Bildungs(un)gerechtigkeit in Deutschland

Die Bildungssituation von Schülern mit Migrationshintergrund


Hausarbeit, 2009

27 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Gerechtigkeit als Fairness nach John Rawls

1.1 Der Urzustand
1.2 Die Grundprinzipien
1.2.1 Das Freiheitsprinzip
1.2.2 Das Differenzprinzip
1.3 Fazit

2 Die Bildungssituation von Schülern mit Migrationshintergrund
2.1 Das Recht auf Bildung
2.2 Selektion durch strukturelle Rahmenbedingungen
2.2.1 Die Struktur des deutschen Schulsystems
2.2.2 Bedeutung der Strukturen für Migranten
2.3 Aktuelle Forschungsergebnisse
2.3.1 Bildungsbericht 2008
2.3.2 Zwölfter Kinder- und Jugendbericht
2.3.3 Dritter Armuts- und Reichtumsbericht
2.4 Fazit

3 Die Situation der Schüler mit Migrationshintergrund in der Diskussion mit der Gerechtigkeitstheorie von John Rawls
3.1 Ist das deutsche Schulsystem nach der Theorie von Rawls gerecht?
3.2 Aufbau eines gerechten Schulsystems in Anlehnung an die Gerechtigkeitstheorie von Rawls
3.3 Fazit

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Einleitung

„Aufgabe einer Gerechtigkeitstheorie ist es, die Verteilungsprinzipien zu formulieren, die eine gerechte Verteilung ermöglichen, und eine Rechtfertigung dieser Grundsätze zu entwickeln“ (Kersting 1993, S.28).

Aber was ist Gerechtigkeit und wie können Theorien darüber praktisch angewendet werden? Der Begriff der Gerechtigkeit ist einer der umstrittensten der praktischen Philosophie, wobei Einigkeit darüber herrscht, dass er intersubjektiv, also dem Bewusstsein verschiedener Personen gemeinsam, aufzufassen ist. Durch diese Tatsache behandeln alle wissenschaftlichen Disziplinen, die sich mit dem Zusammenleben von Individuen beschäftigen, das Thema Gerechtigkeit. Dabei stehen verschiedene Sachverhalte im Mittelpunkt der Betrachtung, die als gerecht oder ungerecht beurteilt werden können: einzelne Handlungen, Handlungszusammenhänge, Haltungen, Personen, Regeln oder auch Institutionen (vgl. Mazouz 2006: 371).

Eine mögliche Beschreibung des Begriffes Gerechtigkeit ist die Theorie von John Rawls „Gerechtigkeit als Fairness“ (Rawls 1975: 19). Diese Theorie wird in dem ersten Kapitel vorgestellt und in einem Fazit auch kritisch hinterfragt. In einem zweiten Kapitel wird die aktuelle Situation von Schülern mit Migrationshintergrund dargestellt. Dazu werden zunächst rechtliche und strukturelle Grundlagen beschrieben und anschließend anhand von aktuellen Forschungsberichten aus Deutschland die Situation genauer abgebildet. Diese sind jedoch nur beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das dritte Kapitel wird sich zunächst mit der Frage beschäftigen, ob das deutsche Bildungssystem in Anlehnung an die Gerechtigkeitstheorie von Rawls gerecht oder ungerecht in Bezug auf Schüler mit Migrationshintergrund ist. Dabei wird das Bildungssystem im engeren Sinne gesehen und mit dem Schulsystem gleichgesetzt. Der Vorschulbereich sowie die beruflichen Weiter- und Fortbildungen werden dabei nicht berücksichtigt. Bestätigt sich meine These, dass das deutsche Schulsystem in Bezug auf Migranten ungerecht ist, so wird weiterhin ein Bildungssystem konstruiert, wie es nach der Theorie „Gerechtigkeit als Fairness“ gestaltet müsste.

1 Gerechtigkeit als Fairness nach John Rawls

Die Publikation von John Rawls zu seiner Gerechtigkeitstheorie wird auch heute noch als eines der wichtigsten Werke politischer Philosophie angesehen. In Anlehnung an eine kontraktualistische (vertragstheoretische) Argumentationsform[1] wendet er sich bei seiner Theorie gegen den reinen Funktionalismus systemtheoretischer politikwissenschaftlicher Theo­rien ebenso wie gegen die normative Theorie des Utilitarismus (vgl. Anzenbacher 1997: 97).

Die vertragstheoretische Argumentation möchte die Grundstruktur der sozialen und politischen Ordnung als Resultat eines Vertrages darstellen, wobei die Annahme einer problematischen Ausgangssituation zugrunde liegt, die von allen bewältigt werden soll. „Die kontraktualistische Argumentation möchte zeigen, daß eine bestimmte soziale bzw. politische Ordnung rational gerechtfertigt und universell konsensfähig ist“ (Anzenbacher 1997: 98). Um dies zu ermöglichen ist jedoch die Konstruktion eines Naturzustandes (bzw. Urzustand) notwendig.

1.1 Der Urzustand

Die Grundidee von Rawls ist, dass „gerechtfertigte und objektiv verbindliche Prinzipien der Gerechtigkeit identisch sind mit den Prinzipien, die freie und rationale [...] Personen wählen würden, wenn sie in einen ursprünglichen Zustand der Gleichheit versetzt wären und die Aufgabe bekämen [...] die Grundstruktur [...] ihrer zukünftigen Gesellschaft zu bestimmen“ (Kersting 1993: 34).

Um eine solche rationale Auswahl der Prinzipien zur Verteilung der gesellschaftlichen Grundgüter gewährleisten zu können, wählt Rawls einen neutralen Urzustand. Er meint, dass „erst und alleine die Grundsätze“ als gerecht gelten „auf die sich rationale Menschen in einer fairen Ausgangssituation einigen würden“ (ebd.: 37). Die wichtigsten Arten der Grundgüter sind Rechte, Pflichten und Chancen, aber auch Einkommen und Vermögen (vgl. Kersting 1993: 42).

Dieser faire Ausgangszustand ist von einem „Schleier des Nichtwissens“ (Kersting 1993: 37) gekennzeichnet. Das bedeutet, dass niemand seine soziale Stellung in der Gesellschaft, seinen Status oder seine körperlichen Voraussetzungen kennt. Auch Intelligenz, Abstammung und Milieuherkunft sind unbekannt, ja sogar Augenfarbe, Haarfarbe und Gewicht sind keiner Person bekannt. „Das gewährleistet, dass dabei niemand durch die Zufälligkeiten der Natur oder der gesellschaftlichen Umstände bevorzugt oder benachteiligt wird“ (ebd.: 37). Hinter dem Schleier des Nichtwissens verbirgt sich ein einfacher Gedanke: Soll eine Person über Grundprinzipien einer Gesellschaft entscheiden, weiß aber nichts über sich selber und kann demzufolge für sich auch keine vorteilhaften Entscheidungen treffen, muss sie anhand von allgemeinen Aspekten auswählen, welche Grundprinzipien für die Gesamtgesellschaft wichtig sind (vgl. Kersting 1993: 38). Auch wenn die Personen im Urzustand keine Kenntnisse über ihre eigene Person haben, besitzen sie dennoch alle das gleiche Wissen über bestimmte Sacherhalte wie gesellschaftliche Grundordnungen und wirtschaftliche Gesetzmäßig­keiten sowie über psychologische und soziologische Gesetze. Dadurch wird sichergestellt, dass rationale Entscheidungen zum Wohle der Gesellschaft getroffen werden (ebd.: 39).

Neben dem Schleier des Nichtwissens „gilt für den Urzustand, daß die Menschen als gleichberechtigte, sich wechselseitig respektierende Diskurspartner agieren“ (Kersting 1993: 40). Somit kommt ihnen in gleichem Maße die Fähigkeit der Rationalität zu, wodurch sie in der Lage sind, das vorteilhafteste Gesellschaftssystem zu entwickeln, alternative Wege aufzuzeigen und diese nach Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten abzuwägen um die interessenförderlichsten Möglichkeiten zu realisieren (vgl. Kersting 1993: 40).

Weiterhin geht Rawls bei dem Urzustand von einem gegenseitigen Desinteresse aus. Dadurch werden bei der Wahl der Grundsätze für die gerechte Güterverteilung die Interessen anderer nicht berücksichtigt und Neid sowie Missgunst werden ausgeschlossen (ebd.: 41).

Ein weiterer Aspekt, den Menschen in dem Urzustand haben, ist ein formaler Gerechtigkeitssinn. Dieser bezeichnet „die feste Bereitschaft, die Gerechtigkeits­grundsätze [...] streng zu befolgen“ (Kersting 1993: 41). Dadurch wird der Ernst der Entscheidungssituation erhöht, da die Menschen wissen, dass die ausgewählten Gerechtigkeitsprinzipien gesellschaftliche Wirksamkeit erlangen werden (vgl. Kersting 1993: 42).

1.2 Die Grundprinzipien

Nach Rawls lassen sich die Menschen im Urzustand bei der Auswahl ihrer Verfassung von der Gerechtigkeitsvorstellung leiten, dass alle sozialen Werte gleichmäßig verteilt werden sollten, außer eine Ungleichverteilung wäre ein Vorteil für Jedermann (ebd.: 49f). Diese allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen lassen es zu, dass Freiheit und ökonomisches Wohlergehen gegeneinander aufgerechnet werden können. Dadurch könnten die Gerechtigkeitskonzeption und die Menschenrechte miteinander in Konflikt geraten. Um dem entgegenzuwirken teilte Rawls die Gerechtigkeitsvorstellung in zwei Prinzipien (ebd.: 50).

1.2.1 Das Freiheitsprinzip

Das erste Prinzip ist das Recht aller Menschen „auf das umfangreiche System gleicher Grundfreiheiten“ (Kersting 1993: 50). Dieses Prinzip verlangt zum einen die Gleichverteilung von Grundfreiheiten und zum anderen eine größtmögliche individuelle Freiheit (vgl. Kersting 1993: 51).

Historisch betrachtet geht dieses Prinzip auf die politischen und rechtlichen Errungenschaften der bürgerlichen Unabhängigkeit des 18. Jahrhunderts zurück. In dieser Zeit wurden die Ideen der Menschenrechte und individuellen Grundfreiheiten geprägt (ebd.: 52).

Bei dem Freiheitsprinzip geht es hauptsächlich um Wahl-, Rede-, Religions- und Gedankenfreiheit, aber auch um das Recht auf persönliches Eigentum, auf Sicherheit sowie auf ein Leben ohne Angst und Terror. Dabei gilt allerdings, dass ein System noch nicht als gerecht gilt, wenn alle diese Grundfreiheiten bestehen, sondern erst, wenn eine individuelle Maximierung der Freiheit möglich wird (ebd.: 51).

1.2.2 Das Differenzprinzip

Das zweite Prinzip bezieht sich auf die sozioökonomische Ungleichheit, die nach Rawls so zu gestalten sei, dass sie sich zu jedermanns Vorteil auswirkt (vgl. Kersting 1993: 55).

Historisch gesehen geht dieses Prinzip von dem durch soziale Spannungen geprägten 19. Jahrhundert aus. In dieser Zeit wurde die Einsicht gewonnen, dass der sich entwickelnde Industriekapitalismus einer gewissen sozialstaatlichen Mäßigung bedarf (ebd.: 52).

Das Differenzprinzip „besagt, dass die besseren Aussichten des Begünstigten nur dann gerecht sind, wenn sie [...] zur Verbesserung der Aussichten der am wenigsten begünstigten Gesellschaftsmitglieder beitragen“ (Kersting 1993: 57). Rawls meint also, dass sich Ungerechtigkeit nur rechtfertigen lässt, wenn sie für niemanden zum Nachteil wird (vgl. Kersting 1993: 58). Weiterhin muss bei der sozioökonomischen Ungleichheit immer der Zugang zu allen politischen Positionen, im Sinne der Chancengleichheit, offen sein (ebd.: 59). Weiterhin verlangt das Differenzprinzip allerdings, dass die Ungleichheit nur so lange zuzulassen ist, „wie Umverteilungen von oben nach unten die Aussichten [...]“ der Benachteiligten „nicht verbessern“ (Kersting 1993: 67) würden. Ist dieses Maß überschritten, wäre die Ungleichheit nicht mehr zum Vorteil eines jeden, sondern würde eine Gesellschaftsgruppe bevorzugen.

1.3 Fazit

Rawls zielt meines Erachtens mit seiner Theorie der Gerechtigkeit auf eine soziale und politische Chancengleichheit ab, die unabhängig von Herkunft und sozialem Status ist. Auch wenn dieser Grundgedanke durchweg erstrebenswert ist, so gibt es auch bei dieser Theorie positive und negative Aspekte.

Der Ausgangspunkt ist ein idealer Urzustand, in dem die Menschen in einer Gesellschaft ihre Verfassungsprinzipien unter dem Schleier des Nichtwissens auswählen. Der Grundgedanke der objektiven Auswahl von Grundsätzen, ohne zu wissen welchen politischen und sozialen Status man hat, ist zum einen erstrebenswert, da nur so wirkliche Gerechtigkeit zum Wohle aller erreicht werden kann. Zum anderen ist dieser Ansatz aber auch sehr idealistisch, denn es ist utopisch zu glauben, dass man eine Situation schaffen könnte, in der diese Art von Unbefangenheit möglich ist. Jeder Mensch wird von äußeren Umständen beeinflusst und sei es nur das Wetter am Morgen. Es darf nicht vergessen werden, dass Menschen keine Maschinen sind und durch ihre Gene, die Umwelt und das jeweilige Umfeld beeinflusst werden.

Den Aspekt, dass jeder Mensch einen formalen Gerechtigkeitssinn besitzt, ist für eine faire Beurteilung von Prinzipien wichtig. Aber ich möchte auch hier anmerken, dass es eine sehr idealistische Vorstellung ist.

Weiterhin geht Rawls in seinem Urzustand von einem gegenseitigen Desinteresse aus, was ich ebenfalls für eher unwahrscheinlich und unvorteilhaft halte. Menschen sind soziale Wesen, die sich in der Interaktion mit anderen definieren und erst durch die Bewertung von anderen bildet sich die Individualität aus. Dadurch entsteht das Problem, dass jede Person von den anderen Individuen beeinflusst wird und somit das Desinteresse unmöglich wird. Wenn man von einem gegenseitigen Desinteresse ausgeht, so kommt es zu einem Widerspruch mit dem Aspekt, dass die Menschen als wechselseitige Diskurspartner agieren. Arbeiten die Menschen als gleichberechtigte Partner zusammen, kann man nicht von einem vollkommenen Desinteresse ausgehen, sondern vielmehr von der Überlegung wie man seine „Freunde“ nicht benachteiligt. Dass auch diese Überlegung zu einer gerechten Verteilung der Grundgüter führen kann sei hier nicht bestritten, denn wenn jedes Individuum seinen Verwandten und Bekannten nur das Beste will, kann dies zum Vorteil aller werden.

[...]


[1] Neuzeitliche Hauptvertreter des Kontraktualismus waren Hobbes, Locke, Rousseau und auch Kant (vgl. Anzenbacher 1997: 97).

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Bildungs(un)gerechtigkeit in Deutschland
Untertitel
Die Bildungssituation von Schülern mit Migrationshintergrund
Hochschule
Katholische Hochschule Freiburg, ehem. Katholische Fachhochschule Freiburg im Breisgau
Note
1,7
Autor
Jahr
2009
Seiten
27
Katalognummer
V126886
ISBN (eBook)
9783640329731
ISBN (Buch)
9783640331543
Dateigröße
457 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bildungs(un)gerechtigkeit, Deutschland, Bildungssituation, Schülern, Migrationshintergrund
Arbeit zitieren
Sabrina Wolfframm (Autor:in), 2009, Bildungs(un)gerechtigkeit in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126886

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