Im Prinzip einig? Zur Entwicklung der Grundwerte von SPD und DGB in der Bundesrepublik


Magisterarbeit, 2007

122 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. ZUM BEGRIFF DES GRUNDSATZPROGRAMMS

3. DIE TRIAS DER GRUNDWERTE
FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND SOLIDARITÄT
3.1. Begriffsklärungen der Grundwerte
3.1.1. Freiheit
3.1.2. Gerechtigkeit
3.1.3. Solidarität
3.2. Das Spannungsverhältnis der Grundwerte

4. DIE GEWICHTUNG DER GRUNDWERTE IN DEN GRUNDSATZPROGRAMMEN
SPD:
4.1. Godesberger Grundsatzprogramm 1959
4.2. Berliner Grundsatzprogramm 1989
4.2.1. Ergänztes Berliner Grundsatzprogramm 1998
DGB:
4.3. Wirtschaftliche und sozialpolitische Grundsätze des DGB von 1949
4.4. Grundsatzprogramm des DGB von 1963
4.5. Grundsatzprogramm des DGB von 1981
4.6. Grundsatzprogramm des DGB von 1996

5. EIN VERGLEICH: GRUNDWERTE IN DEN GRUNDSATZPROGRAMMEN
5.1. Das SPD-Grundsatzprogramm von 1959 mit den Grundsätzen des DGB von 1949 und mit dem DGB- Grundsatzprogramm von 1963
5.2. Das SPD-Grundsatzprogramm von 1989 (1998) mit dem DGB-Grundsatzprogramm von 1981 und dem DGB-Grundsatzprogramm von 1996

6. SCHLUSSBETRACHTUNG: IM PRINZIP EINIG? PERSPEKTIVEN VON SPD UND DGB

7. LITERATURVERZEICHNIS:

8. ANHANG

1. Einleitung

Wie ist der Titel dieser Arbeit zu verstehen? Um diese Frage zu klären, soll die Überschrift in ihre zwei Teile zerlegt werden, zunächst die Ellipse: „Im Prinzip einig?“. Sie macht deutlich, dass es zwischen den politischen Organisationen des DGB und der SPD eine prinzipielle Gemeinsamkeit gibt. Diese besteht in den Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Sozialdemokraten und Ge-werkschafter berufen sich auf diese Prinzipien. Die Verwendung der Frageform deutet an, dass zu untersuchen ist, inwiefern Einigkeit zwischen DGB und SPD herrscht. Denn die formal gleichen Grundwerte müssen nicht unweigerlich Einig-keit in den politischen Positionen bedeuten. Dieses drückt sich beispielsweise in den Grundsatzprogrammen der beiden politischen Organisationen aus. Dort soll der Fokus dieser Arbeit liegen, um den Grad der Einigkeit der beiden Organisatio-nen bestimmen und die Entwicklung der Grundwerte verfolgen zu können.

Kaum ein Gegenstand wird so von Grundwerten und Prinzipien bestimmt wie die Grundsatzprogramme von politischen Parteien oder politischen Organisa-tionen. Dennoch werden Grundsatzprogramme im Laufe der Zeit, sowohl in der Praxis als auch in der Theorie, angepasst, verletzt oder verworfen. Sie sind keine statischen, universellen und für immer gültigen Schriften, die Wahrheiten und Rezepte wiedergeben, wie eine Gesellschaft zu funktionieren hat, sondern werden als Richtungsweiser in die jeweilige Zukunft verstanden. Erfahrungsgemäß wer-den sie von der Geschichte erfüllt oder überholt, durch neue Erkenntnisse anpas-sungsbedürftig oder schlicht widerlegt.

Mit der aufkommenden öffentlichen Diskussion über neue Grundsatzpro-gramme der großen Volksparteien SPD und CDU rücken die Grundwerte nun wieder in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Häufig dann, wenn die Bevölkerung eines Landes eine Krisenzeit durchlebt, wird nach Grundwerten und Grundsätzen sowie Normen und Prinzipien gesucht und verlangt, an denen man sich orientieren kann. Nach den gravierenden Umbauten der Sozialsysteme und in Erwartung weiterer solcher Umgestaltungen ist die Suche nach den Grundwer-ten und vor allem nach deren bestmöglicher Umsetzung wieder in den Vorder-grund gerückt. Es wird die Basis gesucht und definiert, nach der die Zukunft der Sozialpolitik, der Wirtschaftspolitik und der Gesellschafts- und Kulturpolitik für einen längeren Zeitraum funktionieren soll. Begriffe wie Freiheit, (soziale) Gerech-tigkeit, Gleichheit, Solidarität und Toleranz erfahren eine Neubewertung in ihrer Bedeutung für die zukünftige Gesellschaft.

Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel die Grundsatzprogramme des Deut-schen Gewerkschaftsbundes und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, die im Zeitraum zwischen den Jahren 1949 und 1998 formuliert wurden, zu unter-suchen und zu vergleichen, da diese „schwarz auf weiß“ die Einstellung des Ge-werkschaftsbundes und der Sozialdemokratie zu den Grundwerten wiedergeben. Verglichen werden die Programme mit ähnlichem historischen Hintergrund bezie-hungsweise relativer Zeitnähe: konkret die Münchener Grundsätze von 1949 und das Düsseldorfer Grundsatzprogramm des DGB von 1963 mit dem Godesberger Programm der SPD von 1959 sowie die Grundsatzprogramme des DGB von 1981 (Düsseldorf) und 1996 (Dresden) mit dem Grundsatzprogramm der SPD von 1989 (Berlin) und dem ergänzten SPD-Programm von 1998 (Leipzig). Der Faktor Zeit spielt eine nicht unerhebliche Rolle für die Vergleichbarkeit der Programme. Dazu sind einige weitere Erläuterungen zu geben: Der jeweils herrschende Zeitgeist ist eine Synthese aus gesellschaftlichem Entwicklungsstand und dem geltenden Forschungsstand beziehungsweise Wissensstand. Er prägt die Denkweise einer Generation. Dieser Zeitgeist findet natürlich Eingang in den Grundsatzprogram-men. Diese sind folglich Spiegelbilder ihrer Zeit mit einer in die Zukunft gerichteten Aufgabe. Um einer Verquickung mit einem anderen Zeitgeist und somit einer unnötigen Verkomplizierung der Analyse zu entgehen, werden zeitnahe Grundsatzprogramme miteinander verglichen. Grundsatzprogramme sind, auch wenn sie von ihrer Zielsetzung her langfristig angelegt sind, genau wie andere politische Programme zu behandeln. Das bedeutet, dass sie ihrer Zeitperiode entstammen und somit den bis dahin gültigen Erkenntnisstand und die gesell-schaftlichen Normen mit einbeziehen. Sie sind vor diesem Hintergrund zu bewer-ten.

Der Vergleich der Grundwertenennungen in den Programmen soll Gemein-samkeiten und Unterschiede beider Strömungen der Arbeiterbewegung seit Grün-dung der Bundesrepublik Deutschland mit herausarbeiten. Des Weiteren wird eine Untersuchung der Grundsatzprogramme vor allem unter dem Aspekt der gültigen Grundwerte innerhalb der Arbeiterbewegung „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidari- tät“1 vorgenommen. Obwohl die Arbeit sich mit normativen Kategorien wie Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität beschäftigt, wird der empirisch-analytische Ansatz verwendet, um die Grundsatzprogramme zu bearbeiten. Eine Häufigkeitsauszäh-lung der Begriffe Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität in den Grundsatzprogram-men wird Aufschluss über die Gewichtung der einzelnen Grundwerte geben. In einer Binnenanalyse werden die Kapitel der Grundsatzprogramme auf Verwen-dungshäufigkeiten der Begriffe hin überprüft.

Diese Methode soll neben der inhaltlichen Analyse ein Werkzeug des Er-kenntnisfortschritts sein. Sie befreit den Autor nicht von der inhaltlichen Auseinan-dersetzung mit den Programmen, sondern soll eine Ergänzung zu den Textanaly-sen sein. Überdurchschnittliche Verwendungen eines der drei Grundwerte lassen deutlich zu Tage treten, welche Gewichtung bzw. Bedeutung der Grundwert in dem jeweiligen Abschnitt hat. Die Häufigkeit der Wortverwendung gibt außerdem Aufschluss darüber, ob es eine Dominanz eines bestimmten Grundwertes im gesamten Grundsatzprogramm gibt.

Es besteht ein Spannungsfeld zwischen Freiheit, Gerechtigkeit und Solida-rität. Dieses Spannungsfeld findet sich auch in den Grundsatzprogrammen wieder. Konkret ist jedes in den Grundsatzprogrammen diskutierte Thema auf Basis der Grundwertetrias zu bewerten. Aus der Bewertung ist letztlich die Haltung der je-weiligen Organisation zu gesellschaftspolitischen und wirtschaftspolitischen The-men ableitbar. Diese Haltung zu erforschen, ist Aufgabe der Arbeit.

Im unbestreitbaren Spannungsfeld der Grundwerte gilt es herauszufinden, welche Gewichtung es gibt und welche Verschiebungen der Gewichtung sich er-kennen lassen? Außerdem sollen die folgenden Fragen beantwortet werden: Welches Demokratieverständnis wird in den Grundsatzprogrammen deutlich? Welches jeweilige Staatsverständnis lassen die Programme der Organisati- onen erkennen? Im Übrigen wird die Frage zu verfolgen sein, welche Unter-schiede die Grundsatzprogramme in Bezug auf die Grundwerte aufweisen.

Es werden durch den Vergleich und die Analysen fast 50 Jahre Entwicklung der Grundsatzprogramme nachvollzogen. Ein Ausblick auf die derzeitige Grundsatzprogrammentwicklung der SPD ist Teil des letzten Kapitels. Dem Ter-minplan der SPD zu Folge soll ein neues Grundsatzprogramm auf dem Bundes-parteitag im Herbst 2007 beschlossen werden.2 Der Bremer Programmentwurf liegt bereits vor. Dieser Entwurf kann nicht mehr in die Analyse einfließen, zeigt jedoch eine Zukunft der Grundsatzprogramme auf und kann insofern ins abschlie-ßende Kapitel Schlussbetrachtung: Im Prinzip einig? Perspektiven von SPD und DGB eingehen.

Zunächst ist noch einiges zur inhaltlichen Einteilung der Arbeit anzuführen. Sie beginnt mit einer Einführung in die Begriffe Grundsatzprogramm, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Es ist notwendig, ein Grundverständnis dieser Beg-riffe zu vermitteln, bevor sich eine Analyse anschließen kann. Freiheit, Gerechtig-keit und Solidarität sind die Basis, aufgrund dessen die Auseinandersetzung mit den Grundsatzprogrammen stattfindet. Deshalb nimmt die Beschäftigung mit den Grundwertedefinitionen einen relativ großen Umfang in Anspruch. Die Klärung der zentralen Begriffe erfolgt im Kapitel Zum Begriff des Grundsatzprogramms und im Abschnitt Begriffsklärungen der Grundwerte des Kapitels Die Trias der Grundwerte: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Des Weiteren wird im folgenden Abschnitt Das Spannungsverhältnis der Grundwerte beschrieben. Diesem Abschnitt schließt sich das Kapitel Die Gewichtung der Grundwerte in den Grundsatzprogrammen an. Es beinhaltet eine Zusammenfassung der ein-zelnen Programme und eine Analyse in Bezug auf die dort verwendeten Grund-werte. Dieses Kapitel bildet zusammen mit dem Vergleich den Kern der Arbeit. Hier werden die Grundsatzprogramme verglichen und die Unterschiede der bei-den Strömungen der Arbeiterbewegung herausgearbeitet. Aus der empirischen Analyse lässt sich die Entwicklung der Grundwerte ableiten. In der Schlussbe-trachtung wird erwogen, wie einig sich die Organisationen sind. Die Frage lautet zuletzt: Schlussbetrachtung: Im Prinzip einig? Perspektiven von SPD und DGB. Zunächst allerdings ist es notwendig, die grundlegende Frage nach der Relevanz des Themas zu beantworten: Ist ein sinnvoller Vergleich der Grundsatz-programme eines Interessverbandes mit einer Partei überhaupt möglich oder vergleicht man hier „Äpfel mit Birnen“? Dazu muss eine Schnittfläche vorhanden sein, die eine Vergleichbarkeit ermöglicht. Welche Schnittfläche haben also der Dachverband der deutschen Gewerkschaften und eine Volkspartei wie die Sozial-demokratische Partei Deutschland? Es sollten einige mögliche Kriterien angeführt werden. Welche Kriterien sind anzulegen? Ist es die Mitgliederzusammensetzung? Die Homogenität oder Heterogenität der Mitgliedermilieus können in diesem Fall nur zum Teil Grundlage für einen Vergleich sein. Zwar sind die Mitglieder in der Anzahl unterschiedlich, die Gewerkschaften vereinen knapp 6,8 Millionen Mitglie-der, während die SPD etwa 600.000 Mitglieder zählt, jedoch sind 40 Prozent aller SPD-Mitglieder auch gewerkschaftlich organisiert.3 Daraus ergibt sich die Tatsa-che, dass zwar nicht die Mehrheit der SPD-Mitglieder gewerkschaftlich organisiert ist, aber eine bedeutende Minderheit. In der Vergangenheit der SPD sah der An-teil der Gewerkschaftsmitglieder noch viel günstiger aus, wie die Aussage von Susanne Miller: „Die meisten Sozialdemokraten waren ja auch Mitglied der Ge-werkschaften“4 bestätigt. Daraus leitet sich nicht unbedingt eine einheitliche Auf-fassung ab. Die Deckungsgleichheiten sind aber ein starker Indikator für eine ähnliche Einstellung zur Politik und zum Verhältnis von Staat und Gesellschaft. Folglich ist die Mitgliederverteilung als Gemeinsamkeit ein Kriterium.

Ergiebige Vergleiche sind einerseits jene, zwischen unterschiedlichen Ob-jekten oder Subjekten, um ihre Gemeinsamkeiten zu finden und andererseits jene zwischen Organisationen, die sich nahe stehen, um Unterschiede herausarbeiten zu können. Diese allgemeine Erwägung beinhaltet den Schlüssel zu einem weite-ren Kriterium. Wenn nachzuweisen ist, dass die Gewerkschaften und die Sozial-demokratie ähnlichen Ursprungs sind oder ähnliche Auffassungen vertreten, dann ist ein Vergleich sinnvoll. Dass beide Organisationen die gleichen historischen Wurzeln haben, ist in der Literatur Allgemeingut.5 Beide entstammen der Arbeiter- bewegung. Der Gewerkschaftsbund und die Sozialdemokratie verkünden die gleichen Grundwerte6. Die nachweisliche Nähe der Organisationen7 ist ein weite-res Kriterium, das einen Vergleich sinnvoll macht.

Beide Kriterien bilden die Basis auf der ein Vergleich erst möglich und sinnvoll wird. Welche Bedeutung hat hier ein Vergleich? Er ermöglicht die vom Autor, aufgrund der unterschiedlichen Positionen in der praktischen Politik, vermuteten Unterschiede in den Grundsatzprogrammen, trotz von den Begrifflichkeiten her gleicher Grundwerte, herauszuarbeiten. In der Literatur taucht dieser Satz bei-spielsweise folgende Feststellung auf: „Stehen Gewerkschaften und SPD auch vor ähnlichen Fragen, so sehen die Antworten doch oftmals unterschiedlich aus.“8

Inwiefern diese Unterschiede sich äußern, wird diese Arbeit zeigen. Im Fol-genden sind systematisch und prägnant die These, die Aufgaben und das Ziel der Arbeit angeführt.

- Die These lautet: Die Grundwerte der SPD und des DGB unterscheiden sich voneinander, da auch ihre praktischen Politiken nicht konform gehen.9
- Aufgabe dieser Arbeit ist es diese These mit Hilfe des Vergleichs der Grundsatzprogramme zu erhärten oder zu widerlegen. Im Speziellen ist der Vergleich der Grundwertetrias, die Abwägung der Bedeutung jedes einzel-nen Grundwertes und damit verbunden die Frage, auf welchen Grundwert wurde der meiste Wert gelegt, aufschlussreich und macht Gemeinsamkei-ten bzw. Unterschiede deutlich.
- Das Ziel ist der Erkenntnisgewinn.

2. Zum Begriff des Grundsatzprogramms

Das Wort Grundsatzprogramm setzt sich aus den Begriffen Grundsatz und Pro-gramm zusammen. Die einzelnen Begriffe werden zuerst zu klären sein. In ein-schlägigen Nachschlagewerken wird der Begriff Grundsatz auch mit Regel, Ge-sichtspunkt oder Prinzip als Grundlage der Betrachtung gleichgesetzt. 10 Der Gebrauch des Begriffs macht also auf grundlegende Informationen aufmerksam. Ein Grundsatz ist etwas Elementares für denjenigen, der ihn aufstellt. Die gleiche Funktion soll er auch für die soziale Umwelt erfüllen. Grundsätzliche Informationen bilden die Basis für etwas Zukünftiges. Zunächst sind Grundsätze etwas Unum-stößliches. In Grundsätzen werden Auffassungen festgelegt, die für eine geraume, aber nicht näher bestimmte Zeit Gültigkeit besitzen. Sie sind unumgängliche Aus-gangspunkte für Meinungen, für Argumente und für soziale Handlungen. Dies sind sie solange, wie sie in einer sich wiederholenden Generationenauseinanderset-zung neu durchdacht und akzeptiert werden. Sollte dies einmal nicht mehr der Fall sein, wird eine neue Generation den ein oder anderen Grundsatz aufgrund verän-derter Umstände kritisieren und schließlich anpassen.

Ein Programm wird im Allgemeinen als ein Bündel von Vorhaben verstan-den. Jede Organisation braucht ein Programm, um zu sagen, wer man ist, was man tut, was man will. Programme wirken nach innen und außen. Nach innen wirken sie als Klammer, die die Auffassungen der Mitglieder auf gemeinsame Ziele hin verbindet. Nach außen geben sie Auskunft über die Positionen und For-derungen der Organisation. Sie sind Selbstdarstellungen, aber nicht als Selbst-zweck. Mit Programmen geht man auf den Markt, um für sich zu werben. Sie müssen greifbar sein und sich von den Programmen anderer unterscheiden. Pro­gramme sind weder bloße Vorhaben noch einfache Versprechungen. Das sind sie auch. Vor allem konstituieren sie eine Gemeinschaft. Deshalb propagieren sie Werte, die das Wesen der Gemeinschaft ausmachen und gemeinsam geteilt wer-den. Einige Programme enthalten einen Ablaufplan, der sie mit der Zeitachse verbindet, in der sie durchgeführt sein müssen. Das ist bei politischen Program-men weniger ausgeprägt als bei Veranstaltungsprogrammen, Konzert- oder Rund- funkprogrammen, da es hier um einen längeren Zeitraum geht. Politische Wahl-programme beispielsweise sind mit der Legislaturperiode verbunden. Entspre-chend offen ist der Zeitplan gestaltet. Bei einer vier- bis fünfjährigen Laufzeit hat es sich in der Politik durchgesetzt, mehrere Gesetzesvorhaben, meist als Refor-men bezeichnet, anzugehen. Diese stellen Meilensteine dar, die die politisch Mächtigen abarbeiten. Gleichzeitig ist das Vorwärtskommen im Programm bzw. den Gesetzesvorhaben ein Signal an die Bevölkerung, mit welchem Grad an Ef-fektivität gearbeitet wird. Die Auswirkungen der Gesetze sind eher zweitrangig, da in vielen Fällen Effekte der Gesetze erst nach der Legislaturperiode einsetzen. Aufgrund der relativen Zeitverzögerung zwischen Gesetzgebung, Umsetzung und Auswirkung leidet die jeweilige Regierung an Glaubwürdigkeitsverlusten. Um diesen Verlusten zu entgehen bzw. entgegen zu steuern, wird die schrittweise Verwirklichung der eigenen Programmatik mit effektiver Regierungsarbeit gleich-gesetzt. Diese Vorgehensweise ist ein Ersatz für die Messbarkeit des eigenen Erfolges. Wähler haben so die Möglichkeit, ein Vergleichsmaß an die Leistung der Regierungsparteien anzulegen. Zwar ist dies ein leidlicher Ersatz, allerdings ist er, neben schnell wirkenden Gesetzen, alternativlos.

Politische Programme sind immer Kompromisswerke, die versuchen, so viele gesellschaftliche Widersprüche wie möglich durch geschickte Formulierun-gen einzubinden oder zu umgehen, manche sicherlich auch zu lösen. Die Akzep-tanz des politischen Programms spielt schließlich eine Rolle für die Wählbarkeit der Partei11 durch verschiedenste Bevölkerungsgruppen, die sich häufig in ihren Interessen entgegenstehen. Klientelparteien haben die Möglichkeit, eindeutigere Formulierungen zu benutzen als Volksparteien, da sie sich stärker auf eine gesell-schaftliche Wählergruppe festlegen. Dieses führt zu einer geringeren Anhänger-schaft.

Die Kombination der zwei Begriffe Grundsatz und Programm drückt also einerseits die herausragende Bedeutung des Inhaltes und andererseits das Vor-haben aus, sich für einen überschaubaren Zeitraum an die Grundsätze zu halten und sie, so weit möglich, umzusetzen. „Grundsatzprogramme sind Langzeit- und Perspektivprogramme“12, die sich dadurch von Aktions- oder Wahlprogrammen unterscheiden. Wie vorsichtig der Begriff Grundsatzprogramm in der Geschichte genutzt wurde, zeigt das Beispiel der Münchener Grundsätze des DGB. „Als die Gewerkschaften 1949, [...], ihre Alternative zum herrschenden Kapitalismus for-mulierten, nannten sie das Ergebnis ihrer Überlegungen immer noch nicht ‚Grundsatzprogramm’ sondern ‚Grundsätze [...].“13 Diese Formulierung impliziert bereits die folgende Aussage von Helga Grebing, in der sie feststellt, dass es sich trotz der Bezeichnung Grundsätze um ein erstes Grundsatzprogramm gehandelt habe: „Dem inhaltlichen Gewicht nach handelt es sich insofern um ein Grundsatz-programm, als hier das Modell einer einheitlich organisierten, politisch unabhängi-gen Gewerkschaft in einem sozialen Rechtsstaat begründet wurde, die auf eine grundlegende Neuordnung der Wirtschaft zählte.“14 Die Auffassung, dass die Münchener Grundsätze ein Grundsatzprogramm sind, teilt auch der Deutsche Gewerkschaftsbund. Der DGB stellt die Grundsätze als erstes Grundsatzpro-gramm in seiner Internetpräsenz vor.15 Aus diesem Grund sind die Münchener Grundsätze des DGB in die Vergleiche der Grundsatzprogramme aufgenommen worden.

In der SPD hatte es bereits einige grundlegende Programme seit ihrer Gründung 1863 gegeben. Das letzte von einem regulären Parteitag verabschiede-te grundlegende Programm war das Heidelberger Programm von 1925. Erst seit 1959 bezeichnet auch die SPD ihre langfristigen Programme als Grundsatzpro-gramme. Seit Gründung der Bundesrepublik verwenden der DGB und zehn Jahre später auch die SPD, die beiden hier behandelten politischen Organisationen, den Begriff Grundsatzprogramm.

3. Die Trias der Grundwerte: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität

3.1. Begriffsklärungen der Grundwerte

3.1.1. Freiheit

„Verantwortung ist die unausweichliche Konsequenz der Freiheit.“16

Zur Klärung des Freiheitsbegriffs werden hauptsächlich die Schriften von John Stuart Mill: „Über die Freiheit“ und John Rawls: „Eine Theorie der Gerechtig-keit“ verwendet. Dies schließt die Aufnahme weiterer Titel nicht aus.

Freiheit nimmt verschiedene Erscheinungsformen an: die Gedanken- und Gewissensfreiheit, die politische Freiheit, Bürgerrechte und die persönliche Frei-heit. Der Freiheitsbegriff ist auf vielfältige Art und Weise definiert und verwendbar, jedoch dient folgende Definition als Basis für diese Arbeit. Es geht hier genau wie bei Mill um „bürgerliche oder soziale Freiheit, will sagen: Wesen und Grenzen der Macht, welche die Gesellschaft rechtmäßig über das Individuum ausübt.“17 Be-grenzung der Freiheit und die Rechtmäßigkeit dieser Begrenzung spielen eine erhebliche Rolle in der Auseinandersetzung mit dem Freiheitsbegriff. Sowohl die französische Erklärung der Menschenrechte (Artikel 4) als auch die Allgemeine Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (Artikel 29,2) sowie das Grund-gesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 2,1) benutzen ähnliche For-meln, um die Begrenzung der Freiheit des Einen durch die Freiheit des Anderen auszudrücken.

Mill erläutert die Grenzen der Freiheit an einem Beispiel zur Meinungsfrei-heit: „Die Meinung, daß Getreidehändler die Armen aushungern oder daß Eigen-tum Diebstahl ist, sollte unangefochten bleiben“; es folgt darauf die entscheidende Einschränkung, „wenn sie [die Meinung] bloß in der Presse ausgedrückt wird, [sie] sollte aber gerechterweise Strafe nach sich ziehen, wenn man sie mündlich einer erregten Menge, die sich vor dem Hause versammelt hat, vorträgt [...].“18 In die-sem Falle ist für Mill der Kontext der freien Meinungsäußerung relevant. Der Kon-text bildet hier die Grenze der Meinungsfreiheit und die Rechtmäßigkeit bzw. Un- rechtmäßigkeit der Äußerung, denn es handelt sich um eine Aufwiegelung, ohne Frage etwas Unrechtmäßiges, wenn der hier genannte Getreidehändler unmittel-bar durch die freie Meinungsäußerung des Redners in seiner Existenz bedroht wird. Demnach kann der Zusammenhang, in dem eine Äußerung getätigt wird, eine Begrenzung der Freiheit des Anderen darstellen. Wird diese Begrenzung verletzt, hält Mill eine Strafe für angebracht. Nach der ausführlichen Beschäftigung mit der Begrenzung der Freiheit sollte noch dargelegt werden, was Freiheit bedeu-tet:

Das Individuum, die Gruppe oder die Gesellschaft besitzen unendlich viele Optionen in einer Entscheidungssituation. Sie haben die Möglichkeit, nach eige-nem Ermessen aus diesen Optionen auszuwählen. Demnach sind sie frei in ihrer Entscheidung.

Im Übrigen resultiert aus Freiheit, wie im Eingangszitat beschrieben, auch Verantwortung für die Konsequenzen der Entscheidung. Mit diesem Gedanken sind zwei Formen verbunden, wie Freiheit gerechterweise begrenzt werden kann. Die Einsicht, dass Verantwortung für die Konsequenzen aus einer Entscheidung entsteht, kann bereits eine Selbstbeschränkung der tatsächlichen Entschei-dungsmöglichkeiten bedeuten. Eine Freiheitseinschränkung bzw. -begrenzung, die unter Vorrausicht der möglichen Auswirkungen vorgenommen wird, ist die beste Lösung für die Gesellschaft. Die Gesellschaft muss nicht einschreiten und die Freiheit durch Gesetze begrenzen. Aus dieser Aussage ergibt sich die zweit-beste Lösung: Gesetze zur Begrenzung der Freiheit. Mill entwickelt zwei Maximen, die aufzeigen, dass und wann eine Rechenschaftspflicht des Individuums gegen-über der Gesellschaft besteht: „1. Das Individuum ist der Gesellschaft nicht re-chenschaftspflichtig für Handlungen, die nur seine eigenen Interessen betreffen. 2. Das Individuum ist der Gesellschaft dagegen für alle jene Handlungen rechen-schaftspflichtig, die den Interessen anderer schädlich sind.“19 Aus diesen Maxi-men lässt sich eine Regelungsnotwendigkeit ableiten. Verpflichtungen des Indivi-duums gegenüber der Gesellschaft müssen per Gesetz eingefordert werden kön-nen. Eine Begrenzung von Freiheit, bei der auch der Gerechtigkeit genüge getan wird, ist ausschließlich durch Gesetze, die im demokratischen Prozess entstanden sind, hinzunehmen, denn während eines demokratischen Gesetzgebungsverfah- rens ist die Teilhabe aller gewährleistet. Das Grundgesetz verweist unter anderem in den Artikeln zwei (Allgemeines Persönlichkeitsrecht), fünf (Meinungs- und Pres-sefreiheit; Freiheit der Kunst und der Wissenschaft) und acht (Versammlungsfrei-heit) darauf, dass Einschränkungen per Gesetz erfolgen können und bestätigt somit die hier beschriebene Auffassung von der Notwendigkeit der Begrenzung von Freiheit per Gesetz.20

Die Bestimmung der folgenden drei Begriffe durch John Rawls erklärt prä-zise, welche Dimensionen die Freiheit besitzt. Rawls sagt: „Ich setze [...] einfach voraus, daß sich jede Freiheit mittels dreier Begriffe erklären läßt: der Handelnden, die frei sein sollen, der Beschränkungen, von denen sie frei sein sollen, und des-sen, was ihnen freigestellt sein soll. Eine vollständige Bestimmung der Freiheit sagt das Erforderliche über diese drei Punkte aus.“21

Die Freiheit ist in zwei Kategorien einteilbar: positive Freiheit und negative Freiheit. Positive Freiheit ist die Freiheit zu etwas und negative Freiheit die Frei-heit von etwas. Rawls lässt diese Kategorien bei seiner Definition der Freiheit unbeschrieben. „Ich beschäftige mich nicht mit der Streitfrage, ob die Freiheit negativ oder positiv bestimmt werden soll. Mir scheint, daß sich diese Diskussion überwiegend gar nicht um Definitionen dreht, sondern vielmehr um den Wert der verschiedenen Freiheiten, wenn sie miteinander in Konflikt geraten.“22 Die Defini­tion des Freiheitsbegriffs ist nicht davon abhängig, auf welche Art und Weise die Freiheit wirkt, sondern lediglich, dass Freiheit ein Grundwert ist, der in einer funk-tionierenden Gesellschaft, im Speziellen einer Demokratie, berücksichtigt werden muss. Auf eine Formel gebracht bedeutet das: Ohne Freiheit keine dauerhaft funktionstüchtige Gesellschaft und ohne Freiheit keine Demokratie.

Die Formulierung von Grundsatzprogrammen, die in dieser Arbeit eine nicht unerhebliche Rolle spielen, wäre in einer unfreien Gesellschaft zumindest frag-würdig. Es wäre nutzlos, Grundsätze zu beschwören, wenn die verschiedenen Ausprägungen der Freiheit wie Gewissens-, Gedanken- und Meinungsfreiheit sowie weitere Freiheiten nicht gegeben wären. Ohne Freiheit sind Programme ebenso wie Grundsatzprogramme wirkungslos.

3.1.2. Gerechtigkeit

„Die verschiedenen Gerechtigkeitsvorstellungen sind der Ausfluß verschiedener
Vorstellungen von natürlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten des menschli- chen Lebens.“23

Der zweite Begriff der Grundwertetrias ist Gerechtigkeit. Er ist unterteilbar in per-sonale und soziale Gerechtigkeit. Was bedeutet personale und soziale Gerechtig-keit? Zur Klärung der Frage verwenden wir die Gerechtigkeitstheorie von John Rawls, der diese in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts formuliert hat.

Was man im alltäglichen Sprachgebrauch als gerecht oder ungerecht be-zeichnet, beschreibt John Rawls in seinem Werk: „Eine Theorie der Gerechtigkeit“: Gerecht oder ungerecht werden auf kollektiver Ebene Gesetze, Institutionen, Gesellschaftssysteme und auf individueller Ebene Entscheidungen, Urteile und moralische Bewertungen sowie Einstellungen, Verhaltensweisen und schlicht die Menschen selbst genannt.24 Diese Aussage verdeutlicht die oben beschriebene Unterscheidung von personaler und sozialer Gerechtigkeit. Personale Gerechtig-keit bezieht sich auf das Individuum und soziale Gerechtigkeit auf die Gesellschaft. Man kann nicht von der gesamten Gesellschaft behaupten, dass sie nach sozialer Gerechtigkeit strebt, sicherlich aber ein Großteil. Personale Gerechtigkeit ist ein Charaktermerkmal eines Individuums und kann somit nur durch das Individuum angestrebt werden. Eine Zuschreibung des Merkmals „gerecht“ durch die Gesell-schaft für das Individuum ist auch möglich.

Was Gerechtigkeit ist, wird bei Rawls gleich zu Beginn seines Werkes deut-lich. Seine Definition von Gerechtigkeit geht von den „Grundsätzen für die Zuwei-sung von Rechten und Pflichten und [der richtigen] Verteilung gesellschaftlicher Güter“25 aus. In Bezug auf den vorher beschriebenen Begriff der Freiheit ist Ge- Nohlen, Dieter (Hg.): Lexikon der Politik: Band 1. Politische Theorien: Gerechtigkeit. S. 364. (Vgl. Papierausgabe. Lexikon der Politik: Bd.1. S. 146):

Im Lexikon wird der Unterschied folgendermaßen ausgedrückt: Gemäß den zwei Seiten sozialer Praxis gibt es, thematisch gesehen, zwei Begriffe von Gerechtigkeit. Im institutionellen (»objekti-ven«) Verständnis betrifft Gerechtigkeit die sozialen Institutionen und Systeme, etwa die Ehe und die Familie, die Wirtschaft, die Schulen und Hochschulen, und als politische Gerechtigkeit Recht, Staat und Politik. Im personalen (»subjektiven«) Verständnis ist die Gerechtigkeit das Charakter-merkmal von Personen und zählt in der Tradition - neben Klugheit, Besonnenheit und Tapferkeit - zu den vier Kardinaltugenden. rechtigkeit die gleiche Freiheit aller26, und wollte man Gerechtigkeit mit dem Beg-riff der Gleichheit in Verbindung bringen, kann man Gerechtigkeit als Gleichheit der Lebenschancen umschreiben. Ein Vergleich mit der Tugend Wahrheit stellt heraus, wie wichtig der Faktor Gerechtigkeit in einem von Recht und Gesetzen bestimmten Gesellschaftssystem ist. Das, was die Wahrheit bei Gedankensyste-men ist, ist die Gerechtigkeit bei sozialen Institutionen. Rawls schreibt: „Eine noch so elegante und mit sparsamsten Mitteln arbeitende Theorie muß fallen gelassen oder abgeändert werden, wenn sie nicht wahr ist; ebenso müssen noch so gut funktionierende und wohlabgestimmte Gesetze und Institutionen abgeändert wer-den, wenn sie ungerecht sind.“27 Gerechtigkeit ist also ein moralischer Wert, dem in der politischen Entscheidungsfindung neben der Freiheit eine zentrale Rolle zukommt. Er veranlasst die Politik dazu, während der Suche nach Interessenaus-gleich und größtmöglichem Konsens immer auch die Legitimierung der politischen Entscheidungen über den Gerechtigkeitsbegriff zu suchen.

Zwei Grundsätze möchte Rawls erfüllt sehen, damit Gerechtigkeit gegeben ist. Der erste Grundsatz lautet: „Jedermann hat gleiches Recht auf das umfang-reichste Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist“, wäh-rend der zweite darauf aufbauende Grundsatz der folgende ist: „Soziale und wirt-schaftliche Ungleichheiten müssen folgendermaßen beschaffen sein: (a) sie müs-sen unter der Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen, und (b) sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancengleichheit offen stehen.“28 Die Reihenfolge ist nicht willkürlich gewählt, sondern erfüllt die Funktion einer Rangfolge. Ohne den ersten Grundsatz wäre der zweite nicht denkbar.

Ein wichtiger Aspekt der Gerechtigkeitsgrundsätze darf nicht unerwähnt bleiben; es sind Vorrangregeln zu beachten. Vor einer Akzeptanz des ersten Grundsatzes ist vor allem zu beachten, dass eine weniger umfangreiche Freiheit auch möglich ist, wenn das Gesamtsystem der Freiheiten für alle gestärkt wird und eine geringere als gleiche Freiheit für die davon Betroffenen annehmbar ist.

Diese Vorrangregel ist eine Lehre aus der Realität. Die Realität hat bisher noch kein Beispiel hervorgebracht, in dem das im ersten Grundsatz formulierte Recht vollständig verwirklicht worden wäre. Zum zweiten Grundsatz gibt es einen Vor-rang der Gerechtigkeit vor Leistungsfähigkeit und Lebensstandard. Rawls sagt dazu: „Der zweite Gerechtigkeitsgrundsatz ist dem Grundsatz der Leistungsfähig-keit und Nutzenmaximierung lexikalisch vorgeordnet; die faire Chancengleichheit ist dem Unterschiedsprinzip vorgeordnet [...]“29. Falls Chancenungleichheit be-steht, muss sie die Chancen der Benachteiligten verbessern, denn diese leiden bereits unter einer Ungleichheit, die nicht vergrößert, sondern eher egalisiert wer-den soll. Dies sei gerecht.

Der Sozialdemokrat und Vorsitzende der Programmkommission zum Go-desberger Programm, Willi Eichler, versteht, ähnlich wie Rawls Gerechtigkeit als Gleichheit der Chancen.30 Diese Chancen müssen, um gerecht zu sein, im gan-zen Leben eines Menschen gegeben sein. Es liegt dabei in der Verantwortung der Gesellschaft, dem einzelnen Menschen immer wieder Chancen zu eröffnen, damit dem Menschen die Möglichkeit zur Persönlichkeitsentfaltung gegeben ist. Der Vorrang der fairen Chancengleichheit bedeutet, ganz ähnlich wie der Vorrang der Freiheit, dass man sich auf die Chancen der Benachteiligten berufen muss. Man muss behaupten können, es stehe ihnen ein größerer Bereich erwünschter Mög-lichkeiten offen als sonst; daraus folgt dann mehr Gerechtigkeit.

Ergänzend zur zweiten Vorrangeregel sei hier noch der zweite Fall genannt, in dem Chancengleichheit dem Unterschiedsprinzip vorgeordnet ist. Es handelt sich um Folgendes: Eine „besondere Sparrate muß insgesamt die Last der von ihr Betroffenen mildern.“31

Eine bewusste oder unbewusste Anwendung dieser Vorrangregel ist der-zeit sehr deutlich bei der Debatte um die konjunkturbedingten höheren Steuerein-nahmen für den Bundshaushalt und die gleichzeitige Verteidigung des Spargrund-satzes durch den Bundesfinanzminister erkennbar. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück widerspricht den Forderungen nach Rücknahme der Mehrwertsteuer-erhöhung und oder Mehrausgaben für die einzelnen Ressorts mit dem Hinweis auf die geringere Nettokreditaufnahme, die nun ermöglicht würde. Diese Verringe-rung bedeutet mehr monetäre Freiheiten in der Zukunft. Diese monetären Freihei-ten gilt es, aus Gerechtigkeitsgründen der nachfolgenden Generation gegenüber zu ermöglichen. Rawls’ Worte bestätigen das Vorgehen des Finanzministers, wenn er sagt: „Zur Gerechtigkeitsvorstellung [eines Demokraten] gehört die Be-rücksichtigung der gerechten Ansprüche späterer Generationen“32.

Neben den Grundsätzen und Vorrangregeln soll im Folgenden etwas zu den Gerechtigkeitsprinzipien gesagt werden. Gerechtigkeitsprinzipien sind zum einen die Verteilungsgerechtigkeit und zum anderen die Tauschgerechtigkeit. Unter diesen Prinzipien der Gerechtigkeit ist diejenige der Verteilungsgerechtigkeit die eigentlich umstrittene. „Hier sagt der Wirtschaftsliberalismus ‚jedem nach sei-nen Leistungen’; im Rechtsstaat heißt es ‚jedem nach seinen gesetzlichen Rech-ten’; manche Aristokratie sagt ‚jedem nach seinen Verdiensten’; und der Sozialis-mus fordert, ‚jedem nach seinen Bedürfnissen’ zu geben.“33 Kein ernsthafter Streit besteht dagegen über das Prinzip der Tauschgerechtigkeit. Die Tauschgerechtig-keit ist anerkanntermaßen eine Beziehung, bei der beide Seiten, der Gebende und der Nehmende als Teilnehmer am Tausch, Gleichwertiges erhalten und sich deshalb gerecht behandelt fühlen.

Die folgende Frage ist bis jetzt noch offen: Wann haben wir es mit sozialer Gerechtigkeit zu tun? Rawls antwortet darauf: „Für uns ist der erste Gegenstand der Gerechtigkeit die Grundstruktur der Gesellschaft, genauer: die Art, wie die wichtigsten gesellschaftlichen Institutionen Grundrechte und –pflichten und die Früchte der gesellschaftlichen Zusammenarbeit verteilen.“34 Dieser Satz bedarf einer genaueren Klärung, da der Begriff der Grundstruktur noch zu unscharf ist. Was meint Rawls also mit Grundstruktur? „Die Grundstruktur ist ein öffentliches Regelsystem zur Festlegung von Handlungsformen, durch die die Menschen gemeinsam eine größere Menge von Gütern erzeugen, wobei jeder einen aner-kannten Anspruch auf einen Anteil hat.“35 Soziale Gerechtigkeit ist demnach vom Anspruch der Menschen geprägt, Anteil an den von der gesamten Gesellschaft in Zusammenarbeit erzeugten Gütern und Rechten zu haben. Ergänzt wird diese Aussage durch die Einsicht von Thomas Meyer, dass „Gerechtigkeit [...] sich auch auf individuelle und kollektive Teilhabechancen an den Entscheidungen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft [bezieht].“36

Eine der wichtigsten Institutionen einer Gesellschaft ist ihre Verfassung, weitere sind die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse. Verfassungsartikel des deutschen Grundgesetzes legen beispielsweise die Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG), die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und die Vereinigungsfreiheit, auch Koalitionsfreiheit genannt (Art. 9 GG), fest. Die Komposition der Artikel ermöglicht die freiheitliche und gerechte Strukturierung der Gesellschaft und regelt unter anderem die Art und Weise des Zusammenlebens der Menschen. Außerdem wirkt sich die Verfassung auch auf die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse aus, denn zum einen legt sie das Sozialstaatsprinzip in Artikel 20, Satz 1 Grundgesetz und zum anderen den besonderen Schutz der Familie (Art. 6 GG) als kleinste soziale Einheit fest. Das Sozialstaatsprinzip ist die Anerkennung der Notwendigkeit staatlicher Eingriffe in die Prozesse der privaten Produktion und Verteilung. Daraus lässt sich die Wirtschaftsform zwar nicht direkt ableiten, jedoch erkennen, warum sich in Deutschland die „soziale Marktwirt-schaft“ und nicht die lupenreine Marktwirtschaft herausgebildet hat. Sie nimmt Rücksicht auf die soziale Gerechtigkeit. Ist das nicht der Fall, dann setzen politi-sche Mechanismen ein, die eine Umverteilung vornehmen wie die progressive Steuer oder die Verhinderung von Monopolisierung der Märkte durch das Kartell-recht.

Die Grundsatzprogramme der politischen Organisationen sind ohne den Gerechtigkeitsbezug nicht nur nicht vorstellbar, sondern auch ohne Funktion. Der Bezug auf das Element Gerechtigkeit ist immerhin Kern jeder politischen Hand-lung, denn ohne Gerechtigkeit ist kein sozialer Friede möglich, auf dem die dauer-hafte Funktion der Gesellschaft, in der politisch gehandelt wird, beruht. Der Grundwert der Gerechtigkeit bestimmt politische Handlungsoptionen. Jeder politi-schen Handlung geht die Überprüfung auf ihre Gerechtigkeitstauglichkeit voran. Dazu sei an dieser Stelle auch gesagt, dass durchaus unterschiedliche Gerechtig-keitsvorstellungen eine Rolle spielen. Dies hängt im Konkreten von dem jeweiligen politischen Lager und dessen Auffassung von Gerechtigkeit ab. Dieses muss sich

natürlich in dem grundlegenden Programm einer politischen Organisation wider-spiegeln. Politik ohne Gerechtigkeitswillen verliert ihre Legitimität gegenüber der Bevölkerung oder Mitgliedschaft. Der Wille zur Gerechtigkeit ist, neben der Eigen-nutzmaximierung, ein Grund zur Vereinigung in Parteien oder Gewerkschaften. Ziel jeder Partei und auch von Gewerkschaften ist ein Gesellschaftswandel in ihrem Sinne.

3.1.3. Solidarität

„Solidarität ist das Bindeglied zwischen Freiheit und Gerechtigkeit, denn nur durch solidarisches Verhalten kann das Streben nach möglichst viel Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft in Einklang gebracht werden mit dem Bedürfnis nach möglichst viel individueller Freiheit.“ 37

Solidarität wird auch als Zusammengehörigkeitsgefühl oder Brüderlichkeit be-zeichnet. Wie der Begriff zu definieren ist, stellt Thomas Meyer fest: „Mit dem Begriff der Solidarität werden gegenseitige Unterstützungsleistungen beschrieben, die moralisch geboten, aber nicht erzwingbar sind und die über das hinausgehen, was von Rechts wegen Pflicht ist.“38 Dieses ist der Grundgedanke einer Gemein-schaft von Menschen wie der Gewerkschaft. Solidarität bedarf keiner Kosten-Nutzen-Abwägung. Weder Kostenminimierung noch Nutzenmaximierung spielen eine Rolle, da es nicht um ein ausschließlich rationales Verhalten eines „homo oeconomicus“ geht.

Schauen wir uns hierzu ein Beispiel aus dem Jahr 2005 an. Die Beleg-schaft des Flughafencaterers Gate Gourmet in Düsseldorf begann nach geschei-terten Tarifverhandlungen mit Hilfe der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten einen Streik am Düsseldorfer Flughafen. Die Streikposten erfuhren von Seiten des Arbeitgebers eine Aussperrung und sahen der Fortführung des Tagesgeschäfts durch Streikbrecher aus Frankfurt zu, während sie für ihre Tarif-forderungen eintraten. Dieser Streik wurde der längste Streik der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten seit ihrer Gründung.39 Sechs Monate verharrten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Niederlassung des Flughafencaterers am Düsseldorfer Flughafen. Neben der Streikkassenunterstützung, also der üblichen Absicherung durch die Gewerkschaft, erhielten sie weitere Unterstützungsleistun-gen der Gewerkschaftskollegen, sowohl ideeller als auch materieller Art. Es fan-den Besuche durch einfache Gewerkschaftsmitglieder sowie durch Betriebsräte anderer Unternehmen und den Vorsitzenden der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Josef Möllenberg statt. Demonstrationen wurden gemeinsam mit Ver.di-Mitgliedern durchgeführt. Die Internationale Union der Lebensmittel-, Land-wirtschafts-, Hotel-, Restaurant-, Café- und Genussmittelarbeiter-Gewerkschaften (IUL) 40 sowie englische Kollegen von Gate Gourmet klärten über das Vorgehen des Unternehmens während eines Arbeitskampfes auf. Ein Besuch der englischen Kollegen aus London-Heathrow sowie der Gegenbesuch aus Düsseldorf fanden unter anderem aus diesem Grund statt.41 Partnergewerkschafter übermittelten ihre solidarischen Grüße und kämpferischen Worte (siehe Abbildung 1):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle Abbildung 1: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Düsseldorf-Wuppertal (Hg.): Zeitung zum Streik. Tarifabschluss. Nr. 48/2005. S. 1.

Die Partnergewerkschaft UNITE HERE aus den USA schrieb direkt an die Texas Pacific Group, einen Hedgefonds und die Besitzer von Gate Gourmet, um ihrem Unverständnis über die Verhandlungspraktiken Ausdruck zu verleihen und Druck auf den Finanzinvestor auszuüben.42 Solidaritätserklärungen wurden so-wohl persönlich als auch via Internet abgegeben.43 Diese waren auch mit zusätzli-chen Spendenleistungen verbunden. Veranstaltungen der NGG wie beispielswei-se die 140-Jahresfeier, wurden von Abordnungen der Streikenden besucht, um dort persönlich zu informieren. Eine Streikzeitung sowie ein Newsletter des Haupt-vorstands informierten über Internet die NGG-Mitglieder zum Stand der Tarifver-handlungen.44 Nicht zuletzt Rundfunk und Fernsehen berichteten über den Streik. Man sieht also anhand dieses Beispiels, welche Leistungen Solidarität umfassen kann.

Der Begriff ist moralisch aufgeladen und übt einen sanften Druck auf das Individuum aus. Sollte sich das Individuum unsolidarisch verhalten wollen, wirkt ein gesellschaftlicher und moralischer Druck, der sich aus der Erwartungshaltung des sozialen Umfeldes speist. Solidarität unterscheidet sich von Gerechtigkeit darin, dass sie nicht zur Auferlegung von Handlungspflichten führt, „die als sankti-onsfähige Rechtspflichten institutionalisiert werden können“45. Es gibt also nicht die Möglichkeit, Solidarität zu verrechtlichen und unsolidarisches Verhalten zu sanktionieren. Der Druck, der im Zusammenhang mit dem Solidaritätsbegriff ge-meint ist, besteht in einer gegenseitigen Erwartungshaltung der Mitglieder einer Gemeinschaft. Thomas Meyer drückt es wie folgt aus: „Solidarität ist im Sprach-gebrauch der Gegenwart eine moralische Handlungspflicht, die auf einer gegen-seitigen Hilfsbereitschaft innerhalb einer Gemeinschaft von Menschen beruht.“46

Die Solidarität ist wiederum nicht mit Philanthropie, d.h. Menschenfreund-lichkeit, gleichzusetzen, da eine solidarische Handlung eine Gegenleistung erwar-tet. Philanthropie erwartet eine solche nicht, sie ist Menschenfreundlichkeit ge-genüber dauerhaft Bedürftigen. Abgesehen von positiven sozialpsychologischen Effekten wie des sich „Gutfühlens“ und statushebenden Momenten durch mehr Anerkennung für seine Wohltätigkeit hat der gebende Philanthrop nichts zu erwar-ten.

An dieser Stelle kann man ein Beispiel von Thomas Meyer übernehmen. Es stellt sehr deutlich die Unterschiede der Begriffe Gerechtigkeit und Solidarität an der Praxis orientiert dar. „Bezeichnet man beispielsweise die Systeme der sozia-len Sicherung als Solidarsysteme, so wird angenommen, dass sie eine Art freiwil-liger Leistungen bereitstellen, die sich die Bürgerinnen und Bürger untereinander zwar faktisch gewähren, aber nicht von Rechts wegen gewähren müssen. Betont man dagegen Gerechtigkeit als Grundlage, so folgt daraus, dass die Betroffenen aus Gründen der Gerechtigkeit ein Anrecht auf die Leistungen haben.“ Was hat das für Auswirkungen vor allem in Bezug auf die Leistungsempfänger? Dieser Frage geht Meyer in seinen weiteren Ausführungen nach. „Für die Selbstachtung und Fremdachtung der Leistungsempfänger ist es entscheidend, wie die Sozial-leistung, die sie erhalten, legitimiert ist. Gilt Solidarität als Legitimationsgrund, so rückt die Leistung ins Licht des Unverdienten. Gilt Gerechtigkeit als Legitimations-grund, handelt es sich bei der Leistung um die Einlösung einer ‚berechtigten’ For-derung.“47 Dieses Beispiel zeigt, wie sehr die trennscharfe Verwendung der Beg-riffe erforderlich ist.

Solidarität erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, weshalb auch die Grundsatzprogramme der Parteien und Gewerkschaften Bezug darauf nehmen. Sie verbindet die Schwachen einer Gesellschaft. Die Verbindung verleiht ihnen die Möglichkeit, ihren Bedürfnissen Ausdruck und Nachdruck zu verleihen. Sie stärkt die strukturell schlechter Gestellten, beispielsweise die Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern. Für Parteien ist Solidarität deshalb interessant, weil sie Massen von potentiellen Wählern mobilisiert.

3.2. Das Spannungsverhältnis der Grundwerte

„Soweit sich die Grundwerte ergänzen, ist eine allgemeine Aussage über die Be-ziehungen der Grundwerte untereinander überflüssig. Sie gewinnt erst dann an Bedeutung, wenn die Grundwerte in Widerspruch zueinander stehen.“48

Thomas Meyer schreibt: „Grundwerte kann man nicht verwalten“, sondern sie müssen sich in gesellschaftlichen Debatten bewähren. „Ihre einzelnen Dimensio-nen stehen oft im Spannungsverhältnis zueinander.“49 Im Folgenden wird dieses Spannungsverhältnis dargelegt, indem eine Verabsolutierung der einzelnen Ele-mente der Grundwertetrias vorgenommen wird. Die Verabsolutierung jedes ein-zelnen Grundwertes macht die Widersprüchlichkeit zu den anderen Grundwerten deutlich. Es bedarf lediglich der konsequenten Verfolgung jedes Grundwertes, um zu erkennen, dass sie zur Kollision mit den benachbarten Grundwerten führt. Die Absolutheit eines Begriffes und die möglichen Auswirkungen sollen die Diskre-panzen mit den übrigen zwei Werten hervortreten lassen, die ansonsten leichter zu übersehen sind. Im Übrigen helfen Beispiele aus der Praxis die teilweise ent-stehende Widersprüchlichkeit aufzudecken.

Zum erwähnten Spannungsverhältnis seien an dieser Stelle einige Beispie-le angeführt. Zunächst zur absoluten Freiheit: Die Freiheit jedes Individuums zu verabsolutieren führt zwangsläufig dazu, dass Gerechtigkeit in der Gesellschaft nicht mehr möglich ist und Solidarität unter den Menschen ausgeschlossen wird. Der Gerechtigkeitsgedanke kann keine Rolle spielen, wenn absolute Freiheit das Ziel jedes Einzelnen ist, da Gerechtigkeit die gleiche Freiheit aller verlangt. Sollte es gesellschaftsweit nur noch ein Streben nach absoluter Freiheit geben, muss es zu Konflikten mit anderen Menschen gleichen Ziels kommen und somit wird auch ein Solidaritätsgedanke ausgeschlossen. Deshalb heißt es in der Erklärung der Menschenrechte und Bürgerrechte von 1789 in Artikel IV: „Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem Anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat mithin nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuß der gleichen Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz festgelegt werden.“50

Wozu unbeschränkte Freiheit der Arbeitgeberseite fähig ist, kann man heu-te noch mit Nutzen in dem Buch von Friedrich Engels über „Die Lage der arbei-tenden Klasse in England“ von 1845 nachlesen. 51 Willi Eichler sagt dazu: „Die unbeschränkte Freiheit entpuppte sich als die Freiheit, den Schwächeren die Arbeits- und Lebensbedingungen diktieren zu können.“52 Es ist die unbeschränkte Freiheit des Kapitals gegenüber den Arbeitern gemeint. Auf Seiten der Arbeitge-ber sind es das Wissen über das Produkt und die nötigen Herstellungsprozesse, die Möglichkeit der Beschaffung von ausreichend Rohstoffen und die Mittel zur Verarbeitung. Daraus resultiert der Machtüberhang gegenüber jedem einzelnen Arbeiter. Es ist die Freiheit des Besitzenden der Produktionsmittel, die Produktiv-kräfte auszusuchen, die am wenigsten Anteile vom geschaffenen Mehrwert ver-langen. Die Auswahl unter vielen Menschen mit gleicher Befähigung zur benötig-ten Arbeit erhöht zusätzlich die Freiheiten des Arbeitgebers. Wird diese Freiheit des Arbeitgebers nicht durch Solidarität der Arbeitnehmer untereinander mit Mit-teln wie Arbeitsniederlegung, also Streik, öffentlichem Druck oder durch den Sinn für Gerechtigkeit der Gesellschaft insgesamt eingeschränkt, so sind der Willkür keine Grenzen gesetzt. Freiheit ist dann nur noch ein Gut Weniger, bei Unfreiheit Vieler. Darüber hinaus kann absolute Freiheit letztlich nur durch einen einzigen Menschen erreicht werden, denn „schon zwei Menschen mit voller Freiheit [kann] es nicht geben.“53 Das angeführte Beispiel verdeutlicht das Spannungsverhältnis zu den anderen Grundwerten, das zwangsläufig aus der Verabsolutierung eines der Grundwerte aus der Trias entsteht.

Willi Eichler stellt fest, dass sich dieser Widerspruch erst auflöst, „wenn man die doktrinäre Verabsolutierung [...] aufgibt. Dann verwirklicht sich Gleichheit der Würde aller Menschen in der Gleichheit der Chancen für alle, in Freiheit ihr Leben persönlich, kulturell, wirtschaftlich und politisch zu gestalten.“54 Es ist hier doku-mentiert, dass nur die Verbindung der Grundwerte sinnvoll ist und positive Wir-kung in der Gesellschaft entwickelt. „‚Wer den notwendigen Zusammenhang der drei Grundwerte und ihre Gleichrangigkeit verkennt’ - so der Orientierungsrahmen `85 – ‚engt sie ein, höhlt sie aus und läuft schließlich Gefahr, sie - wie im Falle der totalitären Bewegungen – zu zerstören.’55 Diese Gleichrangigkeit und Gleichwer-tigkeit der Grundwerte sind wie die Grundwerte selbst als normative Ziele sozial-demokratischer Politik zu verstehen.“56

Als zweiter Aspekt wird absolute Gerechtigkeit betrachtet. „Gerechtigkeit ohne Gnade ist nicht viel mehr als Unmenschlichkeit“. Dieses Zitat von Albert Camus gibt in knappen Worten die Versuchung wieder, Gerechtigkeit um jeden Preis herstellen zu wollen. Die Konsequenz kann nur Unmenschlichkeit und damit auch Ungerechtigkeit sein. Der Hintergrund ist der Bedeutungsverlust, den die anderen gültigen Grundwerte Freiheit und Solidarität erfahren. Absolute Gerech-tigkeit ist ein unmöglich zu erreichendes und nicht erstrebenswertes Ziel. Gerech-tigkeit muss meist hergestellt werden und kann deshalb nur die Benachteiligung des Einen, zuvor Privilegierten, zu Gunsten des Anderen, zuvor Benachteiligten, bedeuten, somit ist absolute Gerechtigkeit nicht für alle erreichbar. Für von vorne-herein besser Gestellte - sei es durch natürliche Voraussetzungen oder aufgrund der Verdienste der vorherigen Generationen – ist ein Eingriff, der aus Gerechtig-keitsgründen getätigt wird, einfacher zu bewältigen als für die weniger privilegierte Gruppe. So wie Cicero bereits in Bezug auf das Recht feststellte „summum ius summa iniuria“57 (Übersetzung Th.M. „Das auf die Spitze getriebene Recht ist das höchste Unrecht“) ist analog dazu das Streben nach höchster Gerechtigkeit ein schlechtes Streben, da höchste Ungerechtigkeit daraus folgt.

[...]


1 Vorstand der SPD (Hg.): Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Bad Godesberg 1959. S. 7. Dort sind die Grundwerte: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität als Grundwerte sozialistischen Wollens bezeichnet und auf Gewerkschaftsseite findet man die Grund-werte bei: Vetter, Heinz Oskar: Im Geist von Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Rede auf dem 4. Außer-ordentlichen Bundeskongreß des DGB, 12. -14.3.1981 in Düsseldorf, in: Gewerkschaftliche Mo-natshefte. 32. Jg. Heft 5/1981. S. 254-271. S. 254 und S. 271. Weitere Fundstellen sind: Bundesvorstand des DGB (Hg.): Grundsatzprogramm des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Düsseldorf 1963. S. 4 sowie S. 6. und Bundesvorstand des DGB (Hg.): Grundsatzprogramm des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Düsseldorf 1996. S. 2.

2 O.V.: Der Fahrplan SPD-Grundsatzprogramm. 2006. Online im Internet: http://programmdebatte.spd.de/servlet/PB/menu/1668498/index.html (Stand 22.11.2006).

3 Siehe: Lafontaine, Oskar: Gesellschaftliches Bündnis mit Zukunft SPD und Gewerkschaften, in: Gewerkschaftliche Monatshefte. 48. Jg. Heft 5/1997. S. 260-262. S.260. Die weitgehende persona-le Verflechtung der SPD und des DGB wird bei Wieland Eschenhagen in einem Artikel über den "Deutsche[n] Gewerkschaftsbund." im PC-Nachschlagewerk Microsoft Encarta 2006 [DVD]. O. O. 2005, auch betont.

4 Müller, Thorsten: Interview mit Susanne Miller. Geführt am 30.08.2006. Bonn 2006. Siehe An-hang.

5 Siehe folgende beispielhaft ausgewählte Literatur: Langkau, Jochem / Matthöfer, Hans / Schneider, Michael (Hg.): SPD und Gewerkschaften. Bd. 1: Zur Geschichte eines Bündnisses. Bonn 1994. S. 9 und S. 52. Potthoff, Heinrich / Miller, Susanne: Kleine Geschichte der SPD 1848-2002. 8. aktualisierte und erweiterte Auflage. Bonn 2002. S. 28. Schönhoven, Klaus: Sozialdemokratie und Gewerkschaften. Historische Aspekte einer schwierigen Partnerschaft, in: Gewerkschaftliche Monatshefte. 55. Jg. Heft 6/2004. S. 321-327. S. 321. Schneider, Michael: Kleine Geschichte der Gewerkschaften. Ihre Entwicklung in Deutschland von den Anfängen bis heute. Bonn 2000. S. 40 (indirekter Hinweis auf ein gleiches Lager ADAV und Gewerkschaften) und S. 47f.

6 Siehe Fußnote 1.

7 Siehe: Schneider, Michael: Gewerkschaften und SPD: Zur Entwicklung eines „besonderen Ver-hältnisses“, in: Langkau, Jochem / Matthöfer, Hans / Schneider, Michael (Hg.): SPD und Gewerk-schaften. Bd. 1: Zur Geschichte eines Bündnisses. Bonn 1994. S.41-61. S. 54.

8 Langkau, Jochem / Matthöfer, Hans / Schneider, Michael (Hg.): SPD und Gewerkschaften. Band 1: Zur Geschichte eines Bündnisses. Bonn 1994. S. 72.

9 Beispiele: 1. Die Forderung des DGB nach einer Ausbildungsplatzabgabe wurde zunächst im Bundestag als Ausbildungslatzfinanzierungsgesetz beschlossen, jedoch scheiterte sie dann im Bundesrat unter Mithilfe dreier SPD-Ministerpräsidenten (Kurt Beck, Heide Simonis, Peer Steinbrück). Die große Koalition schuf den Ausbildungspakt ohne Beteiligung der Gewerkschaften und hat lediglich das Ziel 30.000 neue, nicht zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen 2. Die Bezugszeitenverkürzung des Arbeitslosengeldes. Weitere Informationen zu Punkt 2: Engelen-Kefer, Ursula: Ein schlechter Tag für Arbeitslose. 2006. Online im Internet: http://www.dgb.de/themen/themenaz/abiszdoks/a/arbeitslosengeld.htm und O.V.: Übergangszahlungen federn Wechsel zum Arbeitslosengeld II ab. 2004. Online im Internet: http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/pressemitteilung/41/700941/multi.htm (Stand 06.02.2007). 3. Die unterschiedlichen Positionen zur Notstandsgesetzgebung. Siehe: Schönhoven, Klaus: Sozialdemokratie und Gewerkschaften. Historische Aspekte einer schwierigen Partnerschaft, in: Gewerkschaftliche Monatshefte. 55. Jg. Heft. 6/2004. S. 321-327. S. 326. Schneider, Michael: Kleine Geschichte der Gewerkschaften. Ihre Entwicklung in Deutschland von den Anfängen bis heute. Bonn 2000. S. 484. Bundesvorstand des DGB (Hg.): Rosenberg, Brenner, Kluncker, Reuter zur Notstands-Gesetzgebung. DGB-Gewerkschafter bei den Notstands-Hearings 1967. O.O. 1968.

10 Siehe folgende Nachschlagewerke: Brockhaus Enzyklopädie in 30 Bänden. 21., völlig neu bear-beitete Auflage. Bd.11 GLAS-HANE. Mannheim, Leipzig 2006. S. 510. Meyers Enzyklopädisches Lexikon in 25 Bänden. Band 31 G-N. Mannheim, Wien, Zürich 1980. S. 1096. Microsoft Encarta Enzyklopädie 2006 [DVD].

11 Weitere Faktoren sind die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Persönlichkeit der Kandidaten und Kandidatinnen, die sozialstrukturelle Verankerung des Wählers, die politische Sozialisation und situative Faktoren.

12 Hauenschild, Karl: Weder Ersatzpartei noch Parteienersatz – Zum DGB-Grundsatzprogramm, in: Gewerkschaftliche Monatshefte: 27.Jg. Heft 8/1976. S. 498-503. S. 498.

13 Grebing, Helga: Zur Kontinuität programmatischer Debatten in den Gewerkschaften, in: Meyer, Heinz-Werner (Hg.): Aufbrüche - Anstöße. Beiträge zur Reformdiskussion im Deutschen Gewerk-schaftsbund und seinen Gewerkschaften. Köln 1994. S.74.

14 Ebd. S. 74.

15 Siehe: Bundesvorstand des DGB (Hg.): Wirtschaftspolitische und Sozialpolitische Grundsätze des DGB. 1949. Online im Internet: http://www.dgb.de/dgb/geschichte/dokumente/erstesgrundsatzprogramm.htm (Stand 23.01.2007).

16 Herzog, Roman: 50 Jahre Bundesrepublik. Rede vom 24. Mai 1999 im Bundespräsidialamt Bonn.

17 Mill, John Stuart: Über die Freiheit. Heidelberg 2001. S. 3.

18 Ebd. S. 77.

19 Schlenke, Manfred: Nachwort, in: Mill, John Stuart: Über die Freiheit. Heidelberg 2001. S.165­179. S. 169.

20 Siehe entsprechende GG-Artikel: Blank, Michael/ Fangmann, Helmut/ Hammer, Ulrich: Grund-gesetz. Basiskommentar. Mit der aktuellen Verfassungsreform. 2. Auflage. Köln 1996.

21 Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit. Frankfurt a. M. 2001. S. 230.

22 Ebd. S. 230.

23 Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit. Frankfurt a. M. 2001. S. 26.

24 Siehe: Ebd. S. 23. und

25 Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit. Frankfurt a. M. 2001. S. 27.

26 Siehe: Meyer, Thomas: Theorie der Sozialen Demokratie. Wiesbaden 2005. S. 151. Leicht abgewandelt aber inhaltlich vergleichbar („Es geht um die Freiheit aller“) findet man die Definition in: Meyer, Thomas: Grammatik der Gerechtigkeit. Die falsche Ikonisierung, in : Neue Gesellschaft/ Frankfurter Hefte. 50. Jg. Heft 10/2003. S. 18-21. S. 19. Auch zu finden bei John Rawls: „Eine Theorie der Gerechtigkeit“, als Kapitelüberschrift auf S. 223: „Gleiche Freiheit für alle“.

27 Rawls: A.a.O. S. 9

28 Ebd. S. 336.

29 Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit. Frankfurt a. M. 2001. S. 337.

30 Siehe: Eichler, Willi: Sozialdemokratische Programmatik und praktische Politik. „Godesberg“ als Politische Fanfare, in: Neue Gesellschaft/ Frankfurter Hefte. 18. Jg. Heft 11/1971. S.773-778. S. 775.

31 Rawls: A.a.O. S. 337.

32 Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit. Frankfurt a. M. 2001. S. 330.

33 Nohlen, Dieter (Hg.) Band 1. Politische Theorien: Gerechtigkeit. Lexikon der Politik, S. 365 [DVD]. Berlin 2004. (Vgl. Papierausgabe. Lexikon der Politik: Bd.1. S. 147.)

34 Rawls: A.a.O. S. 23.

35 Ebd. S. 106.

36 Meyer, Thomas / Mitarbeit Breyer, Nicole: Die Zukunft der Sozialen Demokratie. Bonn 2005. S. 37.

37 Grass, Günter / Jäckel, Eberhard / Lattmann, Dieter (Hg.): Willy Brandt, Bruno Kreisky, Olof Palme. Briefe und Gespräche 1972 bis 1975. Frankfurt a. M./ Köln 1975. S. 108.

38 Meyer, Thomas / Mitarbeit Breyer, Nicole: Die Zukunft der Sozialen Demokratie. Bonn 2005. S. 38.

39 Siehe: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Düsseldorf-Wuppertal (Hg.): Zeitung zum Streik. Tarifabschluss. Nr. 86/2006. S. 1.

40 Siehe: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Düsseldorf-Wuppertal (Hg.): Zeitung zum Streik. Tarifabschluss. Nr. 9/2005. S. 1.

41 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Düsseldorf-Wuppertal (Hg.): Zeitung zum Streik. Tarifabschluss. Nr. 85/2006. S. 2.

42 Siehe folgende Ausgaben: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Düsseldorf-Wuppertal (Hg.): Zeitung zum Streik. 22., 111. und 113. Streiktag. Nr. 16,67,68 (2005/2006). S. 1f.

43 Siehe: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Düsseldorf-Wuppertal (Hg.): Zeitung zum Streik. 50. Streiktag. Nr. 36/2005. S. 2.

44 Siehe: http://www.ngg.net/allestreikzeitungen/ Dort findet man die letzte Streikzeitung. Die einzelnen 86 Ausgaben sind durch die Suchfunktion der Website auffindbar (Beispiele an die Adresse http://www.ngg.net/allestreikzeitungen/ anhängen: sz11010.pdf oder sz861004.pdf). O.V.: Interviews mit Mitarbeitern von Gate Gourmet zur Streiksituation. Online im Internet: http://www.ngg.net/w/files/videos/gategourmethigh.rm (2005) Spieldauer 2.53 min. (Stand 10.02.2007)

45 Meyer, Thomas / Mitarbeit Breyer, Nicole: Die Zukunft der Sozialen Demokratie. Bonn 2005. S. 38.

46 Ebd. S. 38.

47 Meyer, Thomas / Mitarbeit Breyer, Nicole: Die Zukunft der Sozialen Demokratie. Bonn 2005. S. 38f.

48 Schlei, Marie/ Wagner Joachim: Freiheit - Gerechtigkeit - Solidarität: Grundwerte und praktische Politik. Bonn-Bad Godesberg 1976. S. 94.

49 Meyer, Thomas: Grammatik der Gerechtigkeit. Die falsche Ikonisierung, in: Neue Gesellschaft/ Frankfurter Hefte. 50. Jg. Heft 10/2003. S. 18-21. S. 20.

50 Gauchet, Marcel: Die Erklärung der Menschenrechte. Die Debatte um die bürgerlichen Freihei-

ten 1789. Aus dem Französischen von Wolfgang Kaiser. Hamburg 1991. Ähnlich übersetzt in: Microsoft Encarta 2006 [DVD]. Microsoft Corporation, 2005. Im Original zu finden in der französischen Enzyklopädie: Grand Dictionnaire Encyclopédique Larousse. Tome 5. DANSER á EMBOUTEILLAGE. Paris 1995. P. 3414.

51 Siehe: Engels, Friedrich: Die Lage der arbeitenden Klasse in England. Nach eigener Anschau-ung und authentischen Quellen. Zweite durchgesehene Auflage. Stuttgart 1892. (Ersterscheinung 1845)

52 Vorstand der SPD (Hg.): Willi Eichler. Grundwerte und Grundforderungen im Godesberger Grundsatzprogramm der SPD. Beitrag zu einem Kommentar. Bonn 1962. S. 9.

53 Ebd. S. 10.

54 Vorstand der SPD (Hg.): Willi Eichler. Grundwerte und Grundforderungen im Godesberger Grundsatzprogramm der SPD. Beitrag zu einem Kommentar. Bonn 1962. S. 10.

55 Vorstand der SPD (Hg.): Orientierungsrahmen `85. Ziffer 1.1. S. 9. zitiert nach: Schlei, Marie/ Wagner Joachim: Freiheit - Gerechtigkeit - Solidarität: Grundwerte und praktische Politik. Bonn-Bad Godesberg 1976. S. 95.

56 Schlei, Marie/ Wagner Joachim: Freiheit - Gerechtigkeit - Solidarität: Grundwerte und praktische Politik. Bonn-Bad Godesberg 1976. S. 95.

57 Cicero, Marcus Tullius: Vom rechten Handeln: lateinisch und deutsch. 2. durchgesehene und durch den lat. Text ergänzte Auflage. Zürich u.a. 1964. 1, § 33.

Ende der Leseprobe aus 122 Seiten

Details

Titel
Im Prinzip einig? Zur Entwicklung der Grundwerte von SPD und DGB in der Bundesrepublik
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie )
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
122
Katalognummer
V126271
ISBN (eBook)
9783640324224
ISBN (Buch)
9783640326006
Dateigröße
1555 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In dieser Arbeit werden die Grundwerte der Sozialdemokratie und der Gewerkschaften verglichen. Zwar sind beide Organisationen aus der Arbeiterbewegung entstanden und teilen dieselben Werte, allerdings heißt das auch, dass Sie ihre Werte gleich betonen? Der Autor vergleicht die Grundsatzprogramme mit Hilfe eines ungewöhnlichen Methodemixes...
Schlagworte
Prinzip, Entwicklung, Grundwerte, Bundesrepublik
Arbeit zitieren
Thorsten Müller (Autor:in), 2007, Im Prinzip einig? Zur Entwicklung der Grundwerte von SPD und DGB in der Bundesrepublik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126271

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