [sind], die in den achtziger Jahren durch Gewaltexzesse Aufsehen er-regten“[6]. Besonders noch in den 1980er Jahren, galten für die Mitglieder dieser Sekte äußerst strenge Regeln.[7] Sie hatten an den Wochenenden und Feiertagen, in den sogenannten Sühnenächten, stundenlang zu beten, um somit Buße zu tun.[8] Diese ist zu tun, um das Verhältnis, dass durch begangene Sünden der Marienkinder beeinträchtigt wurde, wieder zu bessern. Trotz dieses, vielleicht extrem anmutenden Beispiels, dienen die Marienkinder doch ganz gut, um zu veranschaulichen, dass Buße auch im religiösen Kontext dazu dient, begangene Schuld wieder gutzumachen oder zumindest zu mildern. Dies geschieht im Allgemeinen meist durch Gebete und spezielle religiöse Riten. Jedoch hierzu im weiteren Verlauf der Arbeit mehr.

Zunächst wird in der Arbeit jedoch genauer beschrieben, was Sühne genau ist, bevor auf Sühne im religiösen Kontext, also der Buße, eingegangen wird. In diesem Punkt wird auch auf die verschiedenen Bußrituale und –möglichkeiten in verschiedenen Religionen eingegangen, wie dem katholischen Christentum, dem evangelischen Christentum, dem Judentum und schließlich dem Islam. Im Anschluss daran befasst sich die Arbeit mit der genauen Differenzierung zwischen Sühne und Strafe, wobei hier genau auf die Unterschiede zwischen ihnen eingegangen wird. Danach widmet sich die Arbeit der Strafe, also ihrer Bedeutung und Funktion, bevor sie auf zwei Straftheorien und dem Täter-Opfer-Ausgleich, als Möglichkeit der Kombination von Strafe und Sühne, ein-geht.

2. Sühne

Zunächst also genauer und detaillierter zur Herleitung und Bedeutung des Begriffs der Sühne. Der Begriff der Sühne leitet sich vom althochdeutschen Wort „Suona“ ab, der soviel wie Urteil oder Gericht bedeutet.[9] Das mitteldeutsche „Süene“ oder „Suone“ bedeutet Versöhnung, Vergeltung oder auch Genugtuung, Bedeutungen, die wohl der heutigen Sinn des Wortes Sühne am nächsten kommt.[10] Sühne bezeichnet als den Akt, durch den ein Mensch, der schuldig geworden ist, versucht diese Schuld durch eine Ausgleichsleistung aufzuheben oder zu mindern. Zwar kann geschehene Schuld nicht ungeschehen gemacht werden, jedoch kann durch den Akt der Sühne vom schuldig gewordenen Einsicht beziehungsweise Reue gezeigt werden, indem er eine der Schuldtat entgegengesetzte Aktivität vollzieht.[11] Diese Handlungen sind also Versuche, Geschehenem oder Misslungenem durch symbolische Ersatzleistungen entgegen zu kommen.[12] Betrachtet man Sühne oder Sühnepraktiken genauer, werden zwei Eigenschaften besonders deutlich, die sie charakterisieren. Diese Charakteristika sind: Freiheit und die Aktivität.[13] Das heißt, zum einen muss die Sühne vom schuldig geworden freiwillig geschehen, er muss sich also aus freien Stücken zu einer Wiedergutmachung entscheiden, zum anderen die Aktivität. Das soll heißen, es soll nicht nur über eine Wiedergutmachung oder Ersatzleistung nachgedacht werden, sondern auch aktiv angestrebt und durchgeführt werden. Zusammenfassend ist Sühne „eine freie und aktive Reaktion auf Schuld, eine Tat der moralischen Selbstbestimmung des Schuldigen mit dem Ziel, dem von ihm begangenen Unrecht aus eigener Einsicht und Betroffenheit gerecht zu werden“[14]. Der Gedanke der hinter der Sühne steckt, enthält somit die Überzeugung, dass ein Mensch seiner Schuld, die er, wie schon erwähnt, nicht ungeschehen machen kann und die sich auch nicht schadlos verdrängen lässt, doch nicht hilflos unterworfen oder ihr ausgeliefert ist.[15] Er kann nämlich selber aktiv werden und aus freien Stücken dieser Schuld entgegenwirken. Denn auch wenn die Sühne dem Schuldigen eine Last bedeuten kann, hat diese Last nicht nur den Charakter einer passiv zu erleidenden Vergeltung, sondern sie ist vielmehr eine freiwillig übernommene Leistung, diese aus Einsicht und dem Willen zur Versöhnung mit der Person die geschädigt wurde. Hierbei ist auch anzumerken, dass die Sühne nicht nur dem schuldiggewordenen bei seinem Umgang oder der Bewältigung mit der Schuld hilft, sie also „nicht [nur] ein bloßer quantitativer Ausgleich sein [soll], sondern auch der Versuch der Heilung, und zwar sowohl für den Schuldigen selbst wie auch für den, an welchem er schuldig wurde“[16]. Zusammenfassend kann zur Sühne gesagt werden, dass sie „eine moralische Leistung [ist], die auf die existentielle, also auch religiöse Schuldbewältigung zielt. Sie ist eine aus Schuldeinsicht und aus Betroffenheit folgende Eigenaktivität zur Aufarbeitung des gegangenen Unrechts. Sie ist aber nicht nur die einsam-private Angelegenheit eines schuldig gewordenen Menschen, sie bedarf viel-mehr der versöhnungsbereiten Solidarität der Mitmenschen“[17].

3.Buße

Betrachtet man den Begriff der Sühne nun im religiösen Kontext, bezeichnet er den Akt, durch den das gestörte Verhältnis, durch eine begangene Sünde, zwischen Mensch und Gott wieder hergestellt werden soll.[18] Als Art der Unterscheidung von der religiösen zur alltäglichen Bedeutung der Sühne, wird im religiösen von der Buße gesprochen. Die Buße ist in allen Religionen bekannt und setzt, wie schon angedeutet, eine Schuld und vielfach auch eine Bekenntnis, etwa in Form einer Beichte, voraus. In den verschie-denen Religionen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Versöhnung mit Gott, also Möglichkeiten wie vom Gläubigen Sühne geleistet werden kann. Es können vom sündig gewordenen etwa magische Handlungen, Sühneopfer, asketische Übungen, wie etwa religiöses Fasten oder spezielle Reinigungen, die nach den jeweiligen religiösen Vorschriften zu tätigen sind, vollzogen werden.[19] Es kann also auch im Kontext der Religion von einer Schuldbewältigung gesprochen werden. Diese geht von der Vergebung der Schuldenlast durch Gott aus, wobei die Menschen zur Wiedergut-machung verpflichtet sind. Außerdem bezeichnet die Buße die Umkehr zu Gott, nachdem man sich durch die Sünde von ihm entfernt hatte.[20] Nachdem schon angedeutet wurde, dass Buße in den vielen der existierenden Religion zu finden ist, wird im weiteren Verlauf ein Einblick gegeben, wie diese Formen der Buße in vier unterschiedlichen Religionen aussehen und inwiefern sie sich unterscheiden können. Hierzu wurden das katholische und das evangelische Christentum, das Judentum und der Islam als Beispiele gewählt.

3.1. Die Buße im katholischen Christentum

Im katholischen Christentum beinhaltet der Begriff verschiedene Bedeutungen. Zum einen etwa meint Buße im katholischen Glauben eine radikale innere Umkehr zu Gott und somit eine neue Ausrichtung des eigenen Lebens, auch zu Gott. Das heißt, man soll sich voll und ganz zu Gott umkehren und sich vom Bösen abwenden, was jegliche Vermeidung von Sünden beinhaltet.[21] Wie im Allgemeinen bedeutet Buße auch im katholischen Glauben, ein Werk oder Akt der Wiedergutmachung. Solch ein Werk können etwa Gebete, Almosen, Dienste an Bedürftigen oder freiwilliger Verzicht, etwa in Form von Fasten, sein. Somit soll nach der Vergebung die volle geistliche Gesund-heit wiedererlangt werden.[22] Weiter konnte früher Buße auch eine, durch die Kirche auferlegte Strafe für ein Fehlverhalten, bedeuten.[23] Durch diese Art der Buße sollte der Sünder zu einer Umkehr gebracht werden, jedoch von außen. Ihm sollte somit also die Möglichkeit gegeben werden, sich wieder mit Gott und der Kirche zu versöhnen. Eine weitere wichtige Bedeutung der Buße ergibt sich durch ihr Dasein als Sakrament im katholischen Christentum. In diesem Zusammenhang beinhaltet es die Umkehr, Beichte und Versöhnung als wesentliche Bedeutungen.[24] Zur Buße heißt es „Von [...] [ihr] wird gelehrt, dass diejenigen, die nach der Taufe gesündigt haben, jederzeit, wenn sie Buße tun, Vergebung der Sünden erlangen und ihnen die Absolution von der Kirche nicht verweigert werden soll. Nun ist wahre, rechte Buße eigentlich nichts anderes als Reue und Leid oder das Erschrecken über die Sünde und doch zugleich der Glaube an das Evangelium und die Absolution, nämlich dass die Sünde vergeben und durch Christus Gnade erworben ist. [...] Danach soll auch die Besserung folgen und dass man von Sünden lasse...“[25]. Im katholischen Christentum gibt es drei sehr wichtige Theorien, mit Hilfe deren Theologen versuchen, die Buße zu erklären: „Es gibt die Opfertheorie, nach der die Buße ganz wesentlich im Opfer Christi für die Sünden der Menschheit besteht, die Heilstheorie, nach der Gott, durch seine Fleischwerdung, zur Menschheit herabstieg, um durch den Vorgang des Lebens und Sterbens Christi die Sünden auszulöschen und die sozinianische Theorie oder die Theorie von der moralischen Beeinflussung, nach der das Wirken Christi darin besteht, die Menschen zu einem gottgefälligeren Leben anzuleiten. Die Opfertheorie nimmt in der Regel zwei Formen an: die Herrschafts-theorie, nach der das Wirken Christi darauf abzielte, den Forderungen der göttlichen Gesetze zu entsprechen; die Erfüllungstheorie, nach der das Opfer Christi darauf abzielte, die göttliche Gerechtigkeit zu erfüllen und die Vergebung für die Menschheit zu ermöglichen.“[26]

3.1.1. Das Bußsakrament

Wie schon erwähnt stellt die Buße im katholischen Christentum ein Sakrament dar, das sogenannte Bußsakrament. Dieses kann im katholischen Glauben durch die Beichte empfangen werden. „Das Wort Beichte leitet sich her vom mittelhochdeutschen Wort „bejehen“ und meint soviel wie „bekennen, vor Gericht aussagen“. Auch das nicht zusammengesetzte Wort „bejehen“ hat zuweilen die Bedeutung „gestehen, beichten“ (Artikel „Beichte“, in: Friedrich Kluge, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, Berlin 21 1975).“[27] Bei der Beichte soll sich derjenige, der sich in schwerer Sünde von Gott abgewandt hat, umkehren und durch den Empfang des Bußsakraments, „eines der sieben Sakramente der Heilsökonomie in Christus“[28], versöhnen lassen, ehe er zum Tisch des Herrn hinzutritt.[29] Bei der Beichte sollen dem Sündigen die nach der Taufe begangenen Sünden vergeben werden. Außerdem gilt beim Beichten das Beichtgeheimnis. „Das Beichtgeheimnis verpflichtet den Beichtvater (den Priester), aber auch Übersetzer und Zuhörer, die Beichtinhalte nicht preiszugeben. Die Geheimhaltungspflicht lässt sich bis ins 4. und 5. Jahrhundert zurückverfolgen, wurde jedoch erst durch das 4. Laterankonzil im Jahr 1215 kanonisch.“[30] Das Sakrament kann individuell empfangen oder in einer kollektiven Bußfeier vollzogen werden.[31] Eine Vergebung der Sünden erfolgt dann, wenn der Priester oder Beichtvater dem sündig gewordenen die Absolution erteilt, also die Lossprechung von seinen Sünden erklärt. Bevor jedoch die Absolution vom Beichtvater erteilt werden kann, müssen fünf Voraussetzungen erfüllt sein: Die Gewissensforschung, die Reue, das Bekenntnis, der gute Vorsatz und die Wiedergutmachung.[32] Die Bedingung der Gewissensforschung beinhaltet den Aspekt, dass sich der Sündiger seiner Sünde und deren Umstände bewusst sein soll. Als der wichtigste Teil der Beichte wird der der Reue gesehen. Der schuldig gewordene soll also seine Sünde ehrlich bereuen. Die begangene Sünde soll er dann vor dem Beichtvater bekennen. Außerdem soll er auch die ehrliche Absicht vertreten, also den guten Vorsatz haben, in Zukunft alle Sünden meiden zu wollen. Bei der fünften und letzten Voraussetzung soll vom Sündiger die Absicht der Wiedergut-machung erkennbar sein. Das begangene Unrecht soll also, soweit es irgend möglich ist, beglichen werden. Sind diese fünf Bedingungen gegeben, kann der Beichtvater die Sünden lossprechen. Es ist also „die Buße des reuevollen Sünders, seine demütige Unterwerfung unter die kirchliche Buße bilden den persönlichen Einsatz, der von ihm als wesentlicher Bestandteil des sakramentalen Geschehens verlangt wird. Für die Teilnahme des Menschen ist das Bußsakrament somit eine Selbstverurteilung, eine Bestrafung und Verwerfung der Sünde, kurz eine wirkliche Buße zur Wiedergut-machung. Das Sakrament der Buße ist also Urteil und Buße, eine Absolution und eine Lossprechung“[33]. Somit erklärt sich, dass die Beichte im katholischen Glauben einen hohen Stellenwert hat. Es heißt sogar: „Der Verlust der Beichte führt zu Fehlent-wicklungen im Leben der christlichen Gemeinschaft wie im Leben des einzelnen Christen“[34].

[...]


[1] http://www.jesus.ch/index.php/D/article/23/16348/, zuletzt aufgerufen am 15.12.08

[2] Microsoft Encarta Enzyklopädie Professionell 2004, Suchbegriff: „Schuld“

[3] vgl. http://www.dr-mueck.de/HM_Scham/HM_Scham-Infos.htm, zuletzt aufgerufen am 17.12.08

[4] Hrsg.: Blank, Josef; Werbick, Jürgen; Sühne und Versöhnung; Patmos Verlag Düsseldorf; 1986, S. 159, Z. 14-15

[5] vgl. http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,611398,00.html, zuletzt aufgerufen am 05.03.09

[6] Mayr, Stefan, Bischof Mixa holt Sektierer in die Kirche, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 52 vom 04.03.09, S. 33

[7] vgl. http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,611398,00.html, zuletzt aufgerufen am 05.03.09

[8] vgl. Mayr, Stefan, Bischof Mixa holt Sektierer in die Kirche, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 52 vom 04.03.09, S. 33

[9] vgl. http://lexikon.meyers.de/wissen/S%C3%BChne; zuletzt aufgerufen am 10.11.08

[10] vgl. ebenda

[11] vgl. Hrsg.: Blank, Josef; Werbick, Jürgen; Sühne und Versöhnung; Patmos Verlag Düsseldorf; 1986, S. 159, Z. 27 – S. 160, Z. 1

[12] vgl. ebenda, S. 7, Z. 2-4

[13] vgl. ebenda S. 158, Z. 15-16

[14] ebenda S. 158, Z. 11-14

[15] vgl. ebenda S. 161, Z. 34-37

[16] Hrsg.: Blank, Josef; Werbick, Jürgen; Sühne und Versöhnung; Patmos Verlag Düsseldorf; 1986, S. 159, Z. 27 – S. 160, Z. 1S. 160, Z. 6-9

[17] ebenda S. 159, Z. 15-21

[18] vgl. http://lexikon.meyers.de/wissen/S%C3%BChne; zuletzt aufgerufen am 10.11.08

[19] vgl. Microsoft Encarta Professionell 2004, Suchbegriff: „Buße“

[20] vgl. http://www.jesus.ch/index.php/D/article/23/16348/, zuletzt aufgerufen am 15.12.08

[21] vgl. http://www.zum.de/Faecher/kR/BW/krag/schuld02.htm, zuletzt aufgerufen am 10.12.08

[22] vgl. http://www.glaube.de/artikel/thema///derek_prince_busse.html, zuletzt aufgerufen am 10.12.08

[23] vgl. http://www.eo-bamberg.de/eob/dcms/sites/bistum/glauben/oekumenereferat/stichwort/ablass.html, zuletzt aufgerufen am 20.12.08

[24] vgl. http://www.erzbistum-koeln.de/export/sites/erzbistum/dokumente/erzbischof/texte/busspraxis.pdf, zuletzt aufgerufen am 18.12.08

[25] Henze, Ernst; Die Beichte; Vandenhoeck Verlag; Göttingen; 1991; S. 122, Z. 10- 19

[26] Microsoft Encarta Enzyklopädie Professionell 2004, Suchbegriff: „Buße“

[27] Henze, Ernst; Die Beichte; Vandenhoeck Verlag; Göttingen; 1991; S. 13, Z. 36 – S. 14, Z. 3

[28] Anciaux, Paul; Das Sakrament der Buße; Matthias-Grünewald-Verlag; Mainz; 1969; S. 74, Z. 8-9

[29] vgl. http://www.erzbistum-koeln.de/export/sites/erzbistum/dokumente/erzbischof/texte/busspraxis.pdf, zuletzt aufgerufen am 18.12.08

[30] Microsoft Encarta Enzyklopädie Professionell 2004, Suchbegriff: „Beichte“

[31] vgl. Microsoft Encarta Enzyklopädie Professionell 2004, Suchbegriff: „Bußsakrament“

[32] vgl. http://www.kath.ch/skz-1998/leit/le37.htm, zuletzt aufgerufen am 15.12.08

[33] Anciaux, Paul; Das Sakrament der Buße; Matthias-Grünewald-Verlag; Mainz; 1969; S. 83, Z. 6-14

[34] Henze, Ernst; Die Beichte; Vandenhoeck Verlag; Göttingen; 1991; S. 13, Z. 28-30

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Strafe und Sühne
Untertitel
Zwei Formen der Schuldbewältigung
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Pädagogik)
Veranstaltung
Scham - Anthropologische Perspektiven
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
25
Katalognummer
V127016
ISBN (eBook)
9783640329953
ISBN (Buch)
9783640331758
Dateigröße
536 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Strafe, Sühne, Zwei, Formen, Schuldbewältigung
Arbeit zitieren
Julia Gally (Autor:in), 2009, Strafe und Sühne, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127016

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Titel: Strafe und Sühne



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