Verbeamtung von Lehrern - Muss oder Verdruss

Eine Diskussion über die Notwendigkeit des Beamtentums bei Lehrern


Hausarbeit, 2009

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Berufsbeamtentum
2.1. Entstehung und Entwicklung
2.2. Merkmale und rechtliche Stellung

3. Die aktuelle Situation der Lehrer in Berlin

4. Der Lehrer als Beamter - Die ProArgumentation

5. Der Lehrer als Beamter - Die ContraArgumentation

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Bildungsdebatte in Deutschland ist in aller Munde. Nach den mageren Ergebnissen der PISAStudien vergangener Jahre und einem zunehmenden globalen Wettbewerb steht die Bereitstellung einer guten bzw. besseren und umfassenderen Bildung auf der politischen Tagesordnung. Unsere Gesellschaft hat die Aufgabe, nachwachsenden Generationen Kenntnisse und Fähigkeiten zu übermitteln, mit denen sie später die Herausforderungen des Lebens und des Arbeitsmarktes bewältigen können. Die Schule stellt dabei eine wichtige und zugleich reformbedürftige Ressource im deutschen Bildungssystem dar. Nach Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates. Dieser setzt wiederum Personen ein, die die heranwachsenden Generationen unterrichten: Lehrer. Sie gelten nach wie vor stereotypisch als Beispiel für Beamte in Deutschland. Jedoch hat die heutige Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft dem Staat eine wachsende Fülle von Aufgaben übertragen, die nicht zu den hoheitlichen Befugnissen im Sinne des eingangs zitierten Artikels 33 des Grundgesetzes gehören. So wird heute auch den Lehrern zum Teil nachgesagt, dass ihre Lehrtätigkeit keine hoheitliche Aufgabe darstellt und schlussfolgernd der Beamtenstatus nicht notwendig bzw. überflüssig ist. In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob der Beamtenstatus bei Lehrern noch zu rechtfertigen ist oder ob es sinnvoller wäre, jenen abzuschaffen.

Zu Beginn meiner Arbeit werde ich zunächst erläutern, wodurch das Berufsbeamtentum im Allgemeinen gekennzeichnet ist, wie es sich im Laufe der Geschichte entwickelt hat und welche rechtlichen Komponenten zu berücksichtigen sind.

Im Anschluss werde ich die aktuelle Situation der Lehrer am Beispiel des Bundesstaates Berlin darstellen. Dort werden Lehrer seit 2004 nicht mehr verbeamtet; eine interessante und zugleich problematische Regelung, wie ich in diesem Teil der Hausarbeit aufzeigen werde.

Im Folgenden ist es nun möglich, nachdem die Hintergründe des Beamtentums, der Stellung des Beamten im Allgemeinen und speziell bei Lehrern erläutert wurden, sich kritisch mit der Frage auseinanderzusetzen, warum der Lehrer Beamter bleiben sollte bzw. welche Vorteile ein Angestelltenverhältnis für Lehrer hat. Hierbei soll wissenschaftlich und gesellschaftlich übergreifend erörtert werden, welche Perspektiven und Konsequenzen sich für die jeweilige Regelung ergeben.

2. Das Berufsbeamtentum

2.1. Entstehung und Entwicklung

Der Ursprung des Berufsbeamtentums als Kernstück des öffentlichen Dienstes ist zur Zeit des 18. Jahrhunderts im preußischen Staat zu finden. Das Beamtentum ist aus dem Fürstendienst der einzelnen Staaten entstanden (vgl. Bogumil/Jann 2009, 111). Die Grundidee bestand in der Erlangung der Souveränität der Fürsten nach innen und außen. Mit dem Absolutismus kommt es zur Verrechtlichung des Beamtentums (vgl. Bogumil/Jann 2009, 111). Waren es zu Beginn des 18. Jahrhunderts die sogenannten „Fürstendiener", die die Stellung und das Ansehen des Beamten stärkten, wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts das Berufsbeamtentum zum eigentlichen Staatsstand. Der Fürstendiener, der sich zu jener Zeit durch eine ausschließliche persönliche Treue- und Gehorsamsbindung auszeichnete, entwickelte sich somit zu einem Staatsdiener. So wurden erstmals 1794 im Preußischen Landrecht die Beamtenverhältnisse festgehalten. Das Beamtenrecht zeichnete sich fortan durch ein öffentlichrechtliches Dienstverhältnis, politische Zurückhaltung, der Sicherung der Unabhängigkeit der Amtsführung, Disziplinarrecht sowie einem differenzierten Laufbahnsystem aus (vgl. Bogumil/Jann 2009, 111 f.). Der Beamtenstatus wurde im 19. Jahrhundert durch den Erlass weiterer Gesetze zusätzlich gefestigt und galt als das Bindeglied zwischen Gesellschaft und Staat. In der Weimarer Reichsverfassung wurden die Grundsätze des Beamtentums verankert, zu denen primär das Lebenszeitprinzip, die Versorgungsregelung, der Grundsatz der Staatshaftung bei Amtspflichtverletzung sowie die Unparteilichkeit der Beamten gehört (vgl. Bogumil/Jann 2009, 112). Später, zu Zeiten des Dritten Reiches wurden die Verhältnisse der Beamten zum Staat aufgelöst und zu einer persönlichen Arbeitsbeziehung zu Adolf Hitler umgewandelt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden das Beamtentum und die hervorgebrachten Grundsätze jedoch wiederhergestellt. Heute wird das Beamtenverhältnis durch den Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich gewährleistet.

Die Überzeugung, dass Lehrer zu den Staatsbediensteten gehören müssen, existierte bereits im 19. Jahrhundert (vgl. Leisner 1995, 247). Schon damals wurden Lehrer als Staatsdiener bezeichnet, denn die Lehrtätigkeit stellte „eine Staatsaufgabe in hervorragendem Sinne" dar (vgl. Leisner 1995, 247). In der Preußischen Verfassung von 1850 (Artikel 23 Absatz 2) wurde zudem erklärt, dass Lehrer an öffentlichen Schulen die Rechte und Pflichten von Staatsbeamten hätten (vgl. Leisner 1995, 247). In der Weimarer Reichsverfassung wurde diese Formulierung der Preußischen Verfassung übernommen (Artikel 143 Absatz 3) und fortan manifestierte sich die Stellung des Lehrers als Beamter.

2.2. Merkmale und rechtliche Stellung

Vor diesem historischen Hintergrund ist es nun wichtig, die Merkmale von Beamten, auch im Vergleich zu Angestellten, herauszuarbeiten und die rechtliche Stellung des Beamten zu berücksichtigen.

Der Artikel 33 Absatz 4 (Eingangszitat), der Beamten das Monopol bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben zuspricht, bildet zusammen mit der Erweiterung des Absatzes 5 verfassungsrechtlich die Grundsäulen des Beamtentums. Im Absatz 5 heigt es: „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln." (vgl. GG) Das im Absatz 4 aufgeführte besondere Treueverhältnis zum Staat stellt ein wichtiges Merkmal der Beamten dar. Das Angestelltenverhältnis hingegen ist nicht durch ein besonderes Band der Treue bzw. Loyalität gekennzeichnet. Von den Beamten wird jedoch verstärkt erwartet, auch in kritischen Situationen dem Gemeinwohl zu dienen und nicht auf Grund eigener Interessen zu handeln. Das Beamtenverhältnis ist zusätzlich im § 2 BRRG (Absatz 1-3) geregelt. Zudem zeichnet sich das Beamtentum durch das so genannte Lebenszeitprinzip aus, welches die Anstellung des Beamten auf Lebenszeit beinhaltet - er ist damit theoretisch unkündbar. Im Gegensatz dazu sind Angestellte des öffentlichen Dienstes kündbar, wobei davon in der Praxis nicht oft Gebrauch gemacht wird. Neben einem weitreichenden Kündigungsschutz ist es mittlerweile auch üblich, dass Angestellte nach 15 Jahren Dienstzugehörigkeit faktisch nicht mehr gekündigt werden. Ein weiterer, auch für meine Ausgangsfrage wichtiger Unterschied liegt im Streikrecht, welches Angestellte besitzen und Beamte auf Grund ihrer Loyalität zum Staat hingegen nicht. Beamte haben zudem die Pflicht, ihr Amt unparteiisch zu führen, was bedeutet, dass die Beamten neutrale, vor dem Hintergrund der Ziele des staatlichen Handelns basierende Entscheidungen zu treffen haben. Des Weiteren haben Beamte das Recht auf einen dem Amt und der persönlichen Situation angemessenen Lebensunterhalt und eine Versorgung auf Lebenszeit, welches man auch Alimentationsprinzip bezeichnet. Die Versorgung im Alter ist über steuerfinanzierte Pensionen geregelt; Angestellte hingegen regulieren ihre Beschäftigungsverhältnisse über Tarifverträge mit Gewerkschaften. Die Pension wird über die Rentenversicherungskasse finanziert, wobei man mit Sicherheit auf Grund der demographischen Entwicklung und der damit zusammenhängenden Überalterung der Gesellschaft nicht mehr von einer ausreichenden staatlichen Altersvorsorge sprechen kann. Ob dies für Beamte und Angestellte gleichermaßen gilt und welche Beschäftigungsform für den Staat langfristig kostenintensiver ist, wird ebenfalls kontrovers diskutiert.

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Verbeamtung von Lehrern - Muss oder Verdruss
Untertitel
Eine Diskussion über die Notwendigkeit des Beamtentums bei Lehrern
Hochschule
Universität Potsdam  (Sozialwissenschafliche Fakultät)
Veranstaltung
Verwaltung und Public Policy
Note
1,7
Autor
Jahr
2009
Seiten
15
Katalognummer
V126735
ISBN (eBook)
9783640326969
ISBN (Buch)
9783640327447
Dateigröße
653 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Eine Diskussion über die Notwendigkeit des Beamtentums bei Lehrern
Schlagworte
Public, Policy, Politik, Politikwissenschaften, Verwaltung, Verwaltungswissenschaften, Beamtentum, Lehrer
Arbeit zitieren
Danilo Schmogro (Autor:in), 2009, Verbeamtung von Lehrern - Muss oder Verdruss, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126735

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