Jugendkriminalität. Interventionsformen der Sozialen Arbeit bei jugendlichen Straftätern


Bachelorarbeit, 2009

100 Seiten, Note: 2,2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsklärungen
2.1 Kriminalität
2.2 Jugendkriminalität
2.3 Abweichendes Verhalten (Devianz)
2.4 Verbrechen
2.5 Sanktionen

3 Wann ist man strafbar?
3.1 Definition Jugendstrafrecht
3.2 Kinder
3.3 Jugendliche
3.4 Heranwachsender

4 Jungendkriminalität als Sonderform abweichenden Verhaltens
4.1 Formen der Jugendkriminalität
4.1.1 Diebstahl
4.1.2 Drogen- / Rauschgiftkriminalität
4.1.3 Gewaltkriminalität / Körperverletzung / Sachbeschädigung
4.2 Entwicklungen der Jugendkriminalität / Statistiken
4.3 Ursachen

5 Interventionsmöglichkeiten
5.1 Projekte der Stadt und dem Landkreis Karlsruhe
5.1.1 Hilfen nach dem SGB VIII
5.1.2 Förderverein „Sicheres Karlsruhe“
5.1.3 Förderverein „Sicherer Südlicher Landkreis e. V.“
5.1.4 Projekt „HÜBSCH korrekt“
5.1.5 Projekt „Elterncoaching“
5.1.6 Projekt „Sicheres Nightlife“
5.1.7 Projekt „Eisweiher – Treffpunkt der Kulturen“
5.1.8 Projekt „NINA“
5.1.9 Jugendschutzstreifen in der Gemeinde Walzbachtal
5.1.10 Das „Wohnortprinzip“
5.2 Sonstige Projekte in Deutschland
5.2.1 Täter – Opfer – Ausgleich
5.2.2 Anti – Aggressivitäts – Training für jugendliche Gewalttäter
5.2.3 „Projekt Chance“ in Creglingen – Frauental
5.2.4 Projekt „Teen Court (Schülergericht)“

6 Diskussion

7 Ausblick / Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anhang
Anhang 1: Interview mit Hr. B
Anhang 2: Interview mit Hr. C
Anhang 3: Interview mit Fr. A
Anhang 4: Hilfen nach dem SGB VIII
Anhang 5: Jugendschutzstreifen in Walzbachtal
Anhang 6: Theaterpädagogisches Präventionsprojekt gegen Gewalt und Drogen
Anhang 7: Projekt „Nina“

Abstract

Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt – stimmt das?

Fast täglich kommen neue Schreckensmeldungen in den Medien, welche Gewalttätigkeiten erneut passiert sind. Damit dies endlich einmal ein Ende nimmt, muss gehandelt werden.

Es wird viel über die Formen und Ursachen diskutiert. Diebstahl-, Drogen- und Gewaltkriminalität stehen an oberster Stelle. Die Ursachen benennen viele wie folgt: „Die Killerspiele tragen ihren großen Teil dazu bei!“, „Wenn Jugendliche bereits in jungen Jahren arbeitslos sind, können sie ja nur auf solche Ideen kommen!“ oder „In diesem Wohnumfeld ist es ja kein Wunder, dass der straffällig wird!“.

Darüber reden kann jeder – handeln und dagegen angehen nur ein kleiner Teil. Es ist leichter Äußerungen, wie „Die gehören doch abgeschoben!“ oder „Alle jugendlichen Straftäter müssen härter bestraft werden!“ von sich zu geben, als aktiv dagegen vor zu gehen.

Es gibt einige Projekte, in denen man sich effektiv mit dieser Problematik beschäftigt. Dies ist durch die erschreckenden Entwicklungszahlenzahlen auch dringend notwendig. Hinter diesen Projekten stecken durchdachte Konzepte und engagierte Mitarbeiter, die nicht nur reden, sondern einen großen Teil zu Bekämpfung / Eindämmung von Jugendkriminalität leisten.

In dieser Bachelor – Thesis bekommen Sie einen Einblick, ab wann man strafbar ist und was Jugendkriminalität als Sonderform abweichenden Verhaltens bedeutet. Detailiert wird in diesem Punkt auf die Formen, Entwicklungen und Ursachen eingegangen. Anschließend folgen etliche Interventionsmöglichkeiten, unterteilt in Projekte von der Stadt und dem Landkreis Karlsruhe und in überregionale Angebote. Abschließend erfolgt eine Diskussion über Fragen, welche zu diesem Thema immer wieder auftauchen. Als Experten stellten sich Sozialpädagogin und Leiterin des Täter – Opfer – Ausgleichs in XY Fr. A, der erste Kriminalhauptkommissar Hr. B und Hr. C (Leiter des Kriminologischen Dienstes der Justizvollzugsschule Baden - Württemberg) zur Verfügung.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung der Jugenkriminalität in Baden – Württemberg im Zehnjahresvergleich (Quelle: Jahresbericht 2004 LKA BW)

Abbildung 2: Vergleich der Entwicklung von deutschen und nichtdeutschen Jugendkriminellen in Baden – Württemberg (Quelle: Jahresbericht 2004 LKA BW)

Abbildung 3: Ablauf eines Täter – Opfer - Ausgleichs (Hilfe statt Knast? Jugend vor Kriminalität schützen)

Abbildung 4: Wichtige Deliktgruppen beim Täter – Opfer - Ausgleich (Kinder und Jugendkriminalität. Strategien der Prävention und Intervention in Deutschland und den Niederlanden)

Abbildung 5: Gestaltungselemente, Methoden und Techniken des Anti – Aggressivitäts - Training (Anti – Aggressivitäts – Training auf dem Prüfstand)

Abbildung 6: Stufensystem des „Projekt Chance“ (Quelle: Neue Wege im Umgang mit Jugendkriminalität, Info 2004)

Abbildung 7: Tagesstruktur des „Projekts Chance“ (Quelle: Neue Wege im Umgang mit Jugendkriminalität, Info 2004)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Straftaten insgesamt unter 21-jährige im Zehnjahresvergleich (Quelle: LKA BW 2007)

Tabelle 2: Gefährliche Körperverletzung unter 21-jährige im Zehnjahresvergleich (Quelle: LKA BW 2007)

Tabelle 3: Tatverdächtigenbelastung bei einzelnen Delikten (Quelle: LKA BW 2007)

Tabelle 4: Deliktbereich des StGB, der durch den TOA erledigt wurde (Quelle: Kinder und Jugendkriminalität. Strategien der Prävention und Intervetion in Deutschland und den Niederlanden)

Tabelle 5: Durchführung des TOA in Baden – Württemberg von 1999 - 2007 (Quelle: Täter – Opfer – Ausgleich in Baden – Württemberg, Stellungnahme des Justizministeriums)

Tabelle 6: Überblick über die Teilnehmer (Quelle: Anti – Aggressivitäts - Training für Gewalttäter)

Tabelle 7: Die curricularen Faktoren des Anti – Aggressivitäts - Trainings (Quelle: Gewalt im Griff. Neue Formen des Anti – Aggressivitäts - Training)

Tabelle 8: Grobstruktur des Sitzungscurriculum eines Anti – Aggressivitäts – Trainings im Land Brandenburg (Quelle: Anti – Aggressivitätstraining auf dem Prüfstand. Gewalttäter – Behandlung lohnt sich.)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Im Jahr 2006 wurde in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und des Inneren bekannt gegeben, dass Deutschland eines der sichersten Länder der Welt ist. Doch ist das wirklich so?

Denn verfolgt man das aktuelle Geschehen in den Medien, ist das Thema „Kriminalität“, insbesondere „Jugendkriminalität“ immer präsent. Fast täglich werden Beiträge ausgestrahlt, in denen Jugendliche straffällig wurden. Macht man sich über diese Meldungen Gedanken, kommt man zu folgender These:

Ist die heutige Jugend verdorben?!

Warum sollte es sonst dazu kommen, dass manche Jugendliche immer härter zuschlagen oder sogar Waffen mit sich führen, mit denen sie nicht umgehen können?

Warum empfinden es Jugendliche für richtig, anderen Menschen durch Diebstahl oder Sachbeschädigung Schaden zuzuführen?

Warum haben sie kein Gefühl mehr für „gut“ und „böse“ bzw. haben kein Einfühlungsvermögen mehr?

Die Ursache dieser Punkte muss gefunden werden. Untersucht man die Gründe der Jugendkriminalität genauer, so stellt man fest, dass die Jugendlichen oft nicht alleine daran schuld sind. Dazu passt die Aussage von Montesquieu (französischer Philosoph):

Keineswegs ist die junge Generation die entartet;

diese verdirbt nur,

wenn die Erwachsenen schon verdorben sind.

In der Statistik gibt es nichts zu beschönigen. Fakt ist, dass die Jugendkriminalität in den letzten Jahren stark zugenommen hat und auch kein Ende in Sicht ist. Leider gehört heute Gewalt und Kriminalität in den Aufwachs – Prozess der Kinder und Jugendlichen dazu. Fast alle übertreten einmal Gesetze oder verstoßen gegen Regeln, welche allerdings keine rechtlichen Folgen nach sich ziehen und somit nicht besorgniserregend sind. Neben diesen einmal vorkommenden „Fehltritten“ gibt es immer wieder Jugendliche, welche man als „heterogen“ (schwierig) bezeichnet. Diese Gruppe lernt aus ihren einmaligen Taten nichts und wird somit zu jugendlichen Straftätern.

In den folgenden Seiten wird das Problem der Jugendkriminalität genauer erörtert.

Die Bachelor – Thesis beginnt zur Einführung mit verschiedenen Begriffsklärungen und mit der Frage, ab wann man überhaupt strafbar ist.

Anschließend wird dazu Stellung genommen, warum die Jugendkriminalität eine Sonderform abweichenden Verhaltens ist. Dies beinhaltet die Formen der Jugendkriminalität, insbesondere die Erläuterung der Diebstahl-, Drogen- und Gewaltkriminalität. Die Entwicklung hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Auch das wird in diesem Punkt dargestellt. Damit man überhaupt Ansatzpunkte zur Intervention entwickeln kann, muss das wichtige Thema „Ursachen“ behandeln werden. Hier sind verschiedene Punkte, wie Familie oder Wohnsituation näher beschrieben.

Anschließend kommt es zum eigentlichen Hauptthema, die Intervention. Projekte, welche die Stadt und der Landkreis Karlsruhe anbietet, werden erklärt (z B. der „Förderverein Sicheres Karlsruhe oder das Projekt „HÜBSCH korrekt“). Neben dieser Vielzahl von Angeboten werden anschließend die überregionalen Projekte beschrieben.

Zum Schluss findet eine Diskussion mit Fr. A (Sozialpädagogin und Leiterin des Täter – Opfer – Ausgleichs in XY), Hr. B (erster Kriminalhauptkommissar) und Hr. C (Leiter des Kriminologischen Dienstes der Justizvollzugsschule Baden - Württemberg) statt. Hier werden Fragen beantwortet, welche immer wieder mit diesem Thema in Verbindung gebracht werden.

Es ist ein ernst zu nehmendes Thema, eine Intervention ist Pflicht!

2 Begriffsklärungen

2.1 Kriminalität

Unter Kriminalität versteht man das Verbrechen als Sozialerscheinung. Es beschreibt die Summe der strafrechtlichen Handlungen. Geschildert werden diese nach dem Raum und Zeit sowie Umfang, Struktur und Entwicklung. Seit einigen Jahren nimmt die Bestrafung bei Kindesmisshandlung, Drogengebrauch, Wirtschaftskriminalität und Umweltschutzdelikten zu.

Analysiert man Kriminalität, stehen verschiedene Erkenntnismittel zur Verfügung: Kriminalstatistik, Dunkelfeldforschung, Aktenanalyse, Fallsammlungen, Lehrbücher und Monographien (Günther Kaiser, 1992). Von großer Bedeutung ist die Kriminalstatistik. Darin werden alle amtlichen Veröffentlichungen, in denen Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit nachgewiesen werden, erfasst (Hans - Jürgen Kerner, 1992).

Die Erscheinungsformen werden nach verschiedenen Formen unterteilt. Es wird nach Angriffs- und Gewinndelikten, Eigentums-, Gewalt-, Drogen-, Sexual-, Umwelt-, Wirtschafts- und Straßenverkehrsdelikten differenziert. Diese Einteilung ist jedoch nicht vollkommen befriedigend, daher wird ebenfalls zwischen menschlicher, politischer und kollektiver Gewalt unterschieden (Günther Kaiser, 1992).

2.2 Jugendkriminalität

Die Definition von „Jugendkriminalität“ hängt von dem Betrachter ab. Für die Einen fängt es bereits bei Ruhestörung oder falschen Parken an, bei den Anderen wiederum erst bei Einbruch oder Diebstahl (Herzog – Bastian & Jacobi & Moser & Scheuring, 1988). Jedoch umfasst Jugendkriminalität in rechtlicher Sicht strafbares Verhalten strafmündiger Personen, die dem Jugendstrafrecht unterstehen. Man spricht oft von „Jugenddelinquenz“, welches die Vielschichtigkeit ausdrückt. Es bezieht sich nicht nur auf das Strafbare, sondern auch auf das abweichende Verhalten, welches im Ursprung durch z.B. Schule schwänzen entstehen kann (Arthur Kreuzer, 1992).

2.3 Abweichendes Verhalten (Devianz)

Darunter versteht man ein Verhalten, welches die Verletzung sozialer Normen sowie Sanktionen nach sich zieht. Für dieses Verhalten gibt es keine typischen Merkmale, sondern nur soziale Reaktionen, welche damit verbunden sind. Abweichendes Verhalten beinhaltet die Dialektik zwischen dem Individuellen und dem Kollektiven, zwischen der Normalität und dem Außergewöhnlichen. Erforscht man abweichendes Verhalten genauer, so muss man die Logik unterschiedlicher sozialer Situationen untersuchen (Riccardo Lucchini, 2008).

2.4 Verbrechen

Darunter versteht man, dass die Merkmale strafgesetzlich bestimmt und mit Kriminalsanktionen bedroht sind. Dabei wird in unterschiedliche Schweregrade differenziert.

Das Verbrechen wird nach Raum und Zeit, Ort und Inhalt des Sozialsystems unterschieden. Anhand dieses Begriffes lassen sich Verhaltensweisen erkennen, verdeutlich, auswählen und beschreiben. Einerseits haben sich die Verbrechen in den letzten Jahren vergrößert, andererseits hat der Bereich des Strafbaren, soweit sich Normen nicht uneingeschränkt durchsetzen ließen, (z.B. Verbot der Pornographie) abgenommen (Günther Kaiser, 1992).

2.5 Sanktionen

Sanktionen sind strafende (negative) Reaktionen auf bestimmte Verhaltensweisen. Dies soll zur dauerhaften Einhaltung von Normen führen (Anhang 1).

3 Wann ist man strafbar?

3.1 Definition Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht weicht in wesentlichen Grundsätzen vom allgemeinen Strafrecht ab. Es ist das Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für Jugendliche (14- bis 17-jährige) und zum Teil auch für Heranwachsende (18- bis 21-Jährige) (Henning Curti, 1999).

3.2 Kinder

Kinder = jünger als 14 Jahre.

- 19 StGB: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist“ (Walhalla, 2008).

Unter dieser Regelung versteht man, dass Kinder unter 14 Jahre noch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Fallen Strafdelikte von Kindern an, werden diese trotzdem an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dabei kommt es allerdings nicht zu einem gerichtlichen Verfahren, sondern führt zu einem Vermerk bei der Polizei. Das Jugendamt wird verständigt und diese informieren die Erziehungsberechtigten über die Straftat. Wird das Kind danach häufiger straffällig, kann es bestimmte Erziehungsmaßnahmen angeordnet bekommen.

3.3 Jugendliche

Jugendliche = ab 14 bis einschließlich 17 Jahre.

- 3 JGG: „Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen, wie der Familien- oder Vormundschaftsrichter“ (Walhalla, 2008).

Diese Regelung besagt, dass Jugendliche nur bedingt strafmündig sind. Die Höhe der Strafe hängt von seinem Reifegrad und der Einsicht, etwas Falsches getan zu haben, ab.

3.4 Heranwachsender

Heranwachsender = ab 18 bis einschließlich 20 Jahre.

- 105 JGG: „(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für den Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechende an, wenn

1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass es zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt“ (Walhalla, 2008).

Dem nach zu urteilen kommt es bei der Bestrafung auf den Reife- und Entwicklungsprozess an, ob dieser nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.

„(2) § 31 Absatz 2 Satz 1 ist auch dann anzuwenden, wenn der Heranwachsende wegen eines Teiles der Straftaten bereits rechtskräftig nach dem allgemeinen Strafrecht verurteilt worden ist.

(3) Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt 10 Jahre“ (Walhalla, 2008).

Dies besagt, falls der Täter bereits schon einmal verurteilt wurde, wird er nach dem Strafrecht für Heranwachsende bestraft.

4 Jungendkriminalität als Sonderform abweichenden Verhaltens

4.1 Formen der Jugendkriminalität

Laut Jahresbericht 2007 „Jugendkriminalität und Jugendgefährdung“ des LKA BW sind die häufigsten Straftaten, die von Jugendlichen begangen werden: Diebstahl, Drogen-, Rauschgift- und Gewaltkriminalität, Körperverletzung und Sachbeschädigung.

4.1.1 Diebstahl

Nahezu die Hälfte aller Strafdelikte entfallen auf Diebstahl. In den letzten zehn Jahren hat sich der Anteil von 43,9 % auf 44,3 % erhöht (LKA BW, 2008).

Das StGB definiert nach § 242 Abs. 1 „Diebstahl“ folgendermaßen: „Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in rechtswidriger Zueignungsabsicht“ (Walhalla, 2008). Es gibt verschiedene Arten von Diebstahl, wie z.B.

- Familiendiebstahl: Das Geld der Eltern oder der Mp 3 Player der Schwester à nur auf Antrag der Geschädigten strafbar.
- Ladendiebstahl: Ist immer strafbar, wenn er angezeigt wird.
- Schwerer Diebstahl: Wenn etwas aufgebrochen wird, z.B. ein Fahrzeug oder einem Automaten à ist immer strafbar, wenn er angezeigt wird.

Meist ist das Stehlen nur ein „Phase“ eines Jugendlichen, welche Wochen oder Monate andauert. Werden die Straftaten als Erfolg gesehen, fördert dies das Weitermachen. (Frank H. Weyel, 1999). 62,2 % der Diebstahldelikte werden überwiegend am Wohnort, dagegen nur 19,9 % im Landkreis begangen. Zum wiederholten Mal auffällig werden 60,7 % der Tatverdächtigen (LKA BW, 2008).

4.1.2 Drogen- / Rauschgiftkriminalität

Alkohol ist die meist konsumierte Droge unter Jugendlichen. Jedoch ist diese legal und verstößt somit nicht gegen das BtmG. Besitzt man illegale Drogen für den Verkauf, die Verteilung oder für eine andere Nutzung, spricht man von Rauschgiftkriminalität (Frank H. Weyel, 1999). Unter dem Einfluss von Drogen steigen Gewaltbereitschaft und sexuelle Übergriffe von und auf Minderjährige. Mädchen werden oft auf Partys mit Hilfe von Drogen wehrlos gemacht und sexuell missbraucht. Auf diese Entwicklung reagiert die Polizei mit Jugendschutzkontrollen (LKA BW, 2008).

4.1.3 Gewaltkriminalität / Körperverletzung / Sachbeschädigung

Unter Gewaltkriminalität versteht man gefährliche und schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Raubdelikte, Vergewaltigung, Mord und alle übrigen Tötungsdelikte. Verstöße i. S. v § 223 StGB „(leichte) Körperverletzung“ und i. S. v.

- 303 StGB „Sachbeschädigung“ sind nicht enthalten.

Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl in diesem Bereich um 10,5 % gestiegen. Auch hier werden die Straftaten meist im Wohnort begangen und es handelt sich ebenfalls um Mehrfachtäter. Bei der Tatausführung sind oftmals Drogen im Spiel (LKA BW, 2008).

Man Spricht von Körperverletzung, wenn man eine andere Person körperlich misshandelt oder die Gesundheit schädigt. Die häufigsten Fälle bei Jugendlichen Straftätern sind: vorsätzlich leichte, gefährliche oder schwere Körperverletzungen.

- Vorsätzlich leichte Körperverletzung: Das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit wird beeinträchtigt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Opfer Schmerzen erleidet. Auch unerlaubtes Haareschneiden ist eine Körperverletzung.
- Gefährliche Körperverletzung: Einer Person werden schwere Verletzungen mittels einer Waffe oder anderem Werkzeug zugefügt. Zu gefährlichen Werkzeugen zählen z.B. Flaschen, Schlagstöcke oder Baseballschläger.
- Schwere Körperverletzung: Davon spricht man, wenn das Opfer ein wichtiges Körperglied oder das Sehvermögen verloren hat. Hierbei muss die Tat wissentlich oder absichtlich begangen werden (Frank H. Weyel, 1999).

Die vorsätzlich leichte Körperverletzung ist von 2006 auf 2007 um 10 % gestiegen (782 Tatverdächtige) (LKA BW, 2008).

Zerstört oder beschädigt man mutwillig eine fremde Sache, so spricht man von Sachbeschädigung. Dieses Strafdelikt kommt häufig vor, wird aber nur selten zur Anzeige gebracht (Frank H. Weyel, 1999). In diesem Bereich ist ebenso ein stetiger Anstieg zu sehen. Gegenüber 2006, hat sich im Jahr 2007 die Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 – jährigen um 15,5 % erhöht (+ 1282). Bei den Kindern gibt es sogar eine Steigerung von 18,1 %, bei den Jugendlichen eine von 16,2 % und bei den Heranwachsenden eine Erhöhung von 11,8 %. Im Zahnjahresvergleich wird bei Sachbeschädigung eine Steigerung von 55,0 % ausgewiesen (Heranwachsende:

+ 73,2 %, Jugendliche: + 66,9 % und Kinder: + 22,2 %) (LKA BW, 2008).

Es gibt auch eine besonders schwere Form von Sachbeschädigung. Dies bezeichnet man als Vandalismus. Darunter versteht man die mutwillige und sinnlose Sachbeschädigung von privatem und öffentlichem Eigentum. Dazu zählt z.B. die Zerstörung von Autos. (Frank H. Weyel, 1999).

4.2 Entwicklungen der Jugendkriminalität / Statistiken

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Entwicklung der Jugenkriminalität in Baden – Württemberg im Zehnjahresvergleich (Quelle: Jahresbericht 2004 LKA BW)

Das Säulendiagramm stellt die jährliche Gesamtzahl der erfassten Jugendkriminalfälle dar. Bei intensiver Betrachtung kann man zwei Aussagen erkennen.

1) Tendenz: Leicht zu erkennen ist die Zunahme, welche in den letzten zehn Jahren stattgefunden hat. Ein Vergleich dazu: Im Jahre 1995 belief sich die Zahl der erfassten Jugendkriminalfälle auf 54823, wohingegen es im Jahre 2004 bereits auf 75967 angestiegen ist. Prozentual gesehen ist bedeutet dies ein Anstieg von 38,6 %.
2) Differenz: Es ist eine klare Diskrepanz zwischen dem tendenziellen Anstieg und der Abweichung im Jahr 2003 zu erkennen. Da es sich hierbei allerdings um die erfassten Jugendkriminalfälle handelt, ist es möglich, dass diese etliche Dunkelziffern aufweisen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Vergleich der Entwicklung von Deutschen und nicht - Deutschen Jugendkriminellen in Baden – Württemberg (Quelle: Jahresbericht 2004 LKA BW)

In dieser Grafik wird verdeutlicht, dass es gravierende Unterschiede in der absoluten Entwicklung von erfassten Jugendkriminalfällen bei Deutschen und nicht - Deutschen gibt. Unverkennbar sind der Rückgang der erfassten Fälle bei nicht - Deutschen, sowie die drastische Zunahme bei Deutschen. Betrachtet man jedoch die Statistik relativ zur Gesamtzahl der in Baden – Württemberg lebenden jungen Deutschen und nicht - Deutschen, stellt man fest, dass der Anteil der ausländischen Jugendkriminellen vergleichsweise höher ist, als der prozentuale Anteil bei Deutschen Jugendkriminellen.

Tabelle 1: Straftaten insgesamt unter 21-jährige im Zehnjahresvergleich (Quelle: LKA BW 2007, Jugendkriminalität und Jugendgefährdung, Jahresbericht 2007)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Gefährliche Körperverletzung unter 21-jährige im Zehnjahresvergleich (Quelle: LKA BW 2007, Jugendkriminalität und Jugendgefährdung, Jahresbericht 2007)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Tatverdächtigenbelastung bei einzelnen Delikten (Quelle: LKA BW 2007, Jugendkriminalität und Jugendgefährdung, Jahresbericht 2007)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie man in Tabelle eins bis drei deutlich sehen kann, weisen viele Straftäter Migrationshintergründe auf. Laut Hr. Pott erfährt die Öffentlichkeit diese besagten Zahlen nicht aus den Zeitungen, damit nicht noch mehr Vorurteile geschürt werden. Allerdings sei dies ein großer Fehler, da es nun einmal Fakt ist und es nichts zu beschönigen gäbe. Ein großes Problem ist auch, dass sich einige Ausländer immer benachteiligt fühlen. Man hört oft „Deutschland ist scheiße“, die ganzen Geldleistungen jedoch kommen ihnen entgegen.

Die ganzen Straftaten führen auch darauf zurück, dass die Werte und Normen nicht richtig vermittelt werden. „Stolz“ ist für die Migranten ein großes Thema. Jedoch sind einige Eltern arbeitssuchend und somit kein ideales Vorbild. Damit sie dennoch Anerkennung bekommen, versuchen sie dies durch Gewalt auf der Straße. Viele deutsche Gymnasiasten werden von ausländischen Schülern zusammen geschlagen und ausgeraubt. Die Deutschen versuchen den Konflikt, der eigentlich gar nicht besteht, durch Gespräche zu klären. Die Ausländer können dies nicht. Hr. Pott erläutert ein Beispiel, welches sich an einem Wochenende am Karlsruhe Hauptbahnhof ereignete. Zwei deutsche Jungs haben vier Mädchen die Tür aufgehoben und diese aus dem Bahnhof hinaus begleitet. Ihnen folgten zwei türkische Jugendliche. Diese fühlten sich angegriffen, weil ihnen nicht die Tür aufgehalten wurde und gingen auf die Deutschen los, verprügelten und beraubten sie. Danach folgt immer dieselbe Masche: Trifft die Polizei ein, heißt es „Die haben Türken – Schwein zu uns gesagt“. Es ist erschreckend, mit welchen Mitteln sie ihre Schuld vertuschen. Diese Fälle seinen keine Seltenheit, so Hr. Pott. Daher fallen die Statistiken so aus und es wird in diesem Bereich ebenfalls keine Besserung geben (Anhang 1).

4.3 Ursachen

Die Ursachen von Jugendkriminalität sind immer zu berücksichtigen, da sonst nichts ausgesagt wird. Hierbei müssen Fragen, wie z.B. Wer sind sie Jugendlichen, die straffällig werden? Stammen sie vornehmlich aus der sozialen Unterschicht oder aus Randgruppen? Handelt es sich um Jugendliche, die in der Schule zurückgeblieben sind oder um beruflich Gescheiterte? Liegt es an mangelhaften familiären Strukturen? (Herzog – Bastian & Jacobi & Moser & Scheuring, 1988). Das Zusammentreffen von ungünstigen, persönlichen, sozialen, materiellen und situativen Faktoren führt oft zu Begehung von Straftaten. Die Gründe für eine gelegentliche Straftat unterscheiden sich i. d. R. bei wiederholt auffälligen Jugendlichen (LKA NRW, 2006).

1) Familie

Einige Untersuchungen haben ergeben, dass es eine Reihe von Variablen gibt, welche sich regelmäßig als wesentliche Faktoren von jugendlichem Gewalthandeln erweisen. Diese lassen sich in vier Gruppen einteilen, wobei sich verschiedene Dimensionen häufig überlappen.

- Kriminalität der Eltern: Dies ist ein relevanter Faktor zur Prognose von Delinquenz und Gewalt von Jugendlichen. Der intergenerationelle Zusammenhang könnte auf eine genetische Komponente bei der Entstehung von Gewaltbereitschaft hervorgerufen werden. Bei Zwillings- und Adoptionsstudien konnte diese These nicht durch Sozialisation erklärt werden. Desweiteren könnte es sein, dass delinquente Eltern dazu tendieren, ihre Kinder zu vernachlässigen bzw. als emotionale Stütze versagen. Ferner könnte es sich auch auf die Lernprozesse beziehen. Man kann davon ausgehen, dass delinquente Eltern ihren Kindern nur ein geringes Maß an Normen und Werten vermitteln.
- Geringe elterliche emotionale Unterstützung und Wärme gegenüber dem Kind, mangelnde elterliche Aufsicht über das Verhalten des Kindes und tiefe Beteiligung der Eltern an kindlichen Aktivitäten sind wesentliche Faktoren für die Wahrscheinlichkeit späterer Gewalt. Dies lässt sich damit begründen, dass diese Elemente Einfluss auf soziale Kompetenzen haben.
- Elterliche Gewalt und Aggressivität: Sammelt man solche Erfahrungen im Kindesalter, so ist die spätere Gewaltwahrscheinlichkeit hoch. Forschungsergebnisse zeigen, dass das Risiko mehr als doppelt so hoch liegt als bei Jugendlichen, welche ohne Gewalt aufgewachsen sind.

Mangelnde gegenseitige Rücksicht, Streit und Aggression zwischen den Elternteilen: diese Faktoren führen zu einer erhöhten Gewaltwahrscheinlichkeit bei Jugendlichen. Jugendliche, die oft Zeuge von Gewalt wurden, werden häufig selbst zu „Schläger“. Dies wird u. A. auf das „Modelllernen“ zurückgeführt (Jürgen Mansel & Jürgen Raithel, 2003).

2) Wohnsituation / Wohnumfeld und Freizeit

In vielen Orten bestehen große Mängel an der Wohnsituation und dem Wohnumfeld. Diese Probleme können die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen stark beeinträchtigen. Es können zusätzliche Konfliktmöglichkeiten durch z.B. beengte Familienwohnungen entstehen. Oft werden diese Konflikte durch kriminelles Verhalten ausglichen.

Beim Wohnumfeld stellt sich die Frage, welche Angebote es für Jugendliche gibt. Fehlen Beschäftigungsmöglichkeiten, wie z.B. Spiel- und Sportplätze oder Jugendzentren, so steigert dies die Aggressivität, welche in der Kriminalität enden kann. Viele Hochhaussiedlungen sind anonym, Bewohner isolieren oder ziehen sich zurück. Somit entstehen ungeschützte Zonen, wie Treppenhäuser und Fahrstühlen. Die Delikte an Sachbeschädigung erhöhen sich (LKA NRW, 2006).

3) Schule und Ausbildung

Die Schule ist in der Jugend sehr wichtig, denn sie bestimmt u. a. den Tagesrhythmus, begründet Freundschaften, … Neben Wissen wird auch das soziale Verhalten erlernt. Da man täglich mit seinen Freunden zusammen ist, empfinden die meisten Jugendlichen einen Schulausschluss (Maßnahme z.B. nach Art. 86 Abs. 2 Nr. 5 BayEUG) als Strafe. Der stetig wachsende Umgang mit aggressiven Jugendlichen stellt auch eine Herausforderung für Pädagogen dar. Viele Lehrer können nicht steuernd einwirken, somit ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, wie der Polizei und Schulsozialarbeitern zwingend geworden. Ein Grund für Schulversagen und Verhaltensauffälligkeiten in der Schule könnte der Leistungsdruck sein. Bei der Notengebung gibt es Gewinner und Verlierer. Dies löst Stress und Frustration aus, das Selbstwertgefühl wird geschwächt und kann sich auf das delinquente Verhalten auswirken. In manchen Fällen ist die Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern / Außenstehenden (z. B. Polizei) inkonsequent. Gravierende Normverstöße und ernsthafte Probleme werden heruntergespielt und Straftaten werden von der Schule nicht angezeigt. Die Schulen haben Angst ihren Ruf zu verlieren, werden aber von den allgemeinen Entwicklungen eingeholt. Drogen, Gewalt und Vandalismus gehören mittlerweile in jede Schule, nicht nur in Brennpunktschulen.

In einigen Schulen wurde bereits die „Schulhauskultur“ eingeführt. Dies bedeutet, dass die Leistung nicht mehr im Vordergrund steht, sondern das Menschliche. Die Räume werden mit Farben und Pflanzen gestaltet, es wird auf Kunstlicht verzichtet, Pausenhöfe umgestaltet und Ruheräume eingerichtet. Neben den Lehrer übernehmen auch die Schüler Verantwortung und achten

u. a. auf Sauberkeit. Durch Schulfeste entsteht ein „Wir - Gefühl“ und es finden Präventionsveranstaltungen für die Schüler statt. Dies alles wird allerdings nur eingesetzt, wenn ein besonderer Bedarf besteht. Bestimmen tut dies die Schulleitung (Wilfried Dietsch & Werner Gloss, 2005).

Statistisch ist es bewiesen, dass die Kriminalität mit dem Schule schwänzen anfängt. Schule schwänzen ist, nach dem Schulgesetz Baden – Württemberg, eine Ordnungswidrigkeit und muss bestraft werden. Lehrer können veranlassen, den Jugendlichen von zu Hause abholen zu lassen, allerdings geschieht dies zu selten, da es ein Armutszeugnis gegenüber den pädagogischen Fähigkeiten ist. Viele Lehrer sind nicht in der Lage eine Konferenz einzuberufen um festzulegen, dass der Jugendliche abgeholt werden muss und eine Attestpflicht (ärztliche Atteste) bekommt (Anhang 1).

An die Schule sollte eine Berufsausbildung oder ein Studium anschließen. So lautet zumindest der Regelfall einer biografischen Entwicklung. Treten Komplikationen auf und es kommt zu Jugendarbeitslosigkeit, kann dieses ein Abrutschen in die Kriminalität bedeuten (siehe 4.). Eine Lehrstelle vermittelt dem Jugendlichen, dass er in der Lage sein wird seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen und lernt sich zudem ein- und unterzuordnen. Die Sekundärtugenden, wie Pünktlichkeit, Ausdauer, Fleiß, … kommen zum Vorschein. Diese müssen bereits angelegt sein und werden vorausgesetzt. Delinquente Jugendliche weisen in diesem Bereich erhebliche Defizite auf.

Des Öfteren passieren auch Ausrutscher in „glatten“ Biographien. Demnach kann abweichendes Verhalten auch die Folge eines vorbestimmten Lebensweges sein. Wenn die elterliche Erwartungshaltung (z.B. Übernahme eines Betriebes) die berufliche Laufbahn vorschreibt, leidet unter diesen Umständen das Selbstwertgefühl und die Sekundärtugenden, so dass es zu strafrechtlichem Fehlverhalten kommen kann (Wilfried Dietsch & Werner Gloss, 2005).

4) Jugendarbeitslosigkeit

Der Mangel an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen erschwert den betroffenen jungen Menschen die Eingliederung in die Gesellschaft. Hierbei fällt es vielen schwer, positive Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Neben psychischen Folgen können Resignation und Rückzug über Krankheitssymptome hinzukommen, bis hin zur Rebellion und Kriminalität.

Eine zwingende Ursache – Wirkung – Beziehung zwischen Arbeitslosigkeit und Kriminalität ist nicht nachzuweisen. Dennoch werden Faktoren, wie zeitlicher Leerlauf während der Arbeitslosigkeit und der Verlust des Selbstwertgefühls bei häufiger Ablehnung, angesehen, die zur Entstehung abweichenden Verhaltens beitragen können.

Zudem kommen einige arbeitslose Jugendliche aus problematischen familiären und sozialen Verhältnissen, in denen bereits Sozialisationsdefizite vorliegen. Gelangen Jugendliche bereits zu einem frühen Zeitpunkt in eine längere Arbeitslosigkeit, kann es zu einer verstärkten Konfliktlage kommen (LKA NRW, 2006).

5) Wirkung von Medien

Trotz Jugendmedienschutz haben Kinder und Jugendliche heute eine Auswahl einer unüberschaubaren und auch wohl nicht mehr kontrollierbaren Flut an Angeboten. Den Medienumgang müssen sie zum größten Teil selbst erlernen, da sie nur begrenzt von Eltern bzw. Erwachsenen angeleitet werden.

Nach wie vor sind die Auswirkungen des Medienkonsums auf das Verhalten der Jugendlichen umstritten. Einzelfälle, wie z. B. in Erfurt (Amoklauf des 19- jährigen Robert Steinhäuser) weißen einen tatsächlichen Zusammenhang zwischen medialer Gewalterfahrung und tatsächlicher Gewaltanwendung auf. Der Erklärungsansatz hierfür ist die Stimulationstheorie (baut auf lerntheoretische Ansätze auf / Modelllernen). Trotz einigen wissenschaftlichen Untersuchungen konnten in den dramatischen Fällen, wie in Erfurt, keine konkrete Nachweise erbracht werden, da die Verbreitung der Spiele in keinem Verhältnis zu den Auffälligkeiten stehen.

Neue Untersuchungen zeigen ebenfalls, dass Jugendliche bei Kriegsfilmen und anderen Gewaltvideos mehr Gewaltbereitschaft zeigten, als bei Ego – Shootern.

Den Recherchen zu urteilen, besteht nur in Ausnahmefällen eine direkte Beeinflussung des Verhaltens durch die Konfrontation mit sog. jugendgefährdenden Darstellungen. Allerdings kommt es zu einer Gewöhnung oder Abstumpfung beim Betrachter durch die ständige Präsenz von Gewalt in den Medien (Wilfried Dietsch & Werner Gloss, 2005).

6) Reizüberflutung, Werbung, Konsumdruck

Das Konsumverhalten der Jugendlichen hat sich in den letzten Jahren massiv geändert. Im Vergleich zu früher ist das Angebot an Waren enorm. Raffinierte Werbeverfahren, umfangreiche Marktuntersuchungen sowie ausgeklügelte Verkaufsmethoden erzeugen Wünsche, welche nur schwer zu Wiederstehen sind. Leicht beeinflussbare Menschen, wie Kinder und Jugendliche sind dem manipulierendem Einfluss der Werbung ausgesetzt. Hat man nicht das Richtige an, man ist so zu sagen „out“, verliert derjenige das Ansehen der Mitschüler und Bekannten.

Da die Waren, welche Jugendliche „haben müssen“ sehr teuer sind, liegt hier vermutlich eine wichtige Ursache für den Ladendiebstahl.

Neben dem Ladendiebstahl wird auch der Missbrauch der sog. legalen Drogen, wie Alkohol, Nikotin und Medikamente durch Werbung gefördert. Hierbei werden nur positive Eigenschaften hervorgehoben. Diese legalen Drogen sind oft verboten für den Konsum nicht erlaubter Stoffe.

Das Offenlegen solcher Wirkungszusammenhänge soll helfen, die Strategien der Werbebotschaften zu durchschauen und damit umzugehen (LKA NRW, 2006).

7) Sonstige Faktoren

- Langeweile
- Mutproben / Gruppenzwang
- falsche Freunde oder Bekannte / Cliquen und Gangs
- aus Not (kein Essen)
- Hilferuf (Aufmerksamkeit)
- Gier oder Suchtverhalten
- weil es „cool“ ist

5 Interventionsmöglichkeiten

Die Jugendkriminalität stieg in den letzten Jahren stetig an und es ist auch kein Rückgang in Sicht. Somit gibt es bereits einige Projekte zur Bekämpfung bzw. Eindämmung des Problems.

Die Stadt und der Landkreis Karlsruhe starteten viele eigene Projekte. Neben diesen gibt es auch Angebote, die in der ganzen Region bekannt sind und auch rege angewandt werden.

5.1 Projekte der Stadt und dem Landkreis Karlsruhe

5.1.1 Hilfen nach dem SGB VIII

Der Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe führt keine Maßnahmen durch, sondern organisiert und gewährt Hilfen nach dem SGB VIII.

Ab dem § 27 ff SGB VIII können alle Hilfen auch für Kinder, Jugendliche und deren Eltern gewährt werden, wenn Strafauffälligkeiten vorliegen. Dies sind Hilfen, die sich an die einzelnen Personen und an deren Familien wenden.

Es gibt allerdings auch Angebote, die sich an Gruppen bzw. größere Systeme richten:

- In Karlsruhe gibt es an 16 Schulen Schulsozialarbeiter, die sich auch bei Straffälligkeit Interventionen überlegen.
- Anti – Gewalt – Training, Coolness - Training und ähnliche Programme können von den Bezirkssozialarbeitern, aber auch von den Schulsozialarbeitern initiiert werden.
- Im Rahmen der selbst durchgeführten Sozialpädagogischen Gruppenarbeit können präventive Projekte durchgeführt werden.

Die Hilfen sind flächendeckend und gelten für Einrichtungen. Die Angebote haben eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren oder mehr als zwei Jahren. Die Finanzierung wird je nach Verlauf und Sinnhaftigkeit der Hilfen bestimmt (Anhang 4).

5.1.2 Förderverein „Sicheres Karlsruhe“

Im Jahre 1999 wurde der Förderverein gegründet, welcher kriminalpräventive Maßnahmen und Projekte unterstützt. Zudem fördert „Sicheres Karlsruhe“ Hilfen für Opfer von Straftaten im Stadtkreis Karlsruhe. Dies dient zur Sicherheit der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger. Die Vorstandschaft setzt sich aus Gerlinde Hämmerle (Vorsitzende, ehemalige Regierungspräsidentin), Hildegart Gercke (stellvertretende Vorsitzende, Polizeipräsidentin) und Siegfried Vogel (ebenfalls stellvertretender Vorsitzender, Erster Bürgermeister) zusammen.

Der Förderverein zählt 29 Mitglieder und im Jahr 2007 wurden sieben Projekte gefördert, welche teilweise schon seit mehreren Jahren laufen.

Herbei handelt es sich um:

- Projekt „Jugendgruppierung Oberreut“: Die Gemeinde Oberreut hat sich einer Jugendgruppierung des Stadtteils angenommen. Ziel ist es, durch Maßnahmen und Aktivitäten eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung für Jugendliche zu finden.
- Projekt „Sicherheitsplakette“: Bürger bekommen eine Sicherheitsplakette, wenn diese ihr Haus / ihre Wohnung nach den Empfehlungen der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Karlsruhe aufgerüstet haben.
- Projekt „Hast du Bock auf BogG? – Boxen gegen Gewalt“: Kinder und Jugendliche lernen mit Gewalt umzugehen, bzw. gewaltfreie Lösungen für Konflikte zu finden.
- Theaterstück „Eins auf die Fresse“: Wird vom Sandkorn – Theater Karlsruhe aufgeführt und handelt von Schülergewalt.
- Projekt „Sicherheit in Straßenbahnen und an Haltestellen“: Wurde durch den Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. im Jahr 2006 ins Leben gerufen. Das Projekt dient zur Bekämpfung von Gewalt in Straßenbahnen und an Haltestellen.
- Projekt zum Thema „Rechtsextremismus“: Schülerinnen und Schüler der zehnten Klasse des Helmholtz – Gymnasiums setzten sich im Schuljahr 2006 / 2007 mit diesem Thema auseinander. Am Ende wurde das Projekt in den Medien vorgestellt. Es wurden die Ziele und Erscheinungsformen von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit dargestellt, sowie die Denk- und Handlungsweisen von rassistischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Menschen. Neben diesen Darstellungen wurde auch ein Klassenzimmer mit selbstgefertigten Bildern der NS Zeit umgestaltet (Polizeipräsidium Karlsruhe – Prävention, 2007).

5.1.3 Förderverein „Sicherer Südlicher Landkreis e. V.“

2001 wurde dieser Förderverein gegründet und richtet sich an die organisatorische und finanzielle Förderung kriminalpräventiver Maßnahmen und Projekte im südlichen Landkreis Karlsruhe.

Der Förderverein zählt derzeit 20 Mitglieder und hat im Jahr 2007 folgende Präventionsaktivitäten des Polizeireviers Ettlingen und seiner Kooperationspartner unterstützt:

- Jugendprojekt „Sport am Samstag“: Zählt zur Veranstaltungsreihe „Sport gegen Gewalt“ und wird in den Wintermonaten durchgeführt. Jugendsachbearbeiter des Polizeireviers Ettlingen, dem Sozialarbeiter des Jugendhauses „Specht“ und der Pestalozzischule sind die Kooperationspartner. In einer Schulhalle treffen sich Jugendliche samstagabends zum Fußballspielen, damit diese eine sinnvolle Beschäftigung haben. Da die Jugendlichen die Schiedsrichtertätigkeit selbst in die Hand nehmen, lernen sie somit auch die Auseinandersetzung mit Konflikten und deren Lösungsmöglichkeiten.
- Aktion „Führungshand – fit for fair“: 2007 wurde in Kooperation mit den Waldbronner Schulen und dem Jugendtreff eine Aktionswoche zum Thema „Gewaltprävention bei Jugendlichen“ veranstaltet. Hierbei wurde u. a. Boxen als Instrument des Aggressionstrainings und zur Förderung der Selbstkompetenz angeboten.
- Aktion „Videoclip - Dancing“: Es findet eine Kooperation mit dem Landratsamt Karlsruhe, dem Jugendamt und dem Jugendtreff Waldbronn statt. Es treten 16 Gruppen mit 110 Teilnehmern an und tanzen um den Sieg. Dies soll zur Stärkung des Selbstbewusstseins dienen und gehört ebenso zu „Sport gegen Gewalt“ (Polizeipräsidium Karlsruhe – Prävention, 2007).

5.1.4 Projekt „HÜBSCH korrekt“

Dies ist ebenso ein Projekt der Initiative „Kriminalpräventive Modellprojekte“, welches durch die Gelder der Landesstiftung Baden – Württemberg gefördert wird. Das Projekt ist eine Kooperation zwischen der Prävention des Polizeipostens Karlsruhe, der ersten Bereitschaftspolizeiabteilung Bruchsal, der Heinrich – Hübsch – Schule, der Metallinnung Karlsruhe, der Verkehrswacht Karlsruhe e. V. u. a.

Die Heinrich – Hübsch – Schule ist eine Berufsschule, welche von Schülern zwischen 16 – 25 Jahren besucht wird. Da diese Altersgruppe bei Körperverletzungsdelikten, im Vergleich zur übrigen Bevölkerung, überproportional vertreten ist, spielt diese Zielgruppe eine wesentliche Rolle. Das Gleiche gilt bei Verkehrsunfällen unter Alkohol- und / oder Drogeneinfluss.

Gerade bei Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Migrationshintergrund werden regelmäßig Straftaten begangen, welche zur schwerwiegenden Folge, wie z. B. der Verlust des Arbeitsplatzes führen kann.

Um dies zu vermeiden, zielt das Projekt „HÜBSCH korrekt“ auf die Vermeidung von Gewalttaten durch Schülerinnen und Schüler der Heinrich – Hübsch – Schule. Gehandhabt wird dies durch den Aufbau von Körpergefühl, Körperbeherrschung und Selbstwertgefühl. Damit es zu einer Reduzierung von Alkohol- und Drogenfahrten kommt, wird das positive Sozialverhalten eingeübt und gewaltfreie Konfliktlösungen für den Alltag erprobt. Ebenso soll der Suchtentwicklung vorgebaut werden.

Damit diese Ziele erreicht werden, bietet die Polizei und die Sportlehrer Anti - Aggressions- und Kampfsporttraining an, zudem kommt ein erlebnispädagogischer Transfer im Hochseilgarten hinzu. Neben diesen sportlich – intervenierenden Maßnahmen kommen Besuche in Suchtkliniken, Justizvollzugsanstalten und der Besuch des gewaltpräventiven Theaterstücks (Sandkorn: Eins auf die Fresse, s.o.) hinzu. Das Maßnahmenbündel runden ein Verkehrssicherheitstraining (mit Rauschbrillen) und ein begleitendes Elterncoaching (siehe 5.1.5) ab. Angestrebt wird eine dauerhafte Begleitung durch den Schulpsychologischen Dienst. Tiefersitzende familiäre Probleme sollen somit rechtzeitig erkannt und systemisch interveniert werden.

Auf Grund der Erfolge ist das Projekt auf Dauer, auch über den Förderzeitraum von zwei Jahren hinaus, angelegt (Polizeipräsidium Karlsruhe – Prävention, 2007).

5.1.5 Projekt „Elterncoaching“

„Elterncoaching“ gehört auch zur Initiative „Kriminalpräventive Modellprojekte“ und wird von der Landesstiftung Baden – Württemberg gefördert.

Es besteht eine Kooperation zwischen dem Kinderbüro der Stadt Karlsruhe, der Prävention des Polizeipräsidiums Karlsruhe, der Stadt Karlsruhe – Sozialer Dienst, der Schulsozialarbeit, des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ), der Beratungsstellen als weitervermittelnde Stellen sowie weiterer Institutionen, wie Jugendgerichtshilfe, Pro Familia und Verein für Jungendhilfe e. V.

In der Pubertät ist die Gefahr straffällig, abhängig oder sozial auffällig zu werden erhöht. Immer mehr Eltern kommen mit dem Verhalten ihrer Kinder nicht zurecht und fühlen sich hilflos. Sie sehen kaum Handlungsmöglichkeiten und haben zudem Kommunikationsprobleme mit ihren Kindern. Das Projekt ist speziell für Eltern, Geschwisterkinder und weitere Familienmitglieder, deren Kinder / Geschwister oder Bekannte durch die Pubertät auffällig geworden sind.

Es dient zur Vermeidung bzw. Reduzierung des riskanten Verhalten von Jugendlichen, gewaltbedingter und anderer Straftaten, des Suchtmittelkonsum und des riskanten Verkehrsverhalten. Die familienorientierte Prävention, die Stärkung der Erziehungskompetenz, die Elterninformation, -unterstützung und -entlastung, die Förderung der Kommunikation in der Familie und die Ermutigung zur Auseinandersetzung, die Jugendlichen eine andere Perspektive auf ihre Eltern ermöglicht, sind die Ziele des „Elterncoaching“.

Um die Ziele zu erreichen sind gemeinsame Treffen mit Eltern und Jugendlichen, eine offene Elternrunde und Termine mit den Jugendlichen alleine vorgesehen. Schwerpunktmäßig wird hierbei auf den erlebnispädagogischen Transfer gesetzt. Zudem kommen interaktive Methoden zur Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Thema (Rollenspiel, Kommunikationsübungen, Kleingruppenarbeit, Medieneinsatz, …) hinzu.

Das Projekt läuft bis Ende 2009. Es wird allerdings an eine dauerhafte Fortsetzung gedacht (Polizeipräsidium Karlsruhe – Prävention, 2007).

[...]

Ende der Leseprobe aus 100 Seiten

Details

Titel
Jugendkriminalität. Interventionsformen der Sozialen Arbeit bei jugendlichen Straftätern
Hochschule
SRH Hochschule Heidelberg
Note
2,2
Autor
Jahr
2009
Seiten
100
Katalognummer
V126399
ISBN (eBook)
9783640327744
ISBN (Buch)
9783640327867
Dateigröße
1311 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jugendkriminalität, Interventionsformen, Sozialen, Arbeit, Straftätern
Arbeit zitieren
Franziska Schwarz (Autor:in), 2009, Jugendkriminalität. Interventionsformen der Sozialen Arbeit bei jugendlichen Straftätern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126399

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