Ehre, Ehrlosigkeit und soziale Ausgrenzung in der Frühen Neuzeit. Scharfrichter als Paradebeispiel der unehrlichen Berufe


Seminararbeit, 2002

18 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Anfänge und Entwicklung des Berufs
2.1 Germanen
2.2 Mittelalterliche Gesellschaft

3. Erklärungsversuche der „Unehrlichkeit“ des Berufs
3.1 Die rechtsgeschichtliche These
3.2 Die psychologische These
3.3 Die sakral-magische These
3.4 Die rationalistische These

4. Das Leben der Scharfrichter
4.1 Aufgaben und Nebenerwerbstätigkeiten
4.2 Gesellschaftliche Stellung
4.3 Reaktionen auf den Ausschluß aus der Gesellschaft

5. Schlußteil: Teilweise Rehabilitierung des Berufs

6. Literaturverzeichnis

1) Einleitung

Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit mußte man weder Dieb noch Betrüger sein, um seine Ehre zu verlieren. Die „Unehrlichkeit“ des Mittelalters und der Frühen Neuzeit hat mit der heutigen Unehrlichkeit wenig gemeinsam. Es war kein moralisches Problem, sondern „eine rechtliche Zurückstellung bestimmter Berufe, verbunden mit sozialer Distanzierung und Verachtung“[1].

Als „ehrlos“ galten eine Reihe von Berufen, wie zum Beispiel Leineweber, Müller, Töpfer oder Bader. Diese nützlichen und sinnvollen Berufe waren dem Spott und der Verachtung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesellschaft ausgesetzt[2]. Die Müller waren demnach Diebe und betrieben nebenbei ein Bordell in ihrer Mühle[3], ebenso die Schneider, die einen Teil des gelieferten Materials verschwinden ließen[4] ; die Türmer arbeiteten nachts, das machte sie unheimlich und verdächtig[5]. Das ist nur eine sehr kurze Auswahl an Vorurteilen, mit denen die Angehörigen der „ehrlosen“ Berufe zu kämpfen hatten.

An der Spitze der „unehrlichen“ Gewerbe stand der Beruf des Scharfrichters. Auch unter den Namen Henker, Freimann, Carnifex, Nachrichter, Schinder, Meister Hans oder Züchtiger[6] bekannt, war dieser Beruf der Unehrlichste unter den „unehrlichen“ Berufen.

Diese Arbeit beschäftigt sich ausschließlich mit dem Beruf des Scharfrichters als dem „Paradebeispiel“ der „unehrlichen“ Berufe.

Die Anfänge des Gewerbes, der Ursprung des professionalisierten Tötens werden im Kapitel Anfänge des Berufs behandelt. Das Kapitel Erklärungsversuche der „Unehrlichkeit“ des Berufs stützt sich hauptsächlich auf die von Jutta Nowosadtko aufgestellten Thesenkomplexe, wie es zu der „Unehrlichkeit“ kam. Das Leben der Scharfrichter gibt Einblicke in den Alltag der Henker, ihre Hauptbeschäftigung, „Nebenjobs“, Stellung innerhalb der Gesellschaft und die Verarbeitung der Ausgrenzung. Im Schlußteil wird auf die teilweise stattgefundene Rehabilitierung und Gleichstellung des Berufs eingegangen.

2) Anfänge und Entwicklung des Berufs

2.1 Germanen

In der alten germanischen Zeit war die Hinrichtung des Verurteilten eine Angelegenheit des Klägers und seiner Sippe. Der Kläger konnte die Hinrichtung entweder selber erledigen oder auch durch seine Sklaven durchführen lassen. Das Gericht stellte dem Kläger Werkzeuge (z.B. Beil zum Enthaupten) zur Verfügung und bot bei der Vollstreckung Hilfestellungen an.[7]

Bei den Hinrichtungen „zu gesamter Hand“ mußte die ganze Thingversammlung mitmachen. Steinigung und Hängen waren immer eine Angelegenheit aller Anwesenden. Solch eine öffentliche Todesstrafe war ein Kultakt, der Verurteilte wurde dem Kriegsgott Wodan geopfert. Häufig übernahm ein Kultbeamter („ sacerdos “) das Handanlegen bei Hinrichtungen, die einen rituellen Charakter trugen.[8]

2.2 Mittelalterliche Gesellschaft

Bis zur Verkündung des „Ewigen Landfriedens“ 1495 existierten im Mittelalter weder ein staatliches Gewaltmonopol noch ein allgemeines Recht. Das einzige anerkannte Rechtsmittel war die Fehde. Diese war ein fester Bestandteil der Rechtsordnung und bot dem in seinem „Recht“ Verletzten immer eine Möglichkeit der legitimen Selbsthilfe an.[9]

Der Kläger hatte das Recht, den Schuldigen zu töten, ihn als Sklaven behalten oder gegen eine Geldstrafe freilassen. Sollte der Verurteilte hingerichtet werden, bestand auch die Möglichkeit, daß das Gericht die Tötung übernehmen konnte.[10] Da es an einem geschulten, berufsmäßigen Henker fehlte, mußten verschiedene Personen als Strafvollstrecker dienen. Meistens waren es Mitglieder des Gerichts, einer oder mehrere Schöffen, Soldaten oder Fronboten.[11] Der Fronbote[12] war ursprünglich ein freier Mann, ohne jegliche Anzeichen von „Unehrlichkeit“ seiner Aufgaben, sogar vom hohen Ansehen. Das Gericht wählte den Fronboten aus dem Kreis der „Zinszahlenden“, die über ein mäßiges Besitztum verfügten.[13]

Der Vorläufer des Scharfrichters war gleichzeitig der Gehilfe des Richters, Gerichtsbote und Unterbeamter für gerichtliche, fiskalische und administrative Angelegenheiten.[14]

1276 wurde zum ersten Mal in Deutschland im Augsburger Stadtbuch der „Henker“ erwähnt. Der Unterschied zwischen einem Fronboten und einem Henker oder Scharfrichter ist schnell erklärt. Während ein Fronbote für die durchgeführten Hinrichtungen kein Geld bekam, wurde ein Scharfrichter für seine Aufgaben entlohnt. Diese Entlohnung war nicht gerade niedrig, so daß sich nur reiche Städte einen eigenen Scharfrichter leisten konnten, die anderen mußten sich einen kommen lassen.[15]

[...]


[1] Wilbertz, G.: Scharfrichter und Abdecker im Hochstift Osnabrück. Untersuchungen zur Sozialgeschichte zweier „unehrlicher“ Berufe im nordwestdeutschen Raum vom 16. bis zum 19. Jahrhundert. Osnabrück, 1979, S. 317.

[2] Danckert, W.: Unehrliche Leute. Die verfemten Berufe. Bern, 1963, S. 7.

[3] Werner, J.: Du Müller, du Mahler, du Mörder, du Dieb! Berufsbilder in der deutschen Literatur. München, 1990, S. 54.

[4] Werner, S. 40.

[5] Werner, S. 70.

[6] Hinckeldey, Ch. (Hrsg.): Justiz in alter Zeit. Band VI der Schriftenreihe des mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg ob der Tauber. Rothenburg o. d. T., 1984, S. 279.

[7] Hinckeldey, S. 279.

[8] Danckert, S. 26.

[9] Nowosadtko, J.: Scharfrichter und Abdecker. Der Alltag zweier „unehrlicher Berufe“ in der Frühen Neuzeit. Paderborn, 1994, S. 50.

[10] Nowosadtko, S.51.

[11] Wilbertz, S. 10. Vgl. auch Danckert, S. 36.

[12] Das Wort Fron kommt vom althochdeutschen fro „Herr“. Genitiv Pluralis frono „der Götter, göttlich“. Die anfangs hoch angesehene Stellung des Fronboten spiegelt sich in christlichen Formeln wie daz chruzi frono oder Worten wie vronalter „Hochalter“ und vronspise für „Abendmahl“ wieder.

[13] Wilbertz, S. 27.

[14] Nowosadtko, S. 51.

[15] Hinckeldey, S. 280.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Ehre, Ehrlosigkeit und soziale Ausgrenzung in der Frühen Neuzeit. Scharfrichter als Paradebeispiel der unehrlichen Berufe
Hochschule
Universität Osnabrück  (FB Geschichte)
Veranstaltung
Proseminar: Fremde in der Frühen Neuzeit. Außenseiter, Randgruppen, Minderheiten.
Note
2
Autor
Jahr
2002
Seiten
18
Katalognummer
V12630
ISBN (eBook)
9783638184670
ISBN (Buch)
9783638746731
Dateigröße
564 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ehre, Ehrlosigkeit, Ausgrenzung, Frühen, Neuzeit, Scharfrichter, Paradebeispiel, Berufe, Proseminar, Fremde, Frühen, Neuzeit, Außenseiter, Randgruppen, Minderheiten
Arbeit zitieren
Wladimir Danilow (Autor:in), 2002, Ehre, Ehrlosigkeit und soziale Ausgrenzung in der Frühen Neuzeit. Scharfrichter als Paradebeispiel der unehrlichen Berufe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12630

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