Internationale Joint Ventures im Mittelstand


Diplomarbeit, 2009

63 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Die Globalisierung der Märkte und ihre Auswirkungen auf den Mittelstand
1.1 Der europäische Binnenmarkt
1.2 Wachstumsmärkte / Emerging Markets
1.3 Chancen für den Mittelstand durch das Auslandsgeschäft
1.4 Kooperation im Auslandsgeschäft durch Joint Ventures
1.5 Equity und Contractual Joint Ventures
1.6 Horizontale und Vertikale Kooperation
1.7 Chancen und Risiken für mittelständische Unternehmen durch Joint Ventures .13

2. Wahl des geeigneten Partners
2.1 Informationsbeschaffung
2.2 Selbstanalyse und Erstellen des Partnerprofils
2.3 Due Diligence

3. Rechtliche Ausgestaltung
3.1 Vertraulichkeitserklärung
3.2 Absichtserklärung
3.3 Grundlagenvertrag / Joint Venture Vertrag
3.3.1 Wettbewerbsregelungen
3.3.2 Streitbeilegungsmechanismen
3.3.3 Beendigung des Joint Ventures
3.3.3.1 Beendigungsmechanismen
3.3.4 Rechtswahl / Anwendbares Recht
3.4 Satzung der Joint Venture Gesellschaft
3.5 Projektbezogene Durchführungsverträge

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Die Globalisierung der Märkte und ihre Auswirkungen auf den Mittelstand

Die Globalisierung der Märkte hat einen besonderen Einfluss auf die Wirtschaftleistung der Bundesrepublik Deutschland. Der in den Jahren 2007 letztmalig verliehene Titel „Exportweltmeister“ macht schon deutlich wie sehr die deutsche Wirtschaft vom Geschäft mit dem Ausland abhängig ist. Mit Exporten im Wert von mehr als 1,3 Billion US $1 im Jahr 2008 findet sich Deutschland nach China (etwa. 1,4 Billionen US $)2 aber noch vor den USA (etwa 1 Billion US $) auf dem zweiten Platz der Exportnationen wieder. Inzwischen befindet sich jeder zweite deutsche Arbeitsplatz in einer stark exportorientierten Branche. Parallel dazu erzielen deutsche Unternehmen ein gutes Drittel ihrer Umsätze mit ausländischen Unternehmen. Die Globalisierung der Märkte, also die wachsende internationale Integration von Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkten wird von der zunehmenden Liberalisierung des Welthandels angetrieben, welche die Hürden der Mobilität von Waren, Dienstleistungen und Kapital abbaut.3

Deutschland als ein Land, in dem im Jahr 2006 65,9 % aller sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigungsverhältnisse4 in mittelständischen Unternehmen angesiedelt waren, ist auf besondere Art und Weise von der Globalisierung der Märkte betroffen. Als mittelständisches Unternehmen gilt hierbei ein Unternehmen welches bis zu 499 Arbeitnehmer beschäftigt und einen Jahresumsatz von max. 50 Millionen Euro erwirtschaftet.5 Die weiterreichende Liberalisierung des Welthandels stellt insbesondere Mittelständler vor ungeahnte Herausforderungen und Chancen. Mittelständische Unternehmen mit regionaler oder rein nationaler Ausrichtung sehen sich einerseits mit potentiellen ausländischen Wettbewerbern auf ihren Heimatmärkten konfrontiert und sind andererseits gezwungen neue Absatzmärkte in anderen Ländern zu erschließen. Sie müssen dass „Go international“, also den Weg ins Ausland wagen.6 Dieses „Go International“ kann sowohl in den Nachbarländern im Europäischen Binnenmarkt erfolgen als auch – und das ist der fortschreitenden Integration geschuldet – weltweit erfolgen.

1.1 Der europäische Binnenmarkt

Der europäische Binnenmarkt umfasst den gemeinsamen Wirtschaftsraum der Staaten der Europäischen Union. Seit dem Jahr 1993 existiert der europäische Binnenmarkt offiziell unter diesem Namen. Er führt dazu, dass es in Europa keine nationalen Märkte mehr gibt, sondern nur noch einen gemeinsamen Markt. Der europäische Binnenmarkt umfasst seit der letzten Erweiterung im Jahr 2007 derzeit 27 Staaten mit mehr als 480 Millionen Menschen.

Da mit der Schaffung des europäischen Binnenmarktes auch die Zollgrenzen im Inneren abgeschafft wurden und ein gemeinsamer Zolltarif nach außen gefunden wurde, handelt es sich beim europäischen Binnenmarkt auch um eine Zollunion.

Historisch betrachtet reichen die ersten Versuche zur Schaffung eines Europäischen Binnenmarktes bis ins Jahr 1951 zurück, in dem Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien und Luxemburg einen Vertrag unterzeichneten, der ihre gemeinsamen Kohle- und Stahlindustrien eng miteinander verzahnten. Die sog. „Montanunion“ war geboren. Es folgten die Römischen Verträge von 1957 mit denen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit ihrem gemeinsamen Markt begründet wird. In den Jahren 1986 bis 1992 werden von der Europäischen Kommission ca. 280 Rechtsvorschriften beschlossen, die eine schlagartige Öffnung der Märkte der EG- Mitglieder zur Folge haben, so dass der Europäische Binnenmarkt schließlich im Jahr 1993 verwirklicht ist.

Heute garantiert der Europäische Binnenmarkt seinen Mitgliedern vier Grundfreiheiten. Zu ihnen gehören die Freiheit des Warenverkehrs, die Freizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit und der freie Kapital- und Zahlungsverkehr. Die Freiheit des Warenverkehrs sorgt für den Wegfall der Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedsstaaten.7 Der freie Handel darf demnach nur in Einzelfällen durch die Mitgliedsstaaten eingeschränkt werden. Typische Beispiele hierfür sind Einschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Umwelt oder der Verbraucher. Zur Freizügigkeit gehört neben der Freizügigkeit für Unionsbürger8, also für Bürger der Europäischen Union, auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit9 und die Niederlassungsfreiheit10. Die Freizügigkeit garantiert damit zum einen die freie Arbeitsplatzwahl der europäischen Bürger als auch die Freiheit der Niederlassung in einem Land des Europäischen Binnenmarktes. Die Niederlassungsfreiheit beschränkt sich dabei nicht nur auf natürliche Personen, sondern auch auf juristische Personen sofern diese in einem Mitgliedsstaat nach den dortigen Rechtsvorschriften gegründet worden sind und sich ihre Hauptniederlassung ebenfalls in einem Mitgliedsstaat befindet. Die Dienstleistungsfreiheit gibt den Unionsbürgern das Recht, dass sie in jedem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ihre Dienstleitungen im gleichem Umfang und in gleicher Art und Weise anbieten können, als sie dies auch in ihrem Heimatstaat tun können11. Der freie Kapital- und Zahlungsverkehr gesteht den Unionsbürgern das Recht zu innerhalb der EU Wertpapiere und Gelder in beliebiger Höhe zu transferieren. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund europäischer Joint Venture Gründungen bedeutungsvoll, denn dadurch können deutsche Unternehmen ihre in europäischen Gesellschaften erwirtschafteten Gewinne nach Deutschland aus- bzw. abführen.

Wichtigster Partner deutscher Unternehmen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes stellt der französische Markt dar. Mit prognostizierten 100 Mrd. EUR Ausfuhren deutscher Unternehmen im Jahr 2009 gehen mehr als 10 % der deutschen Exporte in unser westliches Nachbarland. Neben Frankreich sind bedeutende Handelspartner deutscher Unternehmen innerhalb der EU vor allem das Vereinigte Königreich und die Niederlande, die 2009 voraussichtlich die USA als drittgrößten Importeur deutscher Waren und Dienstleistungen ablösen werden.12 Eine immer größere Bedeutung kommt den osteuropäischen Staaten zu, die sich in den letzten 18 Jahren von der zentralistischen Planwirtschaft zur freien Marktwirtschaft transformiert haben. Die im Jahr 2007 beigetretenen Staaten Bulgarien und Rumänien gewinnen ebenso wie die bereits im Jahr 2004 beigetretenen baltischen Staaten sowie Polen, Tschechien, Ungarn und die Slowakei an Bedeutung für den Handel deutscher Unternehmen. Ausfuhren nach Rumänien werden in den Jahren 2007 bis 2009 um 55 % zulegen und damit relativ das kräftigste Wachstum aller europäischen Zielländer deutscher Exporteure aufweisen13. Die Ausfuhren nach Polen werden in den Jahren 2007 bis 2009 um mehr als 30 % von 36 Mrd. EUR auf 48 Mrd. EUR steigen, so dass Polen im Jahr 2009 bereits Deutschlands neuntwichtigster Handelspartner sein wird.14 Die baltischen Länder Estland, Lettland und Litauen werden im Jahr 2009 etwa 6 Mrd. EUR an deutschen Waren und Dienstleistungen einführen, so dass sich hier moderate Wachstumsraten zwischen 5 % und 9 % einstellen werden15. Der europäische Binnenmarkt stellt damit für die Bundesrepublik Deutschland den wichtigsten Markt für Waren und Dienstleistungen dar. Durch die fortschreitende Harmonisierung der einzelstaatlichen Normen durch europarechtliche Normen werden die Rahmen- bedingungen für die Geschäftsaufnahme deutscher Unternehmen innerhalb des europäischen Binnenmarktes kontinuierlich verbessert. Ziel der Europäischen Kommission ist es, innerhalb der 27 Mitgliedsstaaten gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen, so dass deutsche – aber auch ausländische Unternehmen innerhalb Deutschlands – überall gleiche rechtliche Rahmenbedingungen vorfinden und Wettbewerbsvorteile aufgrund von Zugehörigkeiten zu einzelnen Mitgliedsstaaten der Vergangenheit angehören. Zentrales Element dieser Bestrebungen sind die Bemühungen der Europäischen Kommission, insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Unternehmensführung sowie im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung eine Harmonisierung der Regelungen, zu erreichen.16 Im Bereich des Gesellschaftsrechts ist mit der Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) im Jahr 2004 bereits ein erster Schritt zur weiteren Harmonisierung unternommen worden. Die im Bereich der Rechnungslegung aus den EU-Richtlinien 2006/48/EG (Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit von Kreditinstituten) und 2006/49/EG (Richtlinie über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten) resultierenden Basel II Eigenkapitalvorschriften sind ein weiterer Baustein der Europäischen Kommission zur fortführenden Angleichung der Rechtsordnungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Neben den Mindestkapitalanforderungen regeln die Basel II Vorschriften auch bankaufsichtliche Überprüfungsprozesse sowie erweiterte Offenlegungspflichten der Kreditinstitute. Durch die Richtlinien 2004/18/EG (Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge) und 2004/17/EG (Richtlinie zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch die Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie-, und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste) haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich nicht nur an Ausschreibungen der öffentlichen Hand in ihrem Heimatland zu beteiligen, sondern sich auch auf Ausschreibungen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu bewerben. Allein die Schaffung eines gemeinsamen Vokabulars, welches per EU Verordnung Nr. 2195/2002 für öffentliche Aufträge geschaffen wurde, versinnbildlicht das Interesse der Europäischen Kommission allen Unternehmen des gesamten Europäischen Binnenmarkts nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch die gleichen Wettbewerbsvorrausetzungen einzuräumen. Dies stellt die deutschen Unternehmen vor die Herausforderung auf dem deutschen Markt mit ihren europäischen Wettbewerbern zu konkurrieren, eröffnet Ihnen jedoch auch die Chance einfacher als je zuvor in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als Anbieter aufzutreten.

1.2 Wachstumsmärkte / Emerging Markets

Neben der Bearbeitung des Europäischen Binnenmarktes gewinnen die so genannten wachstumsstarken Schwellenländer – auch Emerging Markets genannt – an zu- nehmender Bedeutung für deutsche Unternehmen. Hier sind insbesondere Märkte in den Schwellenländern zu nennen, die sich auf dem Wege zur Industrialisierung be- finden.

Diese Entwicklung, hin zu einem industrialisierten Staat, geht in der Regel mit einer Veränderung der wirtschaftlichen Entwicklungsindikatoren einher. Festzuhalten ist, dass ein solcher Umbau meist nur mit Hilfe repressiver Staatstrukturen und einem sehr niedrigen Lohnniveau möglich ist. Zu den wirtschaftlichen Entwicklungsindikatoren gehören zum einen die klassischen Entwicklungsindikatoren im Bereich der Einkommen. Hier sind das Bruttoinlandsprodukt und das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf mit und ohne Kaufpreisbereinigung zu nennen. Zum anderen zählen Indikatoren aus dem Gesundheitsbereich dazu. Hierunter fallen die Kinder- und Müttersterblichkeit, sowie der Zugang zu ärztlicher Versorgung und sauberem Trinkwasser. Neben Einkommen und Gesundheit werden auch Indikatoren aus dem Bereich Bildung zu den bedeutsamen Entwicklungsindikatoren gezählt. Zu nennen sind hier insbesondere Faktoren wie die Alphabetisierungsrate und Einschulungsraten.17 Je nach Definition gibt es auf der Erde derzeit bis zu 30 Schwellenländer. Eine allgemeingültige Zahl, welches Land als Schwellenland zu bezeichnen ist, ist den internationalen Organisationen bisher noch nicht gelungen, da es an messbaren, akzeptierten aber auch vor allem allgemeingültigen Normen bisher fehlte. Ausgehend von der Definition der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) werden zehn Länder als Schwellenländer kategorisiert. Dazu gehören Südafrika, Mexiko, Brasilien, die Volksrepublik China, Indien, Malaysia, die Philippinen, Thailand, Russland und die Türkei. Alle Schwellenländer, die hier als solche bezeichnet werden zeichnen sich durch folgende Faktoren aus: sie erzielen überdurchschnittliche Wachstumsraten bei einer vergleichbaren Arbeitsproduktivität jedoch bei deutlich niedrigeren Lohnkosten.

Darüber hinaus entwickeln sie die Tiefen- und Breitenstruktur ihrer verarbeitenden Industrie und tätigen gezielte Investitionen in die materielle und soziale Infrastruktur um durch die Ausbildung von Humankapital zu neuen Entwicklungssprüngen anzusetzen. In aller Regel nutzen Schwellenländer auch die sich ihnen bietenden Nischen auf dem Weltmarkt und setzten dann auf den Export von Fertigwaren.18 Eine weitere Unterteilung der wachstumsstarken Schwellenländer erscheint unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Entwicklungsstände sinnvoll. Der im Jahr 2001 von Goldman Sachs geprägte Begriff der BRIC - Staaten bezeichnet die Länder Brasilien, Russland, Indien und China. Ihnen wird laut einiger Prognosen zugetraut bis zum Jahr 2050 die G8-Staaten zu überflügeln, da diese Staaten ein jährliches Wachstum ihrer Zuwachsraten von 5 bis 10 % aufweisen.19 Exemplarisch werden diese Staaten in dieser Arbeit als Beispiele für aufstrebende Volkswirtschaften im Zuge der Betrachtung der Emerging Markets herangezogen. In diesen Volkswirtschaften leben heute bereits ca. 2,8 Milliarden Menschen, was etwa 40 % der Weltbevölkerung entspricht. Weiterhin erwirtschaften die BRIC Staaten bereits heute knapp 10 % des weltweiten Bruttoinlandprodukts in Höhe von 43,92 Mrd. US $.20 Brasilien als größtes Land Südamerikas zeichnet sich durch ausreichende Ressourcen an Bodenschätzen, Wasserkraft und Arbeitskräften aus. Das brasilianische Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs im Jahr 2007 um 5,4 % und somit steht das Land – verbunden mit einem Absinken der Inflation von 2003 bis 2006 von 12 % auf 3,1 % – sehr stabil da.21 Getrieben wird die wirtschaftliche Entwicklung Brasiliens nicht mehr länger ausschließlich vom Export sondern – bedingt durch die Sozialpolitik der Regierung Lula auch zunehmend vom Binnenkonsum. So steigerte sich dieser im Jahr 2007 um knapp 10 %.22 Deutsche Ausfuhren nach Brasilien hatten im Jahr 2007 ein Volumen von 6,8 Milliarden Euro wodurch Deutschlands Position als fünftwichtigster Importeur Brasiliens gefestigt wurde. Ein Gros der deutschen Ausfuhren nach Brasilien entfielen im Jahr 2007 auf Maschinen (30,2 %), Chemikalien (22,3 %) und Fahrzeuge bzw. Fahrzeugteile (11%).23

Russland, als rohstoffreichstes Land der Erde befindet sich seit dem Zusammenbruch der sozialistischen Planwirtschaft und nach der Währungskrise im Jahr 1998 weiter auf Expansionskurs. Im Jahr 2007 wuchs das russische BIP um 8,1 %. Die Inflationsrate betrug 11,9 %.24 Für das Jahr 2008 wird mit einem weiteren Anstieg der Inflationsrate, bedingt durch eine ausufernde Geldmenge gerechnet. Dies ist einer weiter starken Nachfrage im Lebensmittelsektor sowie Tariferhöhungen im Bereich der natürlichen Monopole geschuldet. Auch in Russland sind hohe Exporterlöse (Anstieg von 12,7 % von Januar bis Oktober 2007) sowie ein weiterer Nachfrageanstieg nach Konsumgütern für das Wachstum der Wirtschaft verantwortlich. Die steigenden Exporterlöse russischer Güter resultieren maßgeblich aus dem Anstieg der Preise für fossile Energieträger. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung Russlands wird entscheidend davon abhängen, ob es der russischen Administration gelingt die Inflationsrate zu senken, die im Jahr 2008 bereits 12 % betragen dürfte.25 Russland stellt nach wie vor für deutsche Unternehmen einen lukrativen Absatzmarkt dar. Mit 13,3 % der eingeführten Güter nach Russland ist Deutschland nach wie vor der wichtigste Handelspartner und liefert hauptsächlich Maschinen (23,5 %) sowie Fahrzeuge und Fahrzeugteile (17,1%) nach Russland.26 Insgesamt wurden im Jahr 2007 Waren im Volumen von 28 Milliarden Euro von Russland aus Deutschland eingeführt.27

Indien wandelt sich zunehmend von einer Industriegesellschaft zu einer Dienstleistungsgesellschaft. Möglich gemacht wird diese Entwicklung durch eine gut ausgebildete urbane Mittelschicht, die im Jahr 2025 knapp 600 Millionen Menschen umfassen wird.28 Das indische BIP steigerte sich im Jahr 2007 um 8,7 % bei einer anhaltend gleich bleibenden Inflationsrate von 6,4 %. Deutsche Unternehmen führten im Jahr 2007 Waren im Wert von 7,34 Milliarden Euro nach Indien aus. Deutschland liegt damit auf dem 6. Platz der Hauptlieferländer Indiens. Hauptexportgüter deutscher Unternehmen waren Maschinen (37,8 %) und Chemikalien (11,2%).29

China als bevölkerungsreichstes Land der Erde mit 1,31 Milliarden Einwohner ist nach den Reformbemühungen von Deng im Jahr 1976 inzwischen eines der größten Exportländer der Welt. Das chinesische BIP wuchs zuletzt im Jahr 2007 um 11,9 %.30 Ein Wachstum von mehr als 8 % wird von der Regierung in Peking als notwendig angesehen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass die im Zuge der zunehmenden Urbanisierung benötigten Arbeitsplätze für chinesische Wanderarbeiter geschaffen werden können.31 Deutschland liegt mit ca. 4,7 % der nach China getätigten Importe auf einem respektablen fünften Platz.

1.3 Chancen für den Mittelstand durch das Auslandsgeschäft

Das Geschäft im Ausland bietet für den deutschen Mittelstand enorme Geschäftschancen, und zwar unabhängig von der Marktbearbeitung innerhalb Europas, innerhalb der Wachstumsmärkte oder anderer Länder. In Deutschland exportieren rund 350.000 Unternehmen Waren und Dienstleistungen. Immerhin knapp 98 % dieser Unternehmen sind dem Mittelstand zuzuordnen. Neben den etablierten Unternehmen wagen auch immer mehr kleine Unternehmen den ersten Schritt auf die internationalen Märkte.32 Dieser erste Schritt ist in aller Regel der Export von Waren oder Dienstleistungen.33 Darüber hinaus sind etwa 10 % der exportierenden deutschen Unternehmen auch noch auf eine andere Art und Weise in Auslandskooperationen, beispielsweise in der Form vom Lizenzen oder strategischen Allianzen, eingebunden. Beim Eingehen von Kooperationen spielt die Größe der Unternehmen eine weitaus geringere Rolle, vielmehr kommt es auf die Exporttätigkeit der betroffenen Unternehmen an.34 Exportaktivitäten der mittelständischen Unternehmen belegen somit den Einstieg in weitere Internationalisierungskooperationen. Neben der Erschließung von neuen Märkten ist ein weiteres Motiv der mittelständischen Unternehmen, die sich auf Internationalisierungsaktivitäten einlassen, auch die Sicherung der bestehenden Märkte.35 Dies überrascht nicht weiter, wenn die inländische Beschäftigungs- und Umsatzentwicklung der im Ausland tätigen Unternehmen betrachtet werden. Dabei zeigt sich, dass zwischen den Jahren 2003 und 2006 der Beschäftigungsgrad bei exportierenden Unternehmen sich mit einem Plus von 2 % deutlich besser entwickelte als der bei jenen Unternehmen, die nur auf dem Inlandsmarkt aktiv waren.36 Auch in der Umsatzentwicklung belegen Nicht- Exporteure einen schlechteren Platz als Exporteure (4,7 % zu 12,5 %).37. Die weitere Entwicklung der Auslandsaktivitäten des deutschen Mittelstandes wird gravierend davon abhängen inwieweit es den Unternehmen gelingt das noch vorhandene Potential zur Internationalisierung zu heben. Etwa 20 % der deutschen Unternehmen verfügen über international wettbewerbsfähige Produkte oder Dienstleistungen. Hier sind insbesondere die Hightechbranchen aber auch die Dienstleistungsbranche und der Maschinenbau sowie die Lebens- und Nahrungsmittelbranche zu nennen, deren Potential noch nicht voll ausschöpft ist.38

1.4 Kooperation im Auslandsgeschäft durch Joint Ventures

Unter dem Begriff des Joint Ventures wird im Allgemeinen eine Unternehmenskooperation verstanden, bei der die Joint Venture Partner sich gemeinschaftlich und gleichgerichtet bemühen ein bestimmtes, unternehmerisches Ziel auf Grundlage von vertraglichen Absprachen zu erreichen.39 Der Begriff des Joint Ventures lässt sich jedoch nicht allgemeingültig abgrenzen. Allgemein lassen sich unter dem Begriff des Joint Ventures alle kooperativen Arrangements zwischen zwei oder mehreren selbständigen Unternehmen bezeichnen, die zur Gründung einer dritten - von den Muttergesellschaften losgelösten – Unternehmung führen.40 Die rechtliche Bedeutung eines Joint Ventures ist letztendlich von der relevanten Rechtsordnung abhängig. In Deutschland beispielsweise existiert kein spezielles Joint Venture Gesetz. Andere Länder, die diese Art der Kooperation einer stärkeren Überwachung unterwerfen, verfügen über eigene Joint Venture Gesetze, die die Anbahnung, den Betrieb und die Beendigung von Gemeinschaftsunternehmen regeln. Eine sinnvolle Unterteilung der Joint Ventures lässt sich nach der Anzahl der beteiligten Partner treffen. Insbesondere im Auslandsgeschäft sind Joint Ventures mit nur einem Partner die Regel. Die Gründe hiefür liegen im Wunsch des Markteintritts und der Marktbearbeitung im Land des Partners.41 Werden die Joint Ventures hinsichtlich ihres sachlichen Kooperationsbereiches abgegrenzt, so sind hierbei Joint Ventures zu nennen, die entweder nur einen Bereich betreffen (z.B. Beschaffungs- Joint- Ventures) oder die sich auf mehrere Bereiche erstrecken (z.B. Beschaffungs- und Produktions- Joint Ventures).42 Darüber hinaus treten auch Joint Ventures auf, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette tätig sind.43 Werden Joint Ventures nach ihrem Standort unterschieden, so sind hierbei Joint Ventures zu nennen, die ihren Sitz im Stammland eines Joint Venture Partners haben oder solche die ihren Sitz in einem Drittland errichtet haben.44 Neben diesen Kriterien lassen sich Joint Ventures auch nach dem zwischen den Partnern vereinbarten geographischen Kooperationsbereich abgrenzen. Neben der Möglichkeit der Kooperation in dem Markt in dem das Joint Venture seinen Sitz hat, besteht die Möglichkeit den geographischen Kooperationsbereich auf einzelne Regionen oder den gesamten Weltmarkt auszuweiten.45 Des Weiteren lassen sich Joint Ventures nach ihrem zeitlichen Horizont unterscheiden. In der Regel werden Joint Ventures unbefristet geschlossen bzw. werden geschlossen bis ein bestimmter vertraglich vereinbarter Zweck erreicht wurde. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit ein Joint Venture nur für ein bestimmtes Projekt zu schließen, wie dies in der Baubranche häufig der Fall ist.

Die Motive der Gründung eines solchen Gemeinschaftsunternehmens werden nach Internen, Wettbewerbsbezogenen und Strategischen Zielsetzungen unterschieden. Unter Internen Zielsetzungen werden die Sicherung der vorhandenen Ressourcen, sowie die Streuung der Risiken und Kosten der beteiligten Gesellschafter verstanden. Auch stehen bei den Internen Zielsetzungen der Zugang zu neuen Technologien und Absatzmärkten sowie die Nutzung von Skalenerträgen im Vordergrund. Skaleneffekte bzw. Skalenerträge machen die Abhängigkeit zwischen der Produktionsmenge (des Outputs) und den eingebrachten Produktionsfaktoren sichtbar.46 Bei Betrachtung der Motive für die Gründung eines Joint Ventures aus Wettbewerbsbezogener Sicht werden Geschwindigkeitsvorteile deutlich, da sich durch die Gründung von Joint Venture Gesellschaften gewisse Branchenentwicklungen steuern lassen. Letztendlich liegen der Joint Venture Gründung strategische Überlegungen zugrunde, welche in der Nutzung von Synergien, des Technologietransfers als auch in der erweiterten Diversifikation liegen. Da die Eingehung eines Joint Ventures immer eine strategische Überlegung ist, sollte das Unternehmen welches ein solches Wagnis eingehen möchte, bereits im Vorfeld Überlegungen anstellen, welche Ziele mit der Eingehung einer Kooperation verfolgt werden, wie die Kooperation aussehen soll (Gründung einer neuen Gesellschaft oder eine rein schuldrechtliche Kooperationsvereinbarung) und welche Ressourcen (finanzieller und personeller Natur) in das Joint Venture eingebracht werden können.47

1.5 Equity und Contractual Joint Ventures

Joint Ventures lassen sich in das Equity oder in das Contractual Joint Venture einteilen. In dieser Arbeit wird grundsätzlich das Equity Joint Venture betrachtet, bei dem eine eigenständige Joint Venture Gesellschaft gegründet wird. Diese wird mit Kapital ausgestattet und wickelt später das gemeinsame Geschäft ab. In der Regel gründen die Joint Venture Partner eine neue Gesellschaft, meist eine Kapitalgesellschaft, die dem Recht des Landes unterworfen ist, in dem sie ihren Sitz hat. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass die potentiellen Joint Venture Partner gemeinsam eine bereits bestehende Kapitalgesellschaft von einem Dritten erwerben bzw. dass sich ein Joint Venture Partner an einer bereits bestehenden 100 %-igen Tochtergesellschaft seines potentiellen Partners beteiligt.48 Allen Entstehungsarten der Joint Ventures ist gemein, dass es sich um eine gemeinsame Betätigung mehrer Unternehmen handelt, die ein bestimmtes unternehmerisches Ziel verfolgen.49 Diese Betätigung der beteiligten Unternehmen erfolgt mittels Errichtung einer eigenen Joint Venture Gesellschaft mit eigenen Statuten und einer eigenen Geschäftsführung.50 Neben diesem dominierenden Joint Venture Typus taucht gelegentlich auch das Contractual Joint Ventures auf. Bei dieser Art der Kooperation errichten die Joint Venture Partner keine neue Gesellschaft, sondern arbeiten auf der Grundlage von schuldrechtlichen Verträgen zusammen. Es erfolgt also keine organisatorische Verselbständigung der unternehmerischen Aktivitäten der Joint Venture Partner in Form einer eigenständigen Projektgesellschaft.51 Das Contractual Joint Venture bietet sich zur Durchführung von zeitlich begrenzten Projekten an, denn die Partner sind nur aufgrund von schuldrechtlichen Verträgen aneinander gebunden und begeben sich somit in eine geringere gegenseitige Abhängigkeit, als dies bei der Gründung einer Gesellschaft der Fall ist. Dabei gleicht das Contractual Joint Venture eher einer Personenvereinigung zwischen den beiden Partnern, deren Rechtsbeziehungen regelmäßig in einem einzigen Vertrag Niederschrift finden.52 Im Unterschied zum Konsortium sind die Parteien beim Contractual Joint Venture auch im Innenverhältnis an den Chancen und Risiken des gemeinsamen Vorhabens beteiligt.53

1.6 Horizontale und Vertikale Kooperation

Die Kooperation von Unternehmen kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Um hierbei eine Unterscheidung zu treffen wird zunächst das Verhältnis der Partner zueinander betrachtet. Die Partner können auf unterschiedlichen Stufen tätig sein. Je nachdem auf welchen Stufen die Partner tätig sind, handelt es sich um eine vertikale oder horizontale Kooperation. Bei einer horizontalen Kooperation zweier Unternehmen sind die Unternehmen auf derselben Wertschöpfungsstufe tätig. Häufig sind diese Unternehmen die eine solche Kooperation eingehen Wettbewerber, die zwar im selben Geschäftsfeld tätig sind, aber zumindest räumlich getrennt operieren.54 Damit stellen horizontale Kooperationen eine Kooperationsmöglichkeit dar, in der die Wertschöpfungsaktivitäten auf der gleichen Wertschöpfungsstufe der Kooperations- partner miteinander verknüpft werden.55 Auf diese Weise sind beide Kooperationspartner in der Lage ihre jeweiligen Stärken und Schwächen mit denen des Partners auszugleichen.56 Häufig ist das erklärte Ziel der Joint Venture Partner bei der Eingehung einer horizontalen Kooperationsform sich gegenseitig auf dem Auslandsmarkt den Zutritt für ergänzende Produkte und / oder Dienstleistungen zu ermöglichen.57 Das Ziel horizontaler Kooperationen ergibt sich damit aus der Tatsache, dass mit denselben Mitteln eine höhere Wirkung oder aber auch geringere Kosten bei unveränderten Mitteleinsatz erzielt werden können. In diesem Zusammenhang wird von der Wirkungsprogression bzw. von der Kostenprogression gesprochen.58 Eine vertikale Kooperation hingegen liegt vor, wenn Unternehmen miteinander kooperieren, die aufeinander folgenden Wertschöpfungsstufen angehören. Eine rückwärts gelagerte vertikale Kooperation liegt beispielsweise im Verhältnis von Zulieferern und Automobilherstellern vor, bei der die Zulieferer die Produktion der benötigten Vorprodukte übernehmen.59 Darüber hinaus sind auch vorwärts gelagerte vertikale Kooperationen denkbar. Eine solche liegt beispielsweise bei der Kooperation mit Vertriebsgesellschaften oder bei Franchisesystemen vor.60

1.7 Chancen und Risiken für mittelständische Unternehmen durch Joint Ventures

Joint Ventures im Auslandsgeschäft von mittelständischen Unternehmen bieten sich also dann an, wenn ein neuer Markt mit einem geteilten Risiko bearbeitet werden soll. Es ist zu beobachten, dass die Bemühungen Joint Ventures zu gründen steigen, je problematischer es im Ausland ist eigene Tochtergesellschaften bzw. Distributionskanäle zu schaffen. Die Gründung eines Joint Ventures ist im Allgemeinen - aber auch besonders für mittelständische Unternehmen – mit einer Reihe von nicht immer kalkulierbaren Risiken verbunden. Bei der Annahme, dass ein Joint Venture im Durchschnitt sieben Jahre besteht und innerhalb dieser Zeit 30 bis 70 % der Joint Ventures wieder vom Markt verschwinden, wird deutlich, dass die Gründung eines solches Gemeinschaftsunternehmens akribisch vorbereitet werden muss um sicherzustellen, dass die getätigten Investitionen sich amortisieren.61 Gerade für Mittelständler bergen Joint Ventures noch weitere Gefahren, die in der Charakteristik mittelständischer Unternehmen liegen. Mittelständische Unternehmen sind zunächst einmal mit ihrem Standort verbunden und verfügen damit auch meist nur über lokale Beziehungen und Verbindungen. Die häufig beschränkten finanziellen Reserven und ein begrenztes Eigenkapital sind hier ebenso zu nennen, wie der Mangel an Management -Techniken oder der häufig zu niedrige Personalstand. Darüber hinaus leiden mittelständische Unternehmen häufiger als Konzerne unter Barrieren zu anderen Kulturen, die durch nicht ausreichende Sprachkenntnisse nur noch verstärkt werden.62 Innerhalb der Joint Venture Gesellschaft kommt auf das mittelständische Unternehmen eine Reihe von Veränderungen zu. Im Gegensatz zu einer Marktbearbeitung im Alleingang verhindert ein Joint Venture selbständiges Handeln und Entscheiden, da die Entscheidungen mit dem Partner abgestimmt werden müssen.63 Um den Erfolg eines Joint Ventures sicherzustellen, müssen diese Gemeinschaftsunternehmen mit ausreichend Humankapital ausgestattet werden, welches dann wiederum in der Kernunternehmung fehlt.64 Darüber hinaus ist die Gefahr sich in eine Abhängigkeit zu begeben ebenfalls nicht zu leugnen, da das mittelständische Unternehmen sich auf einen ihm fremden Markt begibt und zunächst von den Informationen des einheimischen Partners voll und ganz abhängig ist.65 Sind die Partner über ein gemeinsames Joint Venture aneinander gebunden ist in der Regel mit einem Know-how Abfluss zu rechnen. Wenn dieser über das vereinbarte Maß hinausgeht, kann dies für das mittelständische Unternehmen nicht nur den Verlust von Kenntnissen, sondern auch den Verlust von Betriebsgeheimnissen bedeuten.66

[...]


1 Umfrage des DIHK bei den deutschen Außenhandelskammern, Juli 2007, http://www.dihk.de

2 bfai, Pressemitteilung vom 05.02.2007, http://www.bfai.de

3 Icks / Kaufmann / Menke (1997), S.23

4 IfM Bonn, KMU-Definition, http://www.ifm-bonn.org

5 IfM Bonn, KMU-Definition, http://www.ifm-bonn.org

6 Stehr, Christopher (2007), Internationalisierungsstrategien für kleine und mittlere Unternehmen

7 EG Vertrag Art. 23, 25, 28

8 EG Vertrag Art. 17,18

9 EG Vertrag Art. 39

10 EG Vertrag Art. 43

11 EG Vertrag Art. 49

12 Großmann, Claus-Detlef (2008), http://djnewsletters.de

13 Großmann, Claus-Detlef (2008), http://djnewsletters.de

14 Großmann, Claus-Detlef (2008), http://djnewsletters.de

15 Großmann, Claus-Detlef (2008), http://djnewsletters.de

16 Europäische Kommission (2008), http://ec.europa.eu

17 Kuhn (2005), S.41-45

18 Nuscheler (1995), S.27

19 O’Neil, Jim (2001), Better Global Economic BRICs, http://www.goldmansachs.com

20 Urmoneit / Heß (2006), Investieren in die Zukunft – die BRIC Staaten, http://www.goldmansachs.com

21 bfai (2008), Wirtschaftsdaten kompakt Brasilien, http://www.bfai.de

22 bfai (2008), Wirtschaftstrends Brasilien Jahreswechsel 2007/08, http://www.bfai.de

23 bfai (2008), Wirtschaftsdaten kompakt Brasilien, http://www.bfai.de

24 bfai (2008), Wirtschaftsdaten kompakt Russland, http://www.bfai.de

25 bfai (2008), Wirtschaftsdaten kompakt Russland, http://www.bfai.de

26 bfai (2008), Inflation steigt in Russland wesentlich stärker als erwartet, http://www.bfai.de

27 bfai (2008), Wirtschaftsdaten kompakt Russland, http://www.bfai.de

28 Matthes, Sebastian (2008), Generation Zukunft

29 bfai (2008), Wirtschaftsdaten kompakt Indien, http://www.bfai.de

30 bfai (2008), Wirtschaftsdaten kompakt China, http://www.bfai.de

31 Hofbauer (2008), Sind Chinas fette Jahre bald vorbei

32 NRW.International (2008), Außenwirtschaft kompakt, http://www.wirtschafts.nrw.de

33 NRW.International (2008), Außenwirtschaft kompakt, http://www.wirtschafts.nrw.de

34 NRW.International (2008), Außenwirtschaft kompakt, http://www.wirtschafts.nrw.de

35 Untersuchung des IfM Bonn (2007), Die Bedeutung der außenwirtschaftlichen Aktivitäten für den deutschen Mittelstand

36 NRW.International (2008), Außenwirtschaft kompakt, http://www.wirtschafts.nrw.de

37 NRW.International (2008), Außenwirtschaft kompakt, http://www.wirtschafts.nrw.de

38 NRW.International (2008), Außenwirtschaft kompakt, http://www.wirtschafts.nrw.de

39 Schulte / Pohl ( 2008), S.3

40 Schaumburg (1999), S.6

41 Kutschker / Schmid (2005), S.860

42 Kutschker / Schmid (2005), S.860

43 Kutschker / Schmid (2005), S.860

44 Kutschker / Schmid (2005), S.860

45 Kutschker / Schmid (2005), S.862

46 Mankiw (2004), S.341

47 Kutschker / Schmid (2005) S.860

48 Gummert / Riegger / Weipert (2004), /Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Rn 30

49 Schaumburg (1999), S.99

50 Schaumburg (1999), S.99

51 Schaumburg (1999), S.99

52 Reithmann / Martiny (2004), S.1421

53 Schaumburg (1999), S.100

54 Schaumburg (1999), S.8

55 Zentes / Swoboda / Morschett (2005), S.392

56 Zentes / Swoboda / Morschett (2005), S.392

57 Rumer (1994), S.33

58 Barth / Hartmann / Schröder (2007), S.111

59 Zentes / Swoboda / Morschett (2005), S.393

60 Zentes / Swoboda / Morschett (2005), S.393

61 Schödel (2005), S.3

62 Rumer (1994), S.32

63 Kutschker / Schmid (2005), S.867

64 Kutschker / Schmid (2005), S.867

65 Rumer (1994), S.32

66 Kutschker / Schmid (2005), S.869

Ende der Leseprobe aus 63 Seiten

Details

Titel
Internationale Joint Ventures im Mittelstand
Hochschule
Hochschule Mainz
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
63
Katalognummer
V125862
ISBN (eBook)
9783640313761
ISBN (Buch)
9783640317509
Dateigröße
672 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Joint Ventures, Gemeinschaftsunternehmen, BRIC-Staaten, Kooperationsunternehmen, PESTLE-Analyse, Joint-Venture-Partner, Partnerwahl, LOI, MOU, NDA, Letter-of-Intent, Non-Disclosure Agreement, Joint-Venture-Vertrag, Deadlock, Deadlock-Resolution, Texan Shoot Out, Russian Roulette
Arbeit zitieren
Tobias Köngerter (Autor:in), 2009, Internationale Joint Ventures im Mittelstand, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125862

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