Welche Rolle spielt der spezifische geschichtliche Entstehungskontext der einzelnen Nationalstaaten bei der Herausbildung föderalistischer Staatensysteme?


Seminararbeit, 2009

15 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhalt

Einleitende Worte

1. Föderalistische Länder

2. Theoretische Aspekte über den Föderalismus

3. Entstehungsweise des Föderalismus

4. Historischer Exkurs über die Entstehungsidee des Föderalismus

5. Über den Unitarismus und den Unterschieden zum Föderalismus

6. Beispiel für ein außereuropäisches föderalistisches Land: Indien

7. Zusammenfassung

8. Literaturverzeichnis

Einleitende Worte

In der vorliegenden Seminararbeit soll folgende These untersucht werden. Welche Rolle spielt der spezifische geschichtliche Entstehungskontext der einzelnen Nationalstaaten bei der Herausbildung föderalistischer Staatensysteme? Anfangs wird durch die Definition des Terms Föderalismus auf die theoretischen Aspekte eines föderalen Systems eingegangen. Der zweite Abschnitt enthält nicht unwesentliche Informationen über die Entstehungsweise des Föderalismus, ehe ein historischer Exkurs in den Föderalismus ihn besser verstehen soll. In einem vierten Teil der Arbeit stellt der Föderalismus anhand Indiens ein exemplarisches Beispiel dar, ehe kurz noch einmal alles zusammengefasst wird.

1. Föderalistische Länder

Abbildung 1: Weltkarte föderal verfasster (grün markierter) Staaten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/69/Map_of_federal_states.svg/800px-Map_of_federal_states.svg.png (zuletzt abgerufen am 27.11.2008)

Es gibt weltweit 24 Staaten, die föderal verfasst sind. Es sind dies Argentinien (aufgeteilt in 23 Provinzen, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1995), Australien (6 Bundesstaaten, 2 Territorien, 3 Außengebiete, Verfassung von 1901, Äthiopien (9 Bundesstaaten, 2 eigenständige Städte Verfassung von 1995), Belgien, (3 Regionen, 3 Gemeinschaften, Verfassung von 1994) Bosnien und Herzegowina, 2 Entitäten (innerhalb der bosniakisch-kroatischen Entität „Föderation Bosnien und Herzegowina“ 10 Kantone), Brasilien (26 Bundesstaaten, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1988), die Bundesrepublik Deutschland (16 Bundesländer, Grundgesetz von 1949), Indien (28 Staaten, 7 Territorien, Verfassung von 1950), der Irak (3 Bundesstaaten, Verfassung von 2005), Kanada (10 Provinzen, 3 Territorien, Verfassung von 1867/1982), die Komoren (3 Territorien, Verfassung von 2001), Malaysia (13 Bundesstaaten, 3 Territorien, Verfassung von 1957), Mexiko (31 Bundesstaaten, 1 Territorium, Verfassung von 1917), Mikronesien (4 Teilstaaten, Verfassung von 1979), Nigeria (36 Bundesstaaten, 1 Territorium, Verfassung von 1979), Österreich (9 Bundesländer, Verfassung von 1929), Pakistan (4 Provinzen, 2 Territorien, Verfassung von 1973), Russland (21 Teilrepubliken, 6 Regionen, 49 Gebiete, 2 Städte föderaler Bedeutung, 1 autonomes Gebiet, 10 autonome Bezirke und 7 Föderationsbezirke, Verfassung von 1993), der Schweiz (26 Kantone, Verfassung von 1848; Totalrevisionen von 1874 und 1999), Südafrika (9 Provinzen, Verfassung von 1996), Venezuela (23 Bundesstaaten, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1999), dem Vereinigtes Königreich (4 Teilstaaten), die Vereinigten Arabische Emirate (7 Emirate, Verfassung von 1971) und die Vereinigte Staaten von Amerika (50 Staaten, 1 Bundesdistrikt, Verfassung von 1787).[1]

2. Theoretische Aspekte über den Föderalismus

Föderalismus ist ein Gestaltungsprinzip von Staaten, das der übergeordneten Gewalt nicht mehr Regelungsbefugnisse gegenüber nachgeordneten Gewalten einräumt, als im Interesse des Ganzen geboten ist. Typen des Föderalismus auf völkerrechtlicher Grundlage sind der Staatenbund oder die Personal- und Realunion. Die Souveränität der Mitglieder bleibt unberührt, die Verbindung stellt ein völkerrechtliches Subjekt dar. Österreich, die Bundesrepublik Deutschland und die USA sind Beispiele für eine dauerhafte politische Gestaltung des Föderalismus auf Basis eines Bundesstaates, der aus Gliederstaaten zusammengesetzt ist. Dabei ist die Gesamtvertretung nach außen Angelegenheit der Zentralgewalt, ebenso wie seine äußere Sicherheit.[2]

Nicht zu verwechseln ist der Föderalismus mit der Konföderation. Dies ist ein Zusammenschluss von unabhängigen Staaten, die ihre rechtliche Selbstständigkeit behalten, sich aber für die Zusammenarbeit in bestimmten Angelegenheiten, die auf gegenseitigem Interesse beruhen, zusammenfinden. Als Beispiele gilt hier die Schweiz, die von 1290 bis 1848 einer Konföderation einer ständig anwachsenden Zahl von Kantonen ausgesetzt war. Zu einem Bundesstaat wurde ebenso die USA[3]

Die Vorteile des Föderalismus für den Staatenverbund sind unverkennbar:

- die Beibehaltung der soziokulturellen Eigenstaatlichkeit bei politischer und ökonomischer Integration
- die Gewaltenteilung und Demokratisierung
- die Subsidiarität
- die Einbindung von Partikularinteressen
- eine flexible Staatsstruktur

und die Voraussetzung des Zusammenlebens mehrerer Völker in einem Staat oder einem Staatenzusammenschluss[4].

Im Föderalismus finden sich zudem auch „das beachtliche Wandlungspotenzial“[5] und die Fähigkeit, den zunehmenden Trend zur Individualisierung und Regionalisierung in einem Staatengebilde durch die Verteilung von Zuständigkeiten und Minderheitenschutz zu gewährleisten, wieder.

So gaben die Alliierten nach Ende des Zweiten Weltkrieges der jungen Bundesrepublik eine föderalistische Ordnung, nachdem sie mit dem Zentralstaatsprinzip wenige Jahre zuvor schlechte Erfahrungen gesammelt hatten. Die Föderalordnung hatte folgende Vorteile.

Der Einheitsstaat regelt bestimmte Angelegenheiten trotz regionaler Unterschiede gleich. Die im Föderalismus verankerte „Vielfalt in der Einheit“ erlaubte den Regionen, Einfluss zu nehmen und ihre Besonderheiten zu behalten. Die konkurrierenden Lösungsmöglichkeiten der individuellen Gliederstaaten führen zu einem energischen Wettbewerb. Die vertikale Gewaltenteilung und die größere Rücksichtnahme auf die Belange der Regionen fördert das demokratische Bewusstsein in der Bevölkerung, da Probleme lokal besser und flexibler gelöst werden können als von einer Zentralregierung. Die Einbeziehung von Einzelinteressen ist essenziell, da so ein Auseinanderdriften gesellschaftlicher, religiöser und ethnischer Kräfte verhindert wird. Dies vereitelt einen Zerfall bereits gewachsener Strukturen. Ein weiterer Vorteil, ja Pluspunkt des Föderalismus ist die friedliche Erweiterung des Staatsgebietes, wie 1957 mit dem Saarland und 1990 mit den neuen Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland geschehen ist.[6]

3. Entstehungsweise des Föderalismus

Es gibt im Regelfall vier unterschiedliche Arten, auf die ein Bundesstaat, also die zentrale Organisationseinheit eines Föderalstaates entstehen kann.

- Zum ersten wäre da ein Zusammenschluss von bisher selbstständigen Staaten zu einem größeren Staatswesen, wie es im Revolutionsjahr 1848 in der Schweiz und ihren bis dahin souveränen Kantonen stattfand.
- Die zweite Entstehungsweise ist die Auflockerung und Zerteilung bisheriger Zentralstaaten wie beispielsweise Belgien oder Spanien.[7]

Der Ardennenstaat Belgien ist eine bundesstaatlich organisierte konstitutionelle Monarchie. Die Exekutive liegt bei der Regierung; die Legislative hingegen liegt bei dem Zwei-Kammer-Parlament (Abgeordnetenkammer und Senat). 1980 billigte die Abgeordnetenkammer eine Verfassungsänderung zur weitgehenden Föderalisierung Belgiens. Es ist in drei geografische Gebiete aufgeteilt: Brüssel, Flandern und Wallonien. Bis zum Jahr 1988 bekamen die Regionen zahlreiche Aufgaben wie z.B. Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitspolitik übertragen. Damit war der letzte Schritt der Umwandlung von der zentralstaatlichen Regierung hin zum Bundesstaat vollzogen.[8]

[...]


[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Föderalismus, zuletzt besucht am 27.11.2008.

[2] Siehe dazu: Duden - das neue Lexikon, Band 3 Föderalismus S. 1074.

[3] http://www.mehr-freiheit.de, zuletzt besucht am 27.11.2008.

[4] http://docserver.bis.uni-oldenburg.de/publikationen/bisverlag/walfoe97/kap2.pdf, zuletzt besucht am 27.11.2008.

[5] vgl. Kilper, Heiderose/Lhotta, Roland: Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung, Opladen 1996, S. 17.

[6] http://docserver.bis.uni-oldenburg.de/publikationen/bisverlag/walfoe97/kap2.pdf, zuletzt besucht am 27.11.2008.

[7] http://de.wikipedia.org/Föderalismus zuletzt besucht am 27.11.2008.

[8] Duden – das neue Lexikon, Band 1, Belgien- Geschichte, S. 366.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Welche Rolle spielt der spezifische geschichtliche Entstehungskontext der einzelnen Nationalstaaten bei der Herausbildung föderalistischer Staatensysteme?
Hochschule
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Regierungssysteme im Vergleich
Note
2
Autor
Jahr
2009
Seiten
15
Katalognummer
V125554
ISBN (eBook)
9783640383771
ISBN (Buch)
9783640383788
Dateigröße
617 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Welche, Rolle, Entstehungskontext, Nationalstaaten, Herausbildung, Staatensysteme
Arbeit zitieren
Orkun Aktuna (Autor:in), 2009, Welche Rolle spielt der spezifische geschichtliche Entstehungskontext der einzelnen Nationalstaaten bei der Herausbildung föderalistischer Staatensysteme?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125554

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