Die Geschichte der Verfassung der römischen Republik


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

22 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Die Entstehung Roms und die Zeit der etruskischen Könige

II. Die Republik
1. Die Verfassung der Republik
a) Magistrat
b) Senat
c) Komitien
d) Volkstribunat
e) Bürgerrecht
2. Die Geschichte Roms und ihre Auswirkungen auf die Verfassung
a) Rom und Italien
b) Roms Aufstieg zur Weltmacht
c) Krise der republikanischen Ordnung

III. der Zusammenbruch der römischen Republik

Literaturverzeichnis:

I. Die Entstehung Roms und die Zeit der etruskischen Könige

In der vorliegenden Arbeit soll die Geschichte der Verfassung Roms von der Entstehung, über die Königszeit bis zum Ende der Republik aufgezeigt werden. Es wird dabei besonders auf die politische Ordnung eingegangen, die die Machtverhältnisse in Rom regelte. Da die Römer aufkommende Probleme pragmatisch zu lösen wussten, entwickelte sich das politische System Roms nach keiner großen politischen Theorie, sondern nach dem Prinzip des trial and error. Noch heute prägt die römische Kultur weite Teile der Menschheit. Rom ist im Laufe seiner Geschichte zu einem Zentrum von politischen und kulturellen Gewicht geworden. Allerdings ist die Geschichte Roms nur im Kontext der Entwicklungen im westlichen Mittelmeerraum zu verstehen. Diese Region war zwischen dem 8. und 4. Jhd. v. Chr. keine statische Welt, in der Kleinbauern friedlich ihre Felder bestellten, sondern eine Welt der Expansion, Gewalt, Krieg und Machtstreben, des überregionalen Handels und des kulturellen Austauschs. Trotzdem war die Landwirtschaft der wichtigste Wirtschaftssektor und gleichzeitig die Lebensgrundlage der bäuerlichen Familien sowie das Fundament des Reichtums der Aristokratie.[1]

Um 1000 v. Chr. sind erste Siedlungsspuren der Latiner auf dem Palatin nachzuweisen. Später entstanden Siedlungen auf den umliegenden Hügeln Quirinal, Esquilin und Viminal, die von dem Geschlecht der Sabiner bewohnt wurden. Etwa 750 v. Chr. kam es zur Gründung Roms durch die sukzessive Vereinigung der Latiner mit den Sabinern zu einer Stadtgemeinde.[2] Die legendäre Gründung Roms am 21. April 753 v. Chr. beruht auf einer späteren fiktiven Berechnung. Der Sage nach wurde Rom damals von den Zwillingen Romulus und Remus gegründet, die von der Wölfin Aeneas großgezogen wurden.[3] Frühe Kontakte mit griechischen Händlern aus Unteritalien und Sizilien führten im späten 8. und im 7. Jhd. zu einer ersten Hellenisierung der etruskischen Stadt.[4]

Die Zeit von 750 bis 509 v. Chr. gilt als die Zeit der sieben Könige. Unter tarquinischen Königen trat Rom die politische Vormachtstellung in Latium an und wuchs zu einer bedeutenden Stadt mit einem zentralen Kult der Göttertrias Jupiter, Juno und Minerva.[5] Die hohe soziale und künstlerische Entwicklung mit etruskischen Anlagen, Tempel, Königspalast, Forum und einem ausgedehnten Befestigungsring markierten die Anfänge des römischen Aufstiegs. Hinzu kam der Bau des Hafens von Ostia und der Ausbau der Salinen an der Tibermündung. Der König war in der sozialen Rangordnung oberster Heerführer, Priester und Richter. Das Königtum basierte auf der obersten Befehlsgewalt sowie dem Erkennen des göttlichen Willens, da er seine Herrschaft göttlich legitimierte. Beigestellt wurde dem König als beratendes Gremium die Ältestenversammlung der Stammeshäupter und der Priesterschaft. Die Einteilung der Stadt belief sich auf drei Bezirke, die dem König je 100 Reiter und 1000 Mann im Falle eines Konfliktes stellen mussten.

Desweiteren fanden die Volksversammlungen in 30 Kurien statt, wobei jeder Bezirk 10 Kurien zählte. Das Volk, das aus Bauern, Grundbesitzern, Hirten und Handwerkern bestand, verpflichtete sich dabei zum absoluten Gehorsam und hatte den König in Kriegszeiten zu verteidigen.[6] Bis zu der Vertreibung des etruskischen Königs Tarquinius Superbus herrschte in Rom von 753 bis 509 v. Chr. ein König. Am Ende hatte sowohl das einfache Volk als auch der Adel sowie die Soldaten genug von dem Königsgeschlecht tyrannisiert zu werden.[7]

II. Die Republik

Um sich gegen die Rückkehr der königlichen Gewalt zu schützen, formulierte man gesetzliche Regelungen und begründete unter der Führung eines starken Adels die republikanische Staatsform. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die erste schriftliche Fixierung des Gewohnheitsrechts 450 v. Chr.[8] Im sogenannten Zwölftafelgesetz ging es um das Prozessrecht, Schuldrecht, Erbrecht, Strafrecht, um Kauf und Eigentum sowie um das Verbot von Eheschließungen zwischen Patriziern und Plebejern. Der Ständekrieg förderte die Evolution der Verfassung, da den Plebejern im Laufe der Zeit immer mehr Rechte zugestanden wurden. So zum Beispiel die Licinisch-Sextischen Gesetze 367 v. Chr., die es den Plebejern erlaubten für zahlreiche Ämter zugelassen zu werden. Allerdings blieben das passive Wahlrecht und die Zugehörigkeit zum Senat abhängig vom Vermögen des jeweiligen Plebejers.[9] Den Abschluss der Ständekämpfe bildete dann das „lex hortensia“ 287. v. Chr.[10] Die Verfassung entwickelte sich aber auch danach noch immer weiter:

1. Die Verfassung der Republik

Am Anfang der republikanischen Staatsform stand keine verfassungsgebende Versammlung. Denn die Verfassung Roms entwickelte sich in fünf Jahrhunderten ständig weiter und schaffte es damit 500 Jahre stand zu halten und so die Gesellschaft, den Staat, die römischen Ämter sowie die Institutionen ständig neu von innen heraus zu reformieren. Die Republik bildete dabei das Fundament für die aufkommende Stärke Roms.

Die republikanische Staatsform besaß ein differenziertes System mit einer ausgeprägten Hierarchie der Ämter. Die tragenden Pfeiler der römischen Republik stellen die drei grundlegenden Institutionen Magistrat, Senat und Volksvertretung dar. Sie bilden zusammen eine Mischverfassung die sich durch das Zusammenwirken des aristokratischen Elements des Senats mit den demokratischen Elementen der Volkstribune und den Volksversammlungen sowie dem absolutistischen Element des Konsulats auszeichnet. Damit entstand ein System der checks & balances, das von den Adligen dominiert wurde.[11] Die Institutionen kontrollierten sich gegenseitig, da es Ämter sowohl des Adels auch des Volkes gab. Allerdings gab es keine scharfe Trennung der Gewalten, da sich die Exekutive sowohl auf die Beamten des Magistrats, den Senat und zum Teil auch auf die Volksversammlungen verteilte, die Gesetzen und Wahlen Legitimität verliehen.[12] Der Senat hingegen vereinigte in sich das Wissen und die Erfahrung der politischen Elite.[13] Der Begriff Republik stammt von dem lateinischen Begriff „res publica“ und bezeichnet das von Adel und Volk regierte Gemeinwesen.[14] Das Volk war frei und konnte mitregieren, allerdings nicht in dem Maße wie wir es von den Griechen her kennen, da der Adel die Vorherrschaft über die politischen Prozesse innehatte. Das Volk konnte sich Gesetze geben, Magistrate wählen sowie politische Delikte ahnden. Die Republik unterschied sich in einem konkreten Beispiel am meisten von der ihr folgenden Kaiserzeit, dem Prinzipat: In der republikanischen Verfassung dominierten zwei Prinzipien das Herrschaftssystem, die im Folgenden ausführlich dargelegt werden: Die Kollegialität und die Annuität. Im Prinzipat, das von Augustus eingeführt wurde, gab es nur einen Primus. In der Republik wurden die Aufgaben geteilt, denn die zwei Amtsinhaber konnten sich gegenseitig blockieren.[15]

a) Magistrat

Für die Aufgaben der Verwaltung waren die Magistrate zuständig. Der Magistrat setzt sich aus der Beamtenschaft zusammen, die nach den Prinzipien der Annuität und der Kollegialität geführt wird. Das heißt, die Amtsträger können ihr Amt immer nur für ein Jahr ausüben und sind ihren Amtsgenossen gegenüber gleichgestellt. Dies beugt dem Amtsmissbrauch vor. Die wenigen Hilfsbeamten wie die Schreiber oder Platzmacher stammten meist aus der Familie der Magistrate.[16] Das Ziel der römischen Aristokraten war es, nach dem zehnjährigem Wehrdienst auf der Ämterlaufbahn soweit wie möglich emporzusteigen. Denn es gab niedere, plebejische Ämter wie die Quästur und das Ädilenamt. Und es gab die höheren, die patrizischen Ämter wie die Prätur und das Konsulat. Da die Ämter nicht bezahlt wurden, mussten die Inhaber finanziell unabhängig sein, so dass es sich arme Leute gar nicht leisten konnten ein politisches Amt zu bekleiden. Auch sollten dadurch die Politiker besser gegen Bestechungen gewappnet sein. Allein der Wahlkampf kostete schon ein kleines Vermögen.[17] Um möglichst viele Stimmen zu erhalten, wurden Programmaussagen vermieden. Auch gab es keine Parteien im heutigen Sinn. Ebenso hatten die späteren Gruppierungen der Optimaten und Popularen kein festes Programm und keine feste Anhängerschaft.[18] Der Wahlkampf war sehr auf die einzelnen Personen bezogen. Bestechungen und Mauscheleien der Wähler waren keine Seltenheit. Die Kandidaten überboten sich mit Zuwendungen für das Volk gegenseitig und führten sie berühmten „pane et circunses“ ein.

[...]


[1] Gehrke Hans-Joachim / Schneider Hellmuth (Hrsg.), „Geschichte der Antike“, Stuttgart 2000, S. 235.

[2] dtv-Atlas Weltgeschichte Band 1, München 2004, S. 73.

[3] Hölscher Tonio, „Klassische Archäologie Grundwissen“, Darmstadt 2002, S. 38.

[4] wie 3.

[5] wie 2.

[6] wie 2, S. 75.

[7] Mann Golo, Heuß Alfred, „Propyläen Weltgeschichte Rom, Frankfurt 1963, S. 51.

[8] wie 1, S. 240.

[9] wie 1, S. 245.

[10] wie 1, S. 229.

[11] Ottmann, „Geschichte des politischen Denkens - Die Römer“, Stuttgart 2002, S. 4.

[12] Bleicken Jochen, „Die römische Verfassung“, München 1995, S. 134.

[13] wie 1, S. 270.

[14] wie 11, S. 2.

[15] wie 11, S. 10.

[16] wie 12. S. 133.

[17] wie 1, S. 14.

[18] wie 17.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Geschichte der Verfassung der römischen Republik
Hochschule
Hochschule für Politik München
Veranstaltung
Hauptseminar: Grundformen politischer Ordnung: I. Teil: Die Polis (Stadt)
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
22
Katalognummer
V126057
ISBN (eBook)
9783640311804
ISBN (Buch)
9783640310593
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
politik, politikwissenschaft, polis, rom, Magistrat, senat, komitien, volkstribunat, bürgerrecht
Arbeit zitieren
Dipl.sc.pol.Univ. Nepomuk Fischer (Autor:in), 2007, Die Geschichte der Verfassung der römischen Republik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126057

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