Wirkungen von "Soft law" am Beispiel der "Charta der Rechte der Energieverbraucher"


Seminararbeit, 2008

18 Seiten, Note: 12 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

II. Was ist „Soft-law“?
1. Inhaltsbestimmung
2. Wirkungen von „Soft law“
a. Transformation von „Soft law“ in „Hard law“
b. Verleihung eines Rechtscharakters durch Gerichtsurteil
3. Einordnung in die Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaft und deren Wirkmechanismen

III. Die Charta der Rechte der Energieverbraucher
1. Ziele und Instrumente der möglichen Charta der Rechte der Energieverbraucher
2. Das Beschwerdeverfahren in der Charta der Rechte der Energieverbraucher
a. Gegenwärtige Regelung
b. Vorschlag der „Charta der Rechte der Energieverbraucher“

IV. Fazit

Literaturverzeichnis

Böhm, Monika

Grundlagen und Rechtsquellen der Europäischen Union – Teil 1, JA 2008, S. 838 – 845.

(zit.: Böhm, JA 2008, S. …).

Bund der Energieverbraucher e.V.

Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission KOM(2007) 386: Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher, 15. August 2007

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=910&file=dl_mg_1187191473.pdf

(Abrufdatum: 14.12.2008. 13.18 Uhr)

(zit.: Bund der Energieverbraucher, S. …).

Bund der Energieverbraucher e.V.

Beschwerde an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft wegen

Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch die Bundesrepublik Deutschland, 15. August 2007

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=909&file=dl_mg_1187166817.pdf

(Abrufdatum: 14.12.2008, 14.35 Uhr)

(zit.:http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=909&file=dl_mg_1187166817.pdf).

Bundestags-Drucksache 14/9200

Schlussbericht der Enquete-Kommission vom 12.06.2002: Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten

(zit.: Bts.-Drs. 14/9200, S. …).

Detterbeck, Steffen

Öffentliches Recht – Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht mit Übungsfällen – Ein Basislehrbuch, 6. Auflage, München 2008

(zit.: Detterbeck, Öffentliches Recht, S. …).

Kilian, Wolfgang

Europäisches Wirtschaftsrecht, 3. Auflage, München 2008

(zit.: Kilian, Europ. Wirtschaftsrecht, S. …).

Koenig, Christian / Kühling, Jürgen / Rasbach, Wolfgang

Energierecht, Frankfurt am Main 2006

(zit.: Koenig / Kühling / Rasbach, S …).

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament – Eine Energiepolitik für Europa, KOM(2007) 1 endgültig, 10.01.2007

(zit.: KOM(2007) 1 endgültig, S. …).

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Mitteilung der Kommission – Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher, KOM(2007) 386 endgültig, 05.07.2007

(zit.: KOM(2007) 386 endgültig, S. …).

Köbler, Gerhard

Rechtsenglisch, Deutsch-englisches und englisch-deutsches Rechtswörterbuch für jedermann, München 2005

(zit.: Köbler, Rechtsenglisch, S. …).

Schütz, Hans-Joachim / Bruha, Thomas / König, Doris

Casebook Europarecht, München 2004

(zit.: Schütz / Bruha / König, Casebook, S. …).

Schwartze, Andreas

Europäisierung des Zivilrechts durch „soft law“ - Zu den Wirkungen von Restatements, Principles, Modellgesetzen und anderen nicht verbindlichen Instrumenten, German Working Papers in Law and Economics, Volume 2007, Paper 6, S. 1 – 25

(zit.: Schwartze, German Working Papers, S. …).

Weise, Peter

Kommentar zu Andreas Schwartze – Europäisierung des Zivilrechts durch „soft law“ - Zu den Wirkungen von Restatements, Principles, Modellgesetzen und anderen nicht verbindlichen Instrumenten, German Working Papers in Law and Economics, Volume 2007, Paper 5, S. 1 – 4

(zit.: Weise, German Working Papers, S. …).

I. Einleitung

„Consumers Come First in the Internal Energy Market“ - mit diesem Titel hielt der EU-Energie-Kommissar Andris Piebalgs am 06. Mai 2008 eine Rede in Brüssel[1]. Ist dieser Titel als Leitlinie für die Energiepolitik der Europäischen Union zu verstehen oder ist er bloß eine inhaltslose Floskel?! Der Entwurf der „Charta der Rechte der Energieverbraucher“ spricht für ersteres.

Doch stellt sich oftmals die Frage, mit welchen Mitteln ein solch hehres Ziel wie der Verbraucherschutz am Besten gewährleistet werden kann. Für die Energieverbrauchercharta hat sich die EU-Kommission entschieden, diese als ersten Entwurf in Gestalt von „Soft law“ zu regeln. Was dieses „Soft law“ darstellt und welche Wirkungen es – generell und in Bezug auf die „Charta der Rechte der Energieverbraucher“ - hat, ist das Thema der vorliegenden Arbeit.

Im Folgenden wird unter (II.) zunächst geklärt, was unter dem Begriff „Soft law“ zu verstehen ist und welche Wirkungen es entfaltet bzw. entfalten kann. Sodann wird unter (III.) der Blick auf die „Charta der Rechte der Energieverbraucher“ gerichtet, wobei ein besonderes Augenmerk auf den Vorschlag zur Regelung des Beschwerdeverfahrens und dessen Wirkung gelegt wird.

II. Was ist „Soft-law“?

Um sich mit der Frage auseinandersetzen zu können, welche Wirkungen „Soft law“ in der Form der „Charta der Rechte der Energieverbraucher“ hat, muss man zunächst bestimmen, was der Begriff „Soft law“ bedeutet (1.). Sodann wird anhand dieser Begriffsbestimmung die generelle Wirkung desselbigen betrachtet, wobei auch Bezug auf ein konkretes Beispiel für die Wirkung von „Soft law“ genommen wird (2.). Zum Abschluss wird eine kurze Einordnung des „Regelungsinstrumentes“[2] „Soft law“ in das System der Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaft mitsamt deren Wirkmechanismen vorgenommen (3.) um den Blick auch auf alternative Regelungsinstrumente für eine Verwirklichung der Ziele der „Charta der Rechte der Energieverbraucher“ lenken zu können[3].

1. Inhaltsbestimmung

Es gibt keine allgemeingültige Definition des Begriffes „Soft law“[4]. Wortwörtlich wird man es als „weiches Recht“ übersetzen können, was jedoch selbst von Rechtsenglisch- Wörterbüchern nicht getan wird[5]. Unabhängig von der Wahl des Definitionsbegriffes wird man als charakteristisches Merkmal zunächst festhalten können, dass „Soft law“ eine rechtlich unverbindliche Selbstverpflichtung (meist von Unternehmen) ist[6]. Weiterhin ist zu beachten, dass „Soft law“ nicht zu den normativ festgelegten (klassischen) Handlungsformen des Art. 249 EGV gehört. Dieses Merkmal an sich kann jedoch noch nicht die gesteigerte Bedeutung von „Soft law“ im europäischen Recht erklären, da es die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen innerhalb der Europäischen Union außer Acht lässt.

Seine gesteigerte Bedeutung als Handlungsform verdankt das „Soft Law“ vielmehr dem Umstand, dass es zu Beginn nur eine rechtlich unverbindliche Selbstverpflichtung sein mag, es jedoch eine „politische Verbindlichkeit“[7] erzeugt, die durch die Erwartungshaltung der verschiedenen Akteure zu einer rechtsverbindlichen Verpflichtung erwachsen kann – mithin ein „faktisches Recht“[8] entsteht.

Hieraus lässt sich die dieser Arbeit zu Grunde liegende Definition destillieren:

„Soft law“ ist ein faktisch wirkendes Recht, welches auf Grund der Erwartungshaltung der beteiligten Akteure aus einer rechtlich unverbindlichen Selbstverpflichtung der Beteiligten heraus entsteht.

2. Wirkungen von „Soft law“

Bereits bei der Inhaltsbestimmung von „Soft law“ wurde festgestellt, dass „Soft law“ zunächst rechtlich unverbindlich ist und daher keine andere Wirkung haben kann als eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Beachtung dieser Regelung durch die partizipierenden Akteure. Die dahinterstehende Wirkung ist jedoch vielmals – der hier vertretenden Definition folgend – eine faktische, hervorgerufen durch die enorme Erwartungshaltung der beteiligten Akteure.

Diese meist politische Wirkung von „Soft law“ ist allerdings die „schwächste“ Wirkform desselben. Es kann zu Sanktionen in Form von gewissen Gegenreaktionen der anderen beteiligten Akteure führen[9]. Die „stärkeren“ Formen bestehen zum einen in der Transformation von „Soft law“ zu „Hard law“ (a.) und zum anderen in einem Gerichtsurteil des EuGH, welches dem „Soft law“ Rechtscharakter verleiht (b.) [10].

[...]


[1] Abrufbar unter: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/08/227&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en

[2] In Anführungszeichen gesetzt, da hierin keineswegs eine vorweggenommene Begriffsbestimmung liegen soll.

[3] Hierzu später mehr unter III. 4. Alternative Regelungsmöglichkeiten.

[4] Vgl. Bts.-Drs. 14/9200, S. 442.

[5] Vgl. nur Köbler, Rechtsenglisch, S. 440.

[6] Vgl. Bts.-Drs. 14/9200, S. 443; Schütz / Bruha / König, Casebook, S. 46.

[7] Schütz / Bruha / König, Casebook, S. 46.

[8] Kilian, Europ. Wirtschaftsrecht, S. 125.

[9] Vgl. Weise, German Working Papers, S. 2.

[10] Vgl. Ebenda.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Wirkungen von "Soft law" am Beispiel der "Charta der Rechte der Energieverbraucher"
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Note
12 Punkte
Autor
Jahr
2008
Seiten
18
Katalognummer
V125180
ISBN (eBook)
9783640308521
ISBN (Buch)
9783640306633
Dateigröße
547 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Soft law, Energierecht, Europarecht, Verbraucherrecht, Charta der Rechte der Energieverbraucher, Energieverbrauchercharta
Arbeit zitieren
Oliver Voigt (Autor:in), 2008, Wirkungen von "Soft law" am Beispiel der "Charta der Rechte der Energieverbraucher", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125180

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