Notstandsgesetze und NS-Vergangenheit

Bedeutung der unbewältigten Vergangenheit für die 68er-Generation


Studienarbeit, 2008

14 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Der Umgang mit der NS-Vergangenheit
a. Vergangenheitsbewältigung in der Ära Adenauer (1949-1961)
b. Vergangenheitsbewältigung in der Zeit des Wandels (1961-1969)

III. Das Aufbegehren gegen die Notstandsgesetze
a. Gegenstand der Kontroverse
b. Protestüberblick
c. Wahrnehmungen und Ängste

IV. Gibt es Parallelen zwischen der 68er-Generation und ihren Vätern?

VI. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Die 68er-Bewegung, die in den Zeitraum von 1967 bis 1969 fällt, hat die Gesellschaft der Bundesrepublik nachhaltig geprägt und verändert.[1] Sucht man aber nun nach Ursachen für die Auslöser dieser Ereignisse, muss man in das letzte Drittel der Adenauerzeit zurückgehen. In diesem Zeitraum entwickelte sich der spezifische Generationenkonflikt, der dann ein Jahrzehnt später zwischen den Re­gierenden und den Achtundsechzigern ausgetragen wurde.[2] Ein wesentlicher Antriebsgrund der Proteste der Außerparlamentarischen Opposition war die nationalsozialistische Vergangenheit und deren signifikante Verdrängung in der bundes­deutschen Gesellschaft.[3] Dies zeigt sich gerade an den Protesten gegen die Nots­tandsgesetze, die als zentrales Thema der Jugendrevolte gelten können. Jedoch ist die Bewertung dieses Zusammenhangs in der historischen Forschung umstritten. Einerseits gehen Forscher wie Hermann Lübbe davon aus, dass durch die Proteste die noch junge Bundesrepublik erst nachhaltig demokratisiert wurde, andere Wis­senschaftler wie Claus Leggewie sehen dagegen in Achtundsechzigern die Vor­läufer des Terrorismus der RAF.[4]

Trotz der heftigen politischen Diskussionen um den Beschluss der Notstandsgesetze waren sie ein lange ein ,,vergessenes Thema“[5] der zeitgeschichtli­chen Forschung, wie Adolf M. Birke vermerkte. Die erste umfassende Arbeit, die den Verlauf der Proteste nachzeichnete, verfasste Maren Krohn 1981.[6] Darauf aufbauend untersuchte Michael Schneider in seiner Arbeit von 1986 die Wech­selwirkungen zwischen den Akteuren.[7] Im Mittelpunkt der erst kürzlich von Borris Spernol vorgelegten Studie standen erstmals die individuellen Motive der han­delnden Akteure und die Betrachtung des gesellschaftlichen Diskurses.[8] Ziel dieser Arbeit ist es, die Bedeutung der NS-Vergangenheit für die 68er-Gene­ration anhand der Proteste gegen die Notstandsgesetze darzustellen und kritisch zu hinterfragen. Begonnen wird mit einem kurzen Überblick über den Umgang mit der NS-Vergangenheit in der ,,Ära Adenauer“ (1949-1961) und in der ,,Zeit des Wandels“ (1961-1969).[9] Anschließend wird das Aufbegehren gegen die Notstands­gesetze betrachtet. In diesem Abschnitt der Untersuchung wird der Ge­genstand der Kontroverse dargestellt, eine Zusammenfassung der Proteste gegen die Notstandsgesetze gegeben. Die Wahrnehmungen und Ängste der Bevölkerung im Kontext der Diskussion um die Notstandsgesetze werden analysiert. Abschließend wird die These von Götz Aly, dass es Pa­rallelen zwischen der 68er-Generation und ihren Vätern geben soll, kritisch dis­kutiert.[10]

II. Der Umgang mit der NS-Vergangenheit

a. Vergangenheitsbewältigung in der Ära Adenauer (1949-1961)

Betrachtete man die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit in der Bun­desrepublik, so kommt man zu dem Schluss, dass diese nicht erst mit der Studen­tenbewegung einsetzte, sondern schon zur Zeit Konrad Adenauers begann.[11]

Charakteristisch für den Umgang mit der NS-Vergangenheit in der Adenauer-Zeit war die Zwiespältigkeit. Positiv war in dieser Periode von 1949 bis 1959 zum Beispiel der Wiedergutmachungsvertrag mit Israel (1952), negativ dagegen die umstrittene Personalpolitik von Bundeskanzler Adenauer.[12] Ein weiteres Ereig­nis, das in dieser Phase stattfand, war der ,,Ulmer Einsatzkommandopro­zess“ von 1958. Dieser Gerichtsprozess offenbarte der deutschen Öffentlichkeit zum ersten Mal die Grausamkeiten, mit der die SA und SS-Einsatzgruppen in Osteuropa ge­wütet hatten.[13] Eine Folge dieses Prozesses war, dass die Bundesländer die ,,Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialisti­scher Verbrechen“ gründeten, welche weitere NS-Vergehen aufklären sollte.[14] Ge­gen Ende des Jahres 1959 gab es dann eine Reihe von antisemitischen Schmie­re­reien an Synagogen, die von der deutschen Bevölkerung mit großer Bestürzung aufgenommen wurden.[15] An den Universitäten fand dagegen in den 1950er Jahren nur wenig Aufarbeitung statt, da einige Professoren selbst eine belastete Vergan­genheit hatten. Ein Beispiel, welches aber das Interesse der Studenten an der Ver­gangenheit des Dritten Reiches verdeutlichte, war die von der Berliner SDS-Gruppe 1959 organisierte Ausstellung ,,Ungesühnte Nazi-Justiz“.[16]

Zusammenfassend lässt sich zur Vergangenheitsbewältigung der Ära Adenauer konstatieren, dass eine wirkliche Aufarbeitung mit den NS-Verbrechen nicht stattfand. Dies be­merkte auch Hannah Arendt 1950: ,,Doch nirgends wird dieser Alptraum weniger verspürt und nirgendwo wird weniger darüber gesprochen als in Deutschland. Überall fällt einem auf, dass es keine Reaktion auf das Geschehene gibt, aber es ist schwer zu sagen, ob es sich dabei um eine irgendwie absichtliche Weigerung zu trauern oder um den Ausdruck einer echten Gefühlsunfähigkeit handelt.“[17] Viele Menschen aus der westdeutschen Bevölkerung zeigten dagegen Solidarität mit den Betroffenen und sahen in den Verurteilungen der ,,kleinen Verbrecher“ des NS-Staates eine Einschränkung der Souveränität der Bundesrepublik durch die Alliierten.[18] Auch eine ,,Kollektivschuldthese“[19] wurde von den meisten Deutschen weiterhin abgelehnt, da man einen Schlussstrich unter die NS-Verbrechen ziehen wollte. Infolgedessen hatte sich Mitte der 1950er Jahre in der Bundesrepublik ein Bewusstsein durchgesetzt, dass die Verantwortung an den NS-Verbrechen allein Hitler und seinen engsten Vertrauten zuschob. Außerdem vertraten viele Bundesbürger das Argument, man sei nur Befehlen gefolgt und habe aus Angst vor Strafe keine Zivilcourage gezeigt.[20] Ebenso lässt sich dieses Konzept der Abgren­zung vom NS-Staat in der Politik von Konrad Adenauer entdecken, da er die Westintegration und Wiederbewaffnung der Bundesrepublik vorantrieb.

b. Vergangenheitsbewältigung in der Zeit des Wandels (1961-1969)

Ab 1960 trat eine vorsichtige Veränderung auf dem Gebiet der Vergangenheits­bewältigung zutage. Ausgelöst wurde diese durch die verstärkte strafrechtliche Verfolgung von NS-Tätern seitens der Justiz und den Wandel der Generation.[21] Zu dieser ,,neuen Generation“ der ,,68er“ gehören grob gesagt alle, die in den 1940er Jahren geboren waren.[22] Für sie war die verdrängte Erinne­rung der Verbrechen des Nationalsozialismus seitens ihrer Mütter und Vä­ter in den 1950er Jahren eine Provokation.

[...]


[1] Vgl. Axel Schildt/ Detlef Siegfried/ Karl Christian Lammers: Dynamische Zeiten. Die sechziger Jahre in den beiden deutschen Gesellschaften, Hamburg 2000, S. 11.

[2] Vgl. Norbert Frei: 1968. Jugendrevolte und globaler Protest, München 2008, S. 78.

[3] Vgl. ebd., S. 78.

[4] Vgl. zu der Kontroverse: Claus Leggewie: 1968. Ein Laboratorium der nachindustriellen Gesell­schaft? Zur Tradition der nationalen Revolte seit den sechziger Jahren, in APuZ 38 (1988), S. 3-15 und Hermann Lübbe: Der Mythos der ,,kritischen Genration“. Ein Rückblick, in APuZ 37 (1987), S. 17-25.

[5] Adolf M. Birke: Die Bundesrepublik Deutschland. Verfassung, Parlament und Parteien, Mün­chen 1997, S. 110.

[6] Maren Krohn: Die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um die Notstandsgesetze, Köln 1981.

[7] Michael Schneider: Demokratie in Gefahr? Der Konflikt um die Notstandsge­setze: Sozialdemokra­tie, Gewerkschaften und intellek­tueller Protest (1958-1968), Bonn 1986.

[8] Boris Spernol: Notstand der Demokratie. Der Protest gegen die Notstandsgesetze und die Frage der NS-Vergangenheit, Essen 2008.

[9] Vgl. zur Einteilung und Bezeichnung der Epochen: Torsten Oppelland/ Klaus Larres: Ge­schichte der Bundesrepublik Deutschland 1949-1989, Erfurt 2005, S. 3.

[10] Vgl. zur These: Götz Aly: Unser Kampf. 1968 – ein irritierter Blick zurück, Frankfurt am Main 2008 und Götz Aly: Machtübernahme. Die Väter der 68er, in: Frankfurter Rundschau vom 9.2.2008, S. 19-22.

[11] Vgl. Norbert Frei: 1968. Jugendrevolte und globaler Protest, München 2008, S. 88.

[12] Beispiele für politische Persönlichkeiten mit NS-Vergangenheit waren unter anderem: Hans Globke (Staatssekretär des Bundeskanzleramtes von 1953-1963), der die Nürnberger Rassenge­setzte von 1935 mitkommentiert hatte, Theodor Heuss (Bundespräsident von 1949-1959), der als Reichstagsabgeordneter 1933 dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt hatte, und Theodor Ober­länder (Bundesvertriebenenminister von 1953-1960), der sich an einem Pogrom in Lemberg 1941 beteiligt hatte.

[13] Vgl. Christoph Kleßmann: Zwei Staaten, eine Nation. Deutsche Geschichte 1955-1970 (Schriften­reihe, Band 343), 2. überarbeitete und erweitere Auflage, Bonn 1997, S. 181.

[14] Vgl. Peter Borowsky: Das Ende der ,,Ära Adenauer“, in: Informationen zur politischen Bildung 258 (1998), S. 5.

[15] Vgl. Torsten Oppelland/ Klaus Larres, S. 33.

[16] Vgl. Norbert Frei: 1968, S. 88.

[17] Hannah Arendt: Besuch in Deutschland 1950. Die Nachwirkungen des Naziregimes in: Dies.: Zur Zeit. Politische Essays, hrsg. von Marie Luise Knott, Berlin 1986, S. 44.

[18] Vgl. Nobert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepulik und die NS-Vergangen­heit, 2. Auflage, München 1999, S. 397.

[19] Ebd., S. 399.

[20] Vgl. Wolfgang Schmidbauer: Die Gegenwart der Vergangenheit. Wunden der ,,deutschen Schuld“, in: Daniel Cohn-Bendit/ Rüdiger Dammann (Hrsg.): 1968. Die Revolte, Frankfurt am Main 2007, S. 164.

[21] Vgl. Nobert Frei: Vergangenheitspolitik, S. 406.

[22] Vgl. Norbert Frei: 1968, S. 79.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Notstandsgesetze und NS-Vergangenheit
Untertitel
Bedeutung der unbewältigten Vergangenheit für die 68er-Generation
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Historisches Institut, Neuere und Neueste Geschichte)
Veranstaltung
Die Protestbewegung von 1968
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
14
Katalognummer
V125524
ISBN (eBook)
9783640312542
ISBN (Buch)
9783640316465
Dateigröße
408 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Notstandsgesetze, NS-Vergangenheit, Bedeutung, Vergangenheit
Arbeit zitieren
Felix Neumann (Autor:in), 2008, Notstandsgesetze und NS-Vergangenheit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125524

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