Ministerialität und Stadt

Ein Beitrag zur Bedeutung der Ministerialen für die mittelalterliche Stadt


Studienarbeit, 2008

18 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die Entwicklung der Ministerialität

III. Die Rolle der Ministerialität in Freiburg und Straßburg
a. Ministeriale in der Stadt Freiburg
b. Ministeriale in der Stadt Straßburg

IV. ,,Bürger ministerialischer Herkunft“ oder ,,bürgerliche Ministeriale“?

VI. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

,,Ministerialität als Problem der Stadtgeschichte“[1]

In dieser von Kurt Schulz formulierten These zeigt sich, dass nicht ohne weiteres von einem Zusammenhang zwischen den Begriffen Ministerialität und Stadt ausgegangen werden kann. Üblicherweise traten Ministeriale in Verbindung zu einer Grundherr­schaft, einer Burg oder einem Königshof auf, denn durch diese wurde ihr Rechtscha­rakter als ,,Diener“ bestimmt. Dieses Dienstverhältnis, in dem die Ministerialen zu ihrem Herren standen, war wesentlich durch das Merkmal der Unfreiheit gekenn­zeichnet. Wie ist es also möglich, Ministeriale im Bezug zur Stadt zu betrachten, wenn diese durch die Begriffe der Freiheit und Autonomie gekennzeichnet ist?

Als erster wies auf diese Verbindung Karl Wilhelm Nitzsch mit seinem Werk ,,Ministeralität und Bürgertum“ hin. Knut Schulz belebte mit seinem 1968 erschiene­nen Aufsatz ,,Die Ministerialität als Problem der Stadtgeschichte“ die alte Kontro­verse erneut. Weitere Forscher wie Josef Fleckenstein, Helga Mosbacher, Erich Maschke und Jürgen Sydow schlossen sich dieser Diskussion an.[2] Seitdem ist die Rolle, wel­che die Ministerialität bei der Ausbildung der städtischen Autonomie ge­spielt hat, heftig umstritten.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Bedeutung der Ministerialen für die Entwick­lung der mittelalterlichen Stadt darzustellen und kritisch zu hinterfragen. Begin­nen möchte ich mit einem kurzen Überblick über die essentiellen Merkmale und die Entwicklung der Ministerialität. Anschließend werde ich die Rolle der Mi­nisteria­len in den Städten Freiburg und Straßburg analysieren. Ich wähle diese zwei Beobach­tungsfelder, um auf die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und die daraus re­sultierenden Möglichkeiten der Entfaltung für die Ministerialität aufmerksam zu ma­chen. Abschließend werde ich auf die Kontroverse zwischen Josef Fleckenstein und Knut Schulz eingehen, um die Frage zu klären, ob man von ,,Bürgern ministe­riali­scher Herkunft“ oder ,,bürgerlichen Ministerialen“ spre­chen sollte.

II. Die Entwicklung der Ministerialität

Der Begriff der Ministerialität ist keine Neubildung des Mit­telalters, sondern ent­stammt der Spätantike.[3] Ministerialität leitet sich vom lateinischen Wort ,,ministerialis“ ab und bedeutet ,,im kaiserlichen Dienst Ste­hender“ oder ,,Beamter“.[4] Die Ministerialen treten zum größten Teil aus der Schicht der ,,servientes“ (der Un­freien) hervor.[5] Dementsprechend bezeichnet der von der Forschung als Gruppen­begriff verwendete Ausdruck Ministerialität mit dem deutschen Äquivalent ,,Dienstmannschaft“[6] Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einem Herren ste­hen. Sie fungierten im Herrschaftsbereich des Königs, des Reiches, einer Bischofs­kirche oder ei­nes Klosters als Stützen der Macht ihres Herrn. In Folge dessen er­wuchs den Ministerialen eine Verbesserung ihres gesellschaftlichen und mate­riellen Status, was ihnen später wiederum ermöglichte, selbst Herrschaft aus­zuüben und allmählich in adelige Positionen aufzusteigen.[7]

Schon bei den Germanen, so berichtete Tacitus, bestand die Möglichkeit, durch be­sondere Dienste zu dem Herrn aus der Unfreiheit sozial aufzusteigen .[8] Auch die ,,pueri regis“, abhängige Gefolgsleute des Königs bei den Merowingern, sind ein Bei­spiel für Per­sonen, die sich einerseits in einer niederen Rechtsstellung befanden, andererseits aber durch ihre Aufgaben einen höheren sozialen Rang genossen .[9] In der Zeit der Karolin­ger wurden mit dem Begriff ,,ministerialis“ Amtsträger oder Diener des Königs be­zeichnet. Diese um­fassten ein Spektrum, das vom einfachen Knecht bis zum Grafen reichte.[10] In ottonischer Zeit beschrieb dann der Begriff ,,ministerialis“ einen dem Voigt nachgeordneten Amtsträger oder örtlichen Verwalter.[11] Der Auf­stieg der hoch­mittelalterlichen Dienstmannschaft beruhte zwar auf dem selben Phä­nomen, dass ,,Unfreie“ durch besondere Dienste aufstiegen, aber institutionelle und ständege­schichtliche Kontinuitäten zur Zeit der Antike oder des Frühmittelalters sind nicht nachweisbar.[12]

Vorformen der hochmittelalterlichen Ministeralität sind erst seit dem Beginn des 11. Jahrhunderts in der Reichskirche erkennbar . Ausgewählten Personen­gruppen wurde im Rahmen der ,,familia des Herren“, des hofrechtlich gebundenen Perso­nen­verbands einer Grundherrschaft, eine besondere Stellung zuerkannt.[13] Ent­schei­dend dafür waren qualifizierte Dienste in der Verwaltung der Grundherrschaft und der Kriegsdienst. Um diese Dienste leisten zu können, erhielten die Ministerialen Le­hen. Diese zunächst funktional begründeten Sonderrechte schlugen sich später in be­stimmten Vorrechten nieder. Zweck dieser sogenannten Hof- und Dienstrechte war der Aufbau einer eigens­tändigen Verwaltung der Kirche, mit deren Hilfe man adli­gen Ent­fremdungsversuchen entgegenwirken wollte.[14] Vom Hofrecht ausgehend entwickelte sich über das Dienstrecht ein eigenes Recht der Dienstleute. Die Quellen berichten im Zusammen­hang mit den Hof- und Dienstrechten schon von einem eige­nen ,,ordo“ (Stand) der Ministerialen .[15] Zwei der bedeutendsten Rechte der frühen Ministeralität waren das Wormser Hofrecht von 1025 und das Bamberger Dienst­recht von 1070.[16] Aus den Urkunden und Dienstrechten geht hervor, dass die Ministe­ria­len, wenn auch nicht einheitlich und gleichzei­tig, so doch als Gruppe auf­stiegen .[17] Die zeitlichen Abschlüsse variierten von Region zu Region, aber sie fielen im We­sentlichen in das 11. Jahrhundert. Erst im 12. Jahrhundert sind Ministeriale von weltlichen und adeligen Fürsten belegt und wiederum erst am Ende dieses Jahr­hun­derts lassen sich auch Dienst­mannen von Ministerialen nachweisen.

Im 13. Jahrhundert gelang der Ministerialität der Anschluss an den Adel . Mehrere Faktoren waren für die­sen Prozess von Bedeutung. Lehen, die als Voraus­setzung für den eigentlichen Dienst gedacht waren und nach Ende des Dienstver­hält­nisses wieder an den Herren zurück­gegeben werden sollten, entwickelten sich seit dem letzten Viertel des 12. Jahrhun­derts zu ,,echten Lehen“. Dies hatte in der Praxis zur Folge, dass sich die Rechte der Ministerialen immer weiter auf das Lehnsrecht verschoben, da dieses freier gehandhabt werden konnte als das Dienst­recht . Die Häu­figkeit ihrer urkundlichen Nennung ist ein weiteres Kriterium für ihren Aufstieg. Außerdem stellte sich in wachsenden Maße die Bezeichnung ,,miles“ ein, die umso ausdrucksvoller war, da sie auch von den ,,nobiles“ geführt wurde. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Durchbrechung der Standesgrenzen war der Reichtum und der Burgenbesitz der Ministerialen, da diese als Statuskriterien galten. Somit waren im 13. Jahrhundert die Voraussetzungen geschaffen, dass sich die Ministerialen im ,,niederen Adel“ formieren konnten.[18]

Eine bedeutende Rolle spielte die Ministeralität auch in zahlreichen Städten, vor allem im Westen und Südwesten des Reiches. Dies gilt insbesondere für die Kö­nigs- und Bi­schofsstädte.[19] Als Amtsträger der Stadtherren nahmen die Dienstman­nen seit dem 11. Jahrhundert bedeutende Funktionen in der Verwaltung, Politik und Wirtschaft der Stadt wahr.[20] Der hohe Adel (Fürs­ten, Markgrafen, Landgrafen) machte sich den niederen Adel dienstbar, etwa wie herzogliche Ministeriale in Braunschweig oder bi­schöfliche Ministeriale in Hildesheim.[21]

Wie aber entwickelte sich die Bedeutung der Ministerialität im wand­lungsreichen 13. Jahrhundert in der Stadt? Welches Verhältnis hatten sie zu den Bür­gern, und war die Ministerialität entscheidend an der Erlangung der städtischen Auto­nomie beteiligt? Diese Fragen möchte ich nun anhand der Städte Freiburg und Straßburg klären.

III. Die Rolle der Ministerialität in Freiburg und Straßburg

a. Ministeriale in der Stadt Freiburg

Nach den ,,Annales Marbacenses“ beginnt die Geschichte der Stadt Freiburg mit der Gründung der Burg auf dem Schloßberg durch den Zähringer Bertold II. im Jahre 1091.[22] Am Fuße dieser Burg siedelten sich die Dienstleute und Handwerker der Zähringer an. Diesem Ort verliehen die Brüder Bertold III. und Konrad, die Söhne Bertold II. von Zähringen, in der Freiburger Gründungsurkunde von 1120 das Markt- und Stadtrecht.[23] Die verkehrsgünstige Lage Freiburgs, das Markrecht und die rei­chen Silbervorkommen im Schwarzwald begünstigten den schnellen Aufstieg und den Wohlstand der Stadt. Schon 1218, nach dem Tod des kinderlosen Bertolds V., starb das Herzogsgeschlecht der Zähringer aus. Nachfolger wurde sein Neffe Egino aus dem Geschlecht der Grafen von Urach, die sich als Grafen von Freiburg bezeich­neten. Die Herrschaft der Grafen von Freiburg war durch starke Konflikte mit den Bürgern gekennzeichnet.[24] Im Jahr 1248 gelangte es der Bürgerschaft, nach dem Aufstand gegen den ,,Rat der Vierundzwanzig“ die Kontrolle über Freiburg zurück­zuerobern.[25] Nach weiteren Konflikten mit den Grafen von Freiburg kauften sich die Bürger der Stadt im Jahre 1368 von ihrer Herrschaft frei und unterstellten sich den Habsburgern.

[...]


[1] Schulz, Knut: Die Ministerialität als Problem der Stadtgeschichte. Einige allge­meine Bemerkungen erläutert am Beispiel der Stadt Worms, in: RheinVjbll 32 (1968), S. 184-219.

[2] Vgl. zur Kontroverse: Maschke, Erich/ Sydow, Jürgen (Hrsg.): Stadt und Ministerialität (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Bd. 76), Stuttgart 1973; Fleckenstein, Josef: Ministeralität und Stadtherrschaft. Ein Beitrag zu ihrem Verhältnis am Beispiel von Hildesheim und Brauschweig, in: Jäschke, Kurt-Ulrich/ Wenskus, Reinhard (Hrsg.): Festschrift für Helmut Beumann zum 65. Geburtstag, 1. Aufl., Sigmaringen 1977, S. 349-364.; Mosbacher, Helga: Kammerhandwerk, Ministerialität und Bürgertum in Straßburg, in: ZGO 119 (1971), S. 33-173.

[3] Vgl. Zotz, Thomas: Die Formierung der Ministerialität, in: Weinfurter, Stefan/ Sei­bert, Hubertus (Hrsg.): Die Salier und das Reich. Gesellschaftlicher und ideenge­schichtli­cher Wandel im Reich der Salier, Bd. 3, 2. Aufl., Sigma­ringen 1992, S. 6.

[4] Ebd., S. 5.

[5] Vgl. Zotz, Thomas: Die Formierung der Ministerialität, in: Weinfurter, Stefan/ Sei­bert, Hubertus (Hrsg.): Die Salier und das Reich. Gesellschaftlicher und ideenge­schichtli­cher Wandel im Reich der Salier, Bd. 3, 2. Aufl., Sigma­ringen 1992, S. 7.

[6] Ebd., S. 5.

[7] Vgl. ebd., S. 41.

[8] Vgl. Hechberger, Werner: Adel, Ministerialität und Rittertum im Mittelalter, in: Gall, Lothar (Hrsg.): En­zyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 72, München/ Oldenburg 2004, S. 27.

[9] Vgl. Schulz, Knut: Ministerialität, in: Angermann, Nobert (Hrsg.): Lexikon des Mittelalters, Bd. 6, München 2004, Sp. 635-639.

[10] Vgl. ebd., Sp. 637.

[11] Vgl. Zotz, Thomas: Die Formierung der Ministerialität, in: Weinfurter, Stefan/ Sei­bert, Hubertus (Hrsg.): Die Salier und das Reich. Gesellschaftlicher und ideenge­schichtli­cher Wandel im Reich der Salier, Bd. 3, 2. Aufl., Sigma­ringen 1992, S. 7.

[12] Vgl. Hechberger, Werner: Adel, Ministerialität und Rittertum im Mittelalter, in: Gall, Lothar (Hrsg.): En­zyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 72, München/ Oldenburg 2004, S. 27.

[13] Vgl. ebd., S. 27.

[14] Vgl. Schulz, Knut: Ministerialität, in: Angermann, Nobert (Hrsg.): Lexikon des Mittelalters, Bd. 6, München 2004, Sp. 637.

[15] Vgl. Zotz, Thomas: Die Formierung der Ministerialität, in: Weinfurter, Stefan/ Sei­bert, Hubertus (Hrsg.): Die Salier und das Reich. Gesellschaftlicher und ideenge­schichtli­cher Wandel im Reich der Salier, Bd. 3, 2. Aufl., Sigma­ringen 1992, S. 39.

[16] Vgl. Schulz, Knut: Ministerialität, in: Angermann, Nobert (Hrsg.): Lexikon des Mittelalters, Bd. 6, München 2004, Sp. 637.

[17] Vgl. zum gesamten Absatz: Fleckenstein, Josef: Die Entstehung des niederen Adels und das Rittertum, in: DEMS. (Hrsg.): Herrschaft und Stand. Untersu­chungen zur Sozialgeschichte im 13. Jahrhundert (Veröffentlichungen des Max-Planck-Institutes für Geschichte, Bd. 51), Göttingen 1977, S. 25.

[18] Vgl. zum gesamten Absatz: Fleckenstein, Josef: Die Entstehung des niederen Adels und das Rittertum, in: DEMS. (Hrsg.): Herrschaft und Stand. Untersu­chungen zur Sozialgeschichte im 13. Jahrhundert (Veröffentlichungen des Max-Planck-Institutes für Geschichte, Bd. 51), Göttingen 1977, S. 27.

[19] Vgl. Hechberger, Werner: Adel, Ministerialität und Rittertum im Mittelalter, in: Gall, Lothar (Hrsg.): En­zyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 72, München/ Oldenburg 2004, S. 33.

[20] Vgl. ebd., S. 33.

[21] Vgl. Fleckenstein, Josef: Vom Stadtadel im spätmittelalterlichen Deutschland, in: Zeitschrift für Siebenbürgische Landeskunde 3 (1980), Köln/ Wien 1980, S. 4.

[22] Vgl. Stadt Freiburg (Hrsg.): Kurzer Gang durch die Stadtgeschichte, (http://www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1148802_l1/index.html), am 20.03.2008.

[23] Vgl. Blattmann, Marita: Die Freiburger Stadtrechte zur Zeit der Zähringer. Rekonstruktion der verlorenen Urkunden und Aufzeichnungen des 12. und 13. Jahrhunderts (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau, 27), Bd. 1, Freiburg im Breisgau 1991, S. 324ff.

[24] Vgl. Stadt Freiburg (Hrsg.): Kurzer Gang durch die Stadtgeschichte, (http://www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1148802_l1/index.html), am 20.03.2008.

[25] Vgl. Kälble, Mathias: Zwischen Herrschaft und bürgerlicher Freiheit. Stadtgemeinde und städtische Führungsgruppen in Freiburg im 12. und 13. Jahrhundert (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau, 33), Freiburg im Breisgau 2001, S. 22f.

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Details

Titel
Ministerialität und Stadt
Untertitel
Ein Beitrag zur Bedeutung der Ministerialen für die mittelalterliche Stadt
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Rittertum und höfische Kultur
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
18
Katalognummer
V125522
ISBN (eBook)
9783640312535
ISBN (Buch)
9783640316458
Dateigröße
440 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ministerialität, Stadt, Beitrag, Bedeutung, Ministerialen, Stadt
Arbeit zitieren
Felix Neumann (Autor:in), 2008, Ministerialität und Stadt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125522

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